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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Nachweis der Virenabreicherung
für die
Validierung von, Filtrationsprozessen, physikalischen und chemischen
Inaktivierungsmethoden oder von adsorptiven Abreicherungsmethoden
unter vorgegebenen Prozessbedingungen, die im Kleinmaßstab nachgestellt werden,
wobei:
- – in
einem ersten Schritt Viren in geeigneten Zelllinien angezüchtet werden,
- – in
einem zweiten Schritt nach einem Zellaufschluss eine Virusssuspension
gewonnen wird,
- – in
einem dritten Schritt die gewonnene Virussuspension einer zu untersuchenden
Proteinlösung zugesetzt
und
- – in
einem vierten Schritt die virushaltige Proteinlösung durch den zu validierenden
Filter filtriert und anschließend
die Virusabreicherung analysiert wird.
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Nach
dem Stand der Technik wird ein Nachweis der Abreicherung von Viren
durch Filtration und anderen Technologien in Validierungsstudien
erbracht. Validierungsstudien werden in der Regel durch qualifizierte
Viruslabore durchgeführt,
die gemäß der gesetzlichen
Forderungen nach GLP (Good Laboratory Practice) arbeiten. Das grundsätzliche Prozedere
zum Design und zur Durchführung
von Validierungsstudien ist in dem CPMP Dokument der europäischen Behörde EMEA
beschrieben (CPMP: „Note
for Guidance an Virus Validation Studies: The Design, Contribution
and Interpretation of Studies Validating the Inactivation and Removal
of Viruses", February
1996 (CPMP/BWP/268/95)).
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Unter
Validierung versteht sich in diesem Zusammenhang das systematische
Abprüfen
der ausgewählten
Technologien zur Virusabreicherung oder Virusinaktivierung, wie
z. B. der Filtration, im Hinblick auf die Fragestellung, ob diese
Technologie in der Lage ist, unter den gegebenen Prozessbedingungen des
Anwenders, die im Viruslabor im Kleinmaßstab (scale down) nachzustellen
sind, Viren in dem Maß abzureichern
oder zu inaktivieren, wie es seitens der Behörden empfohlen und auch gefordert
wird.
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Die
besonderen Anforderungen an die Auswahl, den Einsatz und die erwarteten
Abreicherungsraten (Logarithmische Abreicherungsraten, auch kurz
LRV genannt) der Viren sind im ICH-Q5A-Dokument und der EMEA-Richtlinie
dargestellt und erläutert.
(ICH Q5A. "Viral
Safety Evaluation of Biotechnology Products Derived from Cell Lines
of Human or Animal Origin".
Federal Register, Vol. 63, No. 185, 1998) und (CPMP: „Note for
Guidance an Virus Validation Studies: The Design, Contribution and
Interpretation of Studies Validating the Inactivation and Removal
of Viruses". February
1996, CPMP/BWP/268/95).
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Validierungsstudien
mit dem Ziel der Bestimmung der tatsächlichen Virusabreicherungsrate
bestimmter Technologien werden auch „Spiking Studien" genannt, weil dem
Produkt, in der Regel einer therapeutischen Proteinlösung, im
Rahmen dieser Studie Viren zugesetzt (gespiked) werden, die dann von der
jeweiligen, zu validierenden Technologie zu einem bestimmten Maße abzureichern
oder zu inaktivieren sind.
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Über die
geforderte Höhe
der Gesamtabreicherung aller in dem Prozess eingesetzten Technologien
entscheidet eine Risikoabschätzung
seitens des Kunden und eine abschließende Beurteilung durch die
jeweilige Bundesbehörde,
bei der die Zulassung bzw. die Unterlagen der Virus-Validierungsstudie
eingereicht werden. Gesamtabreicherungsraten über einen kompletten Virusabreicherungsprozess
(„Virus Clearance") können in
einem Bereich von 12 log10 bis 24 log10 Stufen liegen und für einzelne Technologien in
einem Bereich von 3 log10 bis 7 log10 Stufen liegen.
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Die
Anzucht der Viren durch die hierfür zuständigen Viruslabore erfolgt
in geeigneten Zelllinien, die mit den jeweiligen spezifischen Viren
infiziert werden und ggf. durch Aufschluss der Zellen sowie aus dem
Zellkulturüberstand
gewonnen werden. Diese Zellkulturen sind für einen Virus oder mehrere
Viren spezifisch und werden von den Viruslaboren von bestimmten,
hierfür
autorisierten Quellen bezogen.
