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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Detektoranordnung mit einem
Detektorchip sowie ein Detektorbauelement mit einer derartigen Detektoranordnung.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine vereinfacht mit
verringertem Platzbedarf, insbesondere mit verringerter Montagefläche, realisierbare
Detektoranordnung anzugeben. Ferner soll ein Detektorbauelement
mit geringem Platzbedarf, insbesondere geringer Montagefläche, angegeben werden.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Detektoranordnung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 beziehungsweise
ein Detektorbauelement mit den Merkmalen des Patentanspruchs 20 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand
der abhängigen
Patentansprüche.
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Eine
erfindungsgemäße Detektoranordnung umfasst
einen optoelektronischen, insbesondere halbleiterbasierten, Detektorchip.
Weiterhin umfasst die Detektoranordnung bevorzugt einen gesonderten mikroelektronischen
Halbleiterchip. Der Detektorchip ist ferner bevorzugt auf dem Halbleiterchip
angeordnet. Besonders bevorzugt ist der Detektorchip mit dem Halbleiterchip
verbunden.
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Der
Detektorchip ist bevorzugt als Strahlungsdetektorchip zur Detektion
von auf den Detektorchip treffender, insbesondere sichtbarer, Strahlung,
die ein Detektorsignal im Detektorchip erzeugen kann, ausgebildet.
Der Halbleiterchip ist vorzugsweise zur Verarbeitung eines im Detektorchip erzeugten
Detektorsignals, z.B. zur Verstärkung
dieses Signals, ausgebildet.
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In
einer besonderen Ausführungsform
umfasst die Detektoranordnung einen mikroelektronischen Halbleiterchip
und einen gesonderten optoelektronischen Detektorchip, wobei der
Detektorchip auf dem Halbleiterchip angeordnet ist.
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Durch
die Anordnung des Detektorchips auf dem mikroelektronischen Halbleiterchip
wird der Platzbedarf der Detektoranordnung in lateraler Richtung,
gegenüber
einer Anordnung der beiden Chips nebeneinander und lateral voneinander
beabstandet, etwa auf einem Trägerelement,
vorteilhaft verringert. Die für
die Montage der beiden Chips auf dem Trägerelement benötigte Fläche kann
so gegenüber
einer beabstandeten Anordnung verringert werden.
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Ferner
kann durch die Anordnung der beiden Chips relativ nah zueinander
und aufeinander eine elektrisch leitende Verbindung, die bevorzugt
zwischen dem Detektorchip und dem Halbleiterchip ausgebildet ist,
auf vorteilhaft kurzem Wege erfolgen. Ein im Detektorchip erzeugtes
Signal kann dem Halbleiterchip somit auf vorteilhaft kurzem Wege
zur Verarbeitung zugeleitet werden. Auf einen langen Bonddraht,
etwa einer Länge
von einigen 100 μm,
kann zu diesem Zwecke verzichtet werden.
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Eine
vergleichsweise lange elektrisch leitende Verbindungsstrecke zwischen
dem Detektorchip und dem Halbleiterchip erhöht die Gefahr einer elektromagnetischen
Störung
des im Detektorchip erzeugten Signals während der Zuführung dieses
Signals zum Halbleiterchip. Die Gefahr, dass dem Halbleiterchip
ein bereits erheblich gestörtes
Signal zur Verarbeitung zugeführt
wird und somit ein Ausgangssignal des Halbleiterchips, das an einem
Ausgang des Halbleiterchips, den dieser bevorzugt aufweist, erfasst
werden kann, gestört
ist, wird so vermindert.
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Von
besonderer Bedeutung ist dies, falls der Halbleiterchip als Verstärker, vorzugsweise
mit einer in den Halbleiterchip integrierten, zum Beispiel logarithmischen,
Verstärkerschaltung,
ausgeführt
ist. Das in einem Detektorchip erzeugte Signal ist oftmals vergleichsweise
gering, beispielsweise ein Photostrom in der Größenordnung von nA, sodass eine
Verstärkung
dieses Signals zur weitergehenden Verwendung des Detektorsignals
oftmals erforderlich ist. Wird dem Halbleiterchip zur Verarbeitung
aber ein bereits erheblich gestörtes
Signals zugeführt,
so werden die Störungen
zusammen mit dem Detektorsignal verstärkt. Mittels der Aufeinanderanordnung
des Detektorchips und des Halbleiterchips kann die Gefahr einer
derartigen Störung
verringert werden und die Detektoranordnung ist mit einer vorteilhaft
geringen Anfälligkeit
gegenüber äußeren, in
die Anordnung einkoppelnden elektromagnetischen Störungen ausbildbar.
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Der
Halbleiterchip und der Detektorchip sind insbesondere als diskrete
Chips ausgeführt.
Gegenüber
einer monolithisch integrierten Ausführung eines mikroelektronischen
Halbleiterelements und eines optoelektronischen Detektorelements
können bei
einer diskreten Ausführung
die Einzelchips vereinfacht gesondert gefertigt und auf ihre jeweilige Funktion
hin optimiert werden.
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Der
mikroelektronische Halbleiterchip, der z.B. eine integrierte Schaltung
aufweist (IC-Chip), basiert bevorzugt auf einem Elementhalbleitermaterial, besonders
bevorzugt auf Silizium. Silizium ist für die Ausbildung eines mikroelektronischen
Chips mit einer integrierten Schaltung (IC-Chip), insbesondere auch
einer Verstärkerschaltung,
besonders geeignet.
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Für einen
Detektorchip, insbesondere zur Strahlungsdetektion, ist ein Verbindungshalbleitermaterial
oder sind Verbindungshalbleitermaterialien, insbesondere ein III-V-Verbindungshalbleitermaterial beziehungsweise
III-V-Verbindungshalbleitermaterialien,
besonders geeignet. Bevorzugt enthält oder basiert der Detektorchip
daher auf einem Verbindungshalbleitermaterial oder Verbindungshalbleitermaterialien.
Bei der Umwandlung von Strahlung in ein Detektorsignal in einem
der Detektorsignalerzeugung dienenden aktiven Bereich des Detektorchips durch
Absorption von Strahlung in diesem aktiven Bereich zeichnen sich
III-V-Verbindungshalbleitermaterialien
durch vereinfacht erzielbare hohe Quanteneffizienzen aus.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist der Detektorchip über eine
zwischen dem Halbleiterchip und dem Detektorchip angeordnete, elektrisch
leitende Verbindungsschicht, insbesondere direkt, elektrisch leitend
mit dem Halbleiterchip verbunden.
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Mit
Vorteil kann über
die Ausbildung einer schichtartigen elektrisch leitenden Verbindung
zwischen dem Detektorchip und dem Halbleiterchip die elektrische
Verbindungsstrecke zwischen dem Halbleiterchip und dem Detektorchip
gegenüber einer
anderweitigen elektrisch leitenden Verbindung, wie etwa einem Bonddraht,
vereinfacht verkürzt
werden. Die Gefahr der Einkopplung elektromagnetischer Störungen in
die Detektoranordnung kann so vermindert werden.
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Bevorzugt
ist der Detektorchip mit dem Halbleiterchip, insbesondere mit einem
Eingang des Halbleiterchips, elektrisch leitend verbunden. Der Detektorchip
kann auf dem Eingang des Halbleiterchips angeordnet sein, wobei
die elektrisch leitende Verbindung mit besonderem Vorteil über die
Verbindungsschicht erfolgen kann. Über den Eingang des Halbleiterchips
wird das Detektorsignal zweckmäßigerweise
zur Verarbeitung in den Halbleiterchip geleitet.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist eine dem Halbleiterchip
abgewandte Seite des Detektorchips zur Erdung des Detektorchips,
insbesondere mittels eines Bonddrahts, vorgesehen. Hierzu kann auf
der dem Halbleiterchip abgewandten Seite des Detektorchips ein Kontakt,
der zur Erdung, z.B. über
Verbindung des Kontakts mit einem Bonddraht, vorgesehen ist, angeordnet
sein. Der Eingang des Halbleiterchips, der bevorzugt auf der der
Erdungsseite abgewandten Seite des Detektorchips angeordnet ist,
kann so effizient gegen die Einkopplung elektromagnetischer Störungen in
die Detektoranordnung abgeschirmt werden.
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Weiterhin
ist der Detektorchip bevorzugt als Diodenchip ausgeführt. Ein
Diodenchip ist als Strahlungsdetektor besonders geeignet.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist der Detektorchip auf
dem Halbleiterchip befestigt. Hierzu ist der Detektorchip mit dem
Halbleiterchip bevorzugt mittels einer haftvermittelnden Schicht,
beispielsweise einer Klebstoffschicht, mit dem Halbleiterchip verbunden.
Mit besonderem Vorteil ist die haftvermittelnde Schicht elektrisch
leitend, insbesondere zugleich als elektrisch leitende Verbindungsschicht,
ausgeführt.
Hierzu ist eine elektrisch leitend ausgebildete Klebstoffschicht,
etwa eine Silberleitkleberschicht, besonders geeignet.
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Ein
Dicke der Verbindungsschicht ist bevorzugt kleiner oder gleich 15 μm, besonders
bevorzugt kleiner oder gleich 10 μm.
