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DE102005059988B3 - Anschweißmutter und Verfahren zu ihrer Herstellung - Google Patents

Anschweißmutter und Verfahren zu ihrer Herstellung Download PDF

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DE102005059988B3 DE200510059988 DE102005059988A DE102005059988B3 DE 102005059988 B3 DE102005059988 B3 DE 102005059988B3 DE 200510059988 DE200510059988 DE 200510059988 DE 102005059988 A DE102005059988 A DE 102005059988A DE 102005059988 B3 DE102005059988 B3 DE 102005059988B3
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Es Schmid Blechkonstrukti GmbH
Es-Schmid Blechkonstruktionen GmbH
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Anschweißmutter (1), bestehend aus einem verschweißbaren Grundkörper (3) aus einem ersten Material, wobei der Grundkörper im Bereich seines Zentrums eine Ausnehmung (6) aufweist, in welche eine Mutter (5) aus einem zweiten Material eingepresst ist, und wobei die Anschweißmutter weiter eine Abdeckung (3) aus dem ersten Material aufweist, die auf der Seite des Grundkörpers angebracht ist, die dem Material gegenüberliegt, mit der die Anschweißmutter verschweißbar ist. Weiter betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung der Anschweißmutter.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anschweißmutter gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und ein Verfahren zur Herstellung der Anschweißmutter.
  • Anschweißmuttern aus Stahl, insbesondere Edelstahl, sind seit langem bekannt und werden häufig eingesetzt. Derartige Anschweißmuttern weisen in der Regel Laschen oder Fortsätze auf, so dass die Muttern mit einem entsprechenden Untergrund verschweißt werden können.
  • In den letzten Jahrzehnten hat jedoch der Einsatz von Aluminium in vielen Bereichen, beispielsweise im Karosseriebau, im Lüftungsbau, im Gerüstbau, im Treppenbau und im Schallschutzbau, stark zugenommen. Die bekannten Stahl- bzw. Edelstahlanschweißmuttern sind für solche Konstruktionen jedoch nicht einsetzbar, da die Muttern nicht mit Aluminium verschweißt werden können. Es wurden deshalb Aluminiumanschweißmuttern bereitgestellt, die eine entsprechende Gestalt hatten wie die bekannten Stahlanschweißmuttern, jedoch aus Aluminium gefertigt waren. Nachteilig an solchen Muttern ist jedoch, dass das Gewinde aus Aluminium gefertigt ist und somit leicht ausreißt und die Mutter keine hohen Belastungen tragen kann.
  • Es gab deshalb in der Literatur Ansätze, eine Anschweißmutter bereitzustellen, die mit Aluminium verschweißt werden kann, die jedoch ein Stahlgewinde aufweist. So ist aus der JP 2003202012 A eine Anschweißmutter bekannt, bei der eine herkömmliche Stahlmutter auf einer Trägerplatte aus einem Zweischichtmaterial befestigt wird. Die der Mutter zugewandte Seite der Zweischichtträgerplatte besteht aus Eisen und die gegenüber liegende aus Aluminium, so dass die Aluminiumseite mit einer entsprechenden Aluminiumkonstruktion verschweißt werden kann. Die JP 5000381 A offenbart eine Mutter aus Stahl, in die ein Aluminiumstift eingelassen ist, der dann mit der Aluminiumkonstruktion verschweißt werden kann. Die JP 6123307 A offenbart eine Stahlmutter, die mit einer Aluminiumlegierung überzogen ist, so dass diese wiederum mit Aluminium verschweißt werden kann. Die japanischen Patentanmeldungen JP 2002364624 A und JP 2002364623 A offenbaren jeweils aufwändige Konstruktionen, bei denen j e eine Trägerplatte aus Aluminium und eine aus Stahl miteinander vernietet sind, wobei letztere die Mutter trägt. Ferner ist aus der JP 2002295435 A eine Anschweißmutter bekannt, bei der eine Stahlmutter mit einem Aluminiumblech verbunden wird, indem dieses Aluminiumblech durch Präzisionspressen, Kalthämmern oder Warmschmieden entsprechend bearbeitet wird. Schließlich offenbart das deutsche Gebrauchsmuster DE 79 07 821 U1 eine Anschweißmutter aus Stahl, die in einen aus Aluminium gefertigten Flansch eingepresst ist.
