DE102005002278A1 - Verfahren zur Geländeüberwachung und Fluggerät zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zur Geländeüberwachung und Fluggerät zur Durchführung des Verfahrens Download PDFInfo
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Abstract
Es
wird ein Verfahren zur Geländeüberwachung
und zum Feststellen einer Gefahrensituation sowie ein dafür vorgesehenes
unbemanntes Fluggerät (10)
mit einer Kameraeinrichtung (14) beschrieben, wobei das unbemannte
Fluggerät
(10) einen bestimmten Geländeabschnitt
(16), in dem eine Gefahrensituation zu erwarten oder nicht auszuschließen ist,
entlang einer Flugbahn (18, 20) überfliegt
und mit seiner Kameraeinrichtung (14) kontinuierlich aufeinanderfolgend
Erstbilder des Geländeabschnittes
(16) aufnimmt, deren Bilddaten eine Vergleichsbasis bilden. Das
unbemannte Fluggerät
(10) überfliegt
den Geländeabschnitt
(16) erneut mindestens einmal entlang der gleichen Flugbahn (18,
20) und nimmt dabei kontinuierlich aufeinanderfolgend Zweitbilder
des Geländeabschnittes
(16) auf, deren Bilddaten mit den die Vergleichsbasis bildenden
Bilddaten der Erstbilder verglichen werden. Das unbemannte Fluggerät (10) weist
einen Sender (38) auf, der an eine einen Empfänger (72) und eine Bildaufzeichnungseinrichtung
(40) aufweisende Bodenstation (12) ein Alarmsignal sendet, wenn
die Bilddaten eines Zweitbildes sich von den Bilddaten der Erstbilder,
der Gefahrensituation entsprechend, wesentlich unterscheiden.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 zur Geländeüberwachung und zum Feststellen einer Gefahrensituation in dem überwachten Gelände, sowie ein unbenanntes Fluggerät zur Durchführung dieses Verfahrens.
- Die Geländeüberwachung erfolgt bislang beispielsweise mittels bemannter Flugzeuge bzw. Hubschrauber. Flugzeuge und Hubschrauber benötigen jedoch eine Mannschaft. Um eine solche Mannschaft einzusparen, wurden zur Geländeüberwachung und zum Feststellen einer Gefahrensituation in dem überwachten Gelände auch bereits unbemannte Fluggeräte vorgeschlagen. Diese unbemannten Fluggeräte weisen eine Kameraeinrichtung auf, die im sichtbaren oder im infraroten Wellenbereich Aufnahmen macht, deren Bilddaten mittels eines am Fluggerät vorgesehen Senders an eine Bodenstation übertragen werden. Die Bodenstation ist mit einem Monitor ausgerüstet, der von einem Beobachter permanent überwacht wird, um eine entsprechende Gefahrensituation feststellen zu können. Ein solcher Beobachter kann jedoch nur eine gewisse Zeit lang den Monitor aufmerksam beobachten, d. h. nach einer längeren Beobachtungszeit ist nicht auszuschließen, dass von dem Beobachter eine vom unbemannten Fluggeräte festgestellte Gefahrensituation übersehen wird.
- In Kenntnis dieser Gegebenheiten liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Art und ein dafür vorgesehenes unbemanntes Fluggerät zu schaffen, wobei es nicht erforderlich ist, dass ein Beobachter einen Monitor der Bodenstation dauernd beobachtet, so dass ein ungewolltes Übersehen einer festgestellten Gefahrensituation ausgeschlossen ist.
- Diese Aufgabe wird verfahrensgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in den Ansprüchen 2 bis 12 gekennzeichnet.
- Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird gegenständlich mit einem unbemannten Fluggerät gelöst, wie es im Anspruch 13 beansprucht ist. Bevorzugte Aus- bzw. Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Fluggerätes sind in den Ansprüche 14 bis 19 gekennzeichnet.