Weiterhin ist die Dicke der Verbindungsschicht bevorzugt größer oder
gleich 3 μm,
besonders bevorzugt größer oder
gleich 5 μm. Derartige
Schichtdicken, insbesondere zwischen einschließlich 5 μm und einschließlich 10 μm, sind für eine zuverlässige elektrisch
leitende Verbindung und zugleich eine zuverlässige Befestigung des Detektorchips
auf dem Halbleiterchip über
die haftvermittelnde Verbindungsschicht und auch im Hinblick auf
die verringerte Gefahr der Einkopplung elektromagnetischer Störungen in
das Detektorsignal besonders geeignet.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist eine dem Detektorchip
zugewandte Oberfläche des
Halbleiterchips größer als
eine dem Halbleiterchip zugewandte Oberfläche des Detektorchips. Die Anordnung
des Detektorchips auf der Oberfläche
des Halbleiterchips kann so vereinfacht werden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist eine dem Detektorchip
abgewandte Oberfläche des
Halbleiterchips als Montagefläche
zur Montage der Detektoranordnung auf einem Trägerelement vorgesehen. Hierzu
ist die Montagefläche
dem Trägerelement
vorzugsweise zugewandt. Aufgrund der Aufeinanderanordnung von Detektorchip
und Halbleiterchip wird die Montagefläche mit Vorteil im Wesentlichen
nur durch die dem Detektorchip abgewandte Oberfläche des Halbleiterchips bestimmt. Dies
erleichtert eine vorteilhaft platzsparende Montage der Detektoranordnung.
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Weiterhin
ist eine Höhe
der Detektoranordnung bevorzugt kleiner oder gleich 500 μm, besonders
bevorzugt kleiner oder gleich 400 μm. Hierdurch wird eine geringe
Bauhöhe
der Detektoranordnung erreicht. Beispielsweise kann der Halbleiterchip
eine Höhe
von 200 μm
oder weniger und/oder der Detektorchip eine Höhe von 200 μm oder weniger aufweisen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist der Detektorchip
eine spektrale Empfindlichkeitsverteilung auf, die gemäß einer
vorgegebenen spektralen Empfindlichkeitsverteilung geformt ist.
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Die
spektrale Empfindlichkeitsverteilung des Detektorchips ist durch
die Abhängigkeit
des im Detektorchip erzeugten Signals, etwa des Photostroms oder
davon abhängigen
Größen, von
der Wellenlänge
der auf den Detektorchip einfallenden Strahlung gegeben.
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Die
spektrale Empfindlichkeitsverteilung des Detektorchips und hierüber diejenige
der Detektoranordnung kann über
die Ausbildung des Detektorchips gezielt geformt werden.
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Bevorzugt
ist der Detektorchip derart ausgebildet, dass sich das im Detektorchip
erzeugte Signal gemäß der vorgegebenen
spektralen Empfindlichkeitsverteilung verhält.
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Ist
der Halbleiterchip als Verstärker
ausgebildet, so belässt
der Halbleiterchip nach der Verstärkung des Signals des Detektorchips
die grundsätzliche
Signalform des, z.B. gemäß einer
vorgegebenen spektralen Empfindlichkeitsverteilung geformten Signals
des Detektorchips, bevorzugt im Wesentlichen unverändert. Auf
eine aufwendige Rückkorrektur
eines im Verstärker
veränderten
Detektorsignals, nach dem Durchlaufen des Verstärkers, das bereits vor dem
Eintritt in den Verstärker
auf eine vorgegebene spektrale Empfindlichkeitsverteilung abgestimmt
war, kann so verzichtet werden.
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Die
vorgegebene spektrale Empfindlichkeitsverteilung weist bevorzugt
ein Maximum bei einer vorgegebenen Wellenlänge λ0 auf.
Die vorgegebene spektrale Empfindlichkeitsverteilung kann insbesondere
durch diejenige des menschlichen Auges gegeben sein. Deren Maximum
liegt für
ein helladaptiertes menschliches Auge bei ungefähr 555 nm.
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Die
Detektoranordnung ist bevorzugt zum Einsatz als Umgebungslichtsensor
vorgesehen. Die Detektoranordnung liefert aufgrund des im Halbleiterchip
verstärkbaren
Detektorsignals ein vorteilhaft hohes Ausgangssignal, das bei einer
Aufeinanderanordnung des Halbleiterchips und des Detektorchips eine
vorteilhaft geringe Anfälligkeit
gegenüber
elektromagnetischen Störungen
zeigt. Als Umgebungslichtsensor ist die Detektoranordnung zur Steuerung von
Beleuchtungsvorrichtungen, wie der Hinterleuchtung von Anzeigen,
etwa der Anzeige eines Mobiltelefons oder einer Anzeigevorrichtung
in einem Fahrzeug, z.B. einem Armaturenbrett, besonders geeignet.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung kann ein zur Detektorsignalerzeugung
vorgesehener aktiver Bereich des Detektorchips eine Mehrzahl von Funktionsschichten
unterschiedlicher Bandlücken und/oder
Dicken aufweisen.
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Bevorzugt
absorbiert zumindest eine der Funktionsschichten Strahlung in einem
Wellenlängenbereich
der Wellenlängen
größer als λ0 umfasst. Hierzu
ist die der Bandlücke
dieser Funktionsschicht entsprechende Wellenlänge bevorzugt größer als λ0. Über eine
derartige Ausbildung des aktiven Bereichs kann die Empfindlichkeit
des Detektorchips vereinfacht gemäß der vorgegebenen spektralen
Empfindlichkeitsverteilung geformt werden.
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Für Wellenlängenbereiche,
in denen die vorgegebene spektrale Empfindlichkeitsverteilung vergleichsweise
hohe Werte annimmt, sind die Funktionsschichten vorzugsweise entsprechend
dick ausgebildet, sodass eine entsprechend hohe Strahlungsleistung
in diesen Wellenlängenbereich
absorbiert wird. Dementsprechend können in den jeweiligen Funktionsschichten
vermehrt Elektron-Loch-Paare erzeugt werden, die zu einem erhöhten Signal
des Detektorchips in diesem Wellenlängenbereich führen können. Für Wellenlängenbereiche
mit geringeren Werten der vorgegebenen spektralen Empfindlichkeitsverteilung
sind die entsprechenden Funktionsschichten vorzugsweise entsprechend
dünn ausgebildet. Über die
Dicke der jeweiligen Funktionsschicht kann die Responsivität des Detektorchips
(die erzeugte Signalstärke
bezogen auf die auf den Detektor einfallende Strahlungsleistung)
in dem der jeweiligen Funktionsschicht zugeordneten Wellenlängenbereich
gezielt beeinflusst werden. Über
das Verhältnis
der Dicken der Funktionsschichten zueinander kann die Anpassung
der spektralen Empfindlichkeitsverteilung des Detektorchips an die
vorgegebene spektrale Empfindlichkeitsverteilung vereinfacht erzielt
werden. Insbesondere kann mittels der Ausbildung des aktiven Bereichs
eine Anpassung der Detektorempfindlichkeit an die vorgegebene Empfindlichkeitsverteilung
für Wellenlängen größer λ0 erfolgen.
Bevorzugt weist zumindest eine Funktionsschicht eine Bandlücke im Bereich
um die Wellenlänge λ0 auf,
sodass im Bereich um das Maximum der vorgegebenen Empfindlichkeitsverteilung
ein vergleichsweise hohes Detektorsignal erzeugt wird.
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Der
aktive Bereich ist bevorzugt in einem Halbleiterkörper des
Detektorchips integriert. Besonders bevorzugt ist der aktive Bereich
zwischen zwei Schichten unterschiedlichen Leitungstyps (p- oder n-leitend)
ausgebildet. Die Funktionsschichten sind bevorzugt intrinsisch,
d.h. undotiert, ausgeführt
und besonders bevorzugt zwischen den Schichten unterschiedlichen
Leistungstyps angeordnet.
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Zwischen
dem aktiven Bereich und einer Strahlungseintrittsfläche des
Detektorchips, die bevorzugt durch eine dem Halbleiterchip abgewandte Oberfläche des
Halbleiterkörpers
des Detektorchips gebildet ist, kann eine Filterschichtstruktur
mit zumindest einer Filterschicht, angeordnet sein. Die Filterschichtstruktur
ist bevorzugt monolithisch im Halbleiterkörper des Detektorchips integriert.
Die Filterschicht absorbiert bevorzugt Strahlung in einem Wellenlängenbereich,
der Wellenlängen
kleiner als λ0 umfasst. In der Filterschichtstruktur absorbierte Strahlungsleistung
gelangt nicht zum aktiven Bereich, sodass im g filterten Wellenlängenbereich
nur ein dementsprechend verringertes Signal erzeugt wird. Zweckmäßigerweise
ist die Filterschichtstruktur außerhalb des aktiven Bereichs
angeordnet. Mittels der Filterschichtstruktur kann die Empfindlichkeit
des Detektorchips für
Wellenlängen
kleiner der Wellenlänge λ0 des
Maximums der vorgegebenen spektralen Empfindlichkeitsverteilung
geformt werden. Hierzu entspricht eine – indirekte oder direkte – Bandlücke der
Filterschicht bevorzugt eine Wellenlänge kleiner λ0.
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Weist
die Filterschichtstruktur eine Mehrzahl von Filterschichten auf,
so sind diese bevorzugt mit unterschiedlichen Bandlücken und/oder
Dicken ausgebildet. Die Anpassung der Detektorempfindlichkeit an
die vorgegebene spektrale Empfindlichkeitsverteilung kann so vereinfacht
werden.
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Aufgrund
der monolithisch in den Halbleiterkörper integrierbaren Filterschichtstruktur
und der Ausbildung des aktiven Bereichs kann bei der Anpassung der
Empfindlichkeit des Detektorchips an eine vorgegebene Empfindlichkeit
auf externe Filter, Filter die außerhalb des Halbleiterkörpers angeordnet
sind, verzichtet werden. Der Halbleiterkörper kann insbesondere mit
einer spektralen Empfindlichkeitsverteilung gemäß der vorgegebenen Empfindlichkeitsverteilung
epitaktisch gewachsen sein.
