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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Sperren
des Laufs und/oder der Patronenkammer einer Waffe. Solche Vorrichtungen oder
Sicherungseinrichtungen werden normalerweise in dem Waffenlauf einer
Waffe angeordnet und verhindern, dass die Waffe abgefeuert werden
kann.
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Aus
der
DE 198 41 107
A1 (ProSafeArms) ist beispielsweise eine Sicherung bekannt,
bei der das Patronenlager bzw. die Patronenkammer bei Revolver blockiert
wird. Hierzu wird zunächst
eine Sicherheitshülse
durch den normalen Ladevorgang in das Patronenlager eingeführt. Des
Weiteren wird ein Führungsrohr
mit einem Rastbolzen von der Mündung aus
in Richtung des Patronenlagers eingeschoben. Zum Blockieren des
Patronenlagers wird der Rastbolzen in der Sicherheitshülse eingerastet.
Am Ende des Führungsrohrs
ist weiter ein Schloss vorgesehen, dass beispielsweise ein Zahlenschloss
oder ein Verriegelungs- oder Bügelschloss
sein kann und dazu dient den Rastbolzen und die Sicherheitshülse von
Außen
gegen ein unberechtigtes Entfernen zu sichern. Eine solche Sicherung
hat jedoch den Nachteil, dass das Schloss von außen leicht geknackt werden
kann und daher keinen zuverlässigen
Schutz bietet.
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Aus
der
US 5 950 344 A (Omega)
ist des Weiteren ein Sicherungselement bekannt, dass in einen Waffenlauf
eingeschoben wird und sich so in dem Lauf ausdehnen lässt, dass
es diesen blockiert. Das Sicherungselement weist dabei eine Kompressionswelle
auf, die an einem Ende einen Stutzen aufweist. Die Kompressionswelle
verläuft
durch eine Bohrung eines Ausdehnungselements (vorzugsweise aus Gummi)
und endet in einem Gewindeabschnitt, der mit einem Rohr mit Innengewinde
verbunden ist. Wird an dem Stutzen und dadurch an der Kompressionswelle
gedreht, so wird der Gewindeabschnitt in das Rohr eingeschraubt
und dadurch das Ausdehnungselement zusammengedrückt und ausgedehnt. Ein solches
Sicherungselement, bei dem das Ausdehnungselement beispielsweise
aus einem Gummimaterial besteht, hat jedoch den Nachteil, dass.
es leicht entfernt werden kann und somit keinen sicheren Schutz
bietet Des Weiteren ist das Sicherungselement umständlich in der
Handhabe, dadurch dass mehrere Handgriffe notwendig sind das Sicherungselement
in dem Lauf zu platzieren und aus diesem wieder zu entfernen.
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Aus
der
DE 199 63 326
A1 ist eine ähnliche Sperr-
oder Blockadevorrichtung für
Revolver und Selbstladehandfeuerwaffen bekannt. Die Sperr- oder Blockadevorrichtung
besteht dabei aus zwei Sicherungselementen. Das erste Sicherungselement
weist auf einer Seite ein Außengewinde
auf, auf dem ein Gummisegment sitzt, dass das Gewinde jedoch nicht völlig überdeckt.
Das erste Sicherungselement wird durch einen normalen Patronenladevorgang
in den Revolver geladen. Von der Mündungsseite wird ein zweites
Sicherungselement in den Lauf eingeschoben, dass eine passende Bohrung
mit Innengewinde aufweist zur Aufnahme des Außengewindes. Über einen
Spezialschlüssel
werden die beiden Sicherungselemente dann so miteinander verschraubt,
dass das Gummielement zusammengedrückt wird und sich dabei radial
ausdehnt, so dass es den Lauf versperrt. Wie zuvor bereist genannt,
haben solche Sicherungsvorrichtungen den Nachteil, dass sie leicht
entfernt werden können
und außerdem
umständlich
in der Handhabung sind.
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Des
Weiteren ist aus der
DE
38 36 361 A1 eine Vorrichtung zum Schutz von Kipplaufwaffen
bekannt. Dabei ist ein Stab, an seinem vorderen Ende mit einem durchmessergleichen
halbkugelartigen Abschluss versehen, der ein Einschieben in den
Gewehrlauf möglich
macht und später
mit einem Schloss versehen werden kann, z. B. einem Vorhängeschloss.
Das hintere Ende des Stabes ist dagegen mit einer Sperre in Form
eines bundartigen Abschlusses versehen, wobei der bundartige Abschluss
größer ist
als der Durchmesser des Waffenlaufs. Der Stab wir mit seinem vorderen
Ende in einen Kippwaffenlauf eingeführt bis der bundartige Abschluss
an dem Lauf anliegt, während
das andere Ende mit einem Schloss verriegelt wird, so dass der Stab
nicht aus dem Lauf herausgezogen werden kann. Eine solche Vorrichtung
hat den Nachteil, dass das Schloss leicht aufgebrochen oder der
Gewehrlauf einfach abgesägt
werden kann. Die Vorrichtung bietet daher keinen zuverlässigen Schutz
gegen unberechtigte Benutzer. Außerdem, ist sie nur bei Kipplaufwaffen einsetzbar.
