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Die
Erfindung betrifft ein Sensor-Netzwerk sowie ein Verfahren zur Überwachung
eines Geländes.
Die Erfindung bezieht sich auf die Problematik, ein Gelände gegen
das Eindringen unerwünschter Personen
abzusichern oder Aktivitäten
jedweder Art innerhalb des Geländes
zu überwachen.
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Für eine zivile Überwachung
eines Geländes ist
es bekannt, optische Sensoren, wie beispielsweise Kameras oder Bewegungsmelder
anzuordnen, die Aktivitäten
bzw. Bewegungen auf dem oder innerhalb des Geländes aufzeichnen oder Folgeaktionen wie
das Einschalten einer Beleuchtung auslösen. Im militärischen
Bereich muss beispielsweise ein Lager abgesichert und überwacht
werden oder aber es muss ein ganzer Geländeabschnitt überquerungssicher
gemacht werden. Für
den ersten Fall werden wiederum optische Sensoren oder Detektoren
jedweder Art verwendet. Für
den zweiten Fall werden noch immer verbotenerweise Landminen eingesetzt,
die für
eine Nutzbarmachung des Geländes
später
in gefährlicher
und aufwändiger
Weise wieder entfernt werden müssen.
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Aus
der
EP 1 480 387 A1 ist
ein selbstkonfigurierendes, d. h sich selbst organisierendes drahtloses
Netzwerk aus mobilen Netzknoten bekannt, die zur Ausbringung in
einem Gelände
geeignet sind. Um die durch in den Netzknoten angeordnete Sensoren gesammelten
Informationen sinnvoll nutzen zu können, wird gefordert, dass
die örtliche
Lage der Sensoren bekannt ist.
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Die
WO 2004/017569 A2 beschreibt
ein drahtloses Netzwerk, bei welchem eine Kommunikationseinheit
innerhalb dieses Netzwerks ihre Position mittels Kommunikation mit
mindestens zwei Transpondereinheiten ermittelt.
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In
der
DE 42 28 539 A1 ist
schließlich
ein Multisensorsystem zur Erkennung und Identifizierung von Kampfmitteln
und Kampfsituationen beschrieben, das sich aus einem bodenfest installierten
System vernetzter Sensoren zur Groberkun dung, einem luftmobilen
Sensorsystem zur Feinerkundung und einer bodenseitigen Auswertezentrale
zur Auswertung aller Daten zusammensetzt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Sensor-Netzwerk anzugeben, welches die Überwachung und
Absicherung eines Geländes
mit möglichst
geringem Aufwand und kostengünstig
ermöglicht.
Weiter ist es Aufgabe der Erfindung, ein entsprechendes Verfahren
zur Überwachung
und Absicherung eines Geländes
mit den entsprechenden Vorteilen anzugeben.
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Die
erstgenannte Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Sensor-Netzwerk
mit einer Anzahl von in einem Gelände ausbringbaren ortsfesten
Sensoren für überwachungsrelevante
Parameter und mindestens einem mobilen Programmiermodul, wobei die
ortsfesten Sensoren jeweils mit einem Kommunikationsmittel zur Kommunikation
untereinander und mit dem Programmiermodul ausgestattet sind, wobei
das Programmiermodul ein Positionserfassungsmittel und ein Programmiermittel
aufweist, wobei mittels des Positionserfassungsmittels die Position
der Sensoren ermittelbar und den Sensoren jeweils mittels des Programmiermittels über das
Kommunikationsmittel einprägbar
ist, und wobei die Sensoren sich selbst vernetzend ausgebildet sind.
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Die
Erfindung geht dabei in einem ersten Schritt von der Erkenntnis
aus, dass zur Überwachung
eines insbesondere großräumigen Geländes der
genaue Ort bzw. die genaue Position einer Aktivität, wie beispielsweise
die Bewegungen einer eindringenden Person, identifiziert werden
muss, damit Folgeschritte zur weiteren Aufklärung oder zum Ergreifen einer
entsprechenden Gegenmaßnahme,
wie dem Ergreifen der detektierten Person, erfolgen können.
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In
einem weiteren Schritt erkennt die Erfindung, dass es insbesondere
bei der Überwachung
eines großen
Geländes
einen immensen Aufwand bedeutet, einzelne Sensoren ortsgenau zu
installieren. Die ortsfest installierten Sensoren müssen aufwändig zusammengeschaltet
und mit einer Zentraleinheit verbunden werden. Über die Art der Verschaltung oder über eine
sonstige Kodierung kann dann die Zentraleinheit erkennen, von welchem
Ort des Geländes
welche Signale erhalten werden. Ein solches System ist beispielsweise
die Installation von mehreren Kameras an verschiedenen Orten eines
Gebäudes.
