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DE102005057547A1 - Vorrichtung zum Überleiten von Flüssigkeiten, Suspensionen und/oder Feststoffen von einem ersten Gefäß in ein zweites Gefäß - Google Patents

Vorrichtung zum Überleiten von Flüssigkeiten, Suspensionen und/oder Feststoffen von einem ersten Gefäß in ein zweites Gefäß Download PDF

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DE102005057547A1
DE102005057547A1 DE200510057547 DE102005057547A DE102005057547A1 DE 102005057547 A1 DE102005057547 A1 DE 102005057547A1 DE 200510057547 DE200510057547 DE 200510057547 DE 102005057547 A DE102005057547 A DE 102005057547A DE 102005057547 A1 DE102005057547 A1 DE 102005057547A1
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DE
Germany
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vessel
hollow needle
closure
receptacle
opening
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200510057547
Other languages
English (en)
Inventor
Andreas Ritz
Wilhelm Buchmüller
Simone Bölinger
Harry Pütter
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Clinico Betriebsverpachtungs-Gmbh 36251 Bad H De
Original Assignee
Bayer Healthcare AG
Clinico GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bayer Healthcare AG, Clinico GmbH filed Critical Bayer Healthcare AG
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Priority to PCT/EP2006/011224 priority patent/WO2007062775A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Eine Vorrichtung zum Überleiten von Flüssigkeiten, Suspensionen und/oder Feststoffen von einem ersten, eine mit einer Membran (6) verschlossene Öffnung aufweisenden Gefäß (7) in ein zweites Gefäß zur festen Verbindung mit dem ersten Gefäß (7), mit einer in axialer Richtung bewegbar geführten, an ihren einander gegenüberliegenden, axialen Enden mit Anschlussstrukturen (10, 11) versehenen und einen Überleitkanal umschließenden Hohlnadel (1), einer Führungseinheit (3, 8) zum axialen Führen der Hohlnadel (1) und einer Befestigungseinrichtung zum Festlegen an der mit der Membran (6) verschlossenen Öffnung des ersten Gefäßes (7), wird so weiterentwickelt, dass sie sich in herkömmlichen Abfüllanlagen verarbeiten lässt. Dazu ist die Befestigungseinrichtung durch einen unmittelbar an dem Gefäß (7) festzulegenden herkömmlichen Gefäßverschluss, beispielsweise eine Metallfolie (5), vorzugsweise eine Aluminiumfolie, die durch Umbördeln über der Öffnung an dem ersten Gefäß (7) festlegbar ist, gebildet, an dem die Führungseinheit (3, 8) wenigstens mit einem Teil (3) fest angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Überleiten von Flüssigkeiten, Suspensionen und/oder Feststoffen von einem ersten, eine mit einer Membran verschlossene Öffnung aufweisenden Gefäß in ein zweites Gefäß zur festen Verbindung mit dem ersten Gefäß, mit wenigstens einer in axialer Richtung bewegbar geführten, an ihren einander gegenüberliegenden, axialen Enden mit Anschlussstrukturen versehenen und wenigstens einen Überleitkanal umschließenden Hohlnadel, einer Führungseinheit zum axialen Führen der Hohlnadel und einer Befestigungseinrichtung zum Festlegen an der mit der Membran verschlossenen Öffnung des ersten Gefäßes.
  • Insbesondere in der Medizintechnik ist es üblich, Arzneien, bzw. medizinische Wirkstoffe, in kleinen Gefäßen abzupacken, die mit einer Membran verschlossen sind. Solche Gefäße sind bspw. sogenannte Viale. Die Arznei wird steril in die Gefäße abgefüllt, und das Gefäß wird mit einem eine Membran bilden den Stopfen aus Gummi oder einem ähnlich flexiblen Material verschlossen. Der Stopfen wird in der Regel mit einer Bördelkappe aus einer Metallfolie, in der Regel aus Aluminiumfolie, verschlossen, die über den Stopfen gelegt und um einen Hals des Gefäßes umgebördelt wird. Die Kappe weist in der Mitte eine Öffnung auf, durch die die Membran zugänglich ist.
  • Im Bedarfsfall wird die Arznei dem Gefäß entnommen. Zur Entnahme der Arznei bzw. des medizinischen Wirkstoffes, sei diese/dieser nun in flüssiger Form, als Suspension oder als Feststoff in dem Gefäß vorhanden, wird mit einer Einstechspitze der Hohlnadel die die Öffnung des Gefäßes verschließende Membran durchstochen und der Gefäßinhalt entweder in Gänze oder in der benötigten Menge entnommen.
