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Die Erfindung betrifft eine Montagezange in der Art einer mit ein- und verstellbarer Maulweite ausgestatteten Wasserpumpenzange des durchgesteckten Gelenktyps, bei der die Ein- und Verstellung der zu ihrer Handhabung erforderlichen Maulweite durch das axiale Verschieben des in einem der Zangenschenkel angeordneten Gelenksbolzens eingeleitet und während einem anschließenden Verschieden desselben längs eines mit einer Rasterzahnung versehenen, in einem der Zangenteile vorgesehenen Verstellschlitzes vollzogen wird.
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Der Gelenkbolzen ist hierbei ebenfalls mit einer Rasterzahnung ausgestattet, derart, dass in seiner Grundstellung eine zwischen den beiden Zangenteilen zur Wirkung kommende dreh- und kraftschlüssig wirkende Verbindung hergestellt werden kann. Der Gelenkbolzen dient demnach zugleich als Stütz- und Drehlager des auf dem als relativ fest anzusehenden Zangenteil verschiebbaren, beweglich gehaltenen Zangenteil, um den letzteren jeweils innerhalb des Verstellschlitzes auf eine gewünschte, zwischen den Zangenmaulbacken herzustellende Zangenmaulweite einzustellen.
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Montage- bzw. Wasserpumpenzangen dieser vorbezeichneten Ausführung und mit dieser beschriebenen Ein- und Verstellmechanik sind im Stand der Technik in verschiedenen Konstruktionsvarianten bekannt. Sie finden nach wie vor in der Praxis des Montage- und Reparaturbereiches eine vorteilhaft empfundene Anwendung.
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Unter der seit vielen Jahren gebräuchlichen, im festen Zangenteil angeordneten Rastverzahnung haben innerhalb des längs verlaufenden Verstellschlitzes verschiedene Rasterformen Anwendung gefunden, die zur Grob- oder auch Feineinstellung ausgelegt, zumeist symmetrisch in rund- oder spitzgezahnter Geometrie ausgeführt sind.
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Bei diesem zumeist noch feingezahnten Rasterformen stellt sich die symmetrische Ausbildung der Rasterzähne in Verbindung mit den Rasterbolzen und des dadurch gebildeten Zangeneingriffsverhältnisses insofern als nachteilig da, als die jeweils von den Zahnflanken beim Abstützen und Wirksamwerden der Zangenschließkräfte aufzunehmenden Stützkräfte in ihrer Kräftedynamik ein Aufweiten des Rasterschlitzes bewirken, so dass es vorkommt, dass man Zupacken des Zangenmaules und der dabei zur Wirkung kommenden Abstützkräfte zwischen dem Gelenkbolzen und der Rasterzahnung ein Überspringen oder Überratschen der Zangenschenkel erfolgt. Das ist für die Handhabung der Zange nicht nur nachteilig, sondern für ein sicheres Festhalten der Montageteile, teilweise auch mit dem Auftreten von Gefahrenumständen, verbunden. Diese nachteiligen Erscheinungen können bei jeglichen Arten von Rastverzahnungen auftreten, zumal zur leichtgängigen Beweglichkeit des beweglichen Zangenschenkels im festen Zangenschenkel bei diesem durchgesteckten Zangentyp die Größe des Arbeitsspieles bzw. der Fertigungstoleranzen, besonders auch des Stütz- und Gelenkbolzens, von funktioneller Bedeutung sind.
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Aus der
DE 1 129 120 A1 ist eine zweischenklige Rohrzange bekannt, die der beschriebenen gattungsgemäßen Art angehört und sich dadurch auszeichnet, dass längs des mittleren Teils des zweiten Zangenschenkels gegenüber ihm unverdrehbar und zwangsläufig zusammen mit dem Gelenkbolzen ein Schieber verschiebbar ist, der die Mutter mit einer ihr angepassten Mehrkantausnehmung derart umfasst, dass beim Öffnen der sich kreuzenden Zangenschenkel die Mutter auf den Gelenkbolzen im Sinne des Lösens gedreht wird.