Eine solch aufwändige
mit einem hohen Zeitaufwand verbundene Installation lässt sich
jedoch vermeiden, wenn zu den ortsfesten Sensoren mindestens ein
Programmiermodul vorgesehen ist, mit dessen Positionserfassungsmittel
die Position der Sensoren ermittelbar ist. Ist die Position ermittelt,
so wird diese dem jeweiligen Sensor durch Programmierung eingeprägt. Der
Sensor weiß dann,
an welcher Position er sich befindet. Dies erlaubt, die Sensoren
frei auszubringen; die Position wird nach der Ausbringung zugeordnet.
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Das
Vorsehen eines derartigen Programmiermoduls bietet zudem die Möglichkeit,
relativ teuere Komponenten wie die Komponenten zur Bestimmung der
Position in geringer Stückzahl
einzusetzen, während
andere günstigere
Komponenten in den Sensoren mit hoher Stückzahl angeordnet werden können. Durch
eine günstige
Serienproduktion der Sensoren verbunden mit einer Reduktion der
teuren Komponenten auf eine geringe Stückzahl wird ein kostengünstiges
Gesamtsystem geschaffen.
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Ferner
erkennt die Erfindung schließlich, dass
sich die aufwändige
Abfrage jedes einzelnen Sensors nach den aufgenommenen Parametern
wesentlich vereinfachen lässt,
wenn die Sensoren mit Kommunikationsmitteln zur Kommunikation untereinander
ausgestattet sind. In diesem Fall können nämlich in einfacher Art und
Weise die aufgenommenen Informationen als Signale beispielsweise
den benachbart angeordneten Sensoren mitgeteilt werden, die die
Informationen ihrerseits weiterleiten. Durch ein solches Sensor-Netzwerk
werden insbesondere parallele Kommunikationswege vermieden. Auch
ist es nicht notwendig, von jedem einzelnen Sensor zu einer Zentraleinheit
eine jeweilige Kabelverbindung zu setzen. Die Vernetzung der Sensoren
untereinander geschieht dabei selbsttätig, indem beispielsweise das
stärkste
Kommunikationssignal oder das Kommunikationssignal mit dem besten
Signal-Rauschverhältnis
der von den umliegenden Sensoren empfangenen Signale ermittelt und
dann eine entsprechende Kommunikationsverbindung eingerichtet wird.
Je nach Art der gewählten
Kommunikations-Kopplungsparameter entsteht dann ein Sensor-Netzwerk
mit effizienten Kommunikationspfaden untereinander und hin zu der
Zentraleinheit.
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Das
beschriebene Sensor-Netzwerk eignet sich sowohl für zivile
als auch für
militärische
Anwendungen. Den beliebig auszubringenden Sensoren wird ihre Position
erst nach Ausbringung aufgeprägt. Über die
sich selbst ausbildenden Kommunikationspfade wird eine günstige,
insbesondere rasche Weiterleitung der detektierten Signale zu einer
Zentraleinheit eingerichtet. Die Sensoren sind nicht eingeschränkt zur
Detektion eindringender Personen. Ebenso gut können als überwachungsrelevante Parameter
Schadstoffkonzentrationen, Rauch, Nebel, Erschütterungen oder biologische/chemische
Kampfstoffe detektiert werden. Es ist dabei insbesondere auch nicht
erforderlich, dass alle Sensoren mit gleichen Detektoren ausgestattet
sind. Es ist durchaus vorstellbar, dass mittels verschiedener Sensoren
unterschiedliche überwachungsrelevante
Parameter innerhalb des Geländes überwacht
werden.
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Sind
die Ortskoordinaten der Sensoren nach deren Ausbringung zunächst unbekannt
(z.B. nach einem Abwurf der Sensoren aus einem Flugzeug), so ist
es von Vorteil, dass das Programmiermodul mobil ist. Es kann sich
den Sensoren annähern,
die eigene Position ermitteln und diese mittels des Programmiermittels
dem angefahrenen Sensor übermitteln. Die
verbleibende „Ortunschärfe", die dem Abstand zwischen
dem angenäherten
Programmiermo dul und dem jeweiligen Sensor entspricht, ist vernachlässigbar,
kann jedoch bei Bedarf auch berücksichtigt
werden.
