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DE102005043502A1 - Ansaugmodul für eine Belüftungs-, Heizungs- oder Klimaanlage eines Fahrzeugs - Google Patents

Ansaugmodul für eine Belüftungs-, Heizungs- oder Klimaanlage eines Fahrzeugs Download PDF

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DE102005043502A1
DE102005043502A1 DE200510043502 DE102005043502A DE102005043502A1 DE 102005043502 A1 DE102005043502 A1 DE 102005043502A1 DE 200510043502 DE200510043502 DE 200510043502 DE 102005043502 A DE102005043502 A DE 102005043502A DE 102005043502 A1 DE102005043502 A1 DE 102005043502A1
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shut
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butterfly valve
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DE200510043502
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English (en)
Inventor
Michael Dipl.-Ing. Komowski
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Mahle International GmbH
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Behr GmbH and Co KG
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    • B60HARRANGEMENTS OF HEATING, COOLING, VENTILATING OR OTHER AIR-TREATING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR PASSENGER OR GOODS SPACES OF VEHICLES
    • B60H1/00Heating, cooling or ventilating [HVAC] devices
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  • Thermal Sciences (AREA)
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Ansaugmodul (1) für eine Belüftungs-, Heizungs- oder Klimaanlage, umfassend einen ersten Luftkanal (2) und einen zweiten Luftkanal (3), zwischen denen eine Absperrvorrichtung (5) zur Steuerung und/oder Regelung einer Luftzufuhr (FL, UL) angeordnet ist, sowie ein den ersten Luftkanal (2), den zweiten Luftkanal (3) und die Absperrvorrichtung (5) umgebendes Gehäuse (6), das unabhängig von einer Vielzahl von Luftführungsfunktionen für eine Anzahl von verschiedenen Ausführungsformen der Absperrvorrichtung (5) einheitlich ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Ansaugmodul für eine Belüftungs-, Heizungs- oder Klimaanlage eines Fahrzeugs.
  • Derartige Ansaugmodule werden beispielsweise in der Fahrzeugtechnik, insbesondere zur Steuerung der Luftzufuhr für ein nachgeschaltetes Gebläse eingesetzt. Mit Hilfe des Ansaugmoduls kann der dem Gebläse zuzuführende Luftstrom hinsichtlich der Durchflussmenge des Luftstromes und der Art der zuzuführenden Luft, beispielsweise Frischluft, Umluft oder einem Gemisch aus diesen, gesteuert und/oder geregelt werden. Hierzu ist üblicherweise eine Absperrvorrichtung vorgesehen, die die entsprechenden Strömungskanäle oder Leitungen, wie den Umluftkanal und den Frischluftkanal vollständig verschließt oder öffnet oder eine beliebige Zwischenstellung ermöglicht. Beispielsweise kann die Durchflussmenge für die Umluftzufuhr auf Null gestellt werden oder der Frischluftkanal wird maximal für die Zuführung von Frischluft geöffnet.
