DE102005058297A1 - Handwerkzeugmaschine - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung beschreibt eine Handwerkzeugmaschine, wenigstens enthaltend ein Gehäuse (10) mit einem Gehäuseteil (16), einen Führungkanal (14) zum Abführen von Spänen und/oder Abrasivteilchen aus einem Arbeitsbereich (11) der Handwerkzeugmaschine, wobei der Führungskanal (14) zumindest teilweise von dem Gehäuseteil (16) gebildet ist. Die Handwerkzeugmaschine ist dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (16) als Sichtfenster ausgeführt ist.
Description
- Stand der Technik
- Die Erfindung betrifft eine Handwerkzeugmaschine, insbesondere eine Handhobelmaschine, gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Es sind Handwerkzeugmaschinen, insbesondere Handhobelmaschinen, bekannt, welche zum Auswerfen von Spänen und/oder Abrasivteilchen einen Führungskanal aufweisen. Der Führungskanal ist dabei in dem Gehäuse der Handwerkzeugmaschine integriert und öffnet sich z.B. im hinteren Bereich des Gehäuses. An den Führungskanal kann ein Auffangbehälter für die Späne und/oder Abrasivteilchen angeschlossen sein. Die Handwerkzeugmaschine kann eine Gebläseeinheit oder Absaugeinheit umfassen, die in dem Führungskanal einen Luftstrom erzeugt, um Späne und/oder Abrasivteilchen aus dem Arbeitsbereich der Handwerkzeugmaschine abzuführen und in den Auffangbehälter zu befördern.
- Offenbarung der Erfindung
- Gegenstand der Erfindung ist eine Handwerkzeugmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
- Erfindungsgemäß ist vorgesehen, ein Gehäuseteil, welches zumindest teilweise einen Führungskanal der Handwerkzeugmaschine bildet, als Sichtfenster auszuführen. Dies erlaubt dem Benutzer der Handwerkzeugmaschine, durch das Sichtfenster hindurch in den Führungskanal hinein zu sehen. Der Benutzer kann so auf einfache Weise prüfen, ob die Späne und/oder Abrasivteilchen fehlerfrei aus dem Arbeitsbereich der Handwerkzeugmaschine über den Führungskanal abgeführt werden und insbesondere in einen Auffangbehälter befördert werden. Ohne ein derartiges Sichtfenster müsste der Benutzer für eine Einsichtnahme in den Führungskanal das Gehäuse öffnen. Ist an der Handwerkzeugmaschine ein Auffangbehälter angebracht, ermöglicht das Sichtfenster dem Benutzer auch, den Füllstand des Auffangbehälters zu prüfen, denn wenn der Auffangbehälter voll ist, beginnt der Führungskanal sich zu füllen. Mit einem Blick durch das Sichtfenster kann der Benutzer so auf einfache. Weise erkennen, ob der Auffangbehälter geleert werden muss.
- Nachfolgend wird anstatt „Späne und/oder Abrasivteilchen" vereinfacht auch nur „Späne" verwendet, wobei der Begriff „Späne" Abrasivteilchen, Staubteilchen o.dgl. umfassen soll.
- Die erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine umfasst ein Gehäuse, welches aus mindestens einem Gehäuseteil gebildet ist, jedoch auch aus mehreren Gehäuseteilen gebildet sein kann. In dem Gehäuse ist ein Führungskanal zum Abführen von Spänen und/oder Abrasivteilchen aus einem Arbeitsbereich der Handwerkzeugmaschine vorgesehen. In dem Arbeitsbereich ist z.B. eine walzenförmige Messerwelle zum Abtragen von insbesondere aus einem holzartigen Material bestehenden Spänen angeordnet. Die Messerwelle kann z.B. über einen Antriebsriemen von einem Elektromotor der Handwerkzeugmaschine angetrieben werden. Um Späne aus dem Arbeitsbereich durch den Führungskanal abzuführen, wird in der Handwerkzeugmaschine mittels einer Gebläse- oder Absaugeinrichtung ein Luftstrom erzeugt. Geeignete Gebläse- oder Absaugeinrichtungen sind aus dem Stand der Technik bekannt.
- Vorzugsweise ist an den Führungskanal ein Auffangbehälter für Späne und/oder Abrasivteilchen angeschlossen, in dem die Späne und/oder Abrasivteilchen gesammelt werden können. Der Auffangbehälter kann z.B. mit Hilfe eines Anschlusselements an den Führungskanal lösbar angeschlossen sein, so dass der Auffangbehälter zum Entleeren leicht abgenommen und nach dem Entleeren wieder angeschlossen werden kann. Das Anschlusselement fixiert den Auffangbehälter am Gehäuse z.B. mit Hilfe von Rastnasen, welche an dem Auffangbehälter vorgesehen sind und in entspre-chende Ausnehmungen in dem Gehäuse eingreifen. Der Auffangbehälter kann ein Auffangsack oder ein kastenförmiger Auffangbehälter sein. Vorzugsweise handelt es sich um einen kastenförmigen Auffangbehälter, z.B. aus Kunststoff.
