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DE102005046871A1 - Beleuchtungseinrichtung mit einem mit Schlitz versehenen Gehäuse - Google Patents

Beleuchtungseinrichtung mit einem mit Schlitz versehenen Gehäuse Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung mit einem mit einem Schlitz versehenen zylindrischen Gehäuse, in dem mindestens ein Leuchtmittel angeordnet ist, gemäß Oberbegriff des Patentanspruches 1. DOLLAR A Um hierbei unter Beibehaltung einer hohen Kompaktheit eine Vielzahl von optischen Effekten zu erzielen, ist erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass innerhalb des Gehäuses (1) mindestens ein zwischen Leuchtmittel und Gehäuseinnenwandung drehbarer, optisch durchsichtiger Hohlzylinder (20) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung mit einem mit einem Schlitz versehenen zylindrischen Gehäuse, in dem mindestens ein Leuchtmittel angeordnet ist, gemäß Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Beleuchtungseinrichtungen dieser Art sind aus der DE 102 59 447.3-33 bekannt. Dabei ist der Schlitz durch eine Rohr in Rohr-Anordnung in der Schlitzbreite verstellbar. Mit dieser bereits vorteilhaften Bauform lassen sich Beleuchtungs- und Ausleuchtungseffekte erzielen, die ein stimmungsvolles Licht einerseits, aber auch ein Objektausleuchtungslicht erzeugen was von besonders ästhetischer aber funktioneller Art ist.
  • Ebenso gilt dies für die Objektausleuchtung und für die Fotografie.
  • Eine besondere Stärke dieser genannten Beleuchtungseinrichtung ist die kompakte Bauform.
  • Um nun weitere Beleuchtungseffekte zu erzeugen, können ferner Linsen und Prismen verwendet werden, oder farbige Vorsätze.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Beleuchtungseinrichtung der gattungsgemäßen Art dahingehend zu verbessern, dass unter Beibehaltung einer hohen Kompaktheit eine Vielzahl von optischen Effekten erzielbar ist.
  • Die gestellte Aufgabe wird bei einer Beleuchtungseinrichtung der gattungsgemäßen Art erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Kern der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung ist, dass innerhalb des Gehäuses mindestens ein zwischen Leuchtmittel und Gehäuseinnenwandung ein drehbarer optisch durchsichtiger Hohlzylinder angeordnet ist.
  • Dies bedeutet, dass auch zwei ineinander auf gemeinsamer Drehachse verdrehbare durchsichtge Hohlzylinder vorgesehen sein können.
  • Bei einer Anordnung mit zwei Hohlzylindern sind diese relativ zueinander verdrehbar. Die Zylinder laufen also auf einer gemeinsamen Drehachse und ineinander.
  • In diesen durchsichtigen Hohlzylinder oder die beiden Hohlzylinder können dann optische Mittel eingelegt werden. Dadurch, dass in weiterer vorteilhafter Ausgestaltung nun dieser durchsichtige bzw diese durchsichtige Hohlzylinder von außen drehbar ist bzw sind, in dem derselbe oder dieselben mit einer drehfest durch das Gehäuse nach außen geführte Achse oder einem Drehrad verbunden ist bzw sind, können folienartige Elemente in den oder die Hohlzylinder eingelegt werden, oder die Farben durch Aufspritzen oder Einschmelzen in den Hohlzylinder eingebracht werden. Im letztgenannten Fall kann man sehr hitzebeständige Farbschichten verwenden.
  • Durch Drehung desselben werden diese Folien dann mehr oder weniger in den optischen Weg zwischen Beleuchtungsmittel und Schlitz eingedreht. Da das Leuchtmittel innerhalb des Hohlzylinders sitzt, werden so die Lichteffekte erzeugt. Bei der Verwendung mehrerer durchsichtiger Hohlzylinder können können in allen Folien eingelegt sein, so dass sich bei Gegeneinanderverdrehung Farbmischungseffekte ergeben.
