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Die
Erfindung betrifft ein optisches Kabel, bei dem mindestens eine
Komponente des optischen Kabels ein Material aus einem Kunststoff
enthält.
Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
eines optischen Kabels, bei dem mindestens eine Komponente des optischen
Kabels ein Material aus einem Kunststoff enthält.
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Ein
optisches Kabel umfasst im Allgemeinen eine Kabelseele, die von
einem Kabelmantel umgeben ist. Die Kabelseele kann mehrere optische Übertragungselemente,
die beispielsweise als Festadern oder Bündeladern ausgebildet sind,
enthalten. Im Falle einer Festader ist ein Lichtwellenleiter von
einer festen Schutzhülle
aus einem geeigneten Kunststoffmaterial umgeben. Bei einer Bündelader
sind mehrere Lichtwellenleiter zu einem losen Bündel angeordnet, das von einer
Aderhülle
umgeben ist.
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In
der Kabelfertigung werden als Materialien für den Kabelmantel und die Aderhüllen der
optischen Übertragungselemente überwiegend
thermoplastische Kunststoffe verwendet. Diese werden erwärmt und
mit Hilfe eines Extruders als Schlauch zur Ausbildung des Kabelmantels
um die Kabelseele beziehungsweise zur Ausbildung einer Aderhülle um die
zu einem Bündel
angeordneten Lichtwellenleiter extrudiert. Das optische Kabel wird
anschließend
in einem Kühlbecken
auf Raumtemperatur abgekühlt.
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Aufgrund
des hohen thermischen Ausdehnungskoeffizienten von Kunststoffen
tritt dabei ein ausgeprägter
Materialschrumpf auf. Die Ursachen hierfür liegen beispielsweise in
einem Orientierungsschrumpf und einem Schrumpfvorgang durch Nachkristallisation.
Der Orientierungsschrumpf wird dadurch hervorgerufen, dass orientierte
Polymerketten bei einer Temperaturänderung bestrebt sind, wieder in
ihren nicht orientierten Ausgangszustand zurückzukehren. Ein Schrumpfprozess
aufgrund von Nachkristallisation tritt bei teilkristallinen Kunststoffen,
wie beispielsweise Polyamid oder Polybutylentherephtalat, auf. Nach
Erwärmen
des Polymers sind die Kristallite aufgeschmolzen. Bei einem anschließenden Abkühlungsvorgang
kristalliert das Polymermaterial teilweise. Der Kristallisationsvorgang
setzt sich auch nach Abkühlung
in Form einer Nachkristallisation fort, wodurch ein Materialschwinden
hervorgerufen wird.
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Durch
ein derartiges thermisches Schwinden infolge einer Abkühlung des
optischen Kabels nach einer Mantelextrusion treten hohe axiale Stauchkräfte auf.
Um zu verhindern, dass aufgrund eines Kabelschrumpfs die Faserüberlänge einen
spezifizierte Länge
nicht überschreiten,
muss in der Kabelfertigung ein Schrumpfprozess einer Ader beziehungsweise
des Kabelmantels stets kontrolliert und kompensiert werden. Um den
Schwund zu kompensieren, werden derzeit häufig Stützelemente aus einem glasfaserverstärkten Kunststoff
oder einem Stahl verwendet.
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Bei
ungestützten
Kabelaufbauten wird ein Mantelschrumpf direkt auf die Kabelseele übertragen.
Bei derartigen Kabelaufbauten wird versucht, durch ein gezieltes
fertigungstechnisches Eingreifen auf Linienparameter innerhalb einer
Fertigungslinie den Ader- beziehungsweise Mantelschrumpf zu kom pensieren.
Dazu werden beispielsweise die Fasern, Adern beziehungsweise die
gesamte Kabelseele vorgespannt beziehungsweise vorgedehnt.
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Auch
im Betrieb des optischen Kabels zeigen die thermoplastischen Kunststoffmaterialien
bei Temperaturwechseln ein ausgeprägtes thermisches Schrumpf-
oder Expansionsverhalten, das sich negativ auf die Kabeleigenschaften,
wie beispielsweise die optische Dämpfung, auswirken kann. Das Schrumpfen
oder Ausdehnen des Mantelmaterials muss daher fertigungstechnisch
und konstruktiv kompensiert werden. Zur Kompensation von Schwund
und Expansion im Betrieb des optischen Kabels sind ebenfalls vorwiegend
innerhalb der Kabelseele Stützelemente
aus glasfaserverstärktem Kunststoff
beziehungsweise metallische Armierungsmittel vorgesehen.