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III-V-Verbindungshalbleitermaterialien,
vorzugsweise Materialien aus den Materialsystemen InxGayAl1-x-yP, mit 0 ≤ x ≤ 1, 0 ≤ y ≤ 1 und x +
y ≤ 1, vorzugsweise
x ≠ 0 und/oder
y ≠ 0, und/oder InxGayAl1-x-y As,
mit 0 ≤ x ≤ 1, 0 ≤ y ≤ 1 und x +
y ≤ 1, vorzugsweise
x ≠ 0 und/oder
y ≠ 0, sind
für einen
Detektorchip, insbesondere zur Detektion gemäß der vorgegebenen Empfindlichkeitsverteilung
des menschlichen Auges, besonders geeignet. Im sichtbaren Spektralbereich
können
mittels III-V-Verbindungshalbleitermaterialien
besonders hohe interne Quanteneffizienten bei der Signalerzeugung
im aktiven Bereich erzielt werden.
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Für die Ausbildung
des aktiven Bereichs, insbesondere der Funktionsschichten, ist das
Materialsystem InxGayAl1-x-yP besonders geeignet. Für die Filterschichten
eignen sich besonders Materialien aus den Materialsystemen AlxGa1-xAs, mit 0 ≤ x ≤ 1, vorzugsweise
x > 0, oder InxGayAl1-x-y P.
Enthält
der Halbleiterkörper
Elemente auf AlxGa1-xAs-Basis,
so sind Elemente des Halbleiterkörpers
auf InxGayAl1-x-yP-Basis bevorzugt zumindest teilweise
aus dem Untermaterialsystem In0,5(Ga1-xAlx)0,5P,
mit 0 ≤ x ≤ 1, vorzugsweise
x > 0, gewählt. AlxGa1-xAs und In0,5(Ga1-xAlx)o,5P sind untereinander
und auch an GaAs, das beispielsweise als Aufwachssubstrat für den Halbleiterkörper verwendet
werden kann, gut gitterangepasst.
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Photodiodenchips
auf Si-Basis dagegen zeigen im sichtbaren Spektralbereich eine vergleichsweise
geringe spektrale Empfindlichkeit und sind bis weit ins Infrarote
empfindlich, sodass für
eine Strahlungsdetektion etwa gemäß der Augenempfindlichkeit,
die Empfindlichkeit des Si-Photodiodenchips
im langwelligen Bereich oftmals durch aufwändige externe Filterung weitergehend
an die vorgegebene Empfindlichkeit angepasst werden muss.
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Für einen
Umgebungslichtsensor gemäß der spektralen
Empfindlichkeitsverteilung des menschlichen Auges ist daher gegebenenfalls
auch ein Detektorchip auf Si-Basis geeignet, dessen Empfindlichkeitsverteilung über einen
oder eine Mehrzahl von geeigneten externen Filter auf die des menschlichen Auges
hin abgestimmt ist. Da Si-Photodiodenchips ohne einen vorgeordneten
Filter aber in der Regel die größte Empfindlichkeit
im infraroten Spektralbereich zeigen, ist ein Detektorchip auf III-V-Halbleitermaterialbasis
zur effizienten Strahlungsdetektion im sichtbaren Spektralbereich und
insbesondere auch für
einen Umgebungslichtsensor besonders geeignet.
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Ein
erfindungsgemäßes Detektorbauelement
umfasst eine auf einem Trägerelement
montierte erfindungsgemäße Detektoranordnung.
Bevorzugt ist der Halbleiterchip zwischen dem Detektorchip und dem
Trägerelement
angeordnet.
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Aufgrund
der Aufeinanderanordnung des Detektorchips und des mikroelektronischen
Halbleiterchips kann das Bauelement mit vorteilhaft geringer Baugröße realisiert
werden. Insbesondere können Baugrößen realisiert
werden, die in der Regel nur für monolithisch
integrierte Lösungen
verwirklichbar sind.
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Bevorzugt
ist die Detektoranordnung in eine strahlungsdurchlässige Umhüllung eingebettet.
Die Umhüllung
kann klar ausgeführt
sein. Insbesondere kann auf Filterpartikel zur Anpassung der spektralen Empfindlichkeitsverteilung
der Detektoranordnung aufgrund der vereinfacht an eine vorgegebene
spektrale Empfindlichkeitsverteilung anpassbaren Empfindlichkeit
des Detektorchips verzichtet werden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist das Detektorbauelement
eine Mehrzahl, bevorzugt drei oder mehr, externe elektrische Anschlüsse auf,
die zur externen elektrischen Kontaktierung der Detektoranordnung
vorgesehen sind.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist das Detektorbauelement
oberflächenmontierbar (SMD:
surface mountable device) ausgeführt.
Die Oberflächenmontagetechnik
erleichtert das platzsparende Montieren des Detektorbauelements
auf einem externen Leiterelement, etwa einer Leiterplatte.
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Weitere
Merkmale, Vorteile und Zweckmäßigkeiten
der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele
in Verbindung mit den Figuren.
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1 zeigt
eine schematische Schnittansicht eines Ausführungsbeispiels einer Detektoranordnung,
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2 zeigt anhand schematischer Schnittansichten
in den 2A und 2B zwei
Ausführungsbeispiele
eines Detektorchips und in 2C quantitativ
den Verlauf der spektralen Empfindlichkeitsverteilungen der beiden
Detektorchips und den Verlauf der spektralen Empfindlichkeitsverteilung
des helladaptierten menschlichen Auges und
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3 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Detektorbauelements
anhand einer schematischen Aufsicht in 3A und
einer schematischen Schnittansicht des Detektorbauelements entlang
der Linie A-A aus 3A in 3B.
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Gleiche,
gleichartige und gleich wirkende Elemente sind in den Figuren mit
gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt
eine schematische Schnittansicht eines Ausführungsbeispiels einer Detektoranordnung.
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Die
Detektoranordnung 100 umfasst einen optoelektronischen
Detektorchip 10 zur Strahlungsdetektion und einen gesonderten
mikroelektronischen Halbleiterchip 20. Der Detektorchip 10 ist
auf dem Halbleiterchip 20 angeordnet und mit dem Halbleiterchip über eine
zwischen dem Halbleiterchip und dem Detektorchip angeordnete Verbindungsschicht 21 verbunden.
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Der
Detektorchip 10 umfasst einen Halbleiterkörper 1,
der auf einem Träger 2 angeordnet
sein kann. Bevorzugt ist der Halbleiterkörper 1 monolithisch
integriert, etwa epitaktisch gewachsen, ausgeführt. Der Träger 2 kann das Aufwachssubstrat,
auf dem eine Halbleiterschichtenfolge für den Halbleiterkörper 1 epitaktisch
gewachsen ist, umfassen oder aus diesem gebildet sein.
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Weiterhin
weist der Detektorchip 10 einen zur Detektorsignalerzeugung
geeigneten aktiven Bereich 5 auf, der zwischen einer ersten
Halbleiterschicht 3 und einer zweiten Halbleiterschicht 6,
die bevorzugt unterschiedliche Leitungstypen (p-leitend oder n-leitend)
aufweisen, ausgebildet ist. Der aktive Bereich 5 ist vorzugsweise
intrinsisch, das heißt
undotiert, ausgeführt.
Zwischen einer, insbesondere dem Halbleiterchip 20 abgewandten,
Strahlungseintrittsfläche 11 des
Detektorchips 10, die zum Eintritt von Strahlung in den
Detektorchip vorgesehen ist, und dem aktiven Bereich 5 ist
eine Filterschichtstruktur 70 mit einer Filterschicht 7 angeordnet.
Diese Elemente des Detektorchips 10 sind vorzugsweise im Halbleiterkörper 1 monolithisch
integriert ausgeführt. Die
Strahlungseintrittsfläche 11 ist
vorzugsweise zumindest durch einen Teilbereich der dem Halbleiterchip 20 abgewandten
Oberfläche
des Halbleiterkörpers 1 gebildet.
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Der
aktive Bereich 5 und/oder die Filterschicht 7 enthalten
oder basieren bevorzugt auf einem III-V-Verbindungshalbleitermaterial. Mittels III-V- Verbindungshalbleitermaterialien
kann vereinfacht ein aktiver Bereich hoher interner Quanteneffizienz
ausgebildet werden. Ein aus einer auf den Detektorchip 10 einfallenden
Strahlung 8 im aktiven Bereich 5 absorbierter
Strahlungsanteil führt
somit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem zum Signal des Detektorchips 10 beitragenden
Elektron-Loch-Paar. III-V-Verbindungshalbleitermaterialien,
insbesondere Materialien aus dem Materialsystem InxGayAl1-x-yP, sind für einen
aktiven Bereich 5 zur Detektion sichtbarer Strahlung besonders
geeignet.
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Die
Filterschicht 7 kann Anteile aus der Strahlung 8 absorbieren.
Da die Filterschicht 7 zwischen dem aktiven Bereich 5 und
der Strahlungseintrittsfläche 11 angeordnet
ist, tragen die Strahlungsanteile, die in der Filterschicht 7 absorbiert
werden, nur in dementsprechend verringerten Maße zum Signal des Detektorchips 10 bei.
