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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Halbleiterbauelement, das in
einem Halbleiterkörper
wenigstens eine erste Halbleiterzone eines ersten Leitungstyps und
eine Halbleiterzone eines zweiten Leitungstyps aufweist, zwischen
denen ein Halbleiterübergang
gebildet ist, und bei dem in einer lateralen Richtung benachbart
zu der zweiten Halbleiterzone eine Randstruktur angeordnet ist,
die wenigstens einen mit einem Dielektrikum gefüllten Graben aufweist. Die
Erfindung betrifft außerdem
ein Verfahren zur Herstellung eines Halbleiterbauelements mit einer
Randstruktur.
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Eine
Bauelementstruktur mit einem Halbleiterübergang, d.h. einem pn-Übergang
findet sich sowohl bei bipolaren Bauelementen, wie Dioden, Bipolartransistoren
und IGBT als auch bei unipolaren Bauelementen, wie MOSFET. Diese
Bauelemente unterscheiden sich zwar bezüglich ihres Verhaltens in leitend
angesteuertem Zustand, im sperrenden Zustand ist diesen Bauelementen
jedoch gemeinsam, dass sich ausgehend von dem sperrend gepolten Halbleiterübergang
mit zunehmender Sperrspannung eine Raumladungszone ausbreitet.
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Bei
vertikalen Bauelementen verläuft
dieser pn-Übergang
im wesentlichen parallel zu einer der Seiten des Halbleiterkörpers. Ohne
zusätzliche
Maßnahmen
ist bei solchen Bauelementen die Spannungsfestigkeit in den Bereichen
reduziert, die sich in lateraler Richtung an den pn-Übergang
anschließen. Üblicherweise
ist dies der Randbereich des Halbleiterkörpers, also der Bereich, der
benachbart angeordnet ist zu einem in vertikaler Richtung zwischen einer
Vorderseite und einer Rückseite
des Halbleiterkörpers
verlaufenden Rand. Der Bereich mit dem pn-Übergang bildet üblicherweise
den Innenbereich, der flächenmäßig größer ist
als der Randbereich.
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Um
die Spannungsfestigkeit im Randbereich zu erhöhen und dadurch bei Erreichen
einer maximalen Sperrspannung einen Spannungsdurchbruch in dem flächenmäßig größeren Innenbereich
zu erreichen sind unterschiedlichste Randabschlüsse bekannt. Bei derartigen
Randabschlüssen,
die ausführlich
in Baliga: "Power
Semiconductor Devices",
PWS Publishing, 1995, Seiten 81 bis 110, beschrieben sind, unterscheidet
man planare Randabschlüsse und
abgeschrägte
Randabschlüsse.
Planare Randabschlüssen
umfassen beispielsweise sogenannte dotierte Feldringe um die Innenzone
oder Feldplatten oberhalb der Seiten des Halbleiterkörpers. Abgeschrägte Randabschlüsse sind
durch Abschrägen
des Randes gebildet. Planare und abgeschrägte Abschlüsse können kombiniert werden.
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Aufgabe
der Randabschlüsse
ist es, bei Anliegen einer Sperrspannung die Krümmung des Feldlinienverlaufes
im Randbereich zu reduzieren und die auftretenden Feldstärken im
Randbereich gegenüber den
auftretenden Feldstärken
im Innenbereich zu reduzieren. Besonders planare Randabschlüsse, die gegenüber abgeschrägten Abschlüssen den
Vorteil besitzen, dass sie mittels herkömmlicher Dotierungs- und Abscheideschritte
herstellbar sind, sind allerdings sehr platzaufwendig. Das heißt, sie
erfordern zwischen der für
aktive Bauelementbereiche genutzten Innenzone und dem Rand eine
breite Randzone, wodurch ein nicht unerheblicher Teil der Chipfläche für aktive
Bauelementbereiche nicht zur Verfügung steht.
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Die
WO 00/38242 A1 beschreibt einen benachbart zu einem pn-Übergang in einem Halbleiterkörper angeordneten
Randabschluss, der einen Graben aufweist, der mit einem Dielektrikum
gefüllt
ist und der sich in vertikaler Richtung ausgehend von einer Vorderseite
in einen Halbleiterkörper
hinein erstreckt. Der Halbleiterkörper weist hierbei eine Grunddotierung
eines ersten Leitungstyps und im Bereich der Vorderseite einen Bereich
eines zweiten Leitungstyps zur Bildung des pn-Übergangs
auf. Ausgehend von diesem Bereich des zweiten Lei tungstyps erstreckt
sich ein schwächer
dotierter Bereich des zweiten Leitungstyps in lateraler Richtung bis
zu dem Graben. Optional umgibt dieser schwächer dotierte Bereich den Graben
vollständig.
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Die
DE 103 12 911 A1 beschreibt
ein Halbleiterbauelement mit einem benachbart zu einem pn-Übergang
in einem Halbleiterkörper
angeordneten Randabschluss. Der pn-Übergang ist dabei zwischen
einem eine Grunddotierung eines ersten Leitungstyps aufweisenden
ersten Bereich und einem eine Dotierung des zweiten Leitungstyps
aufweisenden zweiten Bereich gebildet. Der Randabschluss weist wenigstens
einen Graben auf, der sich ausgehend von einer Vorderseite in den
Halbleiterkörper
hinein erstreckt und der mit einem Dielektrikum aufgefüllt ist.
Benachbart zu dem Graben, der in dem ersten Bereich angeordnet ist,
ist wenigstens eine dritte Halbleiterzone des zweiten Leitungstyps
vorhanden.
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Die
EP 1 394 860 A2 beschreibt
ein Leistungsbauelement mit einem pn-Übergang zwischen einer p-dotierten
Zone und einem eine n-Grunddotierung eines Halbleiterkörpers aufweisenden
Bereich. Dieses Bauelement weist eine Randstruktur auf, in der komplementär zu der
Grunddotierung dotierte ringförmige
Zonen und eine ringförmige
Zone des gleichen Leitungstyps wie die Grunddotierung vorhanden
sind. Die ringförmige
Zone des gleichen Leitungstyps wie die Grunddotierung ist hierbei
höher dotiert
als die Grunddotierung des Halbleiterkörpers.
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Oberhalb
der Randstruktur wird bei solchen Bauelementen üblicherweise eine Dielektrikumsschicht
auf die Seite des Halbleiterkörpers
aufgebracht, ausgehend von der sich der Graben in den Halbleiterkörper erstreckt.
Diese Dielektrikumsschicht dient zur Passivierung des Bauelements.
Insbesondere im Bereich der Oberfläche dieser Passivierungsschicht
kann es bei Betrieb des Bauelements zu einer Ionisierung von Atomen
kommen. Nachteilig hierbei ist, dass die daraus resultierenden positiv
oder negativ geladenen Ionen den Verlauf des elektri schen Feldes
im Bereich der darunter liegenden Randstruktur und damit die Spannungsfestigkeit des
Bauelements beeinflussen können.