- Mit der Erfindung ist in vorteilhafter Weise eine autonome Überwachung eines Geländestreifens möglich, um in diesem Geländestreifen eine mögliche Gefahrensituation festzustellen. Dadurch, dass erfindungsgemäß an die Bodenstation ein Alarmsignal gesendet wird, wenn das unbemannte Fluggerät im überwachten Geländestreifen eine Gefahrensituation feststellt, ist es in vorteilhafter Weise nicht erforderlich, dass ein Beobachter einen Bildschirm an der Bodenstation ständig zu beobachten, sondern nur wenn an der Bodenstation ein entsprechendes Alarmsignal ankommt, d.h. an der Bodenstation ein Alarm ausgelöst wird. Bei diesem Alarm handelt es sich vorzugsweise um einen akustischen Alarm, der durch einen optischen Alarm unterstützt sein kann.
- Erfindungsgemäß überfliegt das unbemannte Fluggerät einen bestimmten Geländeabschnitt, in dem eine Gefahrensituation zu erwarten oder nicht auszuschließen ist, entlang einer Flugbahn und nimmt mit seiner Kameraeinrichtung kontinuierlich, d.h. kontinuierlich aufeinanderfolgend, Erstbilder des Geländeabschnittes auf, deren Bilddaten dann eine Vergleichsbasis bilden. Das unbemannten Fluggerät überfliegt den besagten Geländeabschnitt erneut mindestens einmal bzw. wiederholt entlang der gleichen Flugbahn und nimmt dabei kontinuierlich, d.h. kontinuierlich aufeinanderfolgend Zweitbilder des Geländeabschnittes auf, deren Bilddaten mit den die Vergleichsbasis bildenden Bilddaten der Erstbilder verglichen werden. Das unbemannte Fluggerät weist einen Sender auf, der an eine einen Empfänger und eine Bildaufzeichnungseinrichtung aufweisende Bodenstation ein Alarmsignal sendet, wenn die Bilddaten eines Zweitbildes sich von den Bilddaten der Erstbilder – der Gefahrensituation entsprechend – wesentlich unterscheiden.
- Bei dem genannten Geländeabschnitt kann es sich um einen Geländeabschnitt entlang einer Staatsgrenze, um eine Wasserfläche oder dergleichen handeln. Im ersteren Falle kann die Erfindung also beispielsweise beim Bundesgrenzschutz zur autonomen Grenzüberwachung eingesetzt werden. Im letzteren Falle kann es sich um eine Gewässerüberwachung durch eine Umweltschutzbehörde oder dergleichen handeln. Desgleichen ist erfindungsgemäß bspw. eine Verkehrsüberwachung oder ein Objektschutz möglich. Bei den Streitkräften kann die Erfindung zur Aufklärung, zum Objektschutz, zum Sensieren von ABC-Kampfstoffen usw. zur Anwendung gelangen.
- Zweckmäßig ist es, wenn das ein GPS (Global Positioning System) aufweisende unbemannte Fluggerät mit dem Alarmsignal auch Positionsdaten des Ortes der Gefahrensituation an die Bodenstation sendet. Damit ist unverzüglich eine Feststellung einer Gefahrensituation nach Art und Lage möglich.
- Das unbemannte Fluggerät kann mittels eines Autopiloten autonom gesteuert werden. Eine andere Möglichkeit besteht beispielsweise darin, dass das Fluggerät ferngesteuert wird.