Mittels der Filterschichtstruktur kann die spektrale Empfindlichkeitsverteilung
des Detektorchips 10 – die
Abhängigkeit des
im Detektorchips erzeugten Signals von der Wellenlänge der
einfallenden Strahlung – vereinfacht
gemäß einer
vorgegebenen spektralen Empfindlichkeitsverteilung, zum Beispiel
derjenigen des menschlichen Auges, geformt werden.
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Auch über die
Ausbildung des aktiven Bereichs 5 kann die spektrale Empfindlichkeitsverteilung
des Detektorchips 10 an die vorgegebene spektrale Empfindlichkeitsverteilung
angepasst werden. Hierzu umfasst der aktive Bereich 5 bevorzugt
eine Mehrzahl von Funktionsschichten unterschiedlicher Bandlücken und/oder
Dicken. Diese Funktionsschichten können Strahlungsanteile aus
der einfallenden Strahlung absorbieren. Die mittels der Absorption
erzeugten Elektron-Loch-Paare tragen zum Signal des Strahlungsdetektors
bei, wobei über
die Ausgestaltung der Funktionsschichten der Verlauf der spektralen
Empfindlichkeitsverteilung des Detektorchips formbar ist. Dies wird
im Zusammenhang mit den 2A bis 2C näher erläutert.
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Zur
elektrischen Kontaktierung weist der Detektorchip 10 einen
ersten Kontakt 9 und einen zweiten Kontakt 12 auf,
die beispielsweise jeweils als Metallisierung ausgeführt sind.
Der erste Kontakt 9 ist bevorzugt auf der dem Halbleiterchip
abgewandten Seite des aktiven Bereichs 5, bevorzugt als
auf den Halbleiterkörper 1 aufgebrachter
Kontakt, angeordnet. Der zweite Kontakt ist bevorzugt auf der dem Halbleiterchip 20 zugewandten
Seite, bevorzugt zwischen dem Halbleiterkörper 1, insbesondere
dem Träger 2,
und der Verbindungsschicht 21, des aktiven Bereichs 5 angeordnet.
Der erste und der zweite Kontakt sind mit dem aktiven Bereich 5 elektrisch
leitend verbunden, sodass ein im aktiven Bereich erzeugtes Signal
vereinfacht erfasst und dem Halbleiterchip 20 zugeleitet
werden kann.
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Der
Halbleiterchip 20 ist beispielsweise als IC-Chip auf Si-Basis zur Verarbeitung
des im Detektorchip 10 erzeugten Signals ausgebildet. Eine
im Halbleiterchip 20 integrierte, insbesondere logarithmische,
Verstärkerschaltung,
die den grundsätzlichen
Signalverlauf des im Detektorchip 10 erzeugten Signals
bevorzugt nicht ändert,
ist aufgrund des in der Regel vergleichsweise geringen, im Detektorchip 10 erzeugten
Signals zur Verarbeitung des Detektorsignals besonders geeignet.
Ein in dem vorzugsweise als Diodenchip ausgeführten Detektorchip erzeugter
Photostrom liegt häufig
der Größenordnung
von nA, so dass eine Verstärkung
dieses Signals zur weiteren Verwertung des Signals hilfreich ist.
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Der
Halbleiterchip 20 weist bevorzugt einen Grundkörper 22,
zum Beispiel aus Si, auf, in den die Schaltung integriert sein kann.
Ferner weist der Halbleiterchip 20 einen Eingang 23 auf, über dem
der Detektorchip 10 vorzugsweise angeordnet ist. Der Eingang 23 ist
bevorzugt als im Grundkörper 22,
zum Beispiel durch Implantation eines Dotierstoffs, ausgebildeter
Bereich ausgebildet.
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Auf
dem Eingang 23 des Halbleiterchips 20 ist bevorzugt
ein elektrischer Eingangskontakt 24, zum Beispiel eine
Metallisierung, angeordnet, der mit dem Eingang 23 des
Halbleiterchips 20 elektrisch leitend verbunden ist. Die
Verbindungsschicht 21 ist bevorzugt elektrisch leitend
ausgeführt
und besonders bevorzugt mit dem Eingangskontakt elektrisch leitend
verbunden. Mittels der Verbindungsschicht 21, die zwischen
dem Eingang 23 und dem aktiven Bereich 5 des Detektorchips 10 angeordnet
ist, ist der Detektorchip 10 mit dem Eingang des Halbleiterchips elektrisch
leitend verbunden. Vorzugsweise ist der Detektorchip 10 mittels
der Verbindungsschicht 21 zugleich auf dem Halbleiterchip 20 befestigt.
Die Verbindungsschicht 21 ist hierzu bevorzugt als elektrisch leitend
ausgebildete, haftvermittelnde Schicht, zum Beispiel als Leitkleberschicht,
insbesondere als Silberleitkleberschicht, ausgeführt.
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Der
Detektorchip 10 ist mit dem Halbleiterchip 20 über die
Verbindungsschicht 21 bevorzugt direkt elektrisch leitend
verbunden. Auf den Eingangskontakt 24 und/oder den zweiten
Kontakt 12 kann gegebenenfalls verzichtet werden.
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Ein
im Detektorchip 10 erzeugtes Signal wird dem Eingang 23 vom
aktiven Bereich 5 aus über
die erste Halbleiterschicht 3, vorzugsweise den elektrisch
leitfähig
ausgeführten
Träger 2, und
den zweiten Kontakt 12 zugeleitet. Aufgrund der Aufeinanderanordnung
des Detektorchips 10 und des Halbleiterchips 20 sowie
der schichtartigen elektrisch leitenden Verbindung mittels der Verbindungsschicht 21 zwischen
den Chips kann die elektrisch leitende Verbindungsstrecke vorteilhaft
kurz ausgeführt
werden. Vorzugsweise weist die Verbindungsschicht 21 eine Dicke
zwischen einschließlich
5 μm und
einschließlich
10 μm auf.
Mit Vorteil weist dementsprechend auch die Verbindungsstrecke eine
Länge in
diesem Bereich auf. Die Gefahr einer Einkopplung elektromagnetischer
Einflüsse
oder das Entstehen durch elektromagnetische Strahlung induzierter
Störströme in der
Detektoranordnung 100, die das Signal des Detektorchips
vor dem Einleiten in den Halbleiterchip 20 verfälschen könnten, kann
so bei zuverlässiger Befestigung
verringert werden. Von besonderer Bedeutung ist dies, falls die
Detektoranordnung zum Einsatz an einem Ort mit vergleichsweise hoher
elektromagnetischer Belastung, zum Beispiel in einem Mobiltelefon,
vorgesehen ist.
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Der
dem Halbleiterchip 20 abgewandte erste Kontakt des Detektorchips 10 kann
zur Erdung mittels eines Bonddrahts ausgeführt beziehungsweise vorgesehen
sein, sodass der Eingang 23 des Halbleiterchips 20 bei
einer Erdung des Detektorchips 10 auf dessen dem Halbleiterchip 20 abgewandten
Seite gegen Einkopplung elektromagnetischer Störungen in die Detektoranordnung
effizient abgeschirmt ist.
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Die
Detektoranordnung 100 ist mit einem Detektorchip 10,
dessen Empfindlichkeit gemäß der Empfindlichkeitsverteilung
des menschlichen Auges ausgebildet ist, als Umgebungslichtsensor,
der aufgrund der Verstärkung
im Halbleiterchip eine vergleichsweise hohe Ausgangsleistung bzw.
ein hohes Ausgangssignal (ein Ausgang des Halbleiterchips 20 ist
in 1 nicht explizit dargestellt) liefern kann, besonders
geeignet. Ein derartiger Umgebungslichtsensor kann für eine besonders
genaue Helligkeitssteuerung einer Beleuchtungs- oder Anzeigevorrichtung
gemäß Änderungen
im Umgebungslicht, zum Beispiel in Mobiltelefonen oder im Armaturenbrett
eines Fahrzeugs, Anwendung finden.
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Als
Umgebungslichtsensor kann auf dem Halbleiterchip 20 gegebenenfalls
ein Detektorchip 10 auf Si-Basis, gegebenenfalls mit einem
oder einer Mehrzahl von vorgeordneten externen Filtern zur Anpassung
der Empfindlichkeit über
die Verbindungsschicht befestigt und mit dem Halbleiterchip entsprechend
elektrisch leitend verbunden werden. Ein Detektorchip auf III-V-Halbleiterbasis
ist für
den sichtbaren Spektralbereich jedoch besonders geeignet.
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Eine
dem Detektorchip 10 zugewandte erste Hauptfläche 25 des
Halbleiterchips 20 weist bevorzugt einen größeren Flächeninhalt
auf als eine dem Halbleiterchip 20 zugewandte Hauptfläche 13 des Detektorchips.
Eine stabile Anordnung des Detektorchips 10 auf dem Halbleiterchip 20 wird
so erleichtert. Eine Teilfläche
des Halbleiterchips 20, vorzugsweise eine den Eingang 23 zumindest
teilweise überdeckende
Fläche,
kann zur Befestigung des Detektorchips 10 vorgesehen sein.
Beispielsweise ist diese Fläche
durch die dem Grundkörper 22 abgewandte Fläche des
Eingangskontakts 24 gegeben. Der Flächeninhalt dieser Fläche ist
bevorzugt größer als
derjenige der Hauptfläche 13 des
Detektorchips 10. Eine dem Detektorchip 10 abgewandte
zweite Hauptfläche 26 des
Halbleiterchips 10 ist bevorzugt als Montagefläche zur
Montage der Detektoranordnung 100 auf einem Trägerelement vorgesehen.
Als Montagefläche
der Detektoranordnung ist hierbei insbesondere eine dem Trägerelement
zugewandte Fläche
anzusehen.
