-
Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Überleiten von Flüssigkeiten,
Suspensionen und/oder Feststoffen von einem ersten, eine mit einer Membran
verschlossene Öffnung
aufweisenden Gefäß in ein
zweites Gefäß zur festen
Verbindung mit dem ersten Gefäß, mit wenigstens
einer in axialer Richtung bewegbar geführten, an ihren einander gegenüberliegenden,
axialen Enden mit Anschlussstrukturen versehenen und wenigstens
einen Überleitkanal
umschließenden
Hohlnadel, einer Führungseinheit
zum axialen Führen
der Hohlnadel und einer Befestigungseinrichtung zum Festlegen an
der mit der Membran verschlossenen Öffnung des ersten Gefäßes.
-
Insbesondere
in der Medizintechnik ist es üblich,
Arzneien, bzw. medizinische Wirkstoffe, in kleinen Gefäßen abzupacken,
die mit einer Membran verschlossen sind. Solche Gefäße sind
bspw. sogenannte Viale. Die Arznei wird steril in die Gefäße abgefüllt, und
das Gefäß wird mit
einem eine Membran bilden den Stopfen aus Gummi oder einem ähnlich flexiblen
Material verschlossen. Der Stopfen wird in der Regel mit einer Bördelkappe
aus einer Metallfolie, in der Regel aus Aluminiumfolie, verschlossen, die über den
Stopfen gelegt und um einen Hals des Gefäßes umgebördelt wird. Die Kappe weist
in der Mitte eine Öffnung
auf, durch die die Membran zugänglich
ist.
-
Im
Bedarfsfall wird die Arznei dem Gefäß entnommen. Zur Entnahme der
Arznei bzw. des medizinischen Wirkstoffes, sei diese/dieser nun
in flüssiger
Form, als Suspension oder als Feststoff in dem Gefäß vorhanden,
wird mit einer Einstechspitze der Hohlnadel die die Öffnung des
Gefäßes verschließende Membran
durchstochen und der Gefäßinhalt entweder
in Gänze
oder in der benötigten
Menge entnommen.
-
Um
eine Entnahme aus dem Gefäß bzw. eine Überführung des
Inhaltes des Gefäßes in ein
anderes Gefäß zu vereinfachen
und die Gefahr einer Keimbelastung des Gefäßinhaltes zu reduzieren, werden
Vorrichtungen zum Überführen des
Gefäßinhaltes
verwendet, die eine Hohlnadel aufweisen, welche auf die Öffnung des
Gefäßes aufgesetzt
die Membran mit einer ersten Spitze durchstechen kann und mit einer
zweiten Anschlussstruktur, der ersten Spitze gegenüberliegend,
eine Verbindung zu einem zweiten Gefäß herstellt. Eine solche von
dem ersten Gefäß getrennte
Vorrichtung ist in der
DE
36 27 231 A1 offenbart.
-
Weiterentwicklungen
dahingehend, daß eine solche
Vorrichtung fest mit dem ersten Gefäß verbindbar ist und mit diesem
zusammen als eine Einheit ausgeliefert werden kann, sind in der
EP 0 850 178 B1 und
der
EP 1 115 361 B1 beschrieben.
Die dort gezeigten Vorrichtungen, die alle Merkmale des Oberbegriffs
des Anspruchs 1 zeigen, enthalten eine Führungshülse, welche mit Hilfe einer
Schnappverbindung direkt auf den nur mit einem Membran-Stopfen verschlossenen
Hals eines Gefäßes befestigt wird.
Diese Führungshülse hat
in der Vorrichtung zwei Eigenschaften: Sie führt eine in der Hülse bewegliche
Hohlnadel und sie dient als Sicherheitsverschluss für den Membran-Stopfen,
ersetzt auf diese Weise die bei herkömmlichen Gefäßen bekannten aus
einer Metallfolie gefertigten Bördelkappen.
-
Die
vorbekannten Vorrichtungen haben sich hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit
in der Anwendung beim Umfüllen
des Inhalts des ersten Gefäßes in ein
zweites Gefäß bewährt. Allerdings
bildet diese Vorrichtung ein Problem bei der Abfüllung der Gefäße bzw.
deren Verschließen.
