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Die
Erfindung betrifft den Rotationsdruck, bevorzugt den Rollendruck.
Sie kann mit Vorteil insbesondere für den mit Feuchtmittel arbeitenden
Druck, bevorzugt den Offsetdruck, eingesetzt werden. Eine typische
Anwendung ist der Zeitungsdruck.
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Insbesondere
im Nassoffset-Zeitungsrollendruck sind der Fan-Out-Effekt und die
damit einhergehenden Probleme bezüglich der Druckqualität bekannt.
Durch die Aufnahme von Feuchtmittel und Farbe erfährt die
unter Zugspannung stehende Bahn eine Querdehnung bzw. Verbreiterung,
worunter vor allem im Mehrfarbendruck die Druckqualität leidet. Dem
Phänomen
wird üblicherweise
mit auf die Bahn wirkenden Anti-Fan-Out-Einrichtungen, beispielsweise
Anti-Fan-Out-Rollern oder -Walzen, begegnet. Lediglich beispielhaft
seien die
DE 35 45
270 C1 , die
DE
103 41 229 A1 und die
WO 88/05022 A1 genannt.
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Vor
diesem Hintergrund ist es eine Aufgabe der Erfindung, die Druckqualität einer
in mehreren Druckspalten bedruckten Bahn weiter zu verbessern.
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Die
Erfindung setzt bei dem Gedanken an, dass eine Bahn vor dem Druck
längs in
Teilbahnen geschnitten werden sollte, da der Problematik der Querdehnung
bei jeder der Teilbahnen leichter begegnet werden kann als bei einer
breiteren Ausgangsbahn. Über
die Breite einer beispielsweise ein- oder zwei-seiten-breiten Teilbahn
spielt die Querdehnung eine deutlich geringere Rolle als bei einer
beispielsweise vier- oder sechs-seiten-breiten Ausgangsbahn. Nach
der Erfindung werden die Teilbahnen jedoch nicht einfach durch Druckspalte
gefordert und dort bedruckt, sondern es wird auf wenigstens eine
der Teilbahnen so eingewirkt, dass sich deren Bahnweg zwischen den
Druckspalten relativ zu dem Bahnweg der anderen oder wenigstens
einer anderen Teilbahn verlängert
oder verkürzt,
um unterschiedliche Längendehnungen,
welche die Teilbahnen zwischen den Druckspalten erfahren, auszugleichen,
d. h. zu kompensieren. Es werden im Ergebnis in Bezug auf die Querdehnung
leichter beherrschbare Teilbahnen bedruckt und diese Teilbahnen
ferner in Bezug auf Längendehnungsunterschiede
kompensiert. Auf diese Weise wird ein in Bezug auf Querdehnungs-
und Längendehnungsvariationen
verbessertes Druckergebnis erhalten.
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Eine
Rotationsdruckmaschine, wie die Erfindung sie betrifft, umfasst
demgemäß eine Schneideinrichtung
zum Längsschneiden
der Bahn in Teilbahnen. So können
vier-seiten-breite
oder sechs-seiten-breite Bahnen, die bevorzugte Beispiele für Ausgangsbahnen
sind, insbesondere in zwei-seiten-breite oder ein-seiten-breite
Teilbahnen oder Kombinationen derartiger Teilbahnen längs geschnitten
werden. Die Rotationsdruckmaschine umfasst des Weiteren wenigstens
zwei Zylinderpaare, nämlich
ein erstes Zylinderpaar, das auf einem Bahnweg der Bahn oder der
Teilbahnen nach der Schneideinrichtung angeordnet ist und einen
ersten Druckspalt für die
Bahn oder die Teilbahnen bildet, und ein weiteres Zylinderpaar,
das auf dem Bahnweg nach dem ersten Zylinderpaar angeordnet ist
und einen weiteren Druckspalt für
die Bahn oder Teilbahnen bildet. In den beiden Druckspalten wird
die Bahn oder werden die Teilbahnen vorzugsweise mit zwei unterschiedlichen Farben
bedruckt. Nach der Erfindung umfasst die Rotationsdruckmaschine
ferner einen auf dem Bahnweg zwischen den Zylinderpaaren angeordneten Längendehnungs-Kompensator,
der für
wenigstens eine der Teilbahnen eine Umschlingungsachse bildet und
für eine
Kompensation von Unterschieden der Längsdehnung Teilbahnen quer
zu der Umschlingungsachse bewegbar ist, so dass in Abhängigkeit von
dem Längendehnungsunterschied
der Bahnweg der betreffenden Teilbahn im Vergleich zu dem Bahnweg
zu der wenigstens einen anderen Teilbahn oder wenigstens einer der
mehreren anderen Teilbahnen verlängert
oder verkürzt
wird. Die Längendehnungsvariation
wird so kompensiert, dass die Teilbahnen in dem gemeinsamen weiteren
Druckspalt in Bezug auf das Umfangsregister registerhaltig bedruckt
werden.