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Ziel
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Halbleiterbauelement mit
einer Randstruktur zur Verfügung
zu stellen, das die oben angegebenen Nachteile nicht aufweist, und
ein Verfahren zur Herstellung eines Halbleiterbauelements mit einer
solchen Randstruktur zur Verfügung
zu stellen. Dieses Ziel wird durch ein Halbleiterbauelement nach
Anspruch 1 und durch ein Ver fahren zur Herstellung eines Halbleiterbauelements
nach Anspruch 14 erreicht.
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Das
erfindungsgemäße Halbleiterbauelement
weist einen Halbleiterkörper
mit einer ersten und einer zweiten Seite auf, in dem eine erste
Halbleiterzone eines ersten Leitungstyps und wenigstens eine zweite
Halbleiterzone eines zweiten Leitungstyps vorhanden sind. Zwischen
der ersten und zweiten Halbleiterzone ist ein Halbleiterübergang
gebildet der wenigstens abschnittsweise parallel zu der ersten Seite
verläuft.
Eine Randstruktur ist bei diesem Bauelement in einer lateralen Richtung
des Halbleiterkörpers
benachbart zu der zweiten Halbleiterzone angeordnet und weist wenigstens
einen Graben auf, der sich ausgehend von der ersten Seite in einer
vertikalen Richtung in der ersten Halbleiterzone in den Halbleiterkörper hineinerstreckt
und der mit der mit einem dielektrischen Material aufgefüllt ist. Weiterhin
umfasst die Randstruktur eine dritte Halbleiterzone eines zweiten
Leitungstyps, die sich wenigstens abschnittsweise an eine der ersten
Seite abgewandten Seite des wenigstens einen Grabens anschließt. Weiterhin
ist eine Passivierungsschicht auf die erste Seite im Bereich der
Randstruktur aufgebracht. Diese Passivierungsschicht besteht beispielsweise
aus einem dielektrischen Material, das dem dielektrischen Material
in dem wenigstens einen Graben entsprechen kann.
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Um
während
des Betriebs des Bauelements negative Auswirkungen von Ionen, die
sich an der Oberfläche
der Passivierungsschicht bilden können, auf den Verlauf des elektrischen
Feldes in dem Halbleiterkörper,
insbesondere im Bereich der Randstruktur, zu vermeiden, ist bei
dem erfindungsgemäßen Bauelement
in der Randstruktur im Bereich der ersten Seite eine vierte Halbleiterzone
des ersten Leitungstyps vorhanden, die höher als die erste Halbleiterzone
dotiert ist. Ionen, die sich in der oder an der Passivierungsschicht
ausbilden, finden in dieser hochdotierten vierten Halbleiterzone
eine Gegenladung, und beeinflussen dadurch den Feldverlauf in den unterhalb
dieser hochdotierten Zone liegenden Bereichen der Randstruktur nicht.
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Die
hochdotierte vierte Halbleiterzone ist beispielsweise eine mittels
Ionenimplantation hergestellte Halbleiterzone. Die Dotierungsdosis
für die Herstellung
dieser vierten Halbleiterzone ist vorzugsweise höher als 1013cm-2.
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Der
Halbleiterkörper
weist einen in vertikaler Richtung zwischen der ersten und zweiten
Seite verlaufenden Rand auf, wobei die Randstruktur zwischen dem
pn-Übergang
und dem Rand angeordnet sein kann. Die Randstruktur kann jedoch
auch zur Trennung zwischen mehreren gemeinsam in einem Halbleiterkörper integrierten,
jeweils einen pn-Übergang
aufweisenden Bauelementen dienen. In diesem Fall ist die Randstruktur
in lateraler Richtung zwischen diesen Bauelementstrukturen angeordnet, bzw.
die Randstruktur ist so angeordnet, dass sie in lateraler Richtung
wenigstens eine dieser Bauelementstrukturen vollständig umgibt.
Dies kann dadurch erfolgen, dass der wenigstens eine Graben mit dem
darin angeordneten Dielektrikum die zweite Halbleiterzone einer
dieser mehreren Bauelementstrukturen ringförmig umgibt.
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Die
Randstruktur umfasst vorzugsweise mehrere in lateraler Richtung
des Halbleiterkörpers beabstandet
zueinander angeordnete Gräben
und mehrere sich jeweils an einen dieser Gräben anschließende dritte
Halbleiterzonen des zweiten Leitungstyps. Die Spannungsfestigkeit
des Bauelements steigt dabei mit der Anzahl der für die Randstruktur
vorgesehenen Gräben.
So kann für
ein Bauelement mit einer Spannungsfestigkeit von 50V bereits ein
Graben ausreichend sein, während
es für Spannungsfestigkeiten
bis 10kV erforderlich sein kann, bis zu 100 solcher Gräben mit
darin angeordnetem Dielektrikum vorzusehen.
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Wenn
mehrere Gräben
vorgesehen sind, sind diese vorzugsweise derart angeordnet, dass
ein Abstand zwischen zwei benachbar ten Gräben kleiner ist als eine Tiefe,
in welche sich die Gräben
in vertikaler Richtung in den Halbleiterkörper hineinerstrecken. Vorzugsweise
erstrecken sich die einzelnen Gräben
dabei jeweils gleich weit in vertikaler Richtung in den Halbleiterkörper hinein.
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Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass sich der wenigstens eine Graben mit
dem darin angeordneten Dielektrikum unmittelbar an die zweite Halbleiterzone
anschließt.
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Die
Randstruktur mit dem wenigstens einen Graben, der Passivierungsschicht
und der hochdotierten vierten Halbleiterzone eignet sich für beliebige bipolare
und unipolare vertikale Bauelemente. Bei einer vertikalen Diode
bildet die erste Halbleiterzone einen ersten Emitter und die zweite
Halbleiterzone bildet eine Basiszone der Diode. Bei der Diode ist
außerdem
eine sich an die erste Halbleiterzone anschließende weitere Halbleiterzone
des ersten Leitungstyps vorhanden, die stärker als die erste Halbleiterzone
dotiert ist und die einen zweiten Emitter des Bauelements bildet.
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Bei
einem MOS-Transistor bildet die erste Halbleiterzone eine Driftzone
des Bauelements und die zweite Halbleiterzone bildet eine Body-Zone.
Der MOS-Transistor umfasst außerdem
eine Source-Zone des ersten Leitungstyps, wobei diese Source-Zone
durch die Body-Zone von der Driftzone getrennt ist. An die der Body-Zone
abgewandte Seite der Driftzone schließt sich bei einem MOS-Transistor
eine Drain-Zone an, die bei einem MOSFET vom gleichen Leitungstyp
wie die Driftzone, allerdings höher
dotiert ist, und die bei einem IGBT komplementär zu der Driftzone dotiert
ist. Zur Steuerung eines leitenden Kanals in der Body-Zone zwischen
der Source-Zone und der Driftzone ist eine Gate-Elektrode vorhanden, die
benachbart zu der Body-Zone angeordnet ist und die mittels eines
Gate-Dielektrikums
gegenüber
dem Halbleiterkörper
isoliert ist. Diese Gate-Elektrode kann insbesondere in einem Graben
ange ordnet sein, der sich ausgehend von der ersten Seite in den Halbleiterkörper hineinerstreckt.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Halbleiterbauelements
mit einer Trench-MOS-Transistorstruktur,
die wenigstens eine in einem Graben angeordnete Gate-Elektrode aufweist,
und mit einer zuvor erläuterten
Randstruktur. Bei diesem Verfahren ist vorgesehen, den wenigstens
einen Graben der Randstruktur zusammen mit dem wenigstens einen
Graben der MOS-Transistorstruktur herzustellen und die vierte Halbleiterzone
der Randstruktur zusammen mit der Source-Zone der MOS-Transistorstruktur
herzustellen.
