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DE102005046086A1 - Elektronisches Bildaufnahmesystem - Google Patents

Elektronisches Bildaufnahmesystem Download PDF

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DE102005046086A1
DE102005046086A1 DE102005046086A DE102005046086A DE102005046086A1 DE 102005046086 A1 DE102005046086 A1 DE 102005046086A1 DE 102005046086 A DE102005046086 A DE 102005046086A DE 102005046086 A DE102005046086 A DE 102005046086A DE 102005046086 A1 DE102005046086 A1 DE 102005046086A1
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camera
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housing
image
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Withdrawn
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DE102005046086A
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Inventor
Stefan Thommen
Meinrad Simnacher
Matthias Leumann
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LEUTRON VISION GmbH
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LEUTRON VISION GmbH
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04NPICTORIAL COMMUNICATION, e.g. TELEVISION
    • H04N23/00Cameras or camera modules comprising electronic image sensors; Control thereof
    • H04N23/50Constructional details
    • H04N23/51Housings

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Multimedia (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Studio Devices (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren für ein elektronisches Bildaufnahmesystem mit einem eine bevorzugt abnehmbare Optikeinheit sowie einen Bildaufnahmesensor aufweisenden Kameramodul, dem in einem Kameragehäuse eine Schnittstellenelektronik zur elektronischen Aufbereitung und Übertragung eines vom Kameramodul erfassten und in ein elektronisches Bildsignal umgesetzten Aufnahmebildes zugeordnet ist, wobei die Schnittstellenelektronik mudulartig so ausgebildet ist, dass ein aus der Gruppe, bestehend aus einem Camera-Link-Modul, einem Analog-Modul, einem Ethernet-Modul, einem USB-Modul, einem Wireless-Modul und einem IEEE 1394-Modul ausgewähltes Schnittstellenmodul mit dem Kameramodul im Kameragehäuse entlang der optischen Achse der Optikeinheit stapel-, lagen- und/oder schichtartig aufgenommen und mittels eines für alle Schnittstellenmodule der Gruppe einheitlichen Leitungs- und/oder Datenbusses verbunden ist, wobei ein in einer Ebene senkrecht zur optischen Achse liegender Gehäusequerschnitt des Kameragehäuses für das Kameramodul und das ausgewählte Schnittstellenmodul konstant ausgebildet ist, insbesondere für alle Module eine einheitliche Gehäusebreite und -höhe anbietet.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein elektronisches Bildaufnahmesystem nach dem Oberbegriff des Hauptanspruchs.
  • Eine derartige Vorrichtung ist aus dem Stand der Technik allgemein bekannt, etwa in Form von für Consumer- oder industrielle Anwendungen je nach Anwendungszweck ausgebildeten, mit einer Computereinheit verbindbaren Bildaufnahmeeinheiten, welche, neben einer geeignet ausgebildeten Kameraoptik und zugehörigem Bildaufnahmesensor (typischerweise CCD) dann zur Anbindung an eine Rechnerinfrastruktur eine jeweils geeignete Schnittstellenelektronik aufweisen. Im Consumer-Bereich ist dies insbesondere eine USB-Schnittstelle oder eine Schnittstelle nach dem IEEE 1394 (Firewire)-Standard, wobei hier die Konfigurationsmöglichkeiten begrenzt sind, häufiger bereits in der Kameraelektronik eine Bildkomprimierung stattfindet und Ausstattung sowie Leistung einer solchen Bildaufnahmeeinheit von (günstigen) Zielpreisen bestimmt sind. Dagegen weisen Bildaufnahmesysteme für die industrielle Anwendung häufig eine Analog-, Camera-Link- oder (in neuester Ausführung) Gigabit-Ethernet-Schnittstelle auf, um den Erfordernissen (hohe Übertragungsrate, fehlerfreie Übertragung, geringe Verzögerungszeiten zwischen Bildaufnahme und -übertragung), der industriellen Bildaufnahme und -verarbeitung gerecht zu werden.