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Eine
spezifische Anforderung, die an ein optisches Kabel gestellt wird,
ist die Querdruckfestigkeit und die Zugfestigkeit der Ader beziehungsweise
des Kabels. Sie wird im Wesentlichen durch die Kabelkonstruktion
und die Materialparameter, wie den Elastizitätsmodul (E-Modul), den Kriechmodul,
die Streckspannung, die Bruchspannung und die Schlagzähigkeit,
gekennzeichnet. Wünschenswert ist
ein hoher E-Modul, eine hohe Bruchspannung beziehungsweise -dehnung,
eine hohe Schlagzähigkeit und
eine geringe Abnahme des Kriechmoduls als Funktion der Zeit/Belastung.
Um die geforderte Querdruckfestigkeit zu erreichen, wird die Kabelkonstruktion
derzeit anforderungsgemäß hinsichtlich
Kabeltyp und Ader- und Kabeldimension angepasst. Um die geforderte
Zugfestigkeit zu erreichen, werden in das optische Kabel Zugelemente
aus Aramid, glaserfaserverstärkten
Kunststoffen oder Metallen eingebettet.
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Thermoplastische
Materialien zeigen im Allgemeinen unter konstanter Belastung eine
zeitabhängige
Deformation, das sogenannte Kriechen. Die in der Ader- beziehungsweise
dem Kabelmantel eingesetzten Thermoplaste zeigen ein ausgeprägtes Kriechverhalten.
Um die Kriechfestigkeit bei optischen Kabeln unter Last zu erhöhen, wird
derzeit beispielsweise die Kabeldimension erhöht, oder es werden innerhalb
des optischen Kabels kriechfeste Materialien, wie glasfaserverstärkte Kunststoffe,
Aramid oder Stahl, eingesetzt.
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Die
in der Kabelfertigung verwendeten thermoplastischen Materialien
enthalten hauptsächlich synthetisch
polymerisierte Kohlenwasserstoffe. Unter umwelttechnischen Gesichtspunkten,
wie Energieverbrauch und Schutz der Ressourcen, ist es wünschenswert,
den Anteil an synthetisch polymerisierten Kunststoffen zu vermindern
beziehungsweise Thermoplaste auf der Basis von synthetisch polymerisierten
Kohlenwasserstoffen durch umweltfreundlichere Materialien zu ersetzen.
Der Umweltschutz wird derzeit nur im Rahmen von Recyclingverfahren, die
eine Wiederverwendung der synthetischen Kunststoffe ermöglichen,
berücksichtigt.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein optisches Kabel anzugeben,
bei dem die optischen Übertragungseigenschaften
verbessert sind. Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, ein Verfahren zur Herstellung eines optischen Kabels anzugeben,
bei dem die optischen Übertragungseigenschaften
verbessert sind.
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Die
Aufgabe in Bezug auf das optische Kabel wird gelöst durch ein optisches Kabel
mit einer Kabelseele, die mindestens ein optisches Übertragungselement
mit mindestens einem Lichtwellenleiter umfasst, und einer Hülle, die
die Kabelseele um gibt. Die Hülle
weist ein Material aus einem Kunststoff auf, das als Füllstoff
ein Material aus einer Pflanzenfaser enthält.
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Die
Aufgabe in Bezug auf das optische Kabel wird gelöst durch ein optisches Kabel
mit einer Kabelseele, die mindestens ein optisches Übertragungselement
mit mindestens einem Lichtwellenleiter umfasst, und mit einer Hülle, die
die Kabelseele umgibt. Die Hülle
weist ein Material aus einem Kunststoff auf, das als Füllstoff
ein Material aus einer Pflanzenfaser enthält.
