[go: up one dir, main page]

DE102005050347A1 - Biopsienadel mit Schneid-/Haltemechanismus - Google Patents

Biopsienadel mit Schneid-/Haltemechanismus Download PDF

Info

Publication number
DE102005050347A1
DE102005050347A1 DE102005050347A DE102005050347A DE102005050347A1 DE 102005050347 A1 DE102005050347 A1 DE 102005050347A1 DE 102005050347 A DE102005050347 A DE 102005050347A DE 102005050347 A DE102005050347 A DE 102005050347A DE 102005050347 A1 DE102005050347 A1 DE 102005050347A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
hollow needle
cutting tool
sampling device
tissue
distal end
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102005050347A
Other languages
English (en)
Inventor
Wolfram Schnepp-Pesch
Alexander Schnepp-Pesch
Dieter Koehler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE102005050347A priority Critical patent/DE102005050347A1/de
Publication of DE102005050347A1 publication Critical patent/DE102005050347A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B10/00Instruments for taking body samples for diagnostic purposes; Other methods or instruments for diagnosis, e.g. for vaccination diagnosis, sex determination or ovulation-period determination; Throat striking implements
    • A61B10/02Instruments for taking cell samples or for biopsy
    • A61B10/0233Pointed or sharp biopsy instruments
    • A61B10/0266Pointed or sharp biopsy instruments means for severing sample
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
    • A61B2017/00831Material properties
    • A61B2017/00867Material properties shape memory effect
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
    • A61B17/32Surgical cutting instruments
    • A61B17/320016Endoscopic cutting instruments, e.g. arthroscopes, resectoscopes
    • A61B2017/32004Endoscopic cutting instruments, e.g. arthroscopes, resectoscopes having a laterally movable cutting member at its most distal end which remains within the contours of said end
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N1/00Sampling; Preparing specimens for investigation
    • G01N1/02Devices for withdrawing samples
    • G01N1/04Devices for withdrawing samples in the solid state, e.g. by cutting
    • G01N1/08Devices for withdrawing samples in the solid state, e.g. by cutting involving an extracting tool, e.g. core bit

