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DE102005050414A1 - Optoreaktor - Google Patents

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DE102005050414A1
DE102005050414A1 DE200510050414 DE102005050414A DE102005050414A1 DE 102005050414 A1 DE102005050414 A1 DE 102005050414A1 DE 200510050414 DE200510050414 DE 200510050414 DE 102005050414 A DE102005050414 A DE 102005050414A DE 102005050414 A1 DE102005050414 A1 DE 102005050414A1
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Germany
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bioreactor according
bioreactor
power source
layer
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DE200510050414
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English (en)
Inventor
Christian Uphoff
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Georg Fritzmeier GmbH and Co KG
Original Assignee
Georg Fritzmeier GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Georg Fritzmeier GmbH and Co KG filed Critical Georg Fritzmeier GmbH and Co KG
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Priority to EP06805448A priority patent/EP1945578A1/de
Priority to PCT/DE2006/001846 priority patent/WO2007045228A1/de
Priority to US12/091,008 priority patent/US20090130748A1/en
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Abstract

Offenbart wird ein Bioreaktor zum Behandeln von industriellem oder häuslichem Abwasser, bestehend aus einem Behälter und einem Füllkörper, wobei sich zwischen Füllkörper und Behälter eine Potentialdifferenz ausbildet, der mit einer Vorrichtung ausgestattet ist, die eine Korrosion des Behälters aufgrund der durch den Bewuchs mit einem Biofilm verursachten Potentialumkehr verhindert.

Description

  • Vorliegende Erfindung betrifft einen Bioreaktor zur Behandlung von mit organischen oder anorganischen Schadstoffen belasteten Fluiden gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
  • Bioreaktoren dieser Art kommen insbesondere in Kleinkläranlagen vor, die hauptsächlich zur Behandlung von häuslichem Abwasser dienen. Diese Kleinkläranlagen sind meist bereits bestehende Mehrkammeranlagen, die mit einer zusätzlichen biologischen Stufe ausgestattet wurden. Das behandelte Abwasser wird nach Durchfließen der Kleinkläranlage entweder versickert oder dem nächsten offenen Gewässer zugeleitet.
  • Es können aber auch Sickerwässer von Mülldeponien oder Kompostieranlagen mit diesen Bioreaktoren behandelt werden.
  • Bioreaktoren für diesen Einsatz sind beispielsweise aus den Patentanmeldungen DE 103 30 959.4 oder der Anmeldung FR 2439 bekannt. Die darin beschriebenen Bioreaktoren bestehen aus einem photokatalytisch beschichteten Behälter und einem Füllkörper, der im Inneren des Behälters angeordnet ist, wobei der Füllkörper eine mikrobiotische Mischung aus photosynthetisch wirkenden Mikroorganismen und Leuchtbakterien beinhaltet.
  • Der Abbau der Schadstoffe erfolgt mittels dieser mikrobiotischen Mischung, wobei das Zusammenspiel von photosynthetisch wirkenden Mikroorganismen und Leuchtbakterien ausgenützt wird – eine genaue Beschreibung der Wirkweise der Mischung findet sich in den Druckschriften DE 100 62 812 und DE 101 49 447 . Sind zudem, wie in der Patentanmeldung DE 102 53 334 beschrieben, Photosensibilisatoren vorhanden, werden Singulett-Sauerstoff und andere Radikale gebildet, die den Abbau der Schadstoffe beschleunigen.
  • Aber auch das Design von Behälter und Füllkörper selbst beeinflusst die Abbaugeschwindigkeit und -qualität. Ist zum Beispiel, wie in der FR 2439 offenbart, die photokatalytische Schicht streifenförmig abwechselnd mit einer Diamantbeschichtung auf der Außenfläche der Behälterwand aufgebracht, wirkt die Diamantbeschichtung aufgrund des zwischen der photokatalytischen Schicht und der Sorptionsfläche des Füllkörpers aufgebauten Potentialdifferenz als Diamantelektrode, in deren Bereich sich Hydroxylradikale bilden, die es erlauben, sogar sehr schwer lösliche Schadstoffe, wie beispielsweise Rheumamittel, abzubauen.
  • Nachteilig an diesen bekannten Bioreaktoren ist jedoch, dass sich im Betrieb des Bioreaktors ein Biofilm auf dem Behälter ausbildet, und der Behälter anfängt zu korrodieren.
