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DE102005061057A1 - Vorrichtung zum Anheben und/oder zur seitlichen Verschiebung des Endes eines Kraftfahrzeuges - Google Patents

Vorrichtung zum Anheben und/oder zur seitlichen Verschiebung des Endes eines Kraftfahrzeuges Download PDF

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DE102005061057A1
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60SSERVICING, CLEANING, REPAIRING, SUPPORTING, LIFTING, OR MANOEUVRING OF VEHICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60S9/00Ground-engaging vehicle fittings for supporting, lifting, or manoeuvring the vehicle, wholly or in part, e.g. built-in jacks
    • B60S9/14Ground-engaging vehicle fittings for supporting, lifting, or manoeuvring the vehicle, wholly or in part, e.g. built-in jacks for both lifting and manoeuvring
    • B60S9/16Ground-engaging vehicle fittings for supporting, lifting, or manoeuvring the vehicle, wholly or in part, e.g. built-in jacks for both lifting and manoeuvring for operating only on one end of vehicle
    • B60S9/20Ground-engaging vehicle fittings for supporting, lifting, or manoeuvring the vehicle, wholly or in part, e.g. built-in jacks for both lifting and manoeuvring for operating only on one end of vehicle with fluid-pressure lift

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anheben und/oder zur seitlichen Verschiebung des Endes eines Kraftfahrzeuges, welche einen Schwenkzylinder (4) und einen Schwenkarm (5) aufweist, die jeweils quer zu der Längsachse des Kraftfahrzeuges angeordnet und mit ihrem einen Ende an der Radaufhängung oder an dem Aufbau des Kraftfahrzeuges um Schwenkachsen (2, 3) schwenkbar angebracht sind, wobei das andere Ende des Schwenkzylinders (4) um eine Schwenkachse (6) des Schwenkarms (5) schwenkbar angeordnet ist, welcher an seinem freien Ende ein Stützrad (9) aufweist. Erfindungsgemäß sind im Ruhezustand die quer zu der Längsachse des Kraftfahrzeuges angeordneten Schwenkzylinder (4) und Schwenkarm (5) von ihren Schwenkachsen (2, 3) aus gesehen in die gleiche Richtung gerichtet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anheben und/oder zur seitlichen Verschiebung des Endes eines Kraftfahrzeuges, welche einen Schwenkzylinder und einen Schwenkarm aufweist, die jeweils quer zu der Längsachse des Kraftfahrzeuges angeordnet und mit ihrem einen Ende an der Radaufhängung oder an dem Aufbau des Kraftfahrzeuges um Schwenkachsen schwenkbar angebracht sind, wobei das andere Ende des Schwenkzylinders um eine Schwenkachse des Schwenkarms schwenkbar angebracht ist, welcher an seinem freien Ende ein Stützrad aufweist.
  • Es sind bereits die unterschiedlichsten technischen Lösungen bekannt, um Kraftfahrzeuge, insbesondere Personenkraftfahrzeuge, seitlich zu verschieben. Dies entstand aus der Notwendigkeit heraus, die Fahrzeuge bei geringem Platz, wie es häufig Parklücken darstellen, seitlich einzuparken.
  • So wird in DE 24 02 990 A1 eine Vorrichtung vorgeschlagen, die am Hinterachsgehäuse des Kraftfahrzeuges befestigt ist. Grundbestandteil dieser Vorrichtung sind ein schwenkbar angeordnetes Querstück, zwei Stützräder, ein Schwenkzylinder und ein Schwenkarm. Dabei sind an einem Ende des Querstücks der Schwenkarm und am anderen Ende der Schubkolbenantrieb angelenkt, die sich bei abgesenkten Stützrädern kreuzen.
  • Der Nachteil dieser Vorrichtung besteht in ihrem komplizierten, aus vielen Bauteilen bestehenden Aufbau, wodurch viel Raum im Kraftfahrzeug beansprucht wird und sich zudem dessen Gewicht im Bereich der Hinterachse erhöht.
  • Die DE 1 144 606 B zeigt eine am hinteren Ende eines Kraftfahrzeuges angeordnete Parkeinrichtung, die mit Bodenrollen oder Stützrädern ausgerüstet ist, die an Trägern sitzen, welche in Querrichtung des Fahrzeuges mit Abstand voneinander angeordnet sind. In einer Ausführungsform sind die Bodenrollen an dem unteren Ende von Hebeln angebracht, welche schwenkbar an einem Teil des Kraftfahrzeuges befestigt sind. Über eine hydraulische Kolben-Zylinder-Anordnung, die einerseits an einem Teil des Fahrzeuges und andererseits am oder in der Nähe des unteren Endes des Hebels angelenkt sind, erfolgt die Betätigung der Bodenrollen, d.h. deren Bewegung aus einer Ruhestellung in eine sich auf dem Boden befindende Arbeitsstellung. Dabei sind in der Ruhestellung von ihren Schwenkzapfen aus gesehen die Kolben-Zylinder-Anordnung und der Hebel, die zu einer Einheit gehören, zueinander gerichtet.
  • Diese technische Lösung zeigt einen einfacheren Aufbau als die vorgenannte Vorrichtung. Allerdings beansprucht sie immer noch relativ viel Bauraum, da bei der einen Ausführungsform die Bodenrolle und ein Ende der Kolben-Zylinder-Anordnung sowie ein Ende des Hebels als eine Baugruppe verbunden sind, und in der anderen Ausführungsform die Kolben-Zylinder-Anordnung und die Bodenrolle untereinander angeordnet sind. Dadurch vergrößert sich die gemeinsame Höhe der Vorrichtung, und es verringert sich der Freiraum zwischen Kraftfahrzeug-Unterboden und beispielsweise dem Straßenbelag.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht in der Schaffung einer Vorrichtung zum Anheben und/oder zur seitlichen Verschiebung eines Fahrzeuges, welche bei einfachem Aufbau und geringem Gewicht einen kleinen Bauraum benötigt und relativ leicht nachrüstbar ist.
