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DE102005047245A1 - Transportable Kunststoffaufbewahrungsdose mit Notizmitteln für Informationen - Google Patents

Transportable Kunststoffaufbewahrungsdose mit Notizmitteln für Informationen Download PDF

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DE102005047245A1
DE102005047245A1 DE102005047245A DE102005047245A DE102005047245A1 DE 102005047245 A1 DE102005047245 A1 DE 102005047245A1 DE 102005047245 A DE102005047245 A DE 102005047245A DE 102005047245 A DE102005047245 A DE 102005047245A DE 102005047245 A1 DE102005047245 A1 DE 102005047245A1
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Abstract

Transportable Kunststoffaufbewahrungsdose für verderbliche Waren, umfassend mindestens ein Behälterteil (1) zur Unterbringung der verderblichen Ware (3), das mit mindestens einem Deckelteil (2) zum Verschließen des Behälterteils (1) verbunden ist, um die verderbliche Ware (3) vor schädigenden äußeren Einflüssen zu schützen, wobei Notizmittel für Informationen vorgesehen sind, wobei als Notizmittel eine am Behälterteil (1) oder am Deckelteil (2) angeordnete Elektronikeinrichtung (4) vorgesehen ist, umfassend eine elektronische Sprachaufnahme- und Sprachwiedergabe-Schaltung (5), die eine zugeordnete Batterieeinheit (6) autark mit elektrischer Energie versorgt und die mit einer in der Wandung des Behälterteils (1) bzw. Deckelteils (2) platzierten und nach außen hin abstrahlenden Lautsprecher/Mikrofon-Einheit (7) sowie mit einer hierzu benachbarten Bedieneinheit (8) zur Aufnahme oder Wiedergabe von Sprachmitteilungen zusammenwirkt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine transportable Kunststoffaufbewahrungsdose für verderbliche Waren, umfassend mindestens ein Behälterteil zur Unterbringung der verderbliche Ware, das mit einem Deckelteil zum Verschließen des Behälterteils verbunden ist, um die verderbliche Waren vor schädigenden äußeren Einflüssen zu schützen, wobei Notizmittel für Informationen vorgesehen sind.
  • Kunststoffaufhewahrungsdosen der hier interessierenden Art werden im alltäglichen Leben beispielsweise in Form von Frühstücksboxen oder Arzneimittelportionierungsboxen verwendet. Beide Anwendungen von Kunststoffaufbewahrungsdosen vereint das Ziel, die verderbliche Ware – also Lebensmittel oder Arzneimittel – vor äußeren Einflüssen, wie Feuchtigkeit, Schmutz und dergleichen zu schützen, um diese eine gewisse Zeit lang ohne Qualitätseinbußen lagern zu können.
  • Derartige Kunststoffaufbewahrungsdosen sind im allgemeinen Stand der Technik hinlänglich bekannt. Durch ihre meist kompakte und funktionsorientierte Formgebung sind Kunststoffaufbewahrungsdosen in vielfältigen Gestaltungen erhältlich. Zur Funktionserweiterung ist es außerdem bekannt, transportable Kunststoffaufbewahrungsdosen für verderbliche Waren mit Notizmitteln für Informationen auszustatten. Gewöhnlich wird außen am Deckelteil einer Kunststoffaufhewahrungsdose ein Beschriftungsfeld angebracht, auf welchem Informationen über den Inhalt der Kunststoffaufbewahrungsdose, wie Art des Lebensmittels, Verfallsdatum und dergleichen. Es ist jedoch auch möglich, Informationen in Form von Botschaften, wie „Bitte morgens zwei Tabletten und abends eine Tablette je vor dem Essen einnehmen!" und dergleichen auf einer transportablen Kunststoffaufhewahrungsdose zu notieren. Insbesondere, wenn diese als Frühstücksbox für Kinder zum Einsatz kommt, haben die Eltern die Möglichkeit, über Notizmittel dem Kind Erinnerungen, wie „Heute holt Dich Oma ab" und dergleichen auf den Weg in die Schule mitzugeben.
