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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Einhausung für eine Fahrbahn, mit einer
die Fahrbahn überspannenden
Decke und beidseitigen Seitenverkleidungen, die alle gemeinsam einen
die Fahrbahn enthaltenden Fahrbahnraum begrenzen, wobei mindestens
eine erste der Seitenverkleidungen mit ihrer der Fahrbahn abgewandten
Seite an einen Außenbereich
angrenzt, sowie mit Einrichtungen zum Zuleiten von Zuluft aus dem
Außenbereich
in den Fahrbahnraum und zum Ableiten von Abluft aus dem Fahrbahnraum
in den Außenbereich.
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Zu
Fahrbahnen im Rahmen dieser Erfindung gehören ein- oder mehrspurige Straßen, einschließlich etwaiger
Seitenstreifen und Bankette, sowie Bahntrassen, jeweils auch mit
Gegenverkehr.
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Eine
Einhausung der eingangs genannten Art ist aus der
EP 0 567 040 A1 bekannt.
Die dort beschriebene Einhausung weist eine Seitenverkleidung auf,
die mindestens eine Zuluftöffnung
an einem der Fahrbahn näherliegenden
Bereich und auch mindestens eine Abluftöffnung an einem der Fahrbahn
entfernten Bereich aufweist. Derartige Einhausungen müssen die
für Tunnel
geltenden Vorschriften bezüglich
Be- und Entlüftung
und auch für
den Rauchabzug im Brandfall einhalten. Aufgrund dessen werden Ventilatoren
notwendig, um den erforderlichen Luftaustausch zu garantieren. Dies
ist mit einem erheblichen technischen Aufwand und hohen Kosten verbunden.
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Demgegenüber liegt
die Aufgabe der Erfindung darin, eine gattungsgemäße Einhausung
so zu verbessern, daß ihre
Be- und Entlüftung
auf einfachere Weise erfolgt.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe bei einer Einhausung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß die Decke
längliche
Hohlräume
aufweist, die sich quer zur Fahrbahn erstrecken und deren eines
Ende zum Fahrbahnraum hin offen ist und deren anderes Ende zum Außenbereich
hin offen ist, und daß die
erste Seitenverkleidung Fensterelemente, die geöffnet werden können, und
eine Einrichtung zum selbsttätigen Öffnen der
Fensterelemente aufweist, die auf ein vorgegebenes Signal anspricht.
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Die
erfindungsgemäßen Maßnahmen
bewirken in der Einhausung bei Normalbetrieb und bei Staubetrieb
und auch bei einem Notfall den gesetzlich erforderlichen Luftaustausch.
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Bei
normalem Verkehr, d.h. über
etwa 25 km/h, "atmet" die Einhausung bei
geschlossenen Fensterelementen selbsttätig. Dadurch, daß in der Decke
längliche,
sich quer zur Fahrbahn erstreckende Hohlräume angeordnet sind, die sich
einerseits zum Fahrbahnraum hin und andererseits zum Außenbereich
hin öffnen,
dienen diese Hohlräume
als Luftschleuse. Durch sie hindurch wird im normalen Fahrbetrieb
aufgrund der Kolbenwirkung der Fahrzeuge die Abluft vor den Fahrzeugen
durch den Überdruck
hinausgedrückt
und Frischluft hinter den Fahrzeugen auf demselben Weg durch den
Sog angesaugt. Eine solche Ausbildung der Decke ist mit keinen oder
keinen nennenswerten Mehrkosten verbunden, da bekannte Bauelemente,
z. B. Hohldielendecken, Verwendung finden können. Lärmemission ist nicht vorhanden,
da wegen der Länge
der Ausblasstrecke kein Verkehrslärm in den Außenbereich dringt.
Zudem wird durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Decke erreicht,
daß nicht
am Ende der Einhausung die gesamte konzentrierte Abluft hinausgeblasen
wird, sondern daß sich
der Ausblasvorgang auf die gesamte Länge wie auf freier Strecke
verteilt.