  • Aufgabe vorliegender Erfindung ist es deshalb, einen Bioreaktor bereitzustellen, der eine solche Korrosion verhindert.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Bioreaktor gemäß Patentanspruch 1 gelöst.
  • Grundlage vorliegender Erfindung ist die Erkenntnis, dass sich die Orientierung der Polarität von Behälter und Füllkörper aufgrund der Biofilmausbildung auf der Behälterwand im Betrieb mit der Zeit ausgleicht und sogar umkehrt, worauf Radikale vermehrt auch das Material des Behälters angreifen, was dann zu der zu verhindernden Korrosion führt.
  • Um diesen Polaritätsausgleich bzw. -umschlag zu verhindern, gibt es mehrere Möglichkeiten.
  • Zum einen kann in einem ersten besonders vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Behälter und der Füllkörper galvanisch getrennt werden. Diese sehr einfache Möglichkeit verhindert, dass ein Austausch von Ladungen stattfindet, was zu einer Polaritätsumkehr führen kann. Sehr einfach kann eine solche galvanische Trennung beispielsweise dadurch erreicht werden, dass der Behälter nicht aus Edelstahl sondern aus Kunststoff gefertigt ist.
  • in einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist eine Stromquelle vorhanden, die an den Behälter angelegt ist, und dadurch das Potential des Behälters konstant gehalten wird. Dies ist insbesondere deshalb von Vorteil, da schon bestehende Bioreaktoren leicht mit dieser zusätzlichen Stromquelle ausgestattet werden können, so dass ein aufwändiger Austausch des Bioreaktors und damit ein langfristiges Abschalten der Kläranlage unnötig ist. Diese Stromquelle kann beispielsweise in einer Solarzelle, in einem Netzteil oder einem Kondensator bestehen. Besonders bevorzugt ist es, wenn die Spannung der Potentialdifferenz selbst für das Aufrechterhalten des Potentials sorgt.
  • Weiterhin kann, wie einem dritten Ausführungsbeispiel gezeigt, auch eine Sperrschicht, beispielsweise aus Wasserglas, die unter der photokatalytisch wirksamen Schicht angeordnet ist, verhindern, dass eine Potentialumkehr eintritt. Diese Lösung ist insbesondere für neu einzusetzende Bioreaktoren von Vorteil.
  • Eine andere vorteilhafte Möglichkeit ist der Einsatz einer Opferanode, die eine Korrosion verhindert. Der große Vorteil davon besteht darin, dass die Opferanode einfach zu dem bestehenden Bioreaktor gegeben wird, so dass ein Umbau oder auch ein Abschalten eines im Betrieb befindlichen Bioreaktors unnötig ist.
  • Weitere Vorteile und bevorzugte Ausführungsbeispiele sind in den Unteransprüchen definiert.
  • Im folgenden soll die Erfindung anhand von Zeichnungen und den zugehörigen Beschreibungen noch deutlicher dargestellt werden. Es stellen dar:
  • 1: eine Prinzipdarstellung einer Mehrkammergrube mit nachgerüsteter biologischer Stufe;
  • 2: eine schematische Aufrissdarstellung eines beispielhaften Bioreaktors aus dem Stand der Technik bestehend aus Behälter und Füllkörper;
  • 3: eine schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Bioreaktor; und
  • 4: eine schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Bioreaktor;
  • 1 zeigt einen Schnitt durch eine Kleinkläranlage 1 mit einer biologischen Stufe – also einem Bioreaktor 2 und einer mechanischen Stufe 4, die durch eine Dreikammer-Absetzgrube 4 ausgebildet ist. Es handelt sich dabei im Prinzip um einen Raum 6, der durch je eine Trennwand 8 in drei Teilkammern unterteilt ist, von denen in 1 lediglich eine erste Kammer 10 und eine weitere Kammer 12 dargestellt sind. Das zu reinigende Abwasser strömt der Dreikammer-Absetzgrube durch einen Zufluss 14 zu und tritt in eine erste – nicht dargestellte – Kammer ein und kann durch Durchlässe 16 in den Wänden 8 in die nächste Teilkammer 12 und von dort in die letzte Teilkammer 10 abströmen. In den einzelnen Kammern 10 und 12 setzen sich absetzbare Stoffe durch Sedimentation ab, während Schwimmstoffe auf der Flüssigkeitsoberfläche 18 auf schwimmen. Der Abfluss 20 ist so gewählt, dass die Sedimente und die Schwimmstoffe in den Kammern 10 und 12 verbleiben und das gereinigte Abwasser ohne diese Störstoffe abgeführt wird. Zur biologischen Aufbereitung ist in der Kammer 10 der Bioreaktor 2 als Nachrüstsatz vorgesehen, der eine biologische Stufe darstellt. Der Hauptbestandteil dieses Bioreaktors ist ein Behälter 22, der beim dargestellten Ausführungsbeispiel als Schwimmkörper ausgebildet ist, d.h. er hat genügend Auftrieb, dass er in dem biologisch zu behandelnden Abwasser schwimmt. Zur Lagepositionierung des Behälters 22 ist in der Kammer 10 eine Vertikalführung 24 angeordnet, die beispielsweise an der Trennwand 8 und/oder den Seitenwänden der Dreikammer-Absetzgrube 6 abgestützt sein kann (siehe gestrichelte Linien in 1). Der Behälter 22 ist entlang dieser Vertikalführung 24 in X-Richtung in 1 verschiebbar angeordnet, so dass er je nach Flüssigkeitsspiegel 18 innerhalb der Kammer 10 als Schwimmkörper auf oder ab bewegbar ist.
