DE102005046301A1 - Verschiebeeinheit und Gelenkwelle mit einer Verschiebeeinheit - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Verschiebeeinheit (6, 7) sowie eine Gelenkwelle mit einer derartigen Verschiebeeinheit. Die Verschiebeeinheit ist durch ein Außenteil (12) und ein darin in axialer Richtung verschiebbares Innenteil (11) gebildet, die jeweils Laufbahnen (13, 14) mit darin angeordneten Kugeln (15) zur Drehmomentübertragung aufweisen. Um bei einem Unfall das Ausknicken der Verschiebeeinheit oder der Gelenkwelle zu vermeiden, ist das Außenteil (12) über eine Sollbruchstelle (18) mit einem Anschlussabschnitt (17) verbunden, dessen Innendurchmesser größer oder im Wesentlichen gleich dem Außendurchmesser des Außenteils (12) ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Verschiebeeinheit mit einem rohrartigen Außenteil, auf dessen Innenfläche zumindest bereichsweise Außenlaufbahnen vorgesehen sind, mit einem in dem Außenteil in axialer Richtung verschiebbaren Innenteil, auf dessen Außenfläche zumindest bereichsweise Innenlaufbahnen vorgesehen sind, und mit Kugeln, die zur Drehmomentübertragung jeweils in einander paarweise zugeordneten Außenlaufbahnen und Innenlaufbahnen angeordnet sind. Weiter betrifft die Erfindung eine Gelenkwelle mit einer Verschiebeeinheit.
- Derartige Verschiebeeinheiten sind beispielsweise aus der
DE 198 31 010 C2 , derDE 198 31 016 C2 oder derDE 199 11 111 C1 bekannt und dienen zum Ausgleich einer für die Montage notwendigen und/oder im Betrieb auftretenden teleskopartigen Verschiebung einer beispielsweise im Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs eingesetzten Welle. Über den bei diesen Verschiebeeinheiten vorgesehenen normalen im Betrieb oder während der Montage möglichen Verschiebeweg ist ein weiteres axiales Zusammenschieben der Verschiebeeinheit bzw. der mit dieser verbundenen Welle nicht vorgesehen und nicht möglich. - Bei einem Frontalauffahrunfall eines Kraftfahrzeugs wird in Abhängigkeit der Schwere des Unfalls das gesamte Fahrzeug teilweise stark gestaucht. Hierdurch wirkt auch auf die Fahrzeuglängswelle eine teilweise erhebliche axiale Belastung. Um ein Ausknicken und das Eindringen der Welle in die Fahrgastzelle sicher zu vermeiden, ist es daher erforderlich, eine axiale Verkürzung der Antriebswelle zu ermöglichen. Bei den bekannten Verschiebeeinheiten ist dies nur in sehr geringem Umfang möglich, so dass es zu einem Ausknicken der Längswelle und damit zu einer Gefährdung der Fahrzeuginsassen kommen kann.
- Weiter wurde in der
DE 199 43 880 C1 eine Antriebsordnung vorgeschlagen, bei welcher zwei Wellenabschnitte einer Längsantriebswelle durch ein Mittengelenk miteinander verbunden sind. Die Durchmesser der beiden Wellenabschnitte sind dabei derart gestaltet, dass diese bei einem Unfall teleskopartig ineinander verschiebbar sind. Hierzu ist der Käfig des Mittengelenks als eine Sollbruchstelle ausgelegt, die bei einem Auffahrunfall versagt und dadurch das Ineinanderverschieben der beiden Wellenabschnitte ermöglicht. Zusätzlich sind das getriebeseitige Gelenk und das differentialseitige Gelenk als Verschiebegelenke ausgebildet. Insbesondere in Anwendungsfällen, bei welchen für die Montage und/oder im Betrieb größere zerstörungsfreie axiale Längenänderungen der Antriebswelle erforderlich sind, hat sich der vergleichsweise kleine zerstörungsfreie Verschiebeweg der Verschiebegelenke bei dieser bekannten Antriebsordnung als nachteilig erwiesen. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Verschiebeeinheit sowie eine Gelenkwelle bereit zu stellen, welche bei Überschreitung einer vorbestimmten Axialkraft eine weitgehend kraftfreie axiale Längenverkürzung ermöglichen, und dadurch ein unkontrolliertes Ausknicken einer Welle oder eines Wellenabschnitts vermeiden sollen.