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DE102005059130B4 - Vorrichtung zum Spritzgießen von Formteilen - Google Patents

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DE102005059130B4 DE200510059130 DE102005059130A DE102005059130B4 DE 102005059130 B4 DE102005059130 B4 DE 102005059130B4 DE 200510059130 DE200510059130 DE 200510059130 DE 102005059130 A DE102005059130 A DE 102005059130A DE 102005059130 B4 DE102005059130 B4 DE 102005059130B4
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Abstract

Vorrichtung zum Spritz- bzw. Druckgießen von Formteilen, bestehend aus einer verschiebbaren, einen Teil eines Formwerkzeuges aufnehmenden Formaufspannplatte und einer zwischen dem Formwerkzeug und der Formaufspannplatte bewegbar angeordneten Auswerferplatte, die an einer Seite mit mindestens einem in das Formwerkzeug ragenden Auswerferstift versehen ist und an ihrer anderen Seite eine mit einem Antrieb zusammenwirkende Auswerferstange trägt, die aus einer Kupplungsstange sowie einer damit lösbar verbindbaren Kupplungshülse besteht, die mit der Auswerferplatte verbunden ist und eine Ausnehmung aufweist, in die ein Endstück der Auswerferstange radial einsteckbar und durch Drehung verriegelbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungshülse (14) aus zwei lösbar miteinander verbundenen Teilen besteht und ein mit der Auswerferplatte (9a, 9b) befestigtes Flanschteil (15) sowie ein mit der Ausnehmung (21) versehenes Konturhülsenteil (16) umfasst, wobei das Flanschteil (15) an seiner der Auswerferplatte (9a, 9b) abgewandten Seite bündig an die ihm zugewandte Stirnfläche des Konturhülsenteils (16) angelegt ist und mit einem im Durchmesser kleineren...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Spritz- bzw. Druckgießen von Formteilen, bestehend aus einer verschiebbaren, einen Teil eines Formwerkzeuges aufnehmenden Formaufspannplatte und einer zwischen dem Formwerkzeug und der Formaufspannplatte bewegbar angeordneten Auswerferplatte, die an einer Seite mit mindestens einem in das Formwerkzeug ragenden Auswerferstift versehen ist und an ihrer anderen Seite eine mit einem Antrieb zusammenwirkende Auswerferstange trägt, die aus einer Kupplungsstange sowie einer damit lösbar verbindbaren Kupplungshülse besteht, die mit der Auswerferplatte verbunden ist und eine Ausnehmung aufweist, in die ein Endstück der Auswerferstange radial einsteckbar und durch Drehung verriegelbar ist.
  • Eine solche Vorrichtung ist durch die DE 34 30 872 C2 bekannt geworden. Die Zweiteiligkeit dieser bekannten Auswerfereinheit, nämlich einerseits die Kupplungshülse und andererseits die Auswerferstange, ermöglicht es, ein Formwerkzeug ohne großen Aufwand in kürzester Zeit funktionsgerecht einzusetzen. Denn Auswerferstange und Kupplungshülse sind durch die in der Draufsicht im wesentlichen T-förmige Ausnehmung der Kupplungshülse und die darin mit ihrem Kupplungskopf von oben radial einzufügende Auswerferstange als Schnellkupplung nach Art eines Bajonettverschlusses ausgebildet.
  • Um betrieblichen Besonderheiten bzw. werkzeugtechnischen Erfordernissen Rechnung tragen zu können, kommen in der Praxis nach Typ und Fabrikat verschiedenste Spritz- bzw. Druckgießmaschinen mit daran angepassten Formwerkzeugen und Auswerfereinheiten zum Einsatz. Das erfordert in der Praxis eine Viel falt von angepassten Sonderbauweisen der in das Formwerkzeug bzw. die Auswerfereinheit zu integrierenden Auswerferstange mit Kupplungshülse. Dies lässt sich mit der bekannten Vorrichtung nicht erfüllen, so daß diese Funktionsteile mit unterschiedlichen Außendurchmessern und entsprechend dickeren oder dünneren Auswerferstangen bereit gehalten werden müssen, in der Regel in drei Durchmessergrößen. Weiterhin ergibt sich aufgrund der differierenden Dicke S der Formaufspannplatte, deren Dickendifferenz je nach Formgröße mehr als 35 mm betragen kann, die Notwendigkeit, für jede Durchmessergröße von Kupplungshülse und Auswerferstange auch entsprechend mehrere Längen für diese Bauteile vorzusehen. Denn der Funktionsablauf der Auswerfereinheit ist integrierter Bestandteil der Maschineneinheit, wobei ein Endlagensignal der Auswerfereinheit den Schließ- und auch den Öffnungsvorgang der Maschine freigibt.