  • Problematisch bei herkömmlichen transportablen Kunststoffaufbewahrungsdosen der hier interessierenden Art ist, dass nur ein geometrisch begrenztes Beschriftungsfeld für die besagten Informationen zur Verfügung steht. Des Weiteren ist eine Aktualisierung oder Neugestaltung der Informationen recht umständlich, da die herkömmlicherweise als Papierzettel ausgebildeten Notizmittel stets neu geschrieben und leicht entfernbar an der Kunststoffaufbewahrungsdose angebracht werden müssen. Dies erfolgt vorzugsweise über eine transparente Einschubtasche.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine transportable Kunststoffaufbewahrungsdose für verderbliche Waren zu schaffen, mit welcher größere Informationsinhalte flexibel und auf einfache Weise mit der aufbewahrten Ware transportierbar sind.
  • Die Aufgabe wird ausgehend von einer transportablen Kunststoffaufbewahrungsdose gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 in Verbindung mit dessen kennzeichnenden Merkmalen gelöst. Die nachfolgenden abhängigen Ansprüche geben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung wieder.
  • Die Erfindung schließt die technische Lehre ein, dass als Notizmittel eine am Behälterteil oder am Deckelteil der transportablen Kunststoffaufbewahrungsdose innenseitig angeordnete Elektronikeinrichtung vorgesehen ist, umfassend eine elektronische Sprachaufnahme- und Sprachenwiedergabe-Schaltung, die eine zugeordnete Batterieeinheit autark mit elektrischer Energie versorgt, und die mit einer in der Wandung des Behälterteils bzw. Deckelteils platzierte und nach außen hin abstrahlende Lautsprecher-/Mikrofon-Einheit sowie eine hierzu benachbarten Bedieneinheit zur Aufnahme oder Wiedergabe von Sprachmitteilungen zusammenwirkt.
  • Der Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung liegt insbesondere darin, dass durch die elektronischen Notizmittel größere Informationsinhalte hinterlegbar und abrufbar sind. Da die erfindungsgemäße Lösung die Informationsinhalte nicht mehr visuell sondern akustisch transportiert, kann von einem höheren Merkeffekt ausgegangen werden. Zudem ist eine Sprachaufnahme und -wedergabe besonders einfach in der Handhabung. Die Verwendung weiterer Hilfsmittel – wie Schreibgeräte – kann vollständig entfallen. Somit ist der Benutzer in der Lage, flexibel und überall die transportable Kunststoffaufbewahrungsdose mit neuen Informationsinhalten zu versehen oder die hinterlegten Informationsinhalte jederzeit abzurufen.
  • Da bei der erfindungsgemäßen Lösung die Kunststoffaufbewahrungsdose gleichzeitig auch zum Teil Gehäuse der Elektronikeinrichtung ist, kann der Innenraum der Kunststoffaufbewahrungsdose neben den Lebensmitteln auch die Elektronik schützen. Ein weiterer synergetischer Effekt gründet sich auf der Tatsache, dass Wandungsbestandteile der Kunststoffaufbewahrungsdose auch zur Anordnung von Komponenten der Elektronikeinrichtung dienen, so dass ein eigenes Gehäuse weitgehend entfallen kann. Dies vereinfacht insbesondere die Herstellung der erfindungsgemäßen Lösung.