  • Alle diesen bekannten Lösungen ist gleichwohl gemeinsam, dass, bei einmal erfolgter Festlegung auf einen (digitalen) Kameratyp und damit zusammenhängender Bildaufbereitung samt Schnittstellenelektronik, die Flexibilität eines solchen Systems, etwa im Hinblick auf Konfigurationsänderungen, stark eingeschränkt ist. So ist grundsätzlich die Wirkungskette Optik-Bildaufnahmesensor-Bildaufbereitungselektronik-Schnittstelle aufeinander abgestimmt und unveränderlich; im industriellen Bereich kommt hinzu, dass häufig dann, trotz einer standardisierten Schnittstelle (etwa USB oder Firewire), das Rechner-Betriebssystem der nachgeschalteten Computereinheit spezielle, wiederum auf ein solches System eingerichtete Treiber erhalten muss.
  • Gerade aber im Hinblick auf eine nach wie vor im Fluss befindliche technologische Entwicklung, sowohl auf der digitalen Bildaufnahme-, als auch auf der Schnittstellenseite, ist dieser Zustand unbefriedigend – etwa im Fall einer neuen, für gewisse Anwendungen günstigen Kamera würde dies in der Regel eine Neubeschaffung auch der (hierfür jeweils typischerweise optimierten) Schnittstellenelektronik erforderlich machen.
  • Nicht zuletzt liegt hierin auch ein mechanisches Problem. Typischerweise sind die beschriebenen Einheiten vorn Bildaufnahmesensor bis zur Schnittstellenelektronik in einem (mehr oder weniger kompakten, an die beinhaltete Elektronik angepassten) Kameragehäuse aufgenommen. Reparaturen oder andere Eingriffe verlangen dann üblicherweise nach beträchtlichem zusätzlichem Aufwand, etwa durch nicht vorgesehenes Anbringen von (elektronischen oder mechanischen) Modifikationen, ggf. gar dem Aufbrechen eines nicht für das Öffnen vorgesehenen Gehäuses.
  • Im Ergebnis führt dies zudem dazu, dass, aufgrund der nicht auf einen Schnittstellentyp vereinheitlichten Schnittstellentechnologie, Kamerahersteller für einen Kameratyp eine Mehrzahl von Produktvarianten für die entsprechende Mehrzahl von (gängigen) Schnittstellentypen herstellen und vorhalten müssen (dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass, die Integration neuer Sensoren und Schnittstellen zu einem beträchtlichen Aufwand in der Anpassung des Kameragehäuses führt. In der Regel muss ein neues Kameragehäuse hergestellt werden, was in der Entwicklung und Produktion mit hohen Kosten verbunden ist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein gattungsgemäßes elektronisches Bildaufnahmesystem dahingehend zu verbessern, insbesondere zu flexibilisieren, dass leicht eine (nahezu beliebige) Zuordnung verschiedener Kameramodule (mit entsprechend spezifischer Bildaufbereitung und zugehörigem Steuerteil) an verschiedene, gängige Schnittstellen möglich ist, insbesondere auch, im Fall von Weiterentwicklungen oder Defekten, ein Austausch erfolgen kann, und dass das vollständige System ausgetauscht werden muss und ohne dass in mechanisch aufwendiger Weise ein Kameragehäuse geändert oder sonst wie modifiziert werden muss.