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Ferner
kann die Detektoranordnung 100 aufgrund der gestapelten
Anordnung des Detektorchips und des Halbleiterchips übereinander
besonders kompakt, zum Beispiel mit einer Höhe H von 400 μm oder weniger,
ausgebildet werden. Der laterale Platzbedarf einer derartigen Detektoranordnung
ist gegenüber
dem einer Detektoranordnung mit zwei lateral voneinander beabstandet
angeordneten Chips verringert.
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2 zeigt anhand schematischer Schnittansichten
in den 2A und 2B zwei
Ausführungsbeispiele
eines Detektorchips und in 2C quantitativ
den Verlauf der spektralen Empfindlichkeitsverteilungen der beiden
Detektorchips und den Verlauf der spektralen Empfindlichkeitsverteilung
des helladaptierten menschlichen Auges.
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Derartige
Detektorchips sind für
eine Detektoranordnung, etwa gemäß 1,
aufgrund der vereinfacht gemäß einer
vorgegebenen spektralen Empfindlichkeitsverteilung formbaren spektralen Empfindlichkeitsverteilung
der Detektorchips besonders geeignet.
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Der
Detektorchip 10 umfasst nach den Ausführungsbeispielen in 2A und 2B einen Halbleiterkörper 1,
der vorzugsweise auf einem Träger 2 angeordnet
ist. Der Halbleiterkörper
weist Funktionsschichten 4a, 4b, 4c und 4d verschiedener Bandlücken und/oder
Dicken auf, die im wesentlichen den aktiven Bereich 5 des
Halbleiterkörpers
bilden und der Detektorsignalerzeugung dienen. Bevorzugt weisen
zwei, insbesondere beliebige, Funktionsschichten unterschiedliche
Bandlücken
und besonders bevorzugt unterschiedliche Dicken auf. Der aktive
Bereich 5 ist zwischen einer n-leitenden Halbleiterschicht 3,
die bevorzugt dem Träger
zugewandt ist, und einer p-leitenden Halbleiterschicht 6 angeordnet.
Zwischen einer, vorzugsweise dem Träger abgewandten, Strahlungseintrittsfläche 11 des
Detektorchips 10, insbesondere des Halbleiterkörpers 1,
und dem aktiven Bereich 5 ist eine Filterschichtstruktur 70 mit
zumindest einer Filterschicht angeordnet.
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Der
Halbleiterkörper
mit der Filterschichtstruktur, der n- und der p-leitenden Halbleiterschicht
und den, vorzugsweise intrinsisch ausgeführten, Funktionsschichten ist
bevorzugt monolithisch integriert ausgebildet. Besonders bevorzugt
umfasst der Träger 2 das
Aufwachssubstrat, auf dem die Schichten für den Halbleiterkörper epitaktisch,
z.B. mittels MOVPE, gewachsen sind, oder ist aus dem Aufwachssubstrat
gebildet.
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Die
n- bzw. p-leitende Halbleiterschicht 3, 6 ist
bevorzugt derart hoch dotiert, dass sich eine ausgedehnte Raumladungszone
ausbildet, die von der p-leitenden bis zur n-leitenden Halbleiterschicht reicht.
Die Funktionsschichten 4a, 4b, 4c, 4d sind
bevorzugt innerhalb dieser Raumladungszone angeordnet. Eine derartige
Raumladungszone kann beispielsweise eine vertikale Ausdehnung von
1100 nm, vorzugsweise 1200 nm oder mehr haben, je nach Konzentration
der Dotierstoffe in den Halbleiterschichten 3, 6.
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Je
nach ihrer genauen Ausbildung – insbesondere
hinsichtlich der jeweiligen Bandlücke – können die Funktionsschichten
bestimmte Wellenlängen aus
einer in den Halbleiterkörper 1 eintretenden Strahlung 8 absorbieren.
Mit der Absorption werden Elektron-Loch-Paare erzeugt, die, sofern
sie in der Raumladungszone erzeugt werden, zum Signal des Detektorchips,
z.B. dem Photostrom oder davon abhängigen Größen, beitragen. Die Stärke des
Photostroms in Abhängigkeit
von der Wellenlänge
der einfallenden Strahlung bestimmt hierbei die Empfindlichkeit
des Detektorchips mit dem Halbleiterkörper als Strahlung detektierendem
Element.
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Mittels
der Ausbildung der Filterschichtstruktur 70 und der Ausbildung
der Funktionsschichten 4a, 4b, 4c und 4d kann
die spektrale Empfindlichkeit des Halbleiterkörpers und hierüber die
des Detektorchips auf eine vorgegebene spektrale Empfindlichkeitsverteilung,
die bevorzugt ein Maximum bei einer vorgegebenen Wellenlänge λ0 aufweist,
abgestimmt werden.
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Vorzugsweise
bewirkt die Filterschichtstruktur 70 hierbei die Anpassung
der Detektorempfindlichkeit an die vorgegebene Empfindlichkeit durch Absorption
von Anteilen aus der einfallenden Strahlung mit Wellenlängen kleiner λ0.
Strahlung mit Wellenlängen
kleiner λ0 trifft somit nur noch in verminderter Intensität auf den
aktiven Bereich. Das in diesem Wellenlängenbereich erzeugte Signal
wird in der Folge durch die Absorption in der Filterschichtstruktur
an die vorgegebene Empfindlichkeitsverteilung angepasst.
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Die
durch Absorption von Strahlung in der Filterschichtstruktur erzeugten
Elektron-Loch-Paare tragen vorzugsweise im Wesentlichen nicht zum
Signal bei. Hierzu ist die Filterschichtstruktur zweckmäßigerweise
außerhalb
des aktiven Bereichs 5, insbesondere außerhalb der Raumladungszone,
angeordnet. Eine direkte oder indirekte Bandlücke der jeweiligen Filterschicht
kann hierbei einer Wellenlänge kleiner λ0 entsprechen.
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Bevorzugt
ist die Filterschichtstruktur 70 dotiert ausgeführt und/oder
weist den gleichen Leitungstyp wie die Halbleiterschicht 6 auf.
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Über die
Bandlücke
der Funktionsschichten kann die in der jeweiligen Funktionsschicht
zu absorbierende Wellenlänge
bzw. der zu absorbierende Wellenlängenbereich eingestellt werden.
Die Dicke der Funktionsschicht bestimmt den Anteil an absorbierter
Strahlungsleistung und somit den in der jeweiligen Funktionsschicht
erzeugten Beitrag zum Signal. Bevorzugt ist der Halbleiterkörper 1 so
ausgerichtet, dass die einfallende Strahlung 8 auf den
Halbleiterkörper 1 größtenteils
seitens der Strahlungseintrittsfläche 11 auf den Detektorchip 10 auftrifft.
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Die
Funktionsschichten sind bevorzugt zumindest teilweise, etwa über geeignete
Wahl einer direkten Bandlücke,
derart ausgebildet, dass Strahlung mit Wellenlängen größer λ0 absorbiert
wird. Hierüber kann
die langwellige Seite der Empfindlichkeitsverteilung für Wellenlängen größer λ0 an
die vorgegebene Empfindlichkeitsverteilung angepasst werden. Insbesondere
kann das Signal durch geeignete Ausbildung der Funktionsschichten
gemäß dem Verlauf
der vorgegebenen spektralen Empfindlichkeitsverteilung, insbesondere
für Wellenlängen größer λ0,
erzeugt werden.
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Ferner
entsprechen die Bandlücken
der Funktionsschichten bevorzugt zumindest teilweise Wellenlängen größer als λ0.
Vorzugsweise weist eine Mehrzahl der Funktionsschichten eine Bandlücke auf,
die einer Wellenlänge
größer λ0 entspricht.
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Dadurch
kann die Abstimmung der Detektorempfindlichkeit auf die vorgegebene
Empfindlichkeit auf der kurzwelligen Seite (kleiner λ0)
erleichtert werden, da diese dann im wesentlichen nur durch die
Filterschichtstruktur bestimmt wird und so der Aufwand einer Abstimmung
von Funktionsschichten und Filterschichtstruktur aufeinander verringert
werden kann.
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Durch
eine Anordnung der Filterschichtstruktur außerhalb der Raumladungszone
wird die Abstimmung der Detektorempfindlichkeit auf die vorgegebene
Empfindlichkeitsverteilung vorteilhaft erleichtert, da die Filterschichtstruktur
von den Funktionsschichten entkoppelt ist. Hierdurch wird die Gefahr
eines störenden
Einflusses von in der Filterschicht erzeugten Elektron-Loch-Paaren
auf das Detektorsignal, das im Bereich der Funktionsschichten gemäß der vorgegebenen
spektralen Empfindlichkeitsverteilung erzeugt wird, verringert.
Das für
die Empfindlichkeit des Detektorchips maßgebliche Signal wird vorzugsweise
im Wesentlichen im aktiven Bereich erzeugt.
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Ein
derartiger Halbleiterkörper
erlaubt es, die Empfindlichkeit des Detektorchips über die
Anordnung und Ausgestaltung der Filterschichtstruktur und des aktiven
Bereichs gemäß der vorgegebenen Empfindlichkeitsverteilung
zu formen. Hinsichtlich der Funktionsschichten gilt dies bevorzugt
für die langwellige
Seite der Detektorempfindlichkeit, während die Filterschichtstruktur
bevorzugt die kurzwellige Seite der Detektorempfindlichkeit gemäß der vorgegebenen
spektralen Empfindlichkeitsverteilung bestimmt.