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Die
vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand von Figuren näher erläutert.
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1 zeigt
ein als Diode ausgebildetes erfindungsgemäßes Halbleiterbauelement in
Seitenansicht im Querschnitt.
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2 zeigt
einen Querschnitt durch das Bauelement gemäß 1 in einer
in 1 eingezeichneten Schnittebene A-A.
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3 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
als Diode ausgebildeten erfindungsgemäßen Halbleiterbauelements,
das eine Randstruktur mit mehreren Gräben aufweist.
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4 zeigt
in Seitenansicht im Querschnitt ein als Trench-MOS-Transistor ausgebildetes
erfindungsgemäßes Halbleiterbauelement.
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5 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
als Trench-MOS-Transistor ausgebildeten Halbleiterbauelements.
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6 zeigt das Halbleiterbauelement gemäß 5 während einzelner
Verfahrensschritte zur Herstellung dieses Bauelements.
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7 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
eines als SOI-IGBT ausgebildeten erfindungsgemäßen Halbleiterbauelements.
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In
den Figuren bezeichnen, sofern nicht anders angegeben, gleiche Bezugszeichen
gleiche Bauelementbereiche mit gleicher Bedeutung.
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1 zeigt
in Seitenansicht ausschnittsweise einen Querschnitt durch einen
Halbleiterkörper 100,
in dem eine Bauelementstruktur für
eine vertikale Leistungsdiode und eine Randstruktur 20 angeordnet
sind. Der Halbleiterkörper 100 weist
eine erste Seite 101, die nachfolgend als Vorderseite bezeichnet
wird und eine der ersten Seite 101 gegenüberliegende
zweite Seite 102, die nachfolgend als Rückseite bezeichnet wird, auf.
Ein in vertikaler Richtung des Halbleiterkörpers 100 verlaufender
Rand, der den Halbleiterkörper 100 in
lateraler Richtung begrenzt, ist in 1 mit dem
Bezugszeichen 104 bezeichnet.
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Der
Halbleiterkörper 100 weist
eine erste Halbleiterzone 11 eines ersten Leitungstyps
und eine zweite Halbleiterzone 12 eines zweiten Leitungstyps auf,
zwischen denen ein Halbleiterübergang
bzw. ein pn-Übergang
gebildet ist, der abschnittsweise parallel zu der Vorderseite 101 verläuft. Die
erste Halbleiterzone 11 ist beispielsweise n-dotiert und
bildet eine Basiszone bzw. Driftzone der Leistungsdiode, während die
zweite Halbleiterzone 12 beispielsweise p-dotiert ist und
den p-Emitter der Leistungsdiode bildet. An eine der zweiten Halbleiterzone 12 abgewandte
Seite der ersten Halbleiterzone 11 schließt sich
eine weitere Halbleiterzone 13 des ersten Leitungstyps
an, die stärker
als die erste Halbleiterzone 11 dotiert ist. Bei einer
n-dotierten Basiszone 11 bildet diese weitere Halbleiterzone 13 den
n-Emitter der vertikalen Leistungsdiode, in der bei Anliegen einer Flussspannung
ein Ladungsträgerfluss
zwischen dem p-Emitter 12 und dem n-Emitter 13 in
vertikaler Richtung des Halbleiterkörpers 100 erfolgt.
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Die
Randstruktur 20 ist in lateraler Richtung des Halbleiterkörpers 100 benachbart
zu der zweiten Halbleiterzone 12 angeordnet und weist wenigstens einen
Graben 31 auf, der sich ausgehend von der ersten Seite 101 in
vertikaler Richtung in den Halbleiterkörper 100 hinein erstreckt
und der mit einem Dielektrikum 32 aufgefüllt ist.
Vorzugsweise schließt
sich dieser Graben 31 mit dem darin angeordneten Dielektrikum 32 in
lateraler Richtung unmittelbar an die zweite Halbleiterzone 12 an.
Der Graben 31 erstreckt sich ausgehend von der Vorderseite 101 in
die die Dotierung des ersten Leitungstyps aufweisende ersten Halbleiterzone 11 hinein,
wobei unterhalb de Grabens 31 eine dritte Halbleiterzone 33 des
zweiten Leitungstyps vorhanden ist, die sich an den mit dem Dielektrikum 32 gefüllten Graben 31 anschließt. Diese dritte
Halbleiterzone 33 ist in dem Beispiel gemäß 1 ausschließlich unterhalb
des Grabens 31 angeordnet, kann in nicht näher dargestellter
Weise jedoch auch abschnittsweise seitlich neben dem Graben 31 mit
dem Dielektrikum 32 angeordnet sein.
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Die
Randstruktur 20 weist außerdem eine vierte Halbleiterzone 34 des
ersten Leitungstyps auf, die stärker
als die erste Halbleiterzone 11 dotiert ist, die sich in
lateraler Richtung an den mit dem Dielektrikum 32 gefüllten Graben 31 anschließt und die
im Bereich der Vorderseite 101 des Halbleiterkörpers 100 angeordnet
ist. Diese vierte Halbleiterzone 34 schließt sich
vorzugsweise unmittelbar an die Vorderseite 101 des Halbleiterkörpers 100 an.
Eine Abmessung d1 dieser vierten Halbleiterzone 34 in der
vertikalen Richtung des Halbleiterkörpers 100 ist vorzugsweise
wesentlich kleiner als eine Tiefe d2, in welche sich der Graben 31 ausgehend
von der Vorderseite 101 in vertikaler Richtung in den Halbleiterkörper 100 hinein
erstreckt.
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Außerdem weist
die Randstruktur 20 eine Passivierungsschicht 41 auf,
die wenigstens im Bereich der Randstruktur auf die Vorderseite 101 des Halbleiterkörpers aufgebracht
ist.
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Die
Randstruktur 20 ist in dem Beispiel gemäß 1 zwischen
der zweiten Halbleiterzone 12 und dem vertikalen Rand 104 des
Bauelements angeordnet. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen,
dass die Randstruktur jedoch nicht notwendigerweise in der Nähe des Randes
der Halbleiterkörpers 100 angeordnet
sein muss, sondern dass die Randstruktur 20 vielmehr dazu
dient, im "Randbereich" einer aktiven Bauelementstruktur
angeordnet zu werden, um den Verlauf eines elektrischen Feldes,
der von der aktiven Bauelementstruktur ausgeht, zu beeinflussen.
Die aktive Bauelementstruktur wird bei dem Bauelement gemäß 1 durch
die zweite Halbleiterzone 12, den sich an diese zweite Halbleiterzone
anschließenden
Abschnitt der ersten Halbleiterzone 11 und die weitere
Halbleiterzone 13 gebildet.