  • Derartige Ansaugmodule oder Lufteinlassvorrichtungen sind beispielsweise aus der DE 197 48 787 A1 bzw. der EP 1 308 325 A1 bekannt. Die dort beschriebenen Ansaugmodule weisen ein Ansauggehäuse mit einer festen zugehörigen Absperrvorrichtung für die jeweilige Strömungsfunktion auf. Hierdurch ist nur eine definierte und unveränderbare Funktion der Luftansaugung möglich. Für verschiedene Strömungsfunktionen, beispielsweise Auf-Zu-Steuerung mit Stauluftregelung oder unabhängige Auf-Zu-Steuerung für die Frischluft und Umluft, sind jeweils separate, zugehörige Ansauggehäuse vorgesehen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Ansaugmodul anzugeben, das eine möglichst kompakte Bauweise aufweist bei gleichzeitig hoher Variabilität der Strömungsfunktionen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Ansaugmodul der eingangs genannten Art mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
  • Das erfindungsgemäße Ansaugmodul für eine Belüftungs-, Heizungs- oder Klimaanlage umfasst einen ersten Luftkanal und einen zweiten Luftkanal, zwischen denen eine Absperrvorrichtung zur Steuerung und/oder Regelung einer Luftzufuhr angeordnet ist. Dabei sind der erste Luftkanal, der zweite Luftkanal sowie die Absperrvorrichtung von einem derartigen Gehäuse (auch Ansauggehäuse genannt) umgeben, das unabhängig von einer Vielzahl von Luftführungsfunktionen für eine Anzahl von verschiedenen Ausführungsformen der Absperrvorrichtung einheitlich ausgebildet ist. In einer möglichen Ausführungsform ist der erste Luftkanal als Umluftkanal für eine Umluftzufuhr und/oder der zweite Luftkanal als Frischluftkanal für eine Frischluftzufuhr ausgeführt. Durch die einheitliche Ausführung des Ansauggehäuses kann die Ansaugeinrichtung modular als ein Ansaugmodul für verschiedene Lüftungs-, Heizungs- oder Klimakomfortfunktionen des Fahrzeugs ausgeführt werden. Unter einer einheitlichen Ausführung des Ansauggehäuses wird insbesondere eine für eine Vielzahl von Absperr- oder Luftsteuerungsvorrichtungen geeignete, insbesondere identische Ausführung des Ansauggehäuses verstanden. Hierdurch ist das Ansaugmodul besonders flexibel hinsichtlich von Kundenwünschen für verschiedene Lüftungs-, Heizungs- oder Klimakomfortstufen mit verschiedenen Luftführungsfunktionen und diesen zugehörigen verschiedenartigen Absperrvorrichtungen. Darüber hinaus ermöglicht die Modularität des Ansaugmoduls eine Reduzierung der Kosten aufgrund der höheren Stückzahlen bei einem einzigen Ansaugmodul für viele Luftführungsfunktionen.
  • Zweckmäßigerweise weist das Gehäuse zwischen dem Umluftkanal und dem Frischluftkanal im Bereich der Absperrvorrichtung eine gegenüber einem Ausgangskanal angeordnete, insbesondere kreissegmentförmige Auswölbung auf. Eine derartige Bauweise ermöglicht eine Verbesserung der Durchströmung des Ansaugmoduls. Insbesondere sind Toträume vermieden. Zur Erzielung einer kompakten Bauweise des Ansaugmoduls verlaufen die Enden der Absperrvorrichtung zumindest in den Endstellungen nahe an der Innenwand des Gehäuses. In einer einfachen Ausführungsform weist das Gehäuse mindestens einen Absatz als Anschlagkante für die Absperrvorrichtung auf.
  • Für eine kompakte Bauweise des Ansaugmoduls und weitgehend gleiche Strömungsverhältnisse sind der Umluftkanal und der Frischluftkanal bezüglich einer den Ausgangskanal mittig und senkrecht durchsetzenden Symmetrieebene annähernd spiegelsymmetrisch ausgebildet, wobei die Drehachse der Absperrvorrichtung in dieser Symmetrieebene liegt. Hierdurch stehen der Umluftkanal, der Frischluftkanal und der Ausgangskanal über die Absperrvorrichtung miteinander in Verbindung. Vorzugsweise liegt die Drehachse auf der Symmetrieebene in der Eingangsebene des Ausgangskanals.
  • In einer ersten Ausführungsform ist die Absperrvorrichtung als eine Absperrklappe mit einer Auf-Zu-Funktion ausgebildet, wobei die Absperrklappe zwischen einer den Frischluftkanal vollständig schließenden bzw. vollständig öffnenden und einer den Umluftkanal vollständig öffnenden bzw. vollständig schließenden Stellung beweglich anordbar ist und in eine beliebige Zwischenstellung bringbar ist. Durch diese erste mögliche Ausführungsform ist eine einfache Luftführungsfunktion mit Umluftzufuhr oder Frischluftzufuhr oder einem Gemisch aus Umluft und Frischluft einstellbar.