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Der
Detektorchip kann sehr platzsparend und einfach hergestellt werden.
Auf zusätzliche
externe Filter, etwa Filterpartikel, zur Anpassung an die vorgegebene
Empfindlichkeit kann verzichtet werden.
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Die
Anzahl der Funktionsschichten richtet sich bevorzugt nach der spektralen
Breite der vorgegebenen Empfindlichkeitsverteilung. Je breiter die Verteilung,
desto höher
die Anzahl der Funktionsschichten. Es hat sich gezeigt, dass eine
Anordnung von vier unterschiedlichen Funktionsschichten in einer
Heterostruktur für
die Abstimmung des erzeugten Signals auf eine vorgegebene spektrale
Empfindlichkeitsverteilung, insbesondere die des menschlichen Auges,
oftmals gut geeignet ist.
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Der
Detektorchip 16 kann mit elektrischen Kontakten – beispielsweise
auf dem Halbleiterkörper angeordneten
Metallisierungen – versehen
werden, um das im Halbleiterkörper
erzeugte Signal weiter verarbeiten zu können. Die Kontakte können dabei auf
verschiedenen Seiten des Halbleiterkörpers angeordnet sein. Sind
die Kontakte auf verschiedenen Seiten des Trägers (vgl. z.B. die Kontakte 9 und 12 des
Detektorchips 10 aus 1) angeordnet,
so ist der Träger
zur Erhöhung
seiner Leitfähigkeit
vorzugsweise entsprechend dotiert.
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Ein
aktiver Bereich 5 oder ein Halbleiterkörper 1, der auf III-V-Verbindungshalbleitermaterialien basiert,
ist für
die Anpassung der Empfindlichkeit des Detektorchips 10 an
eine vorgegebene spektrale Empfindlichkeitsverteilung, insbesondere
im sichtbaren Spektralbereich, besonders geeignet, da mit III-V-Halbleitermaterialien
besonders hohe Quanteneffizienzen und Bandlücken, die für einen weiten Wellenlängenbereich
geeignet sind, realisiert werden können.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des Detektorchips weist
dessen Empfindlichkeit ein Maximum bei einer Wellenlänge λD auf,
die bevorzugt um 20 nm, besonders bevorzugt um 10 nm, oder weniger
von der Wellenlänge λ0 des
Maximums der vorgegebenen spektralen Empfindlichkeitsverteilung
abweicht.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung des Detektorchips 10 ist
dieser zur Detektion von Strahlung gemäß der Empfindlichkeitsverteilung
des menschlichen Auges ausgebildet. Die Augenempfindlichkeit weist
ein Empfindlichkeitsmaximum bei λ0 ≈ 555
nm (helladaptiert, Tagsehen) oder bei λ0 ≈ 500 nm (dunkeladaptiert,
Nachtsehen) auf.
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Die
vorgegebene spektrale Empfindlichkeitsverteilung, insbesondere die
des menschlichen Auges, wird häufig
so angegeben, dass sie bei der Wellenlänge λ0 den
Wert 1 beziehungsweise 100% annimmt. Die Empfindlichkeit des Detektorchips,
die von der Signalstärke
abhängt,
wird häufig über die Responsivität, d.h.
Ampere des erzeugten Photostroms pro Watt der einfallenden Strahlungsleistung, angegeben.
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Zum
Vergleich der Detektorempfindlichkeit mit der vorgegebenen spektralen
Empfindlichkeitsverteilung ist es deshalb zweckmäßig, die beiden Empfindlichkeiten
so aneinander anzupassen, dass die vorgegebene Empfindlichkeitsverteilung
bei λ0 und die Detektorempfindlichkeit bei λD den
Wert 100% annehmen (relative Empfindlichkeiten). Die vorliegende
Beschreibung bezieht sich auf relative Empfindlichkeiten, sofern
nichts anderes angegeben ist.
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Der
Halbleiterkörper
ist bevorzugt derart ausgebildet, dass bei einer beliebigen vorgegebenen Wellenlänge die
Abweichung der relativen Werte der Detektorempfindlichkeit von der
vorgegebenen Empfindlichkeitsverteilung kleiner als 20%, besonders
bevorzugt kleiner als 15% ist.
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Für einen
Detektorchip gemäß der Augenempfindlichkeit,
insbesondere des helladaptierten menschlichen Auges, basiert der
Halbleiterkörper 1 bevorzugt
auf den III-V-Halbleitermaterialsystemen InxGayAl1-x-yP
und/oder InxGayAl1-x-yAs, Die Funktionsschichten 4a, 4b, 4c und 4d sind
bevorzugt aus diesen Materialsystemen, insbesondere aus dem Materialsystem
InxGayAl1-x-yP, vorzugsweise mit x ≠ 0 und/oder
y ≠ 0, ausgebildet.
Die Bandlücken
können hierbei über Variation
des Al-Gehalts eingestellt werden, wobei ein höherer Al-Gehalt größeren Bandlücken entsprechen
kann. Dies gilt zumindest für Al-Gehalte,
für die
die genannten Halbleitermaterialsysteme direkte Halbleiter bilden,
welche für
die Ausbildung der Funktionsschichten bevorzugt sind. Besonders
bevorzugt basiert der Halbleiterkörper auf Ino0,5(Ga1-xAlx)0,5P
und/oder AlxGa1-xAs,
die untereinander und auch an ein GaAs-Aufwachssubstrat gut gitterangepasst
sind.
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Im
Ausführungsbeispiel
gemäß 2A umfasst
die Filterschichtstruktur 70 eine einzelne Filterschicht 7.
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Die
Filterschicht 7 bestimmt den Verlauf der kurzwelligen Seite
der Detektorempfindlichkeit bevorzugt durch Absorption von Wellenlängen kleiner als λ0 über eine
indirekte Bandlücke.
Hierzu ist die Filterschicht zweckmäßigerweise entsprechend dick ausgeführt.
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Eine
direkte Bandlücke
der Filterschicht bestimmt vorzugsweise eine kurzwellige Grenzwellenlänge der
Detektorempfindlichkeit. Für
Wellenlängen kleiner
der kurzwelligen Grenze verschwindet die Detektorempfindlichkeit
oder ist vernachlässigbar.
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Die
Filterschicht 7 ist in einem Halbleiterkörper gemäß der Augenempfindlichkeit
vorzugsweise aus AlxGa1-xAs
(0 ≤ x ≤ 1) oder GaP
gebildet. Mit Vorteil können
Halbleiterkörper
mit den genannten Funktions- bzw. Filterschichtmaterialien monolithisch
integriert hergestellt sein.
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Die
für die
Filterschicht genannten Materialien können eine direkte und eine
indirekte Bandlücke aufweisen,
wobei die direkte Bandlücke
vorzugsweise einer Wellenlänge
kleiner als λ0 entspricht, die besonders bevorzugt die
kurzwellige Grenze der Detektorempfindlichkeit bestimmt.
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GaP
beispielsweise weist eine direkte Bandlücke (EG ≈ 2,73 eV)
auf, die einer Wellenlänge
von ungefähr
455 nm entspricht, während
die direkte Bandlücke
(EG ≈ 2,53
eV) von Al0,8Ga0,2As,
das für eine
Filterschicht verwendet werden kann, ungefähr 490 nm entspricht. Die Absorption
von einfallender Strahlung über
die indirekte Bandlücke
bestimmt vorzugsweise die kurzwellige Seite der Detektorempfindlichkeit
für Wellenlängen kleiner λ0.
Der Anteil der über
die indirekte Bandlücke
absorbierten Strahlungsleistung kann über die Dicke der Filterschicht beeinflusst
werden.
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Für einen
Detektorchip 10 mit einer spektralen Empfindlichkeitsverteilung
gemäß derjenigen
des menschlichen helladaptierten Auges ist ein die folgenden Elemente
aufweisender Detektorchip 10, der eine Filterschichtstruktur
mit einer einzelnen Filterschicht 7 gemäß 2A aufweist,
besonders geeignet:
Auf einem Träger 2 aus n-GaAs,
der als Aufwachssubstrat dient, wird der auf InxGayAl1-x-yP basierende Halbleiterkörper epitaktisch,
beispielsweise mittels eines MOVPE-Verfahrens, gewachsen. Zunächst wird
auf dem GaAs-haltigen Träger 2 eine
ungefähr 100
nm dicke hochdotierte (n+) n-leitende Halbleiterschicht 3 aus
In0,5Al0,5P gewachsen.
Nachfolgend wird der aktive Bereich 5 hergestellt, der
die im wesentlichen undotierten Funktionsschichten 4a (In0,5Ga0,5P, Dicke ≈ 50 nm, EG ≈ 1,91
eV, λG ≈ 650 nm), 4b (In0,5(Ga0,9Al0,1)0,5P, Dicke ≈ 100 nm, EG ≈ 1,97
eV, λG ≈ 630
nm), 4c (In0,5(Ga0,7Al0,3)0,5P, Dicke 400
nm, EG ≈ 2,07
eV, λG ≈ 600
nm), und 4d (In0,5(Ga0,5Al0,5)0,5P, Dicke ≈ 500 nm, EG ≈ 2,20
eV, λG ≈ 565
nm) umfasst. EG bezeichnet hierbei die für die Absorption
maßgebliche,
insbesondere direkte, Bandlücke
des jeweiligen Materials und λG die dieser Bandlücke entsprechende Wellenlänge. Nachfolgend
wird eine ungefähr
100 nm dicke, p-leitende hochdotierte (p+)
In0,5Al0,5P-Schicht 6 gefolgt
von einer ungefähr
15 μm dicken
p-GaP Filterschicht 7 hergestellt. Die von der n-leitenden 3 und
der p-leitenden Halbleiterschicht 6 hervorgerufene Raumladungszone
erstreckt sich durch die Funktionsschichten. Die Filterschicht 7 ist
außerhalb
der Raumladungszone angeordnet.
