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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung sowie ein entsprechendes
Verfahren zur kontaktlosen Übertragung
von Energie von einem primärseitigen
Energieversorger zu einem sekundärseitigen,
in einer Bewegungsfläche
bewegbaren oder beliebig positionierbaren Energieabnehmer.
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Der
Trend zur Automatisierung industrieller Prozesse bewirkt, dass immer
mehr elektromechanische Systeme Einsatz in industriellen Anlagen
finden. Die Energieübertragung
und der Signalaustausch zwischen stationären und bewegten Komponenten
erfolgt in den meisten Systemen durch Kabel, die in speziellen Kabelführungen
gelagert und ständig
ruckartigen Bewegungen ausgesetzt sind. Bedingt durch die dauerhafte
Belastung stellen diese Kabelverbindungen eine Fehlerquelle dar.
Stillstand der Anlagen aufgrund von Kabelbrüchen gehört zu den häufigsten Ursachen bei einer
Anlagenstörung. Andererseits
gibt es mechanische Konzepte, die bisher nicht realisiert werden
konnten, da die Führung der
notwendigen Kabel und das erforderliche Bewegungsprofil sich nicht
miteinander vereinbaren lassen.
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In
neuartigen Systemen wurden deshalb Kabel zur Energieübertragung
durch kontaktlose Energieübertragungssysteme
ersetzt, die auf induktiver Energieübertragung basieren. Diese
Technologie hat grundsätzlich
folgende Vorteile:
- – Erhöhung der Zuverlässigkeit
und der Lebensdauer: kein Verschleiß bewegter Kabel, Vermeiden
von Kabelunsicherheit durch Erwärmung
und Korrosion, geringer Montage- und Serviceaufwand.
- – Perspektiven
für neue
Designmöglichkeiten: modularer
Aufbau der Systeme, zusätzliche
Freiheitsgrade, praktisch keine Geschwindigkeitsbegrenzung durch
Wegfallen der Kontakte.
- – Umweltfreundlich
und robust: kein Abbrand oder Abrieb, geräuschfrei, unempfindlich gegen Feuchtigkeit,
Verschmutzung und chemisch aggressive Atmosphäre.
- – Kostenreduzierung:
durch niedrigeren Bedarf an Instandhaltung und niedrigere Störanfälligkeit
und indirekt durch die erhöhte
Dynamik (Verkürzung der
Taktzeiten).
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Einsatz
findet diese Technologie beispielsweise in Krananlagen, Robotern,
einachsigen (linear bewegten oder rotierenden) System wie dem Transrapid,
Werkzeugmaschinen oder auch Batterieladestationen, z.B. für Elektrofahrzeuge.
Festzustellen ist, dass die bekannten Entwicklungen überwiegend für stationäre Systeme
gebaut worden sind und dass kontaktlose Energieübertragung für Systeme
in Bewegung nur mit einachsigen kontaktlosen Energieübertragern
zu finden ist. Die bekannten einachsigen linearen Übertragungssysteme
arbeiten dabei zumeist mit E-förmigen Übertragerkernen,
die die Leitungen der Primärseite
einschließen
(siehe beispielsweise Vahle-Stromzuführungen: CSP Berührungslose
Energieübertragung,
Firmenkatalog Paul Vahle GmbH & Co.
KG, Kamen, 2000). Deshalb ist jedoch bei derartigen Übertragungssystemen
die Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt, insbesondere auf die Bewegung
entlang einer linearen Achse.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein entsprechendes
Verfahren zur kontaktlosen Energieübertragung anzugeben, die die Übertragung
von Energie auf einen in einer Bewegungsfläche frei bewegbaren oder beliebig
positionierbaren Energieabnehmer ermöglichen, die also nicht für die Verwendung
bei einem einachsigen bzw. linear bewegten oder rotierenden System
beschränkt sind.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
eine Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Energieversorger ein
Gitter von einzeln oder gruppenweise mit einem Strom beaufschlagbaren
Leitern umfasst, die in einer parallel in geringem Abstand zur Bewegungsfläche liegenden
Gitterfläche
angeordnet sind, und wobei der Energieabnehmer wenigstens einen
magnetisch leitenden Sekundärkern
umfasst, der die Form eines zur Gitterfläche hin offenen Rings aufweist
und der eine Sekundärwicklung
trägt,
in die von einem benachbarten stromdurchflossenen Leiter des Gitters
eine Spannung induziert wird.
