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DE102005055828B4 - Rollo für ein Fahrzeug - Google Patents

Rollo für ein Fahrzeug Download PDF

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DE102005055828B4
DE102005055828B4 DE200510055828 DE102005055828A DE102005055828B4 DE 102005055828 B4 DE102005055828 B4 DE 102005055828B4 DE 200510055828 DE200510055828 DE 200510055828 DE 102005055828 A DE102005055828 A DE 102005055828A DE 102005055828 B4 DE102005055828 B4 DE 102005055828B4
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DE
Germany
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roller blind
vehicle
warning
blind
window
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DE200510055828
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Karsten Dr. Rüter
Michael Fischer
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Lisa Draexlmaier GmbH
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Lisa Draexlmaier GmbH
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)

Abstract

Rollo für ein Fahrzeug, wobei das Rollo als Warneinrichtung nutzbar ist, umfassend mindestens eine Aufwickeleinrichtung, wobei das Rollo einen Antrieb aufweist, durch den das Rollo (2) bei einem Öffnen einer Fahrzeugtür automatisch ein- und/oder ausgefahren wird und das Rollo (2) durch die Aufwickeleinrichtung (20) entlang einer Fahrzeugscheibe (10) auf- und/oder abwickelbar ist, so dass die Fahrzeugscheibe (10) durch das Rollo (2) im abgewickelten Zustand mindestens teilweise verdeckt ist.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft ein Rollo für ein Fahrzeug, wobei das Rollo als Warneinrichtung nutzbar ist und mindestens eine Aufwickeleinrichtung umfasst. Die Erfindung betrifft weiter eine Fahrzeugscheibe, insbesondere eine Heck- oder Seitenscheibe, an welcher ein Rollo mit Warneinrichtung angeordnet ist.
  • Stand der Technik
  • Es ist bekannt, auf Fahrzeuge, welche aufgrund eines Defektes oder aus ähnlichen Gründen unbeleuchtet liegen bleiben, durch ein Warndreieck aufmerksam zu machen. Dieses Warndreieck ist in einem Abstand von ca. 100 bis 150 m zum Fahrzeug aufzustellen.
  • Daneben ist es beispielsweise aus der DE 296 01 856 U1 bekannt, durch ein Warndreieckrollo auf ein liegengebliebenes Fahrzeug aufmerksam zu machen. Das Warndreieckrollo besteht hierfür aus einem retroreflektierenden Gewebe und ist beispielsweise bei aufgeklapptem Kofferraum über einen Heckbereich des Fahrzeugs aufrollbar. Daneben kann das Warndreieckrollo auch entlang einer geöffneten Kühlerhaube abgerollt werden.
  • Das Warndreieckrollo hat jedoch den Nachteil, dass eine Kühlerhaube oder ein Kofferraum vollständig verdeckt werden und nicht oder nur schlecht zugänglich sind.
  • Außerdem muss der Fahrer zum Ausfahren des Rollos das Fahrzeug verlassen und begibt sich somit bei schlechter Beleuchtung in Gefahr.
  • Die DE 16 308 26 A beschreibt eine Warnvorrichtung zur Sicherung verkehrshindernder Fahrzeuge, die beispielsweise im Rückfenster eines PKW oder auf der Rückseite eines LKW-Auflegers angebracht werden kann und ein Rollo umfasst, das mit einem Warnhinweis versehen ist. Darüber hinaus beschreibt die DE 83 13 757 U1 eine Anzeige für die Heckscheibe eines Autos, die ein Rollo umfasst, das gegebenenfalls mit einem Elektroantrieb und mit einer Aufrollfeder das Ein- und Ausfahren bewirkt. Die DE 296 21 158 U1 beschreibt darüber hinaus einen Sicht- und Sonnenschutz für Fahrzeuge, bei dem ein Rollo in einer Kassette an der Scheibe eines Kraftfahrzeugs angeordnet ist und gegebenenfalls einen Aufdruck mit Warnhinweis trägt. Darüber hinaus ist innerhalb der Kassette zur Aufnahme des Rollos ein Beleuchtungsmodul angebracht, über das das ausgefahrene Rollo illuminiert werden kann. Die DE 200 01 311 U1 beschreibt zudem eine Warnvorrichtung für Fahrzeuge, die in der Lage ist, nach dem Auslösen eine Vielzahl von Warnsymbolen in Kombination zu aktivieren. Eines dieser Warnsymbole kann gemäß der DE 200 01 311 U1 aus einem in der Heckscheibe angeordneten Rollo bestehen, das gegebenenfalls ein Warnsymbol trägt.
  • Diesen Rollos ist jedoch gemein, dass sie sämtlich vom Kraftfahrzeugführer ausgelöst, aktiviert oder betätigt werden müssen. In Gefahrensituationen wird dies jedoch gegebenenfalls vergessen oder ist aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht mehr möglich.
  • Darstellung der Erfindung
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Rollo für ein Fahrzeug zu schaffen, das für einen Nutzer einfach zu handhaben ist und seine Warnfunktion ohne besondere Betätigung durch den Nutzer entfaltet. Es ist weiter Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Fahrzeug zu schaffen, welches mit einem derartigen Rollo ausgebildet ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die Gegenstände der Ansprüche 1 und 11 gelöst.
  • Hierfür ist das Rollo, das als Warneinrichtung nutzbar ist und mindestens eine angetriebene Aufwickeleinrichtung umfasst, durch die Aufwickeleinrichtung entlang einer Fahrzeugscheibe auf- und/oder abwickelbar ausgebildet, so dass die Fahrzeugscheibe durch das Rollo im abgewickelten Zustand mindestens teilweise verdeckt ist. Durch eine Nutzung des Bereichs der Fahrzeugscheibe für ein Abwickeln des Rollos wird ein Zugriff auf das Fahrzeug nicht versperrt. Die Fahrzeugscheiben bekannter Fahrzeuge sind leicht zugänglich, so dass eine Handhabung des Rollos für einen Nutzer einfach gestaltbar ist.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist das Rollo in mindestens eine Richtung passiv und/oder aktiv leuchtend ausgebildet. Vorzugsweise ist das Rollo nur in eine Richtung, nämlich die dem Fahrgastraum abgewandte Richtung, leuchtend ausgebildet. Durch die leuchtende Ausbildung wird die Warnfunktion des Rollos verbessert. Das Rollo ersetzt jedoch in vielen Ländern aufgrund der dort geltenden Rechtsvorschriften nicht ein Warndreieck, welches beispielsweise in einem Abstand von 100 m vom Fahrzeug aufzustellen ist. Das Rollo dient jedoch einem zusätzlichen Schutz. Es ist beispielsweise ausfahrbar während ein Nutzer ein zusätzlich vorgeschriebenes Warndreieck aufstellt und erhöht damit dessen Sicherheit. Das Rollo ist jedoch nicht nur als Gefahrenwarnung bei liegengebliebenen Fahrzeugen einsetzbar. Es ist weiter auch ein Einsatz bei einem an einer schlecht beleuchteten Stelle abgestellten Fahrzeug denkbar.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist das Rollo mit einer fluoreszierenden Schicht ausgebildet. Die Schicht ist beispielsweise als Farbschicht und/oder als Folie auf dem Rollo anbringbar. Daneben sind andere passiv rückstrahlende Ausbildungsformen denkbar, beispielsweise ein retroreflektierendes Gewebe.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist das Rollo mit einer Leuchtfolie ausgebildet. Durch die Leuchtfolie ist eine aktive Beleuchtung des Rollos möglich. Das Rollo ist dabei beispielsweise gleichzeitig als Sonnenschutzrollo nutzbar, wobei eine Warnfunktion nur bei Bedarf zuschaltbar ist. Daneben ist es jedoch auch denkbar, das Sonnenschutzrollo separat vorzusehen.
  • Das Rollo ist mit einem Antrieb verbunden, wobei das Rollo durch den Antrieb automatisch ein- und/oder ausfahrbar ist. Daneben ist auch eine manuelle Bedienung des Rollos denkbar, sowie eine halbautomatische Bedienung beispielsweise durch Kraftelemente wie Federn. Bei dem Antrieb handelt es sich beispielsweise um einen elektrischen Antrieb, wie er für Sonnenschutzrollos bekannt ist.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung ist das Rollo weiter mit einem Sensor verbindbar, wobei das Rollo in Abhängigkeit eines Signals des Sensors automatisch ein- und/oder ausfahrbar ist. Dabei können beispielsweise bereits im Fahrzeug vorhandene Sensoren genutzt werden. So ist es beispielsweise denkbar, das Rollo in Abhängigkeit einer Helligkeit der Umgebung ein- und/oder auszufahren. Daneben ist es auch denkbar, aufgrund eines Signals des Sensors ein Warnsignal abzusetzen, durch welches der Nutzer auf eine möglicherweise vorteilhafte Bewegung des Rollos hingewiesen ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird das mit einem aktiven Leuchtsignal ausgebildete Rollo in Abhängigkeit eines Signals des Sensors beleuchtet. Dabei ist es beispielsweise denkbar, die Beleuchtung des Rollos bei einem Fahrzeug, welches an einer schlecht beleuchteten Stelle abgestellt wurde, erst nach Einbruch der Dunkelheit zuzuschalten. Dadurch ist ein unnötiger Energieverbrauch durch Beleuchtung bei Tageslicht verhindert. Die Funktion des automatischen Zu- oder Abschaltens des Leuchtsignals ist vorzugsweise durch den Nutzer aktivierbar bzw. deaktivierbar. Wird das Rollo beispielsweise gleichzeitig als Sonnenschutzrollo genutzt, so ist zu verhindern, dass bei plötzlich wegfallender Beleuchtung, beispielsweise in einem Tunnel, eine starke Warnbeleuchtung abgestrahlt wird. Es ist jedoch denkbar, dass das Rollo im Tunnel leicht beleuchtet wird.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist das Rollo in Abhängigkeit eines Zustands eines Warnblinklichtes ein- und/oder ausfahrbar und/oder beleuchtbar. Durch die Warneinrichtung des Rollos kann dadurch beispielsweise auf einen Stau besser aufmerksam gemacht werden.
  • Bevorzugt ist das Rollo an der dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Seite eines Fahrzeugs angeordnet. Dadurch ist das Rollo vor einer möglichen Beschädigung aufgrund von Witterungseinflüssen und/oder eines unberechtigten Zugriffs geschützt. Die Anbringung im Innenraum ist weiter bei einer manuellen Bedienung des Rollos von Vorteil, da das Rollo bedienbar ist, ohne das Fahrzeug zu verlassen.
  • Die Aufwickeleinrichtung ist mit dem Fahrzeug derart verbindbar, dass das Rollo von der Seite, von unten oder von oben ausrollbar ist. Die Verbindung kann dabei sowohl dauerhaft als auch lösbar ausgewählt sein. Die Vorrichtung, aus welcher das Rollo ausrollbar ist, ist beispielsweise abhängig von einem Einbauort geeignet zu wählen.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist auf dem Rollo ein Warnaufdruck angebracht. Als Warnaufdruck ist ein Muster umfassend die charakteristischen Symbole eines Warndreiecks denkbar. Vorzugsweise sollte sich der Warnaufdruck jedoch von diesem Symbol unterscheiden, um bei einem Nutzer nicht den Eindruck zu erwecken, dass ein Warndreieck nicht aufzustellen ist. Das Rollo wird bei einem Öffnen der Türen ausgefahren. Vorteilhafter Weise kann das Rollo dabei an Seitentüren angeordnet werden und so die Sicherheit der Passagiere beim Ein- und Aussteigen erhöhen.
  • Die Aufgabe wird weiter gelöst durch ein Fahrzeug umfassend mindestens eine Fahrzeugscheibe, insbesondere eine Heck- oder Seitenscheibe, wobei an der Fahrzeugscheibe ein als Warneinrichtung nutzbares Rollo angeordnet ist, so dass das Rollo entlang der Fahrzeugscheibe ein- und/oder ausfahrbar ist. Durch das Rollo kann dabei auf ein abgestelltes und/oder liegengebliebenes Fahrzeug aufmerksam gemacht werden, ohne dass ein Zugang zu dem Fahrzeug gesperrt wird. Zudem kann das Fahrzeug auch verschlossen bleiben, so dass ein Fahrzeuginnenraum und/oder ein Kofferraum nicht Witterungseinflüssen ausgesetzt sind.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnung
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer bevorzugten Ausführungsform beispielhaft beschrieben. Die einzige Zeichnung zeigt:
  • 1: eine schematische Darstellung eines Fahrzeughecks mit einem Rollo.