  • In einer zweiten Ausführungsform weist die Absperrvorrichtung vorzugsweise für eine Stauluftregelung zusätzlich eine Stauluftklappe auf. Hierdurch kann zusätzlich zur einfachen Auf-Zu-Luftführungsfunktion eine Stauluftregelung als Luftführungsfunktion eingestellt werden. Dabei sind die Stauluftklappe und die Absperrklappe zweckmäßigerweise koaxial zueinander und voneinander unabhängig beweglich auf einer gemeinsamen Dreh- oder Schwenkachse angeordnet. Die gemeinsame Drehachse liegt dabei vorzugsweise in der die Symmetrieebene schneidenden Bereich der Eingangsebene des Ausgangskanals.
  • Für eine möglichst kompakte Bauweise ist die Stauluftklappe vorteilhafterweise radial innerhalb der Absperrklappe angeordnet. Für eine überlagerte Steuerung von Frischluft- bzw. Umluftstellung mit Stauluftregelung sind die Bewegungsbahnen von Absperrklappe und Stauluftklappe vorzugsweise zumindest teilweise koaxial überlagert.
  • In der ersten und zweiten Ausführungsform ist die Absperrklappe in etwa entsprechend einer Drittelkugel gewölbt ausgebildet. Die Stauluftklappe ist in etwa entsprechend einer Viertelkugel gewölbt ausgebildet. Dies unterstützt die platzsparende kompakte Bauweise des Ansaugmoduls.
  • In einer weiteren Ausführungsform umfasst die Absperrvorrichtung zusätzlich zur Absperrklappe und Stauluftklappe eine weitere Klappe als Luftsteuerungsklappe zur unabhängigen Steuerung der Umluftzufuhr und der Frischluftzufuhr. Mit anderen Worten: Drei Luftführungsfunktionen – Frischluftzufuhr, Umluftzufuhr, Stauluftregelung – sind mittels zugehöriger Klappen separat und somit unabhängig voneinander einstellbar. Hierzu sind die Absperrklappe und die Stauluftklappe vorzugsweise in etwa entsprechend einer Viertelkugel gewölbt und die weitere Klappe als eine Flügelklappe ausgebildet. Dabei ist die weitere Klappe um eine separate Drehachse schwenkbar gelagert und erstreckt sich parallel zur Öffnungsebene des Umluftkanals oder des Frischluftkanals und liegt in dieser Öffnungsebene. Im einfachsten Fall ist die Klappe als eine Flügelklappe mit zwei Auslenkelementen ausgebildet, die in Art von Flügeln gemeinsam oder separat beweglich um die Schwenkachse angeordnet sind. Dabei sind die Auslenkelemente zwischen einer ersten, die Öffnungsebene vollständig schließenden Stellung und einer zweiten, die Öffnungsebene vollständig öffnenden Stellung verstellbar angeordnet.
  • Zur Ablage der Klappen in einer der Endstellungen weisen die Absperrklappe und/oder die Stauluftklappe jeweils an mindestens einem Ende eine nach außen abstehende und sich radial zur Schwenkachse erstreckende Anschlagleiste auf, die in ihrer Form mit der Anschlagkante des Gehäuses korrespondiert. D.h. in einer der Endlagenstellungen der Absperrvorrichtung liegt mindestens eine der Anschlagleisten oder beide an der Anschlagkante des Gehäuses an.
  • Zweckmäßigerweise ist zur Verstellung der Absperrvorrichtung, insbesondere der Absperrklappe, der Stauluftklappe und/oder der Luftsteuerungsklappe mindestens ein geeignetes Antriebsmittel, insbesondere ein Elektromotor vorgesehen ist. Weiter vorteilhaft ist mindestens ein geeignetes Kraftübertragungsmittel zur Übertragung der Kraft von dem Antriebsmittel zu der oder den Klappen vorgesehen. Das Kraftübertragungsmittel kann beispielsweise als Kurbel-, Zahnrad- oder Riemengetriebe ausgeführt sein.