  • Die Aufgabe wird mit den Merkmalen des 1. Patentanspruches gelöst. Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Erfindungsgemäß sind im Ruhezustand die quer zu der Längsachse des Kraftfahrzeuges angeordneten Schwenkzylinder und Schwenkarm von ihren Schwenkachsen aus gesehen in die gleiche Richtung gerichtet.
  • In der Arbeitsstellung befindet sich das auf dem Boden aufgesetzte Stützrad zwischen den senkrechten Projektionen der Schwenkachsen von Schwenkzylinder und Schwenkarm.
  • Der Schwenkzylinder und der Schwenkarm können annähernd in einer gemeinsamen zum Boden vertikalen Ebene angeordnet sein.
  • Es ist ebenfalls ein das Stützrad antreibbarer Antrieb angebracht. Die Vorrichtung kann am hinteren Ende und/oder am vorderen Ende des Kraftfahrzeuges angeordnet sein.
  • Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden.
  • Es zeigen:
  • 1: Vorrichtung im Ruhezustand
  • 2: Vorrichtung in Arbeitsstellung
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist hier am hinteren Ende 1 des Kraftfahrzeuges befestigt. Es ist aber auch möglich, sie am vorderen Ende des Kraftfahrzeuges anzubringen. Die Vorrichtung ist dabei um zwei Schwenkachsen 2, 3, schwenkbar, beispielsweise mittels Schwenkzapfen, am Kraftfahrzeugaufbau oder an der Radaufhängung befestigt. Ein Schwenkzylinder 4 ist um die Schwenkachse 2 mit seinem einen Ende schwenkbar angeordnet, während um die Schwenkachse 3 ein Schwenkarm 5 schwenkbar mit seinem einen Ende angebracht ist. Der Schwenkzylinder 4 weist eine Schubstange 7 auf, die wiederum um eine Schwenkachse 6 an dem Schwenkarm 5 schwenkbar angebracht ist. Dabei verlaufen die Schwenkachsen 2, 3, 6 von Schwenkzylinder 4 und Schwenkarm 5 parallel zu der Längsachse des Kraftfahrzeuges.
  • Am freien Ende 8 des Schwenkarms 5 ist ein Stützrad 9 befestigt. In 1 ist der Ruhezustand der Vorrichtung gezeigt. Die quer zu der Längsachse des Kraftfahrzeuges sowie zu den Schwenkachsen 2, 3, 6 angeordneten Schwenkzylinder 4 und der Schwenkarm 5 sind dabei in die gleiche Richtung (hier nach rechts) – von ihren Schwenkachsen 2, 3 aus gesehen – ausgerichtet. Dabei befindet sich die ausgefahrene Schubstange 7 unter dem Schwenkarm 5. Schwenkzylinder 4 und Schwenkarm 5 sind zudem annähernd in einer gemeinsamen, senkrecht zum Boden B gerichteten, Ebene angeordnet.
  • In der in 2 dargestellten Arbeitsstellung der Vorrichtung ist die Schubstange 7 des Schwenkzylinders 4 eingeschoben. Der Schwenkarm 5 wird beim Einschieben der Schubstange 7 nach unten ausgeschwenkt. Das Stützrad 9 setzt auf dem Boden B auf, wodurch die Hinterräder 10, 11 des Kraftfahrzeuges vom Boden B abgehoben werden.
  • In der Arbeitsstellung befindet sich die auf den Boden B stattfindende senkrechte Projektion 12 der Achse 13 des Stützrades 9 zwischen den senkrechten Projektionen 14, 15 der Schwenkachsen 3, 2 des Schwenkarmes 5 und des Schwenkzylinders 4. Der Schwenkarm 5 muss dadurch nicht mittels der Einwirkung des Schwenkzylinders 4 festgehalten werden.
  • Dabei ist das Stützrad 9 mit elektromechanischem oder hydraulischem Antrieb oder ohne Antrieb 16 betätigbar.
  • Soll beispielsweise eine Montage- oder Reparaturtätigkeit am Fahrzeug ausgeführt werden, wie das Auswechseln eines Kraftfahrzeugrades, muss nicht unbedingt eine Seitwärtsbewegung des Fahrzeuges erfolgen. Es genügt das Anheben der Hinterräder 10, 11. Zu diesem Zweck tritt der Schwenkzylinder 4 mittels der Schubstange 7 in Aktion, die eingeschoben wird und dadurch den Schwenkarm 5 nach unten in Richtung Boden B bewegt. Das hintere Ende 1 des Fahrzeuges wird hochgehoben. Das nicht angetriebene Stützrad 9 kann nun bei Bedarf mit Hand verschoben werden.
  • Wird das Stützrad 9 vom Antrieb 16 angetrieben, so tritt nach dem Anheben der Hinterräder 10, 11 der Antrieb 16 in Aktion und bewirkt eine seitliche Verschiebung des Kraftfahrzeuges zum Zwecke des Ein- oder Ausparkens. Durch die Erfindung wird eine einfach zu gebrauchende, nachrüstbare Vorrichtung geschaffen, die kleine Abmessungen und ein geringes Gewicht aufweist.
  • Das wird dadurch erreicht, dass im Ruhezustand der Vorrichtung Schwenkzylinder 4 und Schwenkarm 5 von ihren Schwenkachsen 2, 3 aus gesehen in die gleiche Richtung ausgerichtet sind. So können bei kleinen Abmessungen der gesamten Vorrichtung die Längen von Schwenkzylinder 4 und Schwenkarm 5 ausreichend groß ausgelegt sein. Da sich Schwenkzylinder 4 und Schwenkarm 5 annähernd in einer Vertikalebene befinden, kann auch dadurch Raum gespart werden.
  • Auf Grund der geringen Abmessungen und der möglichen Nachrüstbarkeit der Vorrichtung bietet es sich an, eine erfindungsgemäße Vorrichtung sowohl am hinteren Ende 1 als auch am vorderen Ende des Kraftfahrzeuges anzuordnen. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, einfach und schnell sowohl Hinter- als auch Vorderräder auszuwechseln oder Schäden an normalerweise nur schwer zugängigen Stellen des Kraftfahrzeuges zu beheben.