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer Verschiebeeinheit der eingangs genannten Art im Wesentlichen dadurch gelöst, dass das Außenteil über eine Sollbruchstelle mit einem Anschlussabschnitt verbunden ist, dessen Innendurchmesser größer oder im Wesentlichen gleich dem Außendurchmesser des Außenteils ist. Hierdurch wird erreicht, dass bei einem Frontalauffahrunfall die Sollbruchstelle infolge der auf die Verschiebeeinheit wirkenden Axialkraft durchtrennt wird, so dass sich das Außenteil in den Anschlussabschnitt und das ggf. mit diesem verbundene hohle Wellenrohr verschieben kann. Um ein weitgehend kraftloses Verschieben des Außenteils in dem Anschlussabschnitt zu ermöglichen, wird dabei bevorzugt, wenn der Innendurchmesser des Anschlussab schnitts größer oder allenfalls gleich dem Außendurchmesser des Außenteils ist. Alternativ hierzu kann es sinnvoll sein, während der Längenänderung der Verschiebeeinheit bei einem Crash Verformungsenergie aufzunehmen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass der Anschlussabschnitt oder die daran angrenzende Rohrwelle ggf. nach einem Einführabschnitt geringfügig kleiner als der Außendurchmesser des Außenteils ausgebildet ist. Das Außenteil lässt sich dann zwar noch sicher in den Anschlussabschnitt einführen, ohne dass ein Ausknicken zu befürchten ist, allerdings wird hierbei zusätzlich Aufprallenergie abgebaut. Dies kann beispielsweise auch dadurch realisiert werden, dass die Innenfläche des Anschlussabschnitts und/oder die Außenfläche des Außenteils mit vergleichsweise leicht zu verformenden Rippen oder dergleichen Vorsprüngen versehen ist.
- Die erfindungsgemäße Verschiebeeinheit ermöglicht jedoch in jedem Fall eine definierte Richtungsvorgabe bei der Verformung der Verschiebeeinheit infolge einer Überschreitung einer definierten Kraft. Die Kraft, bei welcher die Sollbruchstelle der Verschiebeeinheit versagt, kann definiert eingestellt werden. Da sich bei der erfindungsgemäßen Verschiebeeinheit das gesamte Außenteil zusammen mit dem darin aufgenommenen Innenteil in den Anschlussabschnitt und die ggf. daran angeschlossene Rohrwelle verschieben lässt, ist ein sehr großer Crashweg realisierbar. Hierzu ist es jedoch nicht, wie beispielsweise bei der Ausbildung eines Wellenabschnitts als ein Stülprohr, erforderlich, dass unterschiedliche und insbesondere größere Rohrdurchmesser der einzelnen Wellenabschnitte vorgesehen sein müssen. Der Bauraum für die erfindungsgemäße Verschiebeeinheit kann damit gering gehalten werden.
- Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Sollbruchstelle als ein in radialer Richtung zwischen der Innenfläche des Außenteils und der Außenfläche des Anschlussabschnitts angeordneter Verbindungsbereich ausgebildet. Um das Durchtrennen der Sollbruchstelle zu erleichtern, können die Übergänge zwischen dem Außenteil und dem Anschlussabschnitt beispielsweise mit geringen Krümmungsradien realisiert werden. Auch ist es möglich, die Sollbruchstelle im Querschnitt S-förmig oder Z-förmig zu gestalten.
- Alternativ oder zusätzlich hierzu kann die Sollbruchstelle durch eine Einschnürung, eine Einkerbung, eine Lochung und/oder dergleichen Materialschwächungen gebildet sein. Durch derartige Maßnahmen ist es möglich, die Kraft, bei welcher die Sollbruchstelle versagt, den Anforderungen entsprechend einzustellen.
- Das Außenteil, der Anschlussabschnitt und die Sollbruchstelle sind dabei derart gestaltet, dass bei Überschreiten einer definierten Kraft, die in axialer Richtung auf das Außenteil wirkt, die Sollbruchstelle versagt und das Außenteil in den Anschlussabschnitt verschiebbar ist, um einen großen Crashweg zu realisieren.