  • In den Behälter 22 ist eine mikrobiotische Mischung eingebracht, die einen Biofilm ausbildet. Diese mikrobiotische Mischung besteht bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem Anteil photosynthetisch wirkenden und einem Anteil lichtemittierenden Mikroorganismen. Das Wechselspiel zwischen den photosynthetisch arbeitenden Mikroorganismen und den Leuchtbakterien führt dazu, dass die photosynthetisch arbeitenden Mikroorganismen durch das emittierte Licht der Leuchtbakterien zur Photosynthese angeregt werden. Die Mikroorganismen betreiben die Photosynthese mit Schwefelwasserstoff und Wasser als Edukt und setzen Schwefel bzw. Sauerstoff frei. Ferner können sie Stickstoff sowie Phosphat binden und organische sowie anorganische Materie abbauen. Hinsichtlich der konkreten Zusammensetzung dieser mikrobiotischen Mischkultur wird der Einfachheit halber auf die Patentanmeldungen DE 100 62 812 A1 und DE 101 49 447 A1 der Anmelderin verwiesen. Mit Hinweis auf diese Anmeldung werden nach der Beschreibung der Ausführungsbeispiele nur die wesentlichen Schritte dieses photodynamischen Abbaus erläutert.
  • Durch Zusammenwirkung der mikrobiotischen Mischung sowie der katalytischen Oberflächen des Behälters 22 kommt es zu einem photodynamischen Abbau organischer Substanzen. Dieser photodynamische Abbau von Substanzen ist beispielsweise in der Anmeldung DE 102 53 334 der Anmelderin beschrieben.
  • 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des Behälters 22. In diesem Ausführungsbeispiel ist der Behälter 22 nicht trichterförmig, sondern zylinderförmig ausgebildet. Die Seitenwände des Behälters 22 sind bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus Edelstahl hergestellt und partiell mit einer photokatalytisch wirkenden Beschichtung 26 versehen sein. Diese Beschichtung kann an der Innenumfangswand des Behälters 22 und/oder – wie in 2 gezeigt – an der Außenwand 28 ausgebildet sein. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Behälter 22 aus V4A hergestellt und mit einer Titandioxid-Beschichtung versehen. Anstelle dieses Titandioxids kann auch Indiumzinnoxid oder dergleichen verwendet werden. Die Außenwand 28 des Behälters 22 ist mit einer Vielzahl von Durchbrüchen 30 versehen, so dass das biologisch zu stabilisierende Abwasser ins Innere des Behälters 22 gelangen kann. Diese Durchbrüche 30 können beispielsweise gestanzt sein, wobei es von Vorteil ist, wenn dann die Stanzgrate nach Innen vorstehen, so dass ein leichter Bewuchs mit Mikroorganismen in diesem Bereich stattfinden kann. Die untere Stirnfläche 32 des Behälters ist verschlossen, so dass das Einströmen des Abwassers in den Behälter 22 im Wesentlichen in Radialrichtung erfolgt. Die obere Stirnfläche kann ebenfalls verschlossen sein. In dem Fall, in dem diese obere Fläche oberhalb des Flüssigkeitsspiegels liegt, kann auf ein Verschließen verzichtet werden.