Bestehende Abfüllanlagen
sind in überwiegender
Zahl darauf ausgerichtet, die Verschlussstopfen mit einer Bördelkappe
aus einer Metallfolie zu sichern. Die Anlagen haben dafür speziell
konzipierte Werkzeuge. Diese Werkzeuge können nicht für die Aufbringung
der vorbekannten Vorrichtungen genutzt werden, die Anlagen sind
nicht bzw. nur unter erheblichem Aufwand umrüstfähig. Ferner werden die mit
den vorbekannten Vorrichtungen ausgerüsteten Viale in der Regel zunächst befüllt und
später
mit der Überleitvorrichtung
versehen. Dies führt
zu Problemen hinsichtlich der Sterilität. Während sowohl die Abfüllung des
Vials als auch die Herstellung und Verpackung der Umfüllvorrichtung unter
sterilen Bedingungen stattfinden, sind die Bedingungen beim Zusammenführen des
Vials und der Umfüllvorrichtung
häufig
nicht steril, so dass hier die Gefahr einer Verkeimung besteht.
-
Vor
diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Erfindung, eine bekannten
Vorrichtung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß sie in
herkömmlichen,
ggf. leicht modifizierten, Abfüllanlagen mit
auf das erste Gefäß aufgebracht
werden kann.
-
Zur
Lösung
dieser Aufgabe wird mit der Erfindung vorgeschlagen, daß die Befestigungseinrichtung
durch einen unmittelbar an dem Gefäß festzulegenden, herkömmlichen
Gefäßverschluss,
bspw. eine Metallfolie, vorzugsweise eine Aluminiumfolie, die durch
Umbördeln über der Öffnung an
dem ersten Gefäß festlegbar
ist, oder durch einen Schraubverschluss oder einen „Schmelzverschluss" (ein aus einer Kunststoffschrumpffolie
gebildeter Verschluss), gebildet ist, an der die Führungseinheit
wenigstens mit einem Teil fest angeordnet ist und die durch Umbördeln über der Öffnung an
dem ersten Gefäß festlegbar
ist.
-
Mit
anderen Worten wird im Unterschied zu der vorbekannten Vorrichtung
bzw. der Kombination derselben mit dem Gefäß wieder auf einen dort bewusst
fortgelassene, zum Verschließen
herkömmlicher
Viale oder vergleichbarer Gefäße üblichen
Gefäßverschluss,
wie bspw. eine Bördelkappe
aus einer Metallfolie, zurückgegriffen.
Die Vorrichtung an sich ist mit einem solchen Gefäßverschluss,
bspw. einer Metallfolie (Bördelkappe),
fest verbunden und kann auf üblichen
Abfüllanlagen
gemeinsam mit diesem Verschluss, z.B. der Bördelkappe, auf ein zu verschließendes Gefäß aufgebracht
werden. Hierzu sind keine oder lediglich minimale Änderungen
an den Abfüllanlagen
erforderlich. Dieses Vorgehen stellt insbesondere auch ein in hohem
Maße steriles Abfüllen sicher,
da die üblichen
Abfüllanlagen
normalerweise in hoch sterilen Bereichen aufgestellt sind und entsprechend
steril arbeiten.
-
Die
Anschlussstrukturen der Hohlnadel können Einstechspitzen sein,
können,
insbesondere im Bereich des der Befestigungseinrichtung gegenüberliegenden
Endes der Hohlnadel, aber auch andere Strukturen wie zum Beispiel
ein Luer-Anschluss oder dergleichen sein.
-
Im
Falle einer Metallfolie als Gefäßverschluss
weist diese, wie dies bei bekannten Bördelkappen üblich ist, auch bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
vorzugsweise eine Öffnung
auf, und zwar in dem Bereich, der in axialer Verlängerung
vor einer der Anschlussstrukturen, insbesondere einer Einstechspitze,
der Hohlnadel liegt (Anspruch 2). Dadurch muss die Hohlnadel zum
Verbinden mit dem Inhalt des Gefäßes lediglich
die Membran durchstechen, nicht auch noch die Metallfolie.
-
Die
Führungseinheit
der Vorrichtung kann an dem Gefäßverschluss,
bspw. der Metallfolie, in beliebiger Weise festgelegt sein, vorzugsweise
verklebt, verklemmt oder verschweißt (Anspruch 3).
-
Wie
in den Ansprüchen
4 und 5 beschrieben, liegt eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung
darin, daß die
Führungseinheit
eine Führungshülse und gegebenenfalls
ein an der Hohlnadel angeordnetes, von der Führungshülse geführtes Führungselement aufweist. Diese
Elemente bewirken zusammen eine sichere axiale Führung der Hohlnadel, was ein
Verbinden, insbesondere ein Einstechen, derselben durch die Membran
in das Innere des ersten Gefäßes erleichtert.
