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DE102005049339B4 - Fahrzeug mit Hardtopdach - Google Patents

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DE102005049339B4
DE102005049339B4 DE102005049339A DE102005049339A DE102005049339B4 DE 102005049339 B4 DE102005049339 B4 DE 102005049339B4 DE 102005049339 A DE102005049339 A DE 102005049339A DE 102005049339 A DE102005049339 A DE 102005049339A DE 102005049339 B4 DE102005049339 B4 DE 102005049339B4
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Magna Car Top Systems GmbH
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Abstract

Fahrzeug mit einem Hardtopdach (2), umfassend mehrere starre Dachteile (3, 4), von denen jeweils zumindest eines ein Frontdachteil (4) und ein hinteres Dachteil (3) bildet, von denen das Frontdachteil (4) und das hintere Dachteil (3) gemeinsam mittels einer am hinteren Dachteil (3) angreifenden Dachkinematik zwischen einer Schließstellung und einer abgesenkten Ablagestellung umstellbar sind, von denen das hintere Dachteil (3) in der Ablagestellung mit seiner Dachoberseite eine Ladefläche bildet, von denen das Frontdachteil (4) in der Schließstellung den Vordersitzbereich (5) überdeckt und von denen das Frontdachteil (4) zum hinteren Dachteil verschwenkbar sowie in eine Offenstellung verstellbar ist, in der sich das hintere Dachteil (3) und das gegen dieses verschwenkte Frontdachteil (4) überdecken, dadurch gekennzeichnet, dass das Frontdachteil (4) am hinteren Dachteil (3) über eine Viergelenkkinematik (13) angelenkt ist und in seiner Offenstellung das hintere Dachteil (3) untergreift.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug mit einem Hardtopdach gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Die Firma Rinspeed AG, Zumikon, Schweiz, stellte im Jahr 2003 auf dem Automobilsalon in Genf ein Fahrzeug unter der Bezeichnung „Rinspeed Bedouin" vor. Das bekannte Fahrzeug weist ein Hardtopdach mit mehreren Dachteilen auf, die zwischen einer Schließstellung und einer gegenüber der Schließstellung abgesenkten Ablagestellung verstellbar sind. In Schließstellung bilden die Dachteile ein herkömmliches Fahrzeugdach, wohingegen einige der beweglichen Dachteile in deren abgesenkten Ablagestellung eine Ladefläche bilden. Der Bereich über den Frontsitzen ist von einem festen Dachteil überdacht. Das bekannte Fahrzeug kann einerseits als Pickup-Fahrzeug mit überdachter Fahrerkabine und andererseits als Sportwagen mit vollkommen geschlossenem Fahrzeugdach genutzt werden. Nachteilig bei dem bekannten Fahrzeug ist das bei dem Fahrer bei abgelegtem Fahrzeugdach entstehende Beengtheitsgefühl, da ein Großteil des Fahrzeuginnenraums für die Unterbringung der Ladefläche genutzt wird, wodurch der Fahrzeuginnenraum bei abgelegtem Fahrzeugdach auf ein Minimum zusammenschrumpft.
  • Aus der DE 103 08 061 A1 ist ein gattungsmäßiges Fahrzeug bekannt, bei dem das als Hardtop ausgebildete Fahrzeugdach jeweils ein hinteres Dachteil und ein Frontdachteil aufweist, das in der Schließstellung den vorderen Sitzbereich überdeckt und das in mehrteiliger Ausführung aus zwei um eine Fahrzeugquerachse zusammenfaltbaren Dachteilen besteht, die gemeinsam um eine weitere Querachse in eine nach oben offene Aussparung des hinteren Dachteiles einschwenkbar sind, so dass sich bei geschlossenem Dach aufgrund der Aussparung eine stufig abgesetzte Dachlinie ergibt. Eine solche stufig abgesetzte Dachlinie ergibt sich auch bei einer weiteren Ausführung mit einstückigem Frontdachteil, das als Schiebedeckel in eine Schlitzführung des hinteren Dachteiles einzuschieben ist. Aus der so jeweils erreichten Öffnungsstellung für das Frontdachteil ist dieses zusammen mit dem hinteren Dachteil über eine Dachkinematik in eine bodennahe Lage des Fahrzeuges abzulegen, in der das hintere Dachteil mit seiner Oberseite eine Ladefläche bildet.