  • Vorzugsweise ist die Bedieneinheit der Elektronikeinrichtung als ein Zwei-Tasten-Feld ausgebildet, wobei die eine Taste der Aufnahme einer Sprachnachricht und die andere Taste der Wiedergabe der aufgenommenen Sprachnachricht dient. Aus Sicherheitsgründen kann vorgesehen werden, dass die Wiedergabetaste besonders großflächig und einfach betätigbar ausgebildet sein kann, wogegen die Aufnahmetaste besonders kleinflächig und ggf. versteckt ausgebildet ist, um eine Fehlbetätigung derselben und somit ein ungewolltes Löschen einer aufgenommenen Information zu vermeiden. Ein solches Zwei-Tasten-Feld als Bedieneinheit zeichnet sich durch eine denkbar einfache Handhabung aus und ist daher insbesondere für Kinder geeignet. Alternativ hierzu ist es jedoch auch möglich, die Bedieneinheit komplexer auszubilden, vorzugsweise nach Art eines Touch-Screens. Als Touch-Screen wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung ein Anzeigeelement mit graphischer Benutzeroberfläche verstanden, dessen Oberfläche berührungssensitiv ist, um hierüber Eingaben entgegenzunehmen. Gesteuert durch die graphische Benutzeroberfläche und in Folge Berührung kann somit die Aufnahme bzw. Wiedergabe der Sprachnachricht ausgeführt werden.
  • Gemäß einer weiteren, die Erfindung verbessernden Maßnahme ist vorgesehen, bei einer als Touch-Screen ausgeführten Bedieneinheit hierüber auch handschriftlichen Text zu erfassen und visuell darzustellen, um neben den akustischen Informationen auch handschriftliche Informationen löschbar zu speichern.
  • Eine andere, die Erfindung verbessernde Maßnahme sieht vor, dass am Deckelteil oder am Behälterteil der Kunststoffaufbewahrungsdose ein separates, von außen her zugängliches verschließbares Fach zur Aufbewahrung von Papier oder Geld vorgesehen ist. Insbesondere wenn die erfindungsgemäße Kunststoffaufbewahrungsdose als Frühstücksbox für Kinder benutzt wird, kann über ein solches separates Fach Essengeld, Fotos, Notizen transportiert werden.
  • Weiterhin kann das Behälterteil durch Zwischenwände in mehrere Fächer unterteilt werden. Diese mehrere Fächer lassen sich beispielsweise zur getrennten Aufbewahrung verschiedener Lebensmittel, Obst oder Brot, und dergleichen verwenden. Sollte die Kunststoffaufbewahrungsdose zur Portionierung von Arzneimitteln eingesetzt werden, können in mehreren Fächern entsprechende Portionen von Arzneimittel bevorratet werden.
  • Vorzugsweise ist die elektronische Sprachaufnahme- und Sprachwiedergabe-Schaltung der erfindungsgemäßen Kunststoffaufbewahrungsdose in Form eines Elektronik-Chips ausgebildet. Dies hat den Vorteil, dass sich dieser besonders platzsparend im Innenbereich des Deckelteils anbringen lässt. Daneben ist es auch möglich, die elektronische Sprachaufnahme- und Sprachwiedergabe-Schaltung als Leiterplatte mit hierauf gelöteten elektronischen Bauelementen auszubilden, was jedoch den Nachteil eines erhöhten Platzbedarfs mit sich bringt.
  • Gemäß einer weiteren, die Erfindung verbessernde Maßnahme ist vorgesehen, dass die Batterieeinheit über eine benachbart hierzu in der Wandung des Behälterteils oder Deckelteils angeordnete Solarzelle wiederaufladbar ist. Durch diese optionale Maßnahme ist die Kapazität der Batterieeinheit praktisch unerschöpflich, da diese über die Solarzelle allein durch Lichteinfall automatisch nachgeladen wird. Sollte stattdessen eine austauschbare Batterie als Batterieeinheit Verwendung finden, sind – an sich bekannte – Mittel zur Unterbringung und elektrischen Kontaktierung der Batterie im Rahmen der Elektronikeinrichtung vorzusehen.
  • Weiterhin kann die Wandung des Behälterteils und/oder des Deckelteils zumindest teilweise doppelwanding ausgebildet werden. In dem dazwischenliegenden Spaltraum kann beispielsweise die Elektronikeinrichtung platzsparend untergebracht werden. Diese ist insoweit sowohl von außen her als auch von innen vor schädigenden Einflüssen, wie Feuchtigkeit und dergleichen, geschützt.