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Erst
im Staubetrieb, d. h. unter einer Geschwindigkeit von etwa 25 km/h,
ist die Be- und Entlüftung über die
Hohlräume
in der Decke nicht mehr ausreichend und daher eine Anreicherung
der Luft mit zu hohen Abgaswerten zu erwarten. Bei einem solchen
Staubetrieb und bei einem Notfall, z. B. bei einem Brand in der
Einhausung, können
jedoch durch die erfindungsgemäß in der
Seitenverkleidung ausgebildeten Fensterelemente großflächige Öffnungen
in der Seitenverkleidung freigegeben werden, die eine zusätzliche
und ausreichende Belüftung
der Einhausung bewirken. Mit geöffneten
Fenstern ist eine erfin dungsgemäße Einhausung
einer freien Strecke gleichgestellt, wie z. B. die Lawinengalerien, und
fällt nicht
mehr unter die Tunnelvorschriften. Die warme Abluft strömt durch
die geöffneten
Fenster nach oben ab und saugt dann unten die Frischluft an. Im
Brandfall bläst
die Kaminwirkung heiße
Luft und Rauch nach oben durch die offenen Fenster am Brandort weg
und saugt aus der Einhausung den Rauch ab und die Frischluft durch
alle anderen Fenster an.
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Vorteilhafterweise
ist das eine Ende jedes Hohlraums auf einer Fahrbahnseite und das
andere Ende jedes Hohlraums auf der anderen Fahrbahnseite angeordnet.
Hierdurch wird die Ausblasstrecke möglichst lang ausgebildet. Zudem
wird die konstruktive Ausbildung der Decke durch Vermeidung von Störstellen
vereinfacht.
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In
bevorzugter Weiterbildung der Erfindung ist die Decke als Hohldielendecke
ausgebildet. Mit dieser Ausführungsform
entstehen für
die Ausbildung der länglichen
Hohlräume
keinerlei Mehrkosten, da die in der Hohldielendecke ohnehin vorhandenen Hohlräume bzw.
Kanäle
zur Zuführung
der Zuluft und zur Ableitung der Abluft verwendet werden können.
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Vorzugsweise
bilden die Fensterelemente mindestens 20 % der Fläche der
ersten Seitenverkleidung aus. Damit ist bei geöffneten Fensterelementen eine
Be- und Entlüftung
sichergestellt, die den Verhältnissen
auf der freien Strecke gleichkommt. Gegebenenfalls können die
Fensterelemente auch eine geringere Fläche der ersten Seitenverkleidung
ausbilden. Wesentlich ist jedoch, daß die Be- und Entlüftung bei
geöffneten
Fenstern so groß ist, daß die Einhausung
nicht mehr unter die Tunnelvorschriften fällt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
sind die Fenster als Schiebefenster ausgebildet. Hierdurch wird
der Raumbedarf seitlich außerhalb
der Einhausung zum Öffnen
der Fenster äußerst gering gehalten.
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Vorteilhafterweise
sind die Schiebefenster horizontal verschieblich. Hierdurch steht
die gesamte Höhe
der Fensteröffnung
zur Be- und Entlüftung
zur Verfügung.
Die Bildung einer Kaminwirkung wird so begünstigt.
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In
günstiger
Weiterbildung der Erfindung sind im geschlossenem Zustand der Schiebefenster Schlitze
an deren Rändern
mit lärmdämmenden Kunststoffblättern verschlossen.
Auf diese Weise kann bei geschlossenen Schiebefenstern kein Lärm nach
außen
dringen.
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Vorzugsweise
laufen die Schiebefenster mit ballig ausgeformten Führungslaufrädern in
Führungsschienen
und sind höhenverstellbar.
Abweichungen von der senkrechten Montage der Führungsschiene sowie Ungenauigkeiten
bei Montage und Produktion des Unterbaus der Führungsschienen können so
ausgeglichen werden.
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Vorteilhafterweise
sind die Führungsschienen
als nach unten offene U-Profile ausgebildet. Durch diese Maßnahme bleibt
die Laufbahn der Führungsrolle
immer trocken, sauber und eisfrei.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind die Fensterelemente
als Drehfenster ausgebildet. Drehfenster ermöglichen das Öffnen der
gesamten Fensterfläche,
wodurch ein Maximum an Be- und Entlüftung erzielt wird.
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Dabei
sind die Drehfenster vorzugsweise um eine mittige, vertikale Drehachse
verdrehbar. Durch diese Maßnahme
wird der zum Öffnen
der Drehfenster benötigte
freie Raum neben der Seitenverkleidung gering gehalten.
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In
einer weiter bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sind die Drehfenster um mindestens 170° drehbar.
