DE102005055614A1 - Arbeitsgerät - Google Patents
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Abstract
Ein Arbeitsgerät wie beispielsweise ein Blasgerät (1) oder ein Sprühgerät (31) besitzt einen Antriebsmotor (5), ein Gebläserad (11) und ein Blasrohr (12). Das Gebläserad (11) ist von dem Antriebsmotor (5) angetrieben und fördert einen Luftstrom durch das Blasrohr (12). Das Arbeitsgerät (1, 31) besitzt eine Rückentrage (2), auf der der Antriebsmotor (5) angeordnet ist. Um elektrostatische Aufladungen im Betrieb zu vermeiden, ist vorgesehen, daß die Rückentrage (2) Mittel besitzt, die im Betrieb des Arbeitsgeräts (1, 31) eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Arbeitsgerät (1, 31) und dem Bediener (18) des Arbeitsgeräts (1, 31) herstellen.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Arbeitsgerät wie beispielsweise ein Blasgerät oder Sprühgerät der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
- Aus der
DE 10 2004 036 556 A1 ist ein Blasgerät bekannt, das einen Luftstrom durch ein Blasrohr fördert. Der Luftstrom kann auch als Trägerluftstrom für ein auszubringendes Sprühmedium dienen, das beispielsweise als Flüssigkeit oder Granulat in den Trägerluftstrom im Blasrohr eingeführt wird. Dabei kann es im Blasrohr zu elektrostatischen Aufladungen kommen. Berührt der Bediener das elektrostatisch aufgeladene Blasrohr, kann es zu unerwünschten elektrostatischen Entladungen kommen. Um dies zu verhindern, ist bei derDE 10 2004 036 556 A1 ein Potentialausgleichsleiter im Blasrohr angeordnet, der mit dem Motor des Arbeitsgeräts elektrisch leitend verbunden ist und Ladungen aus dem Blasrohr zum Motor abführt. Insbesondere beim Einsatz des Blasgeräts als Stäube- oder Granuliergerät kann es jedoch vorkommen, daß die Ladungen nicht vollständig aus dem Blasrohr abgeleitet werden können, so daß trotzdem eine elektrostatische Aufladung stattfindet. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Arbeitsgerät der gattungsgemäßen Art zu schaffen, das einen verbesserten Schutz des Bedieners vor unerwünschten elektrostatischen Entladungen gewährt.
- Diese Aufgabe wird durch ein Arbeitsgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Dadurch, daß der Bediener mit dem Arbeitsgerät elektrisch leitend verbunden ist, liegen der Bediener und das Arbeitsgerät auf dem gleichen elektrischen Potential, so daß es im Betrieb zwischen dem Bediener und dem Arbeitsgerät nicht zu unerwünschten elektrostatischen Entladungen kommen kann. Da der Bediener im Betrieb auf dem Boden steht, kann ein Teil der Ladungen des Arbeitsgeräts über den Bediener in den Boden abgeführt werden. Dadurch können zusätzliche Einrichtungen zur Abfuhr der Ladungen in den Boden wie beispielsweise Ketten oder dgl., die auf dem Boden schleifen und den Bediener im Betrieb behindern können, entfallen. Dadurch, daß der Bediener über die Rückentrage elektrisch leitend mit dem Arbeitsgerät verbunden ist, ist sichergestellt, daß die elektrische Verbindung während des Betriebs dauernd aufrecht erhalten wird. Auch wenn der Bediener das Arbeitsgerät nicht an dem oder den dafür vorgesehenen Griffen führt ist sichergestellt, daß es nicht zu unerwünschten Entladungen zwischen Bediener und Arbeitsgerät kommen kann.
- Um die elektrisch leitende Verbindung zwischen Arbeitsgerät und Bediener herzustellen ist vorgesehen, daß die Rückentrage mindestens einen Bereich aus einem elektrisch leitfähigen Ma terial besitzt, der im Betrieb des Arbeitsgeräts mit dem Bediener in Kontakt ist. Vorteilhaft besitzt der Bereich aus elektrisch leitfähigem Material elektrisch leitfähige Fäden. Der Bereich aus elektrisch leitfähigem Material kann dabei beispielsweise ein Gewebe oder dgl. sein, in den die elektrisch leitfähigen Fäden eingewebt sind. Dadurch ist eine gute Ableitung der elektrischen Ladungen zwischen Arbeitsgerät und Bediener gewährleistet. Die elektrisch leitfähigen Fäden ermöglichen, daß der Bereich flächig und vergleichsweise groß ausgebildet werden kann, so daß ein guter Kontakt zum Bediener im Betrieb gewährleistet ist. Vorteilhaft besitzen die elektrisch leitfähigen Fäden im Kernbereich Karbonfasern, die die elektrische Leitfähigkeit bewirken. Derartige Fasern können gut verarbeitet werden und besitzen eine ausreichende Festigkeit, so daß die elektrisch leitfähige Verbindung im Betrieb sichergestellt ist.
- Vorteilhaft besitzt die Rückentrage mindestens einen Tragegurt, an dem der Bereich aus elektrisch leitfähigem Material ausgebildet ist. Der Tragegurt ist im Betrieb des Arbeitsgeräts immer am Bediener angeordnet. Dadurch, daß an dem Tragegurt das Gewicht des Arbeitsgeräts lastet, ist sichergestellt, daß der Tragegurt dicht am Bediener anliegt. Vorteilhaft besitzt die Rückentrage ein Rückenpolster, an dem der Bereich aus elektrisch leitfähigem Material ausgebildet ist. Das Rückenpolster liegt im Betrieb am Rücken des Bedieners an, so daß auch hier ein Kontakt zum Bediener gewährleistet ist.
- Es ist vorgesehen, daß die Mittel eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Bediener und einem metallischen Masse körper des Arbeitsgeräts herstellen. Der metallische Massekörper kann eine vergleichsweise große Ladungsmenge aufnehmen und stellt damit einen Ladungsspeicher dar. Der Massekörper ist insbesondere der Antriebsmotor des Arbeitsgeräts. Um Ladungen aus dem Blasrohr abzuführen ist vorgesehen, daß in dem Blasrohr ein Potentialausgleichsleiter angeordnet ist, der elektrische Ladungen aus dem Blasrohr abführt. Es ist vorgesehen, daß die Mittel eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Bediener und dem Potentialausgleichsleiter des Arbeitsgeräts herstellen. Damit können die vom Potentialausgleichsleiter aus dem Blasrohr abgeführten Ladungen über die elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Bediener und dem Potentialausgleichsleiter über den Bediener in den Boden abgeführt werden. Dadurch kann eine Verringerung der statischen Aufladung von Arbeitsgerät und Bediener erreicht werden.
- Eine einfache Ausgestaltung ergibt sich, wenn das Arbeitsgerät ein Gehäuse besitzt, in dem der Antriebsmotor angeordnet ist und das Gehäuse über mindestens ein elektrisch leitendes Antivibrationselement an der Rückentrage festgelegt ist, wobei die elektrisch leitende Verbindung über das Antivibrationselement hergestellt ist. Als Antivibrationselemente bei Arbeitsgeräten mit einer Rückentrage werden üblicherweise Schraubenfedern eingesetzt. Um eine elektrisch leitende Verbindung zwischen der Rückentrage und dem Gehäuse des Arbeitsgeräts zu realisieren, wird ein Ende der Schraubenfeder mit dem Massekörper und/oder dem Potentialausgleichsleiter und das andere Ende der Schraubenfeder mit der Rückentrage verbunden. Dadurch sind keine zusätzlichen Einrichtungen zur Herstellung der elektrisch leitenden Verbindung notwendig. Der zwischen Rücken trage und Gehäuse gebildete Schwingspalt kann so auf einfache Weise überbrückt werden.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Seitenansicht eines Blasgeräts, -
2 einen Schnitt entlang der Linie II-II in1 , -
3 eine schematische Darstellung eines Sprühgeräts, -
4 den Ausschnitt IV aus3 in vergrößerter Darstellung, -
5 eine schematische Darstellung eines Gewebes mit elektrisch leitfähigen Fäden, -
6 eine vergrößerte, schematische Querschnittsdarstellung eines elektrisch leitfähigen Fadens. - Das in
1 gezeigte Blasgerät1 besitzt eine Rückentrage2 , auf der ein Gehäuse4 des Blasgeräts1 festgelegt ist. Die Rückentrage2 kann von einem Bediener wie ein Rucksack getragen werden. Das Gehäuse4 besitzt ein spiralförmiges Gebläsegehäuse13 , an das sich ein Blasrohr12 anschließt. In dem Blasrohr12 ist ein Potentialausgleichsleiter15 geführt. An seinem freien Ende29 besitzt der Potentialausgleichsleiter15 eine Spinne23 , die den Potentialausgleichsleiter15 mittig im Blasrohr12 positioniert. Die Spinne23 kann beispielsweise aus Drähten gebildet sein, die sich vom freien Ende29 des Potentialausgleichsleiters15 radial nach außen erstrecken und sich an der Innenwand des Blasrohrs12 abstützen. Der Potentialausgleichsleiter15 besteht aus einem elektrisch leitfähigen Material, insbesondere aus Metall. Dadurch, daß der Potentialausgleichsleiter15 über seine gesamte Länge an seiner Oberfläche elektrisch leitfähig ausgebildet ist, können Ladungen im Blasrohr12 vom Potentialausgleichsleiter15 gut abgeführt werden. - Wie
2 zeigt, ist im Gebläsegehäuse13 ein Gebläserad11 gelagert. Das Gebläserad11 bildet mit dem spiralförmigen Gebläsegehäuse13 ein Gebläse28 . Das Gebläse28 fördert einen Luftstrom durch das Blasrohr12 . Wird das Blasgerät1 als Sprühgerät bzw. als Stäube- oder Granuliergerät betrieben, dient der Luftstrom durch das Blasrohr12 als Trägerluftstrom für das zu versprühende Medium, beispielsweise eine Flüssigkeit oder ein Granulat. - Im Gehäuse
4 ist ein Antriebsmotor5 angeordnet. Der Antriebsmotor5 ist als Verbrennungsmotor ausgebildet und kann beispielsweise ein Einzylinder-Zweitaktmotor oder ein Einzylinder-Viertaktmotor sein. Der Antriebsmotor5 besitzt einen Zylinder6 , in dem ein Kolben7 hin- und hergehend gelagert ist. Der Kolben7 treibt über ein Pleuel8 eine Kurbelwelle9 an. Die Kurbelwelle9 ist in einem Kurbelgehäuse10 drehbar gelagert. An einem Ende der Kurbelwelle9 ist das Gebläserad11 festgelegt, das von der Kurbelwelle9 rotierend angetrieben ist. - Der in
1 gezeigte Potentialausgleichsleiter15 ist im Blasrohr12 und im Gebläsegehäuse13 angeordnet. Wie2 zeigt, ist der Potentialausgleichsleiter15 über eine elektrisch leitende Verbindung16 mit dem Zylinder6 des Antriebsmotors5 elektrisch leitend verbunden. Der Zylinder6 stellt einen metallischen Massekörper dar, der eine große Menge von Ladungen aufnehmen kann. Die vom Potentialausgleichsleiter15 aus dem Blasrohr12 abgeführten Ladungen können über die Leitung16 in den Zylinder6 abgeleitet werden. Dadurch wird die statische Aufladung des Blasrohrs12 verringert. - In
2 ist schematisch ein Bediener18 gezeigt, der die Rückentrage2 auf seinem Rücken trägt. An der dem Bediener18 zugewandten Seite der Rückentrage2 ist ein Rückenpolster14 angeordnet. Das Rückenpolster14 ist an seiner Oberfläche elektrisch leitfähig ausgebildet. Es ist vorgesehen, daß die gesamte Oberfläche des Rückenpolsters14 von einem Gewebe bedeckt ist, das elektrisch leitfähige Fäden enthält. Das Rückenpolster14 kann jedoch auch nur in einem abgegrenzten Bereich elektrisch leitfähig ausgebildet sein. Der Potentialausgleichsleiter15 ist über eine elektrisch leitfähige Verbindung17 mit dem Rückenpolster14 verbunden. Dadurch können die Ladungen, die der Potentialausgleichsleiter15 aus dem Blasrohr abgeführt hat, kontinuierlich auch zum Bediener18 abgeleitet werden. Da der Bediener18 auf dem Boden steht, werden die Ladungen vom Bediener18 in den Boden abgeführt. Der Bediener18 liegt mit dem Blasrohr12 auf dem gleichen elektrischen Potential, so daß sich keine unerwünschten elektrostatischen Entladungen zwischen dem Bediener18 und dem Blasrohr12 ergeben können. Über die Verbindung16 ist der Be diener18 auch mit dem Antriebsmotor5 verbunden. Sollte der Bediener elektrisch isolierende Schuhe tragen oder aus anderen Gründen eine Abfuhr der Ladungen vom Bediener18 in den Boden nicht erfolgen, so wird ein Großteil der Ladungen im Antriebsmotor5 gespeichert. - Bei dem in
3 gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Arbeitsgerät als Sprühgerät31 ausgebildet. Der Aufbau des Sprühgeräts31 entspricht im wesentlichen dem des Blasgeräts1 aus den1 und2 , allerdings besitzt das Sprühgerät31 zusätzlich einen Sprühtank35 für Sprühmedium. Der Sprühtank35 ist über Leitungen32 und33 mit dem freien Ende30 des Blasrohrs12 verbunden. Im Bereich des freien Endes30 münden die Leitungen32 und33 über ein oder mehrere Ventile36 ins Blasrohr12 und werden von dem durch das Blasrohr12 geförderten Luftstrom mitgerissen und dadurch ausgebracht. - An der Rückentrage
2 des Sprühgeräts31 sind zwei Tragegurte20 , von denen in3 einer gezeigt ist, festgelegt. Die beiden Tragegurte20 sind als Schultergurte ausgebildet und werden vom Bediener18 über der Schulter getragen. An dem Blasrohr12 ist ein Handgriff19 über eine Schelle34 festgelegt. Am Handgriff19 kann der Bediener18 das Blasrohr12 in die gewünschte Richtung lenken und über die Bedienhebel37 und38 den Antriebsmotor5 steuern. - In dem Gehäuse
4 des Sprühgeräts31 ist der Antriebsmotor5 angeordnet. Im Betrieb verursacht der Antriebsmotor5 Vibrationen. Um diese nicht oder nur in geringem Maße auf die Rückentrage2 zu übertragen, ist das Gehäuse4 über Antivibra tionselemente21 an der Rückentrage2 festgelegt. In3 ist eines der Antivibrationselemente21 gezeigt. - Wie die vergrößerte Darstellung in
4 zeigt, besitzt das Antivibrationselement21 eine Schraubenfeder22 , die aus einem metallischen Werkstoff besteht und damit elektrisch leitfähig ist. Ein erstes Ende26 der Schraubenfeder22 ist am Gehäuse4 des Sprühgeräts31 festgelegt. Das gegenüberliegende, zweite Ende27 ist an der Rückentrage2 fixiert. Der Tragegurt20 ist mit dem zweiten Ende27 der Schraubenfeder22 über eine Verbindung39 elektrisch leitfähig verbunden. Der Tragegurt20 kann jedoch auch direkt am zweiten Ende27 der Schraubenfeder22 angeordnet und mit der Schraubenfeder22 elektrisch leitfähig verbunden sein. - Das erste Ende
26 der Schraubenfeder22 ist mit dem in3 gezeigten Potentialausgleichsleiter15 elektrisch leitfähig verbunden. Außerdem ist am zweiten Ende26 der Schraubenfeder22 die Verbindung16 festgelegt, die den Potentialausgleichsleiter15 und die Schraubenfeder22 mit dem Antriebsmotor5 verbindet. Über das Antivibrationselement21 sind der Potentialausgleichsleiter15 und der Antriebsmotor5 mit dem Tragegurt20 elektrisch leitfähig verbunden. Der Tragegurt20 ist mit einem elektrisch leitfähigen Gewebe42 ummantelt. Es kann auch vorgesehen sein, daß nur abgegrenzte Bereiche des Tragegurts20 , beispielsweise die dem Bediener18 zugewandte Unterseite43 des Tragegurts20 , von Gewebe42 bedeckt sind. - Über das Antivibrationselement
21 und den Tragegurt20 ist das Sprühgerät31 elektrisch leitfähig mit dem Bediener18 verbun den. Ladungen des Potentialausgleichsleiters15 und des Antriebsmotors5 können dadurch über den Tragegurt20 und den Bediener18 in den Boden25 abgeleitet werden. Um eine gute Ableitung der Ladungen sicherzustellen ist vorgesehen, daß der Bediener18 an seinen Füßen eine Erdungseinrichtung24 trägt. Dies können beispielsweise sogenannte Erdungsbänder oder ableitfähige Schuhe sein. Um die Ladungsabfuhr aus dem Sprühgerät31 zu verbessern ist außerdem vorgesehen, daß der Bediener18 geeignete, elektrisch leitfähige Kleidung trägt. Dadurch, daß die im Blasrohr12 entstehenden elektrostatischen Ladungen über den Bediener18 in den Boden25 abgeleitet werden, ist eine elektrostatische Aufladung des Blasrohrs12 und des Bedieners18 vermieden. Sollte die Ladungsabfuhr über den Bediener18 in den Boden25 nicht ausreichend sein, werden überschüssige Ladungen außerdem im Antriebsmotor5 gespeichert. - In
5 ist ein Ausschnitt aus dem elektrisch leitfähigen Gewebe42 schematisch dargestellt. In das Gewebe42 sind elektrisch leitfähige Fäden40 in vorgegebenen Abständen, beispielsweise in einem 5 mm-Raster, eingewebt. Die elektrisch leitfähigen Fäden40 können wie im Ausführungsbeispiel nur in einer parallelen Richtung in das Gewebe42 eingewebt sein. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, daß die elektrisch leitfähigen Fäden40 in Längs- und Querrichtung des Gewebes42 eingewebt sind. - In
6 ist ein elektrisch leitfähiger Faden40 in starker Vergrößerung im Querschnitt gezeigt. Der elektrisch leitfähige Faden40 besitzt einen Kern aus Karbonfasern41 , der im Ausführungsbeispiel annähernd dreieckig ausgebildet ist. Es kön nen jedoch auch andere Arten elektrisch leitfähiger Fäden zum Einsatz kommen.
Claims (10)
- Arbeitsgerät mit einem Antriebsmotor (
5 ), mit einem Gebläserad (11 ) und mit einem Blasrohr (12 ), wobei das Gebläserad (11 ) von dem Antriebsmotor (5 ) angetrieben ist und einen Luftstrom durch das Blasrohr (5 ) fördert, dadurch gekennzeichnet, daß das Arbeitsgerät (1 ,31 ) eine Rückentrage (2 ) besitzt, auf der der Antriebsmotor (5 ) angeordnet ist und daß die Rückentrage (2 ) Mittel besitzt, die im Betrieb des Arbeitsgeräts (1 ,31 ) eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Arbeitsgerät (1 ,31 ) und dem Bediener des Arbeitsgeräts (1 ,31 ) herstellen. - Arbeitsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückentrage (
2 ) mindestens einen Bereich aus einem elektrisch leitfähigen Material besitzt, der im Betrieb des Arbeitsgeräts (1 ,31 ) mit dem Bediener (18 ) in Kontakt ist. - Arbeitsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich aus elektrisch leitfähigem Material elektrisch leitfähige Fäden (
40 ) besitzt. - Arbeitsgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrisch leitfähigen Fäden (
40 ) im Kernbereich Karbonfasern (41 ) besitzen, die die elektrische Leitfähigkeit bewirken. - Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückentrage (
2 ) mindestens einen Tragegurt (20 ) besitzt, an dem der Bereich aus elektrisch leitfähigem Material ausgebildet ist. - Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückentrage (
2 ) ein Rückenpolster (14 ) besitzt, an dem der Bereich aus elektrisch leitfähigem Material ausgebildet ist. - Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Bediener (
18 ) und einem metallischen Massekörper des Arbeitsgeräts (1 ,31 ) herstellen. - Arbeitsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Massekörper der Antriebsmotor (
5 ) des Arbeitsgeräts (1 ,31 ) ist. - Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Blasrohr (
12 ) ein Potentialausgleichsleiter (15 ) angeordnet ist, der elektrische Ladungen aus dem Blasrohr (12 ) abführt und die Mittel eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Bediener (18 ) und dem Potentialausgleichsleiter (15 ) des Arbeitsgeräts (1 ,31 ) herstellen. - Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Arbeitsgerät (
1 ,31 ) ein Gehäuse (4 ) besitzt, in dem der Antriebsmotor (5 ) angeordnet ist, wobei das Gehäuse (4 ) über mindestens ein elektrisch leitendes Antivibrationselement (21 ) an der Rückentrage (2 ) festgelegt ist und die elektrisch leitende Verbindung über das Antivibrationselement (21 ) hergestellt ist.
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