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Aus
der
WO 2004/008058
A1 (SimonsVoss) ist weiter eine Schusswaffensicherung bekannt,
die in einen Waffenlauf eingeführt
werden kann. Dabei wird eine Klemmeinrichtung mit expandierenden Klemmbacken
von außen über Verdrehen
einer Panzerung betätigt,
die mit einem Spreizgewinde verbunden ist. Weiter ist ein Deaktivierungselement
mit einem zusätzlichen
Aktor vorgesehen. Das Entriegeln der Schusswaffensicherung ist nur
möglich,
wenn das Deaktivierungselement das Spreizgewinde freigibt, so dass
dieses gedreht werden kann. In einer Ausführungsform, kann die Panzerung
auch mit einer Kopplungseinrichtung verbunden werden, die die Panzerung
so dreht, dass die Schusswaffensicherung z. B. entriegelt wird,
wenn der Aktor das Spreizgewinde über das Deaktivierungselement
freigibt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es eine Vorrichtung und ein Verfahren bereitzustellen,
mit der eine Waffe zuverlässig
gesperrt werden kann und die zudem einfach und schnell zu handhaben
ist.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Sperrelement gemäß Anspruch 1 bzw. 2, einer
Bedieneinheit gemäß Anspruch
29 und einem Verfahren gemäß Anspruch
3 gelöst.
Das Sperrelement hat dabei den Vorteil, dass es den Lauf einer Waffe
zuverlässig
in beide Richtungen sperren kann, d. h. von der Seite der Mündung aus
und von der Seite der Patronenkammer aus, indem der Lauf durch ein
Keilelement blockiert wird. Des Weiteren kann das Sperrelement sehr
einfach und schnell in einem Waffenlauf angebracht und wieder aus
diesem entfernt werden, durch einen Aktor, der über eine Elektronik das Sperrelement
betätigt.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsformen
sind in den Unteransprüchen
definiert.
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Die
vorliegende Erfindung und die einzelnen Schritte zum Sichern eines
Waffenlaufs werden anhand der beigefügten Zeichnungen näher beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine
Querschnittsansicht eines Teils eines Waffenlaufs mit der Sicherungseinrichtung
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung, die aus einem Sperrelement und einer Bedieneinheit
besteht, wobei die Bedieneinheit mit dem Sperrelement verbunden
wird, um den Waffenlauf zu sperren oder zu entsperren,
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2 eine
vergrößerte Querschnittansicht gemäß 1,
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3a eine
Prinzipskizze eines Laufs mit einem Übergang zur Patronenkammer,
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3b eine
Prinzipskizze eines Laufs mit durchgehendem Durchmesser,
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4 eine
Teilquerschnittansicht eines Sperrelements, wobei das Keilelement
in eine Position bewegt wird, in der das Sperrelement nicht mehr aus
dem Lauf entnehmbar ist,
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5 eine
Querschnittansicht des Sperrelements gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung, wobei das Keilelement in einer Position ist, in der
das Sperrelement entnehmbar ist,
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6 eine
dreidimensionale Seitenansicht des Sperrelements und Teile der Bedieneinheit,
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung,
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7 eine
Querschnittansicht des Sperrelements, bei der das Sperrelement nicht
aus dem Lauf entnehmbar ist,
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8 eine
Querschnittansicht gemäß 7, bei
das Sperrelement aus dem Lauf entnehmbar ist,
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9 eine
Teilquerschnittansicht des Sperrelements, und
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10 eine
Querschnittansicht der Verbindung zwischen Sperrelement und Bedieneinheit.
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Wie
aus 1 und 2 zu entnehmen ist, so ist in
den Lauf 6 einer Waffe von der Mündungsseite her ein Sperrelement 2 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung eingeschoben und dort verriegelt. Das Laden und Abfeuern
der Waffe wird dadurch verhindert. Zum Entfernen des Sperrelements 2 und
zur erneuten Inbetriebnahme der Waffe musste ein nichtberechtigter
Dritter den kompletten Lauf 6 der Waffe auswechseln.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung besteht die selbsthemmende Waffenlaufsicherung aus dem
Sperrelement 2 und vorzugsweise einer separaten Bedieneinheit 4.
Die Bedieneinheit 4 verbleibt vorzugsweise außerhalb
des Laufs 6.
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Die
Bedieneinheit 4 kann zum Übertragen und/oder Empfangen
von Daten mit dem Sperrelement 2 gekoppelt werden. Die
Datenübertragung zwischen
Sperrelement 2 und Bedieneinheit 4 kann drahtgebunden
oder drahtlos erfolgen. Die Bedieneinheit 4 kann mechanisch
und/oder elektrisch mit dem Sperrelement 2 gekoppelt werden.
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Eine
drahtlose Kopplung kann dabei über Funk,
beispielsweise mittels induktiver Kopplung, im Längst-, Lang- und/oder Mittelwellenbereich
erfolgen, z. B. im Bereich von 3 kHz bis 30 Mhz.
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Die
drahtlose Kopplung kann des Weiteren auch über eine optische Einrichtung
oder über
eine elektromagnetische Kopplung erfolgen im Mikrowellen- und UHF-Frequenzbereich
beispielsweise von 400 MHz bis 5 GHz. Bei einer drahtgebundenen Übertragung
erfolgt die Übertragung
beispielsweise über
einen 1-wire-bus. Die Kopplung zwischen Bedieneinheit 4 und
Sperrelement 2, kann auch eine Kombination aus den vorgenannten
Kopplungsmöglichkeiten
sein.
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Zwischen
der Bedieneinheit 4 und dem Sperrelement 2 können Daten
und/oder Energie übertragen
werden.
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Die
Elektronik 9 ist vorzugsweise innerhalb des Sperrelements 2 angeordnet,
kann jedoch auch in der Bedieneinheit 4 vorgesehen werden.
Die Elektronik 9 führt
eine Berechtigungsüberprüfung durch und/oder
schaltet den Aktor frei. Der Aktor ist vorzugsweise im Sperrelement 2 angeordnet,
er kann jedoch auch in der Bedieneinheit 4 vorgesehen sein. Die
Bedieneinheit 4 dient zur Dateneingabe (z. B. Eingabe eines
PIN-Codes und/oder biometrischer Daten), wobei die Daten von der
Bedieneinheit 4 zur Elektronik 9 zur Berechtigungsprüfung übertragen werden.
