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Die
Erfindung betrifft ein Gefäß, bevorzugt eine
Urne, aus biologisch abbaubarem Material, welches einen Gefäßkörper und
einen Deckel aufweist.
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Derartige
Gefäße sind
im Stand der Technik bekannt. Es ist etwa bekannt, Gefäße, insbesondere Urnen,
aus Massivholz herzustellen und dabei das Gefäßinnere sowie die äußere Form
durch Drehen und/oder Schnitzen herauszubilden. Dies hat den erheblichen
Nachteil, dass der Materialverbrauch unverhältnismäßig groß ist, insbesondere wenn, wie etwa
bei einer Urne, ein vergleichsweise großer Hohlraum erforderlich ist.
Darüber
hinaus weist Holz als natürliches
Material Unebenheiten auf, so dass ein sicherer Verschluss des Deckels
mit dem Gehäuse,
wie insbesondere bei Urnen, erforderlich ist, regelmäßig nur
unter Verwendung von Leim erfolgen kann.
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Aus
der
DE 196 08 261 ist
eine Urne bekannt, die aus einem stärkehaltigen Material besteht, welches
spritzgussfähig
ist. Damit kann der Materialverbrauch erheblich eingeschränkt werden.
Nachteilig an dieser Urne ist jedoch, dass das Material eine sehr
hohe Bruchdehnung aufweist, so dass es sehr flexibel ist. Dies hat
zur Folge, dass ein unlösbarer Verschluss
des Deckels mit dem Gefäßkörper nicht möglich ist,
da weder eine saubere formschlüssige Verbindung,
noch ein dauerhafter Schnappverschluss möglich ist. Darüber hinaus
ist die Handhabung derart instabiler Gefäße problematisch. Die durch
die Stärke
bedingte weißlich-gelbliche
Farbe des Gefäßes ist
darüber
hinaus häufig
unerwünscht, so
dass die zusätzliche
Verwendung von Farben erforderlich wird. Dazu kommt, dass das Material
nur sehr schlecht für
das Spritzgussverfahren geeignet ist, da es aufgrund seiner Zusammensetzung
und der konkret erforderlichen Verfahrensschritte regelmäßig in kurzen
Abständen
die Werkzeugdüsen
verstopft. Deren häufige
Reinigung ist aufwändig
und behindert eine gleichmäßige Produktion
erheblich.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, die oben beschriebenen Nachteile
des Standes der Technik zu vermeiden, und ein Gefäß, insbesondere eine
Urne zur Verfügung
zu stellen, welches bei geringem Materialeinsatz und sicherer Verschließbarkeit
vollständig
biologisch abbaubar ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
eingangs genanntes Gefäß gelöst, bei
dem der äußere obere
Rand des Gefäßkörpers nach
oben im Wesentlichen konisch verjüngend ausgebildet ist und der
hierzu korrespondierende innere untere Rand des Deckels nach unten
im Wesentlichen erweiternd ausgebildet ist, so dass eine im Wesentlichen
formschlüssige,
bevorzugt aschedichte, Verbindung zwischen Gefäßkörper und Deckel erreichbar
ist. Der Gefäßkörper weist
dabei mindestens eine im Wesentlichen umlaufende Nut auf, der Deckel
mindestens zwei Grate, wobei die Grate im geschlossenen Zustand
des Gefäßes so mit
der Nut verrasten, dass ein zerstörungsfreies Öffnen des
Gefäßes nicht
mehr möglich
ist. Auf mindestens auf einer, bevorzugt auf beiden Seiten der Grate
ist in radialer Richtung mindestens je eine Halterippe angebracht,
die sich vorzugsweise im Wesentlichen längs in axialer Richtung am
Deckel erstreckt und die den Zweck hat, den Deckel im Bereich der
Grate gegen versehentliches Eindrücken zu schützen. Durch ein derartiges
Eindrücken
wäre es
möglich,
das einmal geschlossene Gefäß zerstörungsfrei
erneut zu öffnen,
was insbesondere bei Urnen auf Grund gesetzlicher Vorgaben regelmäßig nicht
möglich
sein darf. Da das erfindungsgemäß verwendete
Material eine noch recht große Bruchdehnung
aufweist, hat sich eine derartige Verstärkung als sehr vorteilhaft
erwiesen. Diese wird weiter verbessert, wenn mindestens eine weitere Halterippe
oberhalb (in radialer Richtung) des Grates vorhanden ist, so dass
der Grat an allen freien Seiten zusätzlich durch Halterippen verstärkt wird.
