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DE102005048907A1 - Unterflur-Blitzfeuer - Google Patents

Unterflur-Blitzfeuer Download PDF

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DE102005048907A1
DE102005048907A1 DE102005048907A DE102005048907A DE102005048907A1 DE 102005048907 A1 DE102005048907 A1 DE 102005048907A1 DE 102005048907 A DE102005048907 A DE 102005048907A DE 102005048907 A DE102005048907 A DE 102005048907A DE 102005048907 A1 DE102005048907 A1 DE 102005048907A1
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DE
Germany
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light
underfloor
housing
lightning
flashes
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DE102005048907A
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Guy Laenen
Michel Vanderen
Jean-Claude Vandevoorde
Louis Willems
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Siemens Corp
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Siemens Corp
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Unterflur-Blitzfeuer zur Anflugführung von Flugzeugen, mit einem Gehäuse, welches einen unter Flurniveau (F) einsetzbaren Gehäusetopf (10) und einen diesen etwa auf Flurniveau (F) abdeckenden Gehäusedeckel (12) aufweist, und mit einem im Gehäuse angeordneten optischen System zur gesteuerten Erzeugung und gerichteten Abstrahlung von Lichtblitzen, welches eine Lichtquelle (20) zur Erzeugung von Lichtblitzen und eine Prisma (40) zur Richtungsänderung der Strahlrichtung der Lichtblitze umfasst, wobei im Gehäusedeckel (12) wenigstens eine Lichtaustrittsöffnung (13) zum Austreten von Lichtblitzen in einer vorgegebenen Abstrahlrichtung vorgesehen ist. Indem die Lichtquelle (20) länglich und zur Lichtabgabe über eine Länge (L) von weniger als 100 mm ausgebildet ist und indem an einer Lichteintrittsfläche (41) des Prismas (40) eine Linse (42) zur Bündelung des von der Lichtquelle (20) abgegebenen Lichts angeordnet ist, können die äußeren Abmessungen sowie das Gesamtgewicht des Blitzfeuers deutlich reduziert werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Unterflur-Blitzfeuer zur Anflugführung von Flugzeugen nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Blitzfeuer werden auf Flughäfen bei Schlechtwetterbedingungen als zusätzliche Anflug- und Schwellenkennfeuer eingesetzt, wenn die Wirkung der normalen Anflugbefeuerung nicht ausreicht, um eine gute, optische Anflugführung zu gewährleisten. Es kann aber auch zweckmäßig sein, Blitzfeuer auch bei guten. Sichtverhältnissen einzusetzen, z.B. um das Auffinden der Landebahn in Stadtgebieten zu erleichtern.
  • Blitzfeuer werden in Präzisions-Anflugbefeuerungssystemen als Schwellenblitzsystem oder als kombiniertes Anflugblitz- und Schwellenblitzsystem verwendet, deren Funktionalitäten und Eigenschaften im Standard der International Civil Aviation Organisation (ICAO), Anhang 14, Band I, Teil 1, Paragraph 5.3.4, sowie im Standard der Federal Aviation Administration (FAA), AC5345-51, E-2628b, beschrieben sind. Blitzfeuer können als Überflurfeuer für eine Strahlrichtung, als Überflur-Rundstrahlfeuer oder aber als Unterflurfeuer für eine Strahlrichtung ausgebildet sein.
  • Aus der DE-Produktschrift "Blitzfeuer mit Vorschaltgerät für Anflug und Schwelle", A.02.612d, herausgegeben 1999 von Siemens AG unter der Bestell-Nr. E10001-T95-A65-V1, ist das Unterflur-Blitzfeuer DCF-1-120 bekannt. Je einem Unterflur-Blitzfeuer ist ein Vorschaltgerät zugeordnet, welches die Bauelemente für die Versorgung und das Zünden einer 2000V-Gleichspannungsblitzröhre enthält. Die Blitzenergie wird in Kondensatoren gespeichert. Ein in jedem Vorschaltgerät des bekannten Blitzfeuersystems befindlicher, kodierter Zähler, der von dem Taktgeber in einem Master-Vorschaltgerät synchronisiert wird, bestimmt den Folgeimpuls, der die Lampen zün det, worauf der Kondensator seine Energie als Lichtblitz entlädt. Pro Blitzfeuersystem wird ein Systemsteuerschrank als Schnittstelle für die Steuerung und Überwachung des Blitzsystems benutzt. Für die elektrische Verbindung zwischen Unterflur-Blitzfeuer und Vorschaltgerät wird ein sechsadriges Spezialkabel verwendet, dessen Länge bis zu 30m betragen kann. Mittels des Systemsteuerschranks werden die Vorschaltgeräte entweder aus der Ferne oder von Vorort mit einer oder mit drei Helligkeitsstufen angesteuert.