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Wird
die Bahn stets nur in zwei Teilbahnen geschnitten, genügt im Grunde
ein Längendehnungs-Kompensator
für nur
eine der Teilbahnen. Für den
allgemeinen Fall von n Teilbahnen, genügt es, wenn der Längendehnungs-Kompensator
für n-1 Teilbahnen
je eine Umschlingungsachse bildet, die jeweils relativ zu den anderen
Umschlingungsachsen quer bewegbar ist. In bevorzugten Ausführungen
bildet der Längendehnungs-Kompensator
jedoch für jede
Teilbahn, die mittels der Schneideinrichtung aus der Ausgangsbahn
erhalten werden kann, eine einzeln querbewegbare Umschlingungsachse.
In derartigen Ausführungen
umfasst der Längendehnungs-Kompensator
n mechanisch unabhängig
voneinander bewegbare Kompensatorstrukturen, d. h. wenigstens n-1
und bevorzugter n Kompensatorstrukturen, die je eine der Umschlingungsachsen
bilden und die mechanisch unabhängig
voneinander verstellbar sind.
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Die
wenigstens eine Kompensatorstruktur des Längendehnungs-Kompensators oder
die bevorzugt mehreren Kompensatorstrukturen ist oder sind vorzugsweise
je zylindrisch mit einer zur Umschlingungsachse oder zur jeweiligen
Umschlingungsachse parallelen Umfangsfläche. Bevorzugt weist oder weisen
die Umschlingungsachse oder mehreren Umschlingungsachsen parallel
zu den Drehachsen der Zylinderpaare. Auf diese Weise wird am einfachsten erreicht,
dass die Teilbahnen wie bevorzugt durch den Längendehnungs-Kompensator seitlich
nicht versetzt werden. Ein derartiger Längendehnungs-Kompensator wirkt
in der Art einer Schnittregister-Einstelleinrichtung, legt allerdings
für die
Kompensation von Längendehnungsvariationen
im Vergleich zu den Stellwegen bekannter Schnittregister-Einstelleinrichtungen
nur geringe Stellwege zurück.
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Die
wenigstens eine Kompensatorstruktur oder die bevorzugt mehreren
Kompensatorstrukturen des Längendehnungs-Kompensators
wird oder werden je bevorzugt in der laufenden Produktion in allen Betriebszuständen von
der oder den Teilbahnen umschlungen. Grundsätzlich soll jedoch nicht ausgeschlossen
sein, dass eine oder mehrere Kompensatorstrukturen in bestimmten
Betriebszuständen
aus der Umschlingung bewegt wird oder werden.
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Umfasst
der Längendehnungs-Kompensator wie
bevorzugt mehrere einzeln verstellbare Kompensatorstrukturen, wird
es weiter bevorzugt, wenn die Kompensatorstrukturen in eine Stellung
bewegbar sind, in der sämtliche
Umschlingungsachsen des Längendehnungs-Kompensators miteinander
fluchten. Des Weiteren bilden die Kompensatorstrukturen in dieser
Neutralstellung vorzugsweise eine einheitliche, besonders bevorzugt
zylindrische Umfangsfläche,
so dass der Kompensator für
beispielsweise eine nicht geschnittene Bahn einfach nur als Umlenkwalze
verwendet werden kann.
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Die
Erfindung wird mit Vorteil im Gummi/Gummi-Druck eingesetzt, kann
grundsätzlich
aber auch im Druck mit Satelliten-Druckeinheiten verwendet werden.
So kann der Längendehnungs-Kompensator
zwischen zwei Satelliten-Druckeinheiten, d. h. zwischen dem im Bahnweg
letzten Druckspalt der einen Druckeinheit und dem im Bahnweg nächsten Druckspalt
der folgenden Satelliten-Druckeinheit angeordnet sein. Im Gummi/Gummi-Druck kann der Längendehnungs-Kompensator
besonders vorteilhaft in einem Druckturm angeordnet sein, der übereinander
beispielsweise vier oder auch mehr Druckspalte aufweist. In einem
bevorzugten Verwendungsfall umfasst die Rotationsdruckmaschine wenigstens einen
Druckturm mit wenigstens zwei übereinander gebildeten
Druckspalten, nämlich
dem ersten Druckspalt und dem weiteren Druckspalt. Noch bevorzugter
ist das erste Zylinderpaar Bestandteil einer ersten Druckeinheit
und das weitere Zylinderpaar Bestandteil einer weiteren Druckeinheit
des Druckturms. Das erste Zylinderpaar ist vorzugsweise das im Bahnweg letzte
Zylinderpaar der ersten Druckeinheit und das weitere Zylinderpaar
ist vorzugsweise das im Bahnweg nächstfolgende Zylinderpaar der
weiteren Druckeinheit. Die Druckeinheiten können insbesondere so genannte
H-Druckeinheiten sein mit je zwei Zylinderbrücken bestehend aus je zwei Übertragungszylindern,
vorzugsweise Gummituchzylindern, und je zwei nachgeordneten Formzylindern,
vorzugsweise Plattenzylindern, wobei die pro Druckeinheit zwei Druckbrücken gemeinsam
im Querschnitt H-förmig
angeordnet sind. Da der Bahnweg zwischen den Druckeinheiten spürbar länger ist
als die Bahnwege jeweils innerhalb der Druckeinheiten, wird der
Längendehnungs-Kompensator
bevorzugt zwischen den Druckeinheiten angeordnet.