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Ein
entsprechendes erfindungsgemäßes Verfahren
ist in Anspruch 15 angegeben. Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung
sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Das
physikalische Prinzip, dem die Erfindung zugrunde liegt, ist die
induktive magnetische Kopplung. Nach diesem Prinzip arbeiten auch
herkömmliche
Transformatoren. Um die magnetische Kopplung in der Bewegung entlang
einer Achse zu ermöglichen,
wird die Primärseite
des Transformators ausgewickelt, wodurch einachsige Systeme nach
dem Stand der Technik versorgt werden. Um nun eine flächendeckende
kontaktlose Energieversorgung zu ermöglichen, wird erfindungsgemäß eine Matrix
von einachsigen Einheiten vorgeschlagen, wobei nicht, wie bei den
bekannten Systemen, E-förmige
Kerne benutzt werden, die die Primärleitungen einschließen, sondern
es wird auf der Sekundärseite eine
ringförmige
Kernausführung
vorgesehen, die einen Luftspalt zu der Primärseite aufweist. Die Primärleitungen
sind erfindungsgemäß also gerade
nicht von den Schenkeln eines E-förmigen Kerns oder von dem Ring
der ringförmigen
Kernausführung
umschlossen, sondern liegen außerhalb
dessen. Diese Ausführung
der magnetischen induktiven Kopplung ermöglicht die gewünschte freie
Bewegung, also in zwei oder mehr Richtungen in der Bewegungsfläche bzw.
die beliebige Positionierbarkeit des Energieabnehmers auf der Sekundärseite in
der Bewegungsfläche.
Die Bewegungsfläche
ist dabei beispielsweise eine zweidimensionale Ebene, kann aber
auch eine anders ausgestaltete Fläche sein, beispielsweise eine
gekrümmte
(z.B. in Form einer Kugeloberfläche) oder
gewellte Fläche.
Gleiches gilt für
die Gitterfläche,
die bevorzugt in gleicher Weise ausgestaltet ist wie die Bewegungsfläche.
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Bevorzugte
Ausgestaltungen des Energieabnehmers sind in den Ansprüchen 2 bis
4 definiert. Demnach ist in einer bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen,
dass das Gitter eine Vielzahl von rechtwinklig zueinander angeordneten
Leitern umfasst und dass der Energieabnehmer zwei um 90° verdreht zueinander
angeordnete Sekundärkerne
aufweist, die jeweils die Form eines zur Bewegungsfläche hin offenen
Rings aufweisen und jeweils eine Sekundärwicklung tragen. Der Energieversorger
enthält
somit eine Matrix von m × n
Leitern, und je nachdem, in welcher Richtung der dem Energieabnehmer
am nächsten
kommende Leiter verlegt ist, wird entweder in die Sekundärwicklung
des einen oder des anderen Sekundärkerns des Energieabnehmers
eine Spannung induziert, wenn durch diesen ein Strom fließt.
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Alternativ
ist in einer Ausgestaltung vorgesehen, dass der Energieabnehmer
einen einzigen um eine senkrecht zur Bewegungsfläche angeordnete Rotationsachse
verdrehbaren Sekundärkern
aufweist. Dabei kann entweder vorgesehen sein, dass der Sekundärkern sich
von selbst je nach Ausrichtung des am nächsten liegenden stromdurchflossenen
Leiters des Gitters verdreht, insbesondere aufgrund des von dem
stromdurchflossenen Leiter erzeugten Magnetfeldes. Es kann aber
auch vorgesehen sein, dass der Sekundärkern mittels einer geeigneten
Steuerung jeweils in die optimale Lage gebracht wird, so dass von
dem benachbarten stromdurchflossenen Leiter des Gitters eine maximale Spannung
in die Sekundärwicklung
dieses Sekundärkerns
induziert wird. Bei dieser Ausgestaltung ist es nicht zwingend,
dass das Gitter eine Matrix von rechtwinklig zueinander angeordneten
Leitern umfasst, sondern es ist grundsätzlich jede beliebige Ausgestaltung
des Gitters denkbar, d.h., dass die Leiter in unterschiedlichen
(mehr als zwei) Richtungen verlegt sein können. Denkbar sind beispielsweise wabenförmige, kreisförmige oder
spinnennetzförmige
Ausgestaltungen des Gitters.
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Gleiches
gilt bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung,
bei der der Energieabnehmer eine Vielzahl von um eine senkrecht
zur Bewegungsfläche
angeordnete Rotationsachse verdreht zueinander angeordnete Sekundärkerne aufweist.
So wird erreicht, dass unabhängig
von der Ausrichtung des benachbarten stromdurchflossenen Leiters
des Gitters und der relativen Lage des Energieabnehmers dazu immer
gewährleistet
ist, dass in die Sekundärwicklung
wenigstens eines Sekundärkerns
eine Spannung induziert wird. Grundsätzlich kann dabei sogar in
mehrere Sekundärwicklungen
jeweils eine Spannung induziert werden, so dass die einzelnen induzierten
Spannung summiert werden zur weiteren Nutzung durch den Energieabnehmer.
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In
einer weiteren Ausgestaltung weist der Energieabnehmer mehrere Sekundärkerne auf,
die beispielsweise direkt nebeneinander angeordnet sind (und quasi
die Form eines E mit ringförmigen Halbwellen
bilden). Ferner sind in einer weiteren Ausgestaltung mehrere beabstandet
hintereinander angeordnete Sekundärkerne vorgesehen, die also demselben
Leiter des Gitter gegenüber
liegen und in die somit von demselben Leiter Energie auf die Sekundärkerne übertragen
wird, wodurch der Wirkungsgrad gesteigert wird, da der in einem
Leiter fließende
Strom besser ausgenutzt wird.
