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DE102005050657B3 - Dachstein mit wenigstens einem durch Erhöhungen begrenzten Wasserlauf - Google Patents

Dachstein mit wenigstens einem durch Erhöhungen begrenzten Wasserlauf Download PDF

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DE102005050657B3
DE102005050657B3 DE102005050657A DE102005050657A DE102005050657B3 DE 102005050657 B3 DE102005050657 B3 DE 102005050657B3 DE 102005050657 A DE102005050657 A DE 102005050657A DE 102005050657 A DE102005050657 A DE 102005050657A DE 102005050657 B3 DE102005050657 B3 DE 102005050657B3
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Lafarge Roofing Technical Centers Ltd
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Lafarge Roofing Technical Centers GmbH
Lafarge Roofing Technical Centers Ltd
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Dachstein (1) mit einer mittleren Krempe (3) und zumindest einem seitlichen Deck- oder Wasserfalz (2 bzw. 6) und einem dazwischenliegenden Wasserlauf (4), in dessen Bereich eine Wassersperre (5) angeordnet ist. Diese Wassersperre (5) ist mit ihrem Kanten teilweise im Bereich des Wasserlaufs (4), der mittleren Krempe (3) und des seitlichen Falzes (2) in das Material des Dachsteinrohlings eingepresst. Sie besteht aus einem biegeelastischen dünnen Plättchen, und zwar aus einem Material, das nicht mit dem Material des Dachsteins (1) übereinstimmt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Dachstein nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Bei der Herstellung von Dachsteinen nach dem Strangpressverfahren wird auf einem mit konstanter Geschwindigkeit geförderten Strang von aneinander stoßenden Unterformen gleicher Länge eine Frischbetonschicht als endloses Band aufgebracht, das auf der Oberseite durch Formwerkzeuge der für Dachsteine üblichen Oberflächenkontur entsprechend geformt wird. Die kontinuierlich aufgebrachte Frischbetonschicht wird anschließend in einer Schneidstation jeweils am Ende einer jeden Unterform mittels eines als Messer ausgebildeten Schneidwerkzeugs zerschnitten, sodass jede Unterform einen einzelnen Dachsteinrohling trägt. Der Dachsteinrohling härtet anschließend in einer Trockenkammer auf seiner Unterform liegend aus und wird danach mit einer Oberflächenbeschichtung versehen. Ein derartiges Verfahren zur Herstellung von Dachsteinen ist in der DE 35 22 846 A1 beschrieben.
  • Um ein geneigtes Dach mit derartigen Dachsteinen schlagregendicht einzudecken, ist es notwendig, dass die in einer First-Traufe-Linie benachbarten Dachsteine überlappend verlegt werden. Die jeweilige Überlappungslänge ist dabei abhängig von der jeweiligen Dachneigung, d. h. bei einer sehr starken Dachneigung kann die Überlappung geringer gewählt werden als bei einer sehr geringen Dachneigung.
  • Man hat indessen auch konstruktive Maßnahmen ergriffen, bei denen der Dachstein auf seiner Unterseite am fußseitigen Rand mit querverlaufenden Fußrippen versehen wird. So sind die aus DE 35 22 846 A1 bekannten Unterformen an ihren Querrändern mit Vertiefungen ausgestattet, sodass der in diese Vertiefungen eingepresste Frischbeton am kopfseitigen Rand des Dachsteinrohlings Aufhängenasen und am fußseitigen Rand quer verlaufende Fußrippen bildet. Auf diese Weise kann der firstseitige Dachstein bei der Verlegung mit seinen Aufhängenasen an einer Dachlatte eingehängt und mit seinen Fußrippen auf der Oberfläche des in Traufrichtung benachbarten Dachsteins aufgelegt werden. Aufgrund der Fußrippen entsteht dabei im Überlappungsbereich der Dachsteine eine Art Labyrinth, das dem Eintrieb von Regenwasser entgegenwirkt.