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Die
Elektronik 9 kann dabei autark sein z. B. über eine
Batterie 10 und/oder nicht autark bzw. teilweise autark
indem Energie durch die Bedieneinheit 4 beispielsweise über einen
Draht oder eine Leitung zugeführt
wird. In einer Alternative kann Energie auch induktiv zugeführt werden.
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Die
Bedieneinheit 4 kann über
eine Kupplungseinrichtung 12 mit dem Sperrelement 2 verbunden
werden, um das Sperrelement 2 im Waffenlauf 6 zu
entriegeln und/oder wieder zu verriegeln.
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Das
Sperrelement 2 kann vorzugsweise komplett in den Waffenlauf 6 und/oder
die Patronenkammer eingeführt
werden, wie z. B. in den 1 und 2 dargestellt.
Des Weiteren befindet sich in dem Sperrelement 2 eine Mechanik
zur Laufverriegelung, die im Folgenden detailliert erläutert wird,
sowie wahlweise eine vorzugsweise elektromechanische Aktorik, die
diese freigibt und/oder sperrt und wahlweise eine Miniaturelektronik 9 die
die Aktorik steuert.
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Das
Sperrelement 2 weist zunächst eine Hülse 14 auf, in der
ein Aktor sowie ein Betätigungselement 16 und
ein Spreizelement angeordnet sind. Das Spreizelement kann, wie in
den Figuren dargestellt, als Keilelement 18 ausgeführt sein
und dabei aus mindestens einer oder zwei Keilplatten oder wie z.
B. gemäß der 1, 2 und 4 bis 9 aus beispielsweise
drei Keilplatten 18 bestehen.
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Prinzipiell
gibt es Waffenläufe 6 mit
oder ohne vorhandenen Patronenlager. Waffenläufen ohne Patronenlager haben
einen im Wesentlichen zylindrischen Aufbau mit einem durchgehenden Durchmesser,
wie in 3b dargestellt. Des Weiteren
gibt es Waffenläufe
bei denen der Waffenlauf 6 einen Übergang zur Patronenkammer
aufweist (Waffenlauf mit Patronenlager), d. h. einen Übergang
von einem kleineren Durchmesser des Laufs zu einem größeren Durchmesser
des Laufs im Bereich der Patronenkammer (vgl. 3a).
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung kann das Keilelement 18 so ausgebildet sein,
dass es zumindest teilweise in einen Patronenlagerübergang
eines Waffenlaufs 6 eingebracht werden kann. In dieser
Ausführungsform
wird dabei das Keilelement 18 zum Blockieren des Laufs 6 in
dem Übergang
so angebracht, dass es im Bereich des Übergangs zumindest teilweise
oder vollständig
anliegt bzw. angedrückt
wird, um nicht in Richtung der Mündung
des Laufs herausgezogen werden zu können, wie beispielsweise stark
vereinfacht in 3a dargestellt ist. Das Keilelement 18 bildet
dabei mit dem Übergang
einen Formschluss in Richtung zur Mündung des Laufs. Das Sperrelement 2 kann
dadurch nicht zur Mündungsseite
hin aus dem Lauf herausgezogen werden. Des Weiteren wird durch das
Andrücken
des Keilelements an zumindest einen Abschnitt des zylindrischen
Bereichs des Laufes und/oder der Patronenkammer auch ein Reibschluss
erzeugt, so dass das Sperrelement nicht in Richtung der Patronenkammer
entfernt werden kann.
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Die
Ausführungsform
gemäß 3a zeigt hierbei
einen erfindungsgemäßen Sperrmechanismus,
der das Prinzip der selbsthemmenden Wirkung darstellt. Dabei ist
das Betätigungselement
und die Rollenelementführung 20 so
ausgebildet (vgl. z. B. 4), dass wenn Druck von der
Mündungsseite
des Laufs auf das Betätigungselement 16 ausgeübt wird, das
Betätigungselement 16 das
Keilelement 18 über die
Rollenelementführung 20 nur
noch stärker
gegen die Wand presst. Wird von der Seite der Patronenkammer Druck
ausgeübt,
so wird das Keilelement noch stärker
gegen den Übergangsabschnitt
gedrückt.
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Der Übergang
im Waffenlauf kann dabei beliebig gestaltet sein. Der Übergang
kann, wie in 3a vereinfacht dargestellt,
als eine senkrechte Kante, oder auch beispielsweise konisch, gewölbt oder
abgestuft verlaufen.
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Wie
oben bereits beschrieben, kann in einer Ausführungsform der Erfindung das
Keilelement 18 so ausgebildet sein, dass es zumindest mit
einem Teilbereich im Übergang
anliegt. Hierzu kann das Keilelement 18 zusätzlich einen
Vorsprung 19 aufweisen, wie er beispielsweise in 4 dargestellt
ist.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung findet vorzugsweise Anwendung bei Waffenläufen mit
einem durchgehenden Durchmesser, d. h. Waffenläufe ohne vorhandenes Patronenlager.
Auch bei dieser Ausführungsform
wird das oben beschriebne Prinzip der selbsthemmenden Wirkung verwirklicht.
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Hierbei
weist das Sperrelement 2 in einer Ausführungsform der Erfindung, beispielsweise
zwei Keilelemente 18 auf, wie stark vereinfacht in 3b dargestellt.
Die beiden Keilelemente 18 sind dabei aneinander angeordnet
und können
auch als ein Keilelement 18 ausgebildet sein. Werden wie
in 3b zwei oder auch mehr Keilelemente 18 verwendet,
so können
die Keilelemente 18 an voneinander entfernt liegenden Stellen
im Sperrelement angeordnet sein, vorzugsweise da wo Manipulationskräfte zu erwarten sind.