  • Mit der Endlagensicherung der Auswerfereinheit ist gleichzeitig auch die Endlage der auswerferseitigen Auswerferplatte, üblich auch in der Bauweise als Auswerferplattenpaket, gesichert. Es muß hierbei in der Einbaulage von Kupplungshülse und Auswerferstange eine Nullpunktlinie eingehalten werden. Diese wird von dem Abstand L2 (vgl. 1) zwischen der Frontfläche der beweglichen Formaufspannplatte des auswerfer- bzw. werkzeugseitigen Formgießwerkzeugs und der Endfläche des Kupplungskopfes der Auswerferstange, über den diese an die maschinen- und antriebsseitige Auswerfereinheit angeschlossen wird, vorgegeben. Eine unterschiedliche Dicke der Formaufspannplatte verändert daher das Abstandsmaß L2 mit der Notwendigkeit, eine jeweils in der Länge angepasste Baueinheit bereit zu halten.
  • Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß die spritzgegossenen Artikel beim Öffnen der Form häufig über einen kurzen Weg H (Leerhub) zunächst vom Formkern gelöst werden müssen. Das darf zu keiner Knickbelastung der Auswerferstifte führen, die gleichwohl den Kontakt zum Spritzteil bzw. Artikel beibehalten müssen und ihre Passbohrungen nicht verlassen dürfen. Diese werkzeugtechnische Forderung be deutet, daß die Auswerferplatten den gleichen Weg H als Leerhub fahren müssen. Dieser muß in der Konturhülse zurückgelegt werden, weil ansonsten die Endlage bzw. Nullpunkt-Linie der maschinenseitigen Auswerfereinheit den Endlagenkontakt verlassen würde. Auch diese Maßgabe führt zu der Bereitstellung unterschiedlicher Baugrößen der bekannten Vorrichtung. Hinzu kommt ebenfalls, daß die maschinenseitige Kupplung zum Verbinden mit dem Kupplungskopf der Auswerferstange verschiedenste Profile bzw. Konturen aufweisen kann, was folglich angepasste Auswerferstangen erforderlich macht.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Vorrichtung zu schaffen, mit der sich eine Bauarten-Vielfalt vermeiden lässt und die einen vom Maschinentyp und -fabrikat sowie Aufbau des Formwerkzeugs unabhängigen, variablen Einbau ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Kupplungshülse aus zwei lösbar miteinander verbundenen Teilen besteht und ein mit der Auswerferplatte befestigtes Flanschteil sowie ein mit der Ausnehmung versehenes Konturhülsenteil umfasst, wobei das Flanschteil an seiner der Auswerferplatte abgewandten Seite bündig an die ihm zugewandte Stirnfläche des Konturhülsenteils angelegt ist und mit einem im Durchmesser kleineren Ringbund in das Konturhülsenteil eintaucht. Durch die Zweiteiligkeit der Kupplungshülse lässt sich erreichen, daß die in der Herstellung aufwendigere und gehärtete Konturhülse mit einem Festmaß vorsehen lässt. Damit entfallen sämtliche Vielfalten der bekannten einteiligen Kupplungshülse. Denn erforderliche Abmessungsanpassungen zur Einhaltung der Nullpunkt-Linie lassen sich durch einfaches Abdrehen des als Drehkörper ausgebildeten, nicht wärmebehandelten Flanschteils und/oder seines Ringbundes erreichen. Es können damit für jeden Einsatzzweck einheitlich lange Auswerferstangen verwendet werden.