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Medical Informatics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
  • Heart & Thoracic Surgery (AREA)
  • Pathology (AREA)
  • Molecular Biology (AREA)
  • Surgery (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Surgical Instruments (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Probenahmevorrichtung, insbesondere Biopsienadel (10), bestehend aus einer Hohlnadel (15) mit einer distalen Öffnung (20) mit, vorzugsweise geschliffenem, Umfangsrand (25) und einem in der Hohlnadel (15) geführten verschieblichen Stilett (30) mit einer Spitze und einer Länge, dass die Spitze (35) aus der distalen Öffnung (20) der Hohlnadel (15) ragen kann, wobei die Hohlnadel (15) zumindest eine in Längsrichtung der Hohlnadel (15) verlaufende seitliche Führung (40) aufweist, in der jeweils zumindest ein Schneidwerkzeug (45) geführt ist, das ist in Richtung der distalen Öffnung (20) der Hohlnadel (15) bzw. der Führung (40) verschiebbar ist und das distale Ende (55) des Schneidwerkzeugs (45) nach einem Austritt aus der Führung (40), vorzugsweise selbsttätig in Richtung der distalen Öffnung (20) der Hohlnadel (15) abknickt, sowie ein Verfahren zur Entnahme tierischen, menschlichen, pflanzlichen und/oder technischen Gewebes.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Probenahmevorrichtung, insbesondere Biopsienadel, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie ein Verfahren zur Entnahme tierischen, menschlichen, pflanzlichen und/oder technischen Gewebes nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 20.
  • Probenahmevorrichtungen der hier fraglichen Art, hierzu zählen insbesondere Biopsienadeln, werden für die Entnahme von Proben tierischen, menschlichen, pflanzlichen und technischen Gewebes benötigt, wobei insbesondere die Entnahme von Bioptaten im Rahmen einer Biopsie zur Beurteilung potentiell maligner Gewebe im Vordergrund steht.
  • Herkömmliche und aus dem Stand der Technik bekannte gängige Probenahmevorrichtungen sind beispielsweise Hohl- und Halb-Hohlbiopsienadeln, mit welchen unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Mechanismen Gewebsproben, beispielsweise aus einer Brust im Rahmen einer Mamma-Biopsie, entnommen werden können.
  • Im Rahmen derartiger Gewebsentnahmen wird zum Beispiel die vakuumassistierte Biopsie unter Zuhilfenahme einer ein Vakuum erzeugenden Spritze oder eines externen Vakuumgeräts angewandt. Ferner werden seitliche und koaxiale Schneidmechanismen, oft in Kombination mit einem angelegten Vakuum, angewandt. Des weiteren gibt es Probe nahmevorrichtungen, die mit Schraubmechanismen oder nach dem Korkenzieherprinzip arbeiten.
  • All diese Methoden sind gut geeignet, um aus weichem Gewebe eine Probe zu entnehmen. Je fester das zu diagnostizierende Gewebe jedoch wird, umso schlechter ist das mit vorgenannten Biopsiemethoden erzielte Ergebnis. So ist eine Entnahme von hartem kanzerösem oder anderem zähen bzw. faserigen Gewebe mit den vorgenannten Probenahmevorrichtungen und einem Biopsienadeldurchmesser von 1,0 bis 1,5 mm praktisch nicht möglich.
  • Um dennoch, auch von kanzerösem Gewebe, eine Probenahme zu ermöglichen, wurden in der Vergangenheit deshalb sehr dicke Biopsienadeln mit einem Durchmesser von bis zu 5 mm und mehr verwendet, um einerseits genügend Gewebematerial zu erhalten und darüber hinaus eine ausreichende Wirkung eines angelegten Vakuums zu gewährleisten, das ausreicht, um ein in der Biopsienadel befindliches Gewebe auch an seinem distalen Ende aus einem zu diagnostizierenden Gewebeverbund zu lösen.
  • Letztere Notwendigkeit, nämlich das Herauslösen der zu entnehmenden Gewebeprobe aus einem Gewebeverbund, stellt eine wesentliche Problematik bei einer Probenahme dar, die einer späteren Gewebsuntersuchung zugeführt werden soll, da das zu entnehmende Gewebe einerseits möglichst originalbelassen, d.h. nicht verquetscht, zerrissen oder in anderer Weise strukturell zerstört entnommen werden sollte und darüber hinaus eine ausreichende Menge eines Gewebes benötigt wird.
  • Problematisch bei der Gewebeentnahme ist insofern der Umstand, daß ein Gewebepfropfen zwar mit einer Hohlnadel aus einem Gewebeverbund herausgestanzt werden kann, die Trennung des Gewebepfropfens am distalen Ende der Hohlnadel jedoch nicht möglich ist, da dieses Ende nicht zugänglich ist.
  • Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit Biopsienadeln verwendet, die eine seitliche Öffnung aufwiesen, in die umliegendes Gewebe nach einer Punktierung eindringen konnte, das im Anschluß durch Zurückziehen eines Probenbehälters, eines Messers oder auf andere Weise vom umliegenden Gewebe abgetrennt wurde. Dieses Verfahren führte jedoch häufig zu Verquetschungen am entnommenen Gewebe, so daß dieses nur noch sehr bedingt für eine spätere Untersuchung brauchbar war.