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Bezugnehmend
auf 2, die einen Querschnitt durch das Bauelement
gemäß 1 in
der Schnittebene A-A zeigt, umgibt die Randstruktur 20 diesen
aktiven Bauelementbereich in lateraler Richtung ringförmig, das
heißt,
der mit dem Dielektrikum 32 gefüllte Graben 31 umschließt die zweite
Halbleiterzone 12 ringförmig.
Der Graben 31 mit dem darin angeordneten Dilektrikum 32 erstreckt
sich dabei vorzugsweise in vertikaler Richtung tiefer in den Halbleiterkörper 100 hinein
als die zweite Halbleiterzone 12.
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In
nicht näher
dargestellter Weise besteht die Möglichkeit in einem Halbleiterkörper mehrere
aktive Bauelementbereich vorzusehen und diese aktiven Bauelementbereiche
mit der dargestellten Randstruktur ringförmig zu umgeben, bzw. zwei
benachbarte aktive Bauelementbereiche durch die Randstruktur zu
trennen.
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Die
Passivierungsschicht 41 besteht beispielsweise aus einem
dielektrischen Material, beispielsweise einem Halbleiteroxid. Dieses
dielektrische Material der Passivierungsschicht 41 kann
dabei das gleiche dielektrische Material sein wie das dielektrische
Material, mit dem der wenigstens eine Graben 31 der Randstruktur 20 aufgefüllt ist.
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3 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
als Leistungsdiode ausgebildeten Halbleiterbauelements. Das Bauelement
gemäß 3 unterscheidet
sich von dem in 1 dargestellten Bauelement dadurch,
dass die Randstruktur 20 mehrere, in dem Beispiel fünf, mit
einem Dielektrikum 32 gefüllte Gräben 31A–31E aufweist.
Die Randstruktur weist dabei eine der Anzahl der Gräben entsprechende
Anzahl dritte Halbleiterzonen 33A–33E auf, die jeweils komplementär zu der
ersten Halbleiterzone 11 dotiert sind, und von denen sich
jeweils eine an einer der Vorderseite 101 abgewandten Seite
an einen der Gräben 31A–31E anschließt. Die
einzelnen Gräben 31A–31E sind
jeweils in lateraler Richtung des Halbleiterkörpers 100 beabstandet
zueinander angeordnet, wobei der gegenseitige Abstand d3 zweier
unmittelbar benachbarter Gräben,
beispielsweise der Gräben 31A, 31B,
vorzugsweise geringer ist als die Tiefe, in die sich die Gräben 31A–31E in
vertikaler Richtung in den Halbleiterkörper 100 hinein erstrecken.
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Die
Randstruktur 20 ist in dem Beispiel gemäß 3 ebenfalls
zwischen der aktiven Bauelementstruktur mit dem pn-Übergang und dem vertikalen
Rand 104 angeordnet, wobei sich ein "innerster" dieser Gräben 31A–31E unmittelbar
an die zweite Halbleiterzone 12 anschließt. Die
vierte Halbleiterzone 34 erstreckt sich dabei ausgehend
von diesem innersten Graben 31A bis zum Rand 104 und
ist dabei nur von den weiteren Gräben 31A–31E unterbrochen.
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Die
zweite Halbleiterzone 12 weist in dem Beispiel erste und
zweite Teilzonen 121, 122 auf, von denen die erste
Teilzone 121 höher
dotiert ist als die zweite Teilzone 122 und von de nen sich
die zweite Teilzone 122 an die erste Halbleiterzone 11 anschließt. Die
höher dotierte
erste Teilzone 121 schließt sich unmittelbar an die
Vorderseite 101 des Halbleiterkörpers 100 an und wird
dort in nicht näher dargestellter
Weise an einer Position beabstandet zu dem in 3 dargestellten
Bereich durch eine Anschlusselektrode kontaktiert. Die Unterteilung
des p-Emitters 12 in zwei unterschiedlich dotierte Zonen erfüllt zwei
Funktionen: Zum Einen wird durch die höher dotierte Zone 121,
die die Anschlusselektrode (nicht dargestellt) kontaktiert, der
Kontaktwiderstand zwischen dieser Anschlusselektrode und der zweiten Halbleiterzone 12 reduziert.
Zum Anderen kann der Emitterwirkungsgrad, d.h. das Verhältnis von
Löcherstrom
zu Elektronenstrom, durch die Dotierung der höher dotierten Zone 121 eingestellt
werden. Hierdurch kann die Schaltverlustleistung des Bauelements
eingestellt werden.
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Die
Funktionsweise der Randstruktur des erfindungsgemäßen Bauelements
wird nachfolgend anhand des in 3 dargestellten,
eine Leistungsdiodenstruktur aufweisenden Bauelements erläutert. Für diese
Erläuterung
wird angenommen, dass die erste Halbleiterzone 11, die
die Basis der Leistungsdiode bildet, n-dotiert ist. Entsprechend
ist die zweite Halbleiterzone 12, die den p-Emitter bildet,
p-dotiert, und die weitere Halbleiterzone 13, die den n-Emitter des
Bauelements bildet, ist n-dotiert. Bei Anlegen einer Sperrspannung
an das Bauelement, d. h. bei Anlegen einer positiven Spannung zwischen
dem n-Emitter 13 und dem p-Emitter 12 bildet sich
in der im Vergleich zu dem p-Emitter 12 schwach dotierten Basis 11 ausgehend
von dem pn-Übergang
eine Raumladungszone aus, die sich mit zunehmender Sperrspannung
in Richtung des n-Emitters 13 ausbreitet.
In 3 sind Äquipotentiallinien
dieser Raumladungszone schematisch als gestrichelte Linien eingezeichnet.
Feldlinien des mit der Raumladungszone verbundenen elektrischen
Feldes verlaufen dabei (in nicht näher dargestellter Weise) jeweils senkrecht
zu diesen Äquipotentiallinien.
In einem nicht näher
dargestellten Abschnitt dieses pn-Übergangs, der beabstandet zu
der pn-Übergangs,
der beabstandet zu der Randstruktur liegt, verlaufen die Äquipotentiallinien
annähernd
parallel zu dem pn-Übergang,
der aufgrund der Geometrie der zweiten Halbleiterzone 12 wiederum
parallel zu der Vorder- und der Rückseite 101, 102 des
Halbleiterkörpers 100 verläuft. Die
Feldlinien des elektrischen Feldes verlaufen in diesem Bereich in
vertikaler Richtung des Halbleiterkörpers 100.
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Aufgabe
der Randstruktur 20 ist es, in dem Bereich, der sich in
lateraler Richtung an den pn-Übergang
anschließt,
den Verlauf des elektrischen Feldes so zu beeinflussen, dass die
elektrische Feldstärke
in diesem Bereich stets kleiner ist als in dem "Innenbereich", in dem die Feldlinien in vertikaler
Richtung verlaufen. Hierdurch wird erreicht, dass bei Anlegen einer
Sperrspannung, die oberhalb der Durchbruchspannung des Bauelements
liegt, der Spannungsdurchbruch in dem flächenmäßig größeren, nicht näher dargestellten
Innenbereich des Bauelements auftritt. Aufgabe der Randstruktur 20 ist
es außerdem,
das elektrische Feld im Bereich der Randstruktur 20 so
zu beeinflussen, dass die Feldlinien, in dem Bereich, in dem das
elektrische Feld aus dem Halbleiterkörper 100 austritt
wenigstens annähernd parallel
zur Oberfläche
des Halbleiterkörpers,
in dem dargestellten Beispiel wenigstens annähernd parallel zu der Vorderseite 101,
verlaufen. Dies ist gleichbedeutend damit, dass die Äquipotentiallinien
senkrecht zur Vorderseite 101 des Halbleiterkörpers verlaufen.