  • Die Klappen werden im Betrieb von dem Elektromotor angetrieben, wobei die von diesem erzeugte Kraft durch das oder die Kraftübertragungsmittel, beispielsweise ein Kurbelgetriebe, auf die Klappen übertragen werden. Vorteilhaft an dieser Lösung ist, dass die Absperrvorrichtung modular aufgebaut ist, wodurch die Herstellungskosten und der Montageaufwand sinken. Bei entsprechender Gestaltung der Kraftübertragungsmittel reicht ein einziger Elektromotor zur Ansteuerung aller Klappen aus.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend in den Ausführungsbeispielen erläuterten Merkmale der Erfindung nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
  • 1, 2 schematisch im Querschnitt eine erste Ausführungsform für ein Ansaugmodul mit einer aus einer Klappe gebildeten Absperrvorrichtung,
  • 3 bis 6 schematisch im Querschnitt eine zweite Ausführungsform für ein Ansaugmodul mit einer aus zwei Klappen gebildeten Absperrvorrichtung, und
  • 7 bis 11 schematisch im Querschnitt eine dritte Ausführungsform für ein Ansaugmodul mit einer aus drei Klappen gebildeten Absperrvorrichtung.
  • Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Die 1 bis 2 zeigen schematisch ein Ansaugmodul 1 für eine nicht näher dargestellte Belüftungs-, Heizungs- oder Klimaanlage.
  • Das Ansaugmodul 1 umfasst einen ersten Luftkanal 2 als Umluftkanal zur Umluftzufuhr UL und einen zweiten Luftkanal 3 als Frischluftkanal zur Frischluftzufuhr FL. Im Weiteren wird zur besseren Darstellung der erste Luftkanal 2 als Umluftkanal 2 und der zweite Luftkanal 3 als Frischluftkanal 3 bezeichnet. Das Ansaugmodul 1 dient der Luftzuführung zu einem Gebläse 4, das die Strömung erzeugt. Zur Einstellung und Steuerung der Luftzufuhr zum Gebläse 4 ist zwischen dem Umluftkanal 2 und dem Frischluftkanal 3 eine Absperrvorrichtung 5 als Strömungssteuereinrichtung angeordnet. Die Absperrvorrichtung 5 ist vor dem Gebläse 4 angeordnet.
  • Die Absperrvorrichtung 5, der Umluftkanal 2 und der Frischluftkanal 3 sind von einem Gehäuse 6 (auch Ansauggehäuse genannt) umgeben. Das Gehäuse 6 weist eine für verschiedenartige Absperrvorrichtungen 5 einheitliche Form auf. Dabei ist das Gehäuse 6 im Bereich der Absperrvorrichtung 5 kreis- oder kugelsegmentförmig ausgewölbt.
  • Mittels der Absperrvorrichtung 5 wird dem Gebläse 4 über einen Ausgangskanal 7 Frischluft FL oder Umluft UL oder ein Gemisch aus Frischluft FL und Umluft UL zugeführt. Hierzu weist die Absperrvorrichtung 5 in einer ersten Ausführungsform eine Absperrklappe 5.1 auf, die zwischen einer den Umluftkanal 2 vollständig schließenden bzw. öffnenden und einer den Frischluftkanal 3 vollständig öffnenden bzw. schließenden Stellung beweglich um eine Drehachse 5.2 angeordnet ist und zwischen den Endstellungen eine beliebige Zwischenstellung einnehmen kann.
  • Die Absperrklappe 5 ist bevorzugt entsprechend einer Drittelkugel gewölbt. Die kugelförmige Wölbung der Absperrklappe 5 ist dabei komplementär zur kugelförmigen Wölbung des Gehäuses 6 ausgebildet.
  • Für eine kompakte Bauweise sind der Umluftkanal 2 und der Frischluftkanal 3 bezüglich einer den Ausgangskanal 7 mittig und senkrecht durchsetzenden Symmetrieebene 8 annähernd spiegelsymmetrisch ausgebildet. Die Drehachse 5.2 der Absperrvorrichtung 5 liegt in dieser Symmetrieebene 8, bevorzugt stromauf und somit oberhalb des Schnittpunkts der Symmetrieebene 8 mit der Öffnungsebene 7.1 des Ausgangskanals 7. Hierdurch sind der Umluftkanal 2 bzw. der Frischluftkanal 3 und der Ausgangskanal 7 über die Absperrvorrichtung 5 miteinander strömungstechnisch in Verbindung.