  • Es ist auch möglich dass die Folien als Polarisationfilter mit unterschiedlicher Orientierung ausgebildet sind, so dass durch Gegeneinanderverdrehung der beiden Hohlzylinder, die quasi als Rohr-in-Rohr-Anordnung zueinander platziert sind, eine Abdunklung oder Aufhellung des Lichtes erreichbar ist.
  • Dabei können in weiterer vorteilhafter Ausgestaltung Farbfolien verwendet werden, die durch Eindrehen ein entsprechend farbiges Licht erzeugen, welches dann durch den Schlitz emittiert wird.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung können dabei auch Folien mit Fesnellinsen eingelegt werden. Durch den runden Querschnitt des Hohlzylinders legen sich diese eingebrachten Folien in diese Rundung der Hohlzylinderwandung ein.
  • Die Verwendung der folienförmigen und somit superflachen Fresnellinsen hat den Vorteil, dass keine aufwändigen Linsen oder Prismen mehr eingearbeitet werden müssen und die gewünschten Beleuchtungs- und/oder Fokussiereffekte austauschbar sind.
  • Über diese Fresnellinsen lassen sich nicht nur typische Linsen realisieren sondern auch Prismen, die anders als Linsen keine Rotationssymetrie um eine optische Zentralachse aufweisen, weil sie keine dreidimensionale Wölbung einer Linse nachbilden, sondern nur eine zweidimensionale.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, dass der Hohlzylinder mit Prismen oder Linsen versehen ist. Alternativ kann der Hohlzylinder auch mit direkt miteingeschliffenen oder eingebrachten Linsen oder Prismen versehen sein, die über die Drehbarkeit des Hohlzylinders dann vor dem Schlitz in Position gedreht werden können.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung können Leuchtmittel eine oder mehrer Hochleistungsleuchtdioden sein. Diese arbeiten mit hoher Lichtausbeute bei nur niedriger Wärmeentwicklung und eigenen sich daher ganz besonders für kleinbauende kompakte Beleuchtungseinrichtungen. Für kleinbauende Beleuchtungseinrichtungen eigenen sich die erfindungsgemäßen Leuchten ganz besonders und weisen so gleichzeitig eine Vielzahl von implementierten Lichtvariationsmöglichkeiten auf. Damit eignen sich diese Leuchten ganz besonders zur Objektausleuchtung in Schaufenstern, Austellungsräumen etc, weil die Leuchten von ihrer Größe kaum in Erscheinung treten, gleichzeitig aber ein Höchstmaß an Funktionalität liefern.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, dass das Leuchtmittel mindestens eine Leuchtstoffröhre ist. Diese Alternative erlaubt es auch großbauende Leuchten für die Architekturausleuchtung oder die Ausleuchtung von großen Räumen oder Plätzen zur Verfügung zu stellen. Auch hierbei soll die Leuchte als Schlitzleuchte zum Einsatz kommen, und den erfindungsgemäßen durchsichtigen drehbaren Hohlzylinder haben.
  • Auch in dieser Bauform ist, auch wenn die Leuchte somit deutlich größer ist als ihre Variante mit LED-Technik, die höchste optische Ausleuchtungsvielfalt bei gleichzeitig kompaktester Bauform möglich.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, dass der Hohlzylinder aus Glas besteht. Glas ist ein optisch sehr guter Werkstoff, der auch dauerhaft vor der Gefahr von Trübungen geschützt ist.
  • Alternativ dazu kann der Hohlzylinder aber auch aus durchsichtigem Kunststoff bestehen, welcher als Spritzguss oder Ziehteil fertigbar ist.
  • Weiterhin ist vorgesehen, dass innerhalb des Gehäuses zwischen Hohlzylinderaussenwandung und Gehäuseinnenwandung ein geschlitzter weiterer Hohlzylinder drehbar angeordnet ist, der aus optisch undurchsichtigem Material besteht, und dessen Schlitz parallel zum Schlitz in der Gehäusewandung ausgerichtet ist. Hierbei lässt sich der Effekt der Schlitzverstellung mit dem Effekt der Einlegung farbiger Folien und/oder der Einbringung von Fresnell-linsen kombinieren.
  • Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und nachfolgend näher beschrieben.
  • Es zeigt:
  • 1: Beleuchtungseinrichtung in zerlegter Darstellung
  • 2: Beleuchtungseinrichtung in zusammengefügter Darstellung
  • 3: Durchsichtiger Hohlzylinder
  • 1 stellt eine erfindungsgemäße Leuchte in einer zerlegten Darstellung dar.
  • Das zylindrische, bzw das zumindest im Bereich der Innenwandung zylindrische Gehäuse 1 ist mit einem parallel zum Zylinder verlaufenden Schlitz 2 versehen, durch den, festgelegt durch dessen maximale Breite, das Licht aus dem Inneren emittiert wird.
  • Weiterhin wird in das Innere des Gehäuses 1 ein weiterer zylindrischer Körper 10 eingebracht, der mit einem Schlitz 11 versehen ist, der parallel zum Schlitz 2 im Gehäuse 1 ausgerichtet ist. Wenn dieser in das Gehäuse 1 eingeschoben ist, dann kann durch Drehung dieses im Inneren befindlichen zylindrischen Körpers 10 eine teilweise aber verdrehverstellbare Deckung der beiden Schlitze 2 und 11 einen effektiven Schlitz freigeben, der nunmehr in seiner Schlitzbreite einstellbar ist.
  • Weiterhin wird nun im Inneren des Gehäuses 1 der aus durchsichtigem Material bestehende Hohlzylinder 20 eingebracht, derart, dass dieser von aussen ebenfalls drehbar ist.
  • In den durchsichtigen Hohlzylinder 20 können nun biegsame durchsichtige Farbfolien einfach und austauschbar eingelegt werden. Vor allem können diese individuell eingelegt werden, so dass sie auch schräg verlaufen können und sich beim Drehen des durchsichtigen Hohlzylinders 20 fließende Farbübergänge einstellen lassen.
  • Weiterhin können die Folien auch als Fresnellinsen 21 ausgebildet sein. Diese sind flach wie Folien und sind mit einer regelmäßigen und vorbestimmten Rillung versehen durch die optische Beugungen eine Linse nachahmen. Dabei sind sogar unterschiedliche Brennweiten einbringbar. Ebenso können nach diesem Fresnellinsenprinzip auch Prismen nachgebildet werden.
  • Im Inneren kann als Leuchtmittel entweder Lampen, oder aber auch Leuchtstofflampen bei größeren Leuchten, und Hochleistungsleuchtdioden bei miniaturisierten Leuchten verwendet werden.
  • In allen Bauformen und Baugrößen liefert diese erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung ein Höchstmaß an Ausleuchtungsmöglichkeiten bei gleichzeitig möglichst kompakter Bauform.
  • Die Verwendung von Hochleistungsleuchtdioden gewährt auch eine faktische Miniaturisierung der Leuchten, wodurch in der Objektausleuchtung oder in Schaufenstern, aber auch in der Kunst- und Fotografieausleuchtung die Leuchten völlig unauffällig und klein sind, aber einen enormen Ausleuchtungseffekt erzielen. Bei einer Mehrzahl von Leuchtdioden können diese aufgereiht angeordnet sein. Wie in der nicht vorveröffentlichten DE 10 2005 006 758.1 Bei Architekturleuchten werden Leuchtstofflampen als Lichtquelle verwendet, aber dennoch wird eine vergleichsweise kompakte Baugröße erreicht, bei der Vielzahl von Fokussier- und Einstellungs- und Effektmöglichkeiten.
