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DE102005063017A1 - Handgeführtes Elektrowerkzeug mit einer Schutzhaube - Google Patents

Handgeführtes Elektrowerkzeug mit einer Schutzhaube Download PDF

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Abstract

Ein handgeführtes Elektrowerkzeug weist ein rotierendes Schneidwerkzeug und eine das Schneidwerkzeug abdeckende Schutzhaube auf, die einen Aufsteckring zur lös- und verstellbaren Aufnahme der Schutzhaube an einem gehäusefesten Spannhals am Elektrowerkzeug umfasst. Der Aufsteckring ist mit einem Schutzhaubenteil der Schutzhaube verbunden und weist Rastmittel zur Axialsicherung des Aufsteckringes am Spannhals auf. Zusätzlich ist eine Verdrehsicherung vorgesehen, die als Anschlagsflansch an der Schutzhaube ausgebildet und mit dem Schutzhaubenteil verbunden ist. Im montierten Zustand steht der Anschlagsflansch in Anlage mit einem gehäusefesten Bauteil des Elektrowerkzeugs.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung bezieht sich auf ein handgeführtes Elektrowerkzeug mit einem rotierenden Schneidwerkzeug und einer das Schneidwerkzeug abdeckenden Schutzhaube nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • In der DE 295 13 331 U1 wird eine handgeführte Winkelschleifmaschine mit einer Schutzhaube beschrieben, die einen mit dem Schutzhaubenblech einteilig verbundenen Aufsteckring umfasst, der zur löse- und verstellbaren Aufnahme an einem gehäusefesten Spannhals verriegelbar ist. Auf der Innenseite des Aufsteckrings sind Rastnocken angeordnet, die bei einem axialen Aufschieben auf den Spannhals in Eingriff mit einer Umfangsnut gelangen. Die axiale Verriegelungsposition wird nach dem axialen Aufschieben des Aufsteckrings und dem Rasteingriff der Rastnocken in der Umfangsnut am Spannhals durch ein Verschwenken der Schutzhaube erreicht. Um zu verhindern, dass die Schutzhaube versehentlich aus der Rastposition in die Löseposition zurückverschwenkt wird, ist eine Verdrehsicherung vorgesehen, bestehend aus einer gehäuseseitigen Rastnase, die in Eingriff mit einer Verzahnung auf der Außenseite des Aufsteckringes steht.
  • Generell ist bei derartigen Winkelschleifern zu beachten, dass die Halte- und Führungskräfte, die von der Benutzungsperson über die Handgriffe auf das Elektrowerkzeug ausgeübt werden, auch auf die Verbindung zwischen dem Aufsteckring der Schutzhaube und dem Spannhals am Gehäuse des Winkelschleifers wirken. Da die Krafteinleitungspunkte, die über die Position der Handgriffe definiert werden, verhältnismäßig weit von der Verbindungsstelle zwischen Schutzhaube und Gehäuse des Winkelschleifers entfernt sein können, entstehen bei der Führung des Winkelschleifers verhältnismäßig hohe Drehmomente, die vom Winkelschleifer aufgenommen werden müssen. Im ungünstigsten Fall können in der Verbindungsstelle zwischen der Schutzhaube und dem Gehäuse des Winkelschleifers hieraus resultierende hohe Kräfte zu einem unkontrollierten Lösen der Schutzhaube führen.