- Wenn an dem Außenteil, dem Anschlussabschnitt und/oder an der Sollbruchstelle ein Deckel vorgesehen ist, kann das Außenteil in Richtung zu dem Anschlussabschnitt verschlossen werden. Der Deckel kann dadurch als Anschlag für das Innenteil dienen, so dass dieses im Betrieb sowie bei einem Crash nicht aus dem Außenteil heraus verschoben wird. Es ist jedoch auch möglich, dass der Deckel über eine weitere Sollbruchstelle an dem Außenteil, dem Anschlussanschnitt und/oder an der ersten Sollbruchstelle befestigt ist, so dass bei einem Crash zusätzlich der Deckel abgetrennt wird und das Innenteil aus dem Außenteil heraus verschoben werden kann. Dies kann in Abhängigkeit der Ausgestaltung der Verschiebeeinheit und der daran angeschlossenen Komponenten einen zusätzlichen Verschiebeweg ermöglichen.
- Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird weiter durch eine Gelenkwelle gelöst, die insbesondere als Fahrzeuglängswelle einsetzbar ist und wenigstens eine Verschiebeeinheit und wenigstens ein mit einem Anschlussabschnitt einer Verschiebeeinheit verbundenes Wellenrohr aufweist, dessen Innendurchmesser größer oder im Wesentlichen gleich dem Außendurchmesser des Außenteils der wenigstens einen Verschiebeeinheit ist. Grundsätzlich soll hierdurch eine nahezu kraftfreie Verschiebung des Außenteils der Verschiebeeinheit in die Gelenkwelle ermöglicht werden. Falls jedoch bei dem Verschieben der Verschiebeeinheit in das Wellenrohr ein definierter Abbau der Crashkraft erfolgen soll, so kann dies durch die oben beschriebenen Maßnahmen erreicht werden.
- Bei einer erfindungsgemäßen Gelenkwelle sind nach einer bevorzugten Ausführungsform wenigstens zwei jeweils ein Wellenrohr aufweisende Wellenabschnitte vorgesehen, die über ein Mittengelenk miteinander verbunden sind. An ihren dem Mittengelenk abgewandten Enden weisen die Wellenabschnitte ein getriebeseitiges bzw. ein differentialseitiges Gelenk auf. Vorzugsweise sind das getriebeseitige Gelenk, das differentialseitige Gelenk und das Mittengelenk als Festgelenke, insbesondere als Gegenbahngelenke, deren Käfig in der Außennabe des jeweiligen Gegenbahngelenks geführt ist, gestaltet. Bei dieser Ausführungsform der Gelenkwelle können folglich drei zumindest im Wesentlichen baugleiche Gelenke eingesetzt werden, wodurch die Herstellungskosten der Gelenkwelle minimiert werden. Zudem ist jedes dieser Festgelenke dazu geeignet im Vergleich zu Verschiebegelenken im Betrieb besonders große Winkel zwischen den einzelnen Wellenabschnitten bzw. den daran angeschlossenen Bauteilen zuzulassen. Die Ausbildung der Festgelenke als Gegenbahngelenke mit in der Außennabe geführten Käfigen ermöglicht eine besonders wirtschaftliche Herstellung bei gleichzeitig guter Zuverlässigkeit im Betrieb.
- Unabhängig von den zuvor genannten Merkmalen sind bei einer erfindungsgemäßen Gelenkwelle zwei dem Mittengelenk zugeordnete und nahe an diesem angeordnete Verschiebeeinheiten vorgesehen. Da bei dieser Ausgestaltung der Gelenkwelle auf das üblicherweise dem Mittengelenk zugeordnete Zwischenla ger so gut wie keine axialen Belastungen wirken, ermöglicht dies einen deutlich größeren Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Auslegung und der Materialwahl des Lagers bzw. der Befestigung des Lagers an der Bodengruppe eines Fahrzeugs. Zudem kann vermieden werden, dass Schwingungen von dem Getriebe oder dem Differential in die Gelenkwelle eingeleitet werden und durch diese übertragen werden. Derartige axiale Schwingungen werden folglich im Bereich des Mittengelenks voneinander abgekoppelt.
- Eine besonders kompakte Gelenkwelle lässt sich dadurch realisieren, dass das Innenteil der zweiten Verschiebeeinheit mit der Innennabe des Mittengelenks und das Innenteil der ersten Verschiebeeinheit mit der Außennabe des Mittengelenks verbunden ist. Das Innenteil der zweiten Verschiebeeinheit kann dabei sogar einstückig mit der Innennabe des Mittengelenks ausgebildet sein oder direkt in diese eingesteckt sein. In gleicher Weise ist es auch möglich, die Außennabe des Mittengelenks einstückig mit der Innennabe der ersten Verschiebeeinheit auszubilden. Es wird hierbei jedoch eine Ausführungsform bevorzugt, bei welcher das Innenteil der ersten Verschiebeeinheit mit einer Kappe der Außennabe des Mittengelenks verbunden ist.