  • In der 1 ist die Absperrvorrichtung 5 in Umluftstellung gezeigt. D.h. die eine einfache Auf-Zu-Luftführungsfunktion bewirkende Absperrklappe 5.1 ist in einer den Frischluftkanal 3 vollständig schließenden und den Umluftkanal 2 vollständig öffnenden Stellung gebracht. Dem Gebläse 4 wird Umluft UL zugeführt. In der Endlagenstellung liegt die Absperrklappe 5.1 mit einer zugehörigen Anschlagleiste 5.3 an einem als Anschlagkante 6.1 dienenden Absatz des Gehäuses 6 an. Die Absperrklappe 5.1 weist hierzu an mindestens einem Ende eine nach außen abstehende und sich radial zur Schwenkachse 5.2 erstreckende Anschlagleiste 5.3 auf. Die miteinander zusammenwirkenden Anschlagleiste 5.3 und Anschlagkante 6.1 definieren die Endlagenstellung der Absperrklappe 5 und weisen eine derart zueinander komplementäre Form auf, dass Fehl- oder Überströmungen in der Endlagenstellung verhindert sind. Dazu können gegebenenfalls zusätzlich Dichtelemente vorgesehen sein.
  • 2 zeigt die Absperrvorrichtung 5 in Frischluftstellung. Hierzu nimmt die Absperrklappe 5.1 eine den Umluftkanal 2 vollständig schließende und den Frischluftkanal 3 vollständig öffnende Stellung ein. Dem Gebläse 4 wird über den Ausgangskanal 7 des Ansaugmoduls 1 Frischluft FL zugeführt. Die Absperrvorrichtung 5 kann je nach Vorgabe auch eine beliebige Zwischenstellung einnehmen.
  • 3 bis 6 zeigen eine zweite Ausführungsform für ein Ansaugmodul 1 mit einer aus zwei Klappen 5.1 und 5.4 gebildeten Absperrvorrichtung 5. Die Absperrklappe 5.1 dient der Frischluftzufuhr FL bzw. der Umluftzufuhr UL. Zusätzlich zu der Absperrklappe 5.1 ist für eine Stauluftregelung die Klappe 5.4 als Stauluftklappe (im Weiteren Stauluftklappe 5.4 bezeichnet) vorgesehen.
  • Die Stauluftklappe 5.4 und die Absperrklappe 5.1 sind koaxial zueinander und voneinander unabhängig beweglich auf einer gemeinsamen Drehachse 5.2 angeordnet. Dabei ist die Stauluftklappe 5.4 radial innerhalb der Absperrklappe 5.1 angeordnet, so dass die Bewegungsbahnen von Absperrklappe 5.1 und Stauluftklappe 5.4 zumindest teilweise koaxial überlagert sind.
  • Die Absperrklappe 5.1 ist analog zur ersten Ausführungsform in etwa entsprechend einer Drittelkugel gewölbt. Die Stauluftklappe 5.4 ist in etwa entsprechend einer Viertelkugel gewölbt. Die Wölbungen der beiden Klappen 5.1 und 5.4 sind komplementär zueinander ausgebildet, so dass die Bewegungsbahnen überlagert werden können.
  • 3 zeigt die Absperrvorrichtung 5 in Umluftstellung. D.h. dem Gebläse 4 wird Umluft UL zugeführt. Hierzu verschließt die Absperrklappe 5.1 den Frischluftkanal 3 vollständig. Die Stauluftklappe 5.4 ist in etwa in der gleichen Endlagenstellung wie die Absperrklappe 5.1 gelagert und liegt mit der zugehörigen Anschlagleiste 5.3 an der Anschlagkante 6.1 des Gehäuses 6 an.
  • 4 zeigt die Absperrvorrichtung 5 in Frischluftstellung mit beginnender Stauluftregelung. Hierzu ist die Absperrklappe 5.1 in einer den Umluftkanal 2 vollständig schließenden Stellung und den Frischluftkanal 3 vollständig öffnenden Stellung gebracht. Mittels der Änderung der Position der Stauluftklappe 5.4 wird die Frischluftzufuhr FL mit Stauluftregelung eingestellt. 5 zeigt die Absperrvorrichtung 5 in Frischluftstellung mit mittlerer Stauluftregelung. 6 zeigt die Absperrvorrichtung 5 in Frischluftstellung ohne Stauluftregelung, d.h. 100 % Frischluft FL wird dem Gebläse 4 zugeführt.