  • Nachteilig an diesen bekannten Konstruktionen ist die jeweils sehr aufwändige Herstellung. Dadurch sind die Gestehungskosten vergleichsweise hoch und die Muttern müssen entsprechend teuer verkauft werden. Weiterhin ist beispielsweise die aus der JP 5000381 A bekannte Mutter sehr schwierig zu verschweißen aufgrund der kleinen auf der Unterseite angebrachten Aluminiumstifte. Bei den Anschweißmuttern, die aus den JP 2003202012 A , 2002364624 A und 2002364623 A bekannt sind, besteht jeweils die Gefahr, dass die Stahlmutter sich von der Trägerkonstruktion löst, was gerade bei versteckten Konstruktionen, wo solche Muttern sehr häufig eingesetzt werden, ein Lösen und Wiederanbringen von Befestigungen erschwert. Ähnliches gilt für die Anschweißmutter der JP 2002295435 A . Zudem müssen bei dieser Konstruktion die Bohrungen sehr exakt gefertigt sein, um ein Herausfallen der Mutter zu verhindern. Ferner tritt der Nachteil auf, dass wenn das Aluminiumblech die Mutter nicht sehr exakt und eng umschließt, sich jene beim Eindrehen der Schraube mitdreht.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, eine Anschweißmutter bereitzustellen, die für hohe Belastungen geeignet und die verdrehsicher ist. Sie soll günstig herzustellen sein und es soll möglich sein, bestehende Verschraubungen zu lösen und erneut vorzunehmen.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Anschweißmutter nach Anspruch 1 und ein Verfahren zu ihrer Herstellung nach Anspruch 8. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Anschweißmutter besteht aus einem Grundkörper, der eine Ausnehmung hat, in welche eine herkömmliche Mutter eingepresst ist. Der Grundkörper besteht aus einem Material, das mit dem gewünschten Material verschweißbar ist, beispielsweise aus Aluminium. Bei der eingepressten Mutter handelt es sich insbesondere um eine aus Edelstahl. Die Anschweißmutter weist weiter eine Abdeckung auf, die sich auf der Seite der Anschweißmutter befindet, die der zu verschweißenden Seite gegenüber liegt.
  • Ein Vorteil ist folglich, dass die Mutter durch die Abdeckung vor dem Herausfallen geschützt ist. Zudem schützt die Abdeckung das Gewinde der eingepressten Mutter vor Verschmutzungen während des Schweißvorganges. Die Mutter ist verdrehsicher in den Grundkörper eingebracht. Da eine herkömmliche Mutter, insbesondere eine Edelstahlmutter, eingepresst ist, hat die Anschweißmutter ein stabiles Gewinde und ist somit für hohe Belastungen geeignet. Im Vergleich mit ebenfalls im Stand der Technik bekannten Einpressmuttern ist die erfindungsgemäße Anschweißmutter günstig bei der Verarbeitung, da sie verschweißt werden kann und kein Spezialwerkzeug erfordert. Erschütterungen, Wärmeausdehnungen und ähnliche Einflüsse sind unproblematisch und haben keinen Einfluss auf die Stärke der Befestigung.
  • Bevorzugt weist die Abdeckung eine durchgehende Öffnung auf, die sich in der Verlängerung des Gewindes der eingepressten Mutter befindet. Dies ist vorteilhaft, da die einzudrehende Schraube beliebig lang sein kann, weil die Schraube durch die Öffnung in der Abdeckung hindurch gehen kann.
  • Beim erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren wird aus einem entsprechenden Rohmaterial, beispielsweise einer Aluminiumplatte, der Grundkörper ausgestanzt. Er hat beispielsweise eine zylindrische, prismenförmige oder quaderförmige Gestalt. In den Grundkörper wird nun eine Ausnehmung durch Verdrängen von Material erzeugt. Mit Hilfe von z. B. Stempel und Matrize wird Material aus dem Grundkörper herausgedrückt. Dies erfolgt jedoch nur soweit, dass eine Aufnehmung entsteht, die so groß ist, dass die Mutter aufgenommen werden kann, und dass das herausgedrückte Material nicht von dem Grundkörper abfällt. Stattdessen steht das verdrängte Material über den Grundkörper über und bleibt als Abdeckung bestehen. Diese Abdeckung braucht nicht weiter mit dem Grundkörper verbunden werden, sondern die durch das Herausdrücken entstehenden unregelmäßigen Oberflächen wirken ineinander und bewirken so ein „Verbeißen" von Abdeckung und Grundkörper. Abschließend wird eine herkömmliche Mutter in die Ausnehmung eingepresst.
  • Das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren ist fertigungstechnisch sehr günstig. Mit Hilfe eines Folgeschnittwerkzeuges können die einzelnen Schritte durchgeführt und damit die Produktion automatisiert werden. Mit dem Herstellungsverfahren kann somit günstig eine für hohe Belastungen geeignete Anschweißmutter bereitgestellt werden.