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Um
feststellen zu können,
an welcher Position sich der Energieabnehmer aktuell befindet und welcher
der Leiter des Gitters bevorzugt mit einem Strom zu beaufschlagen
ist, um die größtmögliche Spannung
auf den Energieabnehmer zu übertragen, sind
in einer Weiterbildung der Erfindung Mittel zur Positionsbestimmung
des Energieabnehmers und Steuermittel zur Beaufschlagung wenigstens
desjenigen Leiters des Gitters mit einem Strom, zu dem der Energieabnehmer
am nächsten
angeordnet ist, vorgesehen. Dies spart Energie, da nicht alle oder
mehrere Leiter des Gitters mit einem Strom zu beaufschlagen sind.
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Diese
Mittel zur Positionsbestimmung können
beispielsweise optische Positionsbestimmungsmittel sein, wozu an
dem Energieabnehmer entsprechende Marker, z.B. LEDs, angebracht
sind, deren räumliche
Position von einem Kamerasystem aufgenommen wird, um die räumliche
Position des Energieabnehmers zu bestimmen. Es gibt auch entsprechende
elektromagnetische Mittel, um diese Positionsbestimmung zu gewährleisten.
Denkbar sind beispielsweise IR-Sender oder die Nutzung einer Wärmebildkamera,
die den Ort geringster Temperaturänderungen (solche ergeben sich
am Ort des Energieabnehmers aufgrund der induktiven Energieübertragung)
genau bestimmen können.
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Ferner
werden in einer anderen Ausgestaltung Mittel eingesetzt, die über die
Veränderung
der Induktivität
der Leiter des Gitters feststellen, wo sich gerade der Energieabnehmer
befindet, da dessen Sekundärkerne
die Induktivität
der Leiter des Gitters, die dem Energieabnehmer benachbart sind,
verändern.
Dazu sind auf der Primärseite
entsprechende Mittel vorgesehen, um derartige Veränderungen
der Induktivität
feststellen zu können.
Grundsätzlich
sind für
diesen Zweck alle Mittel geeignet, die die Position des Energieabnehmers
aus Feldänderungen
des magnetischen Feldes bzw. aus magnetischen Widerstandsänderungen
bestimmen können.
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In
vielen Anwendungen ist die Position des Energieabnehmers sowieso
bekannt, da der Energieabnehmer bzw. die Position des Energieabnehmers
gesteuert wird, um an vorbestimmten Positionen bestimmte Aufgabe
zu erfüllen,
wie dies beispielsweise bei Robotersystemen der Fall ist. Diese Position
kann dann dem Energieversorger übermittelt
werden, um den benachbarten Leiter des Gitters mit Strom zu beaufschlagen.
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Zur
Erhöhung
des Wirkungsgrades und insbesondere zur Verringerung des magnetischen
Widerstandes der induktiven Kopplung sind verschiedene vorteilhafte
Weiterbildungen vorgesehen, wie sie in den Ansprüchen 6 bis 10 angegeben sind.
So ist in einer Weiterbildung vorgesehen, dass die Leiter des Gitters
jeweils von einem ringförmigen,
zur Bezugsebene hin offenen, magnetisch leitenden Primärkern, insbesondere
aus weichmagnetischem Material, umgeben sind. Beispielsweise könnten die
Leiter in einem Behältnis
angeordnet sein, das aus weichmagnischem Material gebildet ist und
zur Gitterfläche
hin Rillen oder Gräben
aufweist, in denen die Leiter liegen, so dass die Leiter quasi ringförmig (zur
Gitterfläche
hin offen) von weichmagnetischem Material umschlossen sind.
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In
einer in dieser Hinsicht deutlich günstigeren Ausgestaltung ist
demnach vorgesehen, dass die Leiter des Gitters in einem Behältnis angeordnet sind,
in dem eine magnetisch leitende Flüssigkeit, insbesondere ein
Ferrofluid, vorgesehen ist. Wenn im Betrieb ein Leiter von einem
Strom durchflossen wird, erzeugt dieser Leiter ein magnetisches
Feld um sich. Dieses magnetische Feld zieht die weichmagnetische
Flüssigkeit
in dem Behältnis
an, wodurch sich ein Mantel aus dieser Flüssigkeit um den stromdurchflossenen
Leiter bildet. Dieser Mantel dient der Verstärkung der magnetischen Induktion.
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Es
ist dabei nicht zwingend erforderlich, dass das gesamte Behältnis mit
Flüssigkeit
gefüllt
ist, sondern es reicht aus, wie in einer Weiterbildung vorgesehen
ist, dass sich wenigstens so viel Flüssigkeit in dem Behältnis befindet,
dass sich bei Beaufschlagung nur eines einzigen Leiters mit einem
Strom die Flüssigkeit
um diesen Leiter sammelt. Die Flüssigkeit wandert
also in diesem Behältnis
quasi hin und her, je nachdem welcher Leiter mit Strom gerade beaufschlagt
wird.