  • Die Aufgabe wird durch das elektronische Bildaufnahmesystem mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst; vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • In erfindungsgemäß vorteilhafter Weise erfolgt zunächst eine Modularisierung der einzelnen Funktionskomponenten, nämlich in das erfindungsgemäße Kameramodul (welches, im Hinblick auf die Bildübertragung und die Sensorsteuerung, mit der hierfür notwendigen, typischerweise sensorspezifischen Elektronik versehen ist und, in ansonsten bekannter Weise, Mittel zum bevorzugt abnehmbaren Befestigen einer Optikeinheit zum Zusammenwirken mit dem Bildaufnahmesensor aufweist) sowie eines der Mehrzahl von (voneinander) verschiedenen Schnittstellenmodulen, wobei dieses Schnittstellenmodul aus einer Gruppe besteht aus gängigen, für die elektronische Bildübertragung geeigneten Schnittstellen als Anbindung an nachgeschaltete Computersysteme ausgewählt wird. Verbunden werden alle Module durch ein einheitliches Bussystem, so dass (elektronisch sowie mechanisch) die Schnittstellenmodule beliebig ergänzt, entfernt oder ausgetauscht werden können. Zusätzlich vorteilhaft erfolgt die Anordnung der Module im Rahmen der Erfindung entlang der optischen Achse hintereinander, in Stapel-, Lagen- oder Schichtform, so dass eine entsprechend für eine Mehrzahl von Schnittstellenaufgaben vorgesehene Einheit dann ledig lich eine Verlängerung des (in Umfangsrichtung eine konstante Innenweite anbietenden) Kameragehäuses bedeutet.
  • Betreffend die erfindungsgemäß vorgesehenen Schnittstellenmodule ist dabei ein Camera-Link-Modul als ein nach dem Camera-Link-Standard 1.x, 2.x und höher realisiertes Schnittstellenmodul zu verstehen, sowie etwaige zukünftige Modifikationen. Als Analog-Modul ist die modulhafte Realisierung von Schnittstellen nach den analogen Video-Schnittstellendefinitionen PAL, NTSC, CCIR, RS-170 und deren Erweiterungen zu verstehen. Als USB-Modul ist die modulhafte Realisierung von Schnittstellen nach den verschiedenen USB-Schnittstellendefinitionen zu verstehen, eingeschlossen USB 1.x, USB 2.x, Hi- und LOW-Speed USB usw.. Als IEEE 1394-Modul soll jegliches Modul verstanden werden, welches nach diesem Standard bzw. nach der Firewire-Technologie eine Schnittstellenkonfiguration realisiert, eingeschlossen die verschiedenen Geschwindigkeitsstandards 400, 800 usw.. Schließlich ist als Ethernet-Modul ein nach dem Ethernet-Prinzip wirkendes Schnittstellenmodul zu verstehen, welches beliebige Datenraten (bis hin zu Gigabit und mehr) implementiert. In jedem Fall sind unter dem Begriff "Schnittstellenmodul" auch, soweit technisch möglich, nicht drahtgebundene oder leitungsgebundene Übertragungsverfahren, eingeschlossen optische oder funkbasierte, vorgesehen.
  • Gemäß einer bevorzugten Realisierungsform der Erfindung sind die Module auf (ein- oder zweiseitig bestückten) Leiterplatten realisiert, wobei diese Leiterplatten nicht nur eine gute fertigungstaugliche und reproduzierbare Basis für die Großserienfertigung der erfindungsgemäßen Technologie bieten, sondern auch, gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der Erfindung, durch Zusammenwirken mit weiterbildungsgemäß vorgesehenen Seitenelementen des Kameragehäuses, für eine einfache und stabile Gehäuserealisierung sorgen. Genauer gesagt ist weiterbildungsgemäß vorgesehen, seitliche Nutvorsprünge od. dgl. Randabschnitte einer jeweiligen Leiterplatte so mit passend in Seitenblechen des Kameragehäuses vorgesehenen Schlitzen od. dgl. Durchbrüchen zusammenwirken zu lassen, dass durch einfaches Einstecken und endseitigem Verschrauben der Seitenbleche eine mechanisch stabile, gleichwohl leicht zu öffnende und ein einfaches Austauschen ermöglichende Kameragehäuserealisierung entsteht.
