DE102005050270A1 - Verfahren zum Herstellen einer Zündspule und Zündspule hierzu - Google Patents
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Abstract
Eine
Zündspule
(10) hat ein Zündspulengehäuse (24;
54; 64; 74; 84) mit darin angeordnetem Kern (14) und Spulenkörpern (17,
21). Zum Ausfüllen
der Zwischenräume
zwischen den Bauteilen im Zündspulengehäuse (24;
54; 64; 74; 84) mit einem der Isolation dienenden Gießharz (46)
wird vorgeschlagen, dieses entweder mittels einer Hohlnadel (51)
oder eines Steigers (75) unmittelbar in den Bodenbereich (47; 57;
67; 83) des Zündspulengehäuses (24;
54; 64; 74; 84) einzubringen. Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt eine homogene
Stoffverteilung des Gießharzes
(46) und vermeidet Einschlüsse von
Fremdpartikeln oder Gasen im Zündspulengehäuse (24;
54; 64; 74; 84).
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer Zündspule, insbesondere einer Stabzündspule, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Ein derartiges Verfahren ist aus der
bekannt. Bei dem bekannten Verfahren weist eine als Stabzündspule ausgebildete Zündspule einen in der Längsachse ihres Kerns oder parallel dazu verlaufenden Kanal auf, welcher bis unterhalb der Sekundär- und Primärwicklung in den Bodenbereich des Zündspulengehäuses reicht. Mittels einer Vergießdüse wird das zunächst flüssige Isolierharz von oben, d. h. von der dem Bodenbereich gegenüber liegenden Seite des Zündspulengehäuses, in den Kanal eingebracht, von wo es aufgrund der Schwerkraft den Kanal hinabläuft und anschließend das Zündspulengehäuse vom Bodenbereich her in Form eines so genannten steigenden Vergusses ausfüllt.EP 862 807 B1 - Das bekannte Verfahren benötigt eine speziell ausgebildete Zündspule, welche einen den Bauraum der Zündspule vergrößernden Kanal für das Einbringen des Isolierharzes in den Bodenbereich aufweist. Weiterhin sind gegebenenfalls zusätzliche bauliche Maßnahmen wie Trennkammern o.ä. erforderlich, die ein Eindringen des Isolierharzes, beispielsweise in elektrische Anschlussbereiche der Zündspule im oberen Bereich des Zündspulengehäuses vermeiden. Insofern stellt auch das Ende des Vergießprozesses, bei dem die Vergießdüse aus dem Deckelbereich des Zündspulengehäuses entfernt wird, einen kritischen Prozess-Schritt dar, da ein Abtropfen des Vergießharzes von der Vergießdüse verhindert werden sollte.
- Vorteile der Erfindung
- Die erfindungsgemäßen Verfahren zum Herstellen einer Zündspule mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, dass die Zündspule keinen den Bauraum, insbesondere den Durchmesser vergrößernden Kanal o.ä. benötigt.
- Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sowie zur Durchführung des Verfahrens geeignete Zündspulen sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Besonders vorteilhaft ist es, das Isolierharz mittels einer als Hohlnadel ausgebildeten Zuführeinrichtung in den Bodenbereich der Zündspule bzw. des Zündspulengehäuses einzubringen.