Hierdurch können
die Fensteraußenseiten
nach innen gedreht und von einem auf der Fahrbahn vorbeifahrenden
Waschfahrzeug auf einfache Weise gesäubert werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist die erste Seitenverkleidung Betonfertigteile
in Form eines umgedrehten T auf, auf deren vertikalen Abschnitt
(Pfeiler) die Decke aufliegt und auf deren horizontalen Abschnitt
(Wand) die Fensterelemente befestigt sind. Durch diese in T-Form
ausgebildete Baueinheit Pfeiler/Wände entsteht ein Streifenfundament,
das auf einfache Weise in der Fahrbahndecke fixiert werden kann.
Das erspart erhebliche Kosten und Montagezeit.
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Dabei
weisen die horizontalen Abschnitte vorteilhafterweise eine Unterseite
zur Auflage auf einem Untergrund auf und ragen von der Unterseite Bolzen
vor, mit denen das Betonfertigteil im Untergrund fixierbar ist.
Ein T-förmiges
Betonfertigteil kann auf diese Weise durch lediglich zwei Bolzen
in der Fahrbahndecke fixiert werden.
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Vorzugsweise
sind die aneinander angrenzenden horizontalen Abschnitte benachbarter
Betonfertigteile durch eine Nut-und-Feder-Verbindung miteinander verbunden.
Mit solch einer Verbindung können
auf kostengünstige
Weise Schubkräfte,
die beispielsweise durch einen Anprall von Fahrzeugen entstehen,
aufgenommen werden.
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Bevorzugt
ist die vertikale Höhe
der horizontalen Abschnitte im wesentlichen gleich der Leitplankenhöhe, d. h.
die vertikale Höhe
der horizontalen Abschnitte beträgt
in etwa 0,925 m. Im Notfall können so
die Fahrzeuginsassen bei geöffneten
Fenstern die horizontalen Abschnitte der Betonfertigteile überwinden,
um ins Freie zu gelangen. Die horizontalen Abschnitte der Betonfertigteile
stellen daher kein größeres Hindernis
dar als auf offener Strecke die Leitplanke.
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In
günstiger
Weiterbildung der Erfindung erstreckt sich über die halbe Länge zwischen
benachbarten vertikalen Abschnitten und über die gesamte Höhe zwischen
den horizontalen Abschnitten und der Decke ein Schiebefenster und über die
andere halbe Länge
ein feststehendes Teil, an dem das Schiebefenster vollständig vorbeischiebbar
ist. Hierdurch wird bei minimalem seitlichen Raumbedarf eine maximale
geöffnete
Fensterfläche
erzielt.
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Dabei
sind vorteilhafterweise das Schiebefenster und das feststehende
Teil als Fensterscheiben ausgebildet, die auf einer ihrer Flachseiten
jeweils an einem Rahmengestell befestigt sind, wobei das eine Rahmengestell
auf der dem Fahrbahnraum zugewandten Flachseite und das andere Rahmengestell
auf der dem Außenbereich
zugewandten Flachseite befestigt ist. Damit liegen bei geöffneten
Schiebefenstern die Fensterscheiben des festen und des beweglichen
Teils mit ihren glatten Seiten einander gegenüber. Eine Unfallgefahr dadurch,
daß jemand mit
einer Hand oder mit einem Bein an dem Schiebefenster hängenbleibt
und in den Spalt zwischen Schiebefenster und feststehendem Teil
hineingezogen wird, ist so vermieden.
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In
einer ebenfalls vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind über die
gesamte Länge
zwischen benachbarten vertikalen Abschnitten Drehfenster angeordnet,
die sich jeweils über
die gesamte Höhe
zwischen dem horizontalen Abschnitt und der Decke erstrecken und
deren Breite in etwa gleich der Dicke des horizontalen Abschnitts
ist. Auf diese Weise sind in der gesamten Öffnungsfläche der ersten Seitenverkleidung
Fensterelemente eingesetzt, die geöffnet werden können, so
daß bei
geöffneten Fenstern
diese gesamte Öffnungsfläche auch
tatsächlich
zu 100 % offen ist. Da die Breite der einzelnen Drehfenster die
Dicke des horizontalen Abschnitts nicht übersteigt, muß seitlich
neben der Seitenverkleidung kein zusätzlicher Raum zum Öffnen der
Fenster freigehalten werden.
