DE102005056314A1 - Mobile Maschine und Verfahren zur Herstellung der Präsentation von Werbeartikeln in aufgeblasenen Luftballons - Google Patents
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Abstract
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine mobile Maschine und ein Verfahren zum Aufblasen von Luftballons zu schaffen, wobei gleichzeitig in den aufgeblasenen Luftballon ein Werbeartikel integriert wird. DOLLAR A Die mobile Maschine zur Herstellung der Präsentation von Werbeartikeln in aufgeblasenen Luftballons besitzt in einem tragbaren Behälter (1) einen Kompressor (2), dessen Luftaustritt mit einem Rohr (3) verbunden ist, welches bis zur Oberseite (4) des Behälters (1) geführt ist. Ein Aufnahmerohr (5) ist auf dem Rohr (3) gleitbar angeordnet, wobei das Aufnahmerohr (5) an seinem Ende in Richtung Kompressor (2) mindestens eine Gleitdichtung (6) besitzt und über die Oberseite (4) des Behälters (1) ausziehbar ist. DOLLAR A Beim Verfahren wird in das ausgezogene Aufnahmerohr (5) der Werbeartikel (11) geschoben und über das Ende des Aufnahmerohrs (5) ein Luftballon (12) gezogen. Anschließend wird der Luftballon (12) aufgeblasen. Das Aufnahmerohr (5) wird wieder zurück über das Rohr (3) geschoben, wobei sich der Werbeartikel (11) in den aufgeblasenen Luftballon (12) bewegt. Zum Schluss wird der Luftballon (12) vom Aufnahmerohr (5) abgezogen und verschlossen.
Description
- Mobile Maschine und Verfahren zur Herstellung der Präsentation von Werbeartikeln insbesondere zur Präsentation von Blumen mit angehangenen Werbeaussagen in aufgeblasenen Luftballons.
- Die Verpackung von Blumen in aufgeblasenen Luftballons ist bereits gängige Praxis. Der Luftballon ist hierbei mit Werbebotschaften versehen.
- In der
DE 299 07 677 U1 wird eine Luftballonvase bzw. -behälter beschrieben, die aus einem Luftballon, einer innerhalb des Luftballons angeordneten Scheibe mit innerhalb des Luftballons angeordneten Blumen und einer speziellen Haltevorrichtung für die Gesamtanordnung besteht. Diese Anordnung ist für den Innendekorationsbereich von Räumen gedacht. - Weiterhin wird in der
DE 299 14 645 U1 eine Vorrichtung zum Aufblasen von Luftballons beschrieben; welche ein Biasrohr mit einem axialen Durchgangsloch und integriertem Ventil besitzt. Diese Vorrichtung stellt eine von mehreren Möglichkeiten dar. - Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine mobile Maschine und ein Verfahren zum Aufblasen von Luftballons zu schaffen, wobei gleichzeitig in den aufgeblasenen Luftballon ein Werbeartikel integriert wird.
- Mit der Erfindung wird eine leicht zu transportierende und zu bedienende Maschine zum Aufblasen von Luftballons geschaffen. Das Verfahren ermöglicht das Einbringen eines Werbeartikels oder einer Blume mit einer Werbebotschaft innerhalb des Ballons. Bei dem Werbeartikel sollte das Unterteil stabförmig enden. Hierdurch ergibt sich gleich der Griff des gefüllten Luftballons. Bei der Verwendung von Blumen als Werbeartikel ist es sinnvoll, dass die Blume in einem wassergefüllten Kunststoffröhrchen steckt. Dieses Kunststoffröhrchen dient hier ebenfalls als Griff des gefüllten Luftballons. Durch die Verwendung des wassergefüllten Kunststoffröhrchens ist eine lange Aufbewahrung der Blume innerhalb des Luftballons möglich. Einer Verwelkung der Blume wird somit entgegengewirkt und der Werbeeffekt des gefüllten Luftballons kann über mehrere Tage genutzt werden. Auf dem Luftballon kann zusätzlich eine Werbebotschaft aufgedruckt sein.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung als Maschine sind in den Ansprüchen 2 bis 7 aufgeführt. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Verfahrensansprüche sind in den Ansprüchen 9 und 10 formuliert. Bei der Weiterbildung nach Anspruch 2 ist der elektrische Anschluss des Kompressors zu einer Seitenwand des Behälters geführt, dort befestigt und von Außen bedienbar. Nach Anspruch 3 ist der Kompressor mittig auf der Bodenplatte oder auf einer Zwischenplatte des Behälters angeordnet und über dem Kompressor ist ein Zwischenboden eingezogen. Hierdurch kann der obere Bereich bzw. der Bereich des Behälters unter dem Kompressor als Aufbewahrungsplatz notwendiger Utensilien genutzt werden. Bei der Weiterbildung nach Anspruch 4 besitzt das Rohr vom Kompressor kommend im Bereich der Oberseite des Behälters eine siebförmige Absperrung. Vorteilhaft ist die Ausführung des Aufnahmerohres aus einem transparenten Kunststoff nach Anspruch 5, da sich hier das Zusammenpressen des Werbeträgers kontrollieren lässt. Bei der Weiterbildung nach Anspruch 6 besitzt die Behälteroberseite am Durchgang des Aufnahmerohres bzw. das Aufnahmerohr an dieser Stelle ein Gleitlager.