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Die
Randstruktur 20 bewirkt somit eine "Drehung" des elektrischen Feldes von einer vertikalen Orientierung
im Bereich des pn-Übergangs
beabstandet zu der Randstruktur 20 zu einer lateralen Orientierung
im Austrittsbereich des elektrischen Feldes an der Vorderseite 101.
Darüber
hinaus sorgt die Randstruktur 20 dafür, dass die elektrische Feldstärke im Bereich
der Randstruktur 20 geringer ist, als im Bereich des pn-Übergangs beabstandet zu der Randstruktur 20,
was in der Darstellung gemäß 3 dadurch
veranschaulicht ist, dass der Abstand der Äquipotentiallinien im Bereich
der Randstruktur 20 höher
ist als der Abstand der Äquipotiallinien
in dem "Innenbereich".
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Die
Aufgabe der dritten Halbleiterzonen 33A–33E besteht darin,
die "Drehung" des elektrischen
Feldes im Randbereich zu unterstützen.
Werden diese dritten Halbleiterzonen 31A bei sich ausbreitender
Raumladungszone von dieser Raumladungszone erfasst, so werden sie
auf einem Potential gehalten, das dem Potential der Raumladungszone an
dieser Stelle entspricht und ausgehend von diesen dritten Halbleiterzonen 33A–33E breitem
sich weitere Raumladungszonen in der ersten Halbleiterzone 11 aus,
die den in 3 dargestellten gekrümmtem Verlauf
der Äquipotentiallinien
bewirken.
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Die
hochdotierte vierte Halbleiterzone 34 bewirkt, dass ionisierte
Atome die an oder in der Passivierungsschicht 41 entstehen
und die in 3 schematisch dargestellt und
mit dem Bezugszeichen i bezeichnet sind, in dieser hochdotierten
Halbleiterzone 34 eine Gegenladung finden. Diese Ionen
haben dadurch keinen Einfluss auf den Verlauf des elektrischen Feldes
im Bereich der Randstruktur 20. Derartige Ionen sind hauptsächlich Protonen
und Alkaliionen, wie beispielsweise Natrium. Natrium ist bei Halbleiterbauelementen
eine allgegenwärtige
Verunreinigung, das während
des Herstellprozesses eingebracht oder bei der Montage des Bauelements
auf dessen Oberfläche
aufgebracht wird. Natriumionen können
bei Temperaturen von 100 °C
im elektrischen Feld durch Oxide diffundieren. Protonen werden ebenfalls
während
des Herstellungsprozesses in die Passivierungsschicht eingebracht.
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4 zeigt
einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Halbleiterbauelement, das
eine Trench-MOS-Transistorstruktur und eine bereits zuvor erläuterte Randstruktur 20 aufweist.
Die Randstruktur 20 umfasst in dem Beispiel drei Gräben 31A–31C,
die mit einem Dielektrikum 32 aufgefüllt sind. Das Dielektrikum,
mit dem die Gräben 31A–31C aufgefüllt sind,
erstreckt sich oberhalb der Grabenstruktur auch über die Vor derseite 101 des
Halbleiterkörpers 100 und
bildet dort die Passivierungsschicht 41.
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Die
Trench-MOS-Transistorstruktur weist eine Driftzone auf, die durch
die erste Halbleiterzone 11 gebildet ist. Die zweite Halbleiterzone 12,
die sich in Richtung der Vorderseite 101 an die erste Halbleiterzone 11 anschließt, bildet
eine Body-Zone der Transistorstruktur. An die Body-Zone 12 schließt sich in
Richtung der Vorderseite 101 eine komplementär zu der
Body-Zone dotierte Source-Zone 15 an, wobei die Body-Zone 12 die
Source-Zone 15 und die Driftzone 11 trennt. Zur
Ausbildung eines leitenden Kanals in der Body-Zone 12 zwischen
der Source-Zone 15 und der Driftzone 11 dienen
Gate-Elektroden 51, die
in Gräben
angeordnet sind, die sich ausgehend von der Vorderseite 101 durch
die Source-Zone 15 und die Body-Zone 12 bis in
die Driftzone 11 erstrecken. Die Gate-Elektroden 51 sind dabei mittels
eines Gate-Dielektrikums 52 gegenüber dem Halbleiterkörper 100 isoliert.
Eine Source-Elektrode 55,
die mittels einer Isolationsschicht bzw. Dielektrikumsschicht 52 gegenüber den
Gate-Elektroden 51 isoliert ist, kontaktiert die Source-Zone 15,
wobei sich die Source-Elektrode 55 abschnittsweise vorzugsweise bis
in die Body-Zone 12 erstreckt, um die Source-Zone 15 und
die Body-Zone 12 kurzzuschließen. Optional
ist in den Bereichen, in denen die Source-Elektrode 55 die
Body-Zone 12 kontaktiert, eine hochdotierte Anschlusszone 16 vom
zweiten Leitungstyp, d. h. vom selben Leitungstyp wie die Body-Zone 12 vorhanden.
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Die
in 4 dargestellte Transistorstruktur ist zellenartig
aufgebaut, d. h. es sind eine Vielzahl von Gate-Elektroden oder Gate-Elektroden-Abschnitten
vorhanden, die in nicht näher
dargestellter Weise jeweils elektrisch leitend miteinander verbunden
sind und die sich jeweils ausgehend von der Vorderseite 101 in
vertikaler Richtung in den Halbleiterkörper 100 hineinerstrecken.
Je eine Body-Zone 12, die in lateraler Richtung zwischen
zwei benachbarten Gate-Elektroden angeordnet ist, ist dabei an die Source-Elektrode 55 angeschlossen.
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In 4 ist
lediglich ein "Randbereich" dieses Transistorzellenfeldes
mit zwei Gate-Elektroden 51 dargestellt. Diese Gate-Elektroden 51 können in einer
Richtung senkrecht zu der in 4 dargestellten
Zeichenebene insbesondere streifenförmig verlaufend ausgebildet
sein, um "Streifenzellen" des Transistorzellenfeldes
zu bilden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Transistorzellen
allerdings beliebige für
zellenartig aufgebaute Leistungstransistoren geeignete Zellengeometrien
besitzen können.
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Die
Body-Zone 12 erstreckt sich vorzugsweise von der unmittelbar
benachbart zu der Randstruktur 20 angeordneten Gate-Elektrode 51 bis
zu dem am nächsten
zu der Transistorstruktur angeordneten mit dem Dielektrikum 32 aufgefüllten Graben 31A der Randstruktur 20.