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Gemäß einer
Ausbildungsform des optischen Kabels ist die Pflanzenfaser als eine
Faser aus Holz ausgebildet. Die Pflanzenfaser kann insbesondere
als eine Faser aus Bambus, Kokos, Hanf, Sisal, Jute oder Flachs
ausgebildet sein.
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Das
Material aus der Pflanzenfaser wird vorzugsweise als Faser mit einer
Länge von
bis zu 50 mm in das Material aus dem Kunststoff eingebettet. Das
Material aus der Pflanzenfaser kann auch in Form eines Fasermehls
in das Material aus dem Kunststoff eingebettet sein.
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Der
Masseanteil des Materials aus der Pflanzenfaser beträgt vorzugsweise
mehr als 5 % an der Gesamtmasse der Hülle. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
beträgt
der Masseanteil des Materials aus der Pflanzenfaser an der Gesamtmasse
der Hülle
annähernd
95 %.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
enthält
das Material aus dem Kunststoff ein Polymer.
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Gemäß einer
weiteren Ausbildungsform des optischen Kabels ist die Hülle aus
mindestens zwei Schichten gebildet. Eine der zwei Schichten der
Hülle weist
das Material aus dem Kunststoff auf, das als Füllstoff das Material aus der
Pflanzenfaser enthält.
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Die
Hülle kann
als ein Kabelmantel des optischen Kabels ausgebildet sein.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
des optischen Kabels weist das mindestens eine optische Übertragungselement
eine Hülle
auf, die den mindestens einen Lichtwellenleiter umgibt. Die Hülle des mindestens
einen optischen Übertragungselements weist
das Material aus dem Kunststoff auf, das als Füllstoff das Material aus der
Pflanzenfaser enthält.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform
ist das mindestens eine optische Übertragungselement als eine
Bündelader
und die Hülle
des mindestens einen optischen Übertragungselements
als eine Aderhülle
der Bündelader
ausgebildet.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform weist
die Kabelseele mindestens ein Zugentlastungselement auf. Das mindestens
eine Zugentlastungselement weist das Material aus dem Kunststoff
auf, das als Füllstoff
das Material aus der Pflanzenfaser enthält.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal des optischen Kabels umfasst das optische Kabel
mehrere der Bündeladern.
Das mindestens eine Zugentlastungselement ist als ein zentrales
Element in der Kabelseele angeordnet, um das die mehreren der einen Bündelader
angeordnet sind.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
des optischen Kabels ist das mindestens eine Zugentlastungselement
von einer Hülle
umgeben, die das Material aus dem Kunststoff umfasst, das als Füllstoff das
Material aus der Pflanzenfaser enthält.
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Eine
weitere Ausführungsform
des optischen Kabels sieht vor, dass das mindestens eine Zugentlastungselement
aus zwei Schichten gebildet ist. Eine der zwei Schichten weist ein
glasfaserverstärktes
Kunststoffmaterial auf, wohingegen eine andere der beiden Schichten
das Material aus dem Kunststoff aufweist, das als Füllstoff
das Material aus der Pflanzenfaser enthält.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
des optischen Kabels enthält
das mindestens eine Zugentlastungselement eine Vielzahl von Garnen,
die die mehreren der einen Bündelader
umgeben.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltungsform des optischen Kabels ist das mindestens
eine optische Übertragungselement
als ein Faserbändchen
ausgebildet, das mehrere des mindestens einen Lichtwellenleiters
umfasst. Das optische Übertragungselement
ist von mehreren des mindestens einen Zugentlastungselements umgeben.
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Im
Folgenden wird ein Verfahren zur Herstellung eines optischen Kabels
angegeben. Das Verfahren sieht das Bereitstellen eines pflanzenfaserverstärkten Kunststoffmaterials,
das ein Polymer und ein Füllmaterial
enthält,
wobei das Füllmaterial
ein Material aus einer Pflanzenfaser enthält, vor. Das pflanzenfaserverstärkte Kunststoffmaterial
wird erwärmt. Des
Weiteren wird eine Kabelseele bereitgestellt, die mindestens ein
optisches Übertragungselement
mit mindestens einem Lichtwel lenleiter umfasst. Das erwärmte pflanzenfaserverstärkte Kunststoffmaterial wird
um die Kabelseele zur Formung eines Kabelmantels extrudiert.
