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DE102005046812A1 - Band zum Überführen einer herzustellenden Faserstoffbahn - Google Patents

Band zum Überführen einer herzustellenden Faserstoffbahn Download PDF

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DE102005046812A1
DE102005046812A1 DE200510046812 DE102005046812A DE102005046812A1 DE 102005046812 A1 DE102005046812 A1 DE 102005046812A1 DE 200510046812 DE200510046812 DE 200510046812 DE 102005046812 A DE102005046812 A DE 102005046812A DE 102005046812 A1 DE102005046812 A1 DE 102005046812A1
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machine
band
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tape
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DE200510046812
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Arved H. Westerkamp
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Voith Patent GmbH
Original Assignee
Voith Patent GmbH
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Publication date
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Priority to EP20060119220 priority patent/EP1770205A3/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Band (1) zum Überführen einer herzustellenden Faserstoffbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, in einem Maschinenbereich einer die Faserstoffbahn herstellenden Maschine, insbesondere Papier- oder Kartonmaschine, bestehend aus zumindest einem textilen Trägermaterial (2) und einer auf dem Trägermaterial (2) angebrachten und die Faserstoffbahn berührenden Beschichtung (3) zur Erzielung einer partiellen oder kompletten Impermeabilität des Bands (1). DOLLAR A Das erfindungsgemäße Band (1) ist dadurch gekennzeichnet, dass es über seine Gesamtbreite (G) hinweg wenigstens ein in mindestens einem Bereich (B1, B2, B3; B4, B5, B6, B7) vorzugsweise stetig differierendes Charakteristikum (C) aufweist. DOLLAR A Weiterhin betrifft die Erfindung sowohl eine Maschine, inbesondere Papier- oder Kartonmaschine, zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, als auch eine Verwendung eines Bands zum Überführen einer herzustellenden Faserstoffbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, in einem Maschinenbereich oder zwischen zwei Maschinenbereichen einer die Faserstoffbahn herstellenden Maschine, insbesondere Papier- oder Kartonmaschine.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Band zum Überführen einer herzustellenden Faserstoffbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, in einem Maschinenbereich einer die Faserstoffbahn herstellenden Maschine, insbesondere Papier- oder Kartonmaschine, bestehend aus zumindest einem textilen Trägermaterial und einer auf dem Trägermaterial angebrachten und die herzustellende Faserstoffbahn berührenden Beschichtung zur Erzielung einer partiellen oder kompletten Impermeabilität des Bands.
  • Weiterhin betrifft die Erfindung sowohl eine Maschine, insbesondere Papier- oder Kartonmaschine, zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, als auch eine Verwendung eines Bands zum Überführen einer herzustellenden Faserstoffbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, in einem Maschinenbereich oder zwischen zwei Maschinenbereichen einer die Faserstoffbahn herstellenden Maschine, insbesondere Papier- oder Kartonmaschine.
  • Ein derartiges Band zum Überführen einer herzustellenden Faserstoffbahn in einem Maschinenbereich einer die Faserstoffbahn herstellenden Maschine ist bereits aus einer Vielzahl von Druckschriften bekannt. Rein beispielhaft können hierfür die beiden Druckschriften EP 0 576 115 B1 ( DE 693 02 136 T2 ) und US 6,605,188 B2 angeführt werden.
  • Das Band soll allgemein einen stabilen Lauf der herzustellenden Faserstoffbahn durch die Maschine gewährleisten. Dies ist insbesondere in den Maschinenbereichen der Maschine von Wichtigkeit, in denen die herzustellende Faserstoffbahn nicht durch eine Walze oder ein Band, wie beispielsweise ein Siebband, ein Pressfilz oder ein Trockensieb, geführt ist.