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Bevorzugt
sind sämtliche
Fensterscheiben der ersten Seitenverkleidung aus einem Material
gebildet, das bei einer vorgegebenen Temperatur so weich wird, daß die Fensterscheiben
in sich zusammenfallen. Im Brandfall würde hierdurch die Seitenverkleidung
in jedem Fall, d. h. ohne maschinelle oder manuelle Hilfe, auf ihrer
gesamten Länge
offen sein. Insbesondere für
den Brandfall ist damit sichergestellt, daß die Kapazität für das Entströmen von heißer Luft
bzw. von heißem Rauch äußerst groß wird und
in einem Größenbereich
liegt, der mit Ventilatoren nicht annähernd erreicht werden kann.
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Vorteilhafterweise
weist eine erfindungsgemäße Einhausung
eine Meßeinrichtung
zur Messung vorgegebener Luftkennwerte in dem Fahrbahnraum sowie
eine Signaleinrichtung auf, die an die Meßeinrichtung und an die Einrichtung
zum selbsttätigen Öffnen der
Fensterelemente angeschlossen ist und der die Meßwerte zugeleitet werden und
die, wenn die Meßwerte
vorgegebene Grenzwerte erreichen, das vorgegebene Signal erzeugt
und der Einrichtung zum selbsttätigen Öffnen der
Fensterelemente zuleitet. Dabei kann die Meßeinrichtung zur Messung der Sichttrübung und/oder
zur Messung des CO2-Gehaltes eingerichtet
sein und/oder mindestens ein Brandmeldekabel aufweisen. Die Sicherheit
der Einhausung wird hierdurch beträchtlich erhöht.
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Vorzugsweise
ist jedem Fensterelement ein Akkumulator zugeordnet, der die Einrichtung
zum selbsttätigen Öffnen der
Fensterelemente bei Ausfall der Netzversorgung mit Strom versorgt.
Durch diese Maßnahmen
wird eine sehr hohe Betriebssicherheit erzielt.
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Vorteilhafterweise
weist eine erfindungsgemäße Einhausung
eine Einrichtung zum manuellen Öffnen
der Fensterelemente auf. Hierdurch wird auch bei Totalausfall der
Stromversorgung ein Öffnen
der Fensterelemente ermöglicht.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beispielshalber
noch näher
erläutert. Es
zeigen:
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1 einen
Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Einhausung, wobei der Strömungsweg
der Abluft durch die Decke dargestellt ist;
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2 den
Querschnitt aus 1, wobei der Strömungsweg
der Zuluft durch die Decke dargestellt ist;
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3 einen
Längsschnitt
durch die Einhausung aus 1, längs Linie III-III;
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4 eine
Seitenansicht der Einhausung aus 1 längs Pfeil
IV, wobei eine erste Ausführungsform
der Seitenverkleidung dargestellt ist;
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5 einen
Querschnitt durch die Seitenverkleidung aus 4, bei geöffneten
Fensterelementen;
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6 eine
der 4 ähnliche
Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform der Seitenverkleidung
und:
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7 einen
Querschnitt durch die Seitenverkleidung aus 6, längs Linie
VII – VII,
bei geöffneten
Fensterelementen.
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Die
in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Einhausungen 1 für eine Fahrbahn 2 weisen
eine Decke 3, eine erste Seitenverkleidung 4 auf
einer Fahrbahnseite und eine zweite, der ersten Seitenverkleidung 4 gegenüberliegende
Seitenverkleidung 5 auf der anderen Fahrbahnseite auf.
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Die
Decke 3 überspannt
die gesamte Fahrbahn 2 und liegt auf den Seitenverkleidungen 4, 5 auf.
In der Decke 3 sind längliche
Hohlräume 6 ausgebildet,
die sich quer über
die gesamte Fahrbahn 2 von einem Längsrand 7 der Decke 3 zu
deren anderen Längsrand 8 erstrecken
und dort an ihrem einen Ende in den Fahrbahnraum 9 und
an ihrem anderen Ende in den Außenbereich 10 münden.
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Die
beiden Seitenverkleidungen 4, 5 und die Decke 3 begrenzen
den die Fahrbahn 2 enthaltenden Fahrbahnraum 9,
der wiederum ein vorgegebenes Lichtraumprofil 11 enthält. Im in
den 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
ist auf der der Fahrbahn 2 abgewandten Seite der Decke 3 und
der ersten Seitenverkleidung 4 als Außenbereich 10 die freie
Umgebung bzw. natürliche
Atmosphäre.
Es ist jedoch auch denkbar, daß an
die Decke 3 und an die erste Seitenverkleidung 4 ein
weiterer umbauter Raum anschließt.