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Aus der
DE 199 09 224 A1 ist ferner eine Montagezange mit verstellbarer Maulweite durch Verschieben des beweglichen Zangenteils gegenüber dem festen Zangenteil entlang eines Verstellschlitzes bekannt. Bei dieser Wasserpumpenzange verläuft der im flach geprägten Gelenkbereich des Zangenteils ausgebildete Verstellschlitz in seiner länglichen Erstreckung bogenförmig, um funktionelle Unvollkommenheit zu beseitigen.
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Um diese Unzulänglichkeiten zu verringern, wurde von der Anmelderin ferner schon in einer früheren Anmeldung für diese funktionelle Unvollkommenheit versucht, wirksame Abhilfe zu schaffen. Dazu wurde vorgeschlagen, die Rasterzahnung des Verstellschlitzes unsymmetrisch auszubilden, in der Art, dass die im Zuge der Vorstellung der Zangenschenkel als Stützflanke in Wirkung tretende Zahnflanke des Rasterzahnes in Bezug auf die dort angreifenden Stützkräfte einen Kräfteverlauf erzeugt, dessen Hauptkomponente nahezu senkrecht auf die Zahnflanke und damit mehr in Richtung des Verstellschlitzes wirkt und nicht, wie es die Rasterzahnungen nach dem Stand der Technik vorgeben, quer zum Verstellschlitz und damit nach dem Zangenäußeren hin zur Wirkung gelangen und je nach Kräfteaufwand zu einer Aufweitung des Verstellschlitzes führen. Die Stützkräfte werden bei dieser unsymmetrischen Zahnung vielmehr und nahezu ausschließlich in Längsrichtung des Verstellschlitzes eingebracht und haben deshalb keine der besagten nachteiligen Auswirkungen mehr.
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Obgleich diese als vorteilhaft zu beurteilenden Eigenschaften unverkennbar sind, soll diese Konstruktion der Ein- und Verstellmechanik an Montagezangen technische, aber auch technologische Verbesserungen erreichen lassen.
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Angesichts dieser Zielstellung liegt die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, der Stütz- und Rasterzahnung für das Ein- und Verstellsystem der Zange ein neues und weit mehr vorteilhafter wirkendes Gepräge zu geben, um eine weitere Verbesserung der Zangenfunktionalität zu erreichen.
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Diese Aufgabe wird mit den in den Patentansprüchen charakterisierten technischen Mitteln gelöst, wobei weitere Gestaltungsvarianten in den zugehörigen Unteransprüchen dargelegt sind. Die Erläuterungen der neuartig gestalteten Rasterzahnung und deren Vorteilswirkungen, die sich sowohl fertigungstechnologisch als auch in funktioneller Hinsicht darstellen, gehen aus der nachgestellten Beschreibung des Ausführungsbeispieles hervor. Die erfindungsgemäße Zangenausführung ist in der zugehörigen Zeichnung veranschaulicht.
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Dabei zeigt:
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1 den nach der Erfindung gestalteten Zangenkopf mit der in den als fest anzunehmenden Zangenschenkel eingearbeiteten Rasterzahnung und in
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2 den Gelenkbolzen in schaubildlicher Darstellung.