  • Die bekannten Bänder weisen allesamt unterschiedliche Eigenschaften, insbesondere im Bereich ihrer der herzustellenden Faserstoffbahn zugewandten Oberflächen, auf. So ist aus der bereits genannten Druckschrift EP 0 576 115 B1 eine mit der Bahn in Kontakt gelangende Oberfläche mit einem auf Druck reagierenden, sich erholenden Grad von Rauhigkeit bekannt. Die weiters genannte Druckschrift US 6,605,188 B2 offenbart hingegen ein Band, welches aus einer Basisstruktur und einer die herzustellende Faserstoffbahn berührenden Deckschicht besteht. Die Deckschicht umfasst dabei mindestens zwei Fasertypen mit unterschiedlichen Eigenschaften, wie zum Beispiel hydrophil versus hydrophob. Weitere unterschiedliche Eigenschaften können auch die Polaritäten, die hydrophilen Eigenschaften, die elektrischen Ladungen, die Oberflächenspannungen, die Reibungsbeiwerte, die Feinheitsgrade oder die Porositäten sein.
  • Die unterschiedlichen Eigenschaften der in den genannten Druckschriften offenbarten Bänder beziehen sich immer auf ihre Gesamtflächen, also auch über die Gesamtbreiten der jeweiligen Bänder hinweg. Dadurch können unterschiedliche Querprofile der jeweiligen Faserstoffbahn während der Herstellung nicht ausreichend berücksichtigt werden, so dass letztendlich immer ein Kompromiss bei Erleidung von Qualitätsverlusten und Ausschussquoten eingegangen werden muss.
  • Weiterhin offenbart die Druckschrift US 6,770,172 B2 einen endlosen, aus einem Grundgewebe und mindestens einer Vlieslage bestehenden Pressfilz, der in seinen beiden Randbereichen jeweils eine andere Struktur als im Mittenbereich aufweist. In den verschiedenen Bereichen ist die entsprechende Struktur im Hinblick auf die Bereichsfläche jedoch gleich. In anderen Worten heißt dies, dass die jeweilige Bereichsfläche ein nicht-differenzierendes Charakteristikum aufweist.
  • Insgesamt wird durch diese Ausgestaltung unter anderem ein verbessertes Führen der Materialbahn durch den Pressnip hindurch erreicht.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Band der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass unterschiedliche Querprofile der Faserstoffbahn während ihrer Herstellung besser kompensiert werden können. Weiterhin soll eine entsprechende Maschine und eine entsprechende Verwendung angegeben werden.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Band der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass es über seine Gesamtbreite hinweg wenigstens ein in mindestens einem Bereich vorzugsweise stetig differierendes Charakteristikum aufweist.
  • Die erfindungsgemäße Aufgabe wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
  • Durch die Tatsache, dass das Band über seine Gesamtbreite hinweg wenigstens ein in mindestens einem Bereich vorzugsweise stetig differierendes Charakteristikum aufweist, wird die Möglichkeit geschaffen, unterschiedliche, möglicherweise maschinenspezifische Querprofile, wie beispielsweise das Feuchteprofil, der Faserstoffbahn während ihrer Herstellung besser berücksichtigen, das heißt unter anderem auch kompensieren zu können. Durch diese Möglichkeit werden verbesserte Voraussetzungen für die Herstellung einer höherwertigen Faserstoffbahn bei einer merklich besseren Herstellungs- und Qualitätsquote geschaffen.
  • Weiterhin wird die wesentliche Aufgabe des Bands, die herzustellende Faserstoffbahn durch wenigstens einen Pressnip und darauf folgende offene Züge zu führen, merklich besser erfüllt.
  • Aber auch weitere Aufgaben des Bands, wie beispielsweise die Vergleichmäßigung des Wasser- und/oder des Luftflusses zumindest während des Führens der herzustellenden Faserstoffbahn durch den Pressnip, werden verbessert erfüllt.
  • So wird beispielsweise aufgrund einer variierenden Rauhigkeit (Charakteristikum) über die Gesamtbreite hinweg die Verteilung des in der herzustellenden Faserstoffbahn befindlichen Wassers zumindest im Pressnip optimierbar. Dies soll den Zweck haben, dass die Entwässerung hin zum Pressfilz vergleichmäßigt und somit der Trockengehalt der herzustellenden Faserstoffbahn über die Gesamtbreite der Maschine gesehen deutlich verbessert wird. Gleichzeitig kann man daraus auch ableiten, dass die Zweiseitigkeit der herzustellenden Faserstoffbahn verbessert wird, da die potentielle Auswaschung von Füllstoffen über die Vergleichmäßigung des Wasserflusses gesteuert werden kann.