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Gemäß einer
Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
werden mehrere des mindestens einen Lichtwellenleiters zu einem
Lichtwellenleiterbündel
angeordnet. Das erwärmte
pflanzenfaserverstärkte
Kunststoffmaterial wird um das Lichtwellenleiterbündel zur
Formung einer Aderhülle
einer Bündelader
extrudiert.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
des Verfahrens wird ein Zugentlastungselement bereitgestellt, das
das pflanzenfaserverstärkte
Kunststoffmaterial enthält.
Des Weiteren werden mehrere der einen Bündelader bereitgestellt. Mehrere
der einen Bündelader
werden um einen Umfang des Zugentlastungselements angeordnet.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des Verfahrens werden um die Kabelseele Garne als Zugentlastungselemente
angeordnet, wobei die Garne das pflanzenfaserverstärkte Kunststoffmaterial
enthalten.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Figuren, die Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung zeigen, näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
erste Ausführungsform
eines optischen Kabels, das ein thermoplastisches Material enthält, in das
ein Material aus Pflanzenfasern als Füllstoff eingebettet ist,
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2 eine
zweite Ausführungsform
eines optischen Kabels, das ein thermoplastisches Material enthält, in das
ein Material aus Pflanzenfasern als Füllstoff eingebettet ist,
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3 eine
dritte Ausführungsform
eines optischen Kabels, das ein thermoplastisches Material enthält, in das
ein Material aus Pflanzenfasern als Füllstoff eingebettet ist,
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4 eine
Kabelseele eines optischen Kabels, die ein thermoplastisches Material
enthält,
in das ein Material aus Pflanzenfasern als Füllstoff eingebettet ist,
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5 eine
vierte Ausführungsform
eines optischen Kabels, das ein thermoplastisches Material enthält, in das
ein Material aus Pflanzenfasern als Füllstoff eingebettet ist
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6 eine
Fertigungseinheit zur Herstellung eines optischen Kabels mit einem
reduzierten Anteil an thermoplastischen Materialien.
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1 zeigt
eine erste Ausführungsform
eines optischen Kabels, das eine Kabelseele 100 umfasst,
die von einem Kabelmantel 400 umgeben ist. Die Kabelseele 100 enthält ein zentral
angeordnetes Stützelement 60 aus
einem glasfaserverstärkten Kunststoff.
Um das Stützelement 60 sind
umfänglich mehrere
optische Übertragungselemente 10 in
Form von Bündeladern
angeordnet. Eine derartige Bündelader
umfasst mehrere Lichtwellenleiter 1, die von einer Aderhülle 2 umgeben
sind. Das optische Kabel kann als füllmassenfreies Kabel oder als
ein Kabel mit einer Seelenfüllmasse 50,
wie in 1 gezeigt, ausgebildet sein. Die Seelenfüllmasse
verhindert, dass sich innerhalb der Kabelseele Feuchtigkeit in Längsrichtung
entlang der optischen Übertragungselemente
ausbreiten kann. Zur Unterstützung
dieser Wirkung enthält
die Kabelseele ein Quellgarn 70, das beispielsweise ein
SAP (Super Absorbent Poymer)-Pulver enthält.
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Die
Kabelseele 100 ist von einer Vlieshülle 300 umgeben, über die
der Kabelmantel 400 extrudiert wird. Die Vlieshülle 300 bildet
einen thermischen Schutz der Kabelseele vor den hohen Temperaturen, die
bei der Extrusion des Kabelmantels 400 auftreten. Die Vlieshülle 300 kann
zusätzlich
die Funktion haben, das Eindringen von Feuchtigkeit in die Kabelseele
zu verhindern. Dazu enthält
die Vlieshülle ebenso
wie das Quellgarn ein SAP-Pulver. Als SAP-Materialien werden beispielsweise
Salze aus einer Acrylsäure
verwendet. Bei Kontakt mit Feuchtigkeit bewirkt das SAP-Pulver eine
Volumenvergrößerung der
Vlieshülle 300 beziehungsweise
des Quellgarns 70, sodass die Vlieshülle beziehungsweise das Quellgarn
aufquillen und die Kabelseele gegen eindringendes Wasser abdichten.