  • Die Verwendung dieser Dachsteine ist bei Dächern mit einer Neigung von weniger als 22° allerdings problematisch, denn aufgrund der geringen Dachneigung ist eine sehr große Überlappungslänge der Dachsteine erforderlich. Folglich muss zwischen First und Traufe eine sehr hohe Anzahl an parallelen Dachsteinreihen verlegt werden. Bedingt durch den hohen Bedarf an Dachsteinen und die Erstellung einer an die Anzahl der Dachsteinreihen angepassten Dachlattenkonstruktion erhöhen sich die Material- und Arbeitskosten erheblich. Gebäude mit sehr geringen Dachneigungen werden daher häufig mit großformatigen, billigeren und leichteren Bedachungsmaterialien, wie z. B. Metallblech oder Faserzementplatten eingedeckt.
  • Man ist daher dazu übergegangen, die Dachsteine auf ihrer Oberseite im Bereich ihres kopfseitigen Randes mit einer Wassersperre zu versehen, die den Eintrieb von Schlagregen verhindert. Auf diese Weise kann die Überlappung der Dachsteine deutlich verringert werden, sodass sich die Material- und Arbeitskosten reduzieren.
  • In DE 18 12 456 A1 und DE 25 08 551 A1 sind Verfahren beschrieben, die geeignet sind, um die auf ihren Unterformen aufliegenden Dachsteinrohlinge mit einer Wassersperre zu versehen. Bei beiden Verfahren wird aus einem separat bereitgestellten Frischbeton zuerst eine Wassersperre geformt, die dann anschließend im Bereich des kopfseitigen Randes auf die Oberseite des Dachsteinrohlings aufgepresst oder aufgeklebt wird. Die Wassersperre ist dabei relativ breit ausgeführt, um einerseits eine ausreichende Formstabilität und anderseits eine großflächige, stoffschlüssige Verbindung zu gewährleisten.
  • Die nach den oben genannten Verfahren mit einer Wassersperre ausgestatteten Dachsteine weisen jedoch den Nachteil auf, dass aufgrund der Verwendung verschiedener Frischbetons zwischen dem Dachstein und der Wassersperre eine schwächende Fügestelle entsteht, die stoßempfindlich ist und zur Rissbildung neigt.
  • Um diesen Mangel zu beseitigen, ist man gemäß GB 664010 dazu übergegangen, beim Zerschneiden des Frischbetonstranges in einzelne Dachsteinrohlinge die Wassersperre am kopfseitigen Rand des Dachsteinrohlings anzuformen. Dachsteinrohling und Wassersperre bestehen daher aus demselben Frischbeton. Auf diese Weise kann eine gute Verbindung zwischen der Wassersperre und dem Dachstein erzielt werden.
  • Um die Stapel- und Verpackbarkeit der Dachsteine zu gewährleisten, müssen jedoch die Aufhängenasen auf der Unterseite des im Stapel oben liegenden Dachsteins sehr weit vom kopfseitigen Rand des Dachsteins entfernt angeordnet sein, damit genügend Platz für die auf der Oberseite und direkt am kopfseitigen Rand angeordnete Wassersperre des im Stapel darunter liegenden Dachsteins vorhanden ist.
  • Vergleicht man die gemäß GB 664010 mit einer Wassersperre versehenen Dachsteine mit den in DE 35 22 846 , 6 und 7 dargestellten Dachsteinen, bei denen die Aufhängenasen in optimaler Weise direkt am kopfseitigen Rand des Dachsteins angeordnet sind, dann wird deutlich, dass die aus GB 664010 bekannten Dachsteine aufgrund des großen Abstands der Aufhängenasen vom kopfseitigen Rand des Dachsteins eine deutlich reduzierte Decklänge besitzen. Folglich ist immer noch eine hohe Anzahl an parallelen Dachsteinreihen erforderlich.