Wichtig ist lediglich, daß dort
ein ungehinderter Luftaustausch bzw. Zustrom von Frischluft – ähnlich wie
in der freien Umgebung – erfolgt.
An die zweite Seitenverkleidung 5 grenzt im dargestellten
Ausführungsbeispiel
eine weitere Einhausung 1' an.
Die zweite Seitenver kleidung 5 bildet in diesem Fall eine
Mittelwand zwischen den beiden Einhausungen 1, 1' aus und wird
im folgenden auch so bezeichnet.
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Die
Fahrbahn 2 ist ein üblicher
ein- oder mehrspuriger Straßenquerschnitt
mit seitlichen Banketten, in denen eine Löschwasserleitung 12 und eine
Entwässerungsrinne 13 angeordnet
sind. Die Oberflächen
der Straße
weisen eine Querneigung auf. Ebenso hat die Decke 3 eine
Querneigung.
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Die
Decke 3 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel als Hohldielendecke
ausgebildet (3) und liegt über Unterzüge 14, 15 auf
den beiden Seitenverkleidungen 4, 5 auf. Jede
Hohldiele 16 weist vier Hohlräume 6 auf.
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Die
Seitenverkleidungen 4, 5 weisen Pfeiler 17, 18 auf,
die mit einem vorgegebenen Abstand zueinander längs der Fahrbahn 2 angeordnet
sind. Auf den Pfeilern 17, 18 liegen parallel
zur Fahrbahn 2 verlaufende Unterzüge 14, 15 auf,
auf denen wiederum die Decke 3 aufliegt.
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Zwischen
den Pfeilern 17, 18 erstreckt sich jeweils eine
Sockelwand 19, 20, deren Höhe bei der ersten Seitenverkleidung 4 vorzugsweise
der Leitplankenhöhe
entspricht, d. h. deren Oberkante 0,925 m über dem Erdboden liegt.
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Die
von zwei benachbarten Pfeilern 17 oder 18 sowie
von Unterzug 14 oder 15 und Sockelwand 19 oder 20 begrenzte Öffnung 21, 22 wird
im folgenden als Fach bezeichnet. In den Fächern 21 der ersten
Seitenverkleidung 4 sind jeweils Fensterelemente 23 angeordnet,
die geöffnet
werden können.
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Die
entsprechenden Fächer 22 in
der zweiten, inneren Seitenverkleidung 5 können beispielsweise
durch hochabsorbierenden Faseton 24 in einer Dicke von
z. B. 35 cm ausgefüllt
sein. Die Sockelwand 20 kann hier als Ortbetonwand mit
einer Höhe von
z. B. 2,3 m auf einem Streifenfundament 25 ausgebildet
sein.
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Im
dargestellten Ausführungsbeispiel
erfolgt der Luftaustausch bei geschlossenen Fenstern 23,
d. h. bei normalem Fahrbetrieb, pro Fach 21, 22 über vier
Hohlräume 6a bzw.
Kanäle
in der Hohldielendecke 3, im vorliegenden Fall über die
vier Hohlräume 6a einer
Hohldiele 16.
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Die
in den Außenbereich 10 mündenden
Enden dieser Hohlräume 6a münden in
den außenliegenden
Längsrand 7 der
Decke 3. Der außenliegende
Längsrand 7 kann
mit einer Attika 26 abgedeckt sein, die zu der Mündung der
Hohlräume 6a einen vorgegebenen
Abstand aufweist, um ein ungehindertes Ausströmen der Abluft 27 oder
Einströmen
der Zuluft 28 zu gewährleisten.
Dieser Abstand kann etwa 20 cm betragen.
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Die übrigen Hohldielen 16 werden
bis an die Attika 26 geführt und verleihen die entsprechende statische
Festigkeit.
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Die
in den Fahrbahnraum 9 mündenden
Enden dieser Hohlräume 6a münden an
dem innenliegenden, zweiten Längsrand 8 der
Decke 3 zunächst in
einen Kanal 29 im Unterzug über der Mittelwand 5. Dieser
Kanal 29 verläuft
parallel zur Fahrbahn 2 und steht über seitliche Öffnungen 30,
im vorliegenden Fall sieben Öffnungen 30,
mit dem Fahrbahnraum 9 in Strömungsverbindung.
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Die
Schallwellen werden somit dreimal umgeleitet – beim Eintritt vom Fahrbahnraum 9 in
den Unterzug 15 über
der zweiten Seitenverkleidung 5, beim Übergang vom Unterzug 15 in
die Decke 3 und beim Austritt zwischen Decke 3 und
Attika 26 – wodurch
die Möglichkeit
eines Entweichens von Verkehrslärm über die
Hohlräume 6a weitestgehend
verhindert wird.