Erfindungsgemäß enthält der Kabelmantel 400 ein
thermoplastisches Material, in das ein Material aus einer Pflanzenfaser als
Füllstoff
eingebettet ist. Ebenso kann auch die Aderhülle 10 ein thermoplastisches
Material aufweisen, das als Füllstoff
ein Material aus einer Pflanzenfaser enthält.
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2 zeigt
eine weitere Ausführungsform
eines optischen Kabels, bei dem der Anteil an thermoplastischen
Materialien reduziert ist. Das optische Kabel der 2 umfasst
eine Kabelseele 100, die mehrere Festadern 10' als optische Übertragungselemente
enthält.
Eine Festader 10' weist
in ihrem Inneren einen Lichtwellenleiter 1' auf, der von einer festen Schutzhülle aus
einem Kunststoffmaterial umgeben ist. Die Kabelseele 100 ist
von einem mehrschichtigen Aufbau, im Falle der Kabelanordnung der 2 von
einem zweischichtigen Aufbau einer Hülle 200, umgeben.
Die Hülle 200 umfasst
eine Schicht 201, die ein thermoplastisches Material enthält, und eine
Schicht 202, die ein thermoplastisches Material enthält, in das
als Füllstoff
ein Material aus einer Pflanzenfaser eingebettet ist.
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3 zeigt
eine weitere Ausführungsform
eines optischen Kabels bei dem der Anteil an thermoplastischen Materialien
reduziert ist. Das optische Kabel ähnelt der in 1 dargestellten
Kabelanordnung. Es umfasst eine Kabelseele 100, die mehrere Bündeladern 10 enthält, die
um ein zentral angeordnetes Zugentlastungselement 20 angeordnet
sind. Zur Abdichtung der Kabelseele ist ein Quellgarn 70 vorgesehen.
Das Zugentlastungselement 20 weist ein thermoplastisches
Material auf, das als Füllstoff ein
Material aus einer Pflanzenfaser enthält. Die Kabelseele 100 ist
von einem weiteren Zugentlastungselement 30 umgeben. Das
Zugentlastungselement 30 enthält mehrere Garne 31,
die ein Kunststoffmaterial aufweisen, das als Füllstoff ein Material aus einer Pflanzenfaser
enthält.
Das Zugentlastungselement 30 ist ähnlich der Kabelanordnung der 1 von
einer Vlieshülle 300 umgeben,
um die ein Kabelmantel 400 extrudiert ist.
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Neben
der Verwendung von organischen Faserstrukturen als Füllstoff
für die
thermoplastischen Materialien der Garne 31 und des zentral
angeordneten Zugentlastungselements 20 können auch
die Aderhüllen
der Bündeladern
sowie der Kabelmantel 400 ein Kunststoffmaterial aufweisen,
das als Füllstoff
ein Material aus einer Pflanzenfaser enthält.
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Des
Weiteren kann das Zugentlastungselement 20 neben den optischen Übertragungselementen
auch von mindestens einer Blindader 80 umgeben sein. Solcher
Blindadern weisen bisher ein Material aus einem reinen Kunststoff
auf, über
das eine Aderhülle
extrudiert ist. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen
als Material für
die Blindader ein thermoplastische Material zu verwenden, in das
ein organischer Füllstoff
aus einem Material aus einer Pflanzenfaser eingebettet ist. Das
pflanzenfaserverstärkte Material
wird von einer Hülle 81 umgeben.
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4 zeigt
eine Kabelseele eines optischen Kabels. Um ein zentral angeordnetes
Zugentlastungselement sind mehrere Bündeladern 10 und ein Quellfaden 70 angeordnet.
Das Zugentlastungselement weist eine innere Schicht 21 und
eine äußere Schicht 22 auf.
Die innere Schicht 21 wird aus einem Kunststoffmaterial
gebildet. Die äußere Schicht 22 umfasst
ein Kunststoffmaterial, in das als Füllstoff ein Material aus einer
Pflanzenfaser eingebettet ist.
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5 zeigt
ein optisches Kabel, das als ein Bändchenkabel ausgebildet ist.