- Zur Realisierung des erfindungsgemäßen Verfahrens weist das unbemannten Fluggerät vorzugsweise einen Rechner mit einem Speicher auf, wobei der Speicher zum Speichern der Bilddaten stationärer Erstbilder als Vergleichsbasis und der Rechner zum Vergleichen der Bilddaten der Zweitbilder mit den Bilddaten der Erstbilder und zum Auslösen eines Alarmsignals an die Bodenstation vorgesehen ist, wenn sich die Bilddaten der Zweitbilder, der in den Rechner einprogrammierten Gefahrensituation entsprechend, wesentlich von den Bilddaten der Erstbilder unterscheiden. Derartige stationäre Erstbilder werden beispielsweise bei der oben erwähnten autonomen Grenzüberwachung, bei der Gewässerüberwachung, beim Objektschutz oder dergleichen verarbeitet. Bei der Verkehrsüberwachung oder dergleichen ist es bevorzugt, wenn das unbemannte Fluggerät einen Rechner mit einem Speicher aufweist, wobei der Speicher zum Speichern der Bilddaten dynamische Erstbilder als Vergleichsbasis und der Rechner zum Vergleich der Bilddaten der Zweitbilder mit den Bilddaten der Erstbilder und zum Auslösen eines Alarmsignals an die Bodenstation vorgesehen ist, wenn sich die Bilddaten der Zweitbilder, der in den Rechner einprogrammierten Gefahrensituation entsprechend, wesentlich von den Bilddaten der Erstbilder unterscheiden. Solange nämlich der Verkehr entlang einer überwachten Straße fließt, werden dynamische Erstbilder aufgenommen. Kommt der Verkehr beispielsweise unfallbedingt zum Stehen, so werden die entsprechenden Zweitbilder aufgenommen und festgestellt, dass sich diese von den Bilddaten der Erstbilder wesentlich unterscheiden, so dass ein Alarm ausgelöst wird.
- Bei der Verarbeitung stationärer Erstbilder kann als Kameraeinrichtung eine Kamera für sichtbares Licht und/oder eine Infrarotkamera verwendet werden. Bei der Verarbeitung dynamischer Erstbilder kann als Kameraeinrichtung ein Radargerät verwendet werden, um den Radardopplereffekt auszunutzen.
- Wie bereits erwähnt worden ist, kann an der Bodenstation ein Empfänger mit einem Monitor und einer Alarmeinrichtung verwendet werden. Desgleichen ist es möglich, dass ein mit einer Bekämpfungseinrichtung wirkverbundener Empfänger verwendet wird. Bei einem Verfahren der zuletzt genannten Art geht es beispielsweise darum, ein Feldlager zu schützen, indem das unbemannte Fluggerät das Feldlager umkreist oder eine bestimmte Strecke, in deren Nähe eine Gefahrensituation vermutet wird, wiederholt entlang der gleichen Flugbahn abfliegt und bei Erkennen einer Gefahrensituation unverzüglich die Bekämpfungseinrichtung, bei der es sich z.B. um einen Haubitze handelt, nach vorheriger Überprüfung, zur Auslösung bringt.
- Um den Speicher des unbemannten Fluggerätes nicht besonders groß dimensionieren zu müssen, ist es zweckmäßig, wenn nach der Feststellung einer Gefahrensituation durch Vergleich der Bilddaten der Zweitbilder mit den Bilddaten der Erstbilder und Feststellung eines entsprechenden wesentlichen Unterschiedes zwischen diesen, eine Löscheinrichtung die Bilddaten aller älteren Zweitbilder vor einer bestimmten Zeitspanne vor dem Zeitpunkt des Erkennens der Gefahrensituation löscht und der Sender des Fluggerätes die in dieser Zeitspanne unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Gefahrensituation liegenden Bilddaten der älteren Zweitbilder sowie die Bilddaten von Zweitbildern, die innerhalb einer bestimmten Zeitspanne ab dem Erkennen der Gefahrensituation liegen, an den Empfänger überträgt und mittels der Alarmeinrichtung an der Bodenstation ein Alarm ausgelöst wird. Bei diesem Verfahren werden also nur Bilddaten innerhalb einer bestimmten Zeitspanne vor dem Zeitpunkt des Erkennens der Gefahrensituation und nach demselben an den Empfänger übertragen, so dass ein Beobachter an der Bodenstation alle diese Bilder betrachten und die jeweils erforderliche Aktion auslösen kann. Das gilt insbesondere für nicht lebensbedrohende Gefahrensituationen. Bei lebensbedrohenden Gefahrensituationen, wie sie beispielsweise in einem Feldlager bzw. in einer terroristischen Umgebung oder dergleichen nicht ausgeschlossen werden können, ist es bevorzugt, wenn unmittelbar bei der Feststellung einer Gefahrensituation, durch Vergleich der Bilddaten der Zweitbilder mit den Bilddaten der Erstbilder und Feststellung eines entsprechenden wesentlichen Unterschiedes zwischen diesen, mittels des Senders des unbemannten Fluggerätes unverzüglich an den mit einer Bekämpfungseinrichtung wirkverbundenen Empfänger ein Alarmsignal übertragen wird, das auch Positionsdaten der Gefahrenstelle enthält, wobei das Alarmsignal dazu geeignet ist, die Bekämpfungseinrichtung, bei der es sich z.B. um eine Haubitze oder dergleichen handelt, nach Überprüfung durch einen Beobachter, sofort zu aktivieren d.h. auszulösen, um die Gefahr zu beseitigen.