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Zweckmäßigerweise
ist zur Erfassung der eigenen Position des Programmiermoduls das
Positionserfassungsmittel ein Navigationselement, insbesondere ein
GPS- oder ein Galileo-Detektor. Auf diese Art und Weise ist die
globale Position des Programmiermoduls und damit die Position der „angefahrenen" Sensoren sicher
ermittelbar. Auch sind andere Navigationselemente für das Positionserfassungsmittel
vorstellbar, wie insbesondere Funkpeilung oder die Lokalisierung
eines Mobiltelefons durch Feststellung des Einwahlknotens.
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In
einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung umfasst das Positionserfassungsmittel
ein Triangulationsgerät,
welches mittels Referenzsensoren die Position der Sensoren ermittelt.
Dabei sind beispielsweise die Referenzsensoren selbst mit einem Navigationselement
der beschriebenen Art ausgestattet, wodurch sich deren globale Position
wiederum exakt bestimmen lässt.
Durch die Vorgabe fester Bezugspunkte (Positionen der Referenzsensoren) wird
es dann möglich,
die „feingranulare" Position der einzelnen
Sensoren in der Fläche
mit Hilfe von geometrischen Triangulationsmethoden zu bestimmen. Beispielsweise
sendet hierzu ein Sensor mit unbekannter Position im Netzwerk ein
Erkennungssignal, das von drei Referenzmodulen mit bekannter Position
empfangen wird. Bei einer Funkkommunikation lässt sich dann anhand der Feldstärkeinformation
auf die Entfernung des Sensorelements schließen. Besonders im freien Gelände ermöglicht dies
eine zuverlässige
Positionsbestimmung. Der Schnittpunkt der Entfernungskreise um die
Referenzmodule entspricht dann der gesuchten Position des entsprechenden
Sensors.
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Alternativ
kann auch bei der Ausbringung der Sensoren bereits die von jedem
Sensor belegte Fläche
berücksichtigt
werden. Werden die Sensoren gleich verteilt am Boden ausgebracht,
was bei einer großen
Sensoranzahl durchaus realistisch ist, so kann bereits hieraus eine
mittlere Distanz zwischen den einzelnen Sensoren angegeben werden.
Durch die Vernetzung der Sensoren untereinan der zu dem Sensor-Netzwerk,
bei der beispielsweise die jeweils stärksten Nachbarn miteinander
in Kontakt stehen, ergibt sich ein relativ feines geometrisches
Netz. Die an den Eckpunkten des Geländes ausgebrachten Sensoren
können
dadurch identifiziert werden, dass sie deutlich weniger Kommunikationsverbindungen zu
den Nachbar-Sensoren aufbauen können
als die im Inneren des Geländes
angeordneten Sensoren. Werden einige der Eck-Sensoren mit Hilfe
der Referenz-Sensoren exakt in ihrer Position erfasst, so kann von
dort aus wiederum die Position der einzelnen Sensoren mit Hilfe
eines Triangulationsverfahrens und der bekannten mittleren Entfernung
ins Innere des Sensor-Netzwerks vordringend ermittelt werden.
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Bei
einem mobilen Programmiermodul ist die Art und Weise, wie es sich
den einzelnen Sensoren nähert,
für die
Erfindung an sich nicht relevant. Insbesondere für einen militärischen
Einsatz des Sensor-Netzwerks ist es jedoch vorteilhaft, wenn das
mobile Programmiermodul ein Bauteil einer selbst navigierenden Drohne
ist. Die beispielsweise als ein Landroboter oder als unbemanntes
Flugobjekt ausgestaltete Drohne navigiert dann selbsttätig durch bzw. über das
Gelände
mit den darauf ausgebrachten Sensoren. Durch Kommunikation mit den
einzelnen Sensoren können
diese im Gelände
aufgespürt, dabei
ihre Position ermittelt und diesen aufgeprägt werden. Der Einsatz einer
unbemannten Drohne entbindet beispielsweise Bodentruppen vor einem
gefährlichen
Einsatz in unerforschtem Gelände.
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Zweckmäßigerweise
ist im Sensor-Netzwerk mindestens ein mit einer Kommunikationseinheit ausgestattetes
Mastermodul vorgesehen, welches als ein Interface zwischen den Sensoren
und einer externen Zentraleinheit ausgebildet ist. Derartige Mastermodule
werden mit deutlich geringerer Stückzahl als die Sensoren als
solche ausgebracht. Ein Mastermodul ist für seine Funktion als Interface
mit einer Einrichtung versehen, die insbesondere eine langreichweitige
Kommunikationsverbindung mit einem entfernt liegenden Basislager
oder einer entfernten Zentraleinheit herzustellen in der Lage ist.