  • Überdies wird beispielsweise aufgrund einer variierenden Rauhigkeit (Charakteristikum) über die Gesamtbreite hinweg die Verteilung der im so genannten Filterkuchen befindlichen Luft zumindest im Pressnip kontrollierbar. Durch die rauhe Oberfläche des Pressfilzes kann die Luft durch die feinen Rillen, die während des Schleifprozesses entstanden sind, kontrolliert entweichen und somit zu einem homogeneren Aufbau der herzustellenden Faserstoffbahn, wie beispielsweise hinsichtlich Bulk und Porosität, beitragen.
  • Für die räumliche Festlegung des Charakteristikums sind erfindungsgemäß mehrere bevorzugte Möglichkeiten von Vorteil: das Charakteristikum differiert in mindestens zwei Bereichen symmetrisch oder in mindestens einem Bereich asymmetrisch, insbesondere zufallsverteilt zur Bandmitte des Bands, das Charakteristikum differiert lediglich in den beiden Randbereichen oder in dem mittleren Bereich des Bands und/oder das Charakteristikum differiert in mehreren Bereichen periodisch und/oder in mehreren Bereichen über die Gesamtbreite des Bands hinweg. Die jeweilige Differenzierung des Charakteristikums erfolgt dabei überdies vorzugsweise stetig. All diese vorteilhaften Möglichkeiten der Differierung eröffnen ein großes Anwendungsspektrum des erfindungsgemäßen Bands für Faserstoffbahnen mit unterschiedlichen, möglicherweise maschinenspezifischen Querprofilen.
  • Das Charakteristikum umfasst in erfindungsgemäßer Ausgestaltung bevorzugt wenigstens einen direkten Produktparameter des Bands, wie beispielsweise verwendetes Material, Dicke des Trägermaterials, Penetrationstiefe von Beschichtungen, konstruktiver Aufbau des Bands oder ähnliches, und/oder wenigstens einen indirekten Produktparameter des Bands, wie beispielsweise Rauhigkeit, Biegesteifigkeit, Kompressibilität, Durchlässigkeit, Permeabilität, Rücksprungvermögen, Porenverteilung, Porengröße, Porengrößenverteilung oder ähnliches.
  • Weiterhin resultiert das differierende Charakteristikum bevorzugt aus einem Hinzufügen und/oder Abnehmen von Materialkomponenten oder Materialanteilen und/oder aus einer Änderung des Herstellungsprozesses über die Gesamtbreite des Bands hinweg. Diese beiden Arten der Herstellung des Charakteristikums für das Band zeichnen sich unter anderem durch eine Einfachheit, eine Schnelligkeit und einen Kostenvorteil aus.
  • Die erfindungsgemäße Maschine, insbesondere Papier- oder Kartonmaschine, zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, zeichnet sich dadurch aus, dass wenigstens ein Maschinenbereich ein Band zum Überführen der herzustellenden Faserstoffbahn gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche aufweist. Dieser Maschinenbereich ist bevorzugt die Pressenpartie zur Entwässerung und/oder die Trockenpartie zur Trocknung der herzustellenden Faserstoffbahn.
  • Die erfindungsgemäße Verwendung eines Bands zum Überführen einer herzustellenden Faserstoffbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, ist bevorzugt in einem Maschinenbereich oder zwischen zwei Maschinenbereichen einer die Faserstoffbahn herstellenden Maschine, insbesondere Papier- oder Kartonmaschine, vorgesehen. Der Maschinenbereich kann die Pressenpartie zur Entwässerung und/oder die Trockenpartie zur Trocknung der herzustellenden Faserstoffbahn sein.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen und der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
  • Es zeigen
  • 1 und 2 zwei beispielhafte Profile für jeweils ein über die Breite hinweg vorzugsweise stetig differierendes Charakteristikum eines erfindungsgemäßen Bands;
  • 3 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Band mit einem über die Gesamtbreite hinweg vorzugsweise stetig differierenden Charakteristikum;
  • 4 eine schematische Darstellung der Wirkung des vorzugsweise stetig differierenden Charakteristikums des erfindungsgemäßen Bands der 3; und
  • 5 bis 8 mehrere Schnittdarstellungen möglicher Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Bands.