- In Weiterbildung dieses Erfindungsgedankens ist es vorgesehen, dass das Innenteil einer Verschiebeeinheit, vorzugsweise der ersten Verschiebeeinheit, in einem Zwischenlager gelagert ist. Das Mittengelenk wird somit durch das beispielsweise an der Bodengruppe eines Fahrzeugs befestigte Zwischenlager gehalten, während axiale Schwingungen von den beiden Verschiebeeinheiten, die dem Mittengelenk zugeordnet sind, im Betrieb und während der Montage kompensiert werden können.
- Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels und der Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
- Es zeigen schematisch:
-
1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Gelenkwelle, -
2 einen Längsschnitt durch das Außenteil einer erfindungsgemäßen Verschiebeeinheit und -
3 einen Längsschnitt durch das Außenteil nach2 nach einem Unfall. - Die in
1 dargestellte Gelenkwelle besteht aus einem ersten Wellenabschnitt1 und einem zweiten Wellenabschnitt2 , die jeweils als hohle Wellenrohre ausgebildet sind. Die beiden Wellenabschnitte1 und2 sind durch ein Mittengelenk3 miteinander verbunden, welches in der dargestellten Ausführungsform als ein Gegenbahnfestgelenk gestaltet ist. Das dem Mittengelenk abgewandte getriebeseitige Ende des ersten Wellenabschnitts1 ist mit einem getriebeseitigen Gelenk4 verbunden. In gleicher Weise ist das dem Mittengelenk3 abgewandte differentialseitige Ende des Wellenabschnitts2 mit einem differentialseitigen Gelenk5 verbunden. Dabei sind auch das getriebeseitige Gelenk4 und das differentialseitige Gelenk5 als Gegenbahnfestgelenke ausgebildet. - Dem Mittengelenk
3 ist eine erste Verschiebeeinheit6 , über welche das Mittengelenk3 mit dem ersten Wellenabschnitt1 verbunden ist, und eine zweite Verschiebeeinheit7 zugeordnet, über welche das Mittengelenk3 mit dem zweiten Wellenabschnitt2 verbunden ist. Weiter ist dem Mittengelenk3 ein Zwischenlager8 zugeordnet, welches in der dargestellten Ausführungsform über ein elasti sches Element an der Bodengruppe eines Fahrzeugs befestigbar ist. Das Zwischenlager8 ist dabei auf der ersten Verschiebeeinheit6 positioniert. - Die Gegenbahnfestgelenke
3 ,4 und5 weisen jeweils eine Innennabe9 auf, die als eine Hülse gestaltet ist, in welche bei dem getriebeseitigen Gelenk4 und dem differentialseitigen Gelenk5 ein Achsstummel oder ein Wellenende einführbar ist. Auf der Außenfläche der Innennabe9 sind Innenlaufbahnen ausgebildet. Weiter weisen die Gegenbahnfestgelenke jeweils eine Außennabe10 auf, in deren Innenfläche Außenlaufbahnen ausgebildet sind. In den beispielsweise wie in derDE 102 09 933 B4 beschrieben ausgebildeten Laufbahnen sind Kugeln zur Drehmomentübertragung angeordnet. Die Kugeln sind dabei in Fenstern eines Käfigs aufgenommen, der in der Außennabe10 , insbesondere in Käfigzentrierungsflächen der Außennabe10 , der Gegenbahnfestgelenke zentriert und geführt ist. - Die beiden Verschiebeeinheiten
6 und7 weisen jeweils ein Innenteil11 und ein Außenteil12 auf, in welchem das Innenteil11 verschiebbar ist. Auf der Außenfläche des Innenteils11 und auf der Innenfläche des Außenteils12 sind jeweils Innenlaufbahnen13 bzw. Außenlaufbahnen14 ausgebildet, die zumindest im Wesentlichen in axialer Richtung verlaufen. In den einander paarweise zugeordneten Innenlaufbahnen13 und Außenlaufbahnen14 sind in der dargestellten Ausführungsform mehrere Kugeln15 zur Drehmomentübertragung vorgesehen, die in einem Käfig geführt sind. - Das Innenteil