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Der
Kanal 29 ist um ein vorgegebenes Maß länger als die Breite einer Hohldiele 16,
damit die Lage der Hohldiele 16, die die zum Be- und Entlüften vorgesehenen
Hohlräume 6a aufweist,
relativ zum Kanal 29 variabel sein kann. Auf diese Weise
kann das Rastermaß für die Verlegung
der Hohldielen 16 weitgehend unabhängig von der Lage des Kanals 29 gewählt werden.
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Durch
die Kolbenwirkung der Fahrzeuge wird die Abluft 27 vor den
Fahrzeugen durch die Hohlräume 6a hindurch
hinausgedrückt
(1). Hinter den Fahrzeugen wird durch die Sogwirkung
durch dieselben Hohlräume 6a hindurch
Frischluft 28 angesaugt (2).
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Liegen
zwei Einhausungen 1, 1' nebeneinander, wie in den 1 und 2 dargestellt,
wird mit zwei Hohldielen, d. h. mit 2 mal 4 Hohlräumen, über der
Mittelwand 5 links und rechts entlüftet.
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In
dem in den 1, 2, 4 und 5 dargestellten
Ausführungsbeispiel
sind in den Fächern 21 jeweils
ein Schiebefenster 40 und ein feststehendes Teil 41 bzw.
Fenster eingebaut, die in Fahrbahnrichtung nebeneinander angeordnet
sind und jeweils die Hälfte
des Faches 21 ausbilden. Das Schiebefenster 40 kann
zum Öffnen
vollständig
neben das feststehende Fenster 41 verschoben werden, so
daß dann
50 % des Faches 21 offen sind.
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Die
Pfeiler 17 sind in einzelnen Köcherfundamenten 42 befestigt,
und die Sockelwand 19 ist als Betongleitwand auf einem
Streifenfundament 42a ausgebildet.
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Die
Fensterscheiben 43a, 43 des feststehenden Fensters 41 und
des Schiebefensters 40 sind jeweils an Rahmengestellen 45, 44 befestigt,
wobei im in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel
das Rahmengestell 45 des feststehenden Fensters 41 auf
der Fahrbahnraumseite und das Rahmengestell 44 des Schiebefensters 40 auf
der dem Außenbereich 10 zugewandten
Seite angeordnet ist. Dadurch liegen sich im geöffneten Zustand des Schiebefensters 40 die glatten
Fensterscheibenseiten 47, 46 des feststehenden
Fensters 41 und des Schiebefensters 40 einander
gegenüber.
Dies verringert die Gefahr, daß beim Öffnen des
Schiebefensters 40 eine Person z. B. mit ihrer Hand oder
ihrem Bein an den Fenstern 40, 41 hängenbleibt
und beim Öffnen
des Schiebefensters 40 in den Spalt zwischen feststehendem
Fenster 41 und Schiebefenster 40 hineingezogen
wird.
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Das
Rahmengestell 45 des feststehenden Fensters 41 weist
einen umlaufenden Rahmen 48 sowie senkrechte Streben 49 auf
und ist mit der Sockelwand 19 verschraubt. Die Fensterscheibe 43a wiederum
ist mit dem Rahmengestell 45 verschraubt.
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Das
Rahmengestell 44 des Schiebefensters 40 weist
ebenfalls einen umlaufenden Rahmen 50 und senkrechte Streben 51 auf.
Das Rahmengestell 44 ist einerseits in einer oberen Führungsschiene 52 geführt, die
mit dem Unterzug 14 verschraubt ist, und andererseits in
einer unteren Führungsschiene 53 geführt, die
auf der Sockelwand 19 gemeinsam mit dem Rahmengestell 45 des
feststehenden Fensters 41 verschraubt ist. Die Führungsschienen 52, 53 sind als
nach unten offene U-Profile ausgebildet.
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Im
dargestellten Beispiel ist das Rahmengestell 45 des feststehenden
Fensters 41 an die obere Führungsschiene 52 des
Schiebefensters 40 angeschweißt, so daß eine separate Verschraubung
im Unterzug 14 vermieden wird.