  • Dieses bekannte Unterflur-Blitzfeuer DCF-1-120 weist ein mehrteiliges Gehäuse auf, welches aus einem zylindrischen Gehäusetopf besteht, der von unten durch einen Gehäuseboden aus Aluminium-Gusslegierung verschlossen und dessen Oberseite durch ein von einem Außenring konzentrisch umgebenen, tellerförmigen Oberteil, beides aus Gussstahl, abgedeckt wird. Im Gehäusetopf ist eine Optikbaugruppe angeordnet, die eine Xenon-Entladungslampe als Lichtquelle zur Erzeugung von Lichtblitzen nebst Lampenhaltern, Gummitüllen, Zündtransformator, Verriegelungsschalter und Klemmenblock aufweist. Der Aluminium-Hochglanzspiegel dient dazu, dass von der Entladungslampe erzeugte Licht in Richtung eines im Gehäuseoberteil eingeklebten Prismas zu lenken. Durch das Prisma erfahren die Lichtblitze eine Richtungsänderung der Strahlenrichtung, so dass diese in einer vorgegebenen Abstrahlrichtung durch Lichtaustrittsöffnungen im Gehäuseoberteil das Blitzfeuer verlassen. Der Abstrahlungswinkel beträgt horizontal (azimutal) zwischen +15° und –15° und vertikal (polar) zwischen +2° und +12°. Die wirksame Mindestlichtstärke von 150Cd, 500Cd oder 5000Cd wird durch Lichtblitze mit einer Energie von 60J je Blitz bei einer maximalen Leistung von 120W erzeugt. Bei einer Aussenderate von zwei Blitzen pro Sekunde durch Entladung eines auf 2000V aufgeladenen Kondensators ist zur Erbringung der Leistung eine 100 mm lange Xenon-Gasentladungsröhre erforderlich. Für die großen Gehäuseteile wird kadmierter Stahl verwendet, während die Kleinteile aus Edelstahl bestehen. Das Unterflur-Blitzfeuer DCF-1-120 weist ein Nettogewicht von 50kg auf, wobei der Außenring des Gehäuseoberteils 18kg wiegt. Der Durchmesser des Außenrings beträgt 559 mm, die Gesamthöhe 464 mm, während der Überstand des Gehäuseoberteils über Flurniveau 25,4 mm beträgt.
  • Die Beanspruchungen, die durch Aufsetzen, Überrollen oder statische Belastungen heute üblicher Flugzeugtypen auftreten, sollen weder am Unterflur-Blitzfeuer selbst, noch an Fahrwerken von Flugzeugen Beschädigungen hervorrufen. Eine kritische Größe stellt hierbei der Überstand des Gehäusedeckels über Flurniveau dar. Andererseits ist es für eine einfache und kostengünstige Installation bzw. Wartung von Vorteil, wenn das Unterflur-Blitzfeuer möglichst kompakt ausgebildet ist und ein geringes Gewicht aufweist.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Unterflur-Blitzfeuer bereitzustellen, welches kleiner und leichter als bekannte Unterflur-Blitzfeuer ist, und dabei insbesondere einen kleineren Überstand aufweist.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Unterflur-Blitzfeuer der eingangs genannten Art gelöst, bei dem die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Patentanspruches 1 vorgesehen sind. Indem eine länglich ausgebildete Lichtquelle verwendet wird, die zur Lichtabgabe über eine Länge von weniger als 100 mm ausgebildet ist, können kleinere Durchmesser des Gehäusetopfes verwirklicht werden. Indem an eine Lichteintrittsfläche des Prismas eine Linse zur Bündelung des von der Lichtquelle abgegebenen Lichts angeordnet ist, ist es möglich, die erfindungsgemäße Linsen-Prismen-Kombination kleiner auszubilden als die aus dem Stand der Technik bekannten Prismen. Die Lichtblitze der lichtstarken und kürzeren Lichtquelle werden durch die Linsenanformung gesammelt und durch Richtungsänderung