  • Um eine Entnahme aus dem Gefäß bzw. eine Überführung des Inhaltes des Gefäßes in ein anderes Gefäß zu vereinfachen und die Gefahr einer Keimbelastung des Gefäßinhaltes zu reduzieren, werden Vorrichtungen zum Überführen des Gefäßinhaltes verwendet, die eine Hohlnadel aufweisen, welche auf die Öffnung des Gefäßes aufgesetzt die Membran mit einer ersten Spitze durchstechen kann und mit einer zweiten Anschlussstruktur, der ersten Spitze gegenüberliegend, eine Verbindung zu einem zweiten Gefäß herstellt. Eine solche von dem ersten Gefäß getrennte Vorrichtung ist in der DE 36 27 231 A1 offenbart.
  • Weiterentwicklungen dahingehend, daß eine solche Vorrichtung fest mit dem ersten Gefäß verbindbar ist und mit diesem zusammen als eine Einheit ausgeliefert werden kann, sind in der EP 0 850 178 B1 und der EP 1 115 361 B1 beschrieben. Die dort gezeigten Vorrichtungen, die alle Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1 zeigen, enthalten eine Führungshülse, welche mit Hilfe einer Schnappverbindung direkt auf den nur mit einem Membran-Stopfen verschlossenen Hals eines Gefäßes befestigt wird. Diese Führungshülse hat in der Vorrichtung zwei Eigenschaften: Sie führt eine in der Hülse bewegliche Hohlnadel und sie dient als Sicherheitsverschluss für den Membran-Stopfen, ersetzt auf diese Weise die bei herkömmlichen Gefäßen bekannten aus einer Metallfolie gefertigten Bördelkappen.
  • Die vorbekannten Vorrichtungen haben sich hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit in der Anwendung beim Umfüllen des Inhalts des ersten Gefäßes in ein zweites Gefäß bewährt. Allerdings bildet diese Vorrichtung ein Problem bei der Abfüllung der Gefäße bzw. deren Verschließen. Bestehende Abfüllanlagen sind in überwiegender Zahl darauf ausgerichtet, die Verschlussstopfen mit einer Bördelkappe aus einer Metallfolie zu sichern. Die Anlagen haben dafür speziell konzipierte Werkzeuge. Diese Werkzeuge können nicht für die Aufbringung der vorbekannten Vorrichtungen genutzt werden, die Anlagen sind nicht bzw. nur unter erheblichem Aufwand umrüstfähig. Ferner werden die mit den vorbekannten Vorrichtungen ausgerüsteten Viale in der Regel zunächst befüllt und später mit der Überleitvorrichtung versehen. Dies führt zu Problemen hinsichtlich der Sterilität. Während sowohl die Abfüllung des Vials als auch die Herstellung und Verpackung der Umfüllvorrichtung unter sterilen Bedingungen stattfinden, sind die Bedingungen beim Zusammenführen des Vials und der Umfüllvorrichtung häufig nicht steril, so dass hier die Gefahr einer Verkeimung besteht.
  • Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Erfindung, eine bekannten Vorrichtung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß sie in herkömmlichen, ggf. leicht modifizierten, Abfüllanlagen mit auf das erste Gefäß aufgebracht werden kann.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung vorgeschlagen, daß die Befestigungseinrichtung durch einen unmittelbar an dem Gefäß festzulegenden, herkömmlichen Gefäßverschluss, bspw. eine Metallfolie, vorzugsweise eine Aluminiumfolie, die durch Umbördeln über der Öffnung an dem ersten Gefäß festlegbar ist, oder durch einen Schraubverschluss oder einen „Schmelzverschluss" (ein aus einer Kunststoffschrumpffolie gebildeter Verschluss), gebildet ist, an der die Führungseinheit wenigstens mit einem Teil fest angeordnet ist und die durch Umbördeln über der Öffnung an dem ersten Gefäß festlegbar ist.