  • Nach einem Vorschlag der Erfindung ist der Ringbund mit einem Außengewindeabschnitt und das der Auswerferplatte zugewandte Ende des Konturhülsenteils mit einem Gewindeabschnitt zur Schraubverbindung des Konturhülsenteils mit dem Flanschteil versehen. Somit liegt durch einfaches Verschrauben dieser beiden Bauteile eine zuvor durch Ablängen bzw. -drehen des Flanschteils individuell angepasste Kupplungshülse vor.
  • Die Schraubverbindung lässt sich vorteilhaft durch einen von außen radial in fluchtende Bohrungen jeweils im Bereich des Innengewindeabschnitts des Konturhülsenteils und des Außengewindeabschnitts des Flanschteils eingesetzten Spreizstift sichern.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist die Ausnehmung des Konturhülsenteils in einem der Auswerferplatte abgewandten Bereich mit Schlüsselflächen entsprechend parallelen Schlüsselflächen der Auswerferstange ausgebildet, denen sich zum Einbringen eines formangepaßten, zylindrischen Verriegelungskopfes der Auswerferstange ein radial größer ausgenommener Erweiterungsbereich in Richtung Auswerferplatte anschließt. Die Auswerferstange lässt sich somit in das zentral mit der hinteren Auswerferplatte verschraubte und radial mit einem Zylinderstift fixierte Konturhülsenteil der Kupplungshülse von oben einführen und danach durch eine Drehung um 90° verriegeln.
  • Die erfindungsgemäße zweiteilige Kupplungshülse erlaubt es in vorteilhafter Weise, die Innenmantelfläche des Konturhülsenteils im Erweiterungsbereichs im Mantelflächengrund mit einer zentralen Kugelaufnahmevertiefung auszubilden, die in eine axial nachfolgende, sich beidseitig über die Kugelaufnahmevertiefung hinaus erstreckende Radialnut übergeht. Das von Schrauben oder dergleichen Befestigungsmitteln zur Anbringung der Kupplungshülse an die Auswerferplatte befreite Konturhülsenteil erlaubt es, die Verriegelungskugel des Verriegelungskopfes der Auswerferstange beim Einfügen in die Ausnehmung des Konturhülsenteils in die boden- bzw. grundseitige Kugelaufnahmevertiefung einzulegen, aus der die Verriegelungskugel bei der Drehbewegung gezielt bis in die bis zur Rastendlage reichende Radialnut gleitet. Da diese bezogen auf die Kugelaufnahmevertiefung beidseitig verläuft, kann die Auswerferstange, um in ihre Verriegelungsposition zu gelangen, nicht mehr nur zu einer Seite, sondern um 90° entweder zu der einen oder zu der anderen Seite hin verdreht werden.
  • Es empfiehlt sich daher, daß der Verriegelungskopf der Auswerferstange an seinem Außenumfang mit zwei zueinander diametral angeordneten, federbelasteten Verriegelungskugeln versehen ist, denen im Konturhülsenteil zwei Kugelgleitbahnen zugeordnet sind, die auf Höhe der Radialnut beginnen und sich axial bis etwa zum Innengewindeabschnitt erstrecken. Es wird hierdurch einerseits eine gleichmäßigere Belastung der Verriegelung der Auswerferstange erreicht. Andererseits liegt den für in der Konturhülse zu fahrenden Leerhub eine Zweilinienführung der sich dabei zusammen mit der Auswerferplatte verschiebenden Konturhülse vor, indem jede der beiden Verriegelungskugeln in den Kugelgleitbahnen eine Laufbahn findet. Wegen des von Schrauben oder dergleichen Befestigungsmitteln unbeeinträchtigten Konturhülsenteils steht für die Rastkugeln eine größere Führungslänge der Kugelgleitbahnen zur Verfügung.