  • Aus produktionstechnischer Sicht ist es zudem nachteilig, dass zur Herstellung von Dachsteinen mit einer Wassersperre gemäß GB 664010 ein gesonderter Satz von Unterformen erforderlich ist, weil die Position der Aufhängenasen von der bei herkömmlichen Dachsteinen optimalen Position abweicht.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen mit einer Wassersperre versehenen Dachstein zur Verfügung zu stellen, der auf herkömmlichen Unterformen herstellbar ist, der seine volle Decklänge auch bei Dächern mit sehr geringer Dachneigung zur Geltung bringen kann und der eine zuverlässige und dauerhafte Befestigung der Wassersperre gewährleistet.
  • Diese Aufgabe wird gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Die Erfindung betrifft somit einen Dachstein, der beispielsweise eine mittlere Krempe und zumindest einen seitlichen Deck- oder Wasserfalz mit einem dazwischen liegenden Wasserlauf aufweist, in dessen Bereich eine Wassersperre angeordnet ist. Diese Wassersperre ist mit ihren Kanten teilweise im Bereich des Wasserlaufs, der mittleren Krempe und des seitlichen Falzes in das Material des Dachsteinrohlings eingepresst. Sie besteht aus einem biegeelastischen dünnen Plättchen, und zwar aus einem Material, das nicht mit dem Material des Dachsteins übereinstimmt.
  • Der mit der Erfindung erzielte Vorteil besteht insbesondere darin, dass die Wassersperre mechanisch von dem sie umgebenden ausgehärteten Beton gehalten wird. Auf diese Weise wird eine Ablösung der Wassersperre vom Dachstein – wie sie bei den Wassersperren gemäß DE 18 12 456 A1 und DE 25 08 551 A1 aufgrund der Fügestelle beim Verpacken und Verlegen der Dachsteine oftmals auftritt – vermieden.
  • Da die Wassersperre zudem mit einem frei wählbaren Abstand zum kopfseitigen Rand des Dachsteinrohlings in den Frischbeton eingepresst werden kann, können die Aufhängenasen auf der Unterseite des Dachsteinrohlings weiterhin in ihrer optimalen Position direkt am kopfseitigen Rand verbleiben, sodass die üblichen Unterformen verwendet werden können. Gegenüber dem aus GB 664010 bekannten Dachstein entfallen dadurch neben einer Reduzierung der Decklänge der Dachsteine auch die hohen Investitionskosten für einen gesonderten Unterformensatz.
  • Der Abstand der Wassersperre zum kopfseitigen Rand des Dachsteinrohlings ist abhängig vom Dachsteinmodell und der Aufhängenase. Damit die Wassersperre bei der Stapelung der Dachsteine kein Hindernis darstellt, sollte der Abstand zumindest 10 mm, vorzugsweise jedoch 25 mm betragen.
  • Gegenüber den aus Beton hergestellten relativ breiten Wassersperren gemäß DE 18 12 456 A1 und DE 25 08 551 A1 ergibt sich ein Zugewinn an Decklänge, wenn die Wassersperre plättchenförmig ausgebildet ist. Gleichzeitig wird dadurch das Einstecken der Wasser sperre in den verdichteten Frischbeton erleichtert. Um eine ausreichende Steifigkeit zu besitzen, sollte die Materialstärke der Wassersperre zumindest 0,25 mm, vorzugsweise jedoch 1 mm betragen.
  • Für das Eindringen der Wassersperre in den Frischbeton kann es vorteilhaft sein, wenn die Kanten der in den Frischbeton eindringenden Seiten der Wassersperre in Einsteckrichtung keilförmig ausgebildet sind.
  • Um die Wassersperre im Bereich des Wasserlaufs, der seitlichen Falze und der mittleren Krempe optimal einpassen zu können, ist die Geometrie der Wassersperre an das jeweilige Querschnittsprofil des Dachsteinrohlings angepasst.