  • Bei dieser größeren Architekturleuchte, die als Gebäudefassadenausleuchtung, oder als Garten- und Parkleuchte, oder als Großraumausleuchtung ausgestaltet sein kann, ergibt sich quasi ein Rohr als Gehäuse, mit dem besagten Schlitzzylinder, sowie dem durchsichtigen Zylinder im Inneren, sowie einer Leuchtstofflampe als Lichtquelle. Dennoch wäre die Leuchte minimal nur etwas dicker als eine Leuchstofflampe, aber mit einer Vielzahl von optischen Gestaltungsmöglichkeiten, wie oben beschrieben ausgerüstet. Somit wäre auch diese größere Bauform dennoch die kompakteste Bauform in Berücksichtigung ihrer Einstellungsvielfalt und in Berücksichtigung einer Leuchtstofflampe als Lichtquelle bzw Leuchtmittel.
  • Zum Drehen des durchsichtigen Hohlzylinders 20 ist an einer Seite eine Achse bzw eine Drehelement oder eine Drehrad 22 durch die Öffnung 12 des undurchsichtigen Zylinders 10 hindurchgeführt, damit der Hohlzylinder 20 von aussen gedreht werden kann.
  • 2 stellt das Gehäuse 1 dar, in das sowohl der Zylinder 10 mit Schlitz als in diesen Zylinder 10 von unten auch der durchsichtige Zylinder 20 eingeschoben ist, von dem nur oben noch das Stellrad 22 oder auch als Knauf ausgebildet herausschaut. Der Zylinder 10 mit Schlitz sowie der durchsichtige Zylinder 20 sind nunmehr unabhängig voneinander drehbar.
  • 3 zeigt nur den durchsichtigen Zylinder 20 in den eine foliendünne Fresnellinse 21 eingelegt ist. In der gleichen Weise können auch farbige Folien eingelegt werden. Durch Drehen des durchsichtigen Zylinders 20 werden nund die eingelegten Elemente in den Strahlengang der Beleuchtungseinrichtung vor den offenen Schlitz gedreht.
  • Es kann ausserdem innerhalb des dargestellten durchsichtigen Zylinders 20 noch ein weiterer durchsichtiger Zylinder darinnen angeordnet sein, der dann relativ zum Zylinder 20 verdrehbarer ist und die oben bereits beschriebenen Effekte hat.
  • 1
    Gehäuse
    2
    Schlitz
    10
    undurchsichtiger Zylinder (Hohlzylinder) mit Schlitz
    11
    Schlitz
    12
    Öffnung
    20
    durchsichtiger Zylinder
    21
    Fresnellinse
    22
    Drehelement, Drehrad

Claims (10)

  1. Beleuchtungseinrichtung mit einem mit einem Schlitz versehenen zylindrischen Gehäuse, in dem mindestens ein Leuchtmittel angeordnet ist dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des Gehäuses (1) mindestens ein zwischen Leuchtmittel und Gehäuseinnenwandung drehbarer, optisch durchsichtiger Hohlzylinder (20) angeordnet ist.
  2. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Hohlzylinder (20) drehbar ist bzw sind, durch eine mit demselben bzw denselben drehfest verbundene, durch die das Gehäuse geführte Achse.
  3. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in den oder die Hohlzylinder (20) Farbfolien einlegbar sind, oder die Farben durch Aufspritzen oder einschmelzen in den Hohlzylinder eingebracht sind.
  4. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in den oder die Hohlzylinder (20) Fresnellinsen (21) eingebracht oder als Folien einlegbar sind.
  5. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Hohlzylinder (20) mit Prismen oder Linsen versehen ist.
  6. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel eine oder mehrer Hochleistungsleuchtdioden ist bzw sind.
  7. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel eine oder mehrere Leuchtstoffröhre ist bzw sind.
  8. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Hohlzylinder (20) aus Glas besteht.
  9. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Hohlzylinder (20) aus durchsichtigem Kunststoff besteht, welches als Spritzguss oder Ziehteil gefertigt ist.
  10. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des Gehäuses (1) zwischen Hohlzylinderaussenwandung und Gehäuseinnenwandung ein geschlitzter weiterer Zylinder (10) drehbar angeordnet ist, der aus optischen undurchsichtigem Material besteht, und dessen Schlitz (11) parallel zum Schlitz (2) in der Wandung des Gehäuses (1) ausgerichtet ist.
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