  • Bevorzugt wird in die Abdeckung eine Öffnung eingebracht. Dies kann beispielsweise erfolgen, indem gleichzeitig mit dem Ausstanzen des Grundkörpers im Bereich des Zentrums die Öffnung ausgestanzt wird. Alternativ kann die die Öffnung in Form einer Bohrung durch ein zerspanendes Verfahren, insbesondere Bohren hergestellt werden.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen erläutert und beschrieben. Es zeigen:
  • 1: eine Aufsicht auf eine erfindungsgemäße Anschweißmutter;
  • 2: eine Unteransicht einer erfindungsgemäßen Anschweißmutter;
  • 3: eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Anschweißmutter;
  • 4: einen Schnitt entlang der Linie IV-IV in 1, wobei 4B die Anschweißmutter ohne eingepresste Mutter zeigt; und
  • 5: eine Anschweißmutter bei ihrem erfindungsgemäßen Einsatz in der Schnittdarstellung der 4.
  • Die Anschweißmutter 1 weist einen Grundkörper 2 auf. Dieser ist in der Ausführung der 15 zylinderförmig. Er kann jedoch auch andere geeignete Gestalten aufweisen, beispielsweise eine quaderförmige oder prismatische Gestalt. In der bevorzugten Ausführung ist der Grundkörper aus Aluminium gefertigt. Die Anschweißmutter 1 weist weiter eine Abdeckung 3 auf, die ebenfalls aus dem Material des Grundkörpers, bevorzugt Aluminium, gefertigt ist. In der Mitte der Abdeckung 3 ist eine Öffnung 4 vorgesehen. Aus der Unteransicht der 2 wird ersichtlich, dass eine Mutter 5 insbesondere eine Edelstahlmutter, in den Grundkörper 2, genauer in eine entsprechende Ausnehmung 6 eingepresst ist. Bevorzugt handelt es sich hierbei um eine Vierkantmutter. Es können jedoch auch andere Muttern verwendet werden, beispielsweise eine Sechskantmutter. Bei der Mutter 5 handelt es sich um eine herkömmliche Mutter, die auf ihrer Innenseite ein Gewinde 7 aufweist. Aus dem Schnitt der 4 wird deutlich, dass der Grundkörper eine Höhe H aufweist, die größer ist als die Höhe h der Mutter 5 bzw. der entsprechenden Ausnehmung 6. Diese bevorzugte Gestaltung bringt den produktionstechnischen Vorteil mit sich, dass die Abdeckung 3 dadurch gebildet wird, dass das zur Bildung der Ausnehmung 6 verdrängte Material nicht vollständig herausgedrückt wird, sondern als Abdeckung 3 verbleibt. Die Differenz zwischen H und h ist in Abhängigkeit der gewünschten Dimensionierung der Anschweißmutter und der notwendigen Überlappungsstrecke zur Fixierung der Abdeckung 3 frei wählbar. Bevorzugt gilt: H = 1,2 – 2,0 × h. Aus der Darstellung der 4 ist auch ersichtlich, dass die Öffnung 4 in der Abdeckung 3 mit dem Gewinde 7 der Mutter 5 fluchtend angebracht ist und mindestens den Durchmesser einer in das Gewinde 7 einzubringenden Schraube 20, genauer deren Schaft 21 aufweist. Die Öffnung 4 könnte deshalb auch als Schraubenschaftdurchgang bezeichnet werden.
  • Aus einer Zusammenschau der 1 bis 4 wird das Verfahren zur Herstellung deutlich. Aus einer Platte, beispielsweise Aluminiumplatte mit einer Höhe H wird der Grundkörper 2 gestanzt. Gleichzeitig wird im Bereich des Zentrums des Grundkörpers die Öffnung 4 gestanzt. Im Anschluss daran wird die Ausnehmung 6 gebildet, indem das die Abdeckung 3 bildende Material soweit aus dem Grundköper 2 herausgedrückt wird, bis die Höhe h der Ausnehmung 6 mindestens der Höhe der einzubringenden Mutter 5 entspricht. Aufgrund der geeigneten Dimensionierung von H und h bleibt die Abdeckung 3 dabei mit dem Grundkörper 2 verbunden. Abschließend wird die Mutter 5 in die Ausnehmung 6 eingepresst.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass eine Öffnung 4 in der Abdeckung 3 nicht ausgebildet werden muss. Auch dann ist die Anschweißmutter 1 voll funktionsfähig. Der Vorteil einer Öffnung 4 liegt jedoch darin, dass die Länge der in die Anschweißmutter 1 einzudrehenden Schraube 20 im Grunde beliebig gewählt werden kann, da die Schraube 20 durch die Öffnung 4 hindurch treten kann (vgl. 5C). Weiterhin kann die Öffnung 4 auch in einem anderen Verfahrensschritt eingebracht werden, beispielsweise bereits vor dem Ausstanzen des Grundkörpers 2, nach dem Ausstanzen des Grundkörpers 2 oder nachdem die Ausnehmung 6 gebildet worden ist.