- Das erfindungsgemäße unbemannte Fluggerät weist zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens eine Kameraeinrichtung zur kontinuierlichen, d.h. kontinuierlich aufeinanderfolgenden Aufnahme von eine Vergleichsbasis bildenden Erstbildern und zur Erzeugung entsprechender Bilddaten während des Überfliegens eines bestimmten Geländeabschnittes, in dem eine Gefahrensituation zu erwarten oder nicht auszuschließen ist, und zur kontinuierlichen, d.h. kontinuierlich aufeinanderfolgenden Aufnahme von Zweitbildern und zur Erzeugung entsprechender Bilddaten während mindestens eines weiteren Überfliegens des Geländeabschnittes entlang der gleichen Flugbahn, wenn das Fluggerät außerdem einen Rechner mit einem Speicher zum Speichern der Bilddaten der Erstbilder und zum Speichern der Bilddaten der Zweitbilder, und einen Komparator auf, der die Bilddaten der Erstbilder mit Bilddaten der Zweitbilder vergleicht und ein Alarmsignal generiert, wenn sich die Bilddaten der Zweitbilder von den Bilddaten der Erstbilder, der Gefahrensituation entsprechend, wesentlich unterscheiden. Bevorzugt ist es hierbei, wenn das unbemannte Fluggerät ein GPS zum Feststellen des Ortes der Gefahrensituation aufweist.
- Zur Verbindung des unbemannten Fluggerätes mit einer Bodenstation weist das Fluggerät einen Sender zum Emittieren der Bilddaten der Erst- und Zweitbilder sowie der Ortsdaten der Gefahrensituation an die Bodenstation auf.
- Zum wiederholten Abfliegen entlang der gleichen Flugbahn kann das unbemannte Fluggerät eine Autopilot-Steuerung aufweisen. Desgleichen ist es möglich, dass das Fluggerät eine Fernsteuerung aufweist.
- Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles des erfindungsgemäßen unbemannten Fluggerätes mit zugehöriger Bodenstation, sowie aus schematischen Darstellungen zur Verdeutlichung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
- Es zeigen:
-
1 schematisch eine Ausbildung des Fluggerätes in Kombination mit einer davon entfernten Bodenstation, -
2 eine schematische Darstellung eines eine Staatsgrenze enthaltenden Geländeabschnittes sowie eines diesen Geländeabschnitt wiederholt abfliegenden unbemannten Fluggerätes, und -
3 eine der2 prinzipiell ähnliche schematische Darstellung eines ein Feldlager wiederholt umfliegenden unbemannten Fluggerätes bzw. eines entlang eines Gefahrenbereiches eine lineare Flugbahn wiederholt abfliegenden unbemannten Fluggerätes. -
1 zeigt schematisch in einer Draufsicht ein unbemanntes Fluggerät10 und davon beabstandet eine Bodenstation12 . Das unbemannte Fluggerät10 weist eine Kameraeinrichtung14 auf, die zur kontinuierlichen, d.h. zur kontinuierlich aufeinanderfolgenden Aufnahme von Erstbildern während des Überfliegens eines bestimmten Geländeabschnittes vorgesehen ist. Ein solcher Geländeabschnitt ist beispielsweise in2 dargestellt und mit der Bezugsziffer16 bezeichnet. Das unbemannte Fluggerät10 überfliegt den Geländeabschnitt16 mindestens zweimal oder mehrfach. Das ist in2 durch die endlose Schleifenbahn18 und in3 durch die endlose Kreisbahn20 angedeutet. Eine Staatsgrenze ist in2 mit der Bezugsziffer22 bezeichnet. - Im Geländeabschnitt