  • Dabei ist es bevorzugt, für das Kameramodul keine separate Spannungsversorgung vorzusehen, sondern eine ggf. ohnehin schon durch eine jeweilige Schnittstelle (z.B. USB oder Firewire) angebotene Betriebsspannung weiter zu verwenden und entsprechend über den Leitungs- und Datenbus bereitzustellen. Auch ist weiterbildungsgemäß vorgesehen, geeignete Kameraeinstellungen, Betriebsmodi od. dgl. mittels geeigneter Bussignale einstellbar zu gestalten, so dass die Flexibilität des erfindungsgemäßen Systems erhöht werden kann.
  • Im Ergebnis lassen sich durch die erfindungsgemäße Realisierung eines elektronischen Bildaufnahmesystems mit getrennten Modulen, insbesondere der Möglichkeit, eine Mehrzahl von Schnittstellenmodulen auswählbar flexibel, mittels eines gemeinsamen Bussystems und austauschbar zu gestalten, zahlreiche technologische und betriebspraktische Vorteile realisieren. So ist offensichtlich, dass die im Stand der Technik notwendige Vielzahl von Produktvarianten reduziert werden kann, ohne dass Kunden Nachteile in der Produktvielfalt erleben. Vielmehr ermöglicht es die vorliegende Erfindung, in ungeahnt flexibler Weise Ausführungsbeispiele und Varianten für nahezu beliebige Kameraanwendungen und Schnittstellenerfordernisse zu erfüllen. Damit verbunden sind entsprechende Ersparnisse im Entwicklungs-, Produktions-, Lagerhaltungs- und Wartungsbereich.
  • Hersteller können hiermit neue Technologien auf der Schnittstellen- oder Sensorseite durch Entwicklung eines einzigen Moduls auf bereits bestehende Produkte übertragen, ohne mechanische oder elektronische Änderungen an diesen Produkten vornehmen zu müssen. Bei Einführung eines neuen Schnittstellenstandards steht z.B. mit der Entwicklung eines einzigen Moduls die Schnittstelle für typischerweise 20 bis 30 unterschiedliche Sensoren zur Verfügung. Bisher mussten hier aufwendige mechanische und elektrische Weiterentwicklungen an den 20 bis 30 unterschiedlichen Kameras durchgeführt werden. Die vorgeschlagene Erfindung ermöglicht den Herstellern große Kosteneinsparungen auf der Entwicklungs- und Produktionsseite.
  • Letztendlich ist noch zu betonen, dass sich die vorliegende Erfindung insbesondere für Zwecke der industriellen Bildverarbeitung, z.B. für topometrische Verfahren oder Produkt- oder Oberflächenprüfeinsätze, eignet, nicht zuletzt als weiterbildungsgemäß vorgesehen ist, dass ohne – eine nachteilige Zeitverzögerung bewirkende – Komprimierung oder andere Aufbereitung des Bildsignals ein sehr schnelles, im Ergebnis nur durch die Speicher- und schnittstelleninhärenten Zeiten bestimmtes Ausgeben des unkomprimierten Bildsignals ermöglicht ist. Ferner ist vorgesehen die Kamera mit Prozessoren oder logischen Bausteinen optional zu erweitern, so dass eine digitale Bildverarbeitung in der Kamera erfolgen kann und zusätzlich zu den Bildern auch Ergebnisse der Bildanalyse über die Schnittstelle übertragen werden können. Eine wichtige Anwendung für die digitale Bildverarbeitung in der Kamera ist die Umrechnung des aufgenommenen Bildes in unterschiedliche Farbräume, z.B. von einer Farb- in eine Schwarzweiß-Aufnahme.