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Falls
die Bahn in mehr als zwei Druckspalten bedruckt wird, können grundsätzlich sogar
mehrere Längendehnungs-Kompensatoren
zwischen den mehreren Druckspalten angeordnet sein, d. h. je ein Längendehnungs-Kompensator
zwischen zwei auf dem Bahnweg nächstbenachbarten
Druckspalten. Werden die Teilbahnen nacheinander beispielsweise in
vier Druckspalten bedruckt, bedeutet dies, dass insgesamt drei Längendehnungs-Kompensatoren vorgesehen
sein können
oder auch nur zwei zwischen unterschiedlichen Druckspalten. In den üblichen
Konfigurationen von Druckspalten ist es jedoch völlig ausreichend, wenn für die in
mehreren Druckspalten gemeinsam zu bedruckenden Teilbahnen nur ein
Längendehnungs-Kompensator
vorgesehen ist, insbesondere in den vorstehend geschilderten Beispielen
für die
Anordnung von Druckwerken und aus mehreren Druckwerken zusammengesetzten
Druckeinheiten. Als Druckwerk werden in diesem Zusammenhang die
jeweils zu einer Seite der Bahn oder Teilbahnen angeordneten Zylinder
und Walzen angesehen.
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Erfindungsgemäß ist auf
dem Bahnweg vorzugsweise nach der Schneideinrichtung eine Führungseinrichtung
angeordnet, die für
ebenfalls wenigstens eine der Teilbahnen eine Umschlingungsachse
bildet und die umschlingende Teilbahn seitlich, d. h. quer zu ihrer
Förderrichtung,
ausrichtet. Auch die Führungseinrichtung
wird in bevorzugter Ausführung
in der laufenden Produktion ständig
von der betreffenden Teilbahn umschlungen und sorgt somit permanent
für deren
Ausrichtung quer zur Förderrichtung.
Die Führungseinrichtung
richtet die Teilbahn vorteilhafterweise auf eine Längsfalzeinrichtung,
bevorzugt einen Längsfalztrichter,
aus. Die Führungseinrichtung
ist insbesondere von Vorteil, um ungespreizte Teilbahnen, zwischen
denen kein oder nahezu kein Abstand besteht, sicher zu führen, nämlich separat
je auf Spur zu halten. Die Führungseinrichtung
ist in bevorzugten Ausführungen
auf dem Bahnweg vor dem Längendehnungs-Kompensator angeordnet,
besonders bevorzugt nächstbenachbart, so
dass die Teilbahn oder vorzugsweise die mehreren Teilbahnen, die
sowohl über
die Führungseinrichtung
als auch den Längendehnungs-Kompensator geführt wird
oder werden, aus der Umschlingung der Führungseinrichtung unmittelbar
in die Umschlingung mit dem Längendehnungs-Kompensator läuft oder
laufen. Stattdessen kann die Führungseinrichtung
aber auch auf dem Bahnweg erst nach dem weiteren Druckspalt angeordnet
sein. In einer bevorzugten Ausführung
umfasst die Rotationsdruckmaschine eine vor dem Längendehnungs-Kompensator und ferner
eine nach dem weiteren Druckspalt angeordnete Führungseinrichtung. Die Führungseinrichtung kann
in noch einer Alternative zwischen der Schneideinrichtung und dem
ersten Zylinderpaar angeordnet sein, insbesondere um ungespreizte
Teilbahnen sicher auf Spur zu halten. Die Rotationsdruckmaschine kann
an zwei der drei genannten Orten und schließlich auch an allen drei Orten
angeordnete Führungseinrichtungen
umfassen, für
die jeweils das vorstehend Gesagte gilt.
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Die
Führungseinrichtung
weist für
die von ihr geführte
Teilbahn einen radial zurückstehenden
mittleren Abschnitt und axial zu beiden Seiten des zurückstehenden
Abschnitts je einen radial vorstehenden Abschnitt auf, wobei die
längs der
Umschlingungsachse gemessene Länge
der Führungseinrichtung
zumindest im Wesentlichen der Breite der von ihr geführten Teilbahn
entspricht. Sie weist gegenüber
der Teilbahn ein geringes Übermaß auf. Die
vorstehenden Abschnitte sind in axialer Richtung so breit, dass
eine für
die Druckmaschine schmalste Teilbahn mit ihren beiden Seitenrändern die
vorstehenden Abschnitte um vorzugsweise wenigstens 10 mm überdeckt.
Die vorstehenden Abschnitte und vorzugsweise der zurückstehende
Abschnitt sind im Umschlingungsbereich zylindrisch, d. h. axial
gerade. Bevorzugt sind sie über
ihren gesamten Umfang kreiszylindrisch. Der Übergang zwischen dem zurückstehenden
Abschnitt und den beiden vorstehenden Abschnitten ist zu beiden
Seiten des zurückstehenden
Abschnitts allmählich,
so dass sich die Führungseinrichtung
von den vorstehenden Abschnitten zur Teilbahnmitte hin kontinuierlich
verjüngt.