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Die
als 1 beigefügte
Tabelle zeigt exemplarische Zelllinien, die für die Kultivierung von in Studien
verwendeten Viren eingesetzt werden.
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2 zeigt
eine Tabelle einer Auflistung von Viren, die für die Prozessvalidierung von
Plasma-Derivaten Verwendung finden.
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3 zeigt
eine Tabelle einer Auflistung von Viren für den Einsatz in Studien mit
rekombinanten Proteinen.
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Die
Viruskonzentration aus einem Zellkulturüberstand nach der Anzucht und
dem Zellaufschluss (beispielsweise durch Schockgefrieren und Wiederauftauen
der Lösung)
liegen in einem Bereich von 106/m1 bis 109/ml.
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Im
Rahmen des „Spiken" werden diese Virussuspensionen
den entsprechenden Proteinlösungen
zugesetzt, wobei der Zusatz der Virussuspension auf max. 10 Vol.%
begrenzt ist. (CPMP: „Note
for Guidance an Virus Validation Studies: The Design, Contribution
and Interpretation of Studies Validating the Inactivation and Removal
of Viruses". February 1996,
CPMP/BWP/268/95).
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Nach
dem Zusatz der Viren zu dem Produkt werden in der Regel Virustiter
von 106/ml bis zu 108/ml
erreicht. Diese Lösung
wird dann mit der entsprechenden Technologie zur Virusabreicherung oder
Virusinaktivierung behandelt.
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Für die Filtration
als Beispieltechnologie zur Virusabreicherung (Größenausschlussprinzip,
Virus wird auf Grund seiner Größe zurückgehalten
und die therapeutische Proteinlösung
fließt
durch die Membran hindurch) werden in den Studien bestimmte Volumina
an virushaltiger Proteinlösung
(die Proteinkonzentration der Lösung
unterliegt den Vorgaben des Herstellers und muss identisch zu dem
Prozessmaßstab
stehen, typische Proteinkonzentrationen können im Bereich von 10 μg/ml bis
50 mg/ml Lösung
liegen) durch den Virusfilter filtriert.
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Die
Menge an zu filtrierender virushaltiger Lösung muss identisch zu dem
Volumen der Prozessfiltration sein. Diese wird durch das Herunterskalieren
der Prozessmengen auf den Labormaßstab des Virusfilters erreicht.
Typische Filtrationsmengen liegen in einem Bereich von 4 ml/cm2 bis 60 ml/cm2 Virusfilterfläche.
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Nach
Filtration der Testlösung
durch den zu validierenden Filter wird die Virusabreicherung analysiert.
Der Standard-Nachweistest
ist der TCID50-infectivity-Test, der in den zitierten Richtlinien
beschrieben ist:
- – Kärber G. Beitrag zur kollektiven
Behandlung Pharmakologischer Reihenversuche. Arch Exp Path Pharmakol
1931; 162:480–483.)
- – Bundesgesundheitsamt
und Paul-Ehrlich-Institut, Bundesamt für Sera und Impfstoffe [PEI].
Bekanntmachung über
die Zulassung von Arzneimitteln: Anforderungen an Validierungsstudien
zum Nachweis der Virussicherheit von Arzneimitteln aus menschlichem
Blut oder Plasma, 1994 May. Vorhanden von: Bundesanzeiger, Nr. 84.
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In
diesen Dokumenten ist sowohl der Test als auch die Auswertemethodik
beschrieben. Neben dem TCID50-Test gibt es ggf. ELISA-Tests und
molekularbiologische Methoden (PCR, Polymeraseketten-Reaktion) für den Nachweis
von Viren.
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Nachteilig
bei dem bekannten Verfahren ist, dass die Zugabe von Virusüberstand,
das „Spiken", die zu testende
Produktlösung
dahingehend verändert,
dass Bestandteile in die Proteinlösung eingebracht werden, die
im tatsächlichen
Prozessmaßstab nicht
vorhanden sind.
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Neben
vielen biochemischen Stoffen aus dem „spike" besitzen vor allem Host-Cell-Proteine und
Nukleinsäuren,
Zellbruchstücke
und Anzuchthilfsstoffe wie Kälberserum
Nachteile hinsichtlich der Validierungsstudie.