Das optische Übertragungselement 10 umfasst
mehrere Lichtwellenleiter 1, die nebeneinander angeordnet
sind. Innerhalb der Kabelseele 100, die von einem Kabelmantel 400 umgeben
ist, befinden sich Zugentlastungselemente 40. Die Zugentlastungselemente
weisen erfindungsgemäß ein Kunststoffmaterial
auf, in dem als Füllstoff ein
Material aus einer Pflanzenfaser eingebettet ist.
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Wie
die 1 bis 5 zeigen, enthalten die Aderhüllen 2,
die Hülle 200,
die die Kabelseele umgibt, der Kabelmantel 400 aber auch
die Zugentlastungselemente ein thermoplastisches Material, in das
ein Material aus einer Pflanzenfaser als Füllstoff eingebettet ist. Als
thermoplastische Materialien werden Polymere, beispielsweise Polyethylen,
Polyprophylen, Polystyrol, Polyamid, Polybutylentherephtalat und/oder
Epoxidharze sowie Polyesterharze verwendet. Als organische Füll stoffmaterialien
werden Pflanzenfasern aus Weich-/Hartholz, Hanf, Sisal, Jute, Kokosholz,
Bambus oder Flachs verwendet.
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Die
Stabilität
von derartigen pflanzenfaserverstärkten Kunststoffen kann durch
den Faseranteil sowie die Art der Fasern entscheidend beeinflusst werden.
Je höher
der Pflanzenfaseranteil ist, desto stabiler und unempfindlicher
ist das Material gegenüber
einem Schrumpfprozess und in Bezug auf die Zug- und Querdruckfestigkeit.
Diese Pflanzenfasermaterialien werden vorzugsweise mit einem Volumenanteil
von 5 % bis 95 in die thermoplastischen Grundmaterialien als Füllstoffe
eingebettet.
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Als
Fasern kommen Langfasern mit Längen von
bis zu 5 mm oder Kurzfasern mit Längen zwischen 0,1 mm und 0,5
mm zum Einsatz. Es kann aber auch anstelle der Fasern ein Fasermehl
verwendet werden. Dazu werden die Pflanzenfasern zu Feinpartikeln
mit einer Korngröße kleiner
als 100 μm vermahlen.
Das so gewonnene Fasermehl wird vorzugsweise für Hüllen mit dünnen Wanddicken verwendet.
Beim Einsatz von Fasermehl anstelle von Bruchstücken von Pflanzenfasern wird
die Oberflächenqualität einer
Hülle,
die einen derartigen pflanzenfaserverstärkten Kunststoff enthält, verbessert.
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Durch
den Einsatz von Materialien aus Pflanzenfasern als Füllstoffe
für thermoplastische
Materialien lassen sich die Materialeigenschaften von Kabelmänteln, Aderhüllen und
Zugentlastungselementen für
optische Kabel entscheidend verbessern. So wird durch den Einsatz
von Pflanzenfasern als Füllstoffe für thermoplastische
Materialien, die für
Aderhüllen und
Kabelmäntel
verwendet werden, eine Stützwirkung
und damit eine Verringerung des Materialschrumpfes bei der Abkühlung von
einer hohen Extrusionstemperatur auf Raumtemperatur be wirkt. Die Maßhaltigkeit
des Extrudats wird durch die Stützwirkung
der Pflanzenfasern verbessert. So weisen zum Beispiel Holzfasern
aus Massivholz einen thermischen Ausdehnungskoeffizienten auf, der
etwa um einen Faktor 10 kleiner ist, als derjenige von ungefüllten thermoplastischen
Materialien.
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Durch
den geringeren Schwund können
Zugentlastungselement aus glasfaserverstärkten Kunststoffen oder Stahl,
die bisher den Mantelschrumpf verhindert oder eingedämmt hatten,
entweder ganz entfallen oder mit deutlich weniger Material aufgebaut
werden. So ist es beispielsweise möglich, das Zugentlastungselement 20 mit
einem deutlich geringeren Durchmesser als zentrales Stützelement in
der Kabelseele vorzusehen. Es ist auch möglich, wie in 4 gezeigt,
für das
Zugentlastungselement 20 einen Zweischichtaufbau vorzusehen.