  • Aus der DE 103 20 171 A1 ist ein Hardtop-Fahrzeugdach mit zwei Dachteilen für Steilheckfahrzeuge bekannt. Von den in der Schließstellung aneinander anschließenden Dachteilen ist das vordere über eine Viergelenkkinematik mit einem Kinematikträger verbunden, und das hintere zu diesem Kinematikträger lagefest. Der Kinematikträger ist seinerseits über eine Viergelenkkinematik mit einem Rotationslenker verbunden, so dass die zueinander in eine Überdeckungslage überführten und einen Dachteilstapel bildenden Dachteile durch Verschwenken des Rotationslenkers um eine Fahrzeugquerachse in eine bodenseitige Ablagestellung innerhalb des Fahrzeuges zu überführen sind, in der der Dachteilstapel eine Überkopflage einnimmt.
  • Ein ähnliches Konzept ist in der WO 01/14158 A1 für ein als Softtop ausgebildetes Fahrzeugdach aufgezeigt, bei dem der Ver deckbezug in einer heckseitigen Öffnungsstellung harmonikaartig zusammengefahren in Überdeckung zu einem Dachträger liegt, der über einen Rotationslenker abgestützt ist und der um die in Fahrzeugquerrichtung sich erstreckende Achse des Rotationslenkers in eine bodenseitige Ablagestellung einzuschwenken ist, so dass sich ein von der Windschutzscheibe bis zu einer Heckklappe oberhalb der Gürtellinie des Fahrzeuges offenes Cabriolet-Fahrzeug ergibt.
  • Weiter ist aus der DE 298 17 132 U1 ein Fahrzeug bekannt, das bei über den Vordersitzen geschlossenem Aufbau mit fester Dachabdeckung seitens der Dachabdeckung in einem rückwärtigen Teil ausläuft, der nach hinten schiebegeführt verlagerbar und um eine Fahrzeugquerachse nach vorne in den Fahrzeuginnenraum im Bereich hinter den Sitzen einschwenkbar ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für ein Fahrzeug der eingangs genannten Art mit jeweils zumindest einem Frontdachteil und einem hinteren Dachteil in der Schließstellung eine geschlossene flächige Dachkontur zu erreichen und dies in entsprechender Weise auch für die Ladefläche, die in der Ablagestellung des Daches durch den hinteren Dachteil gebildet ist, und dies bei in Überlagerung zum hinteren Dachteil eingeschwenktem Frontdachteil.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
  • Durch die Erfindung wird somit ein Fahrzeug geschaffen, das ausgestaltet mit einem Hardtopdach sowohl als Targa-Fahrzeug wie auch als Cabriolet nutzbar ist, als Targa-Fahrzeug mit in eine Überdeckungsstellung zum hinteren Dachteil eingeschwenkten Frontdachteil und als Cabriolet mit bei in Überdeckungsstellung zum hinteren Dachteil eingeschwenktem Frontdachteil und über die Dachkinematik in die abgesenkte Ablagestellung hinterem Dachteil. Damit ist ein Multifunktionsfahrzeug geschaffen, das in der Ablagestellung des Daches entgegen dem sonst bei Cabriolet-Fahrzeugen Üblichen eine große nutzbare Ladefläche aufweist, die sich als durchgängig flächige Ladefläche darstellt, analog zur flächigen Dachkontur bei geschlossenem Dach. Diese Ausgestaltung lässt sich im Rahmen der Erfindung sowohl für Hardtopdächer realisieren, die lediglich ein Frontdachteil und ein hinteres Dachteil aufweisen oder bei denen Frontdachteil und/oder hinteres Dachteil ihrerseits wiederum mehrteilig aufgebaut sind.