  • Durch die Verwendung dickerer Biopsienadeln konnte zwar die Menge und die Qualität des Bioptats verbessert werden. Im Gegenzug wurde durch die Verwendung derart großkalibriger Biopsienadeln jedoch das Risiko für den Patienten ungleich größer, da mit der Größe der Biopsienadeln gleichzeitig auch das Verletzungsrisiko, insbesondere von Blutgefäßen, stark zunimmt. Darüber hinaus verursachte die Verwendung großkalibriger Biopsienadeln einen ungleich höheren Schmerz, eine sehr langwierige Wundheilung sowie das Risiko einer Verschleppung maligner Zellen. Das Blutungsrisiko wurde des weiteren erheblich erhöht, da zum einen eine großflächige Verletzung eines Blutgefäßes nicht mehr ohne weiteres durch natürliche Koagulation von Blutzellen verschlossen wird und zum anderen der Blutfluß in der vierten Potenz mit dem Radius der Punktion anwächst. Dies bedeutet mit anderen Worten, daß die Verwendung einer doppelt so dicken Nadel allein durch den verringerten Strömungswiderstand einen 16-fachen Blutverlust bedeutet. Auch aus diesen vorgenannten Gründen ist die Verwendung großkalibriger Biopsienadeln nicht wünschenswert.
  • Zusammenfassend sei somit erwähnt, daß, unabhängig von der Dicke einer Biopsienadel, die Entnahme von Gewebe gemäß dem Stand der Technik durchgeführt wird, indem eine relativ dünnwandige Hohlnadel, die ein innen liegendes Stilett aufweist, in Richtung des interessierenden Gewebes eingestochen wird, um eine Punktion durchzuführen. Die Spitze des in der Hohlnadel liegenden Stiletts wird bis nahe an das verdächtige Gewebe herangeführt, wobei eine Beobachtung der Nadelspitze im Gewebe mit gängigen Untersuchungsverfahren, wie beispielsweise Ultraschall, möglich ist. Nachdem die Biopsie- bzw. Punktionsnadel in Reichweite des verdächtigen Gewebes plaziert wurde, wird, gegebenenfalls nach einem Zurückziehen des Stiletts, die Hohlnadel mit hoher Geschwindigkeit, beispielsweise unter Zuhilfenahme eines Schußapparates, in das zu untersuchende Gewebe vorgetrieben, so daß ein Gewebepfropfen durch die Hohlnadel aus dem umgebenden Gewebeverbund herausgestanzt wird. Die Trägheit des Zellverbunds verhindert hierbei bei einer ausreichenden Punktionsgeschwindigkeit das Ausweichen des Gewebes. Durch ein Anlegen von Unterdruck bzw. eines Vakuums wird nun der ausgestanzte Gewebepfropfen von dem Zellverbund abgerissen und für eine Untersuchung zur Verfügung gestellt. Da dieses Abreißen, wie vorerwähnt, nur bei relativ weichem Gewebe gut funktioniert, ist es häufig, insbesondere bei festerem Mischgewebe oder bei malignem Gewebe, nicht möglich, den Pfropfen von dem Gewebeverbund abzureißen, so daß die Probeentnahme erfolglos bleibt, wobei der Gewebepfropfen bei einem Herausziehen der Hohlnadel aus derselben rutscht und in dem Gewebeverbund gehalten wird.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die vorgenannten Probleme zu lösen und eine Probenahmevorrichtung zur Verfügung zu stellen, mit der es möglich ist, eine Gewebeprobe auch mit einer dünnen Biopsienadel in hoher Qualität und ausreichender Menge zu entnehmen und dabei eine übermäßige Verletzung des umliegenden Gewebes und insbesondere eine großflächige Verletzung von Blutgefäßen zu vermeiden, so daß eine Gewebeentnahme minimalinvasiv vorgenommen werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Probenahmevorrichtung gemäß Patentanspruch 1 sowie durch ein Verfahren zur Entnahme tierischen, menschlichen, pflanzlichen und/oder technischen Gewebes gemäß Patentanspruch 20 gelöst.
  • Insbesondere wird die Aufgabe durch eine Probenahmevorrichtung, insbesondere Biopsienadel, bestehend aus einer Hohlnadel mit einer distalen Öffnung mit, vorzugsweise geschliffenem, Umfangsrand und einem in der Hohlnadel geführten verschieblichen Stilett mit einer Spitze und einer Länge, daß die Spitze aus der distalen Öffnung der Hohlnadel ragen kann, gelöst, wobei die Hohlnadel zumindest eine in Längsrichtung der Hohlnadel verlaufende seitliche Führung aufweist, in der jeweils ein Schneidwerkzeug geführt ist, das in Richtung der distalen Öffnung der Hohlnadel bzw. der Führung verschiebbar ist und das distale Ende des Schneidwerkzeugs nach einem Austritt aus der Führung in distaler Richtung selbsttätig in Richtung der distalen Öffnung der Hohlnadel abknickt.
  • Ein wesentlicher Punkt der Erfindung liegt darin, daß das distale Ende des Schneidwerkzeugs nach einem Plazieren der Probenahmevorrichtung vor einem zu untersuchenden Gewebe und nach einem Eindringen der Hohlnadel in das Gewebe in distaler Richtung aus der Führung in Richtung des interessierenden Gewebes verschoben werden kann und nach einem Austritt aus der Führung in das zu untersuchende Gewebe eindringt und dieses während des Eindringvorgangs in schneidender Weise durchdringt.
  • Ein weiterer wesentlicher Punkt der Erfindung liegt darin, daß das distale Ende des Schneidwerkzeugs nach bzw. während eines Austretens aus der Führung in Richtung der distalen Öffnung, respektive zumindest teilweise über die distale Öffnung der Hohlnadel abknickt und auf diese Weise die distale Öffnung der Hohlnadel mit dem Grad des Austretens des Schneidwerkzeugs zunehmend verschließt.
  • Durch das Abknicken in Richtung der distalen Öffnung der Hohlnadel schneidet das distale Ende des Schneidwerkzeugs somit in das vor der distalen Öffnung der Hohlnadel befindliche Gewebe und trennt auf diese Weise einen in der Hohlnadel befindlichen Gewebspfropfen zumindest teilweise, vorzugsweise jedoch ganz, von dem vor der Hohlnadel befindlichen Gewebsverbund ab.
