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DE102005058297A1 - Handwerkzeugmaschine - Google Patents

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DE102005058297A1
DE102005058297A1 DE102005058297A DE102005058297A DE102005058297A1 DE 102005058297 A1 DE102005058297 A1 DE 102005058297A1 DE 102005058297 A DE102005058297 A DE 102005058297A DE 102005058297 A DE102005058297 A DE 102005058297A DE 102005058297 A1 DE102005058297 A1 DE 102005058297A1
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Germany
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guide channel
housing
hand tool
housing part
chips
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DE102005058297A
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English (en)
Inventor
Gabor Papp
Jozsef Dudas
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
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Priority to GB0624312A priority patent/GB2433050A/en
Priority to CNA2006101640617A priority patent/CN1978151A/zh
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25FCOMBINATION OR MULTI-PURPOSE TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DETAILS OR COMPONENTS OF PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS NOT PARTICULARLY RELATED TO THE OPERATIONS PERFORMED AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B25F5/00Details or components of portable power-driven tools not particularly related to the operations performed and not otherwise provided for
    • B25F5/02Construction of casings, bodies or handles
    • B25F5/021Construction of casings, bodies or handles with guiding devices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25FCOMBINATION OR MULTI-PURPOSE TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DETAILS OR COMPONENTS OF PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS NOT PARTICULARLY RELATED TO THE OPERATIONS PERFORMED AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B25F5/00Details or components of portable power-driven tools not particularly related to the operations performed and not otherwise provided for
    • B25F5/02Construction of casings, bodies or handles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B27WORKING OR PRESERVING WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES IN GENERAL
    • B27CPLANING, DRILLING, MILLING, TURNING OR UNIVERSAL MACHINES FOR WOOD OR SIMILAR MATERIAL
    • B27C1/00Machines for producing flat surfaces, e.g. by rotary cutters; Equipment therefor
    • B27C1/10Hand planes equipped with power-driven cutter blocks

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  • Milling, Drilling, And Turning Of Wood (AREA)
  • Finish Polishing, Edge Sharpening, And Grinding By Specific Grinding Devices (AREA)

Abstract

Die Erfindung beschreibt eine Handwerkzeugmaschine, wenigstens enthaltend ein Gehäuse (10) mit einem Gehäuseteil (16), einen Führungkanal (14) zum Abführen von Spänen und/oder Abrasivteilchen aus einem Arbeitsbereich (11) der Handwerkzeugmaschine, wobei der Führungskanal (14) zumindest teilweise von dem Gehäuseteil (16) gebildet ist. Die Handwerkzeugmaschine ist dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (16) als Sichtfenster ausgeführt ist.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft eine Handwerkzeugmaschine, insbesondere eine Handhobelmaschine, gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Es sind Handwerkzeugmaschinen, insbesondere Handhobelmaschinen, bekannt, welche zum Auswerfen von Spänen und/oder Abrasivteilchen einen Führungskanal aufweisen. Der Führungskanal ist dabei in dem Gehäuse der Handwerkzeugmaschine integriert und öffnet sich z.B. im hinteren Bereich des Gehäuses. An den Führungskanal kann ein Auffangbehälter für die Späne und/oder Abrasivteilchen angeschlossen sein. Die Handwerkzeugmaschine kann eine Gebläseeinheit oder Absaugeinheit umfassen, die in dem Führungskanal einen Luftstrom erzeugt, um Späne und/oder Abrasivteilchen aus dem Arbeitsbereich der Handwerkzeugmaschine abzuführen und in den Auffangbehälter zu befördern.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Gegenstand der Erfindung ist eine Handwerkzeugmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, ein Gehäuseteil, welches zumindest teilweise einen Führungskanal der Handwerkzeugmaschine bildet, als Sichtfenster auszuführen. Dies erlaubt dem Benutzer der Handwerkzeugmaschine, durch das Sichtfenster hindurch in den Führungskanal hinein zu sehen. Der Benutzer kann so auf einfache Weise prüfen, ob die Späne und/oder Abrasivteilchen fehlerfrei aus dem Arbeitsbereich der Handwerkzeugmaschine über den Führungskanal abgeführt werden und insbesondere in einen Auffangbehälter befördert werden. Ohne ein derartiges Sichtfenster müsste der Benutzer für eine Einsichtnahme in den Führungskanal das Gehäuse öffnen. Ist an der Handwerkzeugmaschine ein Auffangbehälter angebracht, ermöglicht das Sichtfenster dem Benutzer auch, den Füllstand des Auffangbehälters zu prüfen, denn wenn der Auffangbehälter voll ist, beginnt der Führungskanal sich zu füllen. Mit einem Blick durch das Sichtfenster kann der Benutzer so auf einfache. Weise erkennen, ob der Auffangbehälter geleert werden muss.