  • Da bei der erfindungsgemäßen Lösung das Frontdachteil über eine Viergelenkkinematik am hinteren Dachteil angelenkt ist und das hintere Dachteil seinerseits über eine Dachkinematik mit dem Aufbau verbunden ist, ist eine automatisierte Betätigung sowohl bei der Überführung des Frontdachteils zwischen seiner Schließ- und seiner Öffnungsstellung möglich, wie auch für das Gesamtdach, und zwar gemeinsam und unabhängig voneinander. Die Anlenkung des Frontdachteils am hinteren Dachteil über die Viergelenkkinematik ermöglicht auch in einfacher Weise die Realisierung einer zum hinteren Dachteil untergreifenden Lage des Frontdachteiles in dessen Öffnungsstellung, und zwar bei in der Schließstellung des Fahrzeugdaches glatt durchlaufender Dachfläche wie auch bei entsprechend flächig durchlaufender Ladefläche bei in die Ablagestellung abgesenktem, die Ladefläche bildendem Dach.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass zumindest ein, bevorzugst gesamtes, Dachteil, insbesondere zusammen mit dem Frontdachteil, gegenüber seiner Schließstellung anhebbar ist. Mit Vorteil ist zumindest das gesamte gelenkig mit dem Frontdachteil verbundene Dachteil, ins besondere zumindest das gesamte die Ladefläche bildende Dachteil gegenüber seiner Schließstellung anhebbar. Es ist weiter von Vorteil, wenn das oder die gegenüber ihrer Schließstellung angehobenen Dachteile zusätzlich gegenüber ihrer Schließstellung in Richtung Fahrzeugheck verstellt sind. Hierdurch wird Raum für eine Verschwenkbewegung des Frontdachteils von seiner Schließstellung in seine Öffnungsstellung geschaffen. Insbesondere ist es durch das Anheben zumindest eines Dachteils möglich, das Frontdachteil unter das benachbarte Dachteil zu verschwenken, ohne die Fahrzeuginsassen zu gefährden oder it einem Fahrzeugbauteil, insbesondere der Rückenlehnen der Vordersitze zu kollidieren. Es ist auch denkbar, eine Verschwenkung des Frontdachteils unter ein benachbartes Dachteil zu realisieren, ohne eine Hubmöglichkeit oder Verschwenkmöglichkeit in Heckrichtung für die übrigen Dachteile bereitzustellen. In diesem Fall muss jedoch der Abstand des Frontdachteils von unter oder neben ihm angeordneten Fahrzeugteilen, beispielsweise den Rückenlehnen der Vordersitze, groß genug gewählt werden, um eine Kollision zu vermeiden, oder die kollisionsgefährdeten Fahrzeugbauteile müssen aus ihrer Kollisionslage heraus verschwenkbar sein, um den Weg für eine Verschwenkbewegung des Frontdachteils unter ein benachbartes Dachteil freizugeben. Es ist von Vorteil, wenn das angehobene Dachteil in der angehobenen Position gleich ausgerichtet, vorzugsweise zumindest näherungsweise horizontal ausgerichtet ist, wie in seiner der Schließstellung. Hierzu ist es sinnvoll, das anzuhebende Dachteil derart an der Karosserie anzulenken, dass es eine rotatorisch-translatorische Bewegung ausführt.
  • Die Verschwenkung des Frontdachteils unter ein benachbartes Dachteil hat den Vorteil, dass der Raumbedarf für das Frontdachteil in seiner Öffnungsstellung minimal ist. Die Verschwenkung des Frontdachteils unter ein benachbartes Dachteil erfolgt bevorzugt während oder nach der Hubbewegung des benachbarten Dachteils aus seiner Schließstellung und/oder während oder nach der Verschwenkung des benachbarten Dachteils in Heckrichtung.
  • In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das die Ladefläche bildende Dachteil zusammen mit dem Frontdachteil in seine abgesenkte Ablagestellung verstellbar ist. Dies ist insbesondere bei einer Konfiguration sinnvoll, in der das Frontdachteil unter das die Ladefläche bildende Dachteil verschwenkt ist. In diesem Fall wird die Ladefläche durch das unter dem die Ladefläche bildende Dachteil angeordnete Frontdachteil nicht verkleinert.
  • In Ausgestaltung der Erfindung ist mit Vorteil vorgesehen, dass das Fahrzeug mit einem karosseriefest angelenkten Heckdeckel versehen ist, um den Kofferraum des Fahrzeugs bei geschlossenem Fahrzeugdach beladen zu können. Mit Vorteil ist diese Heckklappe umklappbar, vorzugsweise nach innen in das Fahrzeug umklappbar ausgebildet, um Platz für das Fahrzeugdach in Ablagestellung bereitzustellen. Mit Vorteil ist die Heckklappe in ihrem unteren Bereich karosserieseitig angelenkt und um etwa 90° in den Fahrzeuginnenraum abklappbar. Mit Vorteil ist ein hinteres Dachteil, vorzugsweise ein Abschnitt des die Ladefläche bildenden Dachteils, nach unten gebogen oder abgewinkelt. Der gebogene oder abgewinkelte Abschnitt bzw. das nach unten weisende Dachteil bildet einen heckseitigen Abschluss des Fahrzeugs und verdeckt den heckseitigen Bereich hinter der Heckklappe.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Frontdachteil in seiner Öffnungsstellung gegenüber der Schließstellung nach oben, vorzugsweise um mehr als 90°, insbesondere um mindestens 100°, verschwenkt ist. Dabei ist die Schwenkachse derart angeordnet, dass der in Fahrtrichtung gelegene Teil des Frontdachteils nach oben weist. Für den Fall, dass das Frontdachteil zusammen mit dem die Ladefläche bildenden Dachteil in eine Ablagestellung absenkbar ist, kann das nach oben weisende Frontdachteil als vordere Ladeflächenbegrenzung genutzt werden. Das Frontdachteil bildet dann eine Begrenzung zwischen dem oben offenen Frontsitzbereich und dem dahinter angeordneten Ladebereich des Cabriolet-Fahrzeugs. Weiterhin übernimmt das Frontdachteil die Funktion eines Windschottes hinter den Vordersitzen, oder falls vorhanden hinter den Notsitzen.