  • Eine bevorzugte Ausführung der Erfindung sieht vor, daß auch die Auswerferstange zweiteilig ist und aus einer mit dem Verriegelungskopf ausgebildeten Profilstange und einem damit verbindbaren Kupplungskopf besteht. Die Gleichheit der Bauteile zur Vermeidung einer Variantenvielfalt lässt sich hierdurch weiter begünstigen. Denn die in der Herstellung wegen des Verriegelungskopfes und der Schlüsselflächen sehr viel aufwendigere Profilstange, die sich in vorteilhafter Weise ebenfalls mit dem Kupplungskopf verschrauben lässt, kann mit bleibenden, paßgenau zum Konturhülsenteil abgestimmten Festmaßen vorgesehen werden. Wenn an der jeweiligen Spritzgießmaschine Betriebssonderheiten zu beachten sind, wie insbesondere das Profil bzw. die Kontur der maschinenseitigen Kupplung zum Antrieb, lassen sich diese an dem einfach wechselbaren Kupplungskopf entsprechend einarbeiten. Während die Profilstange umverändert bleibt, kann durch die Auslegung des Kupplungskopfes auch das für die Nullpunkt-Linie wichtige, maschienenbezogene Abstandsmaß L2 ohne weiteres berücksichtigt werden, nämlich durch eine mehr oder weniger große Länge des Kupplungskopfes.
  • Weitere Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der Beschreibung eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels der Erfindung. Es zeigen:
  • 1 von einer Auswerfereinheit einer Spritzgießmaschine in einem Längsschnitt den auswerfer- bzw. werkzeugseitigen Aufbau eines Spritzgießwerkzeuges vor dem Verbinden einer Auswerferstange mit einer werkzeugseitig eingebauten Kupplungshülse (Teilzeichnung a) und in der unteren Zeichnungshälfte (Teilzeichnung b) einen Längsschnitt wie zuvor, mit in der Kupplungshülse verriegelter Auswerferstange und durchgeführtem Entformungshub der Auswerferplatten;
  • 2 als Einzelheit der 1 die Kupplungshülse in einem Teil-Längsschnitt;
  • 3 die Kupplungshülse der 2 in einem Schnitt entlang der Linie III-III;
  • 4 als Einzelheit der 1 die Auswerferstange in einem Teil-Längsschnitt;
  • 5 die Auswerferstange nach 4 in einem Schnitt entlang der Linie V-V; und
  • 6 als Einzelheit der 4 in einer Längsansicht den Kupplungskopf der Auswerferstange, mit dem gegenüber abweichenden Kupplungsprofilen dargestellt.
  • Von einer hinlänglich bekannten Spritz- bzw. Druckgießmaschine ist von deren Auswerfereinheit 1 lediglich das auswerfer- bzw. werkzeugseitige Formwerkzeug 2 dargestellt. Zum Herstellen von Formteilen bzw. Artikeln 3 aus thermoplastischem Kunststoff besteht dieses im Ausführungsbeispiel aus einer beweglichen Formspannplatte 4, die über Schrauben unter Zwischenschaltung von Abstandhaltern 5 mit einer Zwischenplatte 6 und einer einen Formkern 7 tragenden Aufnahmeplatte 8 verbunden ist. In einem Freiraum zwischen der Formplatte 4 und der Zwischenplatte 6 sind als Plattenpaket zwei miteinander verschraubte, bewegbare Auswerferplatten 9a, 9b angeordnet. Wie in der oberen Bildhälfte a gezeigt, sind in der vorderen Auswerferplatte 9b sowohl Rohrauswerfer 10 mit darin geführten Rohrauswerferstangen 11 als auch Auswerferstifte 12 (vgl. die untere Bildhälfte b) angeordnet. Die Rohrauswerferstangen 11 sind, ausgehend von ihrer Befestigung in der Formspannplatte 4, durch die Zwischenplatte 6 und den Formkern 7, und die Auswerferstifte 11, ausgehend von der vorderen Auswerferplatte 9b, durch die Zwischenplatte 6 und die Aufnahmeplatte 8 (bzw. Abstreifplatte) mit Kontakt zu dem zu entformenden und auszuwerfenden Formteil 3 hindurchgeführt.