  • Mit anderen Worten wird im Unterschied zu der vorbekannten Vorrichtung bzw. der Kombination derselben mit dem Gefäß wieder auf einen dort bewusst fortgelassene, zum Verschließen herkömmlicher Viale oder vergleichbarer Gefäße üblichen Gefäßverschluss, wie bspw. eine Bördelkappe aus einer Metallfolie, zurückgegriffen. Die Vorrichtung an sich ist mit einem solchen Gefäßverschluss, bspw. einer Metallfolie (Bördelkappe), fest verbunden und kann auf üblichen Abfüllanlagen gemeinsam mit diesem Verschluss, z.B. der Bördelkappe, auf ein zu verschließendes Gefäß aufgebracht werden. Hierzu sind keine oder lediglich minimale Änderungen an den Abfüllanlagen erforderlich. Dieses Vorgehen stellt insbesondere auch ein in hohem Maße steriles Abfüllen sicher, da die üblichen Abfüllanlagen normalerweise in hoch sterilen Bereichen aufgestellt sind und entsprechend steril arbeiten.
  • Die Anschlussstrukturen der Hohlnadel können Einstechspitzen sein, können, insbesondere im Bereich des der Befestigungseinrichtung gegenüberliegenden Endes der Hohlnadel, aber auch andere Strukturen wie zum Beispiel ein Luer-Anschluss oder dergleichen sein.
  • Im Falle einer Metallfolie als Gefäßverschluss weist diese, wie dies bei bekannten Bördelkappen üblich ist, auch bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorzugsweise eine Öffnung auf, und zwar in dem Bereich, der in axialer Verlängerung vor einer der Anschlussstrukturen, insbesondere einer Einstechspitze, der Hohlnadel liegt (Anspruch 2). Dadurch muss die Hohlnadel zum Verbinden mit dem Inhalt des Gefäßes lediglich die Membran durchstechen, nicht auch noch die Metallfolie.
  • Die Führungseinheit der Vorrichtung kann an dem Gefäßverschluss, bspw. der Metallfolie, in beliebiger Weise festgelegt sein, vorzugsweise verklebt, verklemmt oder verschweißt (Anspruch 3).
  • Wie in den Ansprüchen 4 und 5 beschrieben, liegt eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung darin, daß die Führungseinheit eine Führungshülse und gegebenenfalls ein an der Hohlnadel angeordnetes, von der Führungshülse geführtes Führungselement aufweist. Diese Elemente bewirken zusammen eine sichere axiale Führung der Hohlnadel, was ein Verbinden, insbesondere ein Einstechen, derselben durch die Membran in das Innere des ersten Gefäßes erleichtert.
  • Eine weitere Weiterbildung liegt in an der Führungseinheit vorgesehenen Rastmitteln, die ein Verrasten der Hohlnadel in wenigstens einer Endposition ermöglichen (Anspruch 6). Um insbesondere im Falle einer Einstechspitze als Anschlussstruktur ein frühzeitiges Durchstechen der Membran zu verhindern, kann die Hohlnadel in ihrer Ausgangsposition, in der die Vorrichtung ausgeliefert wird, verrastbar sein. Bevorzugt ist die Hohlnadel zumindest in einer Position verrastbar, in der sie an den Inhalt des ersten Gefäßes angeschlossen ist, insbesondere die Membran mit einer Einstechspitze durchstochen hat, um eine sicher Überleitung des In haltes des ersten Gefäßes in ein zweites Gefäß zu ermöglichen.
  • Ein wie in Anspruch 7 vorgeschlagener Originalitätsverschluss ist ein Hilfsmittel, mit dem schnell und zuverlässig der originale Auslieferungszustand des mit der Vorrichtung verbundenen Gefäßes erkannt werden kann. Fehlt dieser Originalitätsverschluss muss von einer bereits erfolgten Nutzung bzw. einer Manipulation der Vorrichtung bzw. des damit verbundenen Gefäßes und seines Inhaltes ausgegangen werden. Der Originalitätsverschluss kann bspw. die Form einer Kappe aufweisen, mit der im Falle einer Einstechspitze als Anschlussvorrichtung an einem dem ersten Gefäß gegenüberliegenden Ende der Hohlnadel zugleich deren scharfe Spitze abgedeckt und somit eine Verletzungsgefahr bei bestimmungsgemäßem Gebrauch vermieden wird. Die Kappe kann nach der Anwendung wieder aufgesteckt werden und verrastet mit der dem Verschluss in der Weise, dass die Nadel abgedeckt ist und in diesem Zustand entsorgt werden kann.