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Ferner
ist bevorzugt vorgesehen, dass die Leiter des Gitters an der Oberfläche des
Behältnisses angeordnet
sind, so dass sich Beaufschlagung eines Leiters mit einem Strom
die Flüssigkeit
um diesen Leiter in Form eines zur Bewegungsfläche hin offenen ringförmigen Mantels
sammelt. Durch diese Ausgestaltung wird also verhindert, dass sich
die Flüssigkeit
in Form eines geschlossenen Rings um den mit Strom beaufschlagten
Leiter sammelt.
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Die
verwendete magnetisch leitende Flüssigkeit soll eine möglichst
große
magnetische Leitfähigkeit
haben, um einen möglichst
großen
Wirkungsgrad zu erzielen. Beispielsweise enthält eines solche Flüssigkeit
eine Trägerflüssigkeit
aus Kohlenwasserstoff mit einer Suspension an Magnetid-Partikeln (Fe3O4). Es können jedoch
auch andere magnetisch leitende Flüssigkeiten erfindungsgemäß eingesetzt werden,
die den beschriebenen Zweck erfüllen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der
Energieversorger wenigstens einen ringförmigen, zur Bezugsebene hin
offenen, magnetisch leitenden Primärkern, insbesondere aus weichmagnetischem
Material, umfasst, der parallel zur Gitterfläche frei beweglich und um eine
senkrecht zur Gitterfläche
liegende Rotationsachse verdrehbar ist und dass Mittel vorgesehen
sind zur Bewegung des Primärkerns
an die Position und Bringung in die Lage, dass es dem Energieabnehmer
im Betrieb immer gegenüberliegt.
Gegenüber
der Ausgestaltung, dass alle Leiter des Gitters von einem Primärkern umgeben
sind, spart diese Ausgestaltung viel Material ein und ist somit
deutlich kostengünstiger
aufgrund geringerer Eisenverluste. Gegenüber der Lösung mit der weichmagnetischen
Flüssigkeit sind
ebenfalls weniger Eisenverluste und ein höherer Wirkungsgrad zu erwarten.
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Als
weichmagnetisches Material können
für kleine
Leistungsbereich und/oder hohe Frequenzen beispielsweise Ferrite
(z.B. Fe-Se-Legierungen) eingesetzt werden. Für höhere Leistungen und/oder kleinere
Frequenzen können
beispielsweise Kobalt-Eisen-Legierungen vorteilhaft eingesetzt werden.
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Eine
weitere deutliche Erhöhung
des Wirkungsgrades kann durch Einsatz von Leitern aus supraleitendem
Material und entsprechende Kühlmittel zur
Kühlung
der Leiter erreicht werden. Eine derartige Ausgestaltung ist jedoch
aufwendig und kostenintensiv.
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Der
oder die Leiter des Gitters werden bevorzugt mit einem hochfrequenten
Wechselstrom, für größere Leistungen
(im Watt-Bereich bis zu einigen hundert Watt) bevorzugt in einem
Frequenzbereich von 1 kHz bis etwa 100 kHz, für kleinere Leistungen in einem
Frequenzbereich bis zu einigen hundert MHz, betrieben, wozu in einer
weiteren Ausgestaltung geeignete Mittel vorgesehen sind. Grundsätzlich sind
jedoch auch andere Frequenzbereiche möglich, die unterhalb oder oberhalb
des genannten Frequenzbereichs liegen.
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Ferner
sind in einer Weiterbildung Kompensationsmittel zur Reduzierung
induktiver Blindleistung und zur Erhöhung des Wirkungsgrades vorgesehen,
bevorzugt sowohl auf der Primär-
als auch auf der Sekundärseite.
Diese Kompensationsmittel sind beispielsweise einfache RLC-Schaltungen.
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Zur
Erhöhung
des Wirkungsgrades kann des weiteren vorgesehen sein, dass die Primär- und/oder Sekundärkerne mit
Polschuhen versehen sind, also zur Bewegungsfläche hin einen gegenüber dem
restlichen Querschnitt einen verbreiterten Querschnitt aufweisen.
Dadurch können
insbesondere magnetische Streuflüsse
verringert werden, wodurch der Wirkungsgrad der Energieübertragung
steigt.
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Die
Erfindung kann in unterschiedlichsten Anwendungen Einsatz finden.
Bevorzugte Anwendungen finden sich überall da, wo Teile in zwei
Richtungen bewegt werden müssen,
wozu bisher die Energie mit Kabeln an das bewegliche Teil übertragen wird.
Derartige Anwendungen finden sich beispielsweise bei Robotern, Manipulatoren
oder in der Medizintechnik bei Computertomographieanlagen. Weitere
Anwendungen finden sich beispielsweise in Reinräumen oder sterilen Umgebungen
(z.B. Operationssälen),
z.B. als hygienische Platte zur Energieversorgung mobiler Instrumente
und Geräte,
in mobilen Werkzeugmaschinen oder bei X-Y-Tischen. Gegenüber bekannten
Systemen bietet die Erfindung dabei einen größeren Bewegungsspielraum und
zwei Freiheitsgrade. Ferner wird Kabelbruch verhindert, was eine
häufige
Fehlerquelle in derartigen Systemen ist.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 ein
Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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2 eine
schematische Darstellung des Energieversorgers,
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3A eine
schematische Darstellung des Energieabnehmers,
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3B eine
Seitenansicht eines Teils des Energieabnehmers,
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4 eine
Illustration der magnetischen Kopplung zwischen Energieabnehmer
und Energieversorger,
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5 eine
weitere Ausgestaltung eines Energieversorgers gemäß der Erfindung,
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6 eine
weitere Ausgestaltung eines Energieabnehmers mit einem Sekundärkern,
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7 eine
weitere Ausgestaltung eines Energieabnehmers mit 8 Sekundärkernen,
und
-
8 noch
eine weitere Ausgestaltung eines Energieversorgers gemäß der Erfindung.