  • Mit der hinteren Auswerferplatte 9a ist über einen Axialstift 13 eine Kupplungshülse 14 befestigt, die näher den 2 und 3 zu entnehmen ist. Diese besteht aus einem als Drehkörper ausgebildeten Flanschteil 15 und einem damit verschraubten Konturhülsenteil 16. Zur Schraubverbindung besitzt das Flanschteil 15 in axialer Verlängerung einen mit einem Außengewindeabschnitt 17 versehenen Ringbund 18, der in einen Zylinderraum des Konturhülsenteils 16 eintaucht, wobei der Außengewindeabschnitt 17 mit einem in dem Zylinderraum am hinteren Ende des Konturhülsenteils 16 ausgebildeten Innengewindeabschnitt 19 in Eingriff kommt. Die Schraubendlage, in der sich die einander zugewandten Stirnflächen von Flanschteil 15 und Konturhülsenteil 16 aufeinanderlegen, wird durch einen von außen radial eingesetzten Spreizstift 20 gesichert. Das auf den Außengewindeabschnitt 17 des Flanschteils 15 aufschraubbare Konturhülsenteil 16 ist mit einer von oben gesehen im wesentlichen T-förmigen Ausnehmung 21 versehen, die in ihrem vorderen Bereich mit Schlüsselflächen 22a, 22b ausgebildet ist, denen sich ein radial größer ausgenommener Erweiterungsbereich 23 anschließt (vgl. auch 3).
  • Die in das Formwerkzeug 2 eingebaute Kupplungshülse 14 ragt mit dem vorderen, die Kontur der Ausnehmung 21 aufweisenden Ende des Konturhülsenteils 16 aus der Formspannplatte 4 hervor. In die Ausnehmung 21 wird von oben mit einem Verriegelungskopf 24 eine Auswerferstange 25 aus der in der oberen Bildhälfte von 1 gezeigten Ausgangsposition nach unten eingeführt, dann um einen der Tiefe X von an dem Verriegelungskopf 24 ausgebildeten Schlüsselflächen 26 entsprechenden Weg nach vorne verschoben und anschließend durch eine 90° Drehung mit dem Konturhülsenteil 16 der Kupplungshülse 14 verriegelt, wie in der unteren Bildhälfte von 1 gezeigt. Die Kupplungshülse 14 mit der darin verriegelten Auswerferstange 25 ragt in dieser Ausbaulage mit einem festen Abstandsmaß 12 aus der Formspannplatte 4 hervor, das exakt der Entfernung von der Formspannplatte 4 bis zu der in der Maschinensteuerung eingegebenen Nullpunkt-Linie 27 entspricht.
  • Die als Einzelheit in den 4 und 5 dargestellte Auswerferstange 25 ist ebenfalls zweiteilig ausgeführt und besteht aus einer den Verriegelungskopf 24 aufweisenden Profilstange 28 und einem damit verschraubten Kupplungskopf 29, der ein unterschiedliches Kupplungsprofil 30a bzw. 30b, 30c oder 30d besitzen kann, wie beispielsweise abweichend jeweils in der oberen Hälfte bzw. der unteren Hälfte der 4 und 6 dargestellt. Zur Verspannung der Schraubverbindung 31 zwischen der Profilstange 28 und dem Kupplungskopf 29 ist in eine zentrale, über eine Zugangsbohrung 32 zugängliche Bohrung 33 eines Außengewindezapfens 34 der Profilstange 28 ein geschlitzter Kegelstift 35 eingesetzt. Über den Kupplungskopf 29 wird das Formwerkzeug 2 an einen in 1 nicht gezeigten Antrieb der Maschinenseite der Auswerfereinheit 1 angekuppelt.
  • Der Verriegelungskopf 24 der Auswerferstange 25 ist mit zwei zueinander diametral angeordneten, von Druckfedern 36 beaufschlagten Verriegelungskugeln 37 ausgestattet. Jede Druckfeder 36 befindet sich in einer Kammer 38, die von einer den Verriegelungskopf 24 nach vorne hin abschließenden Endplatte 39 begrenzt wird.
  • Zum Einführen in die Ausnehmung 21 der Kupplungshülse 14 weist die Profilstange 28 Schlüsselflächen 40a, 40b auf (vgl. 5), die den Schlüsselflächen 22a, 22b des Konturhülsenteils 16 angepaßt sind. Dem Verriegelungskopf 24 bzw. dessen Verriegelungskugeln 37 sind in der Innenmantelfläche 41 des Konturhülsenteils 16 unterhalb des Erweiterungsbereichs 23 im Mantelflächengrund eine zentrale Kugelaufnahmevertiefung 42 und dieser axial nachfolgend eine sich beidseitig über die Kugelaufnahmevertiefung 42 hinaus erstreckende Radialnut 43 zugeordnet (vgl. die 2 und 3). Von oberhalb der beiden Enden der Radialnut 43 ausgehend erstrecken sich bis etwa zum Innengewindeabschnitt 19 des Konturhülsenteils 16 axiale Kugelgleitbahnen 44, in die die aus der Radialnut 43 durch Drehung der Auswerferstange 25 heraustretenden Verriegelungskugeln 37 gelangen und danach von diesen geführt werden bzw. darin laufen, insbesondere auch dann, wenn ein Leerhub H zur Entformung eines spritzgegossenen Formteils 3 vor dem endgültigen Auswerfen von dem Formkern 7 durchgeführt werden muß (vgl. die untere Bildhälfte b von 1).