Auch der in diesem Zwischenbereich zwischen der Randstruktur 20 und
der Transistorstruktur liegende Abschnitt der Body-Zone 12 ist durch
die Source-Elektrode 55 kontaktiert, wobei der Kontakt
vorzugsweise näher
an dem Dielektrikumsgraben 31A als an der benachbart zu
diesem Dielektrikumsgraben 31A liegenden Gate-Elektrode
angeordnet ist. Darüber
hinaus kann sich die Gate-Elektrode 51 des unmittelbar
benachbart zu der Randstruktur 20 angeordneten Grabens
oberhalb der Vorderseite 101 des Halbleiterkörpers 100 noch
ein Stück
in Richtung der Randstruktur 20 erstrecken.
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Die
in 4 dargestellte Transistorstruktur kann sowohl
die Transistorstruktur eines MOSFET als auch die Transistorstruktur
eines IGBT sein. Bei einem MOSFET schließt sich an die Driftzone 11 eine höher dotierte
Halbleiterzone 13 des selben Leitungstyps wie die Driftzone 11 an
und bildet die Drain-Zone dieses MOSFET. Bei einem n-MOSFET sind
die Driftzone 11, die Drain-Zone 13 und die Source-Zone 15 n-dotiert
und die Body-Zone 12 ist p-dotiert. Bei einem p-MOSFET
sind diese Bauelementzonen entsprechend komplementär dotiert.
Bei einem IGBT schließt
sich an die Driftzone 11 eine komplementär zu dieser
Driftzone dotierte Anschlusszone 13 an, die die Drain-Zone
bzw. einen der Emitter des IGBT bildet. Üblicherweise ist bei dem IGBT
die Driftzone 11 n-dotiert so dass die Source-Zone 15 ebenfalls
n-dotiert ist und die Body-Zone 12 und die Anschlusszone 13 p-dotiert
sind.
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Bei
Anlegen einer positiven Spannung zwischen der Drain-Zone 13 und
der Source-Zone 15 bzw. der Source-Elektrode 55 fließt bei dem
dargestellten Bauelement ein Strom in vertikaler Richtung, sofern
die Gate-Elektrode 51 derart angesteuert ist, dass sich
ein leitender Kanal in der Body-Zone 15 entlang der Dielektrikumsschicht 52 ausbildet.
Ist kein solches Ansteuerpotential für die Gate-Elektrode 51 vorhanden,
so ist der pn-Übergang
zwischen der Body-Zone 12 und der Driftzone 11 in
Sperrrichtung gepolt, wodurch sich in einer bereits anhand von 3 erläuterten
Weise eine Raumladungszone in der Driftzone 11 ausbildet.
Im Sperrfall verhält
sich das in 4 dargestellte Bauelement somit
wie die in 3 dargestellte Diode.
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5 zeigt
einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Halbleiterbauelement, das
eine gegenüber
dem Bauelement in 4 abgewandelte Trench-Transistorstruktur
aufweist. Bei diesem Bauelement variiert der Abstand zwischen benachbarten Gräben mit
darin angeordneten Gate-Elektroden. Je zwei solcher Gate-Elektroden 51A, 51B bilden
ein Gate-Elektrodenpaar, deren Abstand d4 in lateraler Richtung
geringer ist als ein Abstand D5 zu den Gate-Elektroden eines benachbarten
Gate-Elektrodenpaares.
Eine Source-Zone 15 ist bei diesem Bauelement nur in dem
Bereich zwischen den Gate-Elektroden 51A, 51B eines
Gate-Elektrodenpaares vorhanden, so dass sich nur in der Body-Zone 12 zwischen
diesen Gate-Elektroden 51A, 51B ein leitender
Kanal zwischen der Driftzone 11 und der Source-Zone 15 ausbilden
kann. Die Source-Elektrode 55 kontaktiert die Body-Zone 12 dabei
nur im Bereich zwischen zwei benachbarten Gate-Elektroden 51A, 51B eines
Gate-Elektrodenpaares und nicht in dem breiteren Bereich zwischen
zwei benachbarten Elektrodenpaaren.
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Anhand
von 6 wird nachfolgend ein Verfahren
zur Herstellung eines Halbleiterbauelements erläutert, das eine Trench-Transistorstruktur
und eine erfindungsgemäße Randstruktur
aufweist. Wesentliche Aspekte dieses Verfahrens bestehen darin,
die vierte Halbleiterzone der Randstruktur gemeinsam mit der Source-Zone
der MOS-Transistorstruktur herzustellen und die Gräben der
Randstruktur gemeinsam mit den Gräben für die Gate-Elektroden der Transistorstruktur
herzustellen.
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6a zeigt
den Halbleiterkörper 100 während erster
Verfahrensschritte zur Herstellung des Bauelements. Bei diesen Verfahrensschritten
werden Dotierstoffatome des ersten Leitungstyps über die Vorderseite 101 in
den Halbleiterkörper 100 implantiert,
um im Bereich der Vorderseite 101 eine Halbleiterzone 61 des
ersten Leitungstyps zu erzeugen. Diese Halbleiterzone 61 bildet
im Bereich der späteren Randstruktur
die vierte Halbleiterzone dieser Randstruktur und im Bereich der
späteren
Transistorstruktur die Source-Zone der Transistorstruktur.
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Für die Herstellung
eines Bauelements gemäß 5,
bei der im Bereich der Transistorstruktur abschnittsweise keine
Source-Zone vorhanden ist, erfolgt die Implantation der Dotierstoffatome
maskiert unter Verwendung einer auf die Vorderseite 101 aufgebrachten
Maske 201, die die Bereiche des Halbleiterkörpers 100 überdeckt,
in denen keine Source-Zone hergestellt werden soll.
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Zur
Herstellung eines Bauelements gemäß 4, dass
eine Vielzahl gleichartiger Transistorzellen mit jeweils einer Source-Zone
aufweist, kann auf eine solche Maske verzichtet werden.
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Der
Halbleiterkörper 100 kann
durchgehend eine Grunddotierung aufweisen, die der Dotierung der
ersten Halbleiterzone 11 entspricht. Des Weiteren besteht
die Möglichkeit
einen Halbleiterkörper 100 bereitzustellen,
der eine hochdotierte erste Halbleiterschicht 110, beispielsweise
ein Halbleitersubstrat, und eine auf diese hochdotierte Halbleiterschicht 110 aufgebrachte
schwächer
dotierte Halbleiterschicht 120, beispielsweise eine Epitaxieschicht,
aufweist, wie dies gestrichelt in 6a dargestellt
ist. Die hochdotierte erste Halbleiterschicht 110 bildet
in diesem Fall die spätere
Drain-Zone des Bauelements, während
die schwächer
dotierte zweite Halbleiterschicht die spätere Driftzone des Bauelements bildet.
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Für die weiteren
Verfahrensschritte sei zunächst
davon ausgegangen, dass der Halbleiterkörper 100 durchgehend
eine der Dotierung der ersten Halbleiterzone 11 bzw. Driftzone
entsprechende Grunddotierung des ersten Leitungstyps aufweist.