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Eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
zur kontaktlosen Übertragung
von Energie ist schematisch als Blockschaltbild in 1 gezeigt.
In der linken Hälfte
(auf der Primärseite)
ist der Energieversorger 1 dargestellt, in der rechten
Hälfte
(auf der Sekundärseite)
ist der Energieabnehmer 2 gezeigt. Diese Vorrichtung dient
dazu, berührungslos
Energie von dem Energieversorger, der die Energie selbst von einer (nicht
gezeigten) Energiequelle, wie einem Stromversorgungsnetz, einem
Generator oder einer sonstigen Energieversorgungseinheit (z.B. Batterie,
Akkumulator oder dergleichen) erhält, an den Energieabnehmer 2 zu übertragen.
Dort kann die Energie für
unterschiedliche Zwecke verwendet werden, beispielsweise zur Versorgung
eines mit dem Energieabnehmer gekoppelten Roboters oder Manipulators.
Die ganze, nachfolgend noch näher
erläuterte
Ausgestaltung ist dabei derart, dass der Energieabnehmer in einer
Bewegungsfläche,
hier also beispielsweise der x-y-Ebene (also der Zeichenebene),
frei beweglich bzw. beliebig positionierbar ist (genauer gesagt
in einem Ausschnitt dieser Bewegungsfläche, zu dem der Energieversorger
benachbart angeordnet ist), während der
Energieversorger 1 grundsätzlich stationär (zumindest
relativ gegenüber
dem Energieabnehmer 2) ausgestaltet ist.
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Der
Energieversorger 1 umfasst, wie näher auch in 2 zu
erkennen ist, zunächst
eine Matrix bzw. ein Gitter 10 von m × n elektrischen Leitern 11, die
in einer parallel zur Bewegungsfläche M liegenden Gitterfläche G angeordnet
sind. Die Leiter 11 sind jeweils einzeln oder gruppenweise
mit Strom beaufschlagbar, beispielsweise über elektronisch gesteuerte
Schalter E1 ... En und
F1 ... Fm mit einer
Spannungsquelle verbunden, die eine Spannung Uin zur Verfügung stellt.
Diese Spannung Uin wird aus einer von einer
externen Spannungs- oder Stromquelle zur Verfügung gestellten Spannung U
erzeugt. Dazu ist ein Umrichter 12 vorgesehen, der eine
geeignete Wechselspannung hoher Frequenz erzeugt, deren Frequenz
der Resonanzfrequenz einer Kompensationsschaltung 13 entspricht.
Die Kompensationsschaltung 13 wird bevorzugt zur Reduzierung
der induktiven Blindleistung und zur Erhöhung des Wirkungsgrades eingesetzt.
Diese Einheiten können
Teil des Energieversorgers oder externe Einheiten sein.
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Die
Leiter 11 sind in der gezeigten Ausgestaltung isoliert
voneinander in einem flachen Behältnis 14 aus
nicht-magnetischem Material angeordnet, das beispielsweise eine
zur Bewegungsfläche
M hin ausgerichtete Oberfläche
aus Teflon aufweist, da dieses nicht magnetisch leitend, aber robust
ist. In diesem Behältnis 14 befindet
sich auch eine Flüssigkeit 15 aus
weichmagnetischem Werkstoff (z.B. flüssiges Ferrofluid), wobei die
Menge der Flüssigkeit
so bestimmt ist, dass sie mindestens dem Volumen eines dünnen Mantels
um einen der Leiter 11 entspricht. Allerdings kann auch
mehr Flüssigkeit
in dem Behältnis 14 vorhanden
sein. Zweck dieser weichmagnetischen Flüssigkeit ist, dass sich ein
Mantel aus dieser Flüssigkeit
um denjenigen Leiter 11 bildet, der gerade von einem Strom
durchflossen wird. In diesem Fall bildet sich nämlich um diesen Leiter ein
magnetisches Feld, das die weichmagnetische Flüssigkeit anzieht, der dann
diesen Mantel bildet, der schließlich der Verstärkung der
magnetischen Induktion dient. Dies wird nachfolgend noch näher erläutert.
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Eine
schematische Darstellung des Energieabnehmers ist in 3A gezeigt. 3B zeigt
eine Seitenansicht von Teilen des Energieabnehmers. In der gezeigten
Ausgestaltung enthält
der Energieabnehmer 2 zwei Sekundärkerne 21, 22,
die um 90° verdreht
zueinander angeordnet sind und jeweils eine Sekundärwicklung
W1, W2 tragen. Die
Sekundärkerne 21, 22 sind
bevorzugt ringförmig
ausgestaltet und aus einem weichmagnetischen Werkstoff aufgebaut.