Eine allmähliche
Verjüngung
von den vorstehenden Abschnitten zu dem zurückstehenden Abschnitt hat gegenüber einem
stufenförmigen Übergang
den Vorteil, dass die Seitenkanten der geführten Teilbahn ungehindert
auf die bezüglich
der Teilbahn randseitigen, vorstehenden Abschnitte auflaufen können. Ferner hat
eine allmähliche
Verjüngung
den Vorteil, dass bereits bei einem vergleichsweise geringen Umschlingungswinkel
der unter Spannung geführten
Teilbahn die Einhaltung der axialen Position gewährleistet und Faltenbildung
sicher verhindert wird. Ferner wird aufgrund der allmählichen
Verjüngung
auch bereits bei geringerer Umschlingung der Fan-Out-Effekt weitgehender
als bei abrupten Übergängen kompensiert. Die
den Übergang
bildenden Verbindungsabschnitte können in Achsrichtung gerundet
sein, insbesondere trompetenförmig
oder nach außen
bauchig gewölbt, vorzugsweise
sind sie geradlinig, d. h. sie weisen in einem Längsschnitt der Führungseinrichtung
schräg aufeinander
zu und schließen
miteinander einen Winkel von geringfügig weniger als 180° ein. Die
Neigung, ob gerundet oder gerade, ist so gewählt, dass für die geführte Teilbahn zwar ein gewisser
Zentrierungseffekt in Richtung auf den zurückstehenden mittleren Abschnitt
erzielt wird, die Teilbahn andererseits jedoch keinen seitlichen
Versatz erfährt,
dessen Ausmaß im
Hinblick auf das Seitenregister relevant sein könnte. In diesem Sinne hält die Führungseinrichtung
die geführte
Teilbahn auf Spur. Der zurückstehende
Abschnitt sollte hinter den vorstehenden Abschnitten radial um wenigstens
0.1 mm und höchstens
0.5 mm, vorzugsweise höchstens
0.3 mm, zurückstehen,
wenn die geführte
Teilbahn eine Breite aus dem Bereich von 250 bis 400 mm hat. Als
besonders geeignet hat sich für
sämtliche
Bahnbreiten aus dem genannten Bereich ein Rückstand von 0,2 mm im Krümmungsradius
bzw. im Falle des bevorzugt überall
kreiszylindrischen Querschnitts ein Unterschied im Durchmesser von
0,4 mm erwiesen. Für breitere
oder schmalere Teilbahnen wird vorzugsweise ein entsprechend proportional
größerer oder
kleinerer radialer Rückstand
gewählt.
Obgleich im vorstehend genannten Bahnbreitenbereich eine an die jeweilige
Bahnbreite angepasste Variation des Rückstands nicht erforderlich
ist, kann die Führungseinrichtung
jedoch auch für
diesen Bahnbreitenbereich der jeweiligen Breite optimal angepasst
im Rückstand
geformt sein. Bevorzugten Ausführungen
entspricht es, wie bereits erwähnt,
wenn der Rückstand aus
dem genannten Bereich gewählt
wird und die Führungseinrichtung
ihrer axialen Breite nach durch Verlängerung oder Verkürzung der
sich allmählich verjüngenden
Verbindungsabschnitte angepasst und die axialen Breiten der vorstehenden
Abschnitte und des zurückstehenden
Abschnitts nicht verändert
werden.
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Der
zurückstehende
Abschnitt und die vorstehenden oder erhabenen Abschnitte können nur
in einem Umfangsteilbereich der Führungseinrichtung gebildet
sein, bevorzugt wird es allerdings, wenn die Führungseinrichtung in Bezug
auf die Umschlingungsachse überall
eine rotationssymmetrische Umfangsfläche aufweist.
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In
Weiterentwicklungen weist die Führungseinrichtung
für mehrere
Teilbahnen, vorzugsweise für sämtliche
Teilbahnen je eine derartige Führungseinrichtung
auf. Vorzugsweise bildet eine einstückige Welle die Führungseinrichtung.
Die Welle kann in einem Stück
geformt oder aus fest miteinander gefügten Wellenabschnitten gebaut
sein. Vorzugsweise ist die Welle um eine für die mehreren geführten Teilbahnen
einheitliche Umschlingungsachse drehbar gelagert und wird vorzugsweise
von den geführten Teilbahnen
drehangetrieben.
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Die
Führungseinrichtung
ist an ihrem äußeren Umfang
vorzugsweise mit einer spiralig umlaufenden Nut versehen, wobei
die Nut über
die Breite der geführten
Teilbahn oder die mehreren geführten Teilbahnen
vorteilhafterweise jeweils mehrfach um die Umschlingungsachse gewunden
ist. In einer Weiterentwicklung sind an der Umfangsfläche der
Führungseinrichtung
zwei solche Nuten vorgesehen, die sich spiralförmig gegenläufig um die Oberfläche winden
und einander dementsprechend kreuzen.
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In
einer Weiterentwicklung ist zwischen dem ersten Druckspalt und dem
weiteren Druckspalt ein Querdehnungs-Kompensator, d. h. eine Anti-Fan-Out-Einrichtung,
angeordnet, der von den Teilbahnen oder gegebenenfalls der ungeschnittenen Ausgangsbahn
umschlungen wird. Als Querdehnungs-Kompensator sind insbesondere
die in der
EP 1 369
368 A1 ,
EP
1 369 369 A1 und
EP
1 101 721 B1 offenbarten Querdehnungs-Kompensatoren geeignet,
so dass in Bezug auf die den Querdehnungs-Kompensator betreffenden Details insbesondere
auf diese Druckschriften verwiesen wird. Der Querdehnungs-Kompensator
ist vorzugsweise auf dem Bahnweg nach dem Längendehnungs-Kompensator angeordnet.