  • Um die Windschottfunktion zu verbessern, ist es von Vorteil, wenn das Frontdach verlängerbar ausgebildet ist. Von besonderem Vorteil ist es, wenn das Frontdachteil ein ausfahrbares Element, insbesondere eine ausfahrbare Scheibe aufweist. Diese kann insbesondere dann, wenn das Frontdachteil um eine Schwenkachse gegenüber seiner Schließstellung verschwenkt und zusammen mit den übrigen Dachteilen in eine Ablagestellung verfahren ist, ausgefahren werden. Hierdurch verbessert sich die Windschottfunktion, da sich die Ausdehnung des Frontdachteils in vertikaler Richtung erhöht und damit Fahrtwindturbulenzen aus dem Cockpitbereich fernhält.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass zumindest das die Ladefläche bildende Dachteil in Ablagestellung oberhalb der hinteren Radkästen angeordnet ist. Hierdurch kann sich die Ladefläche über nahezu die gesamte Fahrzeugbreite erstrecken. Es müssen keine Aussparungen in der Ladefläche für die Radkästen vorgesehen werden.
  • Die Dachteile sollten derart gestaltet sein, dass die Ladefläche zumindest näherungsweise horizontal ausgerichtet ist.
  • Es ist denkbar, dass das Frontdachteil in seiner Öffnungsstellung nicht als Windschott und/oder Ladeflächenbegrenzung genutzt wird, sondern dass das Frontdachteil Teil der Ladefläche ist. Hierdurch kann die maximal zur Verfügung stehende Ladefläche vergrößert werden.
  • In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Ladefläche von der in Schließstellung oberen Seite des die Ladefläche bildenden Dachteils gebildet ist. Hierdurch ist eine relativ einfach aufgebaute Dachkinematik verwendbar, da die Dachteile im einfachsten Fall nicht gedreht werden müssen.
  • Um die Fahrzeugsteifigkeit zu erhöhen, ist es von Vorteil, wenn zumindest das die Ladefläche bildende Dachteil in Ablagestellung seitlich mit der Fahrzeugkarosserie verriegelbar ist. Mit Vorteil werden hierzu Verschlusshaken verwendet, mit denen die Dachteile seitlich an die Karosserie gezogen und somit fest eingespannt werden.
  • Gemäß einer einfachen und besonders robusten Variante ist vorgesehen, dass das Hardtopdach genau zwei bewegliche Dachteile aufweist, nämlich das Frontdachteil und das die Ladefläche bildende Dachteil.
  • Damit die Ladefläche besonders robust ist und Beschädigungen durch transportierte Ladung vermieden werden, ist mit Vorteil vorgesehen, dass die Oberfläche des die Ladefläche bildenden Dachteils mit einer, insbesondere kratzfesten, harten Beschichtung beschichtet ist.
  • Gemäß einer möglichen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass im hinteren Bereich des Fahrzeugs feststehende, nicht verschwenkbare, sich im Wesentlichen in vertikaler Richtung erstreckende Säulen, insbesondere C-Säulen, vorgesehen sind. Zumindest ein Teil des Hardtopdachs ist relativ zu den C-Säulen zwischen der Schließstellung und der Ablagestellung, in der die Ladefläche gebildet wird, verstellbar. Die Stützsäulen bilden bei abgelegtem Dach einen Überrollschutz, um die Sicherheit der Insassen bei offenem Fahrzeugdach zu gewährleisten.