über das Prisma verlustarm in eine vorgegebene Abstrahlrichtung ausgesendet. Die kleinere Linsen-Prismen-Kombination ermöglicht eine Verkleinerung der Lichtaustrittsöffnungen im Gehäusedeckel, was wiederum zu einer Verminderung des Überstandes über Flurniveau führt. Neben der Verminderung des Überstandes erzielt man durch die verkleinerte Bauweise – ins besondere auch der Linsen-Prismen-Kombination – eine Verringerung des Gesamtgewichts des erfindungsgemäßen Unterflur-Blitzfeuers. Hierdurch ist es möglich, dass ein erfindungsgemäßes Unterflur-Blitzfeuer von nur einer einzigen Person tragbar ist, was den Montage- und Wartungsaufwand erleichtert und verbilligt. Die Verminderung der Größe erlaubt überdies vorher nicht mögliche Anwendungen, wie z.B. im flachen Boden eingebettete Installationen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Unterflur-Blitzfeuers ist die Lichtquelle als Gasentladungslampe mit einem Elektrodenabstand von weniger als 70 mm, beispielsweise 52 mm, ausgebildet. Gasentladungslampen als solche sind Stand der Technik. Sie bestehen aus einem meist mit Xenon gefüllten Glasrohr mit an den Enden eingeschmolzenen Elektroden. Um die erforderliche Lichtleistung zu erbringen, wurden bislang Lampen mit einem Elektrodenabstand von 100 mm und mehr eingesetzt. Durch Erhöhung des Druckes der Xenon-Edelgasfüllung konnte erfindungsgemäß die von den einschlägigen Standards geforderte Lichtleistung auch bei Verkürzung des Elektrodenabstandes auf 52 mm erbracht werden. Um einen Lichtblitz auslösen zu können, muss zunächst ein mit den Elektroden verbundener Kondensator aufgeladen sein. Mittels eines Hochspannungsimpulses wird die Ionisation des Xenon-Füllgases eingeleitet. Durch Stoßionisation steigt der Entladungsstrom innerhalb von 0,1ms auf Werte von einigen 100A an und der Kondensator entlädt sich. Dabei treten kurzzeitig enorme Leistungen im Bereich einiger bis über 100kW auf. Dadurch steigt der Druck in der Lampe an und das Spektrum verbessert sich aufgrund der Verbreiterung der Spektrallinien hin zu tageslichtähnlicher Qualität.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Unterflur-Blitzfeuers sind die Linse und das Prisma einstückig ausgebildet, wobei die Linse direkt an der Lichteintrittsfläche des Prismas angeformt ist. Hierdurch lassen sich zwei Funktionen, nämlich Lichtbündelung und Strahlrichtungsänderung, von einem einzigen Bauteil verwirklichen. Neben ferti gungstechnischen Vorteilen lässt sich ein Stück auch einfacher montieren als zwei getrennte Bauteile, welche gesondert gehaltert und aufeinander einjustiert werden müssten. Die kombinierte Linsen-Prismen-Anordnung ist außerdem kompakter und weist damit auch ein geringeres Gewicht auf, da dieser Glasbaustein wesentlich zum Gesamtgewicht des Unterflur-Blitzfeuers beiträgt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Unterflur-Blitzfeuers beträgt ein durch die Lichtaustrittsöffnungen bedingter Überstand im Gehäusedeckel maximal 18 mm. Durch Verwendung der kompakten Linsen-Prismen-Kombination können die Lichtaustrittsöffnungen im Gehäusedeckel verkleinert werden. Hierdurch ist eine Gestaltung des Gehäusedeckels möglich, bei der dessen Überstand über Flurniveau 18 mm nicht überschreitet. Dies verbessert wiederum das Verhalten beim Überrollen durch Flugzeuge, denen ein kleineres Hindernis entgegengesetzt wird.