  • Die Mehrteiligkeit von Kupplungshülse 14, bestehend aus dem Flanschteil 15 und dem damit verschraubbaren Konturhülsenteil 16, und die ebenfalls zweiteilige Auswerferstange 25, bestehend aus der Profilstange 28 einschließlich Verriegelungskopf 24 und dem damit verschraubbaren Kupplungskopf 29, macht eine Variantenvielfalt entbehrlich. Ganz gleich, um welchen Maschinentyp bzw. Fabrikat sowie vorhandenem Formwerkzeug mit anzuschließendem, maschinenseitigen Antrieb es sich handelt, wird ohne Vorratshaltung insbesondere die Einhaltung der Nullpunkt-Linie 27 stets gewährleistet, unabhängig davon, ob mit oder ohne einem Lehrhub H gearbeitet werden muß. Um die Einhaltung der Nullpunkt-Linie 27 zu gewährleisten, braucht lediglich entsprechend den maschinenbedingten Vorgaben das Flanschteil 15 der Kupplungshülse 14 und/oder dessen in das Konturhülsenteil 16 eingeschraubter Ringbund 18 durch einfaches Abdrehen vor dem Einbau auf die gewünschte Länge gebracht zu werden. Durch die Zweiteiligkeit der Auswerferstange 25 bietet sich diese Möglichkeit der Anpassung auch durch den Kupplungskopf 29, dessen Länge auf das Einbaumaß, vorgegeben durch die maschinenfeste Nullpunkt-Linie 27, abgestimmt werden kann.
  • Die Einbausituation ohne Leerhub H zeigt die obere Bildhälfte a von 1, während die untere Bildhälfte b die Einbausituation mit einem Leerhub H zeigt. Das frei bestimmbare, maschinenbedingt gesondert festzulegende Maß K lässt sich durch eine einfache Rechnung ermitteln, wie in 1 für die Bedingungen mit und ohne Leerhub H angegeben. Das Maß K steht in Abhängigkeit zur Dicke S der Formaufspannplatte 4 und zum Weg des werkzeugtechnisch zurückzulegenden Leerhubes H, was sich durch einfaches Kürzen des Flanschteils 15 individuell erreichen lässt. Die somit mögliche, stufenlose Anpassung der Maße K und H an den Konstruktionsaufbau des konkreten Formwerkzeugs gibt dem Konstrukteur einen großen Spielraum.
  • Die in die Berechnung eingehende Größe E ergibt sich aus dem Vorkragmaß des Konturhülsenteils 16 aus der Formaufspannplatte 4 und die Größe T aus dem Abstand, den die Auswerferplatten 9a, 9b zur Innenseite der Formaufspannplatte 4 einnehmen. Bei der Betriebsweise mit einem Leerhub H verlagert sich die Auswerferstange 25 zunächst nach hinten, womit die Auswerferplatten 9a, 9b unter Mitnahme der Kupplungshülse 14, die sich somit relativ zu der Auswerferstange 25 verlagert, von der Formspannplatte 4 entsprechend dem Weg des Leerhubes H freikommen und die Auswerferstifte 12 das Formteil 3 entformen, wie in der unteren Bildhälfte b von 1 zu sehen. Danach wird die gesamte Auswerfereinheit 1 durch Beaufschlagung der Auswerferstange 25 durch den maschinenseitigen An trieb nach vorne beaufschlagt, so daß sich die Formaufspannplatte 4 entsprechend nach vorne bewegt, womit das Formteil 3 durch die Rohrauswerferstangen 11 der Rohrauswerfer 10 insgesamt aus dem Formwerkzeug 2 ausgeworfen wird.