  • Ferner wird durch das Abknicken des distalen Endes des Schneidwerkzeugs und dessen, in ausgerücktem Zustand, damit einhergehende Anordnung vor der distalen Öffnung der Hohlnadel diese Öffnung verschlossen, so daß der in der Hohlnadel befindliche Gewebepfropfen nicht mehr aus der Hohlnadel herausrutschen kann. Somit ist gewährleistet, daß ein Gewebepfropfen, der sich einmal in der Hohlnadel befindet, sicher auch in dieser verbleibt, auch wenn die Hohlnadel zur Entnahme der Gewebsprobe zurückgezogen wird. Gegebenenfalls kann eine zwischen Gewebepfropfen und umgebendem Gewebe möglicherweise noch vorhandene Gewebebrücke durch Drehen der Hohlnadel mitsamt dem aus ihr herausragenden Schneidwerkzeug, insbesondere vollständig, durchtrennt werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform findet das Abknicken des distalen Endes des Schneidwerkzeugs bei dem Austritt aus der Führung selbsttätig statt. Hierzu kann das Schneidwerkzeug zumindest teilweise, insbesondere an seinem distalen Ende, aus einem federelastischen Material, insbesondere Metall, vorzugsweise aus Nitinol, hergestellt sein. Darüber hinaus ist erfindungsgemäß optional vorgesehen, daß die Austrittsöffnung der Führung des Schneidwerkzeugs so geformt ist, daß ein Abknicken des distalen Endes des Schneidwerkzeugs in Richtung der distalen Öffnung der Hohlnadel vorgegeben ist. Eine solche Richtungsführung kann beispielsweise durch eine viertelkreisförmige halboffene Kappe über der Öffnung der Schneidwerkzeugsführung realisiert sein, durch die das distale Ende des Schneidwerkzeugs zwangsgeführt ist.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist die Führung innerhalb eines Lumens der Hohlnadel angeordnet. Die Führung kann hierzu beispielsweise aus zumindest einem sich in Längsrichtung der Hohlnadel erstreckenden Sehnenabschnitt des Querschnitts der Hohlnadel gebildet sein. Dies ist so zu verstehen, daß das innere Lumen der Hohlnadel in zwei Teilabschnitte, nämlich einen Probenahmeabschnitt und einen Führungsabschnitt, unterteilt ist. Diese Unterteilung kann durch einen sich in Längsrichtung der Hohlnadel erstreckenden Steg realisiert sein, der in einem Randbereich der Hohlnadel ausgebildet ist. Der Steg kann entweder als gerader Sehnenabschnitt und/oder als gekrümmter Sehnenabschnitt innerhalb des Lumens der Hohlnadel verlaufen. Es sei betont, daß der sich in Längsrichtung der Hohlnadel erstreckende Sehnenabschnitt zumindest an einer Seite der Innenwandung der Hohlnadel fixiert ist und sich so weit, insbesondere im wesentlichen entlang der Wandung der Hohlnadel erstreckt, daß eine sichere Führung des Schneidwerkzeugs sichergestellt ist, ohne daß ein seitliches Herausgleiten des Schneidwerkzeugs aus der Führung befürchtet werden muß. Des weiteren ist es möglich, daß die Führung durch zwei aufeinander zu verlaufende Teilsehnenabschnitte gebildet ist.
  • Wie bereits vorerwähnt, können sich diese Sehnenabschnitte in Querschnittsansicht der Hohlnadel entweder geradlinig von einem Punkt der Innenwandung der Hohlnadel zu einem anderen Punkt der Innenwandung der Hohlnadel erstrecken oder aber kurvenförmig, das heißt beispielsweise mit einem Kurvenradius verlaufen, der größer als derjenige der Hohlnadel ist.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ist die Führung außerhalb des Lumens der Hohlnadel angeordnet und insbesondere als unmittelbar an der Hohlnadel angeordneter Führungskanal ausgebildet. In diesem Fall weist die Führung bevorzugt eine gekrümmte Wandung auf, die an der äußeren Wandung der Hohlnadel anliegt und mit dieser verbunden ist, so daß das Schneidwerkzeug zwischen der Innenwandung der Führung und der Außenwandung der Hohlnadel geführt wird. Die gekrümmte Wandung der Führung weist hierbei bevorzugt einen kleineren Krümmungsradius als die Hohlnadel auf. Es sei jedoch erwähnt, daß auch eine eckige, insbesondere mehreckige Führungswandung im Rahmen der Erfindung liegt. Der Querschnitt der Hohlnadel kann zumindest in einem Teilbereich oval oder mehreckig ausgebildet sein.
  • Erfindungsgemäß liegt zumindest das vordere, d.h. distale Ende des Schneidwerkzeugs innerhalb der Führung mit einer Vorspannung vor, wobei das distale Ende des Schneidwerkzeugs bei einem Austritt aus der Führung eine vorher aufgeprägte Form annimmt und insbesondere in Richtung eines Schafts des Schneidwerkzeugs abknickt, wobei der Knickwinkel bevorzugt kleiner oder gleich 90° ist. Hierdurch wird ein sicherer Verschluß der Öffnung der Hohlnadel gewährleistet und ein Festhalten des Gewebepfropfens in der Hohlnadel optimiert. Unter Knickwinkel ist der Innenwinkel zwischen dem Schaft des Schneidwerkzeugs und dem abgeknickten distalen Ende des Schneidwerkzeugs zu verstehen.
  • Des weiteren ist das distale Ende des Schneidwerkzeugs spaten-, schaufel- oder löffelförmig ausgebildet, wobei optional zusätzliche Schneidspitzen, bevorzugt am vorderen und gegebenenfalls seitlichen distalen Ende des Schneidwerkzeugs ausgebildet sind. Durch diese Schneidspitzen wird das Eindringen in ein hartes Gewebe deutlich vereinfacht, so daß auch mit herkömmlichen Instrumenten schwer zu biopsierende Gewebsverbünde einfach geschnitten und Proben davon entnommen werden können. Durch die spaten-, schaufel- oder löffelförmige Ausgestaltung des distalen Endes des Schneidwerk zeugs ist darüber hinaus ebenfalls eine gute Abdeckung der distalen Öffnung der Hohlnadel gewährleistet. Es sei betont, daß auch eine seitliche Entfaltung des distalen Endes des Schneidwerkzeugs möglich ist, sofern ein Memory-Metall verwendet wird, dem eine solche entfaltete Form aufgeprägt wurde. Ferner kann das distale Ende auch konisch verlaufen.