  • Die 7 bis 11 zeigen schematisch im Querschnitt eine dritte Ausführungsform für ein Ansaugmodul 1 mit einer aus drei Klappen 5.1, 5.4 und 5.5 gebildeten Absperrvorrichtung 5. Die Absperrklappe 5.1 dient in dieser Ausführungsform als Frischluftklappe zum Öffnen und Schließen des Frischluftkanals 3. Die Stauluftklappe 5 dient der Stauluftregelung. Die weitere Klappe 5.5 dient als Umluftklappe (im Weiteren Umluftklappe 5.5 bezeichnet) zum Öffnen und Schließen des Umluftkanals 2. Die Absperrklappe 5.1 und die Stauluftklappe 5.4 sind in etwa entsprechend einer Viertelkugel gewölbt und die Umluftklappe 5.5 ist als eine Flügelklappe ausgebildet. Die Klappen 5.1, 5.4 und 5.5 sind separat über ein nicht näher dargestelltes Antriebsmittel ansteuerbar, so dass die drei Luftführungsfunktionen Frischluft FL, Umluft UL und Stauluft unabhängig voneinander steuerbar sind.
  • In einer möglichen Ausführungsform ist die Umluftklappe 5.5 um eine zugehörige Drehachse 5.6 schwenkbar gelagert. Die Drehachse 5.6 erstreckt sich parallel zur Öffnungsebene 2.1 des Umluftkanals 2 und liegt in dieser Öffnungsebene 2.1.
  • 7 zeigt die Absperrvorrichtung 5 in Frischluftstellung. D.h. die Umluftklappe 5.5 verschließt den Umluftkanal 2 vollständig. Die Absperr- oder Frischluftklappe 5.1 und die Stauluftklappe 5.4 sind in einer den Frischluftkanal 3 vollständig öffnenden Endlagenstellung angeordnet, wobei die zugehörigen Anschlagleisten 5.3 an der Anschlagkante 6.1 des Gehäuses 6 anliegen.
  • 8 zeigt die Absperrvorrichtung 5 in Frischluftstellung mit Stauluftregelung. Die Umluftklappe 5.5 verschließt den Umluftkanal 2 vollständig. Zur Stauluftregelung wird die Stauluftklappe 5.4 in eine beliebige Zwischenstellung zwischen den Endlagenstellungen gebracht. Die Frischluftklappe 5.1 ist hierbei in einer den Frischluftkanal 3 vollständig öffnenden Endlagenstellung angeordnet.
  • 9 und 10 zeigen verschiedene Stellungen der Absperrvorrichtung 5 für eine Stauluftregelung mit der Absperrklappe 5.1. 11 zeigt die Absperrvorrichtung 5 in Umluftstellung, d.h. 100 % Umluft UL wird dem Gebläse 4 zugeführt. Hierzu sind die Absperrklappe 5.1 und die Stauluftklappe 5.4 in eine den Frischluftkanal 3 vollständig schließenden Endlagenstellung gebracht. Die Umluftklappe 5.5 ist in eine den Umluftkanal 2 vollständig öffnenden Stellung gebracht.

Claims (14)

  1. Ansaugmodul (1) für eine Belüftungs-, Heizungs- oder Klimaanlage, umfassend einen ersten Luftkanal (2) und einen zweiten Luftkanal (3), zwischen denen eine Absperrvorrichtung (5) zur Steuerung und/oder Regelung einer Luftzufuhr (FL, UL) angeordnet ist, sowie ein den ersten Luftkanal (2), den zweiten Luftkanal (3) und die Absperrvorrichtung (5) umgebendes Gehäuse (6), das unabhängig von einer Vielzahl von Luftführungsfunktionen für eine Anzahl von verschiedenen Ausführungsformen der Absperrvorrichtung (5) einheitlich ausgebildet ist.