Die Sekundärwicklungen
W1, W2 sind mittels elektronischen
Schaltern H1, H2,
G1, G2 mit einer Blindleistungskompensationsschaltung 23 verbunden,
die gegebenenfalls auch entfallen kann, ebenso wie ein Umrichter 24 zum
Umrichten der in die Sekundärwick lungen
W1 und W2 induzierten
Spannungen in die eine von dem Verbraucher 25 benötigte Spannung.
Ferner ist in der gezeigten bevorzugten Ausgestaltung des Energieabnehmers
ein Positionssensor 26 vorgesehen, beispielsweise optische
oder elektromagnetische Lagesensoren, die die aktuelle Position
des Energieabnehmers 2 (im Raum oder bezüglich des
Energieversorgers 1) ermitteln.
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In
der in 3B gezeigten Seitenansicht ist die
Lage der Sekundärkerne 21, 22 bezüglich der
Gitterfläche
G, die symbolisch die auch die dem Energieabnehmer 2 zugewandte
Oberfläche
des Behältnisses 14 des
Energieversorgers 1 darstellt, erkennbar. Die Bewegungsfläche M liegt
parallel dazu und stellt die Ebene dar, in der der Energieabnehmer 2 frei
beweglich bzw. frei positionierbar ist.
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Die
Erfindung nutzt somit das bekannte Prinzip der magnetischen Induktion
zur kontaktlosen Energieübertragung
auf geschickte Weise derart aus, dass der Energieabnehmer 2 nicht
nur entlang einer Geraden eine lineare Bewegung oder eine Drehbewegung
um eine Rotationsachse ausführen
kann, sondern in einer Ebene frei bewegbar bzw. positionierbar ist.
In der Seitenansicht gemäß 4 ist
dies anhand des Sekundärkerns 22 nochmals
verdeutlicht. Wenn ein Leiter 11 des Gitters 10 mit
einem Strom beaufschlagt wird, bildet sich ein ringförmiges Magnetfeld
B um diesen Leiter 11. Dies hat zur Folge, dass sich die
in dem Behältnis 14 befindliche
weichmagnetische Flüssigkeit 15 um
diesen Leiter sammelt und ihn quasi wie einen Mantel umgibt. Dieser Mantel
dient der Verstärkung
des magnetischen Feldes und damit der magnetischen Induktion. Da
die Sekundärkerne
(hier der Sekundärkern 22)
ringförmig
(als zur Gitterfläche
G hin offene Ringe) und aus weichmagnetischem Material ausgestaltet
sind, sie also der ringförmigen
Form der magnetischen Feldlinien des erzeugten Magnetfeldes B entsprechen,
leiten sie das magnetische Feld, so dass schließlich eine Spannung Ui in der Sekundärwicklung W2 des dem
stromdurchflossenen Leiter 11 benachbarten Sekundärkerns 22 induziert
wird. Durch die ringförmige
Form der Sekundärkerne
wird zudem der Einsatz von notwendigem weichmagnetischem Werkstoff verringert
und die Eisenverluste werden reduziert. Um einen möglichst
großen
Wirkungsgrad zu haben, sollte darüber hinaus der effektive Luftspalt δ zwischen
der dem Energieabnehmer 2 zugewandten Oberfläche des
Energiever sorgers 1, also der Gitterfläche G, und der der Gitterfläche G zugewandten Oberfläche des
Energieabnehmers 2 möglichst
gering sein.
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Abhängig von
der Position des Energieabnehmers 2, die mittels der Positionssensoren 26 festgestellt
werden kann, wird erfindungsgemäß immer derjenige
Leiter 11 des Gitters 10 mit Strom beaufschlagt,
der dem Energieabnehmer am nächsten liegt.
Da es bei der gezeigten Ausgestaltung zwei um 90° verdreht zueinander angeordnete
Sekundärkerne 21 und 22 gibt,
und da die Leiter 11 des Gitters 10 auch rechtwinklig
zueinander angeordnet liegen, gibt es somit immer einen Leiter 11,
der einem der beiden Sekundärkerne 21, 22 gegenüber liegt
und bei Beaufschlagung mit einem Strom ein Magnetfeld erzeugt, das
von dem jeweils gegenüber
liegenden Sekundärkern
geleitet werden kann, so dass in die Sekundärwicklung dieses Sekundärkerns eine
Spannung induziert wird. Das Feld dieses Leiters bildet also mit
dem dazugehörigen
Sekundärkern
eine magnetische Kopplung, über
die Energie auf die Sekundärseite
zur Benutzung durch den dort angebrachten Verbraucher (einen Motor,
eine Arbeitsmaschine oder dergleichen, die herkömmlicherweise Energie über Kabelschlepp
oder Schleifringe erhalten) übertragen
wird. Wenn also der Energieabnehmer bewegt wird, wird mittels der
Positionssensoren 26 immer die aktuelle Position festgestellt,
um dann den oder die nächstliegenden
Leiter 11 mit Strom zu beaufschlagen. Die Positionssensoren 26 melden
also auf geeignete Weise, beispielsweise über Funk, jeweils die aktuelle
Position des Energieabnehmers 2 an die Primärseite,
dort insbesondere an eine Steuerung für die Beaufschlagung der Leiter
des Gitters mit einem Strom, die somit die Schalter E, F steuert.