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6b zeigt
den Halbleiterkörper 100 während nächster Verfahrensschritte,
bei denen maskiert unter Verwendung einer zweiten Maske 202 Dotierstoffatome
des zweiten Leitungstyps über
die Vorderseite 101 in den Halbleiterkörper implantiert werden, um
eine Halbleiterzone 62 des zweiten Leitungstyps zu erzeugen,
die die spätere
Body-Zone (12 in den 4 und 5)
der Transistorstruktur bildet. Die Maske 202 überdeckt
dabei den Bereich der späteren
Randstruktur (20 in den 4 und 5),
um dort die Herstellung einer solchen Halbleiterzone des zweiten
Leitungstyps zu verhindern.
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ZU
den in den 6a und 6b schematisch
dargestellten Implantationsverfahren sei darauf hingewiesen, dass
sich an die Implantation der Dotierstoffatome ein Temperaturschritt
anschließt,
um die implantierten Dotierstoffatome bzw. Dotierstoffionen zu aktivieren
und um die implantierten Dotierstoffatome gegebenenfalls bis zu
einer gewünschten Tiefe
in den Halbleiterkörper 100 einzudiffundieren.
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6c zeigt
den Halbleiterkörper 100 nach weiteren
Verfahrensschritten, bei denen ausgehend von der Vorderseite 101 Gräben 31A–31C im
Bereich der späteren
Randstruktur und Gräben 54 im
Bereich der Transistorstruktur hergestellt werden und bei denen
eine Dielektrikumsschicht 63 auf die Vorderseite 101 und
auf Seitenwände
und auf Bodenflächen
dieser Gräben 31A–31C, 54 abgeschieden
wird. Diese Dielektrikumsschicht 63 bildet in den Gräben 54 der späteren Transistorstruktur
das Gate-Dielektrikum. Die Dielektrikumsschicht 63 besteht
beispielsweise aus einem Halbleiteroxid, das durch thermische Oxidation
des Halbleiterkörpers
oder durch Abscheiden eines Oxids, beispielsweise TEOS (Tetraethoxysilan),
hergestellt werden.
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Die
Herstellung der Gräben
erfolgt in bekannter Weise unter Verwendung eines maskierten anisotropen Ätzverfahrens.
Diese Gräben 31A–31C bzw. 54 unterteilen
die unterhalb der Vorderseite 101 angeordnete Halbleiterzone
des ersten Leitungstyps (64 in 6b) in
mehrere Halbleiterzonen, die im Bereich der Randstruktur die vierte
Halbleiterzone 34 der Randstruktur und in dem Bereich der
Transistorstruktur die Source-Zonen 15 bilden.
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6d zeigt
den Halbleiterkörper 100 nach weiteren
Verfahrensschritten, bei denen Gate-Elektroden 51A, 51B in
den Gräben 54 im
Bereich der Transistorstruktur hergestellt werden. Die Herstellung
dieser Gate-Elektroden erfolgt beispielsweise durch ganzflächiges Abscheiden
einer Elektrodenschicht, beispielsweise hochdotiertes Polysilizium, auf
die Vorderseite 101 des Halbleiterkörpers und anschließendes Strukturieren
der Elektrodenschicht. Das Strukturieren der Elektrodenschicht erfolgt
derart, dass die Elektrodenschicht im Bereich der Randstruktur aus
den Gräben 31A–31C und
von der Dielektrikumsschicht 63 oberhalb der Vorderseite
entfernt wird. Im Bereich der Transistorstruktur erfolgt die Strukturierung
der Elektrodenschicht derart, dass oberhalb der Vorderseite 101 Aussparungen
entstehen, die im weiteren Verfahrensverlauf eine Kontaktierung
der Source-Zone bzw. Body-Zone durch eine noch herzustellende Source-Elektrode
ermöglichen. Die
Strukturierung der Elektrodenschicht erfolgt in nicht näher dargestellter
Weise durch Aufbringen einer Maske auf die Bereiche der Elektrodenschicht, die
nicht entfernt werden sollen und anschließendes Durchführen eines
anisotopen Ätzverfahrens,
bei dem die Dielektrikumsschicht 63 als Ätzstoppschicht dient.
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6e zeigt
den Halbleiterkörper 100 während weiterer
Verfahrensschritte, bei denen Dotierstoffatome des zweiten Leitungstyps über die
Gräben 31A–31C der
Randstruktur in den Halbleiterkörper 100 implantiert
werden, um dadurch in den Bereichen unterhalb dieser Gräben 31A–31C die
dritten Halbleiterzonen 31A–31c des zweiten Leitungstyps
zu erzeugen. Eine Maske 203 schützt während dieses Implantationsverfahrens
die Bereiche des Halbleiterkörpers,
in die nicht implantiert werden soll.
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In
nicht näher
dargestellter Weise besteht auch die Möglichkeit, die Grabenätzung zweistufig durchzuführen, indem
zunächst
die Gräben 31A–31C im
Randbereich hergestellt werden und indem anschließend die
Dotierstoffatome in die Gräben 31A–31C im
Randbereich implantiert werden. Erst danach werden unter Verwendung
einer weiteren Maske die Gräben 54 der
Transistorstruktur hergestellt.
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6f zeigt
den Halbleiterkörper 100 nach weiteren
Verfahrensschritten, bei denen nach Entfernen der Maske 203 eine
weitere Dielektrikumsschicht 64 aufgebracht wird, die die
Gräben 31A–31C der späteren Randstruktur
auffüllt,
die die Vorderseite 101 im Bereich der Randstruktur überdeckt
und die darüber
hinaus im Bereich der Transistorstruktur die Gate-Elektroden 51A, 51B überdeckt.
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Diese
Dielektrikumsschicht 64 bildet im Bereich der Transistorstruktur
die Isolationsschicht zwischen den Gate- Elektroden 51A, 51B und
der späteren
Source-Elektrode und bildet im Bereich der Randstruktur das die
Gräben 31A–31C auffüllende Dielektrikum
und die Passivierungsschicht.
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Das
Material für
die zuerst abgeschiedene Dielektrikumsschicht 63, die das
Gate-Dielektrikum 52 bildet, und für die später abgeschiedene Dielektrikumsschicht 64 kann
identisch sein, so dass im Bereich der Randstruktur eine durchgehende
Dielektrikumsschicht entsteht, die die Gräben 51A–51C auffüllt und
die die Passivierungsschicht 41 bildet. Hiervon wird im
Weiteren ausgegangen wird, so dass in den nachfolgenden Figuren
in den Gräben 31A–31C der
Randstruktur und im Bereich oberhalb der Vorderseite 101 jeweils
eine durchgehende Dielektrikumsschicht 32, 41 dargestellt
ist.
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6g zeigt
den Halbleiterkörper
nach weiteren Verfahrensschritten, bei denen im Bereich der Transistorstruktur
Kontaktlöcher
durch die Dielektrikumsschicht 64 und die Source-Zone 15 bis
in die Body-Zone 12 geätzt
werden.
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Anschließend wird
eine Elektrodenschicht aufgebracht und strukturiert, um die Source-Elektrode 55 des
Bauelements zu bilden, was im Ergebnis in 6h dargestellt
ist.