  • Ferner ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Hohlnadel, das Stilett und/oder das Schneidwerkzeug eine Gleitbeschichtung aufweist, durch die ein Anhaften oder Verkleben von Gewebe an der Hohlnadel, dem Stilett oder dem Schneidwerkzeug verhindert wird und ein einfaches Einführen der Probenahmevorrichtung bis zu dem zu untersuchenden Gewebe und ein einfaches Abtrennen des Gewebes mit dem Schneidwerkzeug ermöglicht wird.
  • Des weiteren kann das distale Ende des Schneidwerkzeug eine Schneidbeschichtung aufweisen, durch die das Abtrennen des Gewebepfropfens von dem vor der Hohlnadel befindlichen Gewebsverbund weiter vereinfacht wird. Eine solche Schneidbeschichtung kann beispielsweise in einer Diamantbeschichtung bestehen.
  • Darüber hinaus sei erwähnt, daß das distale Ende des Schneidwerkzeugs elektrisch leitend sein kann und insbesondere mit einer Hochfrequenzspannung betreibbar ist, so daß das Schneidwerkzeug elektrisch erwärmt werden kann und ein Abtrennen von Gewebe durch das Anlegen einer Spannung, insbesondere Hochfrequenzspannung, erleichtert wird. Darüber hinaus ist eine unmittelbare Kauterisation und Blutungsstillung an dem geschnittenen Gewebe möglich.
  • Wie bereits vorerwähnt, erstreckt sich das distale Ende des Schneidwerkzeugs in abgeknicktem Zustand im wesentlichen über die gesamte distale Öffnung der Hohlnadel, wobei, wie vorerwähnt, betont sei, daß außer runden Hohlnadeln auch mehreckige Hohlnadeln, insbesondere fünf- und sechseckige Hohlnadeln verwendet werden können. Durch die Verwendung solcher eckiger langgestreckter Hohlnadeln ist eine zusätzliche Stabilisierung der Hohlnadel und damit eine optimierte zielgerichtete Einführbarkeit der Probenahmevorrichtung bis zu dem zu untersuchenden Gewebe möglich, da durch die profilierte Ausgestaltung der Hohlnadel die Verwendungssteifigkeit der Probenahmevorrichtung deutlich verbessert ist.
  • Das Schneidwerkzeug, und insbesondere dessen distales Ende, ist von einem proximalen Ende der Probenahmevorrichtung anlenkbar und/oder mit elektrischer Energie versorg bar. Die Anlenkbarkeit des Schneidwerkzeugs besteht insbesondere in einer Verschiebbarkeit des Schneidwerkzeugs vom proximalen Ende der Probenahmevorrichtung aus in Richtung distales Ende der Probenahmevorrichtung, so daß das spaten-, schaufel- oder löffelförmige distale Ende des Schneidwerkzeugs aus der Führung der Probenahmevorrichtung austritt und sich vor das distale offene Ende der Hohlnadel legt und im Verlauf dieser Bewegung das umliegende Gewebe zumindest teilweise, vorzugsweise jedoch vollständig, von dem in der Hohlnadel befindlichen Gewebepfropfen abschneidet.
  • Das distale Ende des Schneidwerkzeugs hat erfindungsgemäß eine Dickenausdehnung im Bereich von 10 μm bis 1500 μm, vorzugsweise im Bereich von 15 μm bis 800 μm und besonders bevorzugt im Bereich von 20 μm bis 200 μm. Durch das Einhalten dieser Maße ist die erfindungsgemäße Probenahmevorrichtung sehr vielseitig einsetzbar, um sowohl große Gewebeproben als auch Gewebeproben im Feinnadel-Biopsiebereich zu entnehmen.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die Probenahmevorrichtung mehrere Schneidwerkzeuge aufweisen, die an unterschiedlichen Seiten der Hohlnadeln in jeweiligen Führungen angeordnet sind. Diese mehreren Schneidwerkzeuge sind vorzugsweise so angeordnet, daß eine Zusammenwirkung im Hinblick auf ein optimiertes Abschneiden des Gewebepfropfens als auch im Hinblick auf eine optimierte Abdeckung der distalen Öffnung der Hohlnadel möglich ist.
  • Die Hohlnadel und/oder das Stilett sind erfindungsgemäß aus einem physiologisch inerten Material, insbesondere aus medizinischem Edelstahl und/oder aus Titan hergestellt. Auf diese Weise ist eine unerwünschte Wechselwirkung zwischen Probenahmevorrichtungsmaterial und Gewebe vermieden. Darüber hinaus sind diese Materialien sehr gut sterilisierbar, so daß auch Infektionen aufgrund der verwendeten Materialien nicht zu befürchten sind.
  • Ferner ist für eine Vorwärtsbewegung der Hohlnadel in ein zu untersuchendes Gewebe eine Schußvorrichtung vorgesehen. Mittels dieser kann ein sehr schneller Vortrieb der Hohlnadel in das zu untersuchende Gewebe erfolgen, wobei unerwünschte Gewebsquetschungen aufgrund der hohen Relativgeschwindigkeit zwischen Hohlnadel und umgebendem Gewebe beim Eindringen der Hohlnadel in das Gewebe vermieden werden. Auch ein Mitreißen von angrenzendem Gewebe wird aufgrund dessen Trägheit durch die hohe Relativgeschwindigkeit der Hohlnadel beim Eindringen in das Gewebe vermieden.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind die Hohlnadel, das Stilett und die Schußvorrichtung voneinander trennbar ausgelegt. Auf diese Weise kann ein Gewebepfropfen beispielsweise nach einem Abnehmen der Hohlnadel von der Schußvorrichtung und einem Zurückziehen des Stiletts am rückseitigen Ende der Hohlnadel entnommen werden. Darüber hinaus sei betont, daß ein Entnehmen des Gewebepfropfens nach einem Entnehmen der Probe auch am distalen Ende der Hohlnadel möglich ist, wobei in diesem Fall das distale Ende des Schneidwerkzeugs mittels einer proximal angeordneten Anlenkvorrichtung in die Führung des Schneidwerkzeugs zurückgezogen ist. Ferner kann der Gewebepfropfen gemäß einer Ausführungsform der Erfindung zur Entnahme durch ein Zurückziehen des Schneidwerkzeugs in der Hohlnadel in proximaler Richtung gezogen werden.