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An
den Rändern
der Fensterscheibe 43 des Schiebefensters 40 sind
Kunststoffblätter 54 befestigt,
die die Schlitze zwischen der Fensterscheibe 43 und den
Führungsschienen 52, 53 und
auch zwischen der Fensterscheibe 43 und dem Pfeiler 17 einerseits
und dem feststehenden Fenster 41 andererseits lärmdämmend abdichten.
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An
dem Rahmengestell 44 des Schiebefensters 40 sind
Führungslaufräder 55, 56 befestigt,
die in den Führungsschienen 52, 53 laufen.
Das in der unteren Führungsschiene 53 laufende
Führungslaufrad 56 weist
eine ballige Form auf, um Ungenauigkeiten bei der Montage der Führungsschiene 53 auszugleichen.
Zudem ist die Befestigung dieses balligen Führungslaufrades 56 an
dem Rahmengestell 44 höhenverstellbar
ausgebildet, um Montage- und Produktionstoleranzen ausgleichen zu
können.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel
erfolgt die Befestigung durch Verschraubung 57, wobei die
Halterung des unteren Führungslaufrades 56 mit
einer zweiten Schraube gegen Verdrehen gesichert ist.
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Die
Schiebefenster 40 können
mit einem Wasserabstreifer versehen sein, der die Schiebefenster 40 beim Öffnen und
Schließen
säubert.
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Das
feststehende Fenster 41 und das Schiebefenster 40 können fabrikmäßig vormontiert
werden. Dies spart erhebliche Kosten und Montagezeit auf der Baustelle.
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Jedes
Schiebefenster 40 weist eine Antriebseinheit 58 mit
integriertem Akkumulator und Handschloß auf. Der Akkumulator gewährleistet
eine ausreichende Stromversorgung zum Öffnen des Schiebefensters 40 auch
bei Ausfall der Netzversorgung. Zudem weist jedes Schiebefenster 40 auf
seiner dem Außenbereich
zugewandten Seite eine Vorrichtung zur manuellen Öffnung des
Schiebefensters 40 auf.
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Die
Antriebseinheiten 58 sind mit einer (nicht dargestellten)
Signaleinrichtung verbunden und dazu eingerichtet, bei Empfang eines
vorgegebenen Signals das zugehörige
Schiebefenster 40 vollständig zu öffnen.
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Die
Signaleinrichtung ihrerseits ist an eine (nicht dargestellte) Meßeinrichtung
angeschlossen, die in der Einhausung 1 angeordnet und zur
Mesung der Sichttrübung
und/oder des CO2-Gehaltes eingerichtet ist
und/oder ein Brandmeldekabel aufweist. Die Meßeinrichtung leitet die Meßwerte an
die Signaleinrichtung weiter, die, falls die Meßwerte vorgegebene Grenzwerte
erreichen, das vorgegebene Signal erzeugt und an die Antriebseinheiten 58 der Schiebefenster 40 weiterleitet,
woraufhin die Antriebseinheiten 58 die Schiebefenster 40 in
die Offenstellung bringen.
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Erst
unter 25 km/h ist eine Anreicherung der Luft mit zu hohen Abgaswerten
zu erwarten. Bei dieser Geschwindigkeit fällt aber selbst bei offenen Schiebefenstern 40 der
Lärm unter
die gesetzlichen Werte. Es wäre
also auch bei diesem relativ seltenen Vorgang keine Lärmbelästigung
zu befürchten.
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Im
Brandfall ist der Rauchabzug durch die geöffneten Schiebefenster 40 außerordentlich
groß. Die
durch die offenen Schiebefenster 40 entströmende heiße Luft-
bzw. Rauchkapazität
könnte
mit einem Ventilator nicht annähernd
erreicht werden.
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Die
Fensterscheiben 43, 43a können aus einem Material gebildet
sein, das ab einer vorgegebenen Temperatur weich wird und in sich
zusammenfällt,
so daß dann
die gesamte Fachfläche
im Fall eines Brandes für
den Rauchabzug zur Verfügung steht.
Denkbar ist beispielsweise, daß die
Fensterscheiben 43, 43a aus Polycarbonat gebildet
sind und bei einer Temperatur von etwa 200°C in sich zusammenfallen.
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Da
bei einer erfindungsgemäßen Einhausung 1 Frischluftventilatoren
nicht mehr notwendig sind, sind auch keine (in den 1 und 2 noch dargestellte)
Hohlräume 59 in
den Betonwänden 19 der
ersten Seitenverkleidung 4 erforderlich, um als Ansaugkanäle für die Frischluftventilatoren
zu dienen.