  • Nachfolgend wird anstatt „Späne und/oder Abrasivteilchen" vereinfacht auch nur „Späne" verwendet, wobei der Begriff „Späne" Abrasivteilchen, Staubteilchen o.dgl. umfassen soll.
  • Die erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine umfasst ein Gehäuse, welches aus mindestens einem Gehäuseteil gebildet ist, jedoch auch aus mehreren Gehäuseteilen gebildet sein kann. In dem Gehäuse ist ein Führungskanal zum Abführen von Spänen und/oder Abrasivteilchen aus einem Arbeitsbereich der Handwerkzeugmaschine vorgesehen. In dem Arbeitsbereich ist z.B. eine walzenförmige Messerwelle zum Abtragen von insbesondere aus einem holzartigen Material bestehenden Spänen angeordnet. Die Messerwelle kann z.B. über einen Antriebsriemen von einem Elektromotor der Handwerkzeugmaschine angetrieben werden. Um Späne aus dem Arbeitsbereich durch den Führungskanal abzuführen, wird in der Handwerkzeugmaschine mittels einer Gebläse- oder Absaugeinrichtung ein Luftstrom erzeugt. Geeignete Gebläse- oder Absaugeinrichtungen sind aus dem Stand der Technik bekannt.
  • Vorzugsweise ist an den Führungskanal ein Auffangbehälter für Späne und/oder Abrasivteilchen angeschlossen, in dem die Späne und/oder Abrasivteilchen gesammelt werden können. Der Auffangbehälter kann z.B. mit Hilfe eines Anschlusselements an den Führungskanal lösbar angeschlossen sein, so dass der Auffangbehälter zum Entleeren leicht abgenommen und nach dem Entleeren wieder angeschlossen werden kann. Das Anschlusselement fixiert den Auffangbehälter am Gehäuse z.B. mit Hilfe von Rastnasen, welche an dem Auffangbehälter vorgesehen sind und in entspre-chende Ausnehmungen in dem Gehäuse eingreifen. Der Auffangbehälter kann ein Auffangsack oder ein kastenförmiger Auffangbehälter sein. Vorzugsweise handelt es sich um einen kastenförmigen Auffangbehälter, z.B. aus Kunststoff.
  • Der Spanauswurf kann seitlich oder hinten erfolgen. In einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt der Spanauswurf hinten, indem sich der Führungskanal von einem im vorderen Teil der Handwerkzeugmaschine angeordneten Arbeitsbereich längs durch die Handwerkzeugmaschine erstreckt und sich nach hinten öffnet, so dass die Späne und/oder Abrasivteilchen nach hinten ausgeworfen werden. In dieser Ausführungsform hat der Führungskanal an einem hinteren Ende des Gehäuses eine Öffnung, welche sich an dem von dem Arbeitsbereich abgewandten Ende des Führungskanals befindet. Dementsprechend ist auch der Auffangbehälter bevorzugt an einem hinteren Ende des Gehäuses angeordnet. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung beziehen sich „vorne" und „hinten" auf die Arbeitsrichtung, in der die Handwerkzeugmaschine eingesetzt wird.