  • Aufgabe und Vorteile der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit einfachen Maßnahmen ein handgeführtes Elektrowerkzeug, das ein rotierendes Schneidwerkzeug und eine das Schneidwerkzeug abdeckende Schutzhaube umfasst, dahingehend weiter zu bilden, dass die Kräfte, die auf die Verbindungsstelle zwischen dem Gehäuse des Elektrowerkzeugs und der Schutzhaube wirken, minimiert werden.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche geben zweckmäßige Weiterbildungen an.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Elektrowerkzeug ist die Verdrehsicherung als radial außerhalb des Aufsteckrings angeordneter Anschlagsflansch ausgeführt, der mit einem Bauteil der Schutzhaube fest verbunden ist und im montierten Zustand in Anlage mit einem gehäusefesten Bauteil des Elektrowerkzeuges liegt. Diesem Anschlagsflansch kommt eine doppelte Funktion zu:
    Zum einen steht der Anschlagsflansch einer unbeabsichtigten Schwenkbewegung der Schutzhaube aus ihrer Rast- und Arbeitsposition zurück in die Löseposition entgegen; der Anschlagsflansch wirkt als Verdrehsicherung für die Schutzhaube und stellt sicher, dass diese im montierten Zustand nicht versehentlich zurückverstellt wird und die Schutzhaube axial vom Elektrowerkzeug bzw. dem Gehäuse des Elektrowerkzeuges gelöst werden kann. Zum anderen wird mithilfe des Anschlagsflansches eine zusätzliche Abstützung zwischen der Schutzhaube und einem Bauteil am Elektrowerkzeug erreicht, wodurch Biegemomente erheblich reduziert werden, die durch eine außermittige Führung der Schutzhaube durch die Bedienperson insbesondere in der Verbindungsstelle zwischen Schutzhaube und Gehäuse des Elektrowerkzeuges zu hohen Kraftspitzen führen können. Aufgrund der reduzierten Momente und Kräfte in der Verbindungsstelle sind geringere Wandstärken in den Bauteilen grundsätzlich ausreichend, ohne die Standfestigkeit und Sicherheit zu gefährden. Auch können Schutzhauben bzw. Gehäuse des Elektrowerkzeugs aus leichteren Werkstoffen wie zum Beispiel stabilem Kunststoff ersetzt werden.
  • Gemäß einer zweckmäßigen Ausführung ist an dem Anschlagsflansch ein Zusatzhandgriff zu befestigen, der zusätzlich zu einem ersten Handgriff vorgesehen ist, welcher am Gehäuse des Elektrowerkzeuges angeordnet ist. Der Zusatzhandgriff dient zur sicheren Führung des Elektrowerkzeuges. Da der Haupthandgriff und der Zusatzhandgriff in der Regel in Bezug auf die Bewegungsrichtung des Elektrowerkzeuges seitlich versetzt zueinander angeordnet sind, werden die beim Führen des Elektrowerkzeuges auftretenden Momente zumindest teilweise über den Anschlagsflansch von der Schutzhaube auf das Gehäuse des Elektrowerkzeuges übertragen, wodurch die Verbindung zwischen dem Aufsteckring an der Schutzhaube und dem Spannhals am Gehäuse des Elektrowerkzeugs entlastet wird.
  • In den Anschlagsflansch ist vorteilhaft eine Bohrung eingebracht, durch die im montierten Zustand ein Befestigungsbauteil zur Befestigung der Schutzhaube am Gehäuse des Elektrowerkzeugs geführt ist. Dieses Befestigungsbauteil kann der Zusatzhandgriff sein. Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführung ist vorgesehen, dass die Bohrung im Anschlagsflansch mit einer Gewindebohrung am Gehäuse des Elektrowerkzeugs einer Flucht liegt, so dass das Befestigungsbauteil bzw. der Zusatzhandgriff durch die Bohrung am Anschlagsflansch geführt und in die Gewindebohrung am Gehäuse des Elektrowerkzeugs eingeschraubt werden kann. Auf diese Weise wird eine sichere und drehfeste Verbindung zwischen dem Anschlagsflansch und dem Gehäuse des Elektrowerkzeugs und damit auch eine wirksame Verdrehsicherung für die Schutzhaube erreicht.
  • Alternativ zum Zusatzhandgriff kann durch die Bohrung des Anschlagsflansches eine Schraube geführt werden, die in die Gewindebohrung am Gehäuse eingeschraubt werden kann. In diesem Fall wird der Zusatzhandgriff zwar nicht in die Gewindebohrung eingeschraubt; der Zusatzhandgriff trotzdem am Anschlagsflansch – oder alternativ an einer sonstigen Stelle an der Schutzhaube – befestigt werden.