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Vorteilhafterweise
weisen die Sensoren einen Kommunikationsdetektor zur Ermittlung
eines die Kommunikationsstärke
repräsentierenden
Parameters auf. Dies kann beispielsweise der Pegel des erhaltenen
Signals oder das Signal/Rauschverhältnis sein. Die Vorgabe dieser
Parameter, die zur Herstellung der Kommunikationsverbindung zu den
benachbarten Sensoren verwendet werden, definiert gewissermaßen die „Vernetzung" des Sensor-Netzwerks. Der
Kommuni kationsdetektor kann beispielsweise durch eine elektronische
Auswerteschaltung realisiert sein.
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Ob
schon das Sensor-Netzwerk insbesondere im Falle einer zivilen Anwendung
mittels elektrischer Kabelverbindungen realisiert werden kann, ist es
zweckmäßig, die
Kommunikation der Sensoren drahtlos vorzunehmen. Hierfür sind die
Kommunikationsmittel insbesondere durch optische oder funkkommunizierende
Sende- und Empfangseinheiten gebildet. Die Vernetzung der Sensoren
zu dem Sensor-Netzwerk erfolgt dann insbesondere durch Auswahl derjenigen
benachbarten Sensoren, zu denen aufgrund der lokalen Gegebenheiten
die besten Empfangs- und Sendebedingungen herrschen.
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Für die Überwachung
und Sicherung eines großräumigen Geländes ist
es zweckmäßig, wenn die
Sensoren abwerfbar ausgebildet sind. Die Sensoren werden dann rasch
und einfach durch Abwurf aus einem das Gelände überfliegenden Luftfahrzeug ausgebracht.
Die Sensoren fallen dabei beispielsweise durch einen Fallschirm
abgebremst auf das Gelände
und bleiben dort ortsfest liegen.
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Um
eine Lageveränderung
der ausgebrachten Sensoren beispielsweise auf glattem, felsigem oder
losem Untergrund zu verhindern, sind die Sensoren zweckmäßigerweise
als sich selbst ortsfest verankernd ausgebildet. Dies kann beispielsweise durch
Einschrauben eines Erdankers oder durch Verklebung mit insbesondere
felsigem Untergrund realisiert sein. Ebenso kann die Form der Sensoren
so ausgestaltet sein, dass sich diese durch die Akkumulation der
kinetischen Energie beim Aufprall selbständig in den Boden eingraben.
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Die
Erfindung bietet den Vorteil, dass mit einfach aufgebauten Sensoren
ein Sensor-Netzwerk aufgebaut werden kann, welches insbesondere
bei einem großflächigen Einsatz
einen signifikanten Kostenvorteil gegenüber direkt gekoppelten Sensor/Aktor-Wirksystemen
aufweist.
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Weiter
ist ein direktes Verfolgen von Objekten, wie insbesondere einer
eingedrungenen Person, innerhalb des Sensor-Netzwerks möglich. Man
erhält zu
jeder Zeit eine genaue Positionsinformation über das Objekt. Das sich bewegende
Objekt hinterlässt eine
Spur entlang der Sensoren, die es passiert.
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Weiter
ist insbesondere bei der Detektion von Schadstoffen oder biologischen
wie chemischen Kampfstoffen neben einer Aussage über das lokale Auftreten einer
Bedrohung durch die Verarbeitung mehrere Sensordaten die Gewinnung
von weiteren Informationen, beispielsweise über das Ausbreitungsverhalten
der Bedrohung durch Luftströmungen,
ermöglicht.
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Die
auf ein Verfahren gerichtete Aufgabe wird erfindungsgemäß durch
ein Verfahren zur Überwachung
eines Geländes
gelöst,
wobei eine Anzahl von Sensoren ortsfest in dem Gelände ausgebracht werden
und wenigstens ein mobiles Programmiermodul eingesetzt wird, wobei
sich die Sensoren durch Kommunikation selbst zu einem Sensor-Netzwerk
vernetzen, wobei das Programmiermodul die Position der Sensoren
ermittelt und diesen aufprägt, und
wobei das Sensor-Netzwerk
mittels der Sensoren ortspositionszugeordnet überwachungsrelevante Parameter überwacht.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen sind den auf ein Verfahren gerichteten
Unteransprüchen zu
entnehmen. Diesbezügliche
Vorteile können
dem zum Sensor-Netzwerk
Vorgesagten entnommen werden.