  • In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Unterflur-Blitzfeuers ist eine Ansteuerschaltung für die gesteuerte Erzeugung von Lichtblitzen im Gehäuse angeordnet. Eine derartige interne Ansteuerung erlaubt längere Kabelwege zwischen dem Blitzfeuer und dem zugeordneten Vorschaltgerät, von dem aus bislang die Ansteuerung erfolgte, was eine Begrenzung der Kabellänge bedingte.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Unterflur-Blitzfeuers ist im Strahlengang der Lichtblitze ein Farbfilter angeordnet. Die kleinere Bauweise erlaubt die optionale Verwendung eines Farbfilters zum Kodieren von Lichtsignalen. Die Erzeugung von farbigen Lichtblitzen ist zwar nicht in den einschlägigen Standards nach ICAO oder FAA spezifiziert, aber häufig vom Markt gefordert.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Unterflur-Blitzfeuers sind der Gehäusedeckel und der Gehäusetopf jeweils einteilig ausgebildet. Hierdurch wird die Anzahl an Baukomponenten des erfindungsgemäßen Unterflur-Blitzfeuers reduziert, was den Zusammenbau vor Erstinstallation aber auch nach einer Wartung erheblich vereinfacht, so dass damit Herstellungs- sowie Wartungskosten reduziert werden.
  • Vorzugsweise sind bei einem erfindungsgemäßen Unterflur-Blitzfeuer der Gehäusetopf und der Gehäusedeckel jeweils als Gussteil ausgebildet. Besonders bewährt hat sich hierbei der Aluminium-Druckguss.
  • In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Unterflur-Blitzfeuers sind am Gehäusetopf Kühlrippen angeformt. Durch die kompaktere Bauweise wird dadurch die bei der Erzeugung der Lichtblitze abgegebene Wärmeenergie aus dem Gehäuse nach außen abgeführt. Hierdurch wird eine Überhitzung von Komponenten vermieden und dadurch die Lebensdauer eines erfindungsgemäßen Unterflur-Blitzfeuers verlängert.
  • Weitere Vorteile eines erfindungsgemäßen Unterflur-Blitzfeuers ergeben sich aus einem Ausführungsbeispiel, welches im Folgenden anhand der Zeichnungen näher beschrieben wird, in deren
  • 1 eine Explosionsdarstellung eines erfindungsgemäßen Unterflur-Blitzfeuers und in
  • 2 ein Querschnitt durch ein fertig montiertes Unterflur-Blitzfeuer schematisch veranschaulicht ist.
  • Ein erfindungsgemäßes Unterflur-Blitzfeuer zur Anflugführung von Flugzeugen auf Flughäfen weist gemäß 1 und 2 ein geschlossenes Gehäuse auf. Das Gehäuse umfasst einen Gehäusetopf 10, der in einen nicht dargestellten, im Boden angeordneten Einbautopf einsetzbar ist. Am oberen Rand des Gehäusetopfes 10 ist ein Flansch angeformt, auf den ein tellerförmi ger Gehäusedeckel 12 aufsetzbar und mittels Schrauben 14 und Federringen 15 befestigbar ist. Zur Abdichtung des Gehäuseinneren ist im Bereich der Auflagefläche des Gehäusedeckels 12 auf dem Gehäusetopf 10 ein O-Dichtring 16 angeordnet. Nach Installation des Unterflur-Blitzfeuers im Feld ist der Gehäusedeckel 12 etwa auf Flurniveau F angeordnet, wobei dieser einen gewissen Überstand H über Flurniveau F aufweist.
  • Im Gehäuse des Unterflur-Blitzfeuers ist ein optisches System zur gesteuerten Erzeugung und gerichteten Abstrahlung von Lichtblitzen angeordnet. Das optische System umfasst eine als Gasentladungslampe ausgebildete Lichtquelle 20 zur Erzeugung von Lichtblitzen. Die Bogenlänge L, d.h. der Elektrodenabstand der Gasentladungslampe 20, beträgt erfindungsgemäß weniger als 70 mm, vorzugsweise nur etwa 52 mm. Die erforderliche Lichtstärke der Lichtblitze bei einer derart kurzen Bogenlänge L, wird durch einen entsprechend höheren Betriebsdruck des Xenon-Füllgases erreicht. Die Lichtquelle 20 ist über elektrische Steckkontakte mit einer Lampenhalterung 21 verbunden die zwei Paar auf einer Grundplatte 22 befestigte Federbleche zur Fixierung der Glasröhre der Lichtquelle 20 aufweist. Auf der Grundplatte 22 ist ferner ein Spiegelblech 24 mit U-förmigem Querschnitt angeordnet, welches den zur Lichtabgabe ausgebildeten Bereich L der Lichtquelle 20 seitlich und von unten umgibt. Die Grundplatte 22 der Lampenhalterung 21 liegt auf am Boden des Gehäusetopfs 10 angeformten Befestigungssockeln auf und ist dort mit Gummitüllen isoliert verschraubt.