  • Im Innenraum des Behälters 22 ist ein auswechselbarer Füllkörper 34 aufgenommen, der, wie in der Aufrissdarstellung gezeigt, eine spiralförmige Struktur aufweist. Dieser Füllkörper 34 besteht bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem Träger 36, das beispielsweise ein spiralförmig gewendeltes Edelstahlblech sein kann. Auf diesem schraubenlinienförmig gewendelten Träger 36 aus Edelstahl ist beidseitig ein Schaummaterial, beispielsweise ein PU-Schaum aufgebracht, der mit Aktivkohle und ggfs. Nano-Composite-Material beschichtet oder versetzt ist. Durch den PU-Schaum wird ein Porensystem gebildet, dessen Wandungen mit Aktivkohle beschichtet sind, so dass eine große Stoffaustauschfläche zur Verfügung gestellt wird.
  • Konkret besteht bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel der Träger 36 aus einem zwei bis drei Millimeter starkem VA-Gitterkörper, wobei die wendelförmige Struktur durch zwei Gitterflächen gebildet ist, zwischen denen ein halbharter, offenzelliger PU-Schaum mit Aktivkohlebeschichtung eingebracht ist. Die auf der nach unten gerichteten Seite der WendeI angeordneten Gitterstäbe 38 sind mit einer photokatalytischen Oberfläche versehen, die Maschenweite beträgt an diesen nach unten weisenden Großflächen ca. 10–12 mm. An den die nach oben weisende Großfläche der WendeI bildenden Gitterstäben ist keine Beschichtung vorgesehen. Die Maschenweite beträgt hier etwa 25 bis 30 mm.
  • Die eingangs genannten Mikroorganismen können zentral über einen Dosierschlauch in das Zentrum des spiralförmigen Füllkörpers 34 eingebracht werden. Es ist jedoch auch möglich, diese Mikroorganismen mit den Nano-Composite-Materialien bereits bei der Herstellung des Füllkörpers 34 ins Porensystem einzubringen. Sehr Erfolgs versprechend waren Versuche, bei denen die Mikroorganismen und Nano-Composite-Materialien in Chitosan gelöst und diese mit den Nano-Composite-Materialien versetzte Mischung dann – beispielsweise durch Tränken – auf den Füllkörper aufgebracht wird, so dass ein kontinuierliches Zuführen von Mikroorganismen entfällt und lediglich in regelmäßigen Abständen ein Austausch des Füllkörpers 34 erforderlich ist.
  • Der PU-Schaum ist in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel auf der nach unten weisenden Seite der WendeI mit einem gelartigen Material aus Chitosan beschichtet. In diesem Chitosan sind die Nano-Composite-Materialien eingebettet, welche jeweils ein piezoelektrisches Keramik-System aus PZT-Kurzfasern mit photokatalytischen Beschichtungen darstellt. Ferner sind kläranlagentypische und biophysikalisch arbeitende Mikroorganismen mit eingebettet. Auf der Oberseite des PU-Schaumkerns sind im kationisch wirkenden Chitosan-Lactat nur aerobe Mikroorganismen eingebaut.
  • Der photodynamische Abbau der organischen Bestandteile wird noch durch die photokatalytische Beschichtung des Behälters 22 unterstützt. Dazu ist der Behälter 22 sowohl an seiner Innenfläche als auch an seiner Außen fläche mit der photokatalytisch wirksamen Schicht 26 – also beispielsweise dem Titandioxid – beschichtet. Diese Schicht ist an der Innenfläche, d. h. an der dem Füllkörper 34 zugewandten Seite vollständig aufgetragen, während an der Außenfläche das Titandioxid in Form von Streifen 26 aufgebracht ist, zwischen denen Bereiche verbleiben, die mit einer Diamantbeschichtung 40 versehen sind.
  • Eine derartige Diamantbeschichtung 40 lässt sich synthetisch herstellen, indem Methan und Wasserstoff sowie eine geeignete Trägersubstanz aus beispielsweise Niob, Silizium oder Keramik in einer Vakuumkammer auf Temperaturen bis etwa 2000° erhitzt werden. Es kommt dann zu einer Reaktion, bei der sich ein Diamantgitter auf der Trägersubstanz ausbildet. Diese Beschichtung 40 wird dann auf der Außenwand 28 des Behälters 22 aufgebracht, so dass mit einer photokatalytisch wirksamen 26 und mit einer Diamantschicht 40 versehene Bereiche nebeneinander liegen. Diese Bereiche 26, 40 verlaufen in Längsrichtung des Behälters 22. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel entspricht die Breite der Streifen 26 etwa dem Abstand von vier lochförmigen Durchbrüchen 30, während die Breite der Bereiche 40 wesentlich kleiner ist und etwa dem Abstand zwischen zwei benachbarten Durchbrüchen 30 entspricht.