  • Um eine Wiederverwendbarkeit der Hohlnadel nach einer erfolgten Probenahme auszuschließen, kann die Hohlnadel des weiteren mit einer Sollbruchstelle versehen sein, die, beispielsweise bei einem Zurückziehen des distalen Endes des Schneidwerkzeugs zum Entnehmen des Bioptats, automatisch abbricht.
  • Erfindungsgemäß ist die Probenahmevorrichtung als Feinnadel-Biopsievorrichtung geeignet, wobei die Hohlnadel einen Außendurchmesser von weniger als 1,5 mm, bevorzugt weniger als 1,0 mm aufweist. Auf diese Weise ist das Verletzungs- und insbesondere auch Blutungsrisiko bei einer Probenahme sehr stark reduziert, so daß auch empfindliche Gewebe problemlos biopsiert werden können.
  • Des weiteren wird die erfindungsgemäße Aufgabe durch ein Verfahren zur Entnahme tierischen, menschlichen und/oder pflanzlichen Gewebes mittels einer Probenahmevorrichtung gemäß den vorstehenden Ausführungen gelöst, wobei zunächst eine Punktion durchgeführt wird, bei der die Spitze des aus der distalen Öffnung der Hohlnadel ragenden Stiletts an ein zu entnehmendes Gewebe geführt wird. Im Anschluß wird die Hohlnadel mittels einer schnellen Bewegung, gegebenenfalls automatisch und/oder mittels eines Schußapparates und/oder gegebenenfalls unter annähernd gleichzeitigem oder vorhergehendem Zurückziehen des Stiletts in das zu entnehmende Gewebe eingeführt und das zu entnehmende Gewebe im Bereich der distalen Öffnung der Hohlnadel abgetrennt und gehalten, indem das Schneidwerkzeug in Richtung des distalen Endes der Führung bewegt wird, so daß das federelastische distale Ende des Schneidwerkzeugs selbsttätig in Richtung der distalen Öffnung der Hohlnadel abknickt und während der Vorwärtsbewegung des Schneidwerkzeugs das Gewebe schneidet und das Gewebe in einer Endposition des Schneidwerkzeugs in der Hohlnadel zurückhält. Im Anschluß daran wird die Hohlnadel mitsamt dem darin enthaltenen Gewebe entnommen.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird die Bewegung des Schneidwerkzeugs in Richtung des distalen Endes der Führung automatisch, gegebenenfalls mittels einer Antriebsvorrichtung, durchgeführt.
  • Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben, das anhand der Abbildungen näher erläutert wird. Hierbei zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Ausführungsform einer Probenahmevorrichtung;
  • 2 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Ausführungsform einer Hohlnadel mitsamt Schneidwerkzeug vor einem zu untersuchenden Gewebe;
  • 3 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Hohlnadel mit Außenführung im Querschnitt;
  • 4 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Schneidvorrichtung mit abgeknicktem distalen Ende in Seitenansicht;
  • 5 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Schneidwerkzeugs mit spatenförmigem distalen Ende; und
  • 6 eine schematische Darstellung einer Hohlnadel gemäß 3 mit in der Außenführung befindlichem Schneidwerkzeug.
  • In der nachfolgenden Beschreibung werden für gleiche und gleich wirkende Teile dieselben Bezugsziffern verwendet.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Biopsienadel 10, die aus einer Hohlnadel 15 mit einer distalen Öffnung 20 besteht. Die distale Öffnung 20 ist durch einen Umfangsrand 25 begrenzt. In der Hohlnadel 15 erstreckt sich ein Stilett 30 mit einer Spitze 35. Des weiteren erstreckt sich an der Hohlnadel 15 ein Schneidwerkzeug 45 mit einem distalen Ende 55, das spatenförmig ausgebildet ist. Das Schneidwerkzeug 45 ist in einer Führung (nicht dargestellt) geführt und von einem proximalen Ende über einen Schaft 60 anlenkbar.
  • 2 zeigt die Hohlnadel 15 aus 1, wobei das Stilett 30 zurückgezogen und nicht mehr sichtbar ist. Die Hohlnadel 15 ist vor einem Gewebe 65 angeordnet.
  • 3 zeigt einen Querschnitt einer erfindungsgemäßen Hohlnadel 15 mit einem Umfangsrand 25 und einem Lumen 50. Unmittelbar an der Außenwandung des Umfangsrandes 25 der Hohlnadel 15 ist ein Führungskanal 40 an der Wandung der Hohlnadel 15 angeordnet.
  • 4 zeigt ein erfindungsgemäßes Schneidwerkzeug 45 mit einem Schaft 60 und einem abgeknickten distalen Ende 55.
  • 5 zeigt das Schneidwerkzeug 45 mit einem Schaft 60 und einem spatenförmig ausgebildeten distalen Ende 55, wie es gemäß 6 in dem Führungskanal 40 der Hohlnadel 15 vorliegt.
  • An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß alle oben beschriebenen Teile für sich alleine gesehen und in jeder Kombination, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellten Details, als erfindungswesentlich beansprucht werden. Abänderungen hiervon sind dem Fachmann geläufig.
  • 10
    Biopsienadel
    15
    Hohlnadel
    20
    distale Öffnung
    25
    Umfangsrand
    30
    Stilett
    35
    Spitze
    40
    Führung, Führungskanal
    45
    Schneidwerkzeug
    50
    Lumen der Hohlnadel
    55
    distales Ende des Schneidwerkzeugs
    60
    Schaft
    65
    Gewebe