- Der Spanauswurf kann seitlich oder hinten erfolgen. In einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt der Spanauswurf hinten, indem sich der Führungskanal von einem im vorderen Teil der Handwerkzeugmaschine angeordneten Arbeitsbereich längs durch die Handwerkzeugmaschine erstreckt und sich nach hinten öffnet, so dass die Späne und/oder Abrasivteilchen nach hinten ausgeworfen werden. In dieser Ausführungsform hat der Führungskanal an einem hinteren Ende des Gehäuses eine Öffnung, welche sich an dem von dem Arbeitsbereich abgewandten Ende des Führungskanals befindet. Dementsprechend ist auch der Auffangbehälter bevorzugt an einem hinteren Ende des Gehäuses angeordnet. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung beziehen sich „vorne" und „hinten" auf die Arbeitsrichtung, in der die Handwerkzeugmaschine eingesetzt wird.
- Der Führungskanal ist insbesondere von vier Wänden, d.h. einer unteren und einer oberen Wand sowie zwei Seitenwänden, umgeben. Dabei kann der Führungskanal z.B. einen rechteckigen Querschnitt oder aber jeden beliebigen anderen Querschnitt aufweisen. Der Führungskanal kann z.B. gebogen oder gekrümmt sein. Die Wände des Führungskanals können eben, gebogen oder gekrümmt sein. Jede der Wände kann auch aus mehreren Wandteilen bestehen, welche zusammen eine Wand bilden. So kann z.B. eine Seitenwand aus zwei Wandteilen, einem oberen und einem unteren Wandteil bestehen, welche aneinander anliegen und so eine geschlossene Seitenwand bilden.
- Der Führungskanal der erfindungsgemäßen Handwerkzeugmaschine ist zumindest teilweise aus dem wenigstens einen Gehäuseteil gebildet, aus dem das Gehäuse aufgebaut ist. Das Gehäuse kann auch aus mehreren Gehäuseteilen aufgebaut sein, wobei eines der Gehäuseteile zumindest teilweise den Führungskanal bildet. Das Gehäuseteil bildet zumindest einen Wandteil des Führungskanals. Erfindungsgemäß ist das Gehäuseteil, welches zugleich einen Wandteil des Führungskanals bildet, als Sichtfenster ausgeführt, um Einblick in den Führungskanal zu gewähren. Dazu besteht das Gehäuseteil, das als Sichtfenster dient, beispielsweise aus einem transparenten Kunststoff oder einer Mischung transparenter Kunststoffe.
- In einer vorteilhaften Ausbildung ist das als Sichtfenster ausgebildete Gehäuseteil abnehmbar gestaltet. Das Sichtfenster ist dabei lösbar an dem übrigen Gehäuse bzw. den übrigen Gehäuseteilen befestigt, z.B. mittels einer Schraub- oder Rastverbindung. So kann das Sichtfenster zu Reinigungszwecken entfernt und anschließend wieder angebracht werden.
- In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Gehäuseteil, welches zumindest teilweise den Führungskanal bildet und als Sichtfenster dient, im oberen Bereich des Gehäuses angeordnet. Insbesondere bildet dieses Gehäuseteil zumindest teilweise eine obere Wand, z.B. einen Wandteil der oberen Wand, des Führungskanals. Somit ist in dieser Ausführungsform zumindest ein Teil der oberen Wand des Führungskanals transparent ausgeführt, um als Sichtfenster zu dienen. Der Führungskanal erstreckt sich dabei von einem Arbeitsbereich im vorderen Teil des Gehäuses längs durch die Handwerkzeugmaschine bis an das hintere Ende des Gehäuses. Zwischen dem Arbeitsbereich im vorderen Teil und der Öffnung des Führungskanals am hinteren Ende wölbt sich der Führungskanal so, dass zumindest teilweise die obere Wand des Führungskanals von einem als Sichtfenster ausgeführten oberen Gehäuseteil gebildet wird. Der als Sichtfenster ausgeführte obere Gehäuseteil kann z.B. im Bereich des Handgriffes der Handwerkzeugmaschine angeordnet sein. Das Sichtfenster kann sich z.B. unterhalb des Handgriffes befinden.