Beispielsweise in Bereichen an den beiden Enden des Sperrelements.
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Die
beiden Keilelemente 18 sind dabei so ausgebildet, dass
sie das Sperrelement 2 gegen Manipulationsversuche, ähnlich wie
das Sperrelement in 3a, von beiden Seiten sichern
können.
Die Keilelemente 18 werden dabei gegen die Wand des Laufs 6 gedrückt, um
einen Reibschluss mit dieser zu bilden. Des Weiteren bilden die
Keilelemente mit ihren beiden abgeschrägten Innenseiten 8a, 8b einen zusätzlichen
Sperrmechanismus in Richtung der Patronenkammer und in Richtung
der Mündung
des Laufs aus.
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Wie
anhand der Prinzipskizze in 3b dargestellt,
wird das Herausziehen des Sperrelements 2 aus dem Lauf 6 von
der Mündungsseite
aus, wie von der Seite der Patronenkammer aus, durch den Reibschluss
zwischen dem jeweiligen Keilelement 18 und dem Lauf 6 verhindert.
Zusätzlich
bewirkt der eine abgeschrägte
Abschnitt 8a auf der Innenseite des Keilelements 18,
dass bei Druck auf das Betätigungselement 16 in
Richtung der Mündung
des Laufs, das Keilelement 18 über eine Rollenelementführung 20 noch
stärker
gegen die Wand des Laufs 6 gedrückt wird und dadurch das Keilelement 18 noch
stärker gegen
den Lauf gepresst wird. Des Weiteren bewirkt der zweite abgeschrägte Abschnitt 8b auf
der Innenseite des anderen Keilelements 18, dass bei Druck auf
das Betätigungselement 16 in
Richtung der Patronenkammer, das Keilelement 18 noch stärker gegen
die Wand des Laufs 6 gedrückt wird. In beiden Fällen wird
der Reibschluss dadurch zusätzlich
noch verstärkt
bzw. eine selbsthemmende Wirkung erzielt. D. h. versucht ein Nichtberechtigter
das Sperrelement zu manipulieren, in dem er Druck auf das Sperrelement
ausübt,
so bewirkt er, dass die Keilelemente 18 über das
Betätigunselement 16 nur
noch stärker
an den Lauf angepresst werden. Dies erfolgt unabhängig davon,
ob Druck von Mündungsseite
des Laufs oder von der Patronenkammer aus ausgeübt wird. In 3b bildet
beispielsweise eine Hülse 13 mit
einem zusätzlichen
Anschlag 15 eine Halterung, so dass das Rollenelement nicht
entfernt werden kann.
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Das
Betätigungselement 16 zum
Auseinanderbewegen des Keilelements 18 ist so ausgebildet, dass
es zumindest teilweise innerhalb der Keilplatten 18 angeordnet
werden kann.
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Das
Betätigungselement 16 weist
vorzugsweise in einer Ausführungsform
der Erfindung einen konischen Abschnitt 16a und einen im
Wesentlichen zylindrischen Abschnitt 16b auf. Das Betätigungselement 16 kann
dabei einstückig
oder, wie z. B. in den 1, 2 und 4 dargestellt,
aus mehreren Teilen aufgebaut sein. Das Keilelement 18 kann
entsprechend dem Betätigungselement 16 mit
einem konischen Abschnitt 18a und einem zylindrischen Abschnitt 18b versehen
werden.
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Das
Betätigungselement 16 kann
vorzugsweise über
eine Rollenelementführung 20 z.
B. eine lineare Kugelführung 20 innerhalb
des Keilelements 18 beweglich gelagert sein, wie in 4 dargestellt. Die
Rollenelementführung 20 kann
dabei aus wenigstens einem Kugelelement 21 und einem Federelement 23 bestehen,
wie in der Detailansicht in 4 exemplarisch
dargestellt ist. Diese Kugelführung stellt
jedoch lediglich eine Möglichkeit
für den
Durchschnittfachmann dar, um das Betätigungselement 16 innerhalb
des Keilelements 18 zu lagern bzw. zu führen. Neben Kugelelementen 21 sind
beispielsweise auch kegelförmige
oder zylindrische Elemente, wie in 5, 7 und 8 dargestellt,
oder andere Rollenelemente denkbar. Die Rollenelementführung 20 hat
den Vorteil, dass die Keilelemente 18 auseinander bewegt
werden können,
ohne dass große
Reibungskräfte
entstehen, wie es der Fall wäre,
wenn das Betätigungselement 16 vollflächig am
Keilelement 18 anliegen würde.
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Zur
Betätigung
des Betätigungselements 16 wird
ein Aktor verwendet. Der Aktor kann dabei beispielsweise aus wenigstens
einem Drahtelement aus einer Formgedächtnislegierung bestehen und/oder aus
wenigstens einem Elektromotor und/oder wenigstens einer Magnetanordnung
beispielsweise einer Elektromagnetanordnung. Die Erfindung ist jedoch
nicht auf die zuvor genannten Ausführungsformen fix einen Aktor
beschränkt.
Die aufgeführten Ausführungen
stellen lediglich einige Beispiele dar, für Aktoren zum Betätigen des
Betätigungselements. Neben
den genannten Beispielen gibt es noch weitere Möglichkeiten. Geeignet sind
Aktoren, die aufgrund der gegebenen energetischen Verhältnisse oder
Kräfteverhältnisse
die vorstehenden Funktionen erfüllen.
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Zum
Sperren des Sperrelements 2 wird das Betätigungselement 16 zwischen
die Keilplatte(n) 18 geschoben, wobei es diese auseinander
drückt.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung, in der das Betätigungselement 16 einen
zylindrischen und einen konischen Abschnitt 16b, 16a aufweist, werden
durch den zylindrischen Abschnitt 16b die Keilplatten 18 zunächst auseinanderbewegt.