Claims (20)

  1. Probenahmevorrichtung, insbesondere Biopsienadel (10), bestehend aus einer Hohlnadel (15) mit einer distalen Öffnung (20) mit, vorzugsweise geschliffenem, Umfangsrand (25) und einem in der Hohlnadel (15) geführten verschieblichen Stilett (30) mit einer Spitze (35) und einer Länge, dass die Spitze (35) aus der distalen Öffnung (20) der Hohlnadel (15) ragen kann, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlnadel (15) zumindest eine in Längsrichtung der Hohlnadel (15) verlaufende seitliche Führung (40) aufweist, in der jeweils zumindest ein Scheidwerkzeug (45) geführt ist, das in Richtung der distalen Öffnung (20) der Hohlnadel (15) bzw. der Führung (40) verschiebbar ist und das distale Ende (55) des Schneidwerkzeugs (45) nach einem Austritt aus der Führung (40), vorzugsweise selbsttätig in Richtung der distalen Öffnung (20) der Hohlnadel (15) abknickt.
  2. Probenahmevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (40) innerhalb eines Lumens (50) der Hohlnadel (15) angeordnet und insbesondere aus zumindest einem sich in Längsrichtung der Hohlnadel (15) erstreckenden Sehnenabschnitt des Querschnitts der Hohlnadel (15) gebildet ist.
  3. Probenahmevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (40) außerhalb des Lumens (50) der Hohlnadel (15) angeordnet und insbesondere als unmittelbar an der Hohlnadel (15) angeordneter Führungskanal (40) ausgebildet ist.
  4. Probenahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidwerkzeug (45) zumindest teilweise, insbesondere an seinem distalen Ende (55), aus einem federelastischen Material, insbesondere Metall, vorzugsweise Nitinol hergestellt ist.
  5. Probenahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidwerkzeug (45) innerhalb der Führung vorgespannt vorliegt und das distale Ende (55) des Schneidwerkzeugs (45) bei einem Austritt aus der Führung (40) eine vorher aufgeprägte Form annimmt, insbesondere mit einem Schaft (60) des Schneidwerkzeugs (45) einen Winkel von kleiner oder gleich 90° einnimmt.
  6. Probenahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das distale Ende (55) des Schneidwerkzeugs (45), spaten-, schaufel- oder löffelförmig, sowie gegebenenfalls mit zusätzlichen Schneidspitzen, ausgebildet ist.
  7. Probenahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlnadel (15), das Stilett (30) und/oder das Schneidwerkzeug (45) eine Gleitbeschichtung aufweist.
  8. Probenahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das distale Ende (55) des Schneidwerkzeugs (45) eine Schneidbeschichtung aufweist.
  9. Probenahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das distale Ende (55) des Schneidwerkzeugs (45) elektrisch leitend und insbesondere mit einer Hochfrequenzspannung betreibbar ist.
  10. Probenahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich das distale Ende (55) des Schneidwerkzeugs (45) in abgeknicktem Zustand im wesentlichen über die distale Öffnung (20) der Hohlnadel (15) erstreckt.
  11. Probenahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidwerkzeug (45), insbesondere dessen distales Ende (55), von einem proximalen Ende der Probenahmevorrichtung anlenkbar und/oder mit elektrischer Energie versorgbar ist.
  12. Probenahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das distale Ende (55) des Schneidwerkzeugs (45) eine Dickenausdehnung im Bereich von 10 μm bis 1500 μm, vorzugsweise im Bereich von 15 μm bis 800 μm und besonders bevorzugt im Bereich von 20 μm bis 200 μm hat.
  13. Probenahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Schneidwerkzeuge (45) vorgesehen sind, die an unterschiedlichen Seiten der Hohlnadel (15), vorzugsweise in jeweiligen Führungen, angeordnet sind.
  14. Probenahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlnadel (15) und/oder das Stilett (30) aus einem physiologisch inerten Material, insbesondere aus medizinischem Edelstahl und/oder Titan, hergestellt sind.
  15. Probenahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für eine Vorwärtsbewegung der Hohlnadel (15) in ein zu untersuchendes Gewebe eine Schussvorrichtung vorgesehen ist.
  16. Probenahmevorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlnadel (15), das Stilett (30) und die Schussvorrichtung voneinander trennbar ausgelegt sind.
  17. Probenahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlnadel (15) eine Sollbruchstelle aufweist.
  18. Feinnadelbiopsie-Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlnadel (15) einen Außendurchmesser von weniger als 1,5 mm, bevorzugt weniger als 1,0 mm aufweist.
  19. Verfahren zur Entnahme tierischen, menschlichen und/oder pflanzlichen Gewebes mittels einer Probenahmevorrichtung gemäß einem der vorhergehenden dadurch gekennzeichnet, daß – eine Punktion durchgeführt wird, bei der die Spitze (35) des aus der distalen Öffnung (20) der Hohlnadel (15) ragenden Stiletts (30) an ein zu entnehmendes Gewebe (65) geführt wird, – die Hohlnadel (15) mittels einer schnellen Bewegung, gegebenenfalls automatisch und/oder mittels eines Schussapparates und/oder gegebenenfalls unter annähernd gleichzeitigem oder vorherigem Zurückziehen des Stiletts (30) in das zu entnehmende Gewebe (65) eingeführt wird, – das zu entnehmende Gewebe (65) im Bereich der distalen Öffnung (20) der Hohlnadel (15) abgetrennt und gehalten wird, indem das Schneidwerkzeug (45) in Richtung des distalen Endes der Führung (40) bewegt wird, so dass das federelastische distale Ende (55) des Schneidwerkzeugs (45) selbsttätig in Richtung der distalen Öffnung (20) der Hohlnadel (15) abknickt, während der Vorwärtsbewegung des Schneidwerkzeugs (45) das Gewebe (65) schneidet und das Gewebe (65) in einer Endposition des Schneidwerkzeugs (45) in der Hohlnadel (15) zurück hält, und – Entnehmen der Hohlnadel (15) mit den enthaltenen Gewebe.
  20. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegung des Schneidwerkzeugs (45) in Richtung des distalen Endes der Führung (40) automatisch, gegebenenfalls mittels einer Antriebsvorrichtung, durchgeführt wird.
DE102005050347A 2005-08-26 2005-10-20 Biopsienadel mit Schneid-/Haltemechanismus Withdrawn DE102005050347A1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102005050347A DE102005050347A1 (de) 2005-08-26 2005-10-20 Biopsienadel mit Schneid-/Haltemechanismus