  • Zwischen den Stützsäulen kann eine Heckscheibe vorgesehen sein, die zumindest in Ablagestellung der Dachteile eingefahren bzw. einfahrbar ist. Hierdurch kann Ladung von der Fahrzeugheckseite zwischen den Stützsäulen hindurch auf die Ladefläche abgelegt werden. Es ist auch denkbar, dass Ladungsstücke über die heckseitige Fahrzeugbegrenzung hinausragen.
  • Um die Überrollfunktion der Stützsäulen zu optimieren, ist es von Vorteil, wenn die Stützsäulen im oberen Bereich mittels einer Querstrebe verbunden sind.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den weiteren Unteransprüchen, den Zeichnungen sowie der Figurenbeschreibung erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein Fahrzeug mit einem verstellbaren Hardtopdach mit einem Frontdachteil in Schließstellung,
  • 2 das Fahrzeug gemäß 1 mit gegenüber der Schließstellung angehobenem und in Heckrichtung verschwenkten Fahrzeugdach,
  • 3 das Fahrzeug gemäß den 2 und 3 mit abgelegtem, eine Ladefläche bildenden Fahrzeugdach mit Frontdachteil in Öffnungsstellung,
  • 4 ein Fahrzeug mit einem geschlossenen Hardtopdach mit einem ebenfalls in Schließstellung befindlichem Frontdachteil,
  • 5 Fahrzeug gemäß 4 mit geöffnetem Frontdachteil,
  • 6 die Darstellung gemäße 5 mit als Hydraulikzylinder ausgebildeter Dachkinematik,
  • 7 das Fahrzeug gemäß 5 mit als Scherenhubgelenkanordnung ausgebildeter Dachkinematik,
  • 8 das Fahrzeug gemäß 7 mit abgelegtem, eine Ladefläche bildenden Hardtopdach,
  • 9 eine perspektivische Darstellung eines Fahrzeugdachs in Ablagestellung mit als Windschott ausgebildetem Frontdachteil und
  • 10 eine perspektivische Darstellung eines Fahrzeugs mit heckseitigen, feststehenden C-Säulen.
  • In den Figuren sind gleiche Bauteile und Bauteile mit gleicher Funktion mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In 1 ist ein Fahrzeug 1 mit einem als Hardtopdach ausgebildeten Fahrzeugdach 2 gezeigt. Das Fahrzeugdach 2 besteht in dem gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem starren hinteren Dachteil 3 und einem gelenkig mit diesem verbundenen Frontdachteil 4. In der gezeigten Schließstellung ist das Frontdachteil 4 in Fahrtrichtung vor dem hinteren Dachteil 3 angeordnet und mit einem Windschutzscheibenrahmen 15 verriegelt. Das starre Frontdachteil 4 überdeckt einen Vordersitzbereich 5 des Fahrzeuginnenraums 6. In 1 sind sowohl das starre hintere Dachteil 3, als auch das starre Frontdachteil 4 in ihrer jeweiligen Schließstellung dargestellt. Der Fahrzeuginnenraum 6 ist voll nutzbar. Innerhalb des Fahrzeuginnenraums 6 sind Vordersitze 8 und Rücksitze 9 angeordnet. Anstelle oder zusätzlich zu den Rücksitzen 9 können selbstverständlich schmalere Notsitze vorgesehen werden.
  • Das Fahrzeug 1 ist mit einer Heckklappe 10 versehen, die in ihrem unteren Bereich an der Fahrzeugkarosserie 11 angelenkt ist.
  • In 2 ist das gesamte Fahrzeugdach 2 gegenüber der in 1 dargestellten Schließstellung angehoben und in der Zeichnungsebene nach links, also in Richtung Fahrzeugheck verschwenkt. Die Positionsänderung gegenüber der Schließstellung gemäß 1 ist durch den in der Zeichnungsebene nach links oben zeigenden Pfeil 12 angedeutet. Auf eine Darstellung der für diese Bewegung notwendigen Dachkinematik wurde aus Übersichtlichkeitsgründen verzichtet. In 2 ist zu erkennen, dass das starre Frontdachteil 4 mittels einer Viergelenkkinematik 13 an dem größeren, hinteren Dachteil 3 angelenkt ist. In der in 2 angehobenen Stellung vollführt das Frontdachteil 4 eine kombinierte rotatorische und translatorische Bewegung in Richtung unter das hintere Dachteil 3. Diese Schwenkbewegung ist durch den Pfeil 14 symbolisiert.