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Die
Erfindung eignet sich beispielhaft dazu, großräumige Gelände abzusperren, zu überwachen oder
zu sichern. Ein solches typisches Gelände hat etwa eine Größe von 1
km2, auf welchem etwa 10.000 Sensoren ausgebracht
werden. Der mittlere Abstand zwischen benachbarten Sensoren beträgt dabei
etwa 10 m. Zusätzlich
zu den 10.000 Sensoren werden etwa 10 Mastermodule ausgebracht,
die in der Lage sind, Funkkontakt zu einer mehr als 10 km entfernten
Zentraleinheit herzustellen.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird in einer Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigt in einer
schematischen Übersichtsdarstellung
die einzige Figur
ein in einem Gelände ausgebrachtes Sensor-Netzwerk
aus abwerfbaren Sensoren.
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In
der Figur ist schematisch ein sich selbst vernetzendes Sensor-Netzwerk 1 aus
einzelnen Sensoren 3, 3', 3'' sowie
einem dazugehörigen
Mastermodul 5 dargestellt. Die einzelnen Sensoren 3, 3', 3'' sowie das Mastermodul 5 sind
auf einem Gelände 6 durch
Abwurf aus einem das Gelände 6 überfliegenden
Hubschrauber 8 ausgebracht. Dabei entfaltet sich während der
Flugphase, wie an dem soeben abgeworfenen Sensor 10 erkennbar
ist, zum sicheren Ausbringen ein Fallschirm. Nach dem Auftreffen
der Sensoren 3 auf den Boden veran kern sich diese mittels
einer hier nicht näher
dargestellten Verankerung 13 ortsfest.
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Das
dargestellte zu überwachende
und abzusichernde Gelände 6 ist
relativ einsehbar und weist einen durchlaufenden Weg 15,
eine Baumgruppe 16, einen Grasbewuchs 17, einen
einzeln stehenden Baum 18 sowie einen Geröllhügel 19 auf.
Insgesamt sind bereits sechs Sensoren 3, 3', 3'' sowie ein Mastermodul 5 ausgebracht,
wobei der Sensor 10 sich gerade noch in der Flugphase befindet.
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Die
am Boden angelangten Sensoren 3, 3', 3'' haben
sich bereits mit ihren Nachbarn vernetzt, wobei zur Ausbildung der
jeweiligen Kommunikationsverbindung 20 jeweils derjenige
Nachbar ausgewählt
wurde, mit welchem die stärkste
Komunkiationsverbindung erreicht werden konnte. Alle Sensoren 3, 3', 3'', 10 und das Mastermodul 5 weisen
jeweils als Kommunikationsmittel eine Sende- und eine Empfangseinheit
für eine
Funkverbindung mit einer vorgegebenen Radiofrequenz auf. Die Kommunikationsverbindungen 20 wurden
durch Auswahl desjenigen Nachbarn eingerichtet, dessen Sendesignal
mit der höchsten
Feldstärke
empfangen werden konnte. So ist beispielsweise der am vorderen Rand
des Geländes 6 mittig
angeordnete Sensor 3 gegenüber dem in der linken hinteren
Ecke angeordneten Sensor 3 durch die dazwischenliegende
Baumgruppe 16 abgeschattet. Ebenso ist der mittig angeordnete
Sensor 3'' gegenüber dem
Mastermodul 5 durch die dazwischenliegende Geröllhalde 19 abgedeckt.
Diese Sensoren 3', 3'' weisen aus diesem Grund keine Kommunikationsverbindung 20 auf.
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Zur
Einprägung
der jeweiligen Position der ausgebrachten Sensoren 3 überfliegt
eine unbemannte Flugdrohne 23 in niedriger Höhe das Gelände 6.
Die Drohne 23 weist ein funkfähiges Programmiermittel 25 sowie
als Positionserfassungsmittel einen GPS-Detektor 26 auf.
Programmiermittel 25 und Positionserfassungsmittel bilden
zusammen das Programmiermodul. Beim Überfliegen des Geländes 6 erkennt
die Drohne 23 mittels des funkfähigen Programmiermittels 25 anhand
des jeweiligen Kommunikationsmittels den einzelnen ausgebrachten
Sensor 3'.