- Zeichnung
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend näher erläutert. Es zeigen:
-
1 einen Längsschnitt durch eine Zündspule, bei der das Zündspulengehäuse seitlich im Bodenbereich mittels einer Hohlnadel mit einem Isolierharz befüllt wird, -
2 und3 Längsschnitte im Bodenbereich eines gegenüber der1 modifizierten Zündspulengehäuses bei einer koaxialen Befüllung des Zündspulengehäuses, -
4 ein weiteres modifiziertes Zündspulengehäuse zum Befüllen mit einem Isolierharz über einen seitlich angeformten Steiger und -
5 einen Längsschnitt durch ein Zündspulengehäuse bei einer Befüllung der Zündspule mittels einer Hohlnadel vom Kopfbereich der Zündspule her. - Beschreibung der Ausführungsbeispiele
- Eine Zündspule
10 für Zündanlagen, insbesondere eine Zündspule in einer Brennkraftmaschine, ist zur Direktkontaktierung mit einer Zündkerze12 vorgesehen, die in üblicher und nicht dargestellter Weise in einen Schacht in einem Zylinderkopf einer Brennkraftmaschine eingesetzt ist. - Die in Form einer so genannten Stabzündspule
11 ausgebildete Zündspule10 ist weitgehend rotationssymmetrisch und enthält in koaxialer Anordnung zu einer Längsachse13 einen länglichen zylindrischen Kern14 aus magnetischem Material. Konzentrisch um den Kern14 ist ein erster Wickelkörper17 als Primärspulenkörper aus Kunststoff angeordnet, der als Umspritzung des Kerns14 oder als separater Montagekörper ausgeführt sein kann. Auf den ersten Wickelkörper17 ist eine Niederspannung führende Primärwicklung18 aufgebracht. - Mit geringem radialem Abstand ist über einen ersten Spalt
19 zur Primärwicklung18 ein zweiter Wickelkörper21 angeordnet, der mit einer Hochspannung führenden Sekundärwicklung22 versehen ist. - Alternativ kann die Sekundärwicklung
22 auch innenliegend und die Primärwicklung18 auch außen liegend angeordnet sein. - Mit geringem radialen Abstand über einen zweiten Spalt
23 zur Sekundärwicklung22 folgt ein Gehäuse24 aus Kunststoff. Außerhalb des Gehäuses24 , alternativ innerhalb, ist mantelförmig ein rohrförmiges Rückschlusselement26 als Blechteil zur Abschirmung des Magnetfeldes der Stabzündspule11 nach außen angeordnet. - An der einen Seite des Gehäuses
24 schließt sich ein Hochspannungsanschluß27 zur Durchführung der Zündenergie der Stabzündspule11 zu der in unterbrochener Linie angedeuteten Zündkerze12 an. An der anderen Seite des Gehäuses24 befindet sich ein Anschlussabschnitt29 . Zwischen dem Gehäuse24 , dem Hochspannungsanschluss27 und dem Anschlussabschnitt29 ist ein Innenraum30 gebildet. - Der Hochspannungsanschluss
27 umfasst im Einzelnen einen Dom31 , einen Schutzmantel32 , eine Elektrode33 und eine Kontaktfeder34 . Der Dom31 ist ein in der Grundform hülsenförmiges, koaxial zur Längsachse13 angeordnetes, mit dem Gehäuse24 einstückiges Kunststoffteil, alternativ auch ein von dem Gehäuse24 getrenntes Kunststoffteil, das die mit einem Anschlussbolzen36 der Zündkerze12 elektrisch leitend verbundene Kontaktfeder34 und ein Anschlussstift37 der gestuft zylindrisch ausgebildeten Elektrode33 , die ebenfalls mit der Kontaktfeder34 in elektrischer Verbindung steht, umgibt. In einem zum Innenraum30 gerichteten Ansatz38 des Domes31 ist die Elektrode33 derart gelagert, dass der Innenraum30 an diesem Ende dicht abgeschlossen ist. Die Elektrode33 ist über ein in den Innenraum30 verlaufendes Kontaktblech39 elektrisch leitend mit einem Ende der Sekundärwicklung22 verbunden. - Über eine Teillänge des Domes
31 ist der zur Zündkerze12 gerichtete, stufig geformte, hülsenförmige Schutzmantel32 aus Silikonkautschuk befestigt, der einen Isolator41 der Zündkerze12 umschließt und den Kontaktbereich zwischen der Zündkerze12 und der Stabzündspule11 abdichtet. - Der Anschlußabschnitt