  • Damit das Fahrzeugdach 2 aus der in 2 dargestellten, angehobenen Position in die in 3 dargestellte Ablagestellung verschwenkt werden kann, ist es notwendig, dass die Rückenlehnen 16 der Rücksitze 9 in der Zeichnungsebene gegen den Uhrzeigersinn, d.h. in Fahrzeugheckrichtung umklappbar sind. Die zu vollführende Umklappbewegung ist durch den Pfeil 17 symbolisiert. Wie in 3 zu erkennen ist, nehmen die Rückenlehnen 16 in Ablagestellung des Fahrzeugdaches 2 eine im Wesentlichen horizontale Position ein.
  • Wie weiter in 2 verdeutlicht ist, wird die Heckklappe 10 um nicht dargestellte Schwenkgelenke in Richtung Fahrzeuginnenraum 6 umgeklappt, um Platz für das Fahrzeugdach 2 zu schaffen.
  • Die Umklappbewegung der Heckklappe 10 ist durch den Pfeil 18 symbolisiert.
  • Nach oder während der Umklappbewegung der Heckklappe 10 und der Rückenlehnen 16 der Rücksitze 9 werden das hintere Dachteil 3 und das Frontdachteil 4 gemeinsam in die in 3 dargestellte Ablagestellung abgesenkt. Hierfür ist es notwendig, dass das Fahrzeugdach 2 gegenüber der in 2 dargestellten Position zum einen in Fahrtrichtung und zum anderen nach unten bewegt wird. Es ist denkbar, dass zunächst eine Bewegung des hinteren Dachteils 3 in die ursprüngliche Schließposition erfolgt, woraufhin eine lineare Abwärtsbewegung des hinteren Dachteils 3 zusammen mit dem Frontdachteil 4 erfolgt. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Fahrzeugdach 2 während der gesamten Absenkbewegung in Fahrtrichtung verschoben wird. Die resultierende Bewegung des Fahrzeugdachs 2 ist durch den Pfeil 19 in 3 angedeutet. In der in 3 dargestellten Ablagestellung bildet das hintere starre Dachteil 3 eine Ladefläche. Da das hintere Dachteil 3 oberhalb der Hinterräder 20 angeordnet ist, kann auf Aussparungen für einen Radkasten in dem hinteren Dachteil 3 verzichtet werden. Es ist zu erkennen, dass das Frontdachteil 4 nun unterhalb des Dachteils 3 und im Wesentlichen parallel zu diesem angeordnet ist. Hierdurch ist der Stauraumbedarf für das Frontdachteil 4 minimal. Da das Frontdachteil 4 aus seiner Schließstellung in eine kombinierte Öffnungs- und Ablagestellung verschwenkt ist, ist der Bereich oberhalb der Vordersitze 8 offen. Bei dem Fahrzeug gemäß 3 handelt es sich also um ein Cabriolet-Fahrzeug mit Ladefläche.
  • Das hintere Dachteil 3 ist in seinem größeren, vorderen Abschnitt im Wesentlichen horizontal ausgerichtet. In seinem hinteren Bereich ist das hintere Dachteil 3 in Richtung Fahrzeugboden 21 abgebogen und bildet somit den heckseitigen Abschluss des Fahrzeugs 1.
  • Das in 4 dargestellte Fahrzeug 1 weist im Gegensatz zu dem in den 1 bis 3 dargestellten Fahrzeug 2 in Fahrzeugquerrichtung benachbarte Stützsäulen 22 bzw. C-Säulen auf. Diese Stützsäulen 22 übernehmen die Funktion eines Überrollbügels. Auch das Fahrzeugdach 2 des Fahrzeugs 1 gemäß den 4 bis 8 besteht aus zwei beweglichen, starren Dachteilen, nämlich einem hinteren starren Dachteil 3 und einem den Frontsitzbereich 5 überdeckenden Frontdachteil 4. Des Weiteren ist ein nicht verstellbares Heckdachteil 23 vorgesehen, das auf der Oberseite die beabstandeten Stützsäulen 22 miteinander verbindet, wodurch ein sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckender Querbügel geschaffen wird.
  • In 10 ist das Fahrzeug 1 perspektivisch aus einer Heckansicht dargestellt. Zu erkennen sind die beiden gegenüberliegenden Stützsäulen 22 und das sich quer erstreckende, die beiden Stützsäulen 22 miteinander verbindende Heckdachteil 23.
  • In 4 ist das Fahrzeugdach in Schließstellung dargestellt.