  • Die Schutzhaube wird zweckmäßig nach Art eines Bajonettverschlusses in einer kombinierten axialen und rotatorischen Bewegung formschlüssig mit dem Elektrowerkzeug verbunden. Hierfür sind zweckmäßig an der Innenseite des Aufsteckrings Rastnocken angeordnet, die im montierten Zustand in eine umlaufende Ringnut eingreifen, die am gehäusefesten Spannhals ausgebildet ist. Des Weiteren kann an der Schutzhaube ein Führungsschlitten vorgesehen sein, der auf der Arbeitsoberfläche aufliegt und zusätzliche Stützkräfte auf die Arbeitsoberfläche großflächig verteilt.
  • Bei dem Elektrowerkzeug handelt es sich insbesondere um eine Winkelschleifmaschine. Es kommen aber auch sonstige handgeführte Elektrowerkzeuge mit einem rotierenden Schneidwerkzeug und einer das Schneidwerkzeug abdeckenden Schutzhaube in Betracht.
  • Der Anschlagsflansch als Verdrehsicherung wird in besonders vorteilhafter Weise in Winkelschleifmaschinen mit Schutzhaube und Führungsschlitten eingesetzt, da diese durch den Kontakt zum Werkstück große Kräfte auf die Anbindung der Haube zur Folge haben. Zudem ist bei Schutzhauben mit Führungsschlitten nach der Montage keine Verdrehbarkeit der Schutzhaube gegenüber der Winkelschleifmaschine erforderlich, was den Einsatz des Anschlagsflansches begünstigt. Gleichwohl kann der Anschlagsflansch auch bei Winkelschleifmaschinen eingesetzt werden, deren Schutzhaube gegenüber dem Gehäuse der Winkelschleifmaschine verdrehbar ausgebildet ist, damit der Anwender die Haube optimal auf seinen Arbeitsfall einstellen kann; in diesem Fall begrenzt der Anschlag die Drehbewegung zweckmäßig in eine Drehrichtung, gegebenenfalls aber auch in beide Drehrichtungen, wobei der Anschlag bevorzugt leicht zu lösen ist, um die Verdrehbarkeit wieder herzustellen.
  • Zeichnungen
  • Weitere Vorteile und zweckmäßige Ausführungen ergeben sich aus den Ansprüchen, der Figurenbeschreibung und den Zeichnungen. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung einer Schutzhaube für eine handgeführte Winkelschleifmaschine, mit einem Aufsteckring, der mit dem Schutzhaubenteil verbunden ist, sowie mit einem Anschlagsflansch oberhalb des Aufsteckringes, in den eine Bohrung für eine zusätzliche Verbindung zwischen der Schutzhaube und dem Gehäuse des Elektrowerkzeuges eingebracht ist,
  • 2 eine Darstellung des Winkelschleifers mit montierter Schutzhaube, wobei ein Zusatzhandgriff durch die Bohrung im Anschlagsflansch geführt und in eine gehäuseseitige Gewindebohrung eingeschraubt ist,
  • 3 die Winkelschleifmaschine und die Schutzhaube in Explosionsdarstellung aus einer anderen Perspektive.
  • Ausführungsbeispiel
  • In den Figuren sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Die in 1 dargestellte Schutzhaube 2 für eine Winkelschleifmaschine umfasst ein Schutzhaubenteil 2, das im montierten Zustand die Schleifscheibe übergreift und in das ein Aufsteckring 4 eingebracht ist. Die gesamte Schutzhaube 2 besteht zweckmäßig aus Metall, wobei gegebenenfalls aber auch eine Kunststoffausführung in Betracht kommt. Der Aufsteckring 4 ist vorteilhaft einteilig mit dem Schutzhaubenteil 3 ausgeführt und weist an seiner Innenseite Rastnocken 9 auf, die über den Umfang verteilt angeordnet sind und Rastmittel für die sichere Arretierung der Schutzhaube 2 am Gehäuse des Elektrowerkzeuges darstellen.