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Eine
weitere Ausgestaltung des Gitters 10 des Energieversorgers 1 ist
in 5 gezeigt. Dabei ist der Übersichtlichkeit halber nur
ein einziger Leiter dargestellt. Dieser Leiter 11 ist in
dieser Ausgestaltung von einem ringförmigen, zur Bewegungsfläche hin
offenen, magnetisch leitenden Primärkern 16 umgeben,
der insbesondere aus weichmagnetischem Material aufgebaut. Dieser
Primärkern 16 übernimmt damit
die Funktion des in der in 2 gezeigten
Ausgestaltung vorgesehenen Ferrofluids 15, dient also der
Verstärkung
des bei Beaufschlagung mit einem Strom I sich um den Leiter 11 bildenden
Magnetfelds B. Bevorzugt sind alle Leiter 11 des Gitters
mit einem solchen Primärkern
umgeben.
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Während in
den bisher gezeigten Ausgestaltungen des Gitters die Leiter rechtwinklig
zueinander liegen, ist in anderen Ausgestaltungen vorgesehen, dass
die Leiter in mehr als zwei Richtungen verlaufen, da sich grundsätzlich der
Energieabnehmer 2 nicht zwangsläufig nur entlang gerader Linien,
die parallel zu den Leitern verlaufen, bewegen kann (was natürlich in
manchen Ausgestaltungen auch vorgesehen sein kann), sondern sich
grundsätzlich
auch entlang anderer Richtungen in der Bewegungsfläche M bewegen
oder um eine senkrecht zur Bewegungsfläche liegende Rotationsachse
drehen kann. Verlaufen dann die Leiter 11 in verschiedenen
Richtungen innerhalb der Gitterfläche G, gibt es häufiger einen
Leiter, der genau so verläuft,
dass das um ihn bei Strombeaufschlagung herum erzeugte Magnetfeld
sich bestmöglich
in den gegenüberliegenden
Sekundärkern
des Energieabnehmers fortsetzt und so die größtmögliche Spannung induziert.
Dazu ist es natürlich
erforderlich, dass nicht nur die Position des Energieabnehmers,
sondern auch dessen genaue Lage (also der Drehwinkel um die z-Achse)
festgestellt wird, um den geeignetsten Leiter mit Strom zu beaufschlagen.
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Alternativ
oder ergänzend
ist in einer weiteren in 6 gezeigten Ausgestaltung des
Energieabnehmers vorgesehen, dass nicht zwei um 90° verdreht
zueinander angeordnete Sekundärkerne
vorgesehen sind, sondern dass nur ein einziger Sekundärkern 30 vorgesehen
ist, der um eine senkrecht zur Bewegungsfläche angeordnete Rotationsachse
R rotieren kann. Dabei kann entweder vorgesehen sein, dass der Sekundärkern 30 aufgrund
des von dem strombeaufschlagten Leiter erzeugten Magnetfelds von
selbst rotiert und eine solche Lage einnimmt, dass von dem Sekundärkern 30 das
erzeugte Magnetfeld optimal geleitet wird. Alternativ kann auch
vorgesehen sein, dass motorische Mittel 31 vorgesehen sind,
die den Sekundärkern 30 so
drehen, dass er die optimale Lage einnimmt. Dazu sind dann geeignete Mittel
(nicht gezeigt) vorgesehen, die die Lage des Sekundärkerns 30 relativ
zu dem benachbarten Leiter ermitteln, so dass er dann in die geeignete
Lage verdreht werden kann.
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Ferner
ist in einer weiteren, in 7 in einer Draufsicht
gezeigten Ausgestaltung vorgesehen, dass der Energieabnehmer eine
Vielzahl von um eine senkrecht zur Bewegungsfläche angeordnete Rotationsachse
R verdreht zueinander liegende Sekundärkerne 40 bis 47 aufweist,
also beispielsweise acht um jeweils 45° zueinander verdreht liegende
Sekundärkerne.
Es wird bei dieser Ausgestaltung immer einen oder mehrere Sekundärkerne 40 bis 47 geben,
der oder die optimal zu dem einen bzw. den mehreren mit Strom beaufschlagten
Leitern liegen und in den oder die somit eine Spannung induziert
wird. Gegebenenfalls wird sogar in die Sekundärwicklungen W mehrerer Sekundärkerne 40 bis 47 eine
Spannung induziert, die dann aufsummiert und insgesamt benutzt werden
kann.