  • Die Ansteuerung der Lichtquelle 20 zur gesteuerten Erzeugung von Lichtblitzen erfolgt über eine Steuerbaugruppe 30, die sich über eine Bodenplatte 31 auf am Boden des Gehäusetopfes 10 angeformte Anschraubsockel abstützt und mit dem optischen System durch elektrische Leitungen verbunden ist. Auf der Bodenplatte 31 sitzt ein Klemmenblock 32 zum Anschluss externer Versorgungs-, Steuer- und Überwachungsleitungen. Ferner weist die Steuerbaugruppe 30 einen Zündtransformator 33 sowie die eigentliche Ansteuerschaltung 34 auf. Die Ansteuerschaltung 34 ist als Chipbaustein ausgeführt und steuert die Folge von Impulsen, die die Gasentladungslampe 20 zünden, worauf ein die Blitzenergie speichernder Kondensator seine Energie als Lichtblitze entlädt.
  • Der Gehäusedeckel 12 weist an seiner Unterseite eine prismenförmige Ausnehmung auf, die sich im montierten Zustand überhalb des optischen Systems mit der Lichtquelle 20 befindet. In diese Ausnehmung ist ein optisches Prisma 40 eingepasst, welches von einem das Prisma 40 eng umschließenden Reflektor 43 eingefasst ist. Der Reflektor 43 kann als Aluminium-Hochglanzspiegel ausgeführt sein. Das Prisma 40 weist an seiner unten liegenden Basis eine Lichteintrittsfläche 41 auf, die als konvexe, asphärische Linse 42 ausgebildet ist. Die Rückseite des Prismas 40 ist zur horizontalen Basis etwa um 45° bis 50° geneigt, während die eine Lichtaustrittsfläche aufweisende Vorderseite des Prismas 40 mit der Basis einen Winkel von ca. 80° bis 85° einschließt. Der Reflektor 43 weist an der Lichteintritts- und Lichtaustrittsfläche des Prismas 40 Öffnungen auf. Die vom Reflektor 43 umgebende Linsen-Prismen-Kombination 42, 40 ist im Gehäusedeckel 12 durch eine Halteplatte 45 gesichert, die über eine im wesentlichen deckungsgleiche Dichtung 44 an der Unterseite des Gehäusedeckels 12 festgeschraubt ist. Dichtung 44 und Halteplatte 45 weisen etwa kongruente, rechteckförmige Durchbrüche auf, durch die die Linse 42 nach unten herausragt. Die diskusförmige Oberseite des Gehäusedeckels 12 weist eine etwa radiale Vertiefung auf, an deren zentrischem Ende zwei Lichtaustrittsöffnungen 13 bildende Fenster angeordnet sind. Die Lichtaustrittsöffnungen 13 überlappen die vom Reflektor 43 freigegebene Lichtaustrittsfläche an der steilen Vorderseite des Prismas 40.
  • Das Licht eines von der Lichtquelle 20 erzeugten Lichtblitzes fällt teils direkt, teils vom U-förmigem Spiegelblech 24 reflektiert, auf die Lichteintrittsfläche 41 der Linse 42. Ein maximaler Lichteinfang wird erreicht, wenn die längliche Lichtquelle 20 etwa im Brennpunkt der Linse 42 angeordnet ist. Das einfallende Licht wird durch die Linse 42 gebündelt und vom Reflektor 43 an der Rückseite des Prismas 40 derart reflektiert, dass es das Blitzfeuer durch die Lichtaustrittsöffnung 13 verlässt und längs der Vertiefung in der Oberseite des Gehäusedeckels 12 in Richtung eines vorgegebenen Winkelbereiches abgestrahlt wird.