  • Die 1 und 2 zeigen zwei beispielhafte Profile P für jeweils ein über die Gesamtbreite B hinweg vorzugsweise stetig differierendes Charakteristikum C eines Bands 1, das allgemein zum Überführen einer herzustellenden Faserstoffbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, in einem Maschinenbereich einer die Faserstoffbahn herstellenden Maschine, insbesondere Papier- oder Kartonmaschine, dient und aus zumindest einem textilen Trägermaterial und einer auf dem Trägermaterial angebrachten und die herzustellende Faserstoffbahn berührenden Beschichtung zur Erzielung einer partiellen oder kompletten Impermeabilität des Bands 1 besteht (vergleiche 5 bis 8).
  • Das jeweilige Band 1 weist ein über seine Gesamtbreite B hinweg vorzugsweise stetig differierendes Charakteristikum C auf.
  • Gemäß der Ausgestaltung der 1 differiert das Charakteristikum C in drei Bereichen B1, B2 und B3 symmetrisch zur Bandmitte M, wohingegen gemäß der Ausgestaltung der 2 das Charakteristikum C in den vier Bereichen B4, B5, B6 und B7 asymmetrisch, insbesondere zufallsverteilt zur Bandmitte M differiert. Die jeweilige Differierung des Charakteristikums C erfolgt dabei überdies vorzugsweise stetig.
  • In weiteren, jedoch nicht explizit dargestellten Ausgestaltungen kann das Charakteristikum C auch lediglich in den beiden Randbereichen des Bands 1, lediglich in dem mittleren Bereich des Bands 1, in mehreren Bereichen periodisch über die Gesamtbreite B des Bands 1 hinweg und/oder in mehreren Bereichen über die Gesamtbreite B des Bands 1 hinweg vorzugsweise stetig differieren.
  • Weiterhin umfasst das Charakteristikum C wenigstens einen direkten Produktparameter des Bands 1, wie beispielsweise verwendetes Material, Dicke des Trägermaterials, Penetrationstiefe von Beschichtungen, konstruktiver Aufbau des Bands oder ähnliches, und/oder wenigstens einen indirekten Produktparameter des Bands 1, wie beispielsweise Rauhigkeit, Biegesteifigkeit, Kompressibilität, Durchlässigkeit, Permeabilität, Rücksprungvermögen, Porenverteilung, Porengröße, Porengrößenverteilung oder ähnliches.
  • Das differierende Charakteristikum C resultiert aus einem Hinzufügen und/oder Abnehmen von Materialkomponenten oder Materialanteilen und/oder aus einer Änderung des Herstellungsprozesses über die Gesamtbreite B des Bands 1 hinweg.
  • Das jeweilige Band 1 eignet sich auch hervorragend zur Verwendung in einem Maschinenbereich einer die Faserstoffbahn herstellenden Maschine, insbesondere Papier- oder Kartonmaschine, wobei der Maschinenbereich die Pressenpartie zur Entwässerung oder die Trockenpartie zur Trocknung der Faserstoffbahn sein kann.
  • Die 3 zeigt eine Draufsicht auf ein Band 1 mit einem über die Gesamtbreite B hinweg differierenden Charakteristikum C.
  • Das ausgewählte Charakteristikum C ist beispielsweise die Durchlässigkeit D, die symmetrisch zur Bandmitte M differiert. Die differierende Durchlässigkeit D kann zum Beispiel durch eine unterschiedliche Vernadelungsintensität über die Gesamtbreite B des Bands 1 erwirkt werden. In den beiden Randbereichen des Bands 1 ist die Vernadelungsintensität am höchsten, hingegen ist sie im Bereich der Bahnmitte M am geringsten. Jeweils dazwischen sind Bereiche mit mittlerer Vernadelungsintensität angeordnet. Die Bereiche sind durch unterschiedliche Schraffurintensitäten angedeutet. Dabei ist auch offensichtlich, dass sich das Charakteristikum C von zwei benachbarten Bereichen des Bands überlappen kann, also keine scharfe Trennkontur zwischen den beiden benachbarten Bereichen des Bands vorliegen muss.