  • Mit der Erfindung wird schließlich eine gebrauchsfertige Einheit aus einem Gefäß und einer wie oben beschriebenen Vorrichtung angegeben (Anspruch 8). Da diese Einheit direkt beim Abfüllen des Gefäßes unter sterilen Bedingungen gebildet und verpackt wird, ist die Sterilität der Einheit insgesamt bis zur Anwendung gewährleistet.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgend geschilderten und in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen. In den Figuren zeigen:
  • 1 eine erste Variante einer mit einem Gefäß verbundenen, erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer originalverpackten Stellung (b) und in einer Stel lung, in der die Hohlnadel die Membran des Verschlussstopfens durchstochen hat (a),
  • 2 eine zweite Variante einer mit einem Gefäß verbundenen, erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer originalverpackten Stellung (b) und in einer Stellung, in der die Hohlnadel die Membran des Verschlussstopfens durchstochen hat (a),
  • 3 eine dritte Variante einer mit einem Gefäß verbundenen, erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer originalverpackten Stellung (b) und in einer Stellung, in der die Hohlnadel die Membran des Verschlussstopfens durchstochen hat (a),
  • 4 eine vierte Variante einer mit einem Gefäß verbundenen, erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer dreidimensionalen Ansicht,
  • 5 die in 4 gezeigte Anordnung in einer entlang einer Längsmittelebene geschnittenen Ansicht,
  • 6 eine der Darstellung in 5 vergleichbare Schnittansicht der vierten Variante nach Einstoßen der Hohlnadel der Vorrichtung in ein die das Gefäß verschließende Membran und Abnehmen der Kappe,
  • 7 eine fünfte Variante einer mit einem Gefäß verbundenen, erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Ausgangsstellung in Schnittdarstellung,
  • 8 eine Schnittdarstellung der Vorrichtung gemäß der Variante nach 7 in einer Stellung, in der die Hohlnadel die Membran des Verschlussstopfens durchstochen hat, und
  • 9 eine Schnittdarstellung der Vorrichtung gemäß der Variante nach 7 mit einer mit der Vorrichtung verbundenen Spritze als zweites Gefäß.
  • In den Figuren sind gleiche bzw. gleich wirkende Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In 1 bis 6 sind insgesamt vier Ausführungsvarianten einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gezeigt, die jeweils mit einem durch einen Verschlussstopfen 6 verschlossenen Gefäß 7, hier einem Medikamenten-Vial, fest verbunden sind. In allen Ausführungsbeispielen ist der Gefäßverschluss durch eine Metallfolie (Bördelkappe) gebildet, ohne dass die Erfindung auf eine solche Art des Verschlusses beschränkt wäre.
  • Prinzipiell sind die Vorrichtungen in allen vier Varianten gleichartig aufgebaut. Die Vorrichtung setzt sich jeweils zusammen aus einer axial beweglich geführten, hier an beiden Längsenden mit Einstechspitzen 10, 11 versehenen Hohlnadel 1, einer Führungseinrichtung und einer Metallbördelfolie 5, an der die Führungseinrichtung mit zumindest einem ihrer Teilelemente festgelegt ist. Diese Folie ist zur Befestigung der gesamten Vorrichtung an dem Gefäß 7 einerseits und zum Sichern des Verschlussstopfens 6 andererseits um den Hals des Gefäßes 7 genauer um eine dort angeordnet Verdickung umgebördelt. Dieser Vorgang geschieht mit bereits an der Metallbördelfolie festgelegter Vorrichtung und in einer herkömmlichen gegebenenfalls geringfügig modifizierten Abfüllanlage für das Gefäß 7.
  • Die einzelnen Varianten unterscheiden sich lediglich in dem konkreten Aufbau der Führungseinrichtung und der Befestigung derselben an der Metallbördelfolie 5.
  • Bei allen vier Varianten enthält die Führungseinrichtung eine Führungshülse 3, die mit der Metallbördelfolie 5 (hier einer Aluminiumbördelfolie) fest verbunden ist. In der Führungshülse geführt wird in den Beispielen der 1, 3 und 4 bis 6 jeweils eine an der Hohlnadel 1 fest angeordnete, kolbenartige Verdickung 8. Im Beispiel der in 2 gezeigten Variante wird der zweite Teil der Führungseinrichtung durch eine fest mit der Hohlnadel verbundene Gegenführungshülse 12 gebildet, die die Führungshülse 3 außen umgreift und durch Kontakt ihrer Innenwand mit der Außenwand der Führungshülse 3 an dieser geführt wird. In diesem Beispiel sind an Führungshülse 3 und Gegenführungshülse 12 jeweils Rastvorsprünge 9 vorgesehen, die ein Verrasten der Hohlnadel 1 in zwei Endpositionen ermöglichen.