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Mit
einer 15 μm
dicken Filterschicht 7 ist ein derartiger Halbleiterkörper 1 für einen
Detektorchip jedoch vergleichsweise dick.
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Die
spektrale Empfindlichkeitsverteilung 102a eines gemäß obigen
Ausführungen
ausgebildeten Detektorchips 10 ist in 2C quantitativ,
bezogen auf die Augenempfindlichkeitskurve 103 gemäß der V(λ)-Kurve nach
der CIE (Commission Internationale l'Eclairage) dargestellt. Hierfür wurde
die Empfindlichkeitsverteilung eines Detektorchips 10 mit
einem gemäß den obigen
Ausführungen
ausgebildeten Halbleiterkörper
gemessen.
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Das
Maximum der Augenempfindlichkeit λ0 und der Detektorempfindlichkeit λD,a fallen
dabei nahezu zusammen, wobei λD,a leicht größer ist als λ0. Die
Abweichung dieser Wellenlängen
voneinander beträgt
bevorzugt 10 nm, besonders bevorzugt 5 nm, oder weniger. Die kurzwellige
Seite 105a der Detektorempfindlichkeit 102a wird
dabei durch die Filterschicht 7 bestimmt. Unterhalb einer
Grenzwellenlänge λ1 (≈ 455–465 nm)
ist die Detektorempfindlichkeit nahezu Null. Diese Grenzwellenlänge entspricht
ungefähr
der direkten Bandlücke
(EG ≈ 2,73
eV) von GaP. Für
Wellenlängen
größer λ1 bestimmt
die Filterschicht 7 den Verlauf der kurzwelligen Seite
der Detektorempfindlichkeit durch Absorption über ihre indirekte Bandlücke. Da
GaP eine vergleichsweise flache Absorptionskante aufweist, ist die
Filterschicht mit 15 μm
relativ dick ausgeführt,
um die Anpassung der Detektorempfindlichkeit an die vorgegebene Empfindlichkeitsverteilung
im Wellenlängenbereich kleiner λ0 zu
erzielen.
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Die
langwellige Seite 106a der Detektorempfindlichkeit wird
durch die Ausgestaltung der Funktionsschichten bestimmt. Für den Wellenlängenbereich
von ungefähr
550 bis ungefähr
620 nm, in dem die Detektor- und die vorgegebene Empfindlichkeit hohe Werte
aufweisen, sind die entsprechenden Funktionsschichten 4d und 4c,
wie oben dargelegt, mit 500 nm bzw. 400 nm vergleichsweise dick
ausgeführt,
so dass im Strahlungsdetektor in diesem Wellenlängenbereich ein entsprechend
hohes Photostromsignal erzeugt wird. Die Schicht 4b dagegen
ist mit 100 nm vergleichsweise dünn
ausgeführt,
da für Wellenlängen im
Bereich größer ungefähr 620 nm
die Augenempfindlichkeit vergleichsweise gering ist. Im Bereich
größer ungefähr 640 bis
680 nm, insbesondere bis 700 nm, ist die Augenempfindlichkeit sehr gering
und die entsprechende Funktionsschicht 4a ist deshalb mit
50 nm vergleichsweise dünn
ausgeführt.
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Im
Gegensatz zu dem in 2A dargestellten Detektorchip 10 weist
die Filterschichtstruktur 70 in dem Ausführungsbeispiel
gemäß 2B eine Mehrzahl
von Filterschichten 7a, 7b und 7c auf,
die bevorzugt unterschiedliche Bandlücken und/oder Dicken aufweisen.
Bevorzugt weisen zwei, insbesondere beliebige, Filterschichten unterschiedliche Bandlücken und
besonders bevorzugt unterschiedliche Dicken auf. Die Filterschichtstruktur 70 ist
bevorzugt als durchgehender Filterschichtenverbund ausgeführt.
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Die
p-leitende Halbleiterschicht 6 kann auch zur Filterung
ausgebildet sein, was jedoch nicht zwingend notwendig ist. Bevorzugt
ist zumindest eine, besonders bevorzugt sind alle, Filterschichten
der Filterschichtstruktur hochdotiert, etwa p-leitend (p+), ausgeführt.
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Die
Absorption in den Filterschichten der Filterschichtstruktur erfolgt
im Wesentlichen über
eine direkte Bandlücke
der jeweiligen Filterschicht. Im Gegensatz zum Ausführungsbeispiel
gemäß 2A,
in dem die Filterung und insbesondere die Formung der Detektorempfindlichkeit
auf der kurzwelligen Seite hauptsächlich durch Absorption über die
indirekte Bandlücke
der einzelnen Filterschicht erfolgt, kann die Filterschichtstruktur
gemäß 3 vereinfacht vergleichsweise dünn ausgeführt sein,
ohne sich negativ auf die Anpassung an die vorgegebene spektrale
Empfindlichkeitsverteilung auszuwirken. Insbesondere kann die Dicke
der Filterschichtstruktur 70 insgesamt 1 μm oder weniger,
vorzugsweise 0,9 μm oder
weniger, betragen.
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Mit
einer Verringerung der Dicke der Filterschichtstruktur sinken, etwa
aufgrund verringerter Epitaxiezeiten, mit Vorteil die Herstellungskosten
für einen
derartigen Halbleiterkörper.
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Die
Filterschichten 7a, 7b, 7c können jeweils auf
InxGayAl1-x-yP und/oder InxGayAl1-x-yAs, insbesondere
In0,5(Ga1-xAlx)0,5P und/oder AlxGa1-xAs, basieren.
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Über eine
Filterschichtstruktur 70 mit einer Mehrzahl von dünnen Filterschichten
kann ein vergleichsweise schneller Abfall der Detektorempfindlichkeit
im Bereich der direkten Bandlücke
einer dicken Filterschicht vermieden werden. Die Detektorempfindlichkeit
kann somit auch im Bereich der direkten Bandlücke einer Filterschicht oder
im Bereich einer auslaufenden kurzwelligen Flanke der vorgegebenen
spektralen Empfindlichkeitsverteilung vereinfacht an die vorgegebene
Verteilung angepasst werden.
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Für einen
Detektorchip gemäß 2B,
der eine Filterschichtstruktur 70 mit einer Mehrzahl von Filterschichten
aufweist, und einer spektralen Empfindlichkeitsverteilung gemäß derjenigen
des menschlichen helladaptierten Auges ist ein die folgende Elemente
umfassender aktiver Bereich besonders geeignet: Funktionsschicht 4a (In0,5Ga0,5P, Dicke ≈ 50 nm, EG ≈ 1,91
eV, λG ≈ 650
nm), Funktionsschicht 4b (In0,5(Ga0,9Al0,1)0,5P, Dicke 100 nm, EG ≈ 1,97 eV, λG ≈ 630 nm),
Funktionsschicht 4c (In0,5(Ga0,7Al0,3)0,5P, Dicke ≈ 300 nm, EG ≈ 2,07 eV, λG ≈ 600 nm),
und Funktionsschicht 4d (In0,5(Ga0,5Al0,5)0,5P, Dicke ≈ 700 nm, EG ≈ 2,20 eV, λG ≈ 565 nm).
Unterschiede zur Ausgestaltung des Halbleiterkörpers gemäß der Augenempfindlichkeit aus 2A zeigen
sich in den Dicken der Funktionsschichten 4c und 4d,
die aufgrund der Änderung
der Filterschichtstruktur dünner
bzw. dicker ausgeführt sind.
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Für die Filterschichtstruktur 70 sind
Filterschichten 7a (In0,5Al0,5P, Dicke ≈ 400 nm), 7b (Al0,7Ga0,3As, Dicke ≈ 250 nm) und 7c (Al0,8Ga0,2As, Dicke ≈ 200 nm) besonders
geeignet. Mit Vorzug ist, falls die p-leitende Halbleiterschicht 6,
wie in 2B dargestellt, als Filterschicht 7a ausgebildet
ist, die n-leitende Schicht 3 (In0,5Al0,5P, Dicke ≈ 400 nm) in Zusammensetzung und
Dicke entsprechend der p-leitenden Halbleiterschicht 6 ausgeführt. Die
Dicke der Filterschichtstruktur ergibt sich in der Folge zu ungefähr 850 nm.
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Die
spektrale Empfindlichkeitsverteilung 102b eines derart
ausgebildeten Detektorchips ist ebenfalls in 2C dargestellt.
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Der
grundsätzliche
Verlauf der langwelligen Seite 106b der Detektorempfindlichkeit 102b stimmt mit
dem der Detektorempfindlichkeit 102a überein. Die langwellige Seite 106b verläuft im Wesentlichen entsprechend
der langwelligen Seite der vorgegebenen spektralen Empfindlichkeitsverteilung 103 des menschlichen
Auges, Insbesondere ist λD,a ≈ λD,b.