Dabei weist die innere Schicht 21 beispielsweise einen
glasfaserverstärkten
Kunststoff oder ein Stahlelement auf, auf dem eine Schicht aus einem
pflanzenfaserverstärkten
Kunststoff 22 aufgebracht ist. Dadurch kommt es zu einer
Einsparung von Kunststoffmaterial und somit auch zu einer Kosteneinsparung,
da die Kosten von naturfaserverstärkten Kunststoffen unter den
Kosten von reinem Kunststoffmaterial liegen.
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Durch
den Einsatz von Pflanzenfasern als Füllstoffe für thermoplastische Materialien
wird der thermische Ausdehnungskoeffizient der Kunststoffmaterialien
deutlich reduziert. Es hat sich gezeigt, dass eine Halbierung des
linearen thermischen Ausdehnungskoeffizienten bei Verwendung von
pflanzenfaserverstärkten
Kunststoffen im Vergleich zur Verwendung von reinen thermoplastischen
Kunststoffen möglich
ist.
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Des
Weiteren werden die Querdruckfestigung und die Zugfestigkeit von
Aderhüllen
beziehungsweise des gesamten optischen Kabels erhöht. Bei
einer Füllung
des thermoplastischen Materials mit 30 % Hanffasern erhöht sich
der E-Modul von Polyprophylen beispielsweise um einen Faktor 3 bis
4. Hinzu kommt, dass sich auch die Streckgrenze und die Schlagzähigkeit
erhöhen.
Durch die Verbesserung von Querdruck- und Zugfestigkeit kann bei
Verwendung von zusätzlichen
klassischen Zugelementen aus Aramid oder glasfaserverstärkten Kunststoffen
Material eingespart werden. Des Weiteren zeigen pflanzenfaserverstärkte Kunststoffe
aufgrund der elastischen Struktur der Pflanzenfasern ein sehr günstiges
Kriechverhalten.
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Darüber hinaus
werden bei Verwendung von Kunststoffmaterialien, die Pflanzenfasern
als Füllstoff enthalten,
im Hinblick auf den Umweltschutz Erdölressourcen geschont. Somit
kann durch das Füllen von
Polymermaterialien mit bis zu 95 % organischem Füllstoff ein wertvoller Beitrag
zum Umweltschutz geleistet werden. Des Weiteren werden bei der Verarbeitung
von thermoplastischen Materialien, die hohe Füllstoffanteile aus Pflanzenfasern
aufweisen, Betriebs- und Fertigungsanlagen geschont, da organische
Füllstoffe
im Gegensatz zu anorganischen Füllstoffen
einen geringeren Maschinen- und Werkzeugverschleiß hervorrufen.
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Ferner
sind die Kosten für
pflanzenfaserverstärkte
Kunststoffen wesentlich geringer als die Kosten von reinen thermoplastischen
Materialien beziehungsweise von thermoplastischen Materialien, in die
anorganische Füllstoffe
eingebettet sind. Neben der Kostenreduzierung geht mit der Verwendung
von pflanzenfasergefüllten
Kunststoffmaterialien auch eine Gewichtsreduzierung des optischen
Kabels einher.
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6 zeigt
eine Fertigungslinie zur Herstellung eines optischen Kabels in vereinfachter
Darstellung. Ein Behälter
B1 enthält
ein thermoplastisches Kunststoffmaterial P, in das ein Material
aus Pflanzenfasern F als Füllstoff
eingebettet ist. Der Behälter B1
ist an einen Extruder E1 angeschlossen. Dem Extruder E1 wird ein
Bündel
von Lichtwellenleitern 1 zugeführt. In dem Behälter B1
wird das Matrixmaterial aus dem Thermoplast und das Füllmaterial
aus den Pflanzenfasern erwärmt
und ebenfalls dem Extruder E1 zugeführt. In dem Extruder E1 wird
das pflanzenfaserverstärkte
Kunststoffmaterial NFK um die zu einem Bündel angeordneten Lichtwellenleiter 1 als Aderhülle 2 extrudiert.
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Mehrere
dieser Bündeladern
werden einer Verarbeitungseinheit V zugeführt. In der Verarbeitungseinheit
V wird die Kabelseele des optischen Kabels ausgebildet. Dazu werden
der Verarbeitungseinheit V ein Zugentlastungselement 20 zugeführt, das ein
pflanzenfaserverstärktes
Kunststoffmaterial enthält.