  • In 5 ist das Frontdachteil 4 in seiner Öffnungsstellung um eine Schwenkachse 24 verschwenkt. Gegenüber der in 4 dargestellten Schließstellung ist das Frontdachteil in der Zeichnungsebene gegen den Uhrzeigersinn um etwa 100° verschwenkt. Oberhalb des Vordersitzbereichs 5 ist eine Öffnung geschaffen. Das Frontdachteil 4 ist unmittelbar an dem horizontalen, starren, hinteren Dachteil 3 angelenkt.
  • In 6 ist schematisch eine aus beabstandeten Hydraulikzylindern bestehende Dachkinematik 25 angedeutet. Mittels dieser Dachkinematik 25 ist das Fahrzeugdach 2, genauer ausgedrückt ist das starre hintere Dachteil 3, zusammen mit dem in seiner Öffnungsstellung befindlichen Frontdachteil 4 linear in eine in
  • 8 dargestellte Ablagestellung bewegbar. Eventuell vorhandene, nicht dargestellte Rücksitzlehnen müssen vor oder während dieser Absenkbewegung umgelegt werden.
  • In 7 ist die Dachkinematik 25 zur Vollführung der Linearbewegung zwischen der in den 4 bis 7 dargestellten Schließstellung und der in 8 dargestellten Ablagestellung als Scherenhubkinematik ausgebildet.
  • In der in 8 dargestellten Ablagestellung bildet das starre Dachteil 3 eine Ladefläche. Das in Öffnungsstellung verschwenkte, aufgestellte Frontdachteil 4 übernimmt zwei Funktionen. Zum einen dient das Frontdachteil 4 als vordere Ladeflächenbegrenzung und verhindert, dass Ladung bei einer Bremsung in den Vordersitzbereich 5 verrutschen kann. Weiterhin dient das Frontdachteil 4 als Windschott und erhöht damit den Komfort für den Fahrer, indem Fahrgeräusche minimiert werden.
  • Die beiden Schlösser 26 symbolisieren die Verriegelung des starren Dachteils 3 an der Fahrzeugkarosserie 11 in Ablagestellung. Hierdurch erhöht sich die Steifigkeit der gesamten Fahrzeugkarosserie.
  • In der in 8 dargestellten Ablagestellung ist das starre Dachteil 3 unterhalb der Oberkante der Hinterräder 20 sowie zwischen den Hinterrädern 20 und den Vorderrädern 27 angeordnet. In der in 8 dargestellten Ablagestellung kommt den heckseitigen Stützsäulen 22 mit dem verbindenden Heckdachteil 23 die Funktion eines Überrollbügels zu und schützt die im Vordersitzbereich 5 sitzenden Personen. In dem Ausführungsbeispiel gemäß 8 haben sowohl der Fahrer, als auch der Beifahrer eine uneingeschränkte Sicht auf die Ladefläche.
  • In 9 ist das Fahrzeugdach 2 gemäß den 4 bis 8 perspektivisch in Ablagestellung dargestellt. Zu erkennen ist das große, horizontale starre hintere Dachteil 3 und das dazu in einem Winkel von etwa 80° angeordnete Frontdachteil 4 Das Frontdachteil 4 ist um die Schwenkachse 24 gegenüber seiner in 4 dargestellten Schließstellung um etwa 100° verschwenkt. Die Schwenkachse befindet sich zwischen dem starren Dachteil 3 und dem starren Frontdachteil 4. Aus dem Frontdachteil 4 ist eine Scheibe 28 ausfahrbar, die die Windschottfunktion des Frontdachteils 4 in Ablagestellung verbessert. Die Scheibe 28 ist transparent ausgestaltet, sodass den Personen im Vordersitzbereich 5 nicht die Sicht auf die von dem hinteren Dachteil 3 gebildete Ladefläche versperrt wird.
  • In 10 ist das Fahrzeug 1 in einer perspektivischen Ansicht von hinten dargestellt. Zwischen den beiden Stützsäulen 22 ist eine versenkbare Heckscheibe 29 angeordnet, die insbesondere in Ablagestellung des Daches versenkt ist, sodass die Ladefläche von der Fahrzeugheckseite her beladen werden kann.
  • Es ist denkbar, dass die Ladefläche plan eben mit der Unterkante des Heckscheibenrahmens abschließt.