  • Damit ist es nunmehr aus Nutzersicht erstmals möglich, auch langfristige, berechenbare Investitionen in eine Bildaufnahmesystem-Infrastruktur zu tätigen, ohne dass befürchtet werden muss, dass im Fall von technologischen Weiterentwicklungen an Schnittstellen und/oder Bildaufnahmeeinheiten grundsätzliche Neuinvestitionen erforderlich sind.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in
  • 1: eine schematische Seitenansicht eines montierten elektronischen Bildaufnahmesystems gemäß einer ersten, bevorzugten Ausführungsform;
  • 2: eine Ansicht des Systems gemäß 1, entlang der optischen Achse um 90° gedreht und mit abgenommenen Seitenblechen;
  • 3: eine Ansicht analog 2 mit aufgesetzten Seitenblechen zur Fixierung der Platinen;
  • 4: eine Ansicht analog 1 mit aufgesetzten Seiten- bzw. Außenblechen;
  • 5: eine gegenüber der Darstellung in 1 variierte Ausführungsform, bei welcher das als Ethernet-Modul ausgebildete Schnittstellenmodul der 1 durch ein Camera-Link-Modul ersetzt wurde;
  • 6: eine schematische Darstellung des im Rahmen eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung verwendeten einheitlichen Leitungs- und Datenbusses;
  • 7: Perspektivdarstellung eines Sensormoduls mit Objektiveinheit und Stecker für den internen Leitungs- und Datenbus;
  • 8: Perspektivdarstellungen einer weiteren Ausführungsform des elektronischen Bildaufnahmesystems mit analogem Schnittstellenmodul und Anschlußsteckern
  • 9: eine Perspektivansicht der Ausführungsform gemäß 1.
  • In der geschnittenen Seitenansicht verdeutlicht die Schemadarstellung der 1, wie das elektronische Bildaufnahmesystem gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung konstruktiv realisiert ist: Eine Objektiveinheit 10 ist an einem Kamerakopf (etwa mittels eines Cmount-Objektivanschlusses lösbar) befestigt und wirkt mit einem mittels zweier zueinander parallel stehender (und mit einem Kabel 15 verbundener) Leiterplatten 14 realisierten CCD-Sensormodul als Kameramodul zusammen. Das Kameramodul 14 ist (bezogen auf die Objektiveinheit 10) rückwärtig mit einer Steckereinheit 16 versehen, welche ein Verbinden des Kameramoduls 14 mittels eines flexiblen, mehradrigen Kabels 18 zur Realisierung eines Leitungs- und Datenbusses mit einer nachgeschalteten Schnittstelleneinheit, hier einer Ethernet-Gigabit-Schnittstelleneinheit 20, ermöglicht. Diese weist auf ihrer rückwärtigen, eine Stirnseite 24 ausbildenden und der Kameraeinheit 10 entgegengesetzten Seite einen ansonsten bekannten Netzwerkstecker (Ethernet-Stecker) 22 auf. Das Bezugszeichen 26 verdeutlicht in der Draufsicht der 1 ein Paar von beidseits der Module vorgesehenen Seitenblechen zur Ausbildung eines Kameragehäuses, wobei in der um 90° gedrehten Ansicht der 3 zu erkennen ist, dass diese Bleche 26 Schlitze 28 bzw. 30 zum Zusammenwirken mit an den Platinen der Kameraeinheit 14 bzw. drei Platinen 32 der Netzwerkschnittstelle 20 (wobei letztere untereinander noch über Kabel 33 verbunden sind) seitlich vorhandenen Vorsprüngen ausbilden. Genauer gesagt greifen die in 1 mit 34 bzw. 36 gekennzeichneten Vorsprünge in die Schlitzanordnungen 28 bzw. 30 so ein, dass bei befestigten Seitenblechen diese für einen stabilen Sitz der verschiedenen Leiterplatten relativ zueinander sorgen, gleichzeitig jedoch die Leiterplatten das Paar von Seitenblechen miteinander verbinden und so ein stabiles Gehäuse – mit minimalem Befestigungs- und Montageaufwand – realisieren. In der in 3 angedeuteten Weise ist nämlich lediglich noch eine Verschraubung 27 der Seitenbleche im Front- und Rückbereich des Systems erforderlich, um die Anordnung in der gezeigten Weise sicher zu fixieren.