  • Im Zusammenwirken mit der katalytischen Beschichtung des Behälters 22 und der vorbeschriebenen Beschichtung des wendelförmigen Füllkörpers 34 stellt sich ein vergleichsweise starkes elektromagnetisches Feld ein. Die entstehende Potentialdifferenz liegt an den mit der Diamantbeschichtung 40 versehenen Bereichen an, die dann als Diamantelektroden wirken. Durch diese Spannung entstehen im Bereich der Diamantelektroden (Bereiche 40) Hydroxylradiakale, die auch bisher schwierig oder nicht abbaubare Substanzen in harmlose Salze oder Kohlendioxid umwandeln, das als Gas über Kopf aus dem Korb abgeführt wird. D. h., bei dem erfindungsgemäßen Bioreaktor laufen parallel nebeneinander über das Zusammenwirken der photokatalytisch wirksamen Schicht und dem Biofilm auf dem Füllkörper sowie durch die Diamantelektroden Prozesse ab, die zum nahezu vollständigen Abbau der organischen Schadstoffe führen. Einzelheiten über das entstehende elektromagnetische Feld sind in der älteren, Anmeldung DE 103 30 959.4 offenbart, so dass diesbezügliche weitere Erläuterungen entbehrlich sind.
  • Problematisch ist allerdings, wie bereits oben beschrieben wurde, dass die Polung des elektromagnetischen Feldes durch den Bewuchs mit dem Biofilm derart beeinflusst werden kann, dass sich die Polarität von Behälter 22 und Füllkörper 34 umkehren kann. Dadurch wandern die trotzdem an der Diamantbeschichtung entstehenden Hydroxylradikale nicht mehr in Richtung der Schadstoffe – also in das Innere des Behälters zum Füllkörper 34 hin, sondern können auch mit dem Edelstahl des Behälters reagieren, was zu einer Korrosion führt. Dies geschieht verstärkt dann, wenn zudem die Leitfähigkeit des Abwassers vergleichsweise hoch (> 1400 μS/cm) ist, was insbesondere bei einer Sickerwasserbehandlung von Mülldeponien der Fall ist.
  • Damit eine solche Korrosion verhindert wird, werden im Folgenden zwei besonders vorteilhafte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Bioreaktoren besprochen, die auf dem in 2 gezeigten Bioreaktor basieren, aber eine Polaritätsumkehr nicht zulassen.
  • 3 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Bioreaktors. Dabei ist zwischen Behälterinnenwand und Füllkörper 34 eine galvanische Trennung 42 eingefügt. Diese verhindert einen Ladungsaustausch zwischen Füllkörper 34 und Behälter 22, so dass die Polarität von Behälter 22 und Füllkörper 34 aufrechterhalten bleibt. Eine besonders einfache galvanische Trennung würde aber auch darin schon bestehen, den Behälter nicht aus Edelstahl, sondern aus Kunststoff zu fertigen.
  • Es ist aber auch möglich einfach eine Sperrschicht – beispielsweise aus Wasserglas, die unter der photokatalytischen Beschichtung und der Diamantbeschichtung zu liegen kommt, als Korrosionsschutz aufzubringen.
  • 4 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Bioreaktors. In diesem Beispiel ist die Potentialumkehr durch das Anlegen einer externen Stromquelle 44 verhindert. Die externe Stromquelle 44 kann dabei ein Netzteil, eine Solarzelle oder auch ein Kondensator sein. Ganz besonders bevorzugt ist es, wenn der von dem Bioreaktor selbst produzierte Strom als Stromquelle genützt wird.
  • Insbesondere ist es von Vorteil, wenn die Stromquelle 44 mit einer Leerlaufspannung von max. 4,9 V und einem Strom von max. 500 mA betrieben wird, da höhere Werte zu einer Zerstörung der Beschichtung des Behälters führen können. Unter Last ist eine Spannung von 1, 5 bis 2,2 V und eine Stromstärke von 500 mA ideal, um einen optimalen Betrieb des Bioreaktors gewährleisten zu können.
  • Statt einer externen Stromquelle kann auch eine Opferanode zum Einsatz kommen. Diese besteht aus leichter korrodierbarem Material als der Edelstahl des Behälters und hat dadurch die höhere Anziehungskraft für die hoch reaktiven Radikale.