  • Die 4 zeigt eine schematische Darstellung der Wirkung des differierenden Charakteristikums C des Bands 1 der 3.
  • Die erzielte Wirkung in Form der Durchlässigkeit D, insbesondere in Form der Luftdurchlässigkeit L, variiert symmetrisch zur Bandmitte M hinweg und kann dabei zum Beispiel in einer Range von > 0 bis 10 cfm variieren.
  • Die 5 bis 8 zeigen allesamt jeweils eine Schnittdarstellung einer möglichen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bands 1, das prinzipiell aus zumindest einem textilen Trägermaterial 2 und einer auf dem Trägermaterial 2 angebrachten und die nicht dargestellte Faserstoffbahn berührenden Beschichtung 3 zur Erzielung einer partiellen oder kompletten Impermeabilität des Bands 1 besteht. Das Trägermaterial 2 weist dabei vorzugsweise eine lastaufnehmende Struktur auf.
  • Überdies weist das jeweilige in den 5 bis 8 gezeigte Band 1 ein über seine Gesamtbreite hinweg vorzugsweise stetig differierendes Charakteristikum auf, wie dies beispielsweise in den 1 und 2 dargestellt ist.
  • In der Ausführung der 5 ist das Band 1 aus zwei separaten Schichten gebildet, aus einer von einem textilen Trägermaterial 2 gebildeten Trägerschicht 4 und aus einer von einer Beschichtung 3 gebildeten Deckschicht 5.
  • Hingegen ist in der Ausführung der 6 eine Beschichtung 3 ganz oder teilweise in ein textiles Trägermaterial 2 hineinpenetriert. Somit umfasst das Band 1 eine reine Deckschicht 5, die alleinig aus der Beschichtung 3 gebildet ist, und eine Mischschicht 6, die aus dem textilen Trägermaterial 2 und der Beschichtung 3 gebildet ist.
  • Weiterhin besteht das Band 1 in der Ausführung der 7 wiederum aus einer Mischschicht 7, die erneut aus einem textilen Trägermaterial 2 und einer Beschichtung 3 in gegenseitiger Kombination gebildet ist. Die Beschichtung 3 ist dabei wiederum Teil einer Deckschicht 5.
  • Und schließlich weist das Band 1 in der Ausführung der 8 einen schichtweisen Aufbau mit multiplen Lagen auf. Eine Beschichtung 3 bildet eine die nicht dargestellte Faserstoffbahn berührende Deckschicht 5 und eine unterseitig benachbarte Trägerschicht 4 ist von einem textilen Trägematerial 2 gebildet.
  • Weiterhin sind unterseitig der Trägerschicht 4 drei weiteren Schichten 8, 9 und 10 angebracht, die vorzugsweise wiederum lastaufnehmende Strukturen und Eigenschaften aufweisen.
  • Zusammenfassend ist festzuhalten, dass durch die Erfindung ein Band der eingangs genannten Art so weitergebildet wird, dass unterschiedliche Querprofile der Faserstoffbahn während ihrer Herstellung besser kompensiert werden können. Zudem können daraus auch Effekte resultieren, die sowohl in einer Qualitätsverbesserung, das heißt homogenere Werte beispielsweise für Glanz, Volumen und dergleichen über die Gesamtbreite, als auch in einer Erhöhung der Produktionsleistung der Maschine, das heißt weniger Abrisse/Brüche der Materialbahn, gesehen werden können.