  • Des Weiteren umfasst die Schutzhaube 2 einen Führungsschlitten 5, der als separates Bauteil ausgeführt ist, jedoch fest mit dem Schutzhaubenteil 3 verbunden ist, sowie einen Anschlussstutzen 6 für einen Staubsauger, wobei der Anschlussstutzen 6 einteilig mit dem Schutzhaubenteil 3 ausgeführt sein kann. Der Aufsteckring 4 steht axial über eine Seitenfläche des Schutzhaubenteils 3 über. Unmittelbar oberhalb des Aufsteckringes 4 – mit radialem Abstand zur Ringwandung des Aufsteckringes – befindet sich an der gleichen Seitenwand des Schutzhaubenteils ein Anschlagsflansch 7, der im Ausführungsbeispiel als Winkelflansch ausgeführt ist. Der Anschlagsflansch 7 ist mit einem seiner Schenkel an der Seitenwand des Schutzhaubenteils 3 befestigt, der andere Schenkel des Anschlagsflansches erstreckt sich etwa senkrecht zur Seitenwand des Schutzhaubenteils. In das freie, abstehende Ende des Anschlagsflansches 7 ist eine Bohrung 8 eingebracht, die entweder als Rundlochbohrung oder als Langlochbohrung ausgeführt sein kann. Im montierten Zustand erfolgt die Verbindung zwischen der Schutzhaube 2 und der Winkelschleifmaschine über den Aufsteckring 4, der auf die Antriebsspindel der Winkelschleifmaschine aufgesteckt und mit einem Spannhals an der Winkelschleifmaschine verbunden wird, sowie zusätzlich über den Anschlagsflansch 7, der mittels eines geeigneten Befestigungsbauteils mit dem Gehäuse der Winkelschleifmaschine verbunden wird.
  • Der montierte Zustand ist in 2 dargestellt. Der Elektromotor der Winkelschleifmaschine 1 ist in einem Motorgehäuse 10 aufgenommen, an das sich ein Getriebegehäuse 11 anschließt, in welchem die Getriebeeinheit untergebracht ist. Die über den Elektromotor und die Getriebeeinheit anzutreibende Schleifscheibe 12 ist im montierten Zustand vom Schutzhaubenteil 3 der Schutzhaube übergriffen. Im montierten Zustand ist die Schutzhaube 2 verliersicher mit dem Gehäuse der Winkelschleifmaschine verbunden, wobei die Verbindung als formschlüssige Rastverbindung ausgeführt ist. Zur Herstellung der Verbindung wird die Schutzhaube 2 axial mit ihrem Aufsteckring 4 auf den Spannhals 14 aufgeschoben, der Bestandteil der Getriebeeinheit an der Winkelschleifmaschine ist und in 3 dargestellt ist. Die Antriebsspindel 15 für die Schleifscheibe durchragt im montierten Zustand den Aufsteckring 4. Am Spannhals 14 ist eine umlaufende Ringnut 16 eingebracht, die auf der der Schutzhaube 2 zugewandten Seite von einer Sicherungsscheibe 17 begrenzt ist, welche auf ihrem Umfang in regelmäßigen Abständen Ausnehmungen 18 aufweist. Diese Ausnehmungen 18 korrespondieren mit den Rastnocken 9 auf der Innenseite des Aufsteckringes 4. Zur Montage der Schutzhaube 2 wird der Aufsteckring 4 axial auf den Spannhals 14 in der Weise aufgeschoben, dass die Rastnocken 9 am Aufsteckring 4 mit den Ausnehmungen 18 auf der Außenseite der Sicherungsscheibe 17 fluchten. Sobald die Rastnocken 9 in Eingriff mit der hinter der Sicherungsscheibe 17 liegenden, umlaufenden Ringnut 16 gelangen, kann die Schutzhaube 2 in eine Position verschwenkt werden, in der die Rastnocken 9 in Außereingriff mit den Ausnehmungen 18 an der Sicherungsscheibe 17 stehen, so dass die Schutzhaube 2 verliersicher an dem Gehäuse der Winkelschleifmaschine gehalten ist.