- Bei der erfindungsgemäßen Handwerkzeugmaschine handelt es sich insbesondere um eine Handhobelmaschine, z.B. zur Holzbearbeitung.
- Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
-
1 eine Draufsicht auf eine Seite einer Handhobelmaschine in einer bevorzugten Ausführungsform -
2 eine schematischer Längsschnitt durch die Handhobelmaschine gemäß1 . -
1 stellt eine Ausführungsform einer Handhobelmaschine100 in einer Seitenansicht dar. Die Handhobelmaschine100 umfasst ein Gehäuse10 mit einem Handgriff20 , einem Stromversorgungskabel22 , einem Schalter21 zum Ein- und Ausschalten der Handhobelmaschine100 sowie einem Drehschalter23 zum Einstellen der Spantiefe. An das Gehäuse10 der Handhobelmaschine100 ist ein Auffangbehälter30 angeschlossen. Ein Gehäuseteil16 im oberen Bereich10b des Gehäuses10 unterhalb des Handgriffes20 ist als Sichtfenster aus transparentem Kunststoff ausgebildet. Wie2 zu entnehmen ist, bildet das als Sichtfenster ausgeführte Gehäuseteil16 zumindest teilweise eine obere Wand14b des Führungskanals14 . - In
2 ist im Längsschnitt die Handhobelmaschine100 gemäß1 schematisch dargestellt. In dem Gehäuse10 ist ein Führungskanal14 vorgesehen, in dem Späne und/oder Abrasivteilchen aus einem Arbeitsbereich11 der Handhobelmaschine100 abgeführt werden. Der Führungskanal14 erstreckt sich von dem Arbeitsbereich11 längs durch die Handhobelmaschine100 und öffnet sich nach hinten, so dass das offene Ende14a des Führungskanals zum Auswerfen der Späne im hinteren Bereich10a des Gehäuses10 angeordnet ist. Der Führungskanal14 wölbt sich über den quer zum Führungskanal14 angeordneten Elektromotor (nicht dargestellt). - In dem Arbeitsbereich
11 ist eine walzenförmige Messerwelle12 zum Abtragen von insbesondere aus einem holzartigen Material bestehenden Spänen angeordnet, die über einen Antriebsriemen von einem Elektromotor der Handhobelmaschine angetrieben wird (nicht dargestellt). Mit Hilfe einer Gebläseeinheit13 wird ein Luftstrom erzeugt, der die Späne und/oder Abrasivteilchen aus dem Arbeitsbereich11 über den Führungskanal14 abführt. Die Gebläseeinheit13 kann z.B. als Querstromgebläse ausgebildet sein, wobei die Drehbewegung der Messerwelle12 auf die Gebläseeinheit13 mit Hilfe eines Übertragungselements übertragen wird (nicht dargestellt). Die Gebläseeinheit13 ist über ein Übertragungselement um eine parallel zu einer Drehachse der Messerwelle12 verlaufende Drehachse angetrieben. Die Drehachse der Gebläseeinheit verläuft senkrecht zu einem in dem Führungskanal14 geführten Luftstrom15 . Im hinteren Bereich10a des Gehäuses10 ist an den Führungskanal14 ein Auffangbehälter30 für Späne und/oder Abrasivteilchen angeschlossen. Der Auffangbehälter30 nimmt die aus dem Arbeitsbereich11 über den Führungskanal14 abgeführten Späne auf.
Claims (8)
- Handwerkzeugmaschine, wenigstens enthaltend ein Gehäuse (
10 ) mit wenigstens einem Gehäuseteil (16 ), einen Führungskanal (14 ) zum Abführen von Spänen und/oder Abrasivteilchen aus einem Arbeitsbereich (11 ) der Handwerkzeugmaschine, wobei der Führungskanal (14 ) zumindest teilweise von dem Gehäuseteil (16 ) gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (16 ) als Sichtfenster ausgeführt ist. - Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (
16 ) im oberen Bereich (10b ) des Gehäuses (10 ) angeordnet ist. - Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 oder 2; dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (
16 ) zumindest teilweise eine obere Wand (14b ) des Führungskanals (14 ) bildet. - Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (
16 ) aus einem transparenten Kunststoff oder einer Mischung transparenter Kunststoffe besteht. - Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (
16 ) abnehmbar gestaltet ist. - Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungskanal (
14 ) eine Öffnung (14a ) im hinteren Bereich (10a ) des Gehäuses (10 ) hat. - Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Auffangbehälter (
30 ) für Späne und/oder Abrasivteilchen an den Führungskanal (14 ) angeschlossen ist. - Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Auffangbehälter (
30 ) an einem hinteren Ende (10a ) des Gehäuses (10 ) vorgesehen ist.
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