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Durch
den Wegfall der Frischluftventilation unten und damit des offenen
Ansaugkanals 59 mit Ansaugöffnung kann die Sockelwand 19 als
Streifenfundament umfunktioniert und mit dem Pfeiler 17 massiv
vergossen werden. Dadurch verteilt sich der Druck des Pfeilers optimal
auf die gesamte Grundfläche
von Pfeiler und Sockelwand.
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In
der in 6 dargestellten Ausführungsform ist jeweils ein
Pfeiler 17 zusammen mit den beiden an ihn angrenzenden
Sockelwandabschnitten 19, die sich jeweils über die
Hälfte
des angrenzenden Faches 21 erstrecken, als Betonfertigteil 60 in
Form eines umgedrehten T ausgebildet. Auf der Unterseite 61 jedes
horizontal verlaufenden Sockelwandabschnittes 19 ist ein
Holzen 62 eingesetzt oder angeformt, dessen Durchmesser
vorzugsweise 70 cm beträgt.
Die Bolzen 62 werden in in den Untergrund gebohrte Löcher gesteckt,
um die Seitenverkleidung 4 im Untergrund zu fixieren und
Scher- und Kippkräfte
weiterzuleiten. In Verbindung mit dem großen Eigengewicht der Betonfertigteile 60 kann
somit ein LKW-Direktanprall und auch ein Kippanprall problemlos
aufgefangen werden. Zudem wird das Aufreißen der Fahrbahndecke für die wesentliche
größeren Einzelfundamente
vermieden.
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Die
aneinander angrenzenden Sockelwandabschnitte 19 benachbarter
Betonfertigteile sind durch eine Nut-und-Feder-Verbindung 63 miteinander
verzahnt, um die Stabilität
in Querrichtung zu unterstützen.
Die einander zugewandten Stirnseiten 64 der Sockelwandabschnitte 19 sind
dementsprechend als senkrechte Nut und Federteile ausgebildet.
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Bei
der in 6 dargestellten Ausführungsform sind über die
gesamte Länge
jedes Faches Drehfenster 65 eingebaut, im dargestellten
Ausführungsbeispiel
sechs Drehfenster 65. Sie weisen jeweils eine mittige vertikale
Drehachse 66 auf, um die das Drehfenster 65 von
einer geschlossenen Stellung 67 um 90° in eine geöffnete Stellung 68 drehbar ist.
Bei dieser Ausführungsform
sind bei geöffneten Drehfenstern 65 somit
100 % der Fläche
des Faches 21 offen (7).
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Die
Fenster 65 können
jedoch, wie in 7 dargestellt, weitergedreht
werden, beispielsweise um 170° oder
bis zu 180°.
Bereits bei um 170° gedrehten Fenstern 69 sind
die Fensteraußenseiten 70 nach
innen auf die Fahrbahnseite gedreht und können so bequem gereinigt werden,
beispielsweise durch ein vorbeifahrendes Waschfahrzeug.
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Die
beiden Fensterflügel 71, 72 jedes
Drehfensters 65 können
an der Drehachse 66 so befestigt sein, daß sie miteinander
fluchten oder um einen vorgegebenen Betrag quer zu ihrer Fensterfläche zueinander
versetzt sind. Im letzteren Fall könnte die vertikale Länge der
Fensterflügel 71, 72 größer sein
als die licht Höhe
der Fensterrahmen 73. Die beiden Fensterflügel 71, 72 eines
Drehfensters 65 legen sich dann im geschlossenen Zustand
auf gegenüberliegenden
Seiten des Fensterrahmens 73 seitlich an diesen an.
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Die
Drehfenster 65 werden durch eine Antriebseinheit pro Fach 21 z.
B. über
Zahnstangen angetrieben.
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An
den Rändern
der Fensterflügel 71, 72 sind
(nicht dargestellte) Gummidichtungen angebracht, mit denen die Drehfenster 65 im
geschlossenen Zustand gegen ein Durchdringen von Lärm abgedichtet
sind.
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Der
Antrieb der Drehfenster 65 ist automatisch oder manuell
betätigbar
in ähnlicher
Weise, wie bereits im Zusammenhang mit der Ausführung der Fensterelemente als
Schiebefenster 40 beschrieben.
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Die
Bauart der Fensterelemente 23 ist nicht eingeschränkt. Beispielsweise
ist auch der Einsatz von Klappfenstern nicht ausgeschlossen.