  2. Ansaugmodul (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Luftkanal (2) als ein Umluftkanal für eine Umluftzufuhr (UL) und/oder der zweite Luftkanal (3) als Frischluftkanal für eine Frischluftzufuhr (FL) ausgebildet ist.
  3. Ansaugmodul nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (6) zwischen dem Umluftkanal (2) und dem Frischluftkanal (3) im Bereich der Absperrvorrichtung (5) eine gegenüber einem Ausgangskanal (7) angeordnete, insbesondere kreissegmentförmige Auswölbung aufweist, die mindestens einen Absatz als Anschlagkante (6.1) für die Absperrvorrichtung (5) aufweist.
  4. Ansaugmodul nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Umluftkanal (2) und der Frischluftkanal (3) bezüglich einer den Ausgangskanal (7) mittig und senkrecht durchsetzenden Symmetrieebene (8) annähernd spiegelsymmetrisch ausgebildet sind und die Drehachse (5.2) der Absperrvorrichtung (5) in dieser Symmetrieebene (8) liegt.
  5. Ansaugmodul nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Absperrvorrichtung (5) zwischen einer den Frischluftkanal (3) verschließenden bzw. öffnenden und einer den Umluftkanal (2) verschließenden bzw. öffnenden Stellung beweglich anordbar ist und in einer ersten Ausführungsform als eine Absperrklappe (5.1) mit einer Auf-Zu-Funktion ausgebildet ist.
  6. Ansaugmodul nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Absperrvorrichtung (5) in einer zweiten Ausführungsform für eine Stauluftregelung zusätzlich eine Stauluftklappe (5.4) aufweist, wobei die Stauluftklappe (5.4) und die Absperrklappe (5.1) koaxial zueinander und voneinander unabhängig beweglich auf einer gemeinsamen Drehachse (5.2) angeordnet sind.
  7. Ansaugmodul nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stauluftklappe (5.4) radial innerhalb der Absperrklappe (5.1) angeordnet ist und die Bewegungsbahnen von Absperrklappe (5.1) und Stauluftklappe (5.4) zumindest teilweise koaxial überlagert sind.
  8. Ansaugmodul nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Absperrklappe (5.1) in etwa entsprechend einer Drittelkugel gewölbt und die Stauluftklappe (5.4) in etwa entsprechend einer Viertelkugel gewölbt ausgebildet sind.
  9. Ansaugmodul nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Absperrvorrichtung (5) in einer weiteren Ausführungsform zusätzlich zu der Absperrklappe (5.1) und der Stauluftklappe (5.4) eine weitere Klappe (5.5) zur unabhängigen Steuerung der Umluftzufuhr (UL) und der Frischluftzufuhr (FL) umfasst.
  10. Ansaugmodul nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Absperrklappe (5.1) und die Stauluftklappe (5.4) in etwa entsprechend einer Viertelkugel gewölbt und die weitere Klappe (5.5) als eine Flügelklappe ausgebildet sind.
  11. Ansaugmodul nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Klappe (5.5) um eine zugehörige Drehachse (5.6) schwenkbar gelagert ist, wobei die Drehachse (5.6) sich parallel zur Öffnungsebene (2.1) des Umluftkanals (2) erstreckt und in dieser Öffnungsebene (2.1) liegt.
  12. Ansaugmodul nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Absperrklappe (5.1) und/oder die Stauluftklappe (5.4) jeweils an mindestens einem Ende eine nach außen abstehende und sich radial zur Drehachse (52) erstreckende Anschlagleiste (5.3) aufweisen.
  13. Ansaugmodul nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Anschlagleisten (5.3) in einer der Endlagenstellungen der Absperrvorrichtung (5) an der Anschlagkante (6.1) des Gehäuses (6) anliegen.
  14. Ansaugmodul nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein geeignetes Antriebsmittel zur Verstellung der Absperrvorrichtung (5), insbesondere der Absperrklappe (5.1), der Stauluftklappe (5.4) und/oder der weiteren Klappe (5.5) vorgesehen ist.
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