Die beiden Kompensatoren sind einander auf dem Bahnweg vorzugsweise
nächstbenachbart
angeordnet, so dass die Teilbahnen oder die Ausgangsbahn aus der
Umschlingung mit dem einen der Kompensatoren in die Umschlingung
mit dem anderen einläuft.
Die Kompensatoren bilden füreinander
in solchen Ausführungen
auch je eine Leiteinrichtung.
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Der
Längendehnungs-Kompensator
kann, wie bereits erwähnt,
mit Vorteil auf zuvor gespreizte oder auch auf nicht gespreizte,
sondern lediglich längs
geschnittene Teilbahnen deren Längendehnungsvariation
kompensierend einwirken. Falls die Rotationsdruckmaschine über eine
Spreizeinrichtung verfügt,
ist diese vor dem Längendehnungs-Kompensator
angeordnet. Die Spreizeinrichtung kann insbesondere wie üblich auf
dem Bahnweg zwischen der Schneideinrichtung und den Druckspalten
angeordnet sein. Bevorzugte Spreizeinrichtung werden in der
DE 102 34 674 A1 und
der
DE 103 37 248
A1 beschrieben, auf die diesbezüglich verwiesen wird. Mittels
der Spreizeinrichtung werden die Teilbahnen seitlich zueinander
versetzt. Die nachgeordnete Führungseinrichtung
oder die mehreren nachgeordneten Führungseinrichtungen sorgen
im Falle einer Spreizung der Teilbahnen lediglich noch dafür, dass
die Teilbahnen die durch die Spreizung erhaltene Ausrichtung, d.
h. den gegenseitigen Abstand, beibehalten.
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Die
Führungseinrichtung
wirkt zwar vorteilhafterweise mit dem erfindungsgemäßen Längendehnungs-Kompensator
zusammen, ist grundsätzlich
aber auch bereits alleine vorteilhaft, um die Teilbahnen oder gegebenenfalls
auch die ungeschnittene Bahn auszurichten, sozusagen spurtreu auszurichten.
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Vorteilhafte
Merkmale werden auch in den Unteransprüchen und deren Kombinationen
beschrieben.
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand von Figuren erläutert.
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Es
zeigen:
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1 einen
Rollenstand und einen nachgeordneten Druckturm einer Rotationsdruckmaschine in
einem ersten Ausführungsbeispiel,
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2 einen
Rollenstand und einen nachgeordneten Druckturm einer Rotationsdruckmaschine in
einem zweiten Ausführungsbeispiel,
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3 einen
in den Drucktürmen
des ersten und des zweiten Ausführungsbeispiels
angeordneten Längendehnungs-Kompensator,
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4 eine
Führungseinrichtung
für die
Ausrichtung einer Bahn oder mehrerer Teilbahnen in einem Längsschnitt
und
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5 die
Führungseinrichtung
in einer Draufsicht.
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1 zeigt
einen Teil einer Rotationsdruckmaschine in einem ersten Ausführungsbeispiel.
Bei der Maschine handelt es sich um eine Nassoffset-Rollendruckmaschine
für den
Zeitungsdruck. In einem Rollenstand 1 ist ein Rollenwechsler
für den automatischen
Wechsel zwischen zwei Bahnrollen R angeordnet. Von einer der Rollen
R wird in der laufenden Produktion die Bahn B abgewickelt. Die Bahn B
läuft zunächst über mehrere
Walzen einer Ausgleichseinrichtung 2 und wird anschließend mittels einer
Schneideinrichtung 3 längs
in mehrere Teilbahnen T geschnitten. Falls die Bahn B eine quer
zu ihrer Förderrichtung
gemessene Breite von beispielsweise vier Druckseiten hat, wird sie
in zwei je zwei-seiten-breite Teilbahnen T, oder in vier je ein-seiten-breite Teilbahnen
T oder eine zwei-seiten-breite und zwei je ein-seiten-breite Teilbahnen
T geschnitten. Handelt es sich bei der Bahn B um eine schmalere
oder breitere Ausgangsbahn, wird der Schnitt vorzugsweise ebenfalls
so vorgenommen, dass die Teilbahnen je die Breite einer Druckseite
oder eines ganzzahligen Vielfachen einer Druckseite haben. Im Falle
einer beispielsweise sechs-seiten-breiten Ausgangsbahn B wird diese
Bahn B in vielen Anwendungsfällen
in drei je zwei-seiten-breite Teilbahnen T geschnitten werden. Andere
Teilungen sind aber grundsätzlich
ebenso möglich.
Es müssen
nur die Schneideeinrichtung 3 und nachgeordnete, teilbahnbezogene
Einrichtungen entsprechend vorgesehen sein.