  • Wege zur Ausführung der Erfindung
  • 1 zeigt schematisch ein Heck eines Fahrzeugs 1 mit einer Heckscheibe 10. An der Heckscheibe 10 ist ein Rollo 2 mit einer Aufwickeleinrichtung 20 angebracht, so dass das Rollo 2 entlang der Heckscheibe 10 ein- und/oder ausfahrbar ist. Unter Anbringung an der Fahrzeugsscheibe wird dabei nicht verstanden, dass die Fahrzeugscheibe 10 und die Aufwickeleinrichtung 20 mechanisch miteinander verbunden sind. Durch „Anbringen der Aufwickeleinrichtung an der Fahrzeugscheibe" wird lediglich eine räumliche Anordnung der Aufwickeleinrichtung 20 und des Rollos 2 in dem Fahrzeug 1 zum Ausdruck gebracht. Das Rollo ist mit einem nicht dargestellten Antrieb verbunden. Ein Fahrer kann das Rollo 2 dabei beispielsweise auf Wunsch automatisch ausfahren. Daneben ist es auch denkbar, dass das Rollo 2 in Abhängigkeit einer Helligkeit und/oder in Abhängigkeit einer Bedienung des Warnblinklichts aus- oder einfährt. Neben dem Rollo 2 ist ein Sonnenschutzrollo 3 mit einer Aufwickeleinrichtung 30 an der Heckscheibe 10 angebracht. Neben der dargestellten Ausführungsform umfassend ein Rollo 2 und ein Sonnenschutzrollo 3 ist es auch denkbar, das Sonnenschutzrollo aktiv leuchtend auszubilden. Hierfür sind entsprechende Leitungen vorzusehen.
  • Neben der dargestellten Anordnung des Rollos 2 an der Heckscheibe 10 ist es auch denkbar, ein Rollo mit Warnfunktion an einer Seitenscheibe des Fahrzeugs anzubringen. Dabei wird das Rollo beispielsweise automatisch beim Öffnen einer Fahrzeugtür ausgefahren, um dadurch die Sichtbarkeit der Tür zu verbessern.
  • In der dargestellten Ausführungsform wird das Rollo 2 von unten ein- und/oder ausgerollt. Daneben ist es jedoch auch denkbar, das Rollo von oben und/oder von der Seite ein- und/oder auszurollen.
  • Das Rollo 2 ersetzt in den meisten Fällen kein Warndreieck, welches im Abstand zum Fahrzeug aufzustellen ist, es verbessert jedoch die Sichtbarkeit des Fahrzeugs bei schlechter Witterung und/oder an schlecht beleuchteten Stellen.
  • In der dargestellten Ausführungsform ist das Rollo 2 im Fahrzeuginnenraum angebracht. Das Rollo 2 kann dabei ohne Witterungseinflüsse ausgefahren werden. Ein Ausfahren des Rollos 2 beeinträchtigt auch nicht die Zugänglichkeit des Fahrzeugs. Es kann daher bei schlechter Witterung auch unter Fahrt des Fahrzeugs ausgefahren werden.

Claims (11)

  1. Rollo für ein Fahrzeug, wobei das Rollo als Warneinrichtung nutzbar ist, umfassend mindestens eine Aufwickeleinrichtung, wobei das Rollo einen Antrieb aufweist, durch den das Rollo (2) bei einem Öffnen einer Fahrzeugtür automatisch ein- und/oder ausgefahren wird und das Rollo (2) durch die Aufwickeleinrichtung (20) entlang einer Fahrzeugscheibe (10) auf- und/oder abwickelbar ist, so dass die Fahrzeugscheibe (10) durch das Rollo (2) im abgewickelten Zustand mindestens teilweise verdeckt ist.
  2. Rollo nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rollo (2) in mindestens eine Richtung passiv und/oder aktiv leuchtend ausgebildet ist.
  3. Rollo nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Rollo (2) mit einer fluoreszierenden Schicht ausgebildet ist.
  4. Rollo nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Rollo (2) mit einer Leuchtfolie ausgebildet ist.
  5. Rollo einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch mindestens einen Sensor, wobei das Rollo (2) in Abhängigkeit eines Signals des Sensors automatisch ein- und/oder ausfahrbar ist.
  6. Rollo nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch mindestens einen Sensor, wobei das Rollo (2) in Abhängigkeit eines Signals des Sensors beleuchtet ist.
  7. Rollo nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Rollo (2) in Abhängigkeit eines Zustands eines Warnblinklichtes ein- und/oder ausfahrbar und/oder beleuchtbar ist.
  8. Rollo nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Rollo (2) an der dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Seite eines Fahrzeugs (1) angeordnet ist.
  9. Rollo nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufwickeleinrichtung mit dem Fahrzeug (1) verbindbar ist, so dass das Rollo (2) von der Seite, von unten oder von oben ausrollbar ist.
  10. Rollo nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch einen Warnaufdruck.
  11. Fahrzeug umfassend mindestens eine Fahrzeugscheibe, insbesondere eine Heck- und/oder eine Seitenscheibe (10), dadurch gekennzeichnet, dass an der Fahrzeugscheibe (10) ein Rollo (2) nach einem der Merkmale 1 bis 10 angeordnet ist und das Rollo (2) entlang der Fahrzeugscheibe (10) ein- und/oder ausfahrbar ist.
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