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Der
zylindrische Abschnitt 16b kann dabei vorzugsweise so ausgebildet
sein, dass er die Keilplatten 18 zwar auseinander bewegt
aber nicht fest gegen den Lauf 6 drückt. Dies hat den Vorteil,
dass keine erhebliche und unnötige
Reibung entsteht.
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Über den
konischen Abschnitt 16a werden die Vorsprünge der
Keilplatten 18 dann in den Übergang zur Patronenkammer
gedrückt,
wie z. B. in 1, 2, 5, 7 und 8 dargestellt. Dadurch
wird der Lauf zuverlässig
blockiert, indem das Keilelement 18 mit dem Patronenlagerübergang eine
Formschluss-/Reibschlussverbindung bildet. Der konische Abschnitt 16a kann
dabei vorzugsweise so gestaltet sein, dass er in einer Sperrposition
mit den Keilplatten 18 im Wesentlichen einen Durchmesser
entsprechend dem Durchmesser der Hülse 14 bildet. Dies
hat den Vorteil, dass ein mögliches
Verkeilen der Keilplatten 18 innerhalb der Hülse 14 verhindert
werden kann. Wie oben bereits beschrieben, hat das Keilelement weiter
den Vorteil, dass durch den Formschluss mit dem Übergang ein Druck von der Seite
der Patronenkammer, das Sperrelement 2 nicht entfernen
kann, da das Keilelement 18 am Übergang anliegt. Auch kann
ein Druck der von der Mündungsseite
auf das Sperrelement 2 ausgeübt wird, das Sperrelement 2 nicht
entfernen, da das Keilelement 18 nur noch fester gegen
die Wand des Laufs 6 gedrückt wird.
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Entsprechend
funktioniert das Betätigungselement 16 bei
einem Lauf 6 mit einem durchgehenden Durchmesser. Dabei
weist das Keilelement 18 keine zusätzlichen Vorsprünge auf,
sondern wird durch das Betätigungselement 16 fest
gegen die Wand des Laufs 6 gedrückt, so dass es einen Reibschluss
mit dem Lauf bildet, wie in 3b dargestellt.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung kann das Betätigungselement 16 direkt über den
Aktor bzw. über
einen Kugelkäfig
betätigt
werden, wie im nachfolgenden noch erläutert wird. Bei der Verwendung
des oben beschriebenen Drahtelements müsste dabei die Länge des
Betätigungselements 16 mit der
Länge des
Drahtelements abgestimmt werden.
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In
einer weiteren alternativen Ausführungsform
weist das Sperrelement 2 ein zusätzliches Druckelement auf,
bestehend aus einer ersten Druckstange 22.
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Die
erste Druckstange 22 ist vorzugsweise an einem vorderen
Abschnitt 22a mit dem Betätigungselement 16 gekoppelt.
Das Betätigungselement 16 ist
dabei mit seinem einen Ende innerhalb der Druckstange 22 beweglich
geführt,
wie in den 5, 7 und 8 dargestellt.
Hierzu weist das Betätigungselement 16 in
einer Ausführungsform eine
Querbohrung 24 auf, in der ein Stiftabschnitt 26 der
Druckstange 22 aufgenommen ist. Dadurch wird eine Relativbewegung
zwischen der ersten Druckstange 22 und dem Betätigungselement 16 ermöglicht.
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Vorzugsweise
kann hierbei ein Federelement 28 vorgesehen sein, das die
erste Druckstange 22 über
das Betätigungselement 16 gegen
das Keilelement 18 vorspannt, wie z. B. in 7 und 8 dargestellt.
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Gegenüber alternativen
Ausführungsformen der
Erfindung in der das Betätigungselement 16 und die
erste Druckstange 22 fest verbunden oder einteilig ausgebildet
sind, hat eine solche Ausgestaltung den Vorteil, dass das Federelement 28 kleinere
Temperaturschwankungen bzw. thermische Durchmesseränderungen
und dergleichen ausgleichen kann.
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Das
Betätigungselement 16 kann
in einer alternativen Ausführungsform
an seinem anderen Ende über
wenigstens ein weiteres Federelement 30 mit einem Anschlag
oder der Hülse 14 verbunden sein,
wie z. B. in 4 dargestellt. Das Federelement 30 dient
dazu, eine zusätzliche
Kraft bereitzustellen, die das Betätigungselement 16 in
Richtung der Mündung
des Laufs 6 zurückdrückt, wenn
das Sperrelement 2 entsperrt wird. Dadurch kann das Keilelement 18 sich
in eine Position bewegen, in der es das Sperrelement freigibt bzw.
entnehmbar macht.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann, ein weiteres Federelement 31 vorgesehen
sein, dass eine zusätzliche
Kraft bereitstellt, die das Keilelement 18 zusammendrückt, wenn
das Sperrelement 2 entsperrt wird und das Betätigungselement 16 aus
dem Keilelement 18 herausbewegt wird. Das Federelement 31 kann
dabei an der Hülse 14 als
Anschlag oder, wie z. B. in 4 dargestellt, an
einer separaten Hülse 33 als
Anschlag befestigt sein.
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Des
Weiteren ist die erste Druckstange 22 vorzugsweise mit
einer Kugelrücklaufsperre 32, 34 versehen,
die aus einem Käfig 32 besteht,
der um den vorderen Abschnitt der ersten Druckstange 22 angeordnet
ist und außerdem
mindestens ein Kugelelement 34 aufweist, wie z. B. in den 5, 6 und 9 dargestellt.