  • Eine zusätzliche Befestigung zwischen Schutzhaube 2 und Gehäuse 11 erfolgt über den Anschlagsflansch 7, der an der einen Seitenwand des Schutzhaubenteils 3 befestigt ist, und einen Zusatzhandgriff 13, der durch die Bohrung im Anschlagsflansch 7 geführt ist und zusätzlich in eine Gewindebohrung 19 eingeschraubt ist, die in das Getriebegehäuse 11 an der Winkelschleifmaschine eingebracht ist. Über die Verbindung zwischen dem Anschlagsflansch 7 und dem Getriebegehäuse 11 wird ein versehentliches Rückverschwenken der Schutzhaube 2 in die Löseposition vermieden, in der die Schutzhaube axial vom Gehäuse der Winkelschleifmaschine abgezogen werden kann. Dadurch wird zum einen eine Verdrehsicherung für die Schutzhaube 2 erreicht. Zum andern wird eine zusätzliche Abstützung zwischen der Schutzhaube und dem Gehäuse der Winkelschleifmaschine erreicht.

Claims (12)

  1. Handgeführtes Elektrowerkzeug, mit einem rotierenden Schneidwerkzeug (12) und einer das Schneidwerkzeug (12) abdeckenden Schutzhaube (2), die einen Aufsteckring (4) zur lös- und verstellbaren Aufnahme der Schutzhaube (2) an einem gehäusefesten Spannhals (14) am Elektrowerkzeug (1) umfasst, wobei der Aufsteckring (4) mit einem Schutzhaubenteil (3) der Schutzhaube (2) verbunden ist und Rastmittel (9) zur Axialsicherung des Aufsteckringes (4) am Spannhals (14) aufweist, mit einer zusätzlichen Verdrehsicherung, dadurch gekennzeichnet, dass die Verdrehsicherung als Anschlagsflansch (7) an der Schutzhaube (2) ausgebildet ist, der zusätzlich zum Aufsteckring (4) vorgesehen und mit dem Schutzhaubenteil (3) verbunden ist, wobei der Anschlagsflansch (7) im montierten Zustand in Anlage mit einem gehäusefesten Bauteil des Elektrowerkzeugs (1) steht.
  2. Elektrowerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlagsflansch (7) radial außerhalb des Aufsteckrings (4) angeordnet und mit dem Schutzhaubenteil (3) verbunden ist.
  3. Elektrowerkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Anschlagsflansch (7) ein Zusatzhandgriff (13) zu befestigen ist.
  4. Elektrowerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass in den Anschlagsflansch (7) eine Bohrung (8) eingebracht ist, durch die im montierten Zustand ein Befestigungsbauteil (13) zur Befestigung am Gehäuse (11) des Elektrowerkzeugs (1) geführt ist.
  5. Elektrowerkzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrung (8) als Langloch ausgeführt ist.
  6. Elektrowerkzeug nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrung (8) mit einer Gewindebohrung (19) am Gehäuse (11) des Elektrowerkzeugs (1) fluchtet.
  7. Elektrowerkzeug nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsbauteil als Schraube ausgeführt ist, die in die Gewindebohrung (19) am Gehäuse (11) des Elektrowerkzeugs (1) einschraubbar ist.
  8. Elektrowerkzeug nach Anspruch 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsbauteil von dem Zusatzhandgriff (13) gebildet ist, das in die Gewindebohrung (19) am Gehäuse (11) des Elektrowerkzeugs (1) einschraubbar ist.
  9. Elektrowerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastmittel als Rastnocken (9) ausgeführt sind, die an der Innenseite des Aufsteckrings (4) angeordnet sind und im montierten Zustand des Elektrowerkzeugs (1) in eine Ringnut (16) am Spannhals (14) eingreifen.
  10. Elektrowerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass an der Schutzhaube (2) ein Führungsschlitten (5) angeordnet ist.
  11. Elektrowerkzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsschlitten (5) am Schutzhaubenteil (3) befestigt ist.
  12. Elektrowerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Elektrowerkzeug eine Winkelschleifmaschine (1) ist.
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