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Im
Unterschied zur Detektorempfindlichkeit 102a erzeugt der
Halbleiterkörper
gemäß 2B, aufgrund
der Mehrzahl an Filterschichten, die gegenüber der einzelnen Filterschicht
gemäß der Kurve 102a keine
scharfe untere Grenzwellenlänge
bestimmen, für
geringe Wellenlängen
ein signifikantes Signal. Auch für
Wellenlängen
kleiner λ1, ab ungefähr 460 nm, ist eine Anpassung
der Detektorempfindlichkeit an die vorgegebene spektrale Empfindlichkeitsverteilung
aufgrund der Mehrzahl von Filterschichten 7a, 7b und 7c somit
vereinfacht erzielbar. In 2C ist
die kurzwellige Seite 105b der Detektorempfindlichkeit 102b dennoch
auch im Bereich vergleichsweise geringer Wellenlängen, etwa kleiner als 490 nm,
gut an die vorgegebene spektrale Empfindlichkeitsverteilung 103 angepasst.
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Insgesamt
kann mittels einer Mehrzahl von Filterschichten und Absorption von
Strahlungsanteilen im Wesentlichen über deren direkte Bandlücken die
Anpassung der Detektorempfindlichkeit an die vorgegebene spektrale
Empfindlichkeitsverteilung verbessert werden. Gleichzeitig wird
eine vorteilhaft geringe Dicke der Filterschichtstruktur erzielt.
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Es
sei angemerkt, dass der Al-Gehalt der Funktionsschichten von dem
hier angeführten
Gehalt abweichen kann. So kann beispielsweise auch mit Funktionsschichten,
deren Al-Gehalt um 10% oder weniger, vorzugsweise um 5% oder weniger,
von dem oben angeführten
Al-Gehalt abweicht, gegebenenfalls ein Detektorchip gemäß der Augenempfindlichkeit
realisiert werden.
-
Durch
geeignete Ausbildung der Funktionsschichten und der Filterschichtstruktur
und deren Abstimmung aufeinander können auch weitere, von der Augenempfindlichkeit
abweichende Detektorempfindlichkeiten, beispielsweise gemäß einer
vorgegebenen spektralen Rechteckverteilung, realisiert werden. Weiterhin
ist die Anzahl der Funktionsschichten – vier Funktionsschichten im
Ausführungsbeispiel – nicht
als beschränkend
anzusehen. Es kann auch eine hiervon abweichende Anzahl von Funktionsschichten
in einem Halbleiterkörper
für einen
Detektorchip vorgesehen sein.
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3 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Detektorbauelements
anhand einer schematischen Aufsicht in 3A und
einer schematischen Schnittansicht des Detektorbauelements entlang
der Linie A-A aus 3A in 3B.
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Das
Detektorbauelement 200 umfasst eine Detektoranordnung 100,
die auf einem Trägerelement 30 montiert,
zum Beispiel aufgelötet,
ist. Die Detektoranordnung 100 ist bevorzugt gemäß dem im Zusammenhang
mit 1 beschriebenen Ausführungsbeispiel ausgeführt und
umfasst den optoelektronischen Detektorchip 10 und den
mikroelektronischen Halbleiterchip 20, die über die
Verbindungsschicht 21, bevorzugt mechanisch stabil und
elektrisch leitend, verbunden sind.
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Der
Detektorchip ist bevorzugt gemäß den Ausführungen
zu 2 ausgebildet. Der Halbleiterchip 20 ist
zwischen dem Detektorchip 10 und dem Trägerelement 30 angeordnet.
Die Detektoranordnung 100 ist in eine klare, strahlungsdurchlässige Umhüllung 36,
die vorzugsweise filterpartikelfrei ausgeführt ist, eingebettet. Die Umhüllung 36 enthält beispielsweise
ein Reaktionsharz, wie ein Epoxid- oder Acrylharz, ein Silikonharz oder
ein Silikon. Eine Epoxidpressmasse ist als Material für die Umhüllung besonders
geeignet. Die Umhüllung
schützt
die Detektoranordnung und gegebenenfalls weitere in die Umhüllung eingebettete
Elemente bevorzugt vor schädlichen äußeren Einflüssen, wie
mechanischer Belastung.
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Das
Detektorbauelement 200 umfasst weiterhin einen ersten externen
Anschluss 31, einen zweiten externen Anschluss 32,
einen dritten externen Anschluss 33 und einen vierten externen
Anschluss 34 zur externen elektrischen Kontaktierung der
Detektoranordnung 100. Diese externen Anschlüsse des
oberflächenmontierbar
ausgeführten Detektorbauelements 200 können mit
den Leiterbahnen einer Leiterplatte (nicht dargestellt) elektrisch
leitend verbunden, zum Beispiel verlötet, werden. Die externen Anschlüsse sind
bevorzugt jeweils als Anschlussmetallisierung, auf dem, vorzugsweise
einen Kunststoff enthaltenden, Trägerelement 30 ausgeführt.
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Die
Detektoranordnung 100 ist mit ihrer als Montagefläche dienenden,
dem Detektorchip 10 abgewandten zweiten Hauptfläche 26 auf
einen auf dem Trägerelement 30 ausgebildeten
Montagebereich 35, der beispielsweise durch eine Metallisierung
gebildet ist, montiert. Der erste und der zweite externe Anschluss 31 und 32 sind
bevorzugt untereinander, insbesondere direkt, elektrisch leitend
verbunden und/oder bei der Montage des Bauelements zur Erdung mittels
Legung der Anschlüsse
auf Massepotenzial vorgesehen. Gegebenenfalls können der erste und der zweite
externe Anschluss 31 bzw. 32 auch als einzelner,
gemeinsamer Anschluss ausgeführt
sein.
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Der
Montagebereich 35 ist bevorzugt mit dem ersten und dem
zweiten externen Anschluss 31 und 32 thermisch
leitend verbunden, sodass im Halbleiterchip 20 entstehende
Wärme vereinfacht über den
Montagebereich 35 vom Halbleiterchip und die externen Anschlüsse 31 und 32 ableitbar
ist.
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Ein
Drahterdungsbereich 37, der zum Beispiel als Metallisierung
ausgeführt
ist, ist bevorzugt mit dem ersten und dem zweiten externen Anschluss 31, 32,
insbesondere über
den Montagebereich 35, elektrisch leitend verbunden, sodass
der erste Kontakt 9 des Detektorchips 10 und vorzugsweise
ein auf der ersten Hauptfläche 25 des
Halbleiterchips 20 angeordneter Erdungskontakt 43 mittels
jeweils eines Bonddrahtes 38 beziehungsweise 39 über den
Drahterdungsbereich 37 erdbar sind. Der Erdungskontakt 43 und
der erste Kontakt 9 sind hierzu über die Bonddrähte 39 beziehungsweise 38 mit
dem Drahterdungsbereich 37 elektrisch leitend verbunden.
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Der
Eingang 23 des Halbleiterchips 20 ist mittels
des Bonddrahtes 38 vorteilhaft gegenüber der Einkopplung elektromagnetischer
Umgebungsstörungen
abgeschirmt. Induzierte Störungen,
z.B. ein Störstrom,
werden anstatt in den Detektorchip oder den Halbleiterchip auf diese
Weise mit Vorteil vereinfacht auf Massepotenzial abgeführt.
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Auch
die elektrisch leitende Schichtverbindung zwischen dem Detektorchip 10 und
dem Halbleiterchip 20 über
die Verbindungsschicht 21 vermindert die Gefahr der Einkopplung
elektromagnetischer Störungen
in das Detektorbauelement 200, insbesondere in das vom
Detektorchip erzeugte und in den Halbleiterchip geleitete Signal
des Detektorchips.
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Der
dritte externe Anschluss 33 ist bevorzugt mit einem Versorgungskontakt 40,
den der Halbleiterchip 20 aufweisen kann, zum Beispiel
mittels eines weiteren Bonddrahts 41, elektrisch leitend
verbunden. Über
den dritten externen Anschluss 33 kann der Halbleiterchip 20 auf
diese Weise mit einer Versorgungsspannung (VCC)
versorgt werden. Der Versorgungsanschluss 40 ist bevorzugt
auf der ersten Hauptfläche 25 des
Halbleiterchips 20 angeordnet und beispielsweise als Metallisierung
ausgebildet.
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Über den
vierten externen Anschluss 34, der bevorzugt mit einem
Ausgangskontakt 42, z.B. einer Metallisierung, des Halbleiterchips 20,
zum Beispiel über
einen weiteren Bonddraht 44, elektrisch leitend verbunden
ist, kann das im Halbleiterchip verstärkte Signal des Detektorchips
erfasst werden. Der Ausgangskontakt 42 ist bevorzugt auf
der Hauptfläche 25 angeordnet
und mit einem Ausgang des Halbleiterchips elektrisch leitend verbunden.
Die Übereinanderanordnung
des Detektorchips und des Halbleiterchips erleichtert in Kombination
mit der Erdung des ersten Kontakts eine zuverlässige Erfassung und weitere
Verwendung des Ausgangssignals des Detektorbauelements, das vorteilhaft
störungsarm
bzw. störungsunempfindlich
ist.
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Aufgrund
der Aufeinanderanordnung des Detektorchips 10 und des Halbleiterchips 20 der
Detektoranordnung 100 kann ein sehr platzsparendes Detektorbauelement 200,
insbesondere mit geringer Montagefläche, gebildet werden. Ein Gehäuse des Detektorbauelements 200,
das das Trägerelement 30 und
die Umhüllung 36 umfassen
kann, weist einen geringen Platzbedarf bei der Montage des Detektorbauelements,
z.B. auf einer Leiterplatte, auf. Eine Montagefläche des Bauelements ist bevorzugt
die der Detektoranordnung abgewandte Oberfläche des Trägerelements 30.
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Die
Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele
beschränkt. Vielmehr
umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination
von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination von Merkmalen in
den Patentansprüchen
beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst
nicht explizit in den Patentansprüchen oder Ausführungsbeispielen angegeben
ist.