  • Zum unmittelbaren Vergleich mit der ersten Ausführungsform der 1 zeigt die 5 eine zweite Ausführungsform. Strukturell weitgehend identisch ist hier das Ethernet-Schnittstellenmodul 20 mit in 1 bzw. 2 horizontal und senkrecht zu den Platinen der Kameraeinheit 14 geführten Platinen ersetzt durch ein Camera-Link-Modul 40, welches in zugehöriger Weise im rückwärtigen Bereich 24 einen typischen Camera-Link-Stecker 42 anbietet. Auch zeigt dieses Ausführungsbeispiel eine Realisierung des Leitungs- und Datenbusses zwischen Kameraeinheit 14 und Camera-Link-Schnittstelleneinheit 40 ohne Verwendung eines mehradrigen flexiblen Kabels 18 (wie in 1). Vielmehr greift hier eine auf der Platine der Schnittstelleneinheit 40 unmittelbar gebildete Buchseneinheit 44 in den Schnittstellenstecker 16 zum Herstellen der Busverbindung ein.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel erhält das montierte Bildaufnahmesystem der 5 zudem ein Paar verkürzter Seitenwände 26', welche, gegenüber der Schlitzanordnung 30 der 3, einen weiteren, nicht gezeigten Vertikalschlitz für einen Platinenvorsprung 46 der Modulplatine 40 aufweisen.
  • Die 6 verdeutlicht die logische Struktur des im Rahmen der gezeigten Ausführungsbeispiele verwendeten einheitlichen Leitungs- und Datenbusses, welcher, wie in 1 gezeigt, in Form eines Flachbandkabels 18 realisiert sein kann. Mit diesem werden, wie durch Bezugszeichen 1 angegeben, zunächst Bilddaten unidirektional von der Kameraeinheit ("Sensormodul" im Erläuterungstext der 6) zum Schnittstellenmodul transportiert. Zusätzlich erfolgt (Bezugszeichen 2) ein bidirektionaler Austausch von Synchroni sierungssignalen, und gemäß bevorzugter Ausführungsbeispiele kann die jeweils ausgewählte Schnittstelleneinheit, etwa aus dem extern anliegenden Schnittstellensignal, eine Spannungsversorgung (Bezugszeichen 3) für das Kameramodul generieren, ferner kann aus dem Schnittstellenmodul heraus eine Programmierung des Kameramoduls ("Sensormoduls") erfolgen, etwa im Hinblick auf jeweils gewählte Kameraeinstellungen oder Bildaufnahmeparameter, genauso wie, Bezugszeichen 5, Modussignale zum Umschalten und zur Steuerung des Bildaufnahmesensors, z.B. für eine sofortige, getriggerte Bildaufnahme, übertragen werden können.
  • Die 7 bis 9 verdeutlichen in perspektivischer Darstellung weitere konstruktive Details von Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung, so zeigt das Bezugszeichen 50 der 7 auf der Rückseite des Schnittstellenmoduls 52 einen zur Schnittstellenanbindung rückwärtig vorgesehenen Schnittstellenstecker; gut erkennbar sind ferner die seitlichen Vorsprünge 54 der Leiterplatten.
  • Die variierte Perspektive der 8 mit einer weiteren Ausführungsform zeigt im rückwärtigen Bereich ein Paar von Netzwerksteckern 56. Gut erkennbar ist zudem das Paar von Seitenplatten 26', welche endseitig mit Schrauben 58 fixiert sind. Die 9 schließlich zeigt in der Perspektivdarstellung die Anordnung entsprechend 1.