Des Weiteren werden der Verarbeitungseinheit V Garne 30 zugeführt, die
ebenfalls einen pflanzenfaserverstärkten Kunststoff enthalten.
In der Verarbeitungseinheit V werden die Bündeladern um das zentrale Zugentlastungselement 20,
das aus dem pflanzenfaserverstärkten
Kunststoffmaterial gebildet ist, angeordnet. Um die so geformte
Kabelseele werden die Garne 30 angeordnet, die die lose
Anordnung der Bündeladern
um das zentral angeordnete Zugentlastungselement zusammenhalten.
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Die
so geformte Kabelseele wird anschließend einem Extruder E2 zugeführt. An
den Extruder E2 ist ein Behälter
B2 angeschlossen. Dieser enthält ein
Kunststoffmaterial P, in das ein organisches Füllmaterial aus Pflanzenfasern
F eingebettet ist. Diese Materialmischung wird im Behälter B2
erwärmt
und als pflanzenfaserverstärktes
Kunststoffmaterial NFK dem Extruder E2 zugeführt. Im Extruder E2 wird das pflanzenfaser verstärkte Kunststoffmaterial
NFK um die Vlieshülle 300 als
Kabelmantel 400 extrudiert.
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Die
Mischungen aus einem thermoplastischen Kunststoffmaterial und den
Pflanzenfasern lassen sich in unterschiedlichen Verarbeitungsverfahren,
wie dem Spritzguss-, dem Extrusions-, Gieß- und Laminierverfahren sowie
Formpressen, Strang- oder Profilgießen, erzeugen. Somit können auch sehr
kleine filigrane Formen hergestellt werden, die ein thermoplastische
Kunststoffmaterial mit eingebetteten Pflanzenfasern enthalten.
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Die
Gewinnung von Pflanzenfasern, wie beispielsweise von Kokosfasern,
erfolgt in einer hammermühle-ähnlichen
Maschine, dem Decorticator. Die Faserhüllen werden vor ihrer Verarbeitung
leicht angefeuchtet und dann dem Decorticator zugeführt. Im
Decorticator werden die Faserhüllen
durch eine mit Schlagarmen besetzte Welle aufgeschlagen. Es entsteht
dabei zu etwa 65 % Staub und ein Fasergemisch, das anschließend getrocknet
wird. Andere Pflanzenfasern, wie beispielsweise Jutefasern, werden
durch maschinelles Auskämmen
der Faserhüllen gewonnen.
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Zum
Einbringen der Pflanzenfasern in ein Kunstoffmaterial, der sogenannten
Compoundierung, lässt
sich beispielsweise ein Zweischneckenextruder verwenden. Die Schneckenkonfiguration
und der ort des Fasereinzugs sind hinsichtlich der geringstmöglichen
Faserbeschädigung
beim Compoundierprozess optimiert. Vor einem Fasereinzug befindet
sich ein Knetelement, welches dafür sorgt, dass beim Fasereinzug
bereits eine homogenen Schmelze des thermoplastischen Materials
vorliegt. Die Fasereinarbeitungsstrecke besteht lediglich aus einer langen
Förderstrecke
ohne Knetelemente. Auf diese Weise lassen sich die Fasern homogen
in die Kunststoffschmelze einarbeiten.
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- 1
- Lichtwellenleiter
- 2
- Aderhülle
- 10
- optisches Übertragungselement
- 11
- Blindader
- 20
- zentrales
Zugentlastungselement
- 30
- Zugentlastungselement
- 31
- Garn
- 40
- Zugentlastungselement
- 50
- Seelenfüllmasse
- 60
- Zugentlastungselement
- 70
- Quellgarn
- 80
- Aramidgarn
- 100
- Kabelseele
- 200
- Umhüllung
- 300
- Vlieshülle
- 400
- Kabelmantel
- B
- Behälter
- E
- Extruder
- F
- Pflanzenfaser
- NFK
- pflanzenfaserverstärktes Kunststoffmaterial
- P
- Polymer
- V
- Verarbeitungseinheit