  • Für Dachsteine mit einem ebenen Wasserlauf ist die Wassersperre vorzugsweise gleichschenklig trapezförmig ausgebildet, sodass die lange Seite (Basis des Trapezes) der eingesteckten Wassersperre frei liegt, während die restlichen Seiten jeweils im Bereich des Wasserlaufs, der mittleren Krempe und der seitlichen Falze in den Beton eingesteckt sind. Bei einer trapezförmigen Wassersperre sollte der jeweils von der Basis und den Seiten eingeschlossene Winkel im Bereich zwischen 40 und 70 Grad liegen. Vorzugsweise liegt der Winkel bei 57 Grad.
  • Für Dachsteine mit konkav geformten Wasserläufen eignen sich dagegen kreisabschnittförmig oder sichelförmig ausgebildete Wassersperren.
  • Um im Bereich der seitlichen Falze und der mittleren Krempe ein Umgehen der Wassersperre durch im Überlappungsbereich eingetriebenes Regenwasser zu verhindern, kann die Wassersperre im Bereich ihrer dort angrenzenden Enden höher ausgeführt sein als im Bereich des Wasserlaufes.
  • Das Umgehen der Wassersperre kann zusätzlich erschwert werden, wenn zumindest im Bereich der mittleren Krempe eine der Wassersperre vorgelagerte Ablaufrinne vorgesehen ist, die an der Wassersperre ausweichendes Regenwasser wieder in den Wasserlauf des Dachsteins ableitet.
  • Um eine sichere Fixierung der Wassersperre zu erreichen, sollte diese im Bereich des Wasserlaufes, der mittleren Krempe und der seitlichen Falze zumindest 0,5 mm, vorzugsweise jedoch 3 mm tief in den Frischbeton eindringen.
  • Die Einbettung der Wassersperre in den Frischbeton kann verbessert werden, wenn die Wassersperre an ihren in den Frischbeton eindringenden Kanten Verankerungselemente aufweist.
  • Die Verankerungselemente können dabei horn- oder hakenförmig ausgebildet sein. Die Verankerungselemente können im Vergleich zu den anderen Kanten der Wassersperre deutlich tiefer in den Frischbeton hineinragen. So können die Verankerungselemente z. B. 5,5 mm tief eindringen, während die anderen Kanten der Wassersperre nur 3 mm tief eindringen.
  • Die Wassersperre ist aus korrosionsbeständigem oder zumindest korrosionsgeschütztem Material hergestellt. Da das Material der Wassersperre auch Temperaturschwankungen ausgesetzt ist, sollte sein thermischer Längen-Ausdehnungskoeffizient demjenigen von Beton nahe kommen, um den umgebenden Beton nicht zu zerstören. Bevorzugte Materialien für die Wassersperre sind Kunststoff, Aluminiumlegierungen, mit Zink beschichteter Stahl oder nichtrostender Stahl.
  • Um den Dachstein dauerhaft gegen Schmutzanhaftungen und Algenwachstum zu schützen, wird der mit einer Wassersperre versehene Dachstein mit einer Oberflächenbeschichtung versehen, beispielsweise einer Polymerdispersionsfarbe. Hierbei werden nicht nur die Wassersperre und der Dachstein einheitlich gefärbt, sodass Materialunterschiede nicht mehr offensichtlich sind, sondern die Oberflächenbeschichtung dichtet gleichzeitig eventuelle Spalte zwischen der Wassersperre und dem Dachstein ab.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf einen Teilbereich eines erfindungsgemäßen Dachsteins;
  • 2 einen Querschnitt durch einen Dachstein mit einer ersten Wassersperre;
  • 3 einen Querschnitt durch einen Dachstein mit einer zweiten Wassersperre;
  • 4 einen Querschnitt durch einen Dachstein mit einer dritten Wassersperre;
  • 5 einen Längsschnitt durch den Dachstein gemäß 2.