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Das
biologisch abbaubare Material ist dabei ein stärkefreies spritzgussfähiges Material,
welches im Wesentlichen Holz- und Naturfasern und Holzpulver sowie
Bindemittel, bevorzugt Lignin, enthält.
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Der
Rohstoff wird vorzugsweise aus Holzabfall gewonnen und mit Lignin
versetzt, was besonders Ressourcen schonend ist. Dazu kommt, dass
bei der Verrottung des Gefäßes nur
so viel CO2 frei wird, wie vorher im Material
gebunden war. Das Gefäß ist damit
regenerativ und CO2 neutral.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
wird das Material durch Zusatz von Schlagzähmodifikatoren so verändert, dass
die Bruchdehnung des Gefäßes einen
Wert von weniger als 4 %, bevorzugt von weniger als 1,5 %, besonders
bevorzugt zwischen 0,3 und 0,7 % aufweist.
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Es
hat sich darüber
hinaus als vorteilhaft erwiesen, wenn im Bodenbereich des Gefäßkörpers und/oder
des Deckels des Gefäßes mindestens
drei Rippen ausgebildet sind, so dass sowohl der Gefäßkörper als
auch der Deckel gestapelt werden können. Dadurch verringert sich
das Taransportvolumen erheblich.
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Die
formschlüssige
Verbindung zwischen Deckel und Gefäßkörper ist vorzugsweise so ausgebildet,
dass im geschlossenen Zustand eine umlaufende Nut zwischen dem oberen äußeren Rand
des Gefäßkörpers und
dem unteren äußeren Rand
des Deckels verbleibt. Dies ermöglicht
größere Fertigungstoleranzen
und verbessert zugleich den optischen Eindruck.
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Bei
Bedarf kann das Gefäß mindestens
an der Außenseite
mit einem biologisch abbaubaren Schutzlack versehen werden. Es ist
aber auch möglich,
biologisch abbaubare Farbpigmente dem Material unmittelbar zuzusetzen,
so dass das Gefäß insgesamt
eingefärbt
ist. Darüber
hinaus ist es möglich, das
Material des Gefäßes mit
Duftstoffen zu dotieren, die aus dem fertigen Gefäß austreten.
So können etwa
verschiedene Holzdüfte,
aber auch jegliche Form anderer Düfte eingebracht wer den. Insbesondere
die Verwendung von Holzdüften
unterstreicht das holzartige Aussehen des fertigen Produktes.
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Soweit
es auf eine schnelle Verrottbarkeit des Gefäßes, etwa bei Urnen, ankommt,
hat es sich gezeigt, dass eine Dotierung mit Mikroben vorteilhaft ist,
die geeignet sind, den Verrottungsprozess zu beschleunigen.
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Für den Einsatz
des Gefäßes als
Urne bei Feuerbestattungen ist es darüber hinaus vorteilhaft, wenn
der Deckelbereich des Gefäßes eine
Ausnehmung aufweist, in die eine vorzugsweise unverrottbare Plakette
einbringbar ist, in die die persönlichen
Daten des Verstorbenen eingetragen werden können.
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Ein
besonders guter Verschluss der Urne wird im übrigen erreicht, wenn wenigstens
drei, bevorzugt wenigstens fünf
Grat – Halterippen
Kombinationen zur Verbindung mit der Nut im Gefäß zur Verfügung stehen.