Applications Claiming Priority (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102005040486.3 2005-08-26
DE102005040486 2005-08-26
DE102005050347A DE102005050347A1 (de) 2005-08-26 2005-10-20 Biopsienadel mit Schneid-/Haltemechanismus

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE102005050347A1 true DE102005050347A1 (de) 2007-03-01

Family

ID=37715653

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE102005050347A Withdrawn DE102005050347A1 (de) 2005-08-26 2005-10-20 Biopsienadel mit Schneid-/Haltemechanismus

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE102005050347A1 (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2019206947A1 (de) 2018-04-26 2019-10-31 Robert Bosch Gmbh System und verfahren zum einbringen von probenmaterial
WO2019206944A1 (de) 2018-04-26 2019-10-31 Robert Bosch Gmbh Vorrichtung und Verfahren zum Vorbereiten von Probenmaterial

Citations (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0150245A1 (de) * 1984-01-30 1985-08-07 Storz, Karl, Dr.med. h.c. Kontaktendoskop
US5885226A (en) * 1991-12-13 1999-03-23 International Medical Technologies Corporation Bone marrow biopsy needle with cutting and/or retaining device at distal end
DE19905311A1 (de) * 1998-02-17 1999-08-26 Olympus Optical Co Medizinisches Instrument zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop
US6248081B1 (en) * 1999-09-28 2001-06-19 Scimed Life Systems, Inc. Endoscopic submucosal core biopsy device
DE10064228A1 (de) * 1999-12-22 2001-06-28 Asahi Optical Co Ltd Endoskopisches Instrument zur Gewebsentnahme
US6497706B1 (en) * 1998-03-03 2002-12-24 Senorx, Inc. Biopsy device and method of use

Patent Citations (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0150245A1 (de) * 1984-01-30 1985-08-07 Storz, Karl, Dr.med. h.c. Kontaktendoskop
US5885226A (en) * 1991-12-13 1999-03-23 International Medical Technologies Corporation Bone marrow biopsy needle with cutting and/or retaining device at distal end
DE19905311A1 (de) * 1998-02-17 1999-08-26 Olympus Optical Co Medizinisches Instrument zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop
US6497706B1 (en) * 1998-03-03 2002-12-24 Senorx, Inc. Biopsy device and method of use
US6248081B1 (en) * 1999-09-28 2001-06-19 Scimed Life Systems, Inc. Endoscopic submucosal core biopsy device
DE10064228A1 (de) * 1999-12-22 2001-06-28 Asahi Optical Co Ltd Endoskopisches Instrument zur Gewebsentnahme

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2019206947A1 (de) 2018-04-26 2019-10-31 Robert Bosch Gmbh System und verfahren zum einbringen von probenmaterial
WO2019206944A1 (de) 2018-04-26 2019-10-31 Robert Bosch Gmbh Vorrichtung und Verfahren zum Vorbereiten von Probenmaterial

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE69731921T2 (de) Minimalinvasive Biopsieeinrichtung
DE3917051C2 (de)
DE69633750T2 (de) Vorrichtung zur automatischen Biopsie- und Weichgewebeentnahme
DE19621099C2 (de) Vorrichtung mit einem Katheter und einer von der Innenseite in die Herzwand einstechbaren Nadel als Hochfrequenzelektrode
EP0118927B1 (de) Biopsiekanüle
DE69224057T2 (de) Vorrichtung zum kontrollierten herausschneiden von gewebe aus einem lebenden körper
DE19806693A1 (de) Tumortherapie
DE29609350U1 (de) Vorrichtung zum Perforieren der Herzwand
EP0843536B1 (de) Operationsinstrument
DE102011107612A1 (de) Trokarsystem
EP0221007B1 (de) Feinnadel-Biopsiekanüle mit Mandrin
WO2017133967A1 (de) Minimalinvasives inzisionsinstrument mit geführter mehrfachschneide
WO2001008572A1 (de) Kanülenanordnung zum einbringen endoskopischer instrumente in einen menschlichen oder tierischen körper
WO2015022040A1 (de) Operationsset zum legen eines zugangsrohrs in die bandscheibe eines patienten
EP0499243A1 (de) Extraktionsbeutel für die endoskopische Chirurgie
EP1575430B1 (de) Optisches biopsieinstrument
DE102019105198A1 (de) Katheteranordnung mit versatzvorrichtung zur gewebeprobenahme
EP2129297A1 (de) Instrument für die medizinische untersuchung von engen körperkanälen
DE4320008C2 (de) Biopsiekanüle
AT509761B1 (de) Knochenbiopsiefräser
DE112020001742T5 (de) Endoskop-punktionsnadel
DE102005050347A1 (de) Biopsienadel mit Schneid-/Haltemechanismus
DE10037421A1 (de) Vorrichtung und Verfahren zum minimalinvasiven Zugang zu den Organen der Bauchhöhle
DE102007002855A1 (de) Probenahmevorrichtung, insbesondere Biopsienadel
DE19953938A1 (de) Vorrichtung zur schonenden Gewebeentnahme aus tierischem oder menschlichen Gewebe

Legal Events

Date Code Title Description
OM8 Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law
8110 Request for examination paragraph 44
R016 Response to examination communication
R016 Response to examination communication
R119 Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee