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DE102005055614A1 - Arbeitsgerät - Google Patents

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DE102005055614A1
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Michael Dipl.-Ing. Raffenberg
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Andreas Stihl AG and Co KG
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Andreas Stihl AG and Co KG
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Abstract

Ein Arbeitsgerät wie beispielsweise ein Blasgerät (1) oder ein Sprühgerät (31) besitzt einen Antriebsmotor (5), ein Gebläserad (11) und ein Blasrohr (12). Das Gebläserad (11) ist von dem Antriebsmotor (5) angetrieben und fördert einen Luftstrom durch das Blasrohr (12). Das Arbeitsgerät (1, 31) besitzt eine Rückentrage (2), auf der der Antriebsmotor (5) angeordnet ist. Um elektrostatische Aufladungen im Betrieb zu vermeiden, ist vorgesehen, daß die Rückentrage (2) Mittel besitzt, die im Betrieb des Arbeitsgeräts (1, 31) eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Arbeitsgerät (1, 31) und dem Bediener (18) des Arbeitsgeräts (1, 31) herstellen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Arbeitsgerät wie beispielsweise ein Blasgerät oder Sprühgerät der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
  • Aus der DE 10 2004 036 556 A1 ist ein Blasgerät bekannt, das einen Luftstrom durch ein Blasrohr fördert. Der Luftstrom kann auch als Trägerluftstrom für ein auszubringendes Sprühmedium dienen, das beispielsweise als Flüssigkeit oder Granulat in den Trägerluftstrom im Blasrohr eingeführt wird. Dabei kann es im Blasrohr zu elektrostatischen Aufladungen kommen. Berührt der Bediener das elektrostatisch aufgeladene Blasrohr, kann es zu unerwünschten elektrostatischen Entladungen kommen. Um dies zu verhindern, ist bei der DE 10 2004 036 556 A1 ein Potentialausgleichsleiter im Blasrohr angeordnet, der mit dem Motor des Arbeitsgeräts elektrisch leitend verbunden ist und Ladungen aus dem Blasrohr zum Motor abführt. Insbesondere beim Einsatz des Blasgeräts als Stäube- oder Granuliergerät kann es jedoch vorkommen, daß die Ladungen nicht vollständig aus dem Blasrohr abgeleitet werden können, so daß trotzdem eine elektrostatische Aufladung stattfindet.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Arbeitsgerät der gattungsgemäßen Art zu schaffen, das einen verbesserten Schutz des Bedieners vor unerwünschten elektrostatischen Entladungen gewährt.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Arbeitsgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Dadurch, daß der Bediener mit dem Arbeitsgerät elektrisch leitend verbunden ist, liegen der Bediener und das Arbeitsgerät auf dem gleichen elektrischen Potential, so daß es im Betrieb zwischen dem Bediener und dem Arbeitsgerät nicht zu unerwünschten elektrostatischen Entladungen kommen kann. Da der Bediener im Betrieb auf dem Boden steht, kann ein Teil der Ladungen des Arbeitsgeräts über den Bediener in den Boden abgeführt werden. Dadurch können zusätzliche Einrichtungen zur Abfuhr der Ladungen in den Boden wie beispielsweise Ketten oder dgl., die auf dem Boden schleifen und den Bediener im Betrieb behindern können, entfallen. Dadurch, daß der Bediener über die Rückentrage elektrisch leitend mit dem Arbeitsgerät verbunden ist, ist sichergestellt, daß die elektrische Verbindung während des Betriebs dauernd aufrecht erhalten wird. Auch wenn der Bediener das Arbeitsgerät nicht an dem oder den dafür vorgesehenen Griffen führt ist sichergestellt, daß es nicht zu unerwünschten Entladungen zwischen Bediener und Arbeitsgerät kommen kann.
  • Um die elektrisch leitende Verbindung zwischen Arbeitsgerät und Bediener herzustellen ist vorgesehen, daß die Rückentrage mindestens einen Bereich aus einem elektrisch leitfähigen Ma terial besitzt, der im Betrieb des Arbeitsgeräts mit dem Bediener in Kontakt ist. Vorteilhaft besitzt der Bereich aus elektrisch leitfähigem Material elektrisch leitfähige Fäden. Der Bereich aus elektrisch leitfähigem Material kann dabei beispielsweise ein Gewebe oder dgl. sein, in den die elektrisch leitfähigen Fäden eingewebt sind. Dadurch ist eine gute Ableitung der elektrischen Ladungen zwischen Arbeitsgerät und Bediener gewährleistet. Die elektrisch leitfähigen Fäden ermöglichen, daß der Bereich flächig und vergleichsweise groß ausgebildet werden kann, so daß ein guter Kontakt zum Bediener im Betrieb gewährleistet ist. Vorteilhaft besitzen die elektrisch leitfähigen Fäden im Kernbereich Karbonfasern, die die elektrische Leitfähigkeit bewirken. Derartige Fasern können gut verarbeitet werden und besitzen eine ausreichende Festigkeit, so daß die elektrisch leitfähige Verbindung im Betrieb sichergestellt ist.
  • Vorteilhaft besitzt die Rückentrage mindestens einen Tragegurt, an dem der Bereich aus elektrisch leitfähigem Material ausgebildet ist. Der Tragegurt ist im Betrieb des Arbeitsgeräts immer am Bediener angeordnet. Dadurch, daß an dem Tragegurt das Gewicht des Arbeitsgeräts lastet, ist sichergestellt, daß der Tragegurt dicht am Bediener anliegt. Vorteilhaft besitzt die Rückentrage ein Rückenpolster, an dem der Bereich aus elektrisch leitfähigem Material ausgebildet ist. Das Rückenpolster liegt im Betrieb am Rücken des Bedieners an, so daß auch hier ein Kontakt zum Bediener gewährleistet ist.
  • Es ist vorgesehen, daß die Mittel eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Bediener und einem metallischen Masse körper des Arbeitsgeräts herstellen. Der metallische Massekörper kann eine vergleichsweise große Ladungsmenge aufnehmen und stellt damit einen Ladungsspeicher dar. Der Massekörper ist insbesondere der Antriebsmotor des Arbeitsgeräts. Um Ladungen aus dem Blasrohr abzuführen ist vorgesehen, daß in dem Blasrohr ein Potentialausgleichsleiter angeordnet ist, der elektrische Ladungen aus dem Blasrohr abführt. Es ist vorgesehen, daß die Mittel eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Bediener und dem Potentialausgleichsleiter des Arbeitsgeräts herstellen. Damit können die vom Potentialausgleichsleiter aus dem Blasrohr abgeführten Ladungen über die elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Bediener und dem Potentialausgleichsleiter über den Bediener in den Boden abgeführt werden. Dadurch kann eine Verringerung der statischen Aufladung von Arbeitsgerät und Bediener erreicht werden.
  • Eine einfache Ausgestaltung ergibt sich, wenn das Arbeitsgerät ein Gehäuse besitzt, in dem der Antriebsmotor angeordnet ist und das Gehäuse über mindestens ein elektrisch leitendes Antivibrationselement an der Rückentrage festgelegt ist, wobei die elektrisch leitende Verbindung über das Antivibrationselement hergestellt ist. Als Antivibrationselemente bei Arbeitsgeräten mit einer Rückentrage werden üblicherweise Schraubenfedern eingesetzt. Um eine elektrisch leitende Verbindung zwischen der Rückentrage und dem Gehäuse des Arbeitsgeräts zu realisieren, wird ein Ende der Schraubenfeder mit dem Massekörper und/oder dem Potentialausgleichsleiter und das andere Ende der Schraubenfeder mit der Rückentrage verbunden. Dadurch sind keine zusätzlichen Einrichtungen zur Herstellung der elektrisch leitenden Verbindung notwendig. Der zwischen Rücken trage und Gehäuse gebildete Schwingspalt kann so auf einfache Weise überbrückt werden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht eines Blasgeräts,
  • 2 einen Schnitt entlang der Linie II-II in 1,
  • 3 eine schematische Darstellung eines Sprühgeräts,
  • 4 den Ausschnitt IV aus 3 in vergrößerter Darstellung,
  • 5 eine schematische Darstellung eines Gewebes mit elektrisch leitfähigen Fäden,
  • 6 eine vergrößerte, schematische Querschnittsdarstellung eines elektrisch leitfähigen Fadens.
  • Das in 1 gezeigte Blasgerät 1 besitzt eine Rückentrage 2, auf der ein Gehäuse 4 des Blasgeräts 1 festgelegt ist. Die Rückentrage 2 kann von einem Bediener wie ein Rucksack getragen werden. Das Gehäuse 4 besitzt ein spiralförmiges Gebläsegehäuse 13, an das sich ein Blasrohr 12 anschließt. In dem Blasrohr 12 ist ein Potentialausgleichsleiter 15 geführt. An seinem freien Ende 29 besitzt der Potentialausgleichsleiter 15 eine Spinne 23, die den Potentialausgleichsleiter 15 mittig im Blasrohr 12 positioniert. Die Spinne 23 kann beispielsweise aus Drähten gebildet sein, die sich vom freien Ende 29 des Potentialausgleichsleiters 15 radial nach außen erstrecken und sich an der Innenwand des Blasrohrs 12 abstützen. Der Potentialausgleichsleiter 15 besteht aus einem elektrisch leitfähigen Material, insbesondere aus Metall. Dadurch, daß der Potentialausgleichsleiter 15 über seine gesamte Länge an seiner Oberfläche elektrisch leitfähig ausgebildet ist, können Ladungen im Blasrohr 12 vom Potentialausgleichsleiter 15 gut abgeführt werden.
  • Wie 2 zeigt, ist im Gebläsegehäuse 13 ein Gebläserad 11 gelagert. Das Gebläserad 11 bildet mit dem spiralförmigen Gebläsegehäuse 13 ein Gebläse 28. Das Gebläse 28 fördert einen Luftstrom durch das Blasrohr 12. Wird das Blasgerät 1 als Sprühgerät bzw. als Stäube- oder Granuliergerät betrieben, dient der Luftstrom durch das Blasrohr 12 als Trägerluftstrom für das zu versprühende Medium, beispielsweise eine Flüssigkeit oder ein Granulat.
  • Im Gehäuse 4 ist ein Antriebsmotor 5 angeordnet. Der Antriebsmotor 5 ist als Verbrennungsmotor ausgebildet und kann beispielsweise ein Einzylinder-Zweitaktmotor oder ein Einzylinder-Viertaktmotor sein. Der Antriebsmotor 5 besitzt einen Zylinder 6, in dem ein Kolben 7 hin- und hergehend gelagert ist. Der Kolben 7 treibt über ein Pleuel 8 eine Kurbelwelle 9 an. Die Kurbelwelle 9 ist in einem Kurbelgehäuse 10 drehbar gelagert. An einem Ende der Kurbelwelle 9 ist das Gebläserad 11 festgelegt, das von der Kurbelwelle 9 rotierend angetrieben ist.
  • Der in 1 gezeigte Potentialausgleichsleiter 15 ist im Blasrohr 12 und im Gebläsegehäuse 13 angeordnet. Wie 2 zeigt, ist der Potentialausgleichsleiter 15 über eine elektrisch leitende Verbindung 16 mit dem Zylinder 6 des Antriebsmotors 5 elektrisch leitend verbunden. Der Zylinder 6 stellt einen metallischen Massekörper dar, der eine große Menge von Ladungen aufnehmen kann. Die vom Potentialausgleichsleiter 15 aus dem Blasrohr 12 abgeführten Ladungen können über die Leitung 16 in den Zylinder 6 abgeleitet werden. Dadurch wird die statische Aufladung des Blasrohrs 12 verringert.
  • In 2 ist schematisch ein Bediener 18 gezeigt, der die Rückentrage 2 auf seinem Rücken trägt. An der dem Bediener 18 zugewandten Seite der Rückentrage 2 ist ein Rückenpolster 14 angeordnet. Das Rückenpolster 14 ist an seiner Oberfläche elektrisch leitfähig ausgebildet. Es ist vorgesehen, daß die gesamte Oberfläche des Rückenpolsters 14 von einem Gewebe bedeckt ist, das elektrisch leitfähige Fäden enthält. Das Rückenpolster 14 kann jedoch auch nur in einem abgegrenzten Bereich elektrisch leitfähig ausgebildet sein. Der Potentialausgleichsleiter 15 ist über eine elektrisch leitfähige Verbindung 17 mit dem Rückenpolster 14 verbunden. Dadurch können die Ladungen, die der Potentialausgleichsleiter 15 aus dem Blasrohr abgeführt hat, kontinuierlich auch zum Bediener 18 abgeleitet werden. Da der Bediener 18 auf dem Boden steht, werden die Ladungen vom Bediener 18 in den Boden abgeführt. Der Bediener 18 liegt mit dem Blasrohr 12 auf dem gleichen elektrischen Potential, so daß sich keine unerwünschten elektrostatischen Entladungen zwischen dem Bediener 18 und dem Blasrohr 12 ergeben können. Über die Verbindung 16 ist der Be diener 18 auch mit dem Antriebsmotor 5 verbunden. Sollte der Bediener elektrisch isolierende Schuhe tragen oder aus anderen Gründen eine Abfuhr der Ladungen vom Bediener 18 in den Boden nicht erfolgen, so wird ein Großteil der Ladungen im Antriebsmotor 5 gespeichert.
  • Bei dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Arbeitsgerät als Sprühgerät 31 ausgebildet. Der Aufbau des Sprühgeräts 31 entspricht im wesentlichen dem des Blasgeräts 1 aus den 1 und 2, allerdings besitzt das Sprühgerät 31 zusätzlich einen Sprühtank 35 für Sprühmedium. Der Sprühtank 35 ist über Leitungen 32 und 33 mit dem freien Ende 30 des Blasrohrs 12 verbunden. Im Bereich des freien Endes 30 münden die Leitungen 32 und 33 über ein oder mehrere Ventile 36 ins Blasrohr 12 und werden von dem durch das Blasrohr 12 geförderten Luftstrom mitgerissen und dadurch ausgebracht.
  • An der Rückentrage 2 des Sprühgeräts 31 sind zwei Tragegurte 20, von denen in 3 einer gezeigt ist, festgelegt. Die beiden Tragegurte 20 sind als Schultergurte ausgebildet und werden vom Bediener 18 über der Schulter getragen. An dem Blasrohr 12 ist ein Handgriff 19 über eine Schelle 34 festgelegt. Am Handgriff 19 kann der Bediener 18 das Blasrohr 12 in die gewünschte Richtung lenken und über die Bedienhebel 37 und 38 den Antriebsmotor 5 steuern.
  • In dem Gehäuse 4 des Sprühgeräts 31 ist der Antriebsmotor 5 angeordnet. Im Betrieb verursacht der Antriebsmotor 5 Vibrationen. Um diese nicht oder nur in geringem Maße auf die Rückentrage 2 zu übertragen, ist das Gehäuse 4 über Antivibra tionselemente 21 an der Rückentrage 2 festgelegt. In 3 ist eines der Antivibrationselemente 21 gezeigt.
  • Wie die vergrößerte Darstellung in 4 zeigt, besitzt das Antivibrationselement 21 eine Schraubenfeder 22, die aus einem metallischen Werkstoff besteht und damit elektrisch leitfähig ist. Ein erstes Ende 26 der Schraubenfeder 22 ist am Gehäuse 4 des Sprühgeräts 31 festgelegt. Das gegenüberliegende, zweite Ende 27 ist an der Rückentrage 2 fixiert. Der Tragegurt 20 ist mit dem zweiten Ende 27 der Schraubenfeder 22 über eine Verbindung 39 elektrisch leitfähig verbunden. Der Tragegurt 20 kann jedoch auch direkt am zweiten Ende 27 der Schraubenfeder 22 angeordnet und mit der Schraubenfeder 22 elektrisch leitfähig verbunden sein.
  • Das erste Ende 26 der Schraubenfeder 22 ist mit dem in 3 gezeigten Potentialausgleichsleiter 15 elektrisch leitfähig verbunden. Außerdem ist am zweiten Ende 26 der Schraubenfeder 22 die Verbindung 16 festgelegt, die den Potentialausgleichsleiter 15 und die Schraubenfeder 22 mit dem Antriebsmotor 5 verbindet. Über das Antivibrationselement 21 sind der Potentialausgleichsleiter 15 und der Antriebsmotor 5 mit dem Tragegurt 20 elektrisch leitfähig verbunden. Der Tragegurt 20 ist mit einem elektrisch leitfähigen Gewebe 42 ummantelt. Es kann auch vorgesehen sein, daß nur abgegrenzte Bereiche des Tragegurts 20, beispielsweise die dem Bediener 18 zugewandte Unterseite 43 des Tragegurts 20, von Gewebe 42 bedeckt sind.
  • Über das Antivibrationselement 21 und den Tragegurt 20 ist das Sprühgerät 31 elektrisch leitfähig mit dem Bediener 18 verbun den. Ladungen des Potentialausgleichsleiters 15 und des Antriebsmotors 5 können dadurch über den Tragegurt 20 und den Bediener 18 in den Boden 25 abgeleitet werden. Um eine gute Ableitung der Ladungen sicherzustellen ist vorgesehen, daß der Bediener 18 an seinen Füßen eine Erdungseinrichtung 24 trägt. Dies können beispielsweise sogenannte Erdungsbänder oder ableitfähige Schuhe sein. Um die Ladungsabfuhr aus dem Sprühgerät 31 zu verbessern ist außerdem vorgesehen, daß der Bediener 18 geeignete, elektrisch leitfähige Kleidung trägt. Dadurch, daß die im Blasrohr 12 entstehenden elektrostatischen Ladungen über den Bediener 18 in den Boden 25 abgeleitet werden, ist eine elektrostatische Aufladung des Blasrohrs 12 und des Bedieners 18 vermieden. Sollte die Ladungsabfuhr über den Bediener 18 in den Boden 25 nicht ausreichend sein, werden überschüssige Ladungen außerdem im Antriebsmotor 5 gespeichert.
  • In 5 ist ein Ausschnitt aus dem elektrisch leitfähigen Gewebe 42 schematisch dargestellt. In das Gewebe 42 sind elektrisch leitfähige Fäden 40 in vorgegebenen Abständen, beispielsweise in einem 5 mm-Raster, eingewebt. Die elektrisch leitfähigen Fäden 40 können wie im Ausführungsbeispiel nur in einer parallelen Richtung in das Gewebe 42 eingewebt sein. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, daß die elektrisch leitfähigen Fäden 40 in Längs- und Querrichtung des Gewebes 42 eingewebt sind.
  • In 6 ist ein elektrisch leitfähiger Faden 40 in starker Vergrößerung im Querschnitt gezeigt. Der elektrisch leitfähige Faden 40 besitzt einen Kern aus Karbonfasern 41, der im Ausführungsbeispiel annähernd dreieckig ausgebildet ist. Es kön nen jedoch auch andere Arten elektrisch leitfähiger Fäden zum Einsatz kommen.

Claims (10)

  1. Arbeitsgerät mit einem Antriebsmotor (5), mit einem Gebläserad (11) und mit einem Blasrohr (12), wobei das Gebläserad (11) von dem Antriebsmotor (5) angetrieben ist und einen Luftstrom durch das Blasrohr (5) fördert, dadurch gekennzeichnet, daß das Arbeitsgerät (1, 31) eine Rückentrage (2) besitzt, auf der der Antriebsmotor (5) angeordnet ist und daß die Rückentrage (2) Mittel besitzt, die im Betrieb des Arbeitsgeräts (1, 31) eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Arbeitsgerät (1, 31) und dem Bediener des Arbeitsgeräts (1, 31) herstellen.
  2. Arbeitsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückentrage (2) mindestens einen Bereich aus einem elektrisch leitfähigen Material besitzt, der im Betrieb des Arbeitsgeräts (1, 31) mit dem Bediener (18) in Kontakt ist.
  3. Arbeitsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich aus elektrisch leitfähigem Material elektrisch leitfähige Fäden (40) besitzt.
  4. Arbeitsgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrisch leitfähigen Fäden (40) im Kernbereich Karbonfasern (41) besitzen, die die elektrische Leitfähigkeit bewirken.
  5. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückentrage (2) mindestens einen Tragegurt (20) besitzt, an dem der Bereich aus elektrisch leitfähigem Material ausgebildet ist.
  6. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückentrage (2) ein Rückenpolster (14) besitzt, an dem der Bereich aus elektrisch leitfähigem Material ausgebildet ist.
  7. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Bediener (18) und einem metallischen Massekörper des Arbeitsgeräts (1, 31) herstellen.
  8. Arbeitsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Massekörper der Antriebsmotor (5) des Arbeitsgeräts (1, 31) ist.
  9. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Blasrohr (12) ein Potentialausgleichsleiter (15) angeordnet ist, der elektrische Ladungen aus dem Blasrohr (12) abführt und die Mittel eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Bediener (18) und dem Potentialausgleichsleiter (15) des Arbeitsgeräts (1, 31) herstellen.
  10. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Arbeitsgerät (1, 31) ein Gehäuse (4) besitzt, in dem der Antriebsmotor (5) angeordnet ist, wobei das Gehäuse (4) über mindestens ein elektrisch leitendes Antivibrationselement (21) an der Rückentrage (2) festgelegt ist und die elektrisch leitende Verbindung über das Antivibrationselement (21) hergestellt ist.
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