16 befinden sich stationäre Landmarken24 . Diese stationären Landmarken, wie beispielsweise Strommasten, Felsen, Türme oder dergleichen, sind Elemente der genannten Erstbilder. Treten beispielsweise in den überwachten Geländeabschnitten16 Menschen, die mit der Bezugsziffer26 bezeichnet sind, ein, die die Staatsgrenze22 illegal überschreiten wollen, so werden diese vom unbemannten Fluggerät10 , d.h. von der Kameraeinrichtung14 desselben, erkannt. Die Kameraeinrichtung14 des unbemannten Fluggerätes10 macht also beispielsweise während eines weiteren Überfliegens des Geländeabschnittes16 entlang der gleichen Flugbahn18 kontinuierlich, d.h. kontinuierlich aufeinanderfolgend Aufnahmen von Zweitbildern, die nun außer den Landmarken24 auch die Menschen26 enthalten, wobei die Menschen26 eine entsprechende Gefahrensituation bilden. - Das unbemannte Fluggerät
10 (siehe1 ) weist einen Rechner28 mit einem Speicher30 auf. Der Rechner28 ist mit der Kameraeinrichtung14 verbunden. Das ist durch die Pfeillinie32 angedeutet. Der Speicher30 dient zum Speichern der Bilddaten der eine Vergleichsbasis bildenden Erstbilder und zum Speichern der Bilddaten der Zweitbilder. Der Rechner28 weist außerdem einen Komparator34 auf, der die Bilddaten der Erstbilder mit den Bilddaten der Zweitbilder vergleicht und ein Alarmsignal generiert, wenn sich die Bilddaten der Zweitbilder von den Bilddaten der Erstbilder, der Gefahrensituation entsprechend, wesentlich unterscheiden. Das Generieren des Alarmsignales ist in1 durch den Pfeil36 angedeutet. Der Komparator34 ist mit einem Sender38 des unbemannten Fluggerätes10 verbunden, der zum Abstrahlen der Bilddaten der Erst- und Zweitbilder an die Bodenstation12 vorgesehen ist. Diese Bilddaten-Abstrahlung ist durch den Wellenlinienpfeil40 verdeutlicht. Mit den Bilddaten der Erst- und Zweitbilder werden gleichzeitig die Ortsdaten der Gefahrensituation an die Bodenstation12 abgestrahlt. Zu diesem Zwecke weist das unbemannte Fluggerät10 ein GPS42 auf, das mit dem Sender38 zusammengeschaltet ist, was durch den Pfeil44 angedeutet ist. - Das unbemannte Fluggerät
10 weist eine Autopilot-Steuerung46 auf. Desgleichen ist es möglich, dass das unbemannte Fluggerät10 eine Fernsteuerung aufweist. - Die Bodenstation
12 weist einen Monitor48 und eine Alarmeinrichtung50 auf. Die Alarmrichtung50 der Bodenstation12 wirkt aktiviert, wenn die Bilddaten eines Zweitbildes sich von den Bilddaten der eine Vergleichsbasis bildenden Erstbilder – der jeweiligen Gefahrensituation entsprechend – wesentlich unterscheiden. Erst wenn die Alarmeinrichtung50 aktiviert ist, braucht ein Beobachter an der Bodenstation12 den Monitor48 zu beobachten, um die jeweilige Gefahrensituation zu erfassen und die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Gefahrensituation zu beseitigen. -
3 verdeutlicht schematisch eine Situation, bei der z.B. ein Feldlager52 von Terroristen mit einer Rakete54 bedroht wird. Das unbemannte Fluggerät10 umfliegt das Feldlager52 beispielsweise wiederholt entlang der Kreisbahn20 oder das Fluggerät10 fliegt wiederholt entlang einer geradlinigen Schleifenbahn18 – ähnlich der2 –, wenn feststeht, wo die besagte Rakete54 gegebenenfalls zu erwarten ist. - Um den Speicher