  • Bei den in den 1 und 2 gezeigten Varianten ist die Führungshülse 3 an der Metallbördelfolie 5 verklemmt. Hierzu durchragt eine Passhülse 4 von der der Führungshülse 3 gegenüberliegenden Seite her eine Öffnung in der Metallbördelfolie und rastet mit einer Verlängerung in einer entsprechenden Aussparung in der zentralen Öffnung der Führungshülse 3 ein. In dem in 3 gezeigten Beispiel die die Führungshülse 3 direkt auf die Metallbördelfolie 5 aufgesetzt und mit dieser verklebt bzw. verschweißt.
  • Im original verpackten Auslieferungszustand (in den 1 bis 3 jeweils in der Darstellung (b), für die vierte Variante in 4 gezeigt) ist die Hohlnadel in allen gezeigten Varianten von einem Originalitätsverschluss 2 in Form einer Kappe überdeckt.
  • Um den Inhalt des Gefäßes 7 nun entnehmen zu können wird der Originalitätsverschluss 2 entfernt, und die Hohlnadel 1 wird mit ihrer dem Verschlussstopfen 6 zugewandten Einstechspitze 10 durch die Membran des Verschlussstopfens 6 geführt. Die gegenüberliegende Einstechspitze 11 kann dann in ein zweites Gefäß eingeführt und so eine Verbindung zum Überleiten des Inhaltes aus dem ersten Gefäß 7 in dieses zweite Gefäß geschaffen werden.
  • Eine vierte und derzeit hinsichtlich der Konstruktion bevorzugte Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in den 4 bis 6 eingehender gezeigt und wird nachfolgend noch einmal genau beschrieben. In 4 ist zu erkennen, dass eine Vorrichtung V auf ein Gefäß 7 aufgesetzt ist. Hierzu ist in der erfindungsgemäßen Weise eine Metallbördelfolie 5 um einen Öffnungsrand des Gefäßes 7 gelegt und umgebördelt. Das Gefäß 7 kann auch bei dieser Variante wie bei allen vorher gezeigten Varianten ein Vial sein. Von außen in der Darstellung gemäß 4 zu erkennen ist auch bei dieser Vorrichtungsvariante eine Führungshülse 3 sowie ein Originalitätsverschluss 2 in Form einer Kappe.
  • In den 5 und 6 ist die Ausführungsform gemäß der vierten Variante noch einmal jeweils in einer Schnittdarstellung dargestellt, in 5 im Auslieferungszustand mit bestehendem Originalitätsverschluss und in 6 nach dem Eindrücken der Hohlnadel 1 in den Verschlussstopfen 6 bzw. die Membran des Gefäßes 7.
  • Der Originalitätsverschluss 2 bzw. die Kappe ist über eine Sollbruchstelle 13 mit der Führungshülse 3 verbunden. Dazu bestehen die beiden genannten Elemente aus Kunststoff, wobei die Verbindung über die Sollbruchstelle 13 vorzugsweise bereits bei der Herstellung der genannten Komponenten erfolgt.
  • Bei dieser Variante ist die Metallbördelfolie 5 mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung durch Verklemmen verbunden. Hierzu ist eine Grundplatte 14 von einer Unterseite her durch eine Öffnung in der Metallbördelfolie 5 geführt und unter Zwischenlage eines Klemmringes 18 ist die Führungshülse 3 über die Grundplatte 14 gestülpt. Zwischen der Füh rungshülse 3 sowie dem Klemmring 18 einerseits und der Grundplatte 14 andererseits ist die Metallbördelfolie 5 eingeklemmt.
  • In der Grundplatte 14 ist eine Führung 16 zur Führung der Hohlnadel 1 gebildet. Ferner sind an der Grundplatte 14 Rasthaken 15 gebildet, die zu in einem unteren Bereich der kolbenartigen Verdickung 8 in einem Hohlraum ausgebildeten Rasthaken 17 korrespondieren und mit diesen zum Verrasten zusammenwirken können.