  • Durch die Verwendung einer Gasentladungslampe mit einer nur etwa 52 mm kurzen Bogenlänge L als Lichtquelle 20 sowie eine im Vergleich zum Stand der Technik kleinen Linsen-Prismen-Kombination 42, 40 wird ein Unterflur-Blitzfeuer bereitgestellt, welches kleine äußere Abmessungen und ein geringes Gewicht aufweist. So beträgt der Außendurchmesser des Gehäusedeckels 12 nur etwa 305 mm, während die gesamte Bauhöhe des erfindungsgemäßen Unterflur-Blitzfeuers lediglich etwa 161 mm beträgt. Bedingt durch das kleinere Prisma 40 bildet der Gehäusedeckel 12 nur mehr einen Überstand H über Flurniveau F von 17,5 mm, was einer Reduktion im Vergleich zum Stand der Technik um etwa 8 mm oder ca. 30% bedeutet. Das damit einhergehende geringere Gesamtgewicht ermöglicht es, dass ein erfindungsgemäßes Unterflur-Blitzfeuer von nur einer einzigen Person getragen werden kann. Dies vermindert Montage und Wartungskosten. Die einstückige Ausbildung von Gehäusedeckel 12 und die einstückige Ausbildung des Gehäusetopfes 10 erlauben eine schnellere Montage eines erfindungsgemäßen Unterflur-Blitzfeuers. Indem die Steuerbaugruppe 30 eine Ansteuerschaltung 34 aufweist, können Kabelwege zwischen dem Blitzfeuer und einem Vorschaltgerät wesentlich länger ausgebildet werden, als dies bei bekannten Blitzfeuern möglich war. Gehäusedeckel 12 und Gehäusetopf 10 sind in vorteilhafter Weise als Gussteile, vorzugsweise Aluminiumdruckgussteile, ausgebildet. Dabei sind an der Außenseite des Gehäusetopfes 10 integrierte Kühlrippen 11 angeformt, welche der Wärmeabfuhr von bei der Erzeugung von Lichtblitzen entstehenden Wärmeenergie dienen. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel nicht dargestellt, dem einschlägigen Fachmann jedoch einsichtig, ist es bei dem erfindungsgemäßen Unterflur-Blitzfeuer möglich, im Strahlengang der Lichtblitze einen Farbfilter anzuordnen. Hierdurch können farbige Lichtblitze zum Kodieren von Signalen erzeugt werden.

Claims (9)

  1. Unterflur-Blitzfeuer zur Anflugführung von Flugzeugen, mit einem Gehäuse, welches einen unter Flurniveau (F) einsetzbaren Gehäusetopf (10) und einen diesen etwa auf Flurniveau (F) abdeckenden Gehäusedeckel (12) aufweist, und mit einem im Gehäuse angeordneten optischen System zur gesteuerten Erzeugung und gerichteten Abstrahlung von Lichtblitzen, welches eine Lichtquelle (20) zur Erzeugung von Lichtblitzen und ein Prisma (40) zur Richtungsänderung der Strahlrichtung der Lichtblitze umfasst, wobei im Gehäusedeckel (12) wenigstens eine Lichtaustrittsöffnung (13) zum Austreten von Lichtblitzen in einer vorgegebenen Abstrahlrichtung vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (20) länglich und zur Lichtabgabe über eine Länge (L) von weniger als 100 mm ausgebildet ist, und dass an einer Lichteintrittsfläche (41) des Prismas (40) eine Linse (42) zur Bündelung des von der Lichtquelle (20) abgegebenen Lichts angeordnet ist.
  2. Unterflur-Blitzfeuer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (20) als Gasentladungslampe mit einem Elektrodenabstand (L) von höchstens 70 mm ausgebildet ist.
  3. Unterflur-Blitzfeuer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Linse (42) und das Prisma (40) einstückig ausgebildet ist, wobei die Linse () direkt an der Lichteintrittsfläche (41) des Prismas (40) angeformt ist.
  4. Unterflur-Blitzfeuer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein durch die Lichtaustrittsöffnungen (13) bedingter Überstand (H) im Gehäusedeckel (12) maximal 18 mm beträgt.
  5. Unterflur-Blitzfeuer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Ansteuerschaltung (34) für die gesteuerte Erzeugung von Lichtblitzen im Gehäuse angeordnet ist.
  6. Unterflur-Blitzfeuer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Strahlengang der Lichtblitze ein Farbfilter angeordnet ist.
  7. Unterflur-Blitzfeuer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäusetopf (10) und der Gehäusedeckel (12) jeweils einstückig ausgebildet ist.
  8. Unterflur-Blitzfeuer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäusetopf (10) und der Gehäusedeckel (12) jeweils als Gussteil ausgebildet ist.
  9. Unterflur-Blitzfeuer nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäusetopf (10) Kühlrippen (11) angeformt sind.
DE102005048907A 2005-10-10 2005-10-10 Unterflur-Blitzfeuer Ceased DE102005048907A1 (de)

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