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Im
Folgenden wird anhand der Figuren die bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung beschrieben. Es zeigen:
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1:
eine Urne mit Gefäßkörper und
Deckel,
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2:
eine Seitenschnittansicht einer solchen Urne,
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3:
eine Seitenansicht des oberen Randes des Gefäßkörpers,
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4:
eine Seitenansicht des unteren Randes des Deckels,
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5:
eine Seitenansicht der Verschlussgeometrie bei geschlossener Urne
und
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6:
einen Querschnitt durch den Deckel einer erfindungsgemäßen Urne
und
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7:
eine Draufsicht auf die Unterseite eines Deckels einer erfindungsgemäßen Urne.
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1 zeigt
ein erfindungsgemäßes Gefäß, hier
eine Urne, in einer Ansicht von schräg oben. Die Urne besteht dabei
aus einem Gefäßkörper 10 und einem
Deckel 20.
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2 zeigt
dieselbe Urne in einer Seitenansicht. Zu erkennen ist hier neben
dem Gefäßkörper 10 und
dem Deckel 20 auch die sich konisch nach innen verjüngende Randfläche 50 des
Gefäßkörpers 10.
Nur angedeutet ist die umlaufende Nut.
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Diese
Nut 55 ist in 3 gut zu erkennen. Es handelt
sich hierbei um eine sehr kleine Einkerbung in dem umlaufenden Rand 50 des
oberen Gefäßteils. Die
Fläche 50 ist
ansonsten glatt ausgebildet, so dass eine formschlüssige Verbindung
mit der korrespondierenden Fläche 60 des
in 4 gezeigten unteren Randes des Deckels möglich ist.
In 4 ist ein seitlicher Schnitt des Bereiches des
Deckels gezeigt, in dem ein Grat 65 vorhanden ist, der
mit der umlaufenden Nut 55 des Gefäßkörpers 20 im geschlossenen
Zustand verrasten kann.
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5 zeigt
den entsprechenden Bereich der Urne im geschlossenen Zustand in
einer Seitenansicht. Zu erkennen ist hier im unteren Bereich der obere
Rand 50 des Gefäßkörpers 10 sowie
der untere Rand 60 des Deckels 20, sowie die Nut 55 und
den damit verrasteten Grat 65. In der konkreten Ausführungsform
ist der Rand 60 des Deckels 20 kurz im Vergleich
zum Rand 50 des Gefäßkörpers 10 gehalten,
so dass im geschlossenen Zustand eine bevorzugt umlaufende Schattenfuge 70 verbleibt.
Dies ermöglicht
einen guten Ausgleich von Fertigungstoleranzen und sorgt darüber hinaus
für einen
besseren optischen Eindruck. Vorzugsweise ist der untere Rand des
Randes 60 auf der Innenseite abgerundet, was eine leichtere
Verbindung zwischen Deckel und Gefäßkörper ermöglicht.
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Das
erfindungsgemäß verwendete
Material der Urne besteht im Wesentlichen aus Holzfasern und Holzpulver
sowie dem organischen Bindemittel Lignin. Das Holz ist dabei so
fein gemahlen, dass die einzelnen Fasern nicht mehr zu erkennen
sind. Gleichzeitig bleibt durch die Herstellung im Spritzgussverfahren
ein gemaserter Holzeindruck im fertigen Gefäß erhalten, was einen optisch
ansprechenden Eindruck hinterlässt,
ohne dass weitere Behandlungen der Urne erforderlich wären. Dennoch
ist die Verwendung eines farblosen oder auch farbigen Schutzlacks
jederzeit denkbar, der aber vorzugsweise biologisch abbaubar sein
sollte, um die Verrottbarkeit der Urne nicht zu gefährden. Das
Material der beschriebenen Urne ist darüber hinaus vollkommen schadstofffrei
und aus diesem Grund besonders für die
Verrottung geeignet.