11 der zweiten Verschiebeeinheit7 ist, wie in1 dargestellt, mit der Innennabe9 des Mittengelenks3 verbunden. Das Innenteil11 der ersten Verschiebeeinheit6 ist mit einer Kappe16 verbunden, welche die Außennabe10 des Mittengelenks3 umgreift und drehfest mit dieser verbunden ist. Auf diese Weise sind die beiden Verschiebeeinheiten6 und7 dem Mittengelenk3 zugeordnet und nahe bei diesem angeordnet, so dass axiale Bewegungen der beiden Wellenabschnitte1 und2 durch die Verschiebeeinheiten6 bzw.7 kompensiert werden und nicht über das Mittengelenk3 übertragen werden. - Wie aus der Darstellung der
2 ersichtlich ist, ist zur Verbindung des Außenteils12 der Verschiebeeinheit7 mit dem ersten Wellenabschnitt2 ein Anschlussabschnitt17 an dem Außenteil12 ausgebildet. Der Anschlussabschnitt17 ist dabei über eine in der dargestellten Ausführungsform radial verlaufende Sollbruchstelle18 mit dem Außenteil12 verbunden. Die Sollbruchstelle18 kann eine Materialschwächung, wie beispielsweise eine Einschnürung, Einkerbung, Lochung oder dergleichen aufweisen. - In der dargestellten Ausführungsform ist der Innendurchmesser des Wellenrohrs des zweiten Wellenabschnitts
2 und der Innendurchmesser des Anschlussabschnitts17 größer als der Außendurchmesser des Außenteils12 der zweiten Verschiebeeinheit7 . In gleicher Weise ist auch die erste Verschiebeeinheit6 mit dem Wellenrohr des ersten Wellenabschnitts1 über einen Anschlussabschnitt17 und eine Sollbruchstelle18 verbunden. Auch bei der ersten Verschiebeeinheit6 ist der Außendurchmesser des Außenteils12 kleiner als der Innendurchmesser des ersten Wellenabschnitts1 bzw. des Anschlussabschnitts17 . - Das Außenteil
12 der beiden Verschiebeeinheiten6 und7 ist durch einen Deckel19 verschlossen, der beispielsweise elektronengeschweißt mit dem Außenteil12 verbunden ist. Abweichend von der in2 dargestellten Ausführungsform kann der Deckel19 auch mit der Sollbruchstelle18 oder dem Anschlussabschnitt17 verbunden sein. Durch den Deckel19 wird der Verschiebeweg des Innenteils11 in dem Außenteil12 begrenzt. Auch die Verbindung zwischen dem Deckel19 und dem Außenteil12 kann als eine Sollbruchstelle ausgebildet sein. - Wenn nun, beispielsweise infolge eines Unfalls eine große Axialkraft auf die Wellenabschnitte
1 und2 sowie dadurch auch auf die Außenteile12 der Ver schiebeeinheiten6 und7 wirkt, versagen nach dem Ende des Verschiebeweges der Verschiebeeinheiten6 und7 die jeweilige Sollbruchstelle18 der beiden Verschiebeeinheiten, wie in3 dargestellt. Hierdurch kann sich das Außenteil12 jeder Verschiebeeinheit im Wesentlichen kraftfrei in den entsprechenden Wellenabschnitt1 bzw.2 verschieben. - Somit wird ein Ausknicken der Gelenkwelle vermieden, weil die Verschiebeeinheiten
6 und7 in den Wellenabschnitten1 bzw.2 geführt sind. Da die beiden Verschiebeeinheiten6 und7 gemeinsam eine große axiale Länge aufweisen, kann bei einem derartigen unfallbedingten Versagen der beiden Sollbruchstellen18 ein sehr großer zusätzlicher Verschiebeweg (Crashweg) realisiert werden, ohne dass es zu einer Gefährdung der Fahrzeuginsassen kommt. -
- 1
- Wellenabschnitt
- 2
- Wellenabschnitt
- 3
- Mittenlager
- 4
- getriebeseitiges Lager
- 5
- differentialseitiges Lager
- 6
- erste Verschiebeeinheit
- 7
- zweite Verschiebeeinheit
- 8
- Zwischenlager
- 9
- Innennabe
- 10
- Außennabe
- 11
- Innenteil
- 12
- Außenteil
- 13
- Innenlaufbahn
- 14
- Außenlaufbahn
- 15
- Kugel
- 16
- Kappe
- 17
- Anschlussabschnitt
- 18
- Sollbruchstelle
- 19
- Deckel
Claims (12)
- Verschiebeeinheit, insbesondere für eine Gelenkwelle, mit einem rohrartigen Außenteil (
