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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kommunikationssystem mit einer Vorrichtung, die Mittel zur Herstellung einer Verbindung mit einem Mobilfunknetz, Mittel zur Herstellung einer Verbindung mit einem lokalen System oder Netzwerk sowie Mittel zur Umwandlung zwischen Signalen des Mobilfunknetzes und Signalen des lokalen Systems oder Netzwerkes aufweist.
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Derartige Vorrichtungen dienen dazu, mittels eines Mobilfunknetzes und somit drahtlos Zugang zum Internet zu erhalten. Dabei übernimmt die Vorrichtung die Kommunikation einerseits mit einem oder mehreren PCs und andererseits mit dem Mobilfunknetz, mittels dessen ein Zugriff auf das Internet erfolgt. Die Vorrichtungen bieten somit eine Alternative zu Festnetzanschlüssen, die – wie beispielsweise DSL – zwar eine schnelle, jedoch stets eine drahtgebundene und damit vergleichsweise unflexible Internet-Nutzung bedingen.
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Aus der
DE 103 08 012 A1 geht hervor, eine „lockere” Anbindung zwischen einem W-LAN- und UMTS-System mittels einer sogenannten Interworking-Einheit herzustellen. Zudem können auf einer SIM-Karte für ein mobiles Endgerät, das sowohl W-LAN als auch UMTS-fähig ist, Informationen gespeichert sein, die ein oder mehrere Listen mit zugänglichen W-LAN bzw. UMTS-Netzen beinhalten.
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Die
EP 1 467 587 A1 beschreibt ein Kommunikationssystem für den Mobilfunk mit wenigstens einem in einem Gesamtgebiet befindlichen Teilnehmergebiet. Das Kommunikationssystem weist zudem Mittel zur Feststellung auf, ob sich das mobile Endgerät innerhalb des Teilnehmergebietes befindet.
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Ein weiteres Verfahren zur Bereitstellung von Informationen für den Benutzer eines Mobilfunkendgerätes ist aus der
DE 100 38 732 A1 bekannt. Dabei erfolgt bei der Einwahl in ein vom inländischen Mobilfunkbetreiber abweichendes Netz eines ausländischen Mobilfunkbetreibers eine Display-Anzeige, die sich aus den Angaben zum Netz des ausländischen Mobilfunkbetreibers und einem diesem zugeordneten Hinweis zusammensetzt. Diese Hinweisangaben sind auf der SIM-Karte des Mobilfunkendgerätes fest gespeichert und werden von dieser automatisch bei Einbuchung in das Netz des ausländischen Mobilfunkbetreibers abgerufen.
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Die
US 2004/0054794 A1 offenbart ein mobiles Endgerät mit einer integrierten Gateway-Funktionalität, über das einem Laptop Zugang zu einem privaten IP-Netzwerk ermöglicht werden soll. Ähnliches zeigen auch die
DE 10 2004 008 760 A1 und die
WO 02/028123 A2 .
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Die
US 2003/0017843 A1 offenbart ein Verfahren für ein mobiles Endgerät, das sich wahlweise im mobilen bzw. stationären Modus betreiben lässt. Die Druckschrift
DE 197 31 461 C1 beschäftigt sich ebenfalls mit der aufenthaltsabhängigen Steuerung eines mobilen Endgerätes, beispielsweise bezüglich der Vergebührung etc. Die
US 2003/0045322A1 offenbart ein Kommunikationssystem mit einer „restricted wireless zone”. Mobilfunkgeräte, die in diese Zone 104 eintreten, schalten auf einen alternativen Kommunikationsstandard um (hier beispielsweise Bluetooth).
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kommunikationssystem der eingangsgenannten Art in vorteilhafter Weise weiterzubilden.
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Diese Aufgabe wird durch ein Kommunikationssystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Danach ist vorgesehen, dass das Kommunikationssystem eine Teilnehmerkarte umfasst, die mit der Vorrichtung in Verbindung steht, wobei die Teilnehmerkarte einen ersten Speicherbereich aufweist, in dem erste Informationen gespeichert sind, die ein Teilnehmergebiet definieren, in dem ein Teilnehmer die Vorrichtung in anderer Weise oder zu anderen Konditionen nutzen kann als außerhalb des Teilnehmergebietes. Das Kommunikationssystem weist ferner eine auf der Teilnehmerkarte angeordnete Prüfeinrichtung auf, mittels derer prüfbar ist, ob ein tatsächlicher Aufenthaltsort der Vorrichtung innerhalb oder außerhalb des Teilnehmergebietes liegt. Die Teilnehmerkarte weist einen zweiten Speicherbereich auf, in dem eine zweite Information gespeichert ist, die das Ergebnis der mittels der Prüfeinrichtung vorgenommenen Prüfung wiedergibt. Diese zweite Information kann beispielsweise „Inside Zone” oder „Outside Zone” lauten, d. h. die Information wiedergeben, ob sich die Vorrichtung innerhalb oder außerhalb des Teilnehmergebietes befindet. Schließlich weist das Kommunikationssystem eine in der Vorrichtung angeordnete Steuereinheit auf, die die Vorrichtung in Abhängigkeit von der in dem zweiten Speicherbereich gespeicherten zweiten Information steuert. Zwischen der Vorrichtung und der Teilnehmerkarte besteht eine Schnittstelle, mittels derer von der Vorrichtung and die Teilnehmerkarte Informationen betreffend den tatsächlichen Aufenthaltsort der Vorrichtung übermittelbar sind.
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Erfindungsgemäß ist somit vorgesehen, dass die Teilnehmerkarte zwei Speicherbereiche aufweist, wobei der erste Speicherbereich Informationen enthält, die ein Teilnehmergebiet definieren, und wobei der zweite Speicherbereich Informationen enthält, die wiedergeben, ob sich die Vorrichtung innerhalb oder außerhalb des mittels des ersten Speicherbereiches definierten Teilnehmergebietes befindet.
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Die Steuereinheit ist erfindungsgemäß derart ausgeführt, dass sie in Abhängigkeit von der in dem zweiten Speicherbereich gespeicherten zweiten Information eine Verbindung zum Mobilfunknetz ermöglicht, wenn sich die Vorrichtung innerhalb eines Teilnehmergebietes befindet und eine bestehende Verbindung zum Mobilfunknetz abgebrochen wird, wenn sich die Vorrichtung außerhalb des Teilnehmergebietes befindet.
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Bei dem Mobilfunknetz kann es sich beispielsweise um ein nach dem UMTS- oder nach dem GSM-Standard arbeitendes System handeln. Grundsätzlich ist die Erfindung selbstverständlich auch bei nach anderen Standards arbeitenden Systemen einsetzbar.
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Die Mittel zur Herstellung einer Verbindung mit einem lokalen System oder Netzwerk können derart ausgeführt sein, dass die Kommunikation mit dem lokalen System oder Netzwerk drahtlos oder drahtgebunden erfolgt. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass es sich bei dem lokalen System oder Netzwerk um ein LAN, W-LAN oder ein nach dem Bluetooth-Standard arbeitendes System oder Netzwerk handelt. Anstelle eines Netzwerkes kann ebenso vorgesehen sein, dass es sich um lokales System in Form eines einzelnen PCs handelt, der mit der Vorrichtung drahtlos oder drahtgebunden in Verbindung steht.
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In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist eine Vergleichseinrichtung vorgesehen, die den aktuellen Inhalt des zweiten Speicherbereiches mit dem Ergebnis der in der Prüfeinrichtung vorgenommenen Prüfung vergleicht. Kennzeichnet der Inhalt des zweiten Speicherbereiches, dass sich die Vorrichtung innerhalb eines Teilnehmergebietes befindet, wird der zweite Speicherbereich überschrieben, wenn sich die Vorrichtung tatsächlich außerhalb des Teilnehmergebietes befindet. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Status des zweiten Speicherbereiches anzeigt, dass sich die Vorrichtung außerhalb eines Teilnehmergebietes befindet, tatsächlich sich die Vorrichtung jedoch innerhalb des Teilnehmergebietes befindet. Auch in diesem Fall erfolgt eine Änderung der zweiten Information, so dass diese jeweils den aktuellen Status wiedergibt.
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Ebenso ist denkbar, dass Mittel vorgesehen sind, die den zweiten Speicherbereich mit dem Ergebnis der in der Prüfeinreichtung vorgenommenen Prüfung überschreiben, unabhängig davon, welchen Inhalt der zweite Speicherbereich vor dem Überschreiben hatte.
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Beispielsweise ist denkbar, dass der zweite Speicherbereich von der Vergleichseinrichtung oder von einer anderen Einheit immer nach dem Vergleich oder nach der in der Prüfeinrichtung vorgenommenen Prüfung überschrieben wird, und nicht nur, wenn der Inhalt des zweiten Speicherbereiches mit dem Ergebnis der Prüfung nicht übereinstimmt.
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Die Prüfeinrichtung ist auf der Teilnehmerkarte angeordnet. Die Prüfeinrichtung kann beispielsweise in Form eines Applet ausgeführt sein, das den tatsächlichen Aufenthaltsort der Vorrichtung mit dem Inhalt des ersten Speicherbereiches vergleicht und prüft, ob der tatsächliche Aufenthaltsort der Vorrichtung Bestandteil des mittels des ersten Speicherbereiches definierten Teilnehmergebietes ist. Wird bei diesem Vergleich festgestellt, dass sich die Vorrichtung innerhalb eines Teilnehmergebietes befindet, wird in einem zweiten Schritt der Inhalt des zweiten Speicherbereiches abgefragt. Gibt dieser den aktuellen Zustand (Aufenthalt innerhalb oder außerhalb des Teilnehmergebietes) korrekt wieder, wird der Inhalt des zweiten Speicherbereiches unverändert gelassen. Ist dies nicht der Fall, wird der zweite Speicherbereich entsprechend umgeschrieben. Eine entsprechende Vorgehensweise ergibt sich für den Fall, dass sich die Vorrichtung außerhalb eines Teilnehmergebietes befindet.
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Es ist vorgesehen, dass eine Schnittstelle zwischen Vorrichtung und der Teilnehmerkarte besteht, mittels derer von der Vorrichtung an die Teilnehmerkarte Informationen betreffend den tatsächlichen Aufenthaltsort der Vorrichtung übermittelbar sind. Dies bedeutet, dass diese Informationen von der Vorrichtung an die Teilnehmerkarte übergeben werden.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Prüfeinrichtung derart ausgeführt ist, dass sie die Vorrichtung informiert oder eine Information der Vorrichtung veranlaßt, wenn sich der Inhalt der in dem zweiten Speicherbereich gespeicherten zweiten Information ändert. Zeigt der Status des zweiten Speicherbereiches beispielsweise an, dass sich die Vorrichtung außerhalb eines Teilnehmergebietes befindet, wird jedoch mittels einer Vergleichseinrichtung festgestellt, dass dies nicht zutrifft, sondern dass die Vorrichtung innerhalb eines Teilnehmergebietes angeordnet ist, veranlaßt die Vergleichseinrichtung nicht nur eine Änderung der zweiten Information des zweiten Speicherbereiches, sondern informiert darüber hinaus die Vorrichtung, dass sich der Inhalt des zweiten Speicherbereiches geändert hat.
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Ebenso ist es denkbar, dass keine Information der Vorrichtung durch die Teilnehmerkarte, sondern eine regelmäßige Abfrage des zweiten Speicherbereiches durch die Vorrichtung vorgenommen wird.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Vorrichtung das Ergebnis der von der Prüfeinrichtung vorgenommenen Prüfung, d. h. den Inhalt des zweiten Speicherbereiches von der Teilnehmerkarte abfragt. In diesem Fall fragt die Vorrichtung den zweiten Speicherbereich hinsichtlich der dort abgelegten zweiten Informationen ab. Mittels der Steuereinheit wird ein auf der zweiten Information basierender Betrieb der Vorrichtung veranlaßt.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Abfrage erst dann erfolgt, wenn die Vorrichtung seitens der Teilnehmerkarte von einer Änderung des Inhalts des zweiten Speicherbereiches informiert wurde.
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Die Steuereinheit ist in der Vorrichtung angeordnet.
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Die in dem ersten Speicherbereich abgelegten ersten Informationen, die das Teilnehmergebiet definieren, können beliebiger Art sein. In Betracht kommen beispielsweise Zellenkennungen und/oder Kennungen von Aufenthaltsgebieten, die das Teilnehmergebiet definieren. Dabei kann vorgesehen sein, dass diese Kennungen in komprimierter oder kodierter Form oder anderweitig derart abgespeichert sind, dass der Speicherbedarf auf der Teilnehmerkarte reduziert ist.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Vorrichtung eine Empfangseinheit aufweist, mittels derer Informationen zu dem aktuellen Aufenthaltsort der Vorrichtung empfangbar sind. Denkbar ist beispielsweise, dass die Vorrichtung Signale empfängt, die den aktuellen Aufenthaltsort der Vorrichtung in Form der Zellenkennung und/oder der Kennungen des Aufenthaltsgebietes kennzeichnen. Dabei ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Empfangseinheit mittels des Mobilfunknetzes diese Informationen erhält.
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Bei diesen Informationen kann es sich beispielsweise um eine Zellenkennung oder die Kennung eines Aufenthaltsgebietes handeln.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines im folgenden dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert:
Das erfindungsgemäße Kommunikationssystem umfaßt eine Vorrichtung, die ein Gateway zu einem Mobilfunknetz, vorzugsweise zu einem nach dem UMTS-Standard arbeitenden Netz, aufweist. Auch andere Mobilfunkstandards als UMTS, wie beispielsweise GSM sind denkbar. Dabei ermöglicht die Vorrichtung den Austausch von Daten. Grundsätzlich ist denkbar, dass die Vorrichtung keine Sprachverbindung unterstützt oder dass durch die Vorrichtung auch eine Sprachverbindung unterstützt wird.
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Die Vorrichtung weist ferner eine lokale Schnittstelle zu einem lokalen System oder Netzwerk auf, wobei es sich dabei beispielsweise um ein drahtgebundenes Netzwerk in Form eines LAN (Local Area Network) oder um ein drahtlos arbeitendes Netzwerk in Form eines W-LAN (Wireless Local Area Network) handelt. Auch andere Kommunikationstechniken, wie beispielsweise Bluetooth sind denkbar. Über die lokale Schnittstelle kann die Vorrichtung als Zugangspunkt für einen oder mehrere Computer in Verbindung stehen, um auf den Computern die Internet-Nutzung zu ermöglichen.
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Die Vorrichtung weist Mittel zur Umwandlung der Signale des Mobilfunknetzes in Signale des lokalen Systems oder Netzwerkes und umgekehrt auf, so dass eine Übertragung von Daten von den Computern an das Internet bzw. an einen Internet-Server sowie in umgekehrter Richtung von dem Internet-Server an den oder die Computer ermöglicht wird.
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In der Vorrichtung befindet sich eine bei Bedarf aus der Vorrichtung entnehmbare Teilnehmerkarte. Die Teilnehmerkarte weist einen Speicherbereich auf, der eine Liste von LACs (Location Area Codes) und/oder CIs (Cell Identifications) aufweist, die ein für einen bestimmten Teilnehmer individuell festgelegtes Teilnehmergebiet definieren. Dabei ist vorgesehen, dass bei Änderungen der Netzstruktur bzw. bei Einrichtung eines Zugangs für einen neuen Teilnehmer der Teilnehmerkarte mittels der Vorrichtung von einer Vermittlungseinheit per SMS die Liste der LACs und/oder CIs mitgeteilt wird, die das Teilnehmergebiet für den betreffenden Teilnehmer definiert. Diese erste Information wird in einem ersten Speicherbereich auf der Teilnehmerkarte (UICC) gespeichert.
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Die Vorrichtung und/oder die Teilnehmerkarte weisen jeweils Prüfmittel auf, mittels derer sichergestellt wird, dass die erfindungsgemäße Teilnehmerkarte nur mit der Vorrichtung und nicht beispielsweise mit einem Mobiltelefon funktionsfähig ist. Wird die erfindungsgemäße Teilnehmerkarte mit einer anderen Vorrichtung als mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung kombiniert, führt dies dazu, dass weder die Teilnehmerkarte noch die Vorrichtung bestimmungsgemäß arbeitet. Grundsätzlich ist auch denkbar, dass die Vorrichtung nur mit einer erfindungsgemäßen Teilnehmerkarte funktionsfähig ist. Bevorzugt ist jedoch, dass die Vorrichtung mit beliebigen Teilnehmerkarten funktioniert, d. h. dass ein Berieb der Vorrichtung nicht nur mit der erfindungsgemäßen Teilnehmerkarte möglich ist.
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Das Teilnehmergebiet ist dadurch definiert, dass ein Teilnehmer innerhalb des Teilnehmergebietes, das beispielsweise durch einen Bereich um seine Wohnung oder um den Ort seines Büros gebildet sein kann, die Vorrichtung in anderer Weise oder zu anderen Konditionen nutzen kann, als außerhalb des Teilnehmergebietes. Denkbar ist beispielsweise, dass der Teilnehmer die Vorrichtung innerhalb eines Teilnehmergebietes zu einem günstigeren Tarif nutzen kann, als außerhalb. Denkbar ist ferner, dass der Teilnehmer die Vorrichtung grundsätzlich nur innerhalb des Teilnehmergebietes nutzen kann, während der Dienst außerhalb des Teilnehmergebietes gesperrt ist, d. h. dass außerhalb des Teilnehmergebietes ein Internet-Zugang nicht möglich ist.
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Die Vorrichtung weist eine Empfangseinheit auf, mittels derer vom Netz aus gesandte Kennungen, das heißt LACs und/oder CIs des aktuellen Aufenthaltsortes der Vorrichtung empfangen werden.
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Die Teilnehmerkarte weist eine Prüfeinrichtung auf, die in Form eines Applet ausgeführt ist, und die Zugriff auf den ersten Speicherbereich aufweist. Des weiteren fragt die Prüfeinrichtung die LAC/CI der aktuellen Zelle ab, in der sich die Vorrichtung befindet.
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Wird durch die Prüfeinrichtung der Teilnehmerkarte festgestellt, dass sich die Vorrichtung in einem Teilnehmergebiet des betreffenden Nutzers befindet, wird mittels einer Vergleichseinrichtung geprüft, welchen Inhalt die zweite Information, die in einem zweiten Speicherbereich der Teilnehmerkarte abgelegt ist, enthält. Lautet diese zweite Information „inside zone” wird keine Aktivität veranlaßt. Lautet die zweite Information jedoch „outside zone” wird mittels der Vergleichseinrichtung veranlaßt, dass der Inhalt des zweiten Speicherbereiches, das heißt die zweite Information zu „inside zone” geändert wird. Als weitere Aktivität informiert die Vergleichseinrichtung über ein „Refresh-Signal”, d. h. mittels eines Update-Signals, dass sich der Inhalt des zweiten Speicherbereiches geändert hat.
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Wird bei der Prüfung durch die Prüfeinrichtung festgestellt, dass sich die Vorrichtung außerhalb des Teilnehmergebietes befindet, führt die Vergleichseinrichtung auch in diesem Fall als folgenden Schritt die Abfrage des zweiten Speicherbereiches durch. Lautet die zweite Information „outside zone”, wird keine weitere Aktivität veranlaßt. Lautet die Information jedoch „inside zone”, veranlaßt die Vergleichseinrichtung, dass sich der Inhalt des zweiten Speicherbereiches ändert und umgeschrieben wird auf „outside zone”. Des weiteren folgt in diesem Fall eine entsprechende Information durch ein „Refresh-Signal” an die Vorrichtung, dass sich der Inhalt des zweiten Speicherbereiches der Teilnehmerkarte, das heißt die zweite Information geändert hat.
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Die Steuereinheit der Vorrichtung erhält das genannte Refresh-Signal von der Teilnehmerkarte, durch das der Vorrichtung angezeigt wird, dass sich die zweite Information, d. h. der Inhalt des zweiten Speicherbereiches geändert hat. Daraufhin liest die Vorrichtung den Inhalt des zweiten Speicherbereiches, das heißt die zweite Information aus und steuert die Vorrichtung derart an, dass für den Fall, dass die zweite Information „outside zone” lautet, eine Nutzung des Internet derzeit nicht möglich ist. Lautet die zweite Information „inside zone”, steuert die Steuereinheit die Vorrichtung derart an, dass eine Nutzung des Internets mittels der Vorrichtung bestimmungsgemäß möglich ist.
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Die Vorrichtung kann eine Anzeige oder ein sonstiges Informationsmittel aufweisen, mittels dessen dem Nutzer mitgeteilt wird, ob sich die Vorrichtung in einem Status befindet, in dem die Internet-Nutzung möglicht ist, was dann der Fall ist, wenn sich die Vorrichtung in einem Teilnehmergebiet befindet. Alternativ oder zusätzlich kann dem Nutzer angezeigt werden, dass sich die Vorrichtung außerhalb des Teilnehmergebietes befindet bzw. eine Internet-Nutzung aufgrund des Aufenthaltes außerhalb eines Teilnehmergebietes nicht möglich ist.
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Für den Fall, dass gerade eine Internetverbindung besteht und sich die zweite Information dahingehend ändert, dass diese nun kennzeichnet, dass sich die Vorrichtung außerhalb des Teilnehmergebietes befindet, wird die bestehende Internetverbindung abgebrochen.