-
Eine
weitere Weiterbildung liegt in an der Führungseinheit vorgesehenen
Rastmitteln, die ein Verrasten der Hohlnadel in wenigstens einer
Endposition ermöglichen
(Anspruch 6). Um insbesondere im Falle einer Einstechspitze als
Anschlussstruktur ein frühzeitiges
Durchstechen der Membran zu verhindern, kann die Hohlnadel in ihrer
Ausgangsposition, in der die Vorrichtung ausgeliefert wird, verrastbar sein.
Bevorzugt ist die Hohlnadel zumindest in einer Position verrastbar,
in der sie an den Inhalt des ersten Gefäßes angeschlossen ist, insbesondere
die Membran mit einer Einstechspitze durchstochen hat, um eine sicher Überleitung
des In haltes des ersten Gefäßes in ein
zweites Gefäß zu ermöglichen.
-
Ein
wie in Anspruch 7 vorgeschlagener Originalitätsverschluss ist ein Hilfsmittel,
mit dem schnell und zuverlässig
der originale Auslieferungszustand des mit der Vorrichtung verbundenen
Gefäßes erkannt
werden kann. Fehlt dieser Originalitätsverschluss muss von einer
bereits erfolgten Nutzung bzw. einer Manipulation der Vorrichtung
bzw. des damit verbundenen Gefäßes und
seines Inhaltes ausgegangen werden. Der Originalitätsverschluss
kann bspw. die Form einer Kappe aufweisen, mit der im Falle einer
Einstechspitze als Anschlussvorrichtung an einem dem ersten Gefäß gegenüberliegenden Ende
der Hohlnadel zugleich deren scharfe Spitze abgedeckt und somit
eine Verletzungsgefahr bei bestimmungsgemäßem Gebrauch vermieden wird.
Die Kappe kann nach der Anwendung wieder aufgesteckt werden und
verrastet mit der dem Verschluss in der Weise, dass die Nadel abgedeckt
ist und in diesem Zustand entsorgt werden kann.
-
Mit
der Erfindung wird schließlich
eine gebrauchsfertige Einheit aus einem Gefäß und einer wie oben beschriebenen
Vorrichtung angegeben (Anspruch 8). Da diese Einheit direkt beim
Abfüllen des
Gefäßes unter
sterilen Bedingungen gebildet und verpackt wird, ist die Sterilität der Einheit
insgesamt bis zur Anwendung gewährleistet.
-
Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgend
geschilderten und in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen. In
den Figuren zeigen:
-
1 eine
erste Variante einer mit einem Gefäß verbundenen, erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer originalverpackten Stellung (b) und in einer Stel lung,
in der die Hohlnadel die Membran des Verschlussstopfens durchstochen
hat (a),
-
2 eine
zweite Variante einer mit einem Gefäß verbundenen, erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer originalverpackten Stellung (b) und in einer Stellung,
in der die Hohlnadel die Membran des Verschlussstopfens durchstochen
hat (a),
-
3 eine
dritte Variante einer mit einem Gefäß verbundenen, erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer originalverpackten Stellung (b) und in einer Stellung,
in der die Hohlnadel die Membran des Verschlussstopfens durchstochen
hat (a),
-
4 eine
vierte Variante einer mit einem Gefäß verbundenen, erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer dreidimensionalen Ansicht,
-
5 die
in 4 gezeigte Anordnung in einer entlang einer Längsmittelebene
geschnittenen Ansicht,
-
6 eine
der Darstellung in 5 vergleichbare Schnittansicht
der vierten Variante nach Einstoßen der Hohlnadel der Vorrichtung
in ein die das Gefäß verschließende Membran
und Abnehmen der Kappe,
-
7 eine
fünfte
Variante einer mit einem Gefäß verbundenen,
erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer Ausgangsstellung in Schnittdarstellung,
-
8 eine
Schnittdarstellung der Vorrichtung gemäß der Variante nach 7 in
einer Stellung, in der die Hohlnadel die Membran des Verschlussstopfens
durchstochen hat, und
-
9 eine
Schnittdarstellung der Vorrichtung gemäß der Variante nach 7 mit
einer mit der Vorrichtung verbundenen Spritze als zweites Gefäß.
-
In
den Figuren sind gleiche bzw. gleich wirkende Elemente mit gleichen
Bezugszeichen versehen.