Das Kugelelement(e) 34 wird beispielsweise über ein
Federelement nach außen gegen
die Hülse 14 gedrückt. Die
Kugelrücklaufsperre 32, 34 wirkt
als Anschlag und verhindert dabei, dass die Druckstange 22 aus
dem Käfig 32 und
aus der Hülse 14 herausgezogen
werden kann. Die Kugelrücklaufsperre
wird dabei gegen die Hülse 14 gepresst,
wenn der konische Abschnitt der Druckstange 22 (9)
gegen die Kugel(n) 34 drückt. Die Kugelrücklaufsperre 32, 34 lässt jedoch
eine Relativbewegung zwischen der ersten Druckstange 22 und
der Hülse 14 in
Richtung der Patronenkammer zu.
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Des
Weiteren weist eine Ausführungsform der
Erfindung, bei der beispielsweise ein Drahtelement als Aktor verwendet
wird einen Anschlag 35 auf, der mit der Druckstange 22 fest
verbunden ist. Der Aktor, der aus einem ersten Drahtelement 42 gebildet
ist, ist mit dem Käfig 32 der
Kugelrücklaufsperre
und dem Anschlag 35 verbunden. In einer bevorzugten Ausführungsform
ist des weiteren ein Gegenanschlag 17 innerhalb der Hülse 14 beweglich
angeordnet, wobei der Gegenanschlag 17 über ein zweites Drahtelement
(nicht dargestellt) mit der Druckstange 22 verbunden ist.
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Weiter
ist ein erstes Federelement 40 zwischen dem Käfig 32 der
Kugelrücklaufsperre
und dem Gegenanschlag 17 oder einer zweiten Druckstange 36 angeordnet,
wie z. B. in 2 gezeigt. In der bevorzugten
Ausführungsform
ist ein weiteres zweites Federelement 38 zwischen Gegenanschlag 17 und
der Druckstange 22 bzw. dem Anschlag 35 vorgesehen
(vgl. 2 und 9). Alternativ, kann das erste
Federelement 40 auch zwischen dem Gegenanschlag 17 und
der Druckstange 22 bzw. deren Anschlag angeordnet sein
und das zweite Federelement 38 zwischen der Druckstange 22 bzw.
deren Anschlag 35 und dem Kugelkäfig.
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Die
Drahtelemente 42 sind dabei aus einer sog. Formgedächtnislegierung
oder sog. „shape
memory alloy” beispielsweise
einer Nickel-Titan Legierung. Eine solche Formgedächtnislegierung
verkürzt sich
bei Erwärmung
beispielsweise um etwa 4% oder mehr.
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Zum
Verriegeln wird das Sperrelement 2 in den Lauf 6 eingeführt, dies
kann von Hand erfolgen oder über
die Bedieneinheit 4. Insbesondere erfolgt das Einführen bei
besonders langen Waffenläufen mittels
der Bedieneinheit. Zusätzlich
kann auch ein Adapter vorgesehen werden, der insbesondere bei längeren Waffenläufen verwendet
wird.
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Ein
Vorteil des Sperrelements 2, bei dem ein Drahtelement 42 als
Aktor verwendet wird, ist dass das Sperrelement 2 von Hand
betätigt
werden kann, um den Lauf zu sperren. Der mechanische Verriegelungsschritt
erfolgt hierbei vorzugsweise durch die Hand des Benutzers. Grundsätzlich ist
es jedoch auch denkbar, dass bei Verwendung von Elektromotoren oder
Magnetanordnungen als Aktor, das Sperrelement so ausgebildet ist,
dass es von Hand gesperrt werden kann und nur zum Entsperren der Aktor
verwendet wird.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform wird
die Authentifizierung nur für
den Entriegelungsschritt durchgeführt und die Verriegelung kann
ohne Authentifizierung erfolgen. Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
erfolgt die Authentifizierung sowohl für den Entriegelungs- als auch
für den Verriegelungsschritt.
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Für den Fall,
dass zur Sicherung bzw. Verriegelung keine Berechtigungsüberprüfung bzw.
Authentifizierung erforderlich ist, erfolgt die Sicherung manuell
nach dem Einführen
des Sperrelements in den Waffenlauf. Beim Einführen des Sperrelements 2 in
den Lauf 6 wird beispielsweise die erste Druckstange 22 und
damit das Betätigungselemente 16 in Richtung
der Patronenkammer gedrückt.
Dabei wird das Betätigungselement 16 in
das Keilelement 18 so eingeschoben, dass es dieses auseinander
drückt und
den Lauf blockiert. Der Kugelkäfig
bewegt sich dabei vorzugsweise ebenfalls in Richtung der Patronenkammer
mit und blockiert die Druckstange, sobald das Keilelement den Lauf
blockiert. Der Elektromotor oder die Magnetanordnung könnten dabei
so vorgesehen sein, dass sie sich entweder ebenfalls mitbewegen
oder stationär
bleiben und zum Entsperren, die Druckstange oder den Kugelkäfig in Richtung der
Mündung
des Lauf zurückziehen.
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Das
Bewegen des Kugelkäfigs
hat grundsätzlich
den großen
Vorteil, dass dieser mit einer verhältnismäßig kleinen Kraft bewegt werden
kann.
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Das
Sperrelement 2 kann also auf einfachste Weise von Hand
den Lauf versperren, auch wenn die Elektronik ausfällt. Des
Weiteren ist kein zusätzliches,
spezielles Werkzeug notwendig.
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Zur
Betätigung
des Aktors kann in dem Sperrelement 2 eine Elektronik 9 untergebracht
sein. Diese bewirkt, dass das Sperrelement, bei Verwendung eines
Drahtelements als Aktor, leicht wieder entsperrt werden kann. Werden
statt des Drahtelements 42 dagegen beispielsweise ein Elektromotor oder
eine Magnetanordnung z. B. mit einer Magnetspule als Aktor verwendet,
so wird der Aktor über
die Elektronik 9 betätigt,
um das Sperrelement 2 zu sperren bzw. zu entsperren.