30 (siehe1 ) nicht unnötig groß dimensionieren zu müssen, kann eine Löscheinrichtung56 vorgesehen sein, die dazu dient, die Bilddaten aller älteren Zweitbilder, die in3 mit x dargestellt und mit der Bezugsziffer58 bezeichnet sind, vor einer bestimmten Zeitspanne60 vor dem Zeitpunkt62 des Erkennens der Gefahrensituation54 löscht, und der Sender38 (siehe1 ) des unbemannten Fluggerätes10 die in dieser Zeitspanne60 unmittelbar vor dem Zeitpunkt62 des Erkennens der Gefahrensituation liegenden Bilddaten der älteren Zweitbilder, die in3 mit der Bezugsziffer64 bezeichnet sind, sowie die Bilddaten66 von Zweitbildern, die innerhalb einer bestimmten Zeitspanne68 ab dem Erkennen der Gefahrensituation liegen, an den Empfänger überträgt und mittels der Alarmeinrichtung50 an der Bodenstation12 ein Alarm ausgelöst wird bzw. unmittelbar bei der Feststellung der Gefahrensituation durch Vergleich der Bilddaten der Zweitbilder mit den Bilddaten der Erstbilder und Feststellung eines entsprechenden wesentlichen Unterschiedes zwischen diesen, mittels des Senders38 des unbemannten Fluggerätes unverzüglich an den mit einer Bekämpfungseinrichtung70 , bei der es sich z.B. um eine Haubitze handelt, wirkverbundenen Empfänger72 ein Alarmsignal übertragen wird, das auch Positionsdaten der Gefahrenstelle54 enthält, so dass die Gefahrenstelle54 nach Erkennen unverzüglich mit der Bekämpfungseinrichtung70 bekämpft werden kann. - Der Empfänger
72 der Bodenstation12 ist auch in1 schematisch durch einen Block verdeutlicht. -
- 10
- unbemanntes Fluggerät
- 12
- Bodenstation
- 14
- Kameraeinrichtung
(von
10 ) - 16
- Geländeabschnitt
- 18
- Schleifenbahn
(von
10 ) - 20
- Kreisbahn
(von
10 ) - 22
- Staatsgrenze
(in
16 ) - 24
- Landmarken
(in
16 ) - 26
- Menschen
(in
16 ) - 28
- Rechner
(von
10 ) - 30
- Speicher
(von
10 ) - 32
- Pfeil
(zwischen
14 und28 ) - 34
- Komparator
(von
28 ) - 36
- Pfeil
(zwischen
34 und38 ) - 38
- Sender
(von
10 ) - 40
- wellenförmiger Pfeil
(zwischen
38 und12 bzw.72 ) - 42
- GPS
(von
10 ) - 44
- Pfeil
(zwischen
42 und38 ) - 46
- Autopilot-Steuerung
(von
10 ) - 48
- Monitor
(von
12 ) - 50
- Alarmeinrichtung
(von
12 ) - 52
- Feldlager
- 54
- Rakete
- 56
- Löscheinrichtung
(von
28 ) - 58
- Bilddaten älterer Bilder
- 60
- vergangene Zeitspanne
- 62
- Zeitpunkt des Erkennens einer Gefahrensituation
- 64
- ältere zweite Bilder
- 66
- Bilddaten
(nach
62 ) - 68
- Zeitspanne
(nach
68 ) - 70
- Bekämpfungseinrichtung
(von
52 für54 ) - 72
- Empfänger (an
12 )
Claims (19)
- Verfahren zur Geländeüberwachung und zum Feststellen einer Gefahrensituation mittels eines eine Kameraeinrichtung (
14 ) aufweisenden unbemannten Fluggerätes (10 ), dadurch gekennzeichnet, dass das unbemannte Fluggerät (10 ) einen bestimmten Geländeabschnitt (16 ), in dem eine Gefahrensituation zu erwarten oder nicht auszuschließen ist, entlang einer Flugbahn (18 ,20 ) überfliegt und mit seiner Kameraeinrichtung (14 ) kontinuierlich aufeinanderfolgend Erstbilder des Geländeabschnittes (16 ) aufnimmt, deren Bilddaten eine Vergleichsbasis bilden, und dass das unbemannte Fluggerät (10 ) den Geländeabschnitt (16 ) erneut mindestens einmal entlang der gleichen Flugbahn (18 ,20 ) überfliegt und dabei kontinuierlich aufeinanderfolgend Zweitbilder des Geländeabschnittes (16 ) aufnimmt, deren Bilddaten mit den die Vergleichsbasis bildenden Bilddaten der Erstbilder verglichen werden, und dass das einen Sender (38 ) aufweisende unbemannten Fluggerät (10 ) an eine einen Empfänger (72 ) und eine Bildaufzeichnungseinrichtung (40 ) aufweisende Bodenstation (12 ) ein Alarmsignal sendet, wenn die Bilddaten eines Zweitbildes sich von den Bilddaten der Erstbilder – der Gefahrensituation entsprechend – wesentlich unterscheiden. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das ein GPS (