  • Offenbart wird ein Bioreaktor zum Behandeln von industriellem oder häuslichem Abwasser, bestehend aus einem Behälter und einem Füllkörper, wobei sich zwischen Füllkörper und Behälter eine Potentialdifferenz ausbildet, der mit einer Vorrichtung ausgestattet ist, die eine Korrosion des Behälters aufgrund der durch den Bewuchs mit einem Biofilm verursachten Potentialumkehr verhindert.
  • 1
    Kleinkläranlage
    2
    Bioreaktor
    4
    mechanische Stufe
    6
    Kläranlagenraum
    8
    Trennwand
    10, 12
    Kammern
    14
    Zufluss
    16
    Durchlässe in Wand
    18
    Flüssigkeitsoberfläche
    20
    Abfluss
    22
    Behälter
    24
    Vertikalführung
    26
    photokatalytische Beschichtung
    28
    Außenwand des Behälters
    30
    Durchbrüche in Behälter
    32
    untere Stirnfläche
    34
    Füllkörper
    36
    Träger
    40
    Diamantbeschichtung
    42
    galvanische Trennung
    44
    externe Stromquelle

Claims (15)

  1. Bioreaktor zur Behandlung von mit organischen oder anorganischen Schadstoffen belasteten Fluiden, mit einem Behälter (22) mit zumindest einer Aussparung zum Durchtritt des zu behandelnden Fluids, und einem Füllkörper (34), der im Innern des Behälters (22) angeordnet ist, wobei Behälter (22) und Füllkörper (34) so ausgebildet sind, dass sich eine Potentialdifferenz ausbildet, dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin eine Vorrichtung vorgesehen ist, die dazu ausgelegt ist, die Orientierung der Potentialdifferenz konstant zu halten.
  2. Bioreaktor nach Anspruch 1, wobei die Vorrichtung eine galvanische Trennung (42) zwischen Behälter (22) und Füllkörper (34) ist.
  3. Bioreaktor nach Anspruch 3, wobei die Behälterwände mit einer photokatalytisch wirksamen Schicht (26) beschichtet sind, und die Sperrschicht unter der photokatalytischen Schicht (26) angeordnet ist.
  4. Bioreaktor nach Anspruch 1, wobei die Vorrichtung eine Stromquelle (44) ist, die mit dem Behälter (22) verbunden ist.
  5. Bioreaktor nach Anspruch 5, wobei die Stromquelle (44) eine Leerlaufspannung von ungefähr 4,9 Volt aufweist.
  6. Bioreaktor nach Anspruch 5 oder 6, wobei die Stromquelle (44) unter Last eine Spannung von 1, 5 bis 2, 2 Volt aufweist.
  7. Bioreaktor nach einem der Ansprüche 5 bis 7, wobei die Stromquelle (44) eine Stromstärke von 500 mA aufweist.
  8. Bioreaktor nach einem der Ansprüche 5 bis 8, wobei die Stromquelle (44) eine Solarzelle, ein Netzteil und/oder ein Kondensator ist.
  9. Bioreaktor nach Anspruch 1, wobei die Vorrichtung eine Opferanode ist.
  10. Bioreaktor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Vorrichtung eine Sperrschicht, insbesondere aus Wasserglas ist, die auf dem Behälter (22) angeordnet ist.
  11. Bioreaktor nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, wobei der Behälter (22) aus Kunststoff ist.
  12. Bioreaktor nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei der Behälter (22) aus Edelstahl, insbesondere aus V4A ist.
  13. Bioreaktor nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, wobei die Behälterwände mit einer photokatalytisch wirksamen Schicht (26), insbesondere mit Titandioxid oder Indiumzinnoxid, beschichtet sind, die zumindest auf der Außenumfangsfläche abschnittsweise aufgebracht ist, und zwischen den mit der photokatalytischen Schicht (26) versehenen Bereichen eine Diamantbeschichtung (40) aufgebracht ist.
  14. Bioreaktor nach Anspruch 13, wobei die photokatalytische Schicht (26) und die Diamantschicht (40) streifenförmig in Längsrichtung des Behälters (22) aufgebracht sind.
  15. Bioreaktor nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, wobei der Füllkörper (34) eine mikrobiotische Mischung, vorzugsweise mit einem Anteil photosynthetisch wirkender und einem Anteil lichtemittierender Mikroorganismen, aufweist.
DE200510050414 2005-10-19 2005-10-19 Optoreaktor Withdrawn DE102005050414A1 (de)

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