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Die in prinzipiell bekannter Ausführung und Fertigungstechnologie hergestellte Montagezange hat einen als fest anzunehmenden Zangenteil 1 mit Griffschenkel 2 und Maulteil 3 und einen als im ersteren Zangenteil 1 beweglichen, ebenfalls mit Griffschenkel 4 und Maulteil 5 ausgestatteten Zangenteil 6, die über einen Gelenkbolzen 7 in für diesen Zangentyp bekannter Funktionsweise gelenkig miteinander verbunden sind, um die Maulteile 3 und 5 zueinander öffnen oder schließen sowie zueinander gelenkbeweglich festlegen zu können. Zur Ein- und Verstellung der Maulweite trägt der Zangenteil 1 einen Verstellschlitz 8, in dem der Gelenkbolzen 7 mit einem als beiderseitig angebrachte Abflachung 9 ausgeführten Führungsteil längs des Zangenteiles 1 verschiebbar geführt ist und durch den gleichsam durch eine Rasterzahnung 10 eine form- und kraftschlüssig wirkende Verbindung zwischen den beiden Zangenteilen 1 und 6 hergestellt ist. Das geschieht, wie noch zu zeigen ist, mit Hilfe der im fest anzunehmenden Zangenteil 1 in neuartiger Weise angeordneten Rasterzahnung 10, in die der Gelenkbolzen 7 in Kraftschlussstellung einzugreifen in der Lage ist, um die beiden Zangenteile 1 und 6 über die Rasterzahnung 10 miteinander in Zangenwirkverbindung zu setzen. Die Rasterzahnung 10 ist erfindungsgemäß zur Bewirkung eines verbesserten und wirkungsvolleren Krafteingriffes nicht mehr, wie das bei den bekannten, im Stand der Technik vorgestellten Ausführungsarten der Fall ist, im Innern, d. h. an einer der Schmalseiten des Verstellschlitzes 8 angeordnet, sondern an bzw. auf der Flachseite des Zangenteils 1, wie das in 1 deutlich gezeigt ist. Die Geometrie der Rasterzahnung 10 ist vorteilhafter Weise sägezahnförmig ausgebildet. Damit ist eine gute formschlüssige Abstützung gegen die dort zur Wirkung kommenden Stützkräfte garantiert. Diese Anordnung und Ausführung der Rasterzahnung 10 vermag die vom Stütz- und Gelenkbolzen 7 auf die Rasterzähne 10 des Verstellschlitzes übertragenen Stützkräfte derart aufzunehmen, dass die entlang der Längsachse des Verstellschlitzes 8 wirkenden Stützkräfte in Richtung längs der Zangenteile 1; 6 wirken. Damit wird ein etwaiges Aufweiten des Zangenteils 1 im Bereich des Verstellschlitzes 8, wie das verschiedentlich bei den herkömmlichen Zangen dieser Art vorkommt, vermeidbar. Dabei kann zudem noch die Rasterzahnung 10 mit zum Verstellschlitz 8 schräg, d. h. in einem Neigungswinkel nach außen liegende Zahnung ausgeführt sein, wodurch die dort zur Wirkung kommenden Stützkräfte vorteilhafter Weise einem etwaigen Aufweiten des Verstellschlitzes 8 entgegen wirken. Dazu tragen auch noch die am Gelenkbolzen 7 in gegensinniger Anordnung angeformten und in den gegenüberliegenden Zahnreihen der Rasterzahnung 10 zum Eingriff stehenden Rasterzähne 11 bei. Die neuartige Anordnung der in den Zangenteil 1 eingearbeiteten Rasterzahnung 10 bringt verschiedene Vorteile technologischer Art mit sich. Während es für die in herkömmlicher Ausführung einzubringende Rasterzahnung regelmäßig noch eines Räumvorganges bedarf, kann die neuartige Verzahnung einfach durch einen Umformungsvorgang z. B. Kalteinsenken, Prägen oder dgl. hergestellt werden. Sie ist dadurch auch noch in sich stabiler und ermöglicht geringen Materialeinsatz. Der Gelenkbolzen 7 steht unter dem Einfluss einer in bekannter Weise angeordneten Flachfeder 12, die ihn in gelöster Stellung stets im Eingriff der Rasterzahnungen 10 und 11 hält. Beim Niederdrücken des Gelenkbolzens 7 wird dieser mit der Rasterzahnung 10 außer Eingriff gebracht, so dass ein Verstellten des beweglich gehaltenen Zangenteiles 6 längs des Verstellschlitzes 8 erfolgen kann. Zum besseren Verständnis des funktionellen Zusammenhanges hinsichtlich der Betätigung des Gelenkbolzens 7 sei noch erwähnt, das die Flachfeder 12 aus ihrer Halterungsstellung herausgedrückt wird, sobald der Gelenkbolzen 7 an seinem Kopfteil achsgerecht betätigt wird.