Claims (5)

  1. Vorrichtung zum Anheben und/oder zur seitlichen Verschiebung des Endes eines Kraftfahrzeuges, welche einen Schwenkzylinder (4) und einen Schwenkarm (5) aufweist, die jeweils quer zu der Längsachse des Kraftfahrzeuges angeordnet und mit ihrem einen Ende an der Radaufhängung oder an dem Aufbau des Kraftfahrzeuges um Schwenkachsen (2, 3) schwenkbar angebracht sind, wobei das andere Ende des Schwenkzylinders (4) um eine Schwenkachse (6) des Schwenkarms (5) schwenkbar angebracht ist, welcher an seinem freien Ende (8) ein Stützrad (9) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass im Ruhezustand die quer zu der Längsachse des Kraftfahrzeuges angeordneten Schwenkzylinder (4) und Schwenkarm (5) von ihren Schwenkachsen (2, 3) aus gesehen in die gleiche Richtung gerichtet sind.
  2. Vorrichtung zum Anheben und/oder zur seitlichen Verschiebung des Endes eines Kraftfahrzeuges nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Arbeitsstellung das auf dem Boden (B) aufgesetzte Stützrad (9) sich zwischen den senkrechten Projektionen (14, 15) der Schwenkachsen (2, 3) von Schwenkzylinder (4) und Schwenkarm (5) befindet.
  3. Vorrichtung zum Anheben und/oder zur seitlichen Verschiebung des Endes eines Kraftfahrzeuges nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkzylinder (4) und der Schwenkarm (5) annähernd in einer gemeinsamen zum Boden (B) vertikalen Ebene angeordnet sind.
  4. Vorrichtung zum Anheben und/oder zur seitlichen Verschiebung des Endes eines Kraftfahrzeuges nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützrad (9) von einem Antrieb (16) antreibbar ist.
  5. Vorrichtung zum Anheben und/oder zur seitlichen Verschiebung des Endes eines Kraftfahrzeuges nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung am hinteren Ende (1) und/oder am vorderen Ende des Kraftfahrzeuges angeordnet ist.
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