42 ) aufweisende unbemannten Fluggerät (10 ) mit dem Alarmsignal auch Positionsdaten des Ortes der Gefahrensituation an die Bodenstation (12 ) sendet. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das unbemannte Fluggerät (
10 ) autonom gesteuert wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das unbemannte Fluggerät (
10 ) ferngesteuert wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das unbemannte Fluggerät (
10 ) einen Rechner (28 ) mit einem Speicher (30 ) aufweist, wobei der Speicher (30 ) zum Speichern der Bilddaten stationärer Erstbilder als Vergleichsbasis und der Rechner (28 ) zum Vergleichen der Bilddaten der Zweitbilder mit den Bilddaten der Erstbilder und zum Auslösen eines Alarmsignals an die Bodenstation (12 ) vorgesehen ist, wenn sich die Bilddaten der Zweitbilder, der in den Rechner (28 ) einprogrammierten Gefahrensituation entsprechend, wesentlich von den Bilddaten der Erstbilder unterscheiden. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das unbemannte Fluggerät (
10 ) einen Rechner (28 ) mit einem Speicher (30 ) aufweist, wobei der Speicher (30 ) zum Speichern der Bilddaten dynamischer Erstbilder als Vergleichsbasis und der Rechner (28 ) zum Vergleichen der Bilddaten der Zweitbilder mit den Bilddaten der Erstbilder und zum Auslösen eines Alarmsignals an die Bodenstation (12 ) vorgesehen ist, wenn sich die Bilddaten der Zweitbilder, der in den Rechner (28 ) einprogrammierten Gefahrensituation entsprechend, wesentlich von den Bilddaten der Erstbilder unterscheiden. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Kameraeinrichtung (
14 ) eine Kamera für sichtbares Licht und/oder eine Infrarotkamera verwendet wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Kameraeinrichtung (
14 ) ein Radargerät verwendet wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Bodenstation (
12 ) ein Empfänger (72 ) mit einem Monitor (48 ) und eine Alarmeinrichtung (50 ) verwendet wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein mit einer Bekämpfungseinrichtung (
70 ) wirkverbundener Empfänger (72 ) verwendet wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass nach der Feststellung einer Gefahrensituation, durch Vergleich der Bilddaten der Zweitbilder mit den Bilddaten der Erstbilder und Feststellung eines entsprechenden wesentlichen Unterschiedes zwischen diesen, eine Löscheinrichtung (
56 ) die Bilddaten aller älteren Zweitbilder (64 ) vor einer bestimmten Zeitspanne (60 ) vor dem Zeitpunkt (62 ) des Erkennens der Gefahrensituation löscht und der Sender (38 ) des unbemannten Fluggerätes (10 ) die in dieser Zeitspanne (60 ) unmittelbar vor dem Zeitpunkt (62 ) des Erkennens der Gefahrensituation liegenden Bilddaten der älteren Zweitbilder (64 ) sowie die Bilddaten (66 ) von Zweitbildern, die innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (68 ) ab dem Zeitpunkt (62 ) des Erkennens der Gefahrensituation liegen, an den Empfänger (72 ) überträgt und mittels der Alarmeinrichtung (50 ) an der Bodenstation (12 ) ein Alarm ausgelöst wird. - Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass unmittelbar bei der Feststellung einer Gefahrensituation, durch Vergleich der Bilddaten der Zweitbilder mit den Bilddaten der Erstbilder und Feststellung eines entsprechenden wesentlichen Unterschiedes zwischen diesen, mittels des Senders (