  • In der 1 ist ein Teil eines Dachsteins 1 in einer Draufsicht dargestellt. Dieser Dachstein 1 weist einen seitlichen Wasserfalz 2 sowie eine mittlere Krempe 3 auf. Zwischen dem Wasserfalz 2 und der Krempe 3 befindet sich ein Wasserlauf 4. In diesem Wasserlauf 4 ist eine Wassersperre 5 angeordnet, die aus einem dünnen und elastischen Metall- oder Kunststoffteil besteht. Diese Wassersperre 5 wird mit ihren Kanten teilweise jeweils im Bereich des Wasserlaufs 4, der mittleren Krempe 3 und des seitlichen Falzes 2 in den verdichteten, aber noch frischen Beton des Dachsteins 1 eingepresst. Nachdem der Dachstein 1 ausgehärtet ist, sitzt die Wassersperre 5 fest in dem Dachstein 1.
  • Die 2 zeigt einen Querschnitt durch den Dachstein 1, wobei nun auch der seitliche Deckfalz 6 zu erkennen ist. Zwischen dem Deckfalz 6 und der mittleren Krempe 3 befindet sich eine weitere Wassersperre 7, die ebenfalls als dünnes und elastisches Plättchen ausgebildet ist.
  • Die Wassersperren 5 und 7 weisen die Form eines Trapezes auf, wobei die kleinen Seiten der Trapeze in die Wasserläufe 4, 8 gedrückt sind. Die schrägen seitlichen Kanten 9, 10; 11, 12 der Wassersperren 5, 7 greifen in den Wasserfalz 2 bzw. den Deckfalz 6 und in die mittlere Krempe 3 ein. Die langen Seiten der Trapeze liegen im Wesentlichen frei. Durch die trapezförmige Ausbildung der Wassersperren 5, 7 wird deren Eindringen in den Frischbeton erleichtert.
  • Es versteht sich, dass die Wassersperren an das jeweilige Profil der Dachsteinrohlinge angepasst sind.
  • In der 3 sind zwei Wassersperren 13, 14 dargestellt, die sich von den Wassersperren 5, 7 der 2 dadurch unterscheiden, dass sie an den Eckpunkten des Trapezes Haken 15 bis 18 bzw. 19 bis 22 aufweisen. Diese Haken 15 bis 22 dienen als Verankerungen im Frischbeton.
  • Die 4 zeigt eine weitere Variante einer Wassersperre 23, bei welcher die lange Seite 24 des Trapezes an den Enden nach oben geführt ist. Hierdurch bilden sich zwei erhöhte hakenförmige Verankerungen 25, 26.
  • Die Enden der unteren Seite 27 des Trapezes sind mit hornförmigen Verankerungselementen 28, 29 versehen. Der Dachstein 1 ist in der 4 nur mit seiner rechten Hälfte dargestellt.
  • Die Wassersperren sind vorzugsweise aus einem korrosionsbeständigen oder korrosionsgeschützten Material hergestellt. Geeignete Materialien sind wetterfeste Kunststoffe oder Metalle, z. B. Aluminium oder Kupfer.
  • In der 5 ist ein Längsschnitt A-A durch den Dachstein 1 gemäß 2 dargestellt. Man erkennt hierbei die Wassersperre 5, die mittlere Krempe 3 und den Wasserlauf 4. Die Wassersperre 5 ist dort wenigstens 10 mm von der Kante 30 des Dachsteins 1 entfernt. Diese Kante 30 ist nach dem Verlegen des Dachsteins 1 in Richtung First angeordnet. Die Kante 30 ist also Teil einer Aufhängenase.
  • Der in den 1 bis 5 dargestellte Dachstein weist einen im Wesentlichen ebenen Wasserlauf 4 auf. Für diesen Wasserlauf 4 sind trapezförmig ausgebildete Wassersperren geeignet.
  • Ist der Wasserlauf dagegen konkav geformt, wird die Wassersperre vorzugsweise kreisabschnittförmig oder sichelförmig ausgebildet.