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Ein
weiterer Nachteil für
die Filtration oder beispielsweise die chromatographische Aufreinigung innerhalb
einer Validierungsstudie besteht in einer erheblich schlechteren
Filtrierbarkeit der virushaltigen Lösung oder aber in Problemen
in dem Chromatographieprozess selber. Des Weiteren können die
zusätzlich
eingebrachten Komponenten (Nukleinsäuren, Kälberserum, Salze) Verfahren
zur Virenquantifizierung (z. B. ELISA bzw. PCR) beeinflussen. Weiterhin gibt
es Viren, die sich auf Grund ihrer natürlichen Situation nur bis zu
einer bestimmten Konzentration im Zellkulturüberstand anziehen lassen. Wenn
dann im Rahmen der Validierungsstudie bis zu 10% eines solchen Überstandes
zugesetzt wird, kommt es regelmäßig zu einer
vorzeitigen Verblockung des Filters, so dass die vorgesehene Menge
an Volumen pro Flächeneinheit
nicht filtriert werden kann. Als unmittelbare Konsequenz dessen
wird dann im Rahmen einer Virus-Validierungsstudie der Spike-Zusatz
soweit reduziert, dass die Lösung
mit dem vorgegebenen Volumen über
die entsprechende Fläche
des Virusfilters filtriert werden kann.
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Dieses
kann im Extremfall dazu führen,
dass der dynamische Bereich der möglichen Virusabreicherung (Dynamischer
Bereich Ausgangstiter minus Nachweisgrenze) nicht mehr ausreicht,
um die gewünschte
oder erforderliche Virusabreicherung einer bestimmten Technologie überhaupt
zeigen zu können.
Wenn dieses der Fall ist, bleibt als einzige Alternative die Wahl
einer höheren
Filterfläche,
was im Prozessmaßstab
zu erheblich höheren
Filtrationskosten führt.
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Aus
der
DE 10 2004
004 043 A1 ist ein Verfahren zur Aufreinigung und/oder
Isolierung von in einer Lösung
oder Suspension enthaltenen hochmolekularen Verbindungen mittels Affinitätschromatografie
unter Verwendung von Metallionenenthaltender Membranen bekannt.
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Die
EP 0 514 421 B2 beschreibt
ein Verfahren zur Validierung der Virus-Abreicherungsfähigkeit von
Filtern. Dabei wird bei der
EP
0 514 421 B2 an der Prozessfiltereinheit und nicht an einer
Filtereinheit im Kleinmaßstab
geprüft.
Bei diesem bekannten Verfahren wird nicht der „Originalvirus" verwendet, sondern
die Abreicherungsrate der Prozessfiltereinheit wird mithilfe eines
speziellen Testvirus bestimmt.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfahren anzugeben,
welches die oben genannten Nachteile vermeidet.
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Diese
Aufgabe wird in Verbindung mit dem Oberbegriff des Anspruches 1
dadurch gelöst,
dass nach dem zweiten Schritt die Virussuspension zunächst über einen
Membranadsorber prozessiert wird, dass die Viren an den Membranadsorber
gebunden und unerwünschte
Bestandteile mit Hilfe eines Waschpuffers entfernt werden und dass
die gebundenen Viren von der Membranadsorberfläche eluiert und im dritten
Schritt als gereinigte, konzentrierte Virussuspension der zu untersuchenden
Proteinlösung
zugesetzt werden.
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Die
Aufbereitung der Virussuspension, d. h. die Bindung der Viren an
einen Membranadsorber mit anschließender Reinigung und Eluation
der Viren, führt
dazu, dass beispielsweise 100 ml Virenüberstand auf wenige ml Eluat
konzentriert werden, so dass reine und höher konzentrierte Virenpräparationen
zur Verfügung
stehen. Dadurch, dass hohe Ausgangstiter in der Spike-Lösung bzw.
Virensuspension erzielt werden, können die im Scale-Down-Experiment
bzw. Kleinmaßstab
des Anwenders ermittelten Volumen pro Flächeninhalt auch in der Virus-Validierungsstudie
erreicht werden. Die oben genannten Nachteile werden damit sicher
und zuverlässig
vermieden.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsformen
des Verfahrens ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung stellt der Membranadsorber eine mikroporöse Anionen-
oder Kationenaustauschermembran mit Porengrößen > 1 μm
dar. Da die Diffusionslimitierung bei der Membranchromatographie
praktisch keine Rolle spielt, kann mit relativ hohen Flussraten
operiert werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens
werden die infizierten Zelllinien durch einen Gefrierprozess (Schockgefrieren)
mit anschließendem
Auftauen aufgeschlossen und bei ca. 2000 U/min über einen Zeitraum von ca.
10 min zentrifugiert. Die so gewonnene Virussuspension wird über einen
Membranadsorber mit mikroporöser
Struktur prozessiert, wobei die negativ geladenen Viren an positiv
geladene Seitenketten des Membranadsorbers gebunden werden.