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Die
verwendete Materialmischung weist keine Nachschwindung nach Abschluss
des Spritzgussprozesses auf, so dass keine Einfallstellen bei Wandstärkensprüngen auftreten.
Gleichzeitig ist eine sehr exakte Verarbeitung möglich, was dünne Wandstärken von
nur 3 mm bei der gezeigten Urne ermöglicht, die ein Volumen von
4,1 ltr in dem 15 mm unter der oberen Kante des Gefäßkörpers endenden
Hohlraum fasst. Durch die geringe Wandstärke beträgt das Gesamtgewicht der Urne
lediglich etwa 1 kg.
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Der
gezeigte Deckel der Urne weist ein Volumen von 1,5 l auf. Es ist
daher möglich,
den gezeigten Deckel in einer weiteren Form herzustellen, nämlich mit
dem in 3 gezeigten Rand 50 samt umlaufender
Nut 55 wie der Gefäßkörper 10,
so dass die gleiche Form für
den Deckel auch als Gefäßkörper verwendet
werden kann. Das zur Verfügung
stehende Volumen bis 15 mm unter der Kante des Körpers beträgt 1,5 l und ist daher bei
der Verwendung als Urne für
die Bestattung von Kindern geeignet.
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Das
verwendete Material weist eine ausgesprochen geringe Bruchdehnung
auf und ist dadurch sehr steif. Die im Einzelfall erforderliche
Erhöhung der
Bruchdehnung erfolgt durch Zugabe von Schlagzähmodifikatoren. In Verbindung
mit der nicht nachschwindenden Herstellung können Oberflächen, insbesondere auch die
gezeigten Ränder,
sehr glatt und stabil ausgeformt werden, so dass eine formschlüssige Verbindung,
die annähernd
gasdicht und praktisch vollständig
aschedicht ist, möglich
wird. Daher genügen
bereits wenige Grate 65, die in der umlaufenden Nut 55 verrasten,
um, gemeinsam mit der formschlüssigen
Verbindung zwischen Gefäßkörper und Deckel,
für eine
feste, unlösbare
Verbindung sorgen, nachdem die Teile einmal verbunden worden sind.
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Da,
im Gegensatz zur eingangs beschriebenen Urne aus stärkehaltigem
Material nach
DE 196 08 261 ,
wegen der hier besonders niedrigen Bruchdehnung eine Verformung
des Gefäßes auch
bei großem
Gefäßvolumen
praktisch nicht möglich
ist, kann durch üblichen äußeren Druck
keine Verformung des Gefäßes hervorgerufen
werden, die ausreicht, um den Verschluss wieder zu lösen. Damit
ist der Einsatz von Klebstoff oder sonstigen Verschlusshilfen nicht erforderlich,
was die Verwendung des erfindungsgemäßen Gefäßes weiter vereinfacht und
verbilligt.
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Wegen
der möglichen
formschlüssigen
und steifen Verbindung zwischen Deckel und Gefäßkörper sind auch Gefäße, die
nicht wie die in 1 und 2 gezeigte
Urne rotationssymmetrisch sind, möglich. Da das Gefäß bevorzugt
im Spritzgussverfahren hergestellt wird, sind hier völlig freie
Formen denkbar. So ist es etwa möglich,
dreidimensionale Tierfiguren auszubilden, die als Urne für die Bestattung
von Tieren Verwendung finden können.
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Es
hat sich herausgestellt, dass für
einen guten formschlüssigen
und sicher sitzenden Verschluss die Bruchdehnung vorzugsweise unterhalb
von 4 % liegen sollte, besonders bevorzugt unter 1,5 %. Eine sehr
steife Verbindung wird bei einer Bruchdehnung im Bereich von 0,3
und 0,7 % erreicht. Damit ist die Bruchdehnung noch ausreichend,
um beim Verschließen
des Gefäßes den
im Deckel vorhandenen Grat 65 über den Rand 50 in
die Nut 55 rutschen zu lassen, ohne den Grat abzubrechen.