Claims (20)

  1. Fahrzeug mit einem Hardtopdach (2), umfassend mehrere starre Dachteile (3, 4), von denen jeweils zumindest eines ein Frontdachteil (4) und ein hinteres Dachteil (3) bildet, von denen das Frontdachteil (4) und das hintere Dachteil (3) gemeinsam mittels einer am hinteren Dachteil (3) angreifenden Dachkinematik zwischen einer Schließstellung und einer abgesenkten Ablagestellung umstellbar sind, von denen das hintere Dachteil (3) in der Ablagestellung mit seiner Dachoberseite eine Ladefläche bildet, von denen das Frontdachteil (4) in der Schließstellung den Vordersitzbereich (5) überdeckt und von denen das Frontdachteil (4) zum hinteren Dachteil verschwenkbar sowie in eine Offenstellung verstellbar ist, in der sich das hintere Dachteil (3) und das gegen dieses verschwenkte Frontdachteil (4) überdecken, dadurch gekennzeichnet, dass das Frontdachteil (4) am hinteren Dachteil (3) über eine Viergelenkkinematik (13) angelenkt ist und in seiner Offenstellung das hintere Dachteil (3) untergreift.
  2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Frontdachteil (4) und das hintere Dachteil (3) aus der Schließstellung anhebbar und in der angehobenen Lage entgegen der Fahrtrichtung des Fahrzeuges (1) versetzt angeordnet sind.
  3. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstellbewegung des die Ladefläche bildenden, hinteren Dachteiles (3) zwischen seiner Schließstellung und seiner Ablagestellung und die Verstellbewegung des Frontdachteils (4) zwischen seiner Schließstellung und seiner Offenstellung zwangsgekoppelt sind.
  4. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug (1) eine Heckklappe (10) aufweist, die bei in die Ablagestellung überführtem hinteren Dachteil (3) aus ihrer aufrechten Schließstellung in den Fahrzeuginnenraum (6) umgeklappt ist.
  5. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug (1) Rücksitze (9) mit Rückenlehnen (16) aufweist und dass die Rückenlehnen (16) bei in die Ablagestellung überführtem hinteren Dachteil eine liegende Stellung einnehmen.
  6. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest das die Ladefläche bildende hintere Dachteil (3) aus seiner Schließstellung in einer reinen Linearbewegung in seine Ablagestellung verstellbar ist.
  7. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Frontdachteil (4) in seiner Offenstellung eine vordere Ladeflächenbegrenzung bildet.
  8. Fahrzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Frontdachteil (4) in seiner Offenstellung gegenüber seiner Schließstellung um eine Schwenkachse nach oben in eine aufrechte Stellung verschwenkt ist.
  9. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Frontdachteil verlängerbar, insbesondere ausfahrbar ausgebildet ist.
  10. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest das die Ladefläche bildende hintere Dachteil (3) in Ablagestellung oberhalb der hinteren Radkästen angeordnet ist.
  11. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das die Ladefläche bildende hintere Dachteil (3) in seiner Ablagestellung etwa horizontal ausgerichtet ist.
  12. Fahrzeug nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das die Ladefläche bildende hintere Dachteil (3) heckseitig in Richtung Fahrzeugboden abgebogen ist und in der Ablagestellung den heckseitigen Abschluss des Fahrzeuges (1) bildet.
  13. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladefläche von der in der Schließstellung oberen Seite des die Ladefläche bildenden, hinteren Dachteiles (3) gebildet ist.
  14. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest das die Ladefläche bildende hintere Dachteil (3) in Ablagestellung seitlich gegen die Fahrzeugkarosserie (11) insbesondere mittels Verschlusshaken, verriegelbar ist.
  15. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeugdach (2) lediglich zwei bewegliche Dachteile (3, 4) aufweist, nämlich das Frontdachteil (4) und das die Ladefläche bildende, hintere Dachteil (3).
  16. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Oberfläche des die Ladefläche bildenden hinteren Dachteiles (3) insbesondere mit Metall und/oder Kunststoff beschichtet ist.
  17. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im hinteren Bereich des Fahrzeuges (1) feststehende, aufrechte Stützsäulen (2), insbesondere als C-Säulen, angeordnet sind.
  18. Fahrzeug nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Stützsäulen (22) eine Heckscheibe (29) angeordnet ist, die zumindest in Ablagestellung des hinteren Dachteiles (3) einfahrbar ist.
  19. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützsäulen (22) im oberen Bereich mit einem Heckdachteil (23) verbunden sind.
  20. Fahrzeug nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Heckdachteil (23) lagefest angeordnet ist.
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