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Zum
Blockieren des Laufs betätigt
dabei der Aktor, d. h. beispielsweise der Elektromotor oder die Magnetanordnung
das Betätigungselement 16.
Der Aktor schiebt dabei das Betätigungselement
in das Keilelement 18 ein, bis das Keilelement 18 fest
gegen den Lauf 6 gedrückt
wird, um mit diesem eine Reibschlussverbindung oder eine Reibschluss-/Formschlussverbindung
zu bilden, abhängig
von der Art des Laufs. Dabei kann das Betätigungselement mit einem Druckelement 22,
wie oben beschrieben gekoppelt sein oder das Betätigungselement und das Druckelement
bzw. die Druckstange 22 einteilig ausgebildet sein bzw.
nur ein Betätigungselement 16 vorgesehen
sein. Dies gilt für
sämtliche
beschriebene Ausführungsformen.
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Zum
Entsperren des Sperrelements muss jedoch der Aktor, sei es ein Drahtelement
und/oder ein Elektromotor und/oder eine Magnetanordnung usw. über die
Elektronik 9 betätigt
werden.
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Die
Elektronik 9 kann hierzu beispielsweise an einer geeigneten
Stelle in dem Sperrelement untergebracht sein, wobei dies nicht
notwendigerweise in der zweiten Druckstange 36 sein muss,
wie z. B. in 1 und 2 dargestellt.
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Die
Elektronik 9 ist beispielsweise eine Subminiatur-Elektronik.
Diese steht über
eine verschlüsselte
Kommunikation z. B. über
einen 1-wire Datenbus 48 mit einer in der Bedieneinheit 4 befindlichen Elektronik
(nicht dargestellt) in Verbindung und kann beispielsweise eine korrekte
Authentifizierung eines Benutzers sicherstellen (vgl. z. B. 1, 2 und 10).
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Wird
ein Benutzer als berechtigter Benutzer identifiziert, so bewirkt
die Elektronik 9, dass der Aktor das Betätigungselement 16 aus
dem Keilelement 18 herausbewegt, so dass sich das Keilelement 18 bzw.
die Keilplatten in eine Position bewegen, in der das Sperrelement
aus dem Lauf herausnehmbar ist.
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In
dem Fall in dem ein Drahtelement als Aktor verwendet wird, bewirkt
die Elektronik 9 zum Entsperren des Sperrelements 2,
dass das Drahtelement 42 z. B. über eine Widerstandsheizung
(nicht dargestellt) erwärmt
und dadurch verkürzt
wird. Das bewirkt wiederum, dass die Kugelrücklaufsperre 32, 34,
an der das Drahtelement 42 befestigt ist, zurückgezogen
wird in Richtung der Mündung
des Laufs, wie in 8 dargestellt. Dadurch kann
die erste Druckstange 22 bzw. das mit ihr verbundene Betätigungselement 16 zurückbewegt
bzw. zusätzlich über das
Federelement 30 zurückgedrückt werden.
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Das
Betätigungselement 16 wird
hierdurch zumindest teilweise aus dem Keilelement 18 zurückgezogen.
Dies resultiert darin, dass sich die Keilplatten 18 zueinander
hin in eine Position bewegen, in der das Sperrelement 2 entnehmbar
ist, wie in 8 dargestellt. Hierzu kann an
den Keilplatten 18 zusätzlich
wenigstens ein Federelement 30 vorgesehen sein, dass die
Keilplatten zusammendrückt.
Alternativ kann auch ein Federelement vorgesehen sein, dass beispielsweise
zumindest teilweise umlaufend um die Keilplatten 18 angeordnet
ist, oder ein Federelement wie es in 7 und 8 dargestellt
ist. Das Federelement bewirkt dabei, dass die Keilplatten 18 zusammengedrückt werden.
Dies hat den Vorteil, dass die Keilplatten 18 leichter
wieder zusammengefahren werden können,
sobald das Betätigungselement 16 zwischen
ihnen herausbewegt wird.
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Um
das Sperrelement 2 vor Manipulationen zu schützen ist,
wie zuvor beschrieben, ein weiteres Federelement 40 sowie
ein zweites Drahtelement (nicht dargestellt) angeordnet. Das zweite
Federelement 40 ist beispielsweise, wie oben beschrieben, mit
einer Seite an der Druckstange 22 oder an deren Anschlag 35 und
mit der anderen Seite an dem Gegenanschlag 17 angeordnet
(vgl. 1, 2 und 9).
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Versucht
nun ein Dritter das Sperrelement 2 zu entsperren, indem
er den Waffenlauf 6 von außen erwärmt z. B. über eine Gasflamme, so wird
das erste Drahtelement 42 zwar verkürzt. Gleichzeitig wird aber
auch das zweite Drahtelement (nicht dargestellt) verkürzt.
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Dies
hat zur Folge, dass das Federelement 40 eine Gegenkraft
zu dem ersten Federelement 38 erzeugt. Dadurch wird bewirkt,
dass der Kugelkäfig sich
im Wesentlichen nicht oder kaum zurückbewegen kann, in die Richtung
der Mündung
des Laufs. Dadurch kann die Druckstange 22 bzw. das mit
ihr verbundene Betätigungselement 16 nicht
so aus dem Keilelement 18 herausgeschoben werden, dass
dieses sich in eine Position bewegt, in der das Sperrelement 2 herausnehmbar
ist.
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Wie
in z. B. den 1, 2, 6 und 7 dargestellt,
muss das Sperrelement 2, zum Entfernen aus dem Waffenlauf 6,
zunächst
entsperrt werden. Dies geschieht in dem die separate Bedieneinheit 4 mit
dem Sperrelement 2 verbunden bzw. gekuppelt wird. Statt
einer separaten Bedieneinheit 4 ist jedoch grundsätzlich auch
denkbar, die Bedieneinheit 4 direkt in dem Sperrelement 2 vorzusehen.