12 ), auf dessen Innenfläche zumindest bereichsweise Außenlaufbahnen (14 ) vorgesehen sind, mit einem in dem Außenteil (12 ) in axialer Richtung verschiebbaren Innenteil (11 ), auf dessen Außenfläche zumindest bereichsweise Innenlaufbahnen (13 ) vorgesehen sind, und mit Kugeln (15 ), die zur Drehmomentübertragung jeweils in einander paarweise zugeordneten Außenlaufbahnen (14 ) und Innenlaufbahnen (13 ) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenteil (12 ) über eine Sollbruchstelle (18 ) mit einem Anschlussabschnitt (17 ) verbunden ist, dessen Innendurchmesser größer oder im Wesentlichen gleich dem Außendurchmesser des Außenteils (12 ) ist. - Verschiebeeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchstelle (
18 ) als ein in radialer Richtung zwischen der Innenfläche des Außenteils (12 ) und der Außenfläche des Anschlussabschnitts (17 ) angeordneter Verbindungsbereich ausgebildet ist. - Verschiebeeinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchstelle (
18 ) durch eine Einschnürung, Einkerbung, Lochung oder dgl. Materialschwächung gebildet ist. - Verschiebeeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenteil (
12 ), der Anschlussabschnitt (17 ) und die Sollbruchstelle (18 ) derart gestaltet sind, dass bei Überschreiten einer definierten Kraft, die in axialer Richtung auf das Außenteil (12 ) wirkt, die Sollbruchstelle (18 ) versagt und das Außenteil (12 ) in den Anschlussabschnitt (17 ) verschiebbar ist. - Verschiebeeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Außenteil (
12 ), dem Anschlussabschnitt (17 ) und/oder an der Sollbruchstelle (18 ) ein Deckel (19 ) vorgesehen ist, der das Außenteil (12 ) in Richtung zu dem Anschlussabschnitt (17 ) verschließt. - Verschiebeeinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (
19 ) über eine weitere Sollbruchstelle an dem Außenteil (12 ), dem Anschlussabschnitt (17 ) und/oder an der ersten Sollbruchstelle (18 ) befestigt ist. - Gelenkwelle, insbesondere Fahrzeuglängswelle, mit wenigstens einer Verschiebeeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche und mit wenigstens einem mit einem Anschlussabschnitt (
17 ) der wenigstens einen Verschiebeeinheit (6 ,7 ) verbundenen Wellenrohr (1 ,2 ), dessen Innendurchmesser größer oder im Wesentlichen gleich dem Außendurchmesser des Außenteils (12 ) der wenigstens einen Verschiebeeinheit ist. - Gelenkwelle nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei jeweils ein Wellenrohr aufweisende Wellenabschnitte (
1 ,2 ) vorgesehen sind, die über ein Mittengelenk (3 ) miteinander verbunden sind und die an ihren dem Mittengelenk (3 ) abgewandten Enden ein getriebeseitiges bzw. ein differentialseitiges Gelenk (4 ,5 ) aufweisen. - Gelenkwelle nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das getriebeseitige Gelenk (
4 ), das differentialseitige Gelenk (5 ) und das Mittengelenk (3 ) als Festgelenke, insbesondere als Gegenbahngelenke, deren Käfige in der Außennabe (10 ) des jeweiligen Gegenbahngelenks geführt ist, gestaltet sind. - Gelenkwelle, insbesondere nach einem der Ansprüche 7 bis 9, mit zwei über ein Mittengelenk (
3 ) miteinander verbundenen Wellenabschnitten (1 ,2 ), dadurch gekennzeichnet, dass zwei dem Mittengelenk (3 ) zugeordnete und nahe an diesem angeordnete Verschiebeeinheiten (6 ,7 ) vorgesehen sind. - Gelenkwelle nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenteil (
11 ) der zweiten Verschiebeeinheit (7 ) mit der Innennabe (9 ) des Mittengelenks (3 ) und das Innenteil (11 ) der ersten Verschiebeeinheit (6 ) mit der Außennabe (10 ) des Mittengelenks (3 ) verbunden ist. - Gelenkwelle nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenteil (
11 ) einer Verschiebeeinheit (6 ,7 ), insbesondere der ersten Verschiebeeinheit (6 ), in einem Zwischenlager (8 ) gelagert ist.
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