  • Daneben kann der dazwischenliegende Spaltraum – außerhalb der Elektronikeinrichtung – mit einer fluoriszierenden Flüssigkeit befällt werden, um die Kunststoffaufbewahrungsdose durch farbliche Effekte zu individualisieren und diese somit gegenüber anderen Behältnissen unterscheidbar zu machen.
  • Weitere, die Erfindung verbessernde Maßnahmen werden nachstehend gemeinsam mit der Beschreibung zweier bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung näher dargestellt. Es zeigt:
  • 1 eine perspektivische Außenansicht in teilweise Explosionsdarstellung einer transportablen Kunststoffaufhewahrungsdose als Frühstücksbox in einer ersten Ausführungsform, und
  • 2 eine perspektivische Außenansicht in teilweise Explosionsdarstellung einer transportablen Kunststoffaufbewahrungsdose als Frühstücksbox in einer zweiten Ausführungsform.
  • Gemäß 1 besteht die eine quaderförmige Grundform aufweisende Kunststoffaufbewahrungsdose aus einem unteren Behälterteil 1, das mit einem über Scharniermittel hieran angebrachten oberen Deckelteil 2 verschließbar ist, um eine innenliegende verderbliche Ware 3 vor schädigenden äußeren Einflüssen zu schützen.
  • Als Notizmittel für mit der Kunststoffaufbewahrungsdose zu transportierende Informationen umfasst das Deckelteil 2 eine Elektronikeinrichtung 4 (hier herausgehoben vor der Endmontage abgebildet). Die Elektronikeinrichtung 4 besteht im Wesentlichen aus einer elektronischen Sprachaufnahme- und Wiedergabe-Schaltung 5 mit zugeordneter Batterieeinheit 6 zur Energiespeisung und einer ebenfalls zugeordneten Lautsprecher/Mikrofon-Einheit 7 als Audioschnittstelle zum Benutzer.
  • Zur Steuerung von Sprachaufnahme und Sprachwiedergabe wird die Sprachaufnahme- und Sprachwiedergabe-Schaltung 5 über eine benachbarte Bedieneinheit 8 betätigt, welche in diesem Ausführungsbeispiel als Zwei-Tastenfeld ausgebildet ist. Bei dieser Bedieneinheit 8 dient die eine Taste (REC) der Aufnahme einer Sprachnachricht, wogegen die andere Taste (PLAY) der Wiedergabe der Sprachnachricht dient. Die Batterieeinheit 6 der Elektronikeinrichtung 4 ist über eine benachbart hierzu am Deckelteil 2 angeordnete Solarzelle 9 wiederaufladbar.
  • Ferner ist das Behälterteil 1 durch eine Zwischenwand in zwei Fächer 10a und 10b unterteilt, um eine getrennt Aufbewahrung verschiedenartiger verderblicher Waren 3 zu gewährleisten. Am Deckelteil 2 ist eine von außen her zugängliches verschließbares Fach 11 vorgesehen. Das separate Fach 11 dient der Aufbewahrung von Papier, Geld und dergleichen. Weiterhin ist die Wandung des Behälterteils 1 sowie des Deckelteils 2 doppelt ausgebildet. Der dazwischenliegende Spaltraum 12 nimmt eine fluoriszierende Flüssigkeit auf, welche der farblichen Gestaltung und Unterscheidbarkeit des Erfindungsgegenstands dient. Natürlich ist in diesem Zusammenhang die außenliegende Wandung von Deckelteil 1 und Behälterteil 2 zumindest teilweise transparent auszubilden.
  • Die in 2 dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich von der vorstehend detailliert beschriebenen Ausführungsform insbesondere dahingehend, dass die Bedieneinheit 8' hier nach Art eines Touch-Screens ausgebildet ist. Über die graphische Benutzeroberfläche des Touch-Screens erfolgt die Bedienung der Sprachaufnahme- und Sprachwiedergabe-Schaltung 5 durch entsprechende Berührung. Daneben dient die als Touch-Screen ausgeführte Bedieneinheit 8' auch einer visuellen Darstellung von hierauf geschriebenem Text, um zusätzliche handschriftliche Informationen löschbar zu speichern.