-
In 1 bis 6 sind
insgesamt vier Ausführungsvarianten
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
gezeigt, die jeweils mit einem durch einen Verschlussstopfen 6 verschlossenen
Gefäß 7,
hier einem Medikamenten-Vial, fest verbunden sind. In allen Ausführungsbeispielen
ist der Gefäßverschluss durch
eine Metallfolie (Bördelkappe)
gebildet, ohne dass die Erfindung auf eine solche Art des Verschlusses
beschränkt
wäre.
-
Prinzipiell
sind die Vorrichtungen in allen vier Varianten gleichartig aufgebaut.
Die Vorrichtung setzt sich jeweils zusammen aus einer axial beweglich
geführten,
hier an beiden Längsenden
mit Einstechspitzen 10, 11 versehenen Hohlnadel 1,
einer Führungseinrichtung
und einer Metallbördelfolie 5,
an der die Führungseinrichtung
mit zumindest einem ihrer Teilelemente festgelegt ist. Diese Folie
ist zur Befestigung der gesamten Vorrichtung an dem Gefäß 7 einerseits und
zum Sichern des Verschlussstopfens 6 andererseits um den
Hals des Gefäßes 7 genauer
um eine dort angeordnet Verdickung umgebördelt. Dieser Vorgang geschieht
mit bereits an der Metallbördelfolie
festgelegter Vorrichtung und in einer herkömmlichen gegebenenfalls geringfügig modifizierten
Abfüllanlage
für das
Gefäß 7.
-
Die
einzelnen Varianten unterscheiden sich lediglich in dem konkreten
Aufbau der Führungseinrichtung
und der Befestigung derselben an der Metallbördelfolie 5.
-
Bei
allen vier Varianten enthält
die Führungseinrichtung
eine Führungshülse 3,
die mit der Metallbördelfolie 5 (hier einer
Aluminiumbördelfolie)
fest verbunden ist. In der Führungshülse geführt wird
in den Beispielen der 1, 3 und 4 bis 6 jeweils
eine an der Hohlnadel 1 fest angeordnete, kolbenartige
Verdickung 8. Im Beispiel der in 2 gezeigten
Variante wird der zweite Teil der Führungseinrichtung durch eine
fest mit der Hohlnadel verbundene Gegenführungshülse 12 gebildet, die
die Führungshülse 3 außen umgreift
und durch Kontakt ihrer Innenwand mit der Außenwand der Führungshülse 3 an
dieser geführt
wird. In diesem Beispiel sind an Führungshülse 3 und Gegenführungshülse 12 jeweils
Rastvorsprünge 9 vorgesehen,
die ein Verrasten der Hohlnadel 1 in zwei Endpositionen
ermöglichen.
-
Bei
den in den 1 und 2 gezeigten Varianten
ist die Führungshülse 3 an
der Metallbördelfolie 5 verklemmt.
Hierzu durchragt eine Passhülse 4 von
der der Führungshülse 3 gegenüberliegenden
Seite her eine Öffnung
in der Metallbördelfolie und
rastet mit einer Verlängerung
in einer entsprechenden Aussparung in der zentralen Öffnung der Führungshülse 3 ein.
In dem in 3 gezeigten Beispiel die die
Führungshülse 3 direkt
auf die Metallbördelfolie 5 aufgesetzt
und mit dieser verklebt bzw. verschweißt.
-
Im
original verpackten Auslieferungszustand (in den 1 bis 3 jeweils
in der Darstellung (b), für
die vierte Variante in 4 gezeigt) ist die Hohlnadel
in allen gezeigten Varianten von einem Originalitätsverschluss 2 in
Form einer Kappe überdeckt.
-
Um
den Inhalt des Gefäßes 7 nun
entnehmen zu können
wird der Originalitätsverschluss 2 entfernt,
und die Hohlnadel 1 wird mit ihrer dem Verschlussstopfen 6 zugewandten
Einstechspitze 10 durch die Membran des Verschlussstopfens 6 geführt. Die
gegenüberliegende
Einstechspitze 11 kann dann in ein zweites Gefäß eingeführt und
so eine Verbindung zum Überleiten
des Inhaltes aus dem ersten Gefäß 7 in
dieses zweite Gefäß geschaffen
werden.