  • Der Führungskanal ist insbesondere von vier Wänden, d.h. einer unteren und einer oberen Wand sowie zwei Seitenwänden, umgeben. Dabei kann der Führungskanal z.B. einen rechteckigen Querschnitt oder aber jeden beliebigen anderen Querschnitt aufweisen. Der Führungskanal kann z.B. gebogen oder gekrümmt sein. Die Wände des Führungskanals können eben, gebogen oder gekrümmt sein. Jede der Wände kann auch aus mehreren Wandteilen bestehen, welche zusammen eine Wand bilden. So kann z.B. eine Seitenwand aus zwei Wandteilen, einem oberen und einem unteren Wandteil bestehen, welche aneinander anliegen und so eine geschlossene Seitenwand bilden.
  • Der Führungskanal der erfindungsgemäßen Handwerkzeugmaschine ist zumindest teilweise aus dem wenigstens einen Gehäuseteil gebildet, aus dem das Gehäuse aufgebaut ist. Das Gehäuse kann auch aus mehreren Gehäuseteilen aufgebaut sein, wobei eines der Gehäuseteile zumindest teilweise den Führungskanal bildet. Das Gehäuseteil bildet zumindest einen Wandteil des Führungskanals. Erfindungsgemäß ist das Gehäuseteil, welches zugleich einen Wandteil des Führungskanals bildet, als Sichtfenster ausgeführt, um Einblick in den Führungskanal zu gewähren. Dazu besteht das Gehäuseteil, das als Sichtfenster dient, beispielsweise aus einem transparenten Kunststoff oder einer Mischung transparenter Kunststoffe.
  • In einer vorteilhaften Ausbildung ist das als Sichtfenster ausgebildete Gehäuseteil abnehmbar gestaltet. Das Sichtfenster ist dabei lösbar an dem übrigen Gehäuse bzw. den übrigen Gehäuseteilen befestigt, z.B. mittels einer Schraub- oder Rastverbindung. So kann das Sichtfenster zu Reinigungszwecken entfernt und anschließend wieder angebracht werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Gehäuseteil, welches zumindest teilweise den Führungskanal bildet und als Sichtfenster dient, im oberen Bereich des Gehäuses angeordnet. Insbesondere bildet dieses Gehäuseteil zumindest teilweise eine obere Wand, z.B. einen Wandteil der oberen Wand, des Führungskanals. Somit ist in dieser Ausführungsform zumindest ein Teil der oberen Wand des Führungskanals transparent ausgeführt, um als Sichtfenster zu dienen. Der Führungskanal erstreckt sich dabei von einem Arbeitsbereich im vorderen Teil des Gehäuses längs durch die Handwerkzeugmaschine bis an das hintere Ende des Gehäuses. Zwischen dem Arbeitsbereich im vorderen Teil und der Öffnung des Führungskanals am hinteren Ende wölbt sich der Führungskanal so, dass zumindest teilweise die obere Wand des Führungskanals von einem als Sichtfenster ausgeführten oberen Gehäuseteil gebildet wird. Der als Sichtfenster ausgeführte obere Gehäuseteil kann z.B. im Bereich des Handgriffes der Handwerkzeugmaschine angeordnet sein. Das Sichtfenster kann sich z.B. unterhalb des Handgriffes befinden.
  • Bei der erfindungsgemäßen Handwerkzeugmaschine handelt es sich insbesondere um eine Handhobelmaschine, z.B. zur Holzbearbeitung.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
  • 1 eine Draufsicht auf eine Seite einer Handhobelmaschine in einer bevorzugten Ausführungsform
  • 2 eine schematischer Längsschnitt durch die Handhobelmaschine gemäß 1.