38 ) des unbemannten Fluggerätes (10 ) unverzüglich an den mit einer Bekämpfungseinrichtung (70 ) wirkverbundenen Empfänger (72 ) ein Alarmsignal übertragen wird, das auch Positionsdaten der Gefahrenstelle enthält. - Unbemannte Fluggerät zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das unbemannte Fluggerät (
10 ) eine Kameraeinrichtung (14 ) zur kontinuierlich aufeinanderfolgenden Aufnahme von eine Vergleichsbasis bildenden Erstbildern und zur Erzeugung entsprechender Bilddaten während des Überfliegens eines bestimmten Geländeabschnittes (16 ), in dem eine Gefahrensituation zu erwarten oder nicht auszuschließen ist, und zur kontinuierlich aufeinanderfolgenden Aufnahme von Zweitbildern und zur Erzeugung entsprechender Bilddaten während mindestens eines weiteren Überfliegens des Geländeabschnittes (16 ) entlang der gleichen Flugbahn (18 ,20 ) aufweist, dass das unbemannte Fluggerät (10 ) außerdem einen Rechner (28 ) mit einem Speicher (30 ) zum Speichern der Bilddaten der Erstbilder und zum Speichern der Bilddaten der Zweitbilder und einen Komparator (34 ) aufweist, der die Bilddaten der Erstbilder mit den Bilddaten der Zweitbilder vergleicht und ein Alarmsignal generiert, wenn sich die Bilddaten der Zweitbilder von den Bilddaten der Erstbilder, der Gefahrensituation entsprechend, wesentlich unterscheiden. - Unbemanntes Fluggerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Fluggerät (
10 ) ein GPS (42 ) zum Feststellen des Ortes der Gefahrensituation aufweist. - Unbemanntes Fluggerät nach Anspruch 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Fluggerät einen Sender (
38 ) zum Abstrahlen der Bilddaten der Erst- und Zweitbilder sowie der Ortsdaten der Gefahrensituation an eine Bodenstation (12 ) aufweist. - Unbemanntes Fluggerät nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Fluggerät eine Autopilot-Steuerung aufweist.
- Unbemanntes Fluggerät nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Fluggerät eine Fernsteuerung aufweist.
- Unbemanntes Fluggerät nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Kameraeinrichtung (
14 ) eine Kamera für sichtbares Licht und/oder eine Infrarotkamera aufweist. - Unbemanntes Fluggerät nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Kameraeinrichtung (
14 ) ein Radargerät aufweist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE200510002278 DE102005002278A1 (de) | 2005-01-18 | 2005-01-18 | Verfahren zur Geländeüberwachung und Fluggerät zur Durchführung des Verfahrens |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE200510002278 DE102005002278A1 (de) | 2005-01-18 | 2005-01-18 | Verfahren zur Geländeüberwachung und Fluggerät zur Durchführung des Verfahrens |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE102005002278A1 true DE102005002278A1 (de) | 2006-07-27 |
Family
ID=36650390
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE200510002278 Ceased DE102005002278A1 (de) | 2005-01-18 | 2005-01-18 | Verfahren zur Geländeüberwachung und Fluggerät zur Durchführung des Verfahrens |
Country Status (1)
| Country | Link |
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