  • Die Erfindung ist nicht beschränkt auf die beiden vorstehend beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen. Es sind vielmehr auch Abwandlungen hiervon denkbar, welche vom Schutzumfang der nachfolgenden Ansprüche Gebrauch machen. So ist die erfindungsgemäße Lösung nicht allein beschränkt auf eine quaderförmige Ausbildung der transportablen Kunststoffaufbewahrungsdose. Diese kann vielmehr auch zylindrisch, prismatisch oder dergleichen gestaltet sein.

Claims (10)

  1. Transportable Kunststoffaufbewahrungsdose für verderbliche Waren, umfassend mindestens ein Behälterteil (1) zur Unterbringung der verderblichen Ware (3), das mit mindestens einem Deckelteil (2) zum Verschließen des Behälterteils (1) verbunden ist, um die verderbliche Ware (3) vor schädigenden äußeren Einflüssen zu schützen, wobei Notizmittel für Informationen vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass als Notizmittel eine am Behälterteil (1) oder am Deckelteil (2) angeordnete Elektronikeinrichtung (4) vorgesehen ist, umfassend eine elektronische Sprachaufnahme- und Sprachwiedergabe-Schaltung (5), die eine zugeordnete Batterieeinheit (6) autark mit elektrischer Energie versorgt, und die mit einer in der Wandung des Behälterteils (1) bzw. Deckelteils (2) platzierte und nach Außen hin abstrahlende Lautsprecher/Mikrofon-Einheit (7) sowie mit einer hierzu benachbarten Bedieneinheit (8) zur Aufnahme oder Wiedergabe von Sprachmitteilungen zusammenwirkt.
  2. Transportable Kunststoffaufbewahrungsdose nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedieneinheit (8) als 2-Tasten-Feld ausgebildet ist, von denen die eine Taste (REC) der Aufnahme einer Sprachnachricht und die andere Taste (PLAY) der Wiedergabe der Sprachnachricht dient (1).
  3. Transportable Kunststoffaufbewahrungsdose nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedieneinheit (8') nach Art eines Touchscreens ausgebildet ist, über dessen graphischer Benutzeroberfläche durch Berührung die Aufnahme einer bzw. die Wiedergabe der Sprachnachricht erfolgt (2).
  4. Transportable Kunststoffaufbewahrungsdose nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die als Touchscreen ausgeführte Bedieneinheit (8') zur visuellen Darstellung von hierauf geschriebenem Text ausgebildet ist, um handschriftliche Informationen löschbar zu speichern.
  5. Transportable Kunststoffaufbewahrungsdose nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Deckelteil (2) ein separates, von außen her zugängliches, verschließbares Fach (11) zur Aufbewahrung von Papier oder Geld vorgesehen ist.
  6. Transportable Kunststoffaufbewahrungsdose nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandung des Behälterteils (1) und/oder des Deckelteils (2) zumindest teilweise doppelwandig ausgebildet ist, und dass der dazwischenliegende Spaltraum (12) mit einer fluoreszierenden Flüssigkeit befüllt ist.
  7. Transportable Kunststoffaufbewahrungsdose nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Behälterteil (1) durch mindestens eine Zwischenwand in mehrere Fächer (10a, 10b) zur getrennten Aufbewahrung verschiedener verderblicher Waren (3) unterteilt ist.
  8. Transportable Kunststoffaufbewahrungsdose nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Sprachaufnahme- und Sprachwiedergabe-Schaltung (5) in Form eines Elektronickchips ausgebildet ist.
  9. Transportable Kunststoffaufbewahrungsdose nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Batterieeinheit (6) über eine benachbart hierzu in der Wandung des Behälterteils (1) oder Deckelteils (2) angeordnete Solarzelle (9) wiederaufladbar ist.
  10. Transportable Kunststoffaufbewahrungsdose nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die verderbliche Ware (3) ein Lebensmittel oder ein Arzneimittel ist.
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