Claims (24)

  1. Dachstein (1) mit wenigstens einem durch Erhöhungen (2, 3) begrenzten Wasserlauf (4), in dessen Bereich eine Wassersperre (5, 7; 13, 14; 23) derart angeordnet ist, dass wenigstens einige ihrer Randbereiche in die Wandung des Wasserlaufs (4) und in die Wandungen der Erhöhungen (2, 3) eingreifen, dadurch gekennzeichnet, dass die Wassersperre (5, 7; 13, 14; 23) aus einem biegeelastischen Plättchen besteht.
  2. Dachstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wassersperre (5, 7; 13, 14; 23) aus einem Metall oder einer Metall-Legierung besteht.
  3. Dachstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wassersperre (5, 7; 13, 14; 23) aus einem Kunststoff besteht.
  4. Dachstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Wärmeausdehnungskoeffizient der Wassersperre (5, 7; 13, 14; 23) dem Wärmeausdehnungskoeffizienten des Dachsteins (1) nahe kommt.
  5. Dachstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wassersperre (5, 7; 13, 14; 23) eine Stärke von weniger als 3 mm aufweist.
  6. Dachstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wassersperre (5, 7; 13, 14; 23) eine Stärke von mehr als 0,25 mm aufweist.
  7. Dachstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wassersperre (5, 7; 13, 14; 23) eine Stärke von etwa 1 mm aufweist.
  8. Dachstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wassersperre (5, 7; 13, 14; 23) an ihren seitlichen Rändern keilförmig ausgebildet ist.
  9. Dachstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wassersperre (5, 7; 13, 14; 23) trapezförmig ausgebildet ist.
  10. Dachstein nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die kurze Seite des Trapezes und die seitlichen Seiten (9, 10) des Trapezes in den Dachstein (1) eingedrückt sind, während die lange Seite des Trapezes im Wesentlichen frei liegt.
  11. Dachstein nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel zwischen der langen Seite des Trapezes und den seitlichen Seiten (9, 10) zwischen 40 und 70 Grad liegt.
  12. Dachstein nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel zwischen der langen Seite des Trapezes und den seitlichen Seiten etwa 57 Grad beträgt.
  13. Dachstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wassersperre (5, 7; 13, 14; 23) kreissegmentförmig ausgebildet ist.
  14. Dachstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wassersperre (5, 7; 13, 14; 23) sichelförmig ausgebildet ist.
  15. Dachstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wassersperre (5, 7; 13, 14; 23) Verankerungselemente (1922) aufweist.
  16. Dachstein nach Anspruch 10 und Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungselemente (1922) an den Ecken des Trapezes vorgesehen sind.
  17. Dachstein nach Anspruch 10 der Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungselemente (1922) hakenförmig ausgebildet sind.
  18. Dachstein nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die lange Seite (24) des Trapezes an ihren Enden höher liegt als in der Mitte.
  19. Dachstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Erhöhungen, die den Wasserlauf (4) begrenzt, eine mittlere Krempe (3) ist.
  20. Dachstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass weitere Erhöhungen, die den Wasserlauf (4) begrenzen, seitliche Deck- oder Wasserfalze (2, 6) sind.
  21. Dachstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wassersperre (5, 7; 13, 14; 23) in einem Abstand von wenigstens 10 mm von der firstseitigen Kante (30) des Dachsteins (1) angeordnet ist.
  22. Dachstein nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Wassersperre (5, 7; 13, 14; 23) in einem Abstand von 25 mm von der firstseitigen Kante (30) des Dachsteins (1) angeordnet ist.
  23. Dachstein nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die mittlere Krempe (3) eine der Wassersperre (5, 7; 13, 14; 23) vorgelagerte Ablaufrinne aufweist.
  24. Dachstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wassersperre (5, 7; 13, 14; 23) wenigstens 0,5 mm in den Dachstein (1) eindringt.
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