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Bei
einem Halbleiterkörper 100,
der zu Beginn des Verfahrens eine einheitliche Grunddotierung besitzt,
die der Dotierung der ersten Halbleiterzone 11 entspricht,
sind weitere Verfahrensschritte erforderlich, um die hochdotierte
Anschlusszone im Bereich der Rückseite
des Halbleiterkörpers
zu erzeugen und so zu dem Bauelement gemäß 4 oder 5 zu
gelangen. Diese hochdotierte Anschlusszone 13 kann beispielsweise
durch Ionenimplantation über
die Rückseite
erfolgen, wobei der Halbleiterkörper 100 vor
Implantation dieser Anschlusszone vorzugsweise ausgehend von der
Rückseite
gedünnt bzw.
zurückgeätzt werden
kann.
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Die
anhand der bisherigen Figuren erläuterte Randstruktur ist bezugnehmend
auf 7 auch auf Leitungshalbleiterbauelemente anwendbar,
die eine sogenannte SOI-IGBT-Struktur aufweisen. Bei diesen Bauelementen
ist zwischen der Driftzone 11 und der Body-Zone abschnittsweise
eine Isolationsschicht 71 bzw. Dielektrikumsschicht angeordnet,
die dazu dient, den Löcherfluss
aus der Driftzone 11 in die Body-Zone zu steuern bzw. zu
lenken.
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7 zeigt
eine Zelle einer solchen SOI-IGBT-Struktur. Diese Transistorzelle
besitzt eine planare Struktur, d. h. eine Gate-Elektrode 51 ist
oberhalb der Vorderseite 101 des Halbleiterkörpers angeordnet
und durch das Gate-Dielektrikum 52 von dem Halbleiterkörper 100 getrennt.
Die Body-Zone 12 reicht benachbart zu der Source-Zone 15 abschnittsweise
bis an die Vorderseite 101 des Halbleiterkörpers 100.
Die Driftzone 11 reicht ebenfalls abschnittsweise bis an
diese Vorderseite 101, so dass sich bei Anlegen eines geeigneten
Ansteuerpotentials an die Gate-Elektrode 51 ein leitender
Kanal in der Body-Zone 12 in lateraler Richtung unterhalb
der Vorderseite 101 des Halbleiterkörpers ausbildet. Unterhalb
der Body-Zone 12 ist eine Isolationsschicht 71 vorhanden,
deren Abmessungen in lateraler Richtung vorzugsweise größer sind,
als die Abessungen der Body-Zone 12, wodurch erreicht wird,
dass Löcher
aus der Driftzone 11 nur aus lateraler Richtung in die
Body-Zone 12 eintreten können. Hierdurch wird erreicht,
dass die Löcherkonzentration
insbesondere im Bereich des sich in der Body-Zone ausbildenden Akkumulationskanals
erhöht
ist, wodurch der Einschaltwiderstand verringert ist. Optional ist
zwischen der Body-Zone 12 und der Isolationsschicht 71 eine höher als
die Body-Zone 12 dotierte Halbleiterzone 16 des
zweiten Leitungstyps vorhanden.
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Die
Source-Elektrode 55 erstreckt sich bei diesem Bauelement
ausgehend von der Vorderseite 101 durch die Source-Zone 15 und
die Body-Zone 12 bzw. gegebenenfalls die höher dotierte
Zone 16 bis an die Isolationsschicht 71. Die Isolations schicht 71 ist
beispielsweise eine sogenannte SIMOX-Schicht, die durch Sauerstoffimplantation
hergestellt ist. Optional ist unterhalb dieser Isolationsschicht
eine weitere Zone 17 des zweiten Leitungstyps vorhanden.
Diese Schicht 17 dient grundsätzlich dazu, Minoritätsladungsträger aus
der Driftzone 11 von der Isolationsschicht 71 fernzuhalten.
Diese Schicht 17 ist bei einer n-dotierten Driftzone p-dotiert
und dient dazu, Löcher aus
der Driftzone 17 von der Isolationsschicht 71 fernzuhalten.
An der Grenzfläche
zwischen dem Halbleitermaterial und der Isolationsschicht 71 herrscht
eine erhöhte
Rekombinationsrate, so dass Löcher
aus der Driftzone 11 dort rasch mit Elektronen rekombinieren
würden.
Dies gilt es im Hinblick auf eine gute Leitfähigkeit der Driftzone 11 zu
vermeiden.
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Das
Bauelement weist in nicht näher
dargestellter Weise vorzugsweise mehrere derartiger SOI-IGBT-Zellen
auf, wobei in lateraler Richtung zwischen zwei solchen Zellen jeweils
Halbleiterzonen 19 des zweiten Leitungstyps angeordnet
sind, die vorzugsweise an kein definiertes Potential angeschlossen
sind, die also floaten. Zwischen der am nächsten zu den Randstruktur 20 angeordneten
SOI-IGBT-Zelle und der Randstruktur ist eine weitere Halbleiterzone 19' des zweiten
Leitungstyps angeordnet, die entweder ebenfalls floatend angeordnet
sein kann, oder die auf dem Potential der Souce-Elektrode 54 liegt, wie
dies strichpunktiert in 7 veranschaulicht ist.
-
Bezugnehmend
auf 7 sei anschließend noch darauf hingewiesen,
dass die Möglichkeit
besteht, wenigstens abschnittsweise um eine oder mehrere der dritten
Halbleiterzonen eine Halbleiterzone 18 des ersten Leitungstyps
anzuordnen, die höher
dotiert ist als die erste Halbleiterzone 11 bzw. Driftzone.
In dem Beispiel ist eine solche weitere Halbleiterzone 18 um
die dritte Halbleiterzone 33C des am weitesten entfernt
zu der Transistorstruktur angeordneten Dieleketrikumsgraben 31C angeordnet.
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- 11
- erste
Halbleiterzone, Driftzone
- 12
- zweite
Halbleiterzone, Body-Zone
- 13
- Anschlusszone,
Drain-Zone
- 16
- hochdotierte
Anschlusszone
- 16
- hochdotierte
Halbleiterzone des zweiten Leitungstyps
- 17
- Halbleiterzone
des zweiten Leitungstyps
- 18
- Halbleiterzone
des ersten Leitungstyps
- 31
- Graben
- 31A–31E
- mit
Dielektrikum gefüllte
Gräben
- 32
- Dielektrikumsschicht
- 33
- dritte
Halbleiterzone
- 33A–33E
- dritte
Halbleiterzonen
- 34
- vierte
Halbleiterzone
- 19,
19'
- Halbleiterzone
des zweiten Leitungstyps
- 41
- Passivierungsschicht
- 51
- Gate-Elektrode
- 51A,
51B
- Gate-Elektroden
- 52
- Gate-Dielektrikum
- 53
- Isolationsschicht,
Dielektrikumsschicht
- 54
- Gräben
- 55
- Source-Elektrode
- 61
- Halbleiterzone
des ersten Leitungstyps
- 62
- Halbleiterzone
des zweiten Leitungstyps
- 64
- Isolationsschicht,
Dielektrikumsschicht
- 100
- Halbleiterkörper
- 101
- Vorderseite
des Halbleiterkörpers
- 101
- Vorderseite
des Halbleiterkörpers
- 102
- Rückseite
des Halbleiterkörpers
- 102
- Rückseite
des Halbleiterkörpers
- 104
- vertikaler
Rand des Halbleiterkörpers
- 121,
122
- Teilzonen
der zweiten Halbleiterzone
- 201–203
- Masken