-
Eine
vierte und derzeit hinsichtlich der Konstruktion bevorzugte Variante
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist in den 4 bis 6 eingehender
gezeigt und wird nachfolgend noch einmal genau beschrieben. In 4 ist
zu erkennen, dass eine Vorrichtung V auf ein Gefäß 7 aufgesetzt ist.
Hierzu ist in der erfindungsgemäßen Weise
eine Metallbördelfolie 5 um
einen Öffnungsrand
des Gefäßes 7 gelegt
und umgebördelt.
Das Gefäß 7 kann
auch bei dieser Variante wie bei allen vorher gezeigten Varianten
ein Vial sein. Von außen
in der Darstellung gemäß 4 zu
erkennen ist auch bei dieser Vorrichtungsvariante eine Führungshülse 3 sowie
ein Originalitätsverschluss 2 in
Form einer Kappe.
-
In
den 5 und 6 ist die Ausführungsform
gemäß der vierten
Variante noch einmal jeweils in einer Schnittdarstellung dargestellt,
in 5 im Auslieferungszustand mit bestehendem Originalitätsverschluss
und in 6 nach dem Eindrücken der Hohlnadel 1 in
den Verschlussstopfen 6 bzw. die Membran des Gefäßes 7.
-
Der
Originalitätsverschluss 2 bzw.
die Kappe ist über
eine Sollbruchstelle 13 mit der Führungshülse 3 verbunden. Dazu
bestehen die beiden genannten Elemente aus Kunststoff, wobei die
Verbindung über
die Sollbruchstelle 13 vorzugsweise bereits bei der Herstellung
der genannten Komponenten erfolgt.
-
Bei
dieser Variante ist die Metallbördelfolie 5 mit
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
durch Verklemmen verbunden. Hierzu ist eine Grundplatte 14 von
einer Unterseite her durch eine Öffnung
in der Metallbördelfolie 5 geführt und
unter Zwischenlage eines Klemmringes 18 ist die Führungshülse 3 über die
Grundplatte 14 gestülpt.
Zwischen der Füh rungshülse 3 sowie
dem Klemmring 18 einerseits und der Grundplatte 14 andererseits
ist die Metallbördelfolie 5 eingeklemmt.
-
In
der Grundplatte 14 ist eine Führung 16 zur Führung der
Hohlnadel 1 gebildet. Ferner sind an der Grundplatte 14 Rasthaken 15 gebildet,
die zu in einem unteren Bereich der kolbenartigen Verdickung 8 in
einem Hohlraum ausgebildeten Rasthaken 17 korrespondieren
und mit diesen zum Verrasten zusammenwirken können.
-
In 5 ist
die Vorrichtung in einem originalverpackten Zustand zu erkennen.
Soll die Vorrichtung nun eingesetzt werden, ergreift ein Anwender den
Originalitätsverschluss 2,
bzw. die Kappe von außen
und drückt
diese in axialer Richtung der Hohlnadel 1 nach unten. Dadurch
bricht die Sollbruchstelle 13, deren Unversehrtheit die
Originalität
der Verpackung erkennbar macht. Ferner wird die auf den Originalitätsverschluss 2 übertragene
Kraft über
einen Absatz in der kolbenartigen Verdickung 8 auf diese übertragen
und die kolbenartige Verdickung 8 in der Führungshülse 3 in
Richtung des Gefäßes 7 geführt. In
der kolbenartigen Verdickung 8 ist die Hohlnadel 1 festgelegt,
so dass sich durch diese Bewegung auch die Hohlnadel 1 in
Richtung des Gefäßes, genauer
in Richtung des Verschlussstopfens 6 mit Membran bewegt.
Bei dem weiteren Aufbringen von Kraft durchsticht die Hohlnadel 1 mit
ihrer Einstechspitze 10 die Membran des Verschlussstopfens 6 und
stellt somit eine Verbindung zu dem Innenraum des Gefäßes 7 her.
Die Originalitätssicherung 2 und
mit dieser die Hohlnadel 1 können bis zu einer Endposition
in Richtung des Gefäßes bewegt
werden. In dieser Endposition stößt die kolbenartige
Verdickung 8 mit ihrer Unterseite an den oberen Enden der
Rasthaken 15 an und die Rasthaken 15 der Grundplatte 14 wirken mit
den Rasthaken 17 in der kolbenar tigen Verdickung 8 zusammen,
um die kolbenartige Verdickung 8 und damit die Hohlnadel 1 in
der Endposition zu verrasten.