Claims (10)

  1. Vorrichtung zum Spritz- bzw. Druckgießen von Formteilen, bestehend aus einer verschiebbaren, einen Teil eines Formwerkzeuges aufnehmenden Formaufspannplatte und einer zwischen dem Formwerkzeug und der Formaufspannplatte bewegbar angeordneten Auswerferplatte, die an einer Seite mit mindestens einem in das Formwerkzeug ragenden Auswerferstift versehen ist und an ihrer anderen Seite eine mit einem Antrieb zusammenwirkende Auswerferstange trägt, die aus einer Kupplungsstange sowie einer damit lösbar verbindbaren Kupplungshülse besteht, die mit der Auswerferplatte verbunden ist und eine Ausnehmung aufweist, in die ein Endstück der Auswerferstange radial einsteckbar und durch Drehung verriegelbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungshülse (14) aus zwei lösbar miteinander verbundenen Teilen besteht und ein mit der Auswerferplatte (9a, 9b) befestigtes Flanschteil (15) sowie ein mit der Ausnehmung (21) versehenes Konturhülsenteil (16) umfasst, wobei das Flanschteil (15) an seiner der Auswerferplatte (9a, 9b) abgewandten Seite bündig an die ihm zugewandte Stirnfläche des Konturhülsenteils (16) angelegt ist und mit einem im Durchmesser kleineren Ringbund (18) in das Konturhülsenteil (16) eintaucht.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringbund (18) mit einem Außengewindeabschnitt (17) und das der Auswerferplatte (9a, 9b) zugewandte Ende des Konturhülsenteils (16) mit einem Innengewindeabschnitt (19) zur Schraubverbindung des Konturhülsenteils (16) mit dem Flanschteil (15) versehen ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch einen die Schraubverbindung sichernden, von außen radial in fluchtende Bohrungen jeweils im Bereich des Innengewindeabschnitts (19) des Konturhülsenteils (16) und des Außengewindeabschnitts (17) des Flanschteils (15) eingesetzten Spreizstift (20).
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (21) des Konturhülsenteils (16) in einem der Auswerferplatte (9a, 9b) abgewandten Bereich mit Schlüsselflächen (22a, 22b) entsprechend parallelen Schlüsselflächen (40a, 40b) der Auswerferstange (25; 28) ausgebildet ist, denen sich zum Einbringen eines formangepaßten, zylindrischen Verriegelungskopfes (24) der Auswerferstange (25; 28) ein radial größer ausgenommener Erweiterungsbereich (23) in Richtung Auswerferplatte (9a, 9b) anschließt.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenmantelfläche (41) des Konturhülsenteils (16) im Erweiterungsbereich (23) im Mantelflächengrund eine zentrale Kugelaufnahmevertiefung (42) aufweist, die in eine axial nachfolgende, sich beidseitig über die Kugelaufnahmevertiefung (42) hinaus erstreckende Radialnut (43) übergeht.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Verriegelungskopf (24) der Auswerferstange (25) an seinem Außenumfang mit zwei zueinander diametral angeordneten, federbelasteten Verriegelungskugeln (37) versehen ist, denen im Konturhülsenteil (16) zwei Kugelgleitbahnen (44) zugeordnet sind, die auf Höhe der Radialnut (43) beginnen und sich axial bis etwa zum Innengewindeabschnitt (19) erstrecken.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6 gekennzeichnet durch eine den Verriegelungskopf (24) von vorne abschließende, jeweils eine Kammer (38) für eine Druckfeder (36) der Verriegelungskugeln (37) begrenzende Endplatte (39).
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerferstange (25) zweiteilig ist und aus einer mit dem Verriegelungskopf (24) ausgebildeten Profilstange (28) und einem damit verbindbaren Kupplungskopf (29) besteht.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilstange (28) und der Kupplungskopf (29) miteinander verschraubt sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch einen die Schraubverbindung verspannenden, in eine zentrale axiale Bohrung (33) eines Außengewindezapfens (34) der Profilstange (28) eingesetzten, über eine Zugangsbohrung (32) des Kupplungskopfes (29) zugänglichen, geschlitzten Kegelstift (35).
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