- Hierdurch ergibt sich eine höhere Stabilität beim Verschieben des Aufnahmerohrs auf dem Rohr vom Kompressor. Bei der Weiterbildung nach Anspruch 7 kann der Kompressor mittels eines Fußschalters bedient werden. Somit hat der Bediener beide Hände frei für das Auf- und Abziehen der Luftballons und das Füllen des Aufnahmerohrs.
- Nach Anspruch 9 als Verfahrensvariante wird nach dem Füllvorgang beim Abziehen des Luftballons vom Aufnahmerohr ein stabförmiges Ende des Werbeartikels als Verschlusselement genutzt. Somit muss hier der Luftballon nicht zusätzlich verschlossen werden. Bei der Weiterbildung nach Anspruch 10 wird in das Aufnahmerohr eine Blume mit angehangenen Werbeaussagen, Gutscheinen oder ähnlichem geschoben. Die Blume steckt dabei in einem wassergefüllten Kunststoffrohr mit einer elastischen Dichtung zwischen Blumenstiel und Kunststoffrohr. Dieses wassergefüllte Kunststoffrohr dient dabei gleichzeitig als Verschlusselement und als Griff beim Tragen des Luftballons mit integrierter Blume.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
-
1 den Schnitt durch die mobile Maschine mit prinzipieller Anordnung der einzelnen Elemente und -
2 eine Blume im Inneren eines aufgeblasenen Luftballons mit einer Werbebotschaft, wobei die Blume von einem wassergefüllten Kunststoffröhrchen gehalten wird. - Die einzelnen Elemente der mobilen Maschine zur Herstellung der Präsentation von Werbeartikeln in aufgeblasenen Luftballons ist vorzugsweise in einem tragbaren Behälter
1 untergebracht. Eine Seite dieses Behälters1 ist aufklappbar gestaltet. Ein Kompressor2 ist auf einer Zwischenplatte7 mittig angeordnet. Über dem Kompressor ist ein Zwischenboden8 angeordnet. Der Kompressor2 ist über ein elektrisches Kabel mit einer Steckdose, die in einer Seitenwand des Behälters1 befestigt ist, verbunden und wird über ein flexibles Kabel mit Fußschalter bedient. Der Luftaustritt des Kompressors2 ist mit einem Rohr3 verbunden, welches bis zur Oberseite4 des Behälters1 geführt ist. Der Abschluss dieses Rohrs3 . bildet eine siebförmige Absperrung9 . Auf dem Rohr3 ist ein Aufnahmerohr5 , vorzugsweise aus einem transparenten Kunststoff, gleitbar angeordnet. Dazu besitzt das Aufnahmerohr5 an seinem Ende in Richtung Kompressor2 mindestens eine Gleitdichtung6 . Weiterhin besitzt das Aufnahmerohr5 an der Außenseite im unteren Bereich einen Anschlag. Dadurch wird ein Herausziehen des Aufnahmerohres5 aus dem Behälter1 verhindert. Weiterhin befindet sich an der Oberseite4 des Behälters1 zwischen dem Aufnahmerohr5 und der Oberseite4 ein Gleitlager10 . Durch dieses Gleitlager10 und die Gleitdichtung6 ist eine gute Führung für das handgeführte Aufnahmerohr5 gegeben. Das Aufnahmerohr5 ist über die Oberseite4 des Behälters1 hinaus ausziehbar. - Das Verfahren zum Befüllen und Aufblasen von Luftballons mit Werbeartikeln besitzt folgende Verfahrensschritte. In das ausgezogene Aufnahmerohr
5 wird der Werbeartikel11 geschoben. Dies ist vorzugsweise eine Blume11 mit einem am Stiel der Blume11 befestigten Gutschein13 . Die Blume steckt in einem wassergefüllten Kunststoffrohr14 mit einer elastischen Dichtung. Diese elastische Dichtung15 hält die Blume fest und dichtet das Kunststoffrohr14 ab. Über das Ende des Aufnahmerohrs5 wird ein Luftballon12 gezogen. Anschließend wird der Luftballon12 mittels des Kompressors2 über das Rohr3 aufgeblasen. Nach ausreichender Größe des Luftballons12 wird der Aufblasvorgang beendet und das Aufnahmerohr5 mit dem aufgeblasenen Luftballon12 wird wieder zurück über das Rohr3 geschoben wird, wobei sich die Blume11 in den aufgeblasenen Luftballon12 hinein bewegt. Sobald das obere Ende des Aufnahmerohres5 die Höhe des Kunststoffrohres14 erreicht hat wird das Einschieben des Aufnahmerohres5 über das Rohr3 in den Behälter1 eingestellt. Zum Schluss wird der Luftballon12 vom Aufnahmerohr5 abgezogen. Das Kunststoffrohr14 bildet jetzt gleichzeitig das Verschlusselement des Luftballons12 und den Griff des aufgeblasenen Luftballons12 . -