  • 5 zeigt wie die erfindungsgemäße Anschweißmutter 1 eingesetzt werden kann. Die Anschweißmutter 1 wird mit einer Platte 10 verschweißt. Hierfür wird die Anschweißmutter über einer entsprechenden Bohrung 11, durch welche die Schraube 20 hindurchgeführt werden soll, platziert und herkömmlich verschweißt, so dass eine Schweißnaht 15 gebildet wird und die Anschweißmutter 1 mit der Platte 10 verbunden ist. Die Bohrung 11 und die Öffnung 4 sowie das Gewinde 7 sind nun fluchtend angeordnet. Wichtig ist, dass, beispielsweise im Gegensatz zu den bekannten Einpressmuttern, die Bohrung 11 nicht exakt an den Durchmesser des Gewindes 7 angepasst werden muss, sondern durchaus auch größer sein kann. Es sind somit fertigungstechnische Toleranzen problemlos. Nach dem Verschweißen der Anschweißmutter 1 kann eine Schraube 20 entsprechend eingebracht und verschraubt werden.
  • Es ist für einen Fachmann ersichtlich, dass die so gebildete Befestigung stabil ist, jederzeit gelöst und wieder befestigt werden kann und auch Erschütterungen und Wärmeveränderungen problemlos standhält. Weiterhin ist ersichtlich, dass die Mutter 5 vor Herausfallen geschützt ist, d. h. sie kann weder auf der Rückseite der Konstruktion, in 5 oben, herausfallen, da sie in diese Richtung durch die Abdeckung 3 geschützt ist, noch kann sie in Richtung zur Vorderseite herausfallen. Hier wird sie von der Platte 10 gesichert. Weiter ist ersichtlich, insbesondere aus 2, dass die Mutter 5 verdrehsicher in der Ausnehmung 6 aufgenommen ist, so dass auch größere Drehmomente problemlos beim Anziehen eingesetzt werden können, ohne dass sich die Mutter 5 lösen kann. Im Ergebnis überwindet somit die erfindungsgemäße Anschweißmutter ein in der Technik lange bestehendes und vielfach angegangenes Problem auf einfache und kostengünstige Weise.
  • 1
    Anschweißmutter
    2
    Grundkörper
    3
    Abdeckung
    4
    Öffnung
    5
    Mutter
    6
    Ausnehmung
    7
    Gewinde
    10
    Platte
    11
    Bohrung
    15
    Schweißnaht
    20
    Schraube
    21
    Schaft

Claims (10)

  1. Anschweißmutter (1), bestehend aus einem verschweißbaren Grundkörper (2) aus einem ersten Material, wobei der Grundkörper im Bereich seines Zentrums eine Ausnehmung (6) aufweist, in welche eine Mutter (5) aus einem zweiten Material eingepresst ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschweißmutter eine Abdeckung (3) aus dem ersten Material aufweist, die auf der Seite des Grundkörpers angebracht ist, die dem Material gegenüberliegt, mit der die Anschweißmutter verschweißbar ist.
  2. Anschweißmutter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Material Aluminium ist.
  3. Anschweißmutter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Material Edelstahl ist.
  4. Anschweißmutter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mutter (5) eine Vierkantmutter ist.
  5. Anschweißmutter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (3) eine durchgehende Öffnung (4) aufweist, die sich in der Verlängerung eines Gewindes (7) der Mutter (5) zur Aufnahme einer korrespondierenden Schraube (20) befindet.
  6. Anschweißmutter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe (H) des Grundkörpers (2) größer ist als die Höhe (h) der Ausnehmung (6).
  7. Anschweißmutter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (2) eine blockförmige Gestalt aufweist, insbesondere dass er zylindrisch, prismenförmig oder quaderförmig ist.
  8. Verfahren zur Herstellung einer Anschweißmutter (1) nach Anspruch 1, aufweisend die folgenden Schritte: a) Ausstanzen eines Grundkörpers (2) aus einer Platte aus einem ersten Material, b) Erzeugen einer Ausnehmung (6) durch Verdrängen von Material, wobei die Materialverdrängung nur soweit erfolgt, dass die Ausnehmung zur Aufnahme einer Mutter (5) gebildet wird, das verdrängte Material aber mit dem Grundkörper verbunden bleibt und so eine Abdeckung (3) bildet, und c) Einpressen einer Mutter aus einem zweiten Material in die Ausnehmung.
  9. Herstellungsverfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine durchgehende Öffnung (4) im Bereich des Zentrums des verdrängten Materials erzeugt wird, wobei sich diese in der Verlängerung eines Gewindes (7) der Mutter zur Aufnahme einer korrespondierenden Schraube (20) befindet.
  10. Herstellungsverfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (4) durch Stanzen erzeugt wird, wobei insbesondere der Grundkörper (2) und die Öffnung zugleich ausgestanzt werden.
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