  • In 5 ist die Vorrichtung in einem originalverpackten Zustand zu erkennen. Soll die Vorrichtung nun eingesetzt werden, ergreift ein Anwender den Originalitätsverschluss 2, bzw. die Kappe von außen und drückt diese in axialer Richtung der Hohlnadel 1 nach unten. Dadurch bricht die Sollbruchstelle 13, deren Unversehrtheit die Originalität der Verpackung erkennbar macht. Ferner wird die auf den Originalitätsverschluss 2 übertragene Kraft über einen Absatz in der kolbenartigen Verdickung 8 auf diese übertragen und die kolbenartige Verdickung 8 in der Führungshülse 3 in Richtung des Gefäßes 7 geführt. In der kolbenartigen Verdickung 8 ist die Hohlnadel 1 festgelegt, so dass sich durch diese Bewegung auch die Hohlnadel 1 in Richtung des Gefäßes, genauer in Richtung des Verschlussstopfens 6 mit Membran bewegt. Bei dem weiteren Aufbringen von Kraft durchsticht die Hohlnadel 1 mit ihrer Einstechspitze 10 die Membran des Verschlussstopfens 6 und stellt somit eine Verbindung zu dem Innenraum des Gefäßes 7 her. Die Originalitätssicherung 2 und mit dieser die Hohlnadel 1 können bis zu einer Endposition in Richtung des Gefäßes bewegt werden. In dieser Endposition stößt die kolbenartige Verdickung 8 mit ihrer Unterseite an den oberen Enden der Rasthaken 15 an und die Rasthaken 15 der Grundplatte 14 wirken mit den Rasthaken 17 in der kolbenar tigen Verdickung 8 zusammen, um die kolbenartige Verdickung 8 und damit die Hohlnadel 1 in der Endposition zu verrasten.
  • Nun zieht der Anwender die Originalitätssicherung 2 in Form der Kappe ab, wodurch die Einstechspitze 11 der Hohlnadel 1 freigelegt wird. Diese kann nun in eine Verschlussmembran eines anderen Gefäßes eingestochen werden, zur Herstellung einer Verbindung zwischen den Innenräumen des Gefäßes 7 und des weiteren Gefäßes. Nach der Anwendung des Gefäßes mit der in diesem Ausführungsbeispiel gezeigten Vorrichtung kann der Anwender die abgezogene Schutzkappe (Originalitätssicherung 2) wieder auf die Hohlnadel 1 aufsetzen, um auch bei der Entsorgung einen Nadelschutz zu gewährleisten. Dies verhindert ein Risiko von Verletzungen an der Nadel und damit eventuell verbundenen Infektionen bzw. einen ungewollten Kontakt mit medizinisch wirksamen Mitteln.
  • Durch die wie oben geschilderte Handhabung ist ausgeschlossen, dass sich ein Anwender beim Einstechen der Hohlnadel 1 in die Membran des Anschlussstopfens 6 des Gefäßes 7 an der Einstechspitze 11 der Hohlnadel 1 verletzen kann. Diese ist bis zum Erreichen der eingedrückten Endposition der Hohlnadel 1 durch den Originalitätsverschluss 2 in Form der Kappe gesichert. Erst wenn die Endposition erreicht und die Hohlnadel 1 sicher in ihrer Position verrastet ist (durch Zusammenwirken der Rasthaken 15 und 17) wird der Originalitätsverschluss 2 in Form der Kappe entnommen. Das Einrasten der Rasthaken 15 und 17 ist sowohl fühl- als auch hörbar, so dass für einen Anwender einfach erkennbar ist, dass die Hohlnadel 1 die Endposition erreicht hat.
  • In den 7 bis 9 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Vorrichtung V gezeigt. Dieses Ausführungsbeispiel entspricht in den wesentlichen Konstruktionsmerkmalen dem in den 4 bis 6 gezeigten Ausfüh rungsbeispiel, weshalb hinsichtlich des Aufbaus und der allgemeinen Funktion dieser Variante auf die obige Beschreibung Bezug genommen wird.
  • Das in den 7 bis 9 gezeigte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich in einer Ausgangsstellung in der Ansicht von außen nicht von der in 4 gezeigten Ansicht des vorigen Ausführungsbeispiels.