Claims (16)

  1. Elektronisches Bildaufnahmesystem mit einem eine bevorzugt abnehmbare Optikeinheit (10) sowie einen Bildaufnahmesensor aufweisenden Kameramodul (14), dem in einem Kameragehäuse (26) eine Schnittstellenelektronik (20; 40) zur elektronischen Aufbereitung und Übertragung eines vom Kameramodul erfassten und in ein elektronisches Bildsignal umgesetzten Aufnahmebildes zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittstellenelektronik modulartig so ausgebildet ist, dass ein aus der Gruppe bestehend aus einem Camera-Link-Modul (40), einem Analog-Modul, einem Ethernet-Modul (20), einem USB-Modul, einem Wireless-Modul und einem IEEE 1394-Modul ausgewähltes Schnittstellenmodul mit dem Kameramodul im Kameragehäuse entlang der optischen Achse der Optikeinheit stapel-, lagen- und/oder schichtartig aufgenommen und mittels eines für alle Schnittstellenmodule der Gruppe einheitlichen Leitungs- und/oder Datenbusses verbunden ist, wobei ein in einer Ebene senkrecht zur optischen Achse liegender Gehäusequerschnitt des Kameragehäuses für das Kameramodul und das ausgewählte Schnittstellenmodul konstant ausgebildet ist, insbesondere für alle Module eine einheitliche Gehäusebreite und -höhe anbietet.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bildaufnahmesensor ein CCD- oder CMOS-Bildsensor ist.
  3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Kameramodul sowie jedes Schnittstellenmodul mindestens eine mit Elektronikbauelementen bestückte Platine aufweist, wobei in dem im Kameragehäuse aufge nommenen Zustand zumindest zwei Platinen zueinander parallel angeordnet sind.
  4. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schnittstellenmodul oder das Kameramodul eine Mehrzahl von mit elektronischen Bauelementen bestückten, gestapelt vorgesehenen und zueinander parallelen Platinen aufweist.
  5. System nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Leitungs- und/oder Datenbus mittels einer auf einem Schnittstellenmodul vorgesehenen Stecker-/Buchsenanordnung im Kameragehäuse realisiert ist.
  6. System nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Leitungs- und/oder Datenbus ein mehradriges flexibles Kabel (18) aufweist.
  7. System nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eines der Schnittstellenmodule eine Betriebsspannungsversorgung für das Kameramodul anbietet.
  8. System nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Kameramodul programmierbar und/oder für verschiedene Aufnahme- und/oder Betriebsmodi, insbesondere durch Signale eines der Schnittstellenmodule, einstellbar eingerichtet ist.
  9. System nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Kameragehäuse mindestens ein sich parallel zur optischen Achse erstreckendes Seitenelement (26) aufweist, das mechanisch mit einem Randbereich des ausgewählten Schnittstellenmoduls, insbesondere einer Leiterplatte des Schnittstellenmoduls, sowie mit dem Kameramodul zusammenwirkt.
  10. System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine mechanische Verbindung zwischen dem Seitenelement und der Leiterplatte durch eine/n einen Leiterplattenvorsprung (34, 36) aufnehmende/n Schlitz (28, 30), Nut oder Durchbruch des Seitenelements realisiert ist.
  11. System nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Kameragehäuse durch ein beidseits der Anordnung aus Kameramodul und Schnittstellenmodul angreifendes, diese fixierendes Paar von Seitenelementen, insbesondere Seitenblechen, realisiert ist.
  12. System nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Kameramodul sowie das ausgewählte Schnittstellenmodul das elektronische Bildsignal unkomprimiert, bevorzugt pixelweise, übertragen.
  13. System nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Kameramodul und/oder eines der Schnittstellenmodule Komponenten zur Bildverarbeitung und Bildauswertung aufweist, insbesondere ein FPGA-Field Programable Array und/oder einen DSP-Digitaler Signal Prozessor.
  14. System nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Kamera- oder Schnittstellenmodul so ausgebildet ist, dass es das aufgenommene Bild in unterschiedliche Farbräume transformiert.
  15. System nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schnittstellenanschluss, insbesondere Schnittstellenstecker, des ausgewählten Schnittstellenmoduls auf der der Optikeinheit entgegengesetzten Stirnseite des Kameragehäuses angeordnet ist.
  16. System nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass über einen Stecker externe Ein- und Ausgangssignale zur Steuerung der Bildaufnahme, insbesondere ein externes Triggersignal angeschlossen werden können.
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