Gleichzeitig ist die Härte
des Materials ausreichend, um einen sicheren Verschluss zu gewährleisten.
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Darüber hinaus
hat sich herausgestellt, dass das für die Urnen erforderliche Material
mit der erforderlichen Bruchdehnung sehr gut spritzgussfähig ist. Es
kann insbesondere eine ganze Serie von Gefäßen hergestellt werden, ohne
dass eine separate Reinigung der Düsen im Spritzgussverfahren
erforderlich ist, was das verwendete Material deutlich von der bekannten
Stärkemischung
unterscheidet. Bei den aus Stärke
hergestellten Urnen hat sich gezeigt, dass der Herstellungsaufwand
wegen sich regelmäßig verstopfender
Düsen erheblich
ist.
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Aufgrund
der geringen Bruchdehnung und damit der hohen Steifigkeit des Materials
auch bei dünnen
Wandstärken
können
die Verschlussmechanismen auch filigraner ausgefertigt werden, so
dass etwa auch Bajonettverschlüsse
realisierbar sind.
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6 zeigt
schließlich
eine Schnittzeichnung einer erfindungsgemäßen Urne, wie sie bereits in 1 und 2 gezeigt
ist. Zu erkennen sind im unteren Bereich des Gefäßes 10 Stützelemente
oder Rippen 80, die hier zusätzlich über eine Einkerbung verfügen. In
der gezeigten Urne sind drei, gleichmäßig beabstandete derartige
Stützelemente
vorhanden, deren innerer, durch die Kerben gebildete Radius in etwa
dem Radius des Bodens des Gefäßes 10 entspricht,
so dass hier eine einfache und sichere Stapelbarkeit erreicht wird.
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Aufgrund
der geringen Bruchdehnung beschränkt
sich die Auflagefläche
des Bodens auf die Stütze,
während
die Wände
im Wesentlichen nicht miteinander in Berührung sind und somit nicht
miteinander verkleben können,
wie dies etwa bei der sehr flexiblen Stärkeurne nach der
DE 196 08 261 der Fall ist. Im Deckel
20 der
Urne nach
6 sind ebenfalls derartige Halteelemente
90 zu
sehen, so dass auch die Deckelelemente separat gestapelt werden
können.
Dabei sind drei derartige Halteelemente in Gefäßkörper und Deckel ausreichend,
es können
jedoch auch vier oder mehr vorhanden sein.
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Im
Rand 60 des Deckels 20 ist im vorderen Bereich
ein Grat 65 zu erkennen, der in die hier nicht gezeigte
Nut im Rand 50 des Gefäßes 10 einrastet. Bei
der gezeigten Urne sind zwei derartige Grate 65 vorhanden.
Häufig
ist es auch günstig,
drei oder mehr Grate vorzusehen.
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Neben
den Graten 65 sind jeweils zwei Halterippen 66 zu
erkennen, sowie eine weitere Halterippe 67 oberhalb des
Grates. Die Lage insbesondere der Halterippen 66 und 67 wird
nochmals deutlich in der Querschnittsansicht nach 7.
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Soweit
der Verschlussmechanismus, bestehend aus einer Nut mit korrespondierenden
Graten, betroffen ist, ist auch eine Vertauschung möglich, d.h. die
Nut in den Rand 60 des Deckels 20 einzuarbeiten und
die Grate im Gegenzug in den Rand 50 des Gefäßkörpers 10.
Ebenso können
mehrere Nuten vorhanden sein, so dass ein abgestuftes Verschließen möglich ist.
Wenn den mehreren Nuten auch mehrere abgestufte Grate gegenüber stehen,
kann auch eine zusätzliche
Festigkeit durch diese Verwendung zusätzlicher Halteelemente erzielt
werden.