Hat die Drohne 23 einen Sensor 3' im Gelände 6 erkannt, so
ermittelt sie mittels des GPS-Detektors 26 die eigene globale
Position und überträgt diese auf
den erkannten Sensor 3',
wo er eingeprägt
wird. Für
die Ermittlung der globalen Position kommuniziert der GPS-Detektor 26 in
bekannter Art und Weise mit einem Satelliten 27.
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Das
nach Einrichtung der einzelnen Kommunikationsverbindungen 20 gebildete
Sensor-Netzwerk 1 kommuniziert mit einer Zentraleinheit 29,
die sich im dargestellten Beispiel an Bord des Hubschraubers 8 befindet,
mittels des Mastermoduls 5. Hierzu weist das Mastermodul 5 nicht
dargestellt ein Funk-Kommunikationsmittel zur Herstellung einer langreichweitigen
Funkverbindung auf. Auf diese Weise können die Informationen des
Sensor-Netzwerks 1 nicht nur mittels eines darüberfliegenden Hubschraubers 8 sondern
auch durch eine weit entfernte Basisstation empfangen werden. Die
Kommunikation des Mastermoduls 5, welches als Interface zwischen
dem Sensor-Netzwerk 1 und der Zentraleinheit 29 wirkt,
ist schematisch durch Wellen 28 angedeutet.
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Fällt die
Drohne 23 beispielsweise durch einen Abschuss aus, so sind
in dem Gelände 6 einige Referenzsensoren 3'' ausgebracht, die über einen
eigenen GPS-Detektor 32 verfügen. Weiter umfasst das Mastermodul 5 zusätzlich eine
Triangulationsgerät 30.
Mittels der ausgesetzten Referenzsensoren 3', 3'',
die eine Referenzposition bilden, kann durch Feldstärkemessungen
auf die Lage der weiteren umgebenden Sensoren 3, 3' geschlossen
werden. Durch diese Ausgestaltung ist es möglich, das Sensor-Netzwerk 1 zur
Absicherung der Überwachung des
Geländes 6 auch
dann in Betrieb zu setzen, wenn das eigentliche, im vorliegenden
Fall in der Drohne 23 vorgesehene Programmiermodul 25 ausfällt. Nachdem
durch Triangulation mittels der Referenzsensoren 3'' das Mastermodul 5 die
Position der einzelnen Sensoren 3, 3' ermittelt hat,
können
die jeweiligen Positionen den Sensoren 3', 3'' entweder mittels
des Mastermoduls 5 oder mittels der überfliegenden Zentraleinheit 29 eingeprägt werden.
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Ist
das Sensor-Netzwerk 1 etabliert, so kann mit Bewegungsdetektoren,
die auf den einzelnen Sensoren 3, 3', 3'' angeordnet
sind, mittels Infrarotstrahlung 34 die Bewegung einer eingedrungenen Person 36 nachverfolgt
werden. Da die genaue Position jedes Sensors 3, 3', 3'' bekannt ist, kann auf diese Art
und Weise die Spur der eingedrungenen Person 36 innerhalb
des Geländes 6 nachvollzogen
werden. Entsprechend können
Gegenmaßnahmen,
wie beispielsweise das Aufgreifen der Person 36 vorgenommen
werden.
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Im Übrigen enthalten
die ausgebrachten Sensoren 3, 3', 3'' neben
Bewegungsdetektoren weitere Detektoren zum Aufspüren von Erschütterungen,
mit deren Hilfe eindringende Fahrzeuge identifiziert werden können und Detektoren
zum Aufspüren von
biologischen Kampfstoffen. Hierbei können insbesondere Bio-Chips
zum Einsatz kommen.
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- 1
- Sensor-Netzwerk
- 3,
3'
- Sensoren
- 3''
- Referenzsensor
- 5
- Mastermodul
- 6
- Gelände
- 8
- Hubschrauber
- 10
- Sensor
(abgeworfen)
- 13
- Verankerung
- 15
- Weg
- 16
- Baumgruppe
- 17
- Grasbewuchs
- 18
- Baum
- 19
- Geröllhügel
- 20
- Kommunikationsverbindung
- 23
- Drohne
- 25
- Programmiermittel
- 26
- GPS-Detektor
- 27
- Satellit
- 28
- Wellen
- 29
- Zentraleinheit
- 30
- Triangulationsgerät
- 32
- GPS-Detektor
- 34
- Infrarot-Strahlung
- 36
- Person