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Die
Teilbahnen T werden durch eine Spreizeinrichtung 4 gefördert, die
für jede
der Teilbahnen T eine Umschlingungsachse bildet, die in einer Draufsicht
auf die Teilbahnen T zu deren Förderrichtung schräg geneigt
sind. Die Spreizeinrichtung 4 bildet pro Teilbahn T zwei
derart geneigte, zueinander parallele Umschlingungsachsen, deren
Abstand in Förderrichtung
vorzugsweise verstellbar ist, um den Seitenversatz der Teilbahnen
T in Bezug auf eine Längsfalzeinrichtung
ausrichten zu können.
Die Teilbahnen T werden nach Durchlaufen der Spreizeinrichtung 4 nochmals über mehrere
Walzen der Ausgleichseinrichtung 2 geführt und anschließend über eine
Eingangswalze eines Druckturms in den Druckturm und durch dessen
Druckspalten gefördert.
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Der
Druckturm ist als Achter-Turm ausgeführt und umfasst zwei vertikal übereinander
angeordnete H-Druckeinheiten. Jede der Druckeinheiten umfasst zwei
auf dem Bahnweg nah beieinander angeordnete Druckbrücken, die
je einen Druckspalt für ein
beidseitiges Bedrucken der Teilbahnen T bilden. Jede der Druckwerksbrücken umfasst
zwei Druckwerke mit je einem Übertragungszylinder
und einem zugeordneten Formzylinder sowie nachgeordnete Farb- und
Feuchtwerke. Die zwei auf dem Bahnweg der Teilbahnen T ersten Übertragungszylinder 5 bilden
einen für
die Teilbahnen T gemeinsamen ersten Druckspalt, in dem die Teilbahnen
T beidseitig mit einer ersten Farbe bedruckt werden. Auf dem Bahnweg
nächstbenachbart
folgend bilden zwei Übertragungszylinder 6 der
unteren Druckeinheit einen zweiten Druckspalt, in dem die Teilbahnen
T wiederum gemeinsam beidseitig je mit einer zweiten Farbe bedruckt
werden. Auf das Zylinderpaar 6 folgen weitere Übertragungszylinder 7 der
oberen Druckeinheit, die als Zylinderpaar zusammenwirkend einen
weiteren, dritten Druckspalt bilden, in dem die Teilbahnen T gemeinsam
je mit einer dritten Farbe bedruckt werden. Die Übertragungszylinder 8 des
im Druckturm letzten Zylinderpaars bilden schließlich einen vierten Druckspalt,
in dem die Teilbahn T beidseitig je mit einer vierten Farbe bedruckt
werden. Obgleich bevorzugt, ist es nicht unbedingt erforderlich,
dass alle Teilbahnen T in den Druckspalten mit den gleichen Farben bedruckt
werden.
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Auf
dem Bahnweg der Teilbahnen T zwischen den Druckeinheiten, d. h.
zwischen den Zylinderpaaren 6 und 7, sind hintereinander
eine Führungseinrichtung 10,
ein Längendehnungs-Kompensator 20 und
ein Querdehnungs-Kompensator 19 angeordnet, die von den
Teilbahnen T nacheinander umschlungen werden. Die Führungseinrichtung 10 und
der Querdehnungs-Kompensator 19 sind auf dem Bahnweg dem
Längendehnungs-Kompensator 20 je
nächstbenachbart
angeordnet, so dass die Teilbahnen T aus der Umschlingung mit der
Führungseinrichtung 10 auf
geradem Weg in die Umschlingung mit dem Längendehnungs-Kompensator 20 und
aus dieser Umschlingung auf geradem Wege in die Umschlingung mit
dem Querdehnungs-Kompensator 19 laufen. Die Führungseinrichtung 10 ist
dem Zylinderpaar 6 nächstbenachbart
angeordnet und bildet für
den vom Zylinderpaar 6 gebildeten Druckspalt eine Leiteinrichtung.
Der Querdehnungs-Kompensator 19 ist
dem Zylinderpaar 7 nächstbenachbart
angeordnet und dient als Leiteinrichtung für den vom Zylinderpaar 7 gebildeten
Druckspalt, d. h. die Führungseinrichtung 10 und
der Querdehnungs-Kompensator 19 sorgen dafür, dass
die Teilbahnen T aus dem jeweils nächstbenachbarten Druckspalt
aus- und einlaufen. Des Weiteren sorgen sie dafür, dass der Längendehnungs-Kompensator 20 von
den Teilbahnen T umschlungen wird. Schließlich ist am Ausgang des Druckturms
hinter dem letzten Zylinderpaar 8 eine weitere Führungseinrichtung 10,
dem letzten Zylinderpaar 8 nächstbenachbart angeordnet und dient
als Leiteinrichtung für
den vierten Druckspalt, so dass die Teilbahnen T den vierten Druckspalt
tangential verlassen.
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Die
in 2 dargestellte Rotationsdruckmaschine des zweiten
Ausführungsbeispiels
unterscheidet sich von der Rotationsdruckmaschine des ersten Ausführungsbeispiels
nur durch den Verzicht auf eine Spreizeinrichtung. Die Teilbahnen
T werden ungespreizt, d. h.
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nur
durch den Längsschnitt
voneinander separiert durch die Druckspalte gefördert. Um besonders sicher
gewährleisten
zu können,
dass die Teilbahnen 10 einander nicht überlappen, kann in einer Modifikation
vor dem ersten Druckspalt d. h. vor dem ersten Zylinderpaar 5,
vorzugsweise vor der Einlaufwalze des Druckturms, eine dritte Führungseinrichtung 10 angeordnet
sein.