In einer alternativen Ausführungsform
kann auch die Elektronik 9 des Sperrelements, statt im
Sperrelement 2 selbst in der separaten Bedieneinheit 4 untergebracht
sein, so dass das Sperrelement im Wesentlichen nur noch die Mechanik
aufweist.
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Die
Bedieneinheit 4 und das Sperrelement 2 können dabei über einen
Kupplungsmechanismus 12 miteinander verbunden werden. Die
separate Bedieneinheit 4 hat den Vorteil, dass sie unabhängig von dem
Sperrelement 2 aufbewahrt werden kann.
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Das
heißt
das, dass die Bedieneinheit 4 nach dem Sperren des Waffenlaufs 6,
von dem Sperrelement 2 zunächst wieder entfernt werden
kann, um beispielsweise an einem gesicherten Ort aufbewahrt zu werden.
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Des
Weiteren kann nur das Sperrelement 2 als nicht sichtbare
Sicherung im Lauf 6 belassen werden, was den Vorteil hat,
dass die Waffe leicht transportiert und aufbewahrt werden kann.
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Ein
weiterer Vorteil ist, dass sich eine Vielzahl von Waffen mit entsprechenden
Sperrelementen 2 sichern lassen, die aber beispielsweise über dieselbe
Bedieneinheit 4 betätigt
d. h. verriegelt und entriegelt werden können.
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Das
Sperrelement 2 ist normalerweise waffenspezifisch für das Kaliber
d. h. beispielsweise den Laufdurchmesser und die Patronenlagerabmessungen
ausgelegt und kann beispielsweise in festen Abstufungen an die gewünschten
Lauflängen
kundenseitig angepasst werden. Das Sperrelement kann wahlweise auch
durch entsprechende Adapterelemente an unterschiedliche Lauflängen angepasst werden.
Bei einer separaten Bedieneinheit ist eine solche Anpassung an verschiedene
Waffenarten nicht notwendig.
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Neben
den Grundversionen für
Selbstladerwaffen beispielsweise Pistolen und Gewehre werden Varianten
für Revolver-,
sowie Flintenkaliber (z. B. Schrot-Jagdwaffen) angeboten. Jagdwaffen
zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass sie manuell patronenkammerseitig
d. h. von hinten beladen werden (Kipplaufprinzip), so dass das Sperrelement ebenfalls
so installiert wird.
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Die
Bedieneinheit 4 kann dabei mit allen Varianten des Sperrelements 2 arbeiten,
unabhängig von
der Anzahl und Art der zu sichernden Waffen. Das hat beispielsweise
den Vorteil, dass eine Bedieneinheit 4 für unterschiedliche,
entsprechend ihrer Verwendung in bestimmten Waffen angepasste Sperrelemente 2,
verwendet werden kann. Das bedeutet, wie oben bereits erwähnt, dass
im allgemeinen höchstens
das Sperrelement 2 an einen Waffentyp angepasst werden
muss, nicht aber notwendigerweise eine separate Bedieneinheit 4.
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Die
Bedieneinheit 4 weist hierzu die oben genannte Kupplungseinheit 12 auf,
die an einer beliebigen Stelle mit dem Sperrelement 2 verbunden
werden kann, sofern z. B. ein Datenbus 48 der Bedieneinheit 4,
beispielsweise ein 1-wire Datenbus, mit der Elektronik 9 des
Sperrelements 2 verbunden werden kann oder die Elektronik
mit dem Aktor, wenn die Elektronik 9 ebenfalls in der Bedieneinheit 4 untergebracht
ist.
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Vorzugsweise
wird zur Sicherung des Systems ein mehrstufiges Authentifizierungsverfahren gewählt. Jede
Bedieneinheit 4 kann z. B. herstellerseitig mit einem individuellen
Passwort versehen werden, dass in der Bedieneinheit 4 gespeichert
wird. Dieses Passwort wird z. B. auf jedes Sperrelement 2 übertragen,
das erstmalig mit dieser Bedieneinheit 4 verriegelt wird.
Jeder Entriegelungsvorgang wird durch Übertragung des Passworts der
Bedieneinheit 4 eingeleitet. Zur Entriegelung ist dadurch
nur genau diese Bedieneinheit 4 geeignet.
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Zusätzlich kann
die Benutzung einer Bedieneinheit 4 beispielsweise über ein
Authentifizierungsverfahren abgesichert werden. Dies kann wie oben bereits
beschrieben über
einen PIN Code und/oder biometrische Daten erfolgen. Hierbei können die
PIN als auch das Passwort der Bedieneinheit 4 vorzugsweise
benutzerseitig geändert
werden.
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Zur
Absicherung des Systems gegen einen direkten mechanischen Angriff
beispielsweise durch Schlagen, Rütteln,
Bohren, Fräsen,
Erodieren usw. kommen folgende Einrichtungen zum Einsatz.
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Hierbei
kann beispielsweise ein Hartmetalleinsatz für die zweite Druckstange 36 verwendet werden,
sowie eine Keramikarmierung. Des Weiteren kann eine selbsthemmende
Verkeilsicherung bzw. ein Durchschlagschutz vorgesehen werden.
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Zur
Absicherung des elektronischen Systems bzw. der Kommunikationswege
(Passwortübermittlung)
können
folgende Einrichtungen vorgesehen werden.
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Beispielsweise
kann eine mechanische Absicherung durch Sub-Miniatur Auslegung und
Platzierung in dem gesicherten Laufbereich vorgesehen werden. Des
Weiteren kann eine Überspannsicherung