  • 1 stellt eine Ausführungsform einer Handhobelmaschine 100 in einer Seitenansicht dar. Die Handhobelmaschine 100 umfasst ein Gehäuse 10 mit einem Handgriff 20, einem Stromversorgungskabel 22, einem Schalter 21 zum Ein- und Ausschalten der Handhobelmaschine 100 sowie einem Drehschalter 23 zum Einstellen der Spantiefe. An das Gehäuse 10 der Handhobelmaschine 100 ist ein Auffangbehälter 30 angeschlossen. Ein Gehäuseteil 16 im oberen Bereich 10b des Gehäuses 10 unterhalb des Handgriffes 20 ist als Sichtfenster aus transparentem Kunststoff ausgebildet. Wie 2 zu entnehmen ist, bildet das als Sichtfenster ausgeführte Gehäuseteil 16 zumindest teilweise eine obere Wand 14b des Führungskanals 14.
  • In 2 ist im Längsschnitt die Handhobelmaschine 100 gemäß 1 schematisch dargestellt. In dem Gehäuse 10 ist ein Führungskanal 14 vorgesehen, in dem Späne und/oder Abrasivteilchen aus einem Arbeitsbereich 11 der Handhobelmaschine 100 abgeführt werden. Der Führungskanal 14 erstreckt sich von dem Arbeitsbereich 11 längs durch die Handhobelmaschine 100 und öffnet sich nach hinten, so dass das offene Ende 14a des Führungskanals zum Auswerfen der Späne im hinteren Bereich 10a des Gehäuses 10 angeordnet ist. Der Führungskanal 14 wölbt sich über den quer zum Führungskanal 14 angeordneten Elektromotor (nicht dargestellt).
  • In dem Arbeitsbereich 11 ist eine walzenförmige Messerwelle 12 zum Abtragen von insbesondere aus einem holzartigen Material bestehenden Spänen angeordnet, die über einen Antriebsriemen von einem Elektromotor der Handhobelmaschine angetrieben wird (nicht dargestellt). Mit Hilfe einer Gebläseeinheit 13 wird ein Luftstrom erzeugt, der die Späne und/oder Abrasivteilchen aus dem Arbeitsbereich 11 über den Führungskanal 14 abführt. Die Gebläseeinheit 13 kann z.B. als Querstromgebläse ausgebildet sein, wobei die Drehbewegung der Messerwelle 12 auf die Gebläseeinheit 13 mit Hilfe eines Übertragungselements übertragen wird (nicht dargestellt). Die Gebläseeinheit 13 ist über ein Übertragungselement um eine parallel zu einer Drehachse der Messerwelle 12 verlaufende Drehachse angetrieben. Die Drehachse der Gebläseeinheit verläuft senkrecht zu einem in dem Führungskanal 14 geführten Luftstrom 15. Im hinteren Bereich 10a des Gehäuses 10 ist an den Führungskanal 14 ein Auffangbehälter 30 für Späne und/oder Abrasivteilchen angeschlossen. Der Auffangbehälter 30 nimmt die aus dem Arbeitsbereich 11 über den Führungskanal 14 abgeführten Späne auf.

Claims (8)

  1. Handwerkzeugmaschine, wenigstens enthaltend ein Gehäuse (10) mit wenigstens einem Gehäuseteil (16), einen Führungskanal (14) zum Abführen von Spänen und/oder Abrasivteilchen aus einem Arbeitsbereich (11) der Handwerkzeugmaschine, wobei der Führungskanal (14) zumindest teilweise von dem Gehäuseteil (16) gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (16) als Sichtfenster ausgeführt ist.
  2. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (16) im oberen Bereich (10b) des Gehäuses (10) angeordnet ist.
  3. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 oder 2; dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (16) zumindest teilweise eine obere Wand (14b) des Führungskanals (14) bildet.
  4. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (16) aus einem transparenten Kunststoff oder einer Mischung transparenter Kunststoffe besteht.
  5. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (16) abnehmbar gestaltet ist.
  6. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungskanal (14) eine Öffnung (14a) im hinteren Bereich (10a) des Gehäuses (10) hat.
  7. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Auffangbehälter (30) für Späne und/oder Abrasivteilchen an den Führungskanal (14) angeschlossen ist.
  8. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Auffangbehälter (30) an einem hinteren Ende (10a) des Gehäuses (10) vorgesehen ist.
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