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Um
den Wirkungsgrad der Energieübertragung
noch weiter zu erhöhen,
ist in einer weiteren Ausgestaltung, wie sie in 8 gezeigt
ist, vorgesehen, dass die Leiter 11 des Energieversorgers 1 aus supraleitendem
Material bestehen. Um den Supraleitereffekt sicherzustellen, ist
ferner eine Kühleinheit 17 auf
der Rückseite
des Gitters 10 vorgesehen, beispielsweise ein Stickstoff-Kühlapparat.
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Die
Erfindung nutzt somit das bekannte Prinzip der induktiven magnetischen
Kopplung, um Energie von einer Primärseite auf eine bewegte Sekundärseite zu übertragen.
Die Erfindung nutzt dabei in einer ersten Ausgestaltung eine Matrix
von einachsigen Einheiten. Unterschiede zu den bekannten Systemen
bestehen dabei sowohl in der Form des Sekundärkerns und der Ausführung der
magnetischen Kopplung, da nicht die E-förmigen, die Primärleitungen
einschließenden
Sekundärkerne
benutzt werden, sondern bevorzugt eine ringförmige Kernausführung, die
einen Luftspalt zwischen der Primär- und der Sekundärseite aufweist.
Die Sekundärkerne schließen die
Leiter der Primärseite
also gerade nicht. ein. Die erfindungsgemäße Ausführung der Kopplung ermöglicht somit
eine freie Bewegung des Energieabnehmers auf der Sekundärseite in
einer Ebene und nicht nur entlang einer Geraden oder um eine einzige
Rotationsachse. Mit einer ringförmigen Ausgestaltung
ist dabei nicht nur eine kreisförmige runde
Ausgestaltung gemeint, sondern auch jegliche andere, ggf. auch eckige
Ausgestaltung in Ringform.
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Eine
weitere Innovation ist die Verringerung des magnetischen Widerstandes
der induktiven Kopplung durch den Einsatz von weichmagnetischem
Material, insbesondere in Form von Ferrofluid. Durch die Bildung
eines Gitternetzwerkes auf der Energieversorgerseite wird die berührungslose
Versorgung der Verbraucher auf der Sekundärseite über eine beliebig große Fläche ermöglicht,
was mit den bekannten Systemen nicht erreichbar ist. Erfindungsgemäß sind somit
keine Kabel und Schleifringe zur Übertragung der Energie auf
die Sekundärseite
mehr erforderlich. Der Bewegungsspielraum des Energieabnehmers ist
deutlich größer gegenüber herkömmlichen
Systemen, und eine berührungslose
Energieübertragung
ist auch in der Bewegung selbst möglich. Da keine Kabel mehr
erforderlich sind, wird Platz gespart, und die Bewegungsfreiheit
des Energieabnehmers wird auch nicht mehr durch Kabel gestört. Zudem
können
höhere
Lebensdauern der Maschinen erreicht werden, da diese robuster sind,
was zudem die Instandhaltungskosten verringert. Des weiteren wird
auch die Zuverlässigkeit
erhöht,
da häufig
auftretende Störungen
durch Kabelbruch entfallen.
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Die
Bewegungsfläche
und die Gitterfläche müssen nicht
zwingend flache Ebenen sein, sondern können beispielsweise auch gewölbte Flächen (z.B. sich
gegenüber
liegende Kugeloberflächen,
beispielsweise 2 durch einen Luftspalt getrennte Halbkugeloberflächen). Denkbar
ist ferner, das Konzept der Erfindung so zu erweitern, dass eine
Bewegung des Energieabnehmers in einer dritten Dimension möglich wird.
Diese kann beispielsweise erreicht werden, indem mindestens ein
Leiter so angeordnet wird, dass er senkrecht zu der Gitterfläche angeordnet
ist und dass sich der Energieabnehmer auch entlang dieses mindestens
einen Leiters bewegen kann.
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Anwendungen
sind in verschiedenen Gebieten denkbar. Von den bereits genannten
Anwendungen in der Roboter- und Anlagentechnik sowie bei der Maschinensteuerung
sind auch Anwendungen in der Luft- und Raumfahrt denkbar, da keine
Gefahr mehr durch Funkenbildung bei Kabelbruch besteht und somit
eine besonders hohe Zuverlässigkeit
erreicht wird. Auch in der Medizintechnik können sich Anwendungen ergeben,
z.B. in einem Operationssaal. Dort müssen bestimmte medizinische
Geräte, die
mit Akkumulatoren betrieben werden, immer wieder in die Steckdose
gesteckt werden, um aufgeladen zu werden. Die Erfindung kann somit
als Ladestation dienen, bei der das medizinische Gerät mit dem
Akkumulator (der Energieabnehmer im Sinne der vorliegenden Anmeldung)
einfach auf eine Fläche
gelegt wird (der Energieversorger), wobei es dann völlig egal
ist, an welcher Stelle genau auf der „Ladefläche" das medizinische Gerät abgelegt
wird.
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Insbesondere
entfällt
dabei auch der große Aufwand
der Reinigung und Sterilisierung der im Operationssaal befindlichen
Steckdosen, da die ebene Fläche
des Energieversorgers sehr leicht gereinigt und sterilisiert werden
kann. Die Erfindung kann somit allgemein als Ladestation eingesetzt
werden.