- 1
- Behälter
- 2
- Kompressor
- 3
- Rohr
- 4
- Oberseite
- 5
- Aufnahmerohr
- 6
- Gleitdichtung
- 7
- Zwischenplatte
- 8
- Zwischenboden
- 9
- siebförmige Absperrung
- 10
- Gleitlager
- 11
- Werbeartikel, Blume
- 12
- Luftballon
- 13
- Werbeaussage, Gutschein
- 14
- wassergefülltes Kunststoffrohr
- 15
- elastische Dichtung
Claims (10)
- Mobile Maschine zur Herstellung der Präsentation von Werbeartikeln in aufgeblasenen Luftballons, dadurch gekennzeichnet, dass in einem tragbaren Behälter (
1 ), bei dem eine Seite aufklappbar gestaltet ist, ein Kompressor (2 ) angeordnet ist, dessen Luftaustritt mit einem Rohr (3 ) verbunden ist, welches bis zur Oberseite (4 ) des Behälters (1 ) geführt ist und dass ein Aufnahmerohr (5 ) auf dem Rohr (3 ) gleitbar angeordnet ist, wobei das Aufnahmerohr (5 ) an seinem Ende in Richtung Kompressor (2 ) mindestens eine Gleitdichtung (6 ) besitzt und über die Oberseite (4 ) des Behälters (1 ) ausziehbar ist. - Mobile Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der elektrische Anschluss des Kompressors (
2 ) zu einer Seitenwand des Behälters (1 ) geführt und dort befestigt und von Außen bedienbar ist. - Mobile Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kompressor (
2 ) mittig auf der Bodenplatte oder einer Zwischenplatte (7 ) des Behälters (1 ) angeordnet ist und über dem Kompressor (2 ) ein Zwischenboden (8 ) angeordnet ist, durch den das Rohr (3 ) hindurchgeführt ist. - Mobile Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr (
3 ) im Bereich der Oberseite (4 ) des Behälters (1 ) eine siebförmige Absperrung (9 ) besitzt. - Mobile Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmerohr (
5 ) aus einem durchsichtigen Kunststoff besteht. - Mobile Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmerohr (
5 ) in der Oberseite (4 ) des Behälters (1 ) ein Gleitlager (10 ) besitzt. - Mobile Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kompressor (
2 ) als Ein- und Ausschalter einen Fußschalter besitzt. - Verfahren zum Befüllen und Aufblasen von Luftballons mit Werbeartikeln, dadurch gekennzeichnet, dass in das ausgezogene Aufnahmerohr (
5 ) der Werbeartikel (11 ) geschoben und über das Ende des Aufnahmerohrs (5 ) ein Luftballon (12 ) gezogen wird, anschließend der Luftballon (12 ) mittels des Kompressors (2 ) über das Rohr (3 ) aufgeblasen und nach ausreichender Größe der Aufblasvorgang beendet wird und das Aufnahmerohr (5 ) wieder zurück über das Rohr (3 ) geschoben wird, wobei sich der Werbeartikel (11 ) in den aufgeblasenen Luftballon (12 ) bewegt und zum Schluss der Luftballon (12 ) vom Aufnahmerohr (5 ) abgezogen und verschlossen wird. - Verfahren zum Befüllen und Aufblasen von Luftballons mit Werbeartikeln nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass beim Abziehen des Luftballons (
12 ) vom Aufnahmerohr (5 ) nach dem Füllvorgang die Luftballonöffnung über ein rundes, stabförmiges Ende des Werbeartikels (11 ) gezogen und somit ein dichter Abschluss des Luftballons (12 ) vorgenommen wird, indem dieses stabförmige Ende als Verschlusselement genutzt wird. - Verfahren zum Befüllen und Aufblasen von Luftballons mit Werbeartikeln nach Anspruch 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass in das Aufnahmerohr (
5 ) eine Blume (11 ) mit angehangenen Werbeaussagen (13 ), Gutscheinen (13 ) oder ähnlichem geschoben wird, wobei die Blume (11 ) in einem wassergefüllten Kunststoffrohr (14 ) mit einer elastischen Dichtung (15 ) zwischen Blumenstiel und Kunststoffrohr (14 ) steckt, und der weitere Ablauf wie in den Ansprüchen 8 und 9 beschrieben erfolgt.
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