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Durch
Anwendung eines Waschpuffers mit erhöhter Salzkonzentration können weniger
stark bindende Kontaminationen entfernt werden. Das reine Virus
kann hiernach mit einer hochmolekularen Salzlösung eluiert und beispielsweise
durch eine Vivaspin-Ultra-Filtrationseinheit umgepuffert werden und
liegt dann in stark konzentrierter Form vor. Die konzentrierte und
gereinigte Virussuspension kann dann der zu untersuchenden Proteinlösung zugesetzt
oder zwischengelagert werden. In einem Folgeschritt wird die virushaltige
Proteinlösung
in bekannter Weise durch den zu validierenden Filter filtriert und
anschließend
die Virusabreicherung analysiert.
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Anwendungsbeispiel:
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Zur
Durchführung
einer Virusfiltration werden Parvoviren in einer PK13-Zellkultur
vermehrt. Die PK13-Zellen stammen von der American Type Culture
Collection, USA (ATCC-No CRL-6489). PK13-Zellkulturschalen mit je
175 cm2 Fläche werden hierzu mit PPV infiziert
und 3 bis 5 Tage später die
Viren abgeerntet. Die Viren befinden sich in dem Überstand
der durch die Infektion und Schockgefrierung zerstörten Zellen.
Aus einer Kulturflasche werden so ca. 40 ml Überstand gewonnen. 45 Flaschen werden
für die
Vorbereitung der Virusfiltration mit insgesamt 1800 ml Überstand
(erzielt durch Zentrifugation bei 2000 U/min (etwa 800 g) ± 100 U/min
bei 10 min ± 1
min, die Zellen werden vorher durch eine Gefrier- und Auftauschritt
vollständig
zerstört)
herangezogen. Der Überstand
wurde mit 0,45 μm
eines Membranfilters vorfiltriert und danach der Titer mit 5,6·108/ml bestimmt.
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Hiervon
werden nun 300 ml für
die Virusfiltration direkt herangezogen (Suspension A). Für die Aufbereitung
der übrigen
1500 ml (Suspension B) mit dem Membranadsorber wurde das Filtrat
des Zellkulturüberstandes
auf eine mit 50 mM Tris-HCl,
pH 7,5 Puffer äquilibrierte
Membranadsorbereinheit geladen. Dabei binden die Viren an Liganden
auf der porösen
Membranstruktur.
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Durch
Anwendung eines Waschpuffers (50 mM Tris-HCl, pH 7,5, 200–500 mM
NaCl) mit erhöhter
Salzkonzentration können
weniger stark bindende Kontaminationen entfernt werden. Das gereinigte
Virus selbst wird mit einer hochmolekularen Salzlösung (50
mM Tris-HCl, pH 7.5, 1.5 M NaCl) eluiert, durch eine Vivaspin-UF-Einheit
umgepuffert und liegt dann ca. hundertfach konzentriert in 16 ml
Puffer nach Wahl oder Medium vor. Der erneut bestimmte Titer zeigt
eine Viruskonzentration von ca. 3,6·1010/ml.
Sowohl die herkömmlich
hergestellte Virussuspension A als auch die neue Suspension B wurden
für Virus-Filtrationsversuche
herangezogen.
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Hierzu
wurde eine proteinhaltige Lösung
(polyklonale Antikörperlösung mit
4 mg/ml in Glycinpuffer, pH 4,1) mit verschiedenen Konzentrationen
der Virussuspensionen A und B in unterschiedlichen Testläufen gespiked
und über
einen 5cm2-Virusfilter (Sartorius Virosart
CPV Virusfilter, 20 nm nominal) filtriert. Im Rahmen der Versuchsreihe
wurde die Filtrationszeit, das maximale Filtrationsvolumen bei 75%iger
Verblockung des Filters und die Titerreduktion des Filters ermittelt.
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Die
Ergebnisse sind in 4 als Einfluss der Virusaufbereitung
auf die Filtrierbarkeit zusammenfasst. Die Tabelle zeigt deutlich
verbesserte Filtrierbarkeit der Virussuspension B nach membranchromatographischer
Aufreinigung. Es zeigt sich, dass trotz hoher Spike-Konzentrationen mit
der Virussuspension B (5% und mehr) die Kapazitäten des Virusfilters in einem
Bereich liegen, der für
den Virusfilter ohne Zusatz einer Virussuspension ermittelt wurde. Hiermit
zeigen sich für
den Anwender die in der Praxis beschriebenen Vorteile in besonderem
Maße.