  • 1
    Band (Überführungsband)
    2
    Trägermaterial
    3
    Beschichtung
    4
    Trägerschicht
    5
    Deckschicht
    6
    Mischschicht
    7
    Mischschicht
    8
    Schicht
    9
    Schicht
    10
    Schicht
    B
    Gesamtbreite
    B1 bis B7
    Bereich
    C
    Charakteristikum
    D
    Durchlässigkeit
    L
    Luftdurchlässigkeit
    M
    Bandmitte
    P
    Profil

Claims (15)

  1. Band (1) zum Überführen einer herzustellenden Faserstoffbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, in einem Maschinenbereich einer die Faserstoffbahn herstellenden Maschine, insbesondere Papier- oder Kartonmaschine, bestehend aus zumindest einem textilen Trägermaterial (2) und einer auf dem Trägermaterial (2) angebrachten und die herzustellende Faserstoffbahn berührenden Beschichtung (3) zur Erzielung einer partiellen oder kompletten Impermeabilität des Bands (1), dadurch gekennzeichnet, dass es über seine Gesamtbreite (G) hinweg wenigstens ein in mindestens einem Bereich (B1, B2, B3; B4, B5, B6, B7) vorzugsweise stetig differierendes Charakteristikum (C) aufweist.
  2. Band (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Charakteristikum (C) in mindestens zwei Bereichen (B1, B2, B3) symmetrisch zur Bandmitte (M) des Bands (1) vorzugsweise stetig differiert.
  3. Band (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Charakteristikum (C) in mindestens einem Bereich (B4, B5, B6, B7) asymmetrisch, insbesondere zufallsverteilt zur Bandmitte (M) des Bands (1) vorzugsweise stetig differiert.
  4. Band (1) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Charakteristikum (C) lediglich in den beiden Randbereichen des Bands (1) vorzugsweise stetig differiert.
  5. Band (1) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Charakteristikum (C) lediglich in dem mittleren Bereich des Bands (1) vorzugsweise stetig differiert.
  6. Band (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Charakteristikum (C) in mehreren Bereichen (B1, B2, B3) periodisch über die Gesamtbreite (G) des Bands (1) hinweg vorzugsweise stetig differiert.
  7. Band (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Charakteristikum (C) in mehreren Bereichen (B1, B2, B3; B4, B5, B6, B7) über die Gesamtbreite (G) des Bands (1) hinweg vorzugsweise stetig differiert.
  8. Band (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Charakteristikum (C) wenigstens einen direkten Produktparameter des Bands (1), wie beispielsweise verwendetes Material (2, 3), Dicke des Trägermaterials (2), Penetrationstiefe von Beschichtungen (3), konstruktiver Aufbau des Bands (1) oder ähnliches, umfasst.
  9. Band (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Charakteristikum (C) wenigstens einen indirekten Produktparameter des Bands (1), wie beispielsweise Rauhigkeit, Biegesteifigkeit, Kompressibilität, Durchlässigkeit, Permeabilität, Rücksprungvermögen, Porenverteilung, Porengröße, Porengrößenverteilung oder ähnliches, umfasst.
  10. Band (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das differierende Charakteristikum (C) aus einem Hinzufügen und/oder Abnehmen von Materialkomponenten (2, 3) oder Materialanteilen (2, 3) resultiert.
  11. Band (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das differierende Charakteristikum (C) aus einer Änderung des Herstellungsprozesses über die Gesamtbreite (G) des Bands (1) hinweg resultiert.
  12. Maschine, insbesondere Papier- oder Kartonmaschine, zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Maschinenbereich ein Band (1) zum Überführen der herzustellenden Faserstoffbahn gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche aufweist.
  13. Maschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Maschinenbereich die Pressenpartie zur Entwässerung und/oder die Trockenpartie zur Trocknung der Faserstoffbahn ist.
  14. Verwendung eines Bands (1) zum Überführen einer herzustellenden Faserstoffbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, in einem Maschinenbereich oder zwischen zwei Maschinenbereichen einer die Faserstoffbahn herstellenden Maschine, insbesondere Papier- oder Kartonmaschine, gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche.
  15. Verwendung eines Bands (1) zum Überführen einer herzustellenden Faserstoffbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, in einer Pressenpartie, zwischen einer Pressenpartie und einer Trockenpartie oder in einer Trockenpartie einer die Faserstoffbahn herstellenden Maschine, insbesondere Papier- oder Kartonmaschine, gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche.
DE200510046812 2005-09-30 2005-09-30 Band zum Überführen einer herzustellenden Faserstoffbahn Withdrawn DE102005046812A1 (de)

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