-
Nun
zieht der Anwender die Originalitätssicherung 2 in Form
der Kappe ab, wodurch die Einstechspitze 11 der Hohlnadel 1 freigelegt
wird. Diese kann nun in eine Verschlussmembran eines anderen Gefäßes eingestochen
werden, zur Herstellung einer Verbindung zwischen den Innenräumen des
Gefäßes 7 und
des weiteren Gefäßes. Nach
der Anwendung des Gefäßes mit
der in diesem Ausführungsbeispiel gezeigten
Vorrichtung kann der Anwender die abgezogene Schutzkappe (Originalitätssicherung 2)
wieder auf die Hohlnadel 1 aufsetzen, um auch bei der Entsorgung
einen Nadelschutz zu gewährleisten. Dies
verhindert ein Risiko von Verletzungen an der Nadel und damit eventuell
verbundenen Infektionen bzw. einen ungewollten Kontakt mit medizinisch
wirksamen Mitteln.
-
Durch
die wie oben geschilderte Handhabung ist ausgeschlossen, dass sich
ein Anwender beim Einstechen der Hohlnadel 1 in die Membran
des Anschlussstopfens 6 des Gefäßes 7 an der Einstechspitze 11 der
Hohlnadel 1 verletzen kann. Diese ist bis zum Erreichen
der eingedrückten
Endposition der Hohlnadel 1 durch den Originalitätsverschluss 2 in Form
der Kappe gesichert. Erst wenn die Endposition erreicht und die
Hohlnadel 1 sicher in ihrer Position verrastet ist (durch
Zusammenwirken der Rasthaken 15 und 17) wird der
Originalitätsverschluss 2 in
Form der Kappe entnommen. Das Einrasten der Rasthaken 15 und 17 ist
sowohl fühl-
als auch hörbar,
so dass für
einen Anwender einfach erkennbar ist, dass die Hohlnadel 1 die
Endposition erreicht hat.
-
In
den 7 bis 9 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
für eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
V gezeigt. Dieses Ausführungsbeispiel
entspricht in den wesentlichen Konstruktionsmerkmalen dem in den 4 bis 6 gezeigten
Ausfüh rungsbeispiel,
weshalb hinsichtlich des Aufbaus und der allgemeinen Funktion dieser
Variante auf die obige Beschreibung Bezug genommen wird.
-
Das
in den 7 bis 9 gezeigte Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich in einer Ausgangsstellung in der Ansicht von
außen
nicht von der in 4 gezeigten Ansicht des vorigen
Ausführungsbeispiels.
-
Der
einzige Unterschied zwischen dem fünften Ausführungsbeispiel und der vierten
Ausführungsform
nur durch die Art der dem Verschlusstopfen 6 gegenüberliegenden
Anschlussstruktur der Hohlnadel 1. Wo bei dem in den 4 bis 6 gezeigten
Beispiel wie auch in den zuvor gezeigten Beispielen eine Einstechspitze 11 als
Anschlussstruktur vorgesehen ist, weist die Hohlnadel in diesem
Beispiel einen Luer-Anschluss 19, genauer einen female Luer-Anschluss
auf. Dieser dient insbesondere dem Anschließen einer nadellosen Spritze 20 als
zweites Gefäß, wobei
ein male Luer-Anschluss 21 der Spritze 20 in den
female Luer-Anschluss 19 am Ende der Hohlnadel 1 eingeführt wird
(vgl. 8 und 9).
-
Die
Verbindung der beschriebenen Vorrichtung mit dem Gefäß 7 über eine
Metallbördelfolie 5 ermöglicht es,
diese auf standardmäßig mit
Kombibörderlkappen
bzw. Metallbörderfolien
arbeitenden Abfüllanlagen
zu verwenden.
-
- 1
- Hohlnadel
- 2
- Originalitätsverschluss
- 3
- Führungshülse
- 4
- Passhülse
- 5
- Metallbördelfolie
- 6
- Verschlussstopfen
mit Membran
- 7
- Gefäß
- 8
- kolbenartige
Verdickung
- 9
- Rastvorsprung
- 10
- Einstechspitze
- 11
- Einstechspitze
- 12
- Gegenführungshülse
- 13
- Sollbruchstelle
- 14
- Grundplatte
- 15
- Rasthaken
- 16
- Führung
- 17
- Rasthaken
- 18
- Klemmring
- 19
- Luer-Anschluss
(female)
- 20
- Spritze
- 21
- Luer-Anschluss
(male)
- V
- Vorrichtung