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3 zeigt
den Längendehnungs-Kompensator 20 und
die unmittelbar vorgeordnete Führungseinrichtung 10 am
Beispiel einer sechs-seiten-breiten Ausgangsbahn B, die in drei
je zwei-seiten-breite Teilbahnen T1, T2 und T3 längsgeschnitten ist. Eine drehgelagerte
Führungswalze
bildet die Führungseinrichtung 10.
Der Längendehnungs-Kompensator 20 besteht
aus drei Kompensatorstrukturen 21, 22 und 23,
die je als drehgelagerte, zylindrisch glatte Walze gebildet sind.
Die Kompensatorstrukturen 21, 22 und 23 bilden
je für
eine der Teilbahnen T1, T2 und T3 eine Umschlingungsachse, die mit
der jeweiligen Drehachse zusammenfällt. Die Umschlingungsachsen
sind zueinander parallel. Die Kompensatorstrukturen 21, 22 und 23 sind
relativ zueinander jeweils quer zu ihrer Umschlingungsachse, im
Ausführungsbeispiel
rechtwinklig zur jeweiligen Umschlingungsachse verstellbar, so dass
der Bahnweg jeder der Teilbahnen T1, T2 und T3 mechanisch unabhängig von
jeder anderen der Teilbahnen T1, T2 und T3 zwischen der vorgeordneten
Führungseinrichtung 10 und
dem nachgeordneten Querdehnungs-Kompensator 19 und
somit insbesondere zwischen den im Druck aufeinander folgenden Zylinderpaaren 6 und 7 wahlweise
verlängerbar
oder verkürzbar
ist. Auf diese Weise können
Unterschiede in den Längendehnungen
der Teilbahnen T1, T2 und T3 zwischen den Zylinderpaaren 6 und 7 ausgeglichen
werden. Die Kompensatorstrukturen 21 bis 23 sind
in und aus einer Neutralstellung bewegbar, in der sie miteinander fluchten
und eine über
die gesamte Breite der Bahn B durchgehende, zylindrische Umlenkeinrichtung
für eine
nicht längsgeschnittene
Bahn B oder gegebenenfalls auch für die Teilbahnen T1 bis T3
bilden. Die Kompensatorstrukturen 21 bis 23 sind
jede mechanisch unabhängig
von den anderen quer zur Umschlingungsachse linear verstellbar.
In alternativen Ausführungen
ist anstatt einer linearen Verstellbewegung auch eine Schwenkverstellung
möglich.
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Im
Ausführungsbeispiel
weisen die Kompensatorstrukturen 21 bis 23 je
eine axiale Länge
entsprechend einer zwei-seiten-breiten Teilbahn T1, T2 oder T3 auf.
Um im Hinblick auf die Teilung der Bahn B größtmögliche Flexibilität zu erhalten,
können
anstatt der im Ausführungsbeispiel
zwei-seiten-breiten Kompensatorstrukturen 21–23 axial
nebeneinander je nur ein-seiten-breite Kompensatorstrukturen in
einer der Breite der Druckmaschine entsprechenden Anzahl vorgesehen
sein, d. h. beispielsweise vier je ein-seiten-breite Kompensatorstrukturen
im Falle einer vier-seiten-breiten Druckmaschine oder sechs Kompensatorstrukturen
im Falle einer sechs-seiten-breiten Druckmaschine. Falls eine oder
mehrere der Teilbahnen breiter als eine Druckseite ist oder sind
und dementsprechend eine solche Teilbahn gleichzeitig mehrere nur
ein-seiten-breite Kompensatorstrukturen umschlingt, können benachbarte
Kompensatorstrukturen entweder regeltechnisch synchron verstellt
werden, oder es kann in einer alternativen Ausführung auch eine mechanische
Arretierungsmöglichkeit
vorgesehen sein, um benachbarte Kompensatorstrukturen zumindest
in Bezug auf die Verstellbewegung mechanisch steif miteinander zu verbinden.
Im Falle einer mechanischen Arretierung ist diese lösbar. So
können
die Kompensatorstrukturen oder ein Teil der Kompensatorstrukturen
beispielsweise stirnseitig ein- und ausfahrbare Stifte und entsprechende
Stiftaufnahmen aufweisen, durch deren Eingriff je zwei benachbarte
Kompensatorstrukturen im Hinblick auf die Verstellbewegung steif
miteinander verbindbar und die jeweilige Verbindung wieder lösbar ist,
vorzugsweise über
eine Maschinen- oder Druckturmsteuerung.
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Die 4 und 5 zeigen
die Führungseinrichtung 10.
Eine derartige Führungseinrichtung 10 ist
sowohl unmittelbar vor dem Längendehnungs-Kompensator 20 als
auch nächstbenachbart nach
dem letzten Zylinderpaar 8 angeordnet. Wie bereits erwähnt, kann
eine dritte Führungseinrichtung 10 vor
dem ersten Zylinderpaar 5, bevorzugt vor der Einlaufwalze
des Druckturms angeordnet sein, um die Teilbahnen T1–T3 bereits
unmittelbar nach dem Längsschneiden
auf den Längsfalz
auszurichten.