  • Der einzige Unterschied zwischen dem fünften Ausführungsbeispiel und der vierten Ausführungsform nur durch die Art der dem Verschlusstopfen 6 gegenüberliegenden Anschlussstruktur der Hohlnadel 1. Wo bei dem in den 4 bis 6 gezeigten Beispiel wie auch in den zuvor gezeigten Beispielen eine Einstechspitze 11 als Anschlussstruktur vorgesehen ist, weist die Hohlnadel in diesem Beispiel einen Luer-Anschluss 19, genauer einen female Luer-Anschluss auf. Dieser dient insbesondere dem Anschließen einer nadellosen Spritze 20 als zweites Gefäß, wobei ein male Luer-Anschluss 21 der Spritze 20 in den female Luer-Anschluss 19 am Ende der Hohlnadel 1 eingeführt wird (vgl. 8 und 9).
  • Die Verbindung der beschriebenen Vorrichtung mit dem Gefäß 7 über eine Metallbördelfolie 5 ermöglicht es, diese auf standardmäßig mit Kombibörderlkappen bzw. Metallbörderfolien arbeitenden Abfüllanlagen zu verwenden.
  • 1
    Hohlnadel
    2
    Originalitätsverschluss
    3
    Führungshülse
    4
    Passhülse
    5
    Metallbördelfolie
    6
    Verschlussstopfen mit Membran
    7
    Gefäß
    8
    kolbenartige Verdickung
    9
    Rastvorsprung
    10
    Einstechspitze
    11
    Einstechspitze
    12
    Gegenführungshülse
    13
    Sollbruchstelle
    14
    Grundplatte
    15
    Rasthaken
    16
    Führung
    17
    Rasthaken
    18
    Klemmring
    19
    Luer-Anschluss (female)
    20
    Spritze
    21
    Luer-Anschluss (male)
    V
    Vorrichtung

Claims (8)

  1. Vorrichtung zum Überleiten von Flüssigkeiten, Suspensionen und/oder Feststoffen von einem ersten, eine mit einer Membran (6) verschlossene Öffnung aufweisenden Gefäß (7) in ein zweites Gefäß zur festen Verbindung mit dem ersten Gefäß (7), mit: wenigstens einer in axialer Richtung bewegbar geführten, an ihren einander gegenüberliegenden, axialen Enden mit Anschlussstrukturen (10, 11; 19) versehenen und wenigstens einen Überleitkanal umschließenden Hohlnadel (1), einer Führungseinheit (3, 8, 12) zum axialen Führen der Hohlnadel (1), und einer Befestigungseinrichtung zum Festlegen an der mit der Membran (6) verschlossenen Öffnung des ersten Gefäßes (7), dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung durch einen unmittelbar an dem Gefäß (7) festzulegenden, herkömmlichen Gefäßverschluss, bspw. eine Metallfolie (5), vorzugsweise eine Aluminiumfolie, die durch Umbördeln über der Öffnung an dem ersten Gefäß (7) festlegbar ist, gebildet ist, an dem die Führungseinheit (3, 8, 12) wenigstens mit einem Teil (3) fest angeordnet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Gefäßverschluss eine Metallfolie (5) ist, die in einem Bereich, der in axialer Verlängerung vor einer der Anschlussstrukturen (10) der Hohlnadel (1) liegt, eine Öffnung aufweist.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinheit (3, 8, 12) mit wenigstens einem Teil (3) an dem Gefäßverschluss durch Verkleben, Verklemmen und/oder Verschweißen befestigt ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinheit (3, 8, 12) eine an dem Gefäßverschluss festgelegte Führungshülse (3) aufweist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinheit (3, 8, 12) ferner ein an der Hohlnadel (1) angeordnetes Führungselement (8, 12) aufweist, welches im Zusammenwirken mit der Führungshülse (3) die axiale Führung der Hohlnadel (1) bewirkt.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinheit (3, 12) Rastmittel (9) aufweist, welche ein Verrasten der Hohlnadel (1) in wenigstens einer, vorzugsweise wenigstens zwei, Endpositionen ermöglichen.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein freies Ende (11) der Hohlnadel (1) durch einen Originalitätsverschluss (2) abgedeckt ist.
  8. Gebrauchsfertige Einheit aus einem geschlossenen, ein Produkt enthaltenden Gefäß (7) mit einem eine Öffnung aufweisenden Hals, dessen Öffnung mit einem eine Membran aufweisenden Verschlussstopfen (6) verschlossen ist, und einem an dem Gefäß in herkömmlicher Weise, im Falle einer Metallfolie (5) als Gefäßverschluss bspw. durch Umbördeln der Metallfolie (5) um den Hals, festgelegten Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7.
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