29 umfasst einen mit Niederspannung kontaktierbaren Primäranschluß42 und ist bis auf einen Bereich43 , in dem die mit der Primärwicklung18 verbundenen Anschlußstecker45 angeordnet sind, als stirnseitig im wesentlichen hülsenförmiges, einstückiges Bauteil ausgebildet. - Ergänzend wird erwähnt, dass die soweit beschriebene Gehäusekonstruktion der Zündspule
10 in vielfältiger Weise abgewandelt werden kann, und nicht nur auf die beschriebene Ausführungsform beschränkt ist. - Bei der Montage der Stabzündspule
11 werden unter anderem der Kern14 und die beiden die Primärwicklung18 bzw. die Sekundärwicklung22 tragenden Wickelkörper17 und21 in das Gehäuse24 eingesetzt. Nach dem Einsetzen und ggf. weiteren Montageschritten wird der Innenraum30 bis zu einem Pegel44 mit einem Gießharz46 ausgegossen. Das nach dem Erkalten feste Gießharz46 füllt insbesondere die Spalte19 und23 sowie den ggf. vorhandenen Spalt zwischen dem Kern14 und dem inneren Wickelkörper17 aus. Das Ausfüllen mit dem Gießharz46 dient dazu, beim Betrieb der Stabzündspule11 Spannungsüberschläge zwischen den einzelnen Bauteilen zu vermeiden. Hierzu ist es erfindungsgemäß vorgesehen, das Gießharz46 vorzugsweise im Bodenbereich47 des Gehäuses24 , d.h. auf der dem Anschlußabschnitt29 gegenüberliegenden Seite in das Gehäuse24 einzubringen. Anschließend steigt das Gießharz46 als so genannter steigender Verguß in Richtung des Anschlußabschnitts29 im Gehäuse24 nach oben, so daß zumindest die Wickelkörper17 und21 über ihre volle Länge vom Gießharz46 umgeben sind. - Bei der ersten Ausführungsform der Erfindung gemäß
1 ist es vorgesehen, das Gießharz46 mittels einer Zuführeinrichtung50 von der Seite her, vorzugsweise unterhalb der beiden Wickelkörper17 ,21 , in den Bodenbereich47 des Gehäuses24 einzuführen. Hierzu weist die Zuführeinrichtung50 eine Hohlnadel51 auf, die durch die Wand52 des Gehäuses24 in den Bodenbereich47 einführbar ist. Um dies zu erreichen, besteht die Wand52 des Gehäuses24 zumindest im Bereich der Eintrittsstelle53 der Hohlnadel51 in das Gehäuse24 aus einem Material, durch das die Hohlnadel51 in das Gehäuse24 eindringen kann, beispielsweise aus einem Elastomer. Vorzugsweise ist die Eintrittsstelle53 so ausgebildet bzw, es weist die Hohlnadel51 einen derartigen Durchmesser auf, dass nach dem Befüllen des Innenraums30 und dem anschließenden Herausziehen der Hohlnadel51 sich das Material der Wand52 von selbst wieder schließt bzw. durch die Oberflächenspannung des Gießharzes46 kein Gießharz46 aus dem Gehäuse24 austritt. - Das Befüllen des Innenraums
30 vom Bodenbereich47 her in Richtung des Anschlußabschnitts29 hat den Vorteil, dass eine homogenere Stoffverteilung erreicht wird und Einschlüsse von Fremdmedien bzw. Partikeln verhindert werden. Gase, die sich im Innern des Gehäuses24 befinden, werden von der Gießharzfront vor sich her geschoben und so aus dem Gehäuse24 ausgeleitet, wodurch eine bessere Entlüftung stattfindet. Das Befüllen erfolgt unter Überdruck, d.h., dass das Gießharz46 mit Überdruck aus der Hohlnadel51 austritt. Dabei ist im Sinne einer möglichst kurzen Befüllzeit ein möglichst hoher Druck anzustreben. - Bei dem in der
1 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel ist es aufgrund der Konstruktion des Gehäuses24 mit der in der Längsachse13 nahe des Bodenbereichs47 angeordneten Elektrode33 vorteilhaft bzw. erforderlich, das Befüllen des Innenraums30 von der Seite her auszuführen. - In den
2 und3 sind Ausführungsbeispiele dargestellt, bei denen es die Konstruktion des Gehäuses54 bzw.64 erlaubt, dieses koaxial zur Längsachse13 bzw. parallel hierzu vom Bodenbereich57 bzw.67 her zu befüllen. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß der2 besteht die Wand55 des Gehäuses54 im Bereich zumindest der Eintrittstelle56 der Hohlnadel51 entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel aus einem Material, das ein Eindringen der Hohlnadel51 ermöglicht bzw. nach dem Befüllen ein Austreten von Gießharz verhindert. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß der3 ist demgegenüber im Bodenbereich67 eine Membran68 oder ein Überdruckventil angeordnet, wie es insbesondere aus dem Lebensmittelbereich, bsw. bei Honigbehältnissen, bekannt ist. Eine derartige Membran68 bzw. Überdruckventil hat die Eigenschaft, sich bei einem bestimmten Überdruck zu öffnen und so einen Durchlass für ein Medium, hier das Gießharz, zu schaffen. Sobald der Überdruck jedoch einen konstruktiv bedingten Wert unterschritten hat, verschließt die Membran68 bzw. das Überdruckventil die Öffnung wieder, so dass kein Medium aus dem Gehäuse64 austreten kann. Bei der Ausführung gemäß der3 ist hierzu die Hohlnadel51 innerhalb eines glockenartigen Befüllstutzens70 angeordnet, dessen eine stirnseitige Umrandung71 mit der Unterseite des Gehäuses64 in Kontakt bringbar ist, derart, dass die Membran68 bzw. das Überdruckventil sich innerhalb der Umrandung71 befindet. Zum Befüllen des Gehäuses64 genügt es, die Hohlnadel51 lediglich bis an die Membran68 bzw. das Überdruckventil heranzufahren, das heißt anzudocken. Ein Eindringen der Hohlnadel51 in die Membran68 bzw. das Überdruckventil ist nicht erforderlich, so dass diese Lösung hinsichtlich der Standzeit der Hohlnadel51 und der nicht vorhandenen Beschädigungsgefahr von innerhalb des Gehäuses64 befindlichen Bauteilen Vorteile verspricht. - Das Ausführungsbeispiel gemäß der
4 entspricht im Wesentlichen dem ersten Ausführungsbeispiel, so dass auch hier ein Befüllen des Gehäuses74 von der Seite her erfolgt. Im Gegensatz zum ersten Ausführungsbeispiel wird zum Befüllen bzw. Einbringen des Gießharzes in den Bodenbereich47 jedoch keine Hohlnadel51 , sondern ein so genannter Steiger75 verwendet. Der Steiger75 ist einstückig am Gehäuse74 angeformt, und über ein im Gehäuse74 vorhandenes Loch76 mit dem Innenraum30 des Gehäuses74 verbunden. Über den Steiger75 wird das Gießharz, bsw. mittels einer Vergießdüse78 , mit Überdruck in den Innenraum30 eingebracht. Nach dem Befüllen und Aushärten des Gießharzes wird der Steiger75 an seiner Verbindungsstelle zum Gehäuse74 abgetrennt. - Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß der
5 wird das Gießharz ebenfalls mittels einer Hohlnadel51 in den Bodenbereich83 des Gehäuses84 eingebracht. Hierzu wird die Hohlnadel51 in einen der bis zum Bodenbereich83 reichenden Spalte, entweder den Spalt zwischen dem Kern14 und dem inneren Wickelkörper17 , oder den Spalt19 zwischen den beiden Wickelkörpern17 ,21 , oder den Spalt23 zwischen dem äußeren Wickelkörper21 und dem Gehäuse84 eingebracht. Welcher der Spalte zweckmäßig ist, ist unter Berücksichtigung der Größe der Spalte und einer möglichen Beschädigungsgefahr der Bauteile beim Eindringen der Hohlnadel51 in das Gehäuse84 abzuwägen. Ggf. muß auch der (Außen-) Durchmesser der Hohlnadel51 im Vergleich zu den bisher beschriebenen Ausführungsbeispielen reduziert werden. Vorteilhaft bei dem zuletzt beschriebenen Ausführungsbeispiel ist, dass das Gehäuse84 , mit Ausnahme der Zugänglichkeit der Hohlnadel51 von der Seite des Anschlußabschnitts29 her, nicht besonders ausgebildet sein muß bzw. keine zusätzlichen Bauteile benötigt.
Claims (10)
- Verfahren zum Herstellen einer Zündspule (
10 ), insbesondere einer Stabzündspule (11 ), bei der während der Montage in einem Zündspulengehäuse (24 ;54 ;64 ;74 ;84 ) ein magnetisch wirksamer Kern (14 ), ein Primärspulenkörper (17 ) mit einer Primärwicklung (18 ) sowie ein Sekundärspulenkörper (21 ) mit einer Sekundärwicklung (22 ) angeordnet werden, wobei anschließend die Zwischenräume zwischen dem Kern (14 ), dem Primärspulenkörper (17 ) und dem Sekundärspulenkörper (21 ) im Zündspulengehäuse (24 ;54 ;64 ;74 ;84 ) mit einer Isolationsmasse (46 ) ausgegossen werden, und wobei das Einbringen der zunächst flüssigen Isolationsmasse (46 ) in das Zündspulengehäuse (24 ;54 ;64 ;74 ;84 ) zumindest teilweise entgegen der Schwerkraft erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbringen der Isolationsmasse (46 ) unmittelbar in den Bodenbereich (47 ;57 ;67 ;83 ) des Zündspulengehäuses (24 ;54 ;64 ;74 ;84 ) erfolgt. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbringen der Isolationsmasse (
46 ) in den Bodenbereich (47 ;57 ;67 ;83 ) mittels einer als Hohlnadel (51 ) ausgebildeten Zuführeinrichtung (50 ) erfolgt. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbringen der Isolationsmasse (
46 ) in den Bodenbereich (47 ) mittels eines am Zündspulengehäuse (74 ) angeformten Steigers (75 ) erfolgt. - Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbringen der Isolationsmasse (
46 ) in Bezug auf die Längsachse (13 ) des Zündspulengehäuses (24 ;74 ) von der Seite her erfolgt. - Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbringen der Isolationsmasse (
46 ) in Bezug auf die Längsachse (13 ) des Zündspulengehäuses (54 ;64 ;84 ) parallel zur Längsachse (13 ) erfolgt. - Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlnadel (
51 ) koaxial zur Längsachse (13 ) in einen Zwischenraum zwischen dem Kern (14 ) und dem dem Kern (14 ) benachbarten Spulenkörper (17 ), oder zwischen den beiden Spulenkörper (17 ,21 ), oder zwischen einem Spulenkörper (21 ) und dem diesem benachbarten Zündspulengehäuse (84 ) eingeführt wird. - Zündspule (
10 ), insbesondere Stabzündspule (11 ), zum Durchführen des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 6, mit einem Zündspulengehäuse (24 ;54 ;64 ;74 ;84 ), in dem ein magnetisch wirksamer Kern (14 ), ein Primärspulenkörper (17 ) mit einer Primärwicklung (18 ) und ein Sekundärspulenkörper (21 ) mit einer Sekundärwicklung (22 ) angeordnet sind, sowie mit einer Isolationsmasse (46 ) zum Ausfüllen der Zwischenräume im Zündspulengehäuse (24 ;54 ;64 ;74 ;84 ), dadurch gekennzeichnet, dass die Wand (55 ) des Zündspulengehäuses (24 ;54 ;64 ;74 ), einen Durchlass (76 ) für eine Zuführeinrichtung (50 ;75 ) für die Isolationsmasse (46 ) aufweist. - Zündspule nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchlass als selbstverschließender Durchlass in Form einer Membran (
68 ), eines Rückschlagventils oder mittels eines selbstverschließenden Materials, z. B. eines Elastomers, ausgebildet ist. - Zündspule nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchlass als Loch (
76 ) ausgebildet ist und dass das Loch (76 ) mit einem einstückig am Zündspulengehäuse (74 ) angeformten Steiger (75 ) zusammenwirkt. - Zündspule nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchlass (
76 ) im Bodenbereich (47 ;57 ;67 ) des Zündspulengehäuses (24 ;54 ;64 ;74 ) angeordnet ist.
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