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Die
Führungseinrichtung 10 ist
in einem Stück
als hohlzylindrische Walze geformt. Sie bildet durchgehend eine
einzige Umschlingungsachse für die
Teilbahnen T1 bis T3 und ist um diese Umschlingungsachse frei drehbar
gelagert. Die äußere Umfangsfläche der
Führungseinrichtung 10,
welche die Teilbahnen T1 bis T3 kontaktiert, ist axial alternierend in
zurückstehende
Abschnitte 13 und demgegenüber radial vorstehende, d.
h. erhabene, Abschnitte 15 unterteilt. Insgesamt entspricht
die axiale Länge
der Führungseinrichtung 10 der
maximalen Breite der in der Rotationsdruckmaschine verarbeitbaren
Bahn B zuzüglich
eines etwaigen Seitenversatzes durch Spreizen. Im Ausführungsbeispiel
wird angenommen, dass Bahnen B mit einer maximalen Breite von vier
Druckseiten in der Maschine bedruckt werden können. Dementsprechend ist die
Führungseinrichtung 10 in
vier axial nebeneinander angeordnete, je ein-seiten-breite Abschnitte
unterteilt, wobei die Breite jedes dieser Abschnitte zwischen einer
axialen Mitte von zwei zueinander nächstbenachbarten vorstehenden
Abschnitten 15 gemessen wird. Jeder der ein-seiten-breiten
Abschnitte weist mittig einen einzigen zurückstehenden Abschnitt 13 und
an beiden äußeren Enden
einen halben vorstehenden Abschnitt 15 auf, wobei die beiden äußersten
vorstehenden Abschnitte 15 nach axial außen verlängert sind.
Zwischen den zurückstehenden
Abschnitten 13 und den jeweils nächstbenachbarten vorstehenden
Abschnitten 15 ist ein Verbindungsabschnitt 14 vorgesehen. In
den Verbindungsabschnitten 14 verjüngt sich die Führungseinrichtung 10 jeweils
von dem Durchmesser der vorstehenden Abschnitte 15 auf
dem Durchmesser des jeweils nächstbenachbarten
zurückstehenden
Abschnitts 13. Die Verbindungsabschnitte 14 sind
als Kegelstümpfe
gebildet, d. h. es findet überall eine
geradlinige Verjüngung
oder Verbreiterung statt. Die zurückstehenden Abschnitte 13 und
die vorstehenden Abschnitte 15 sind allerdings zylindrisch.
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Die
vorstehenden Abschnitte 15 weisen gegenüber den zurückstehenden Abschnitten 13 einen sehr
geringen radialen Überstand
auf. Im Ausführungsbeispiel
sind die zurückstehenden
Abschnitte 13 und die vorstehenden Abschnitte 15 jeweils
50 mm lang, und die Verbindungsabschnitte 14 weisen je
eine Länge
von 120 mm auf. Der radiale Überstand der
vorstehenden Abschnitte 15 beträgt 0.2 mm gegenüber den
zurückstehenden
Abschnitten 13. Bei einem für das Ausführungsbeispiel gewählten Durchmesser
der vorstehenden Abschnitte 15 von 122 mm ergibt sich für die zurückstehenden
Abschnitte 13 je ein Durchmesser von 121,6 mm. Diese in
der Draufsicht und im Längsschnitt
sehr flache V-Form genügt, um
die Teilbahnen axial auszurichten. Wird die Bahn in beispielsweise
in zwei je zwei-seiten-breite Teilbahnen geschnitten, umschlingt
jede dieser Teilbahnen zwei ein-seiten-breite Abschnitte der Führungseinrichtung 10.
Falls die Rotationsdruckmaschine zwei Längsfalz-Einrichtungen aufweist,
ist die Führungseinrichtung 10 wie
in 5 angedeutet relativ zu den beiden Längsfalzeinrichtungen
ausgerichtet. Die Mitten des von links nach rechts zweiten und vierten
Abschnitts 15 fluchten mit Trichterspitzen der Längsfalz-Einrichtung.
Handelt es sich bei der Rotationsdruckmaschine um eine sechs-seiten-breite Maschine,
wäre deren
Führungseinrichtung 10 entsprechend
um zwei ein-seiten-breite
Abschnitte axial verlängert.
Die Falzeinrichtung würde
dann vorzugsweise drei Trichter umfassen, wobei der dritte Trichter wiederum
in Förderrichtung
in der Flucht mit einem übernächsten Abschnitt 15 angeordnet
wäre.
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Wie 4 erkennen
lässt,
ist die Führungseinrichtung 10 an
ihrer die Bahn kontaktierenden Umfangsfläche, d. h. ihrer Mantelaußenfläche, mit
zwei Spiralnuten 12 versehen, die sich spiralförmig gegenläufig um
die Umschlingungsachse winden und daher einander kreuzen und sozusagen
eine Kreuznut bilden. Die Windungen der Spiralnuten 12 liegen
axial so eng nebeneinander, dass jeder der ein-seiten-breiten Abschnitte
der Führungseinrichtung 10 mehrere
Windungen der Nut 12 aufweist. Vorzugsweise weist jeder
der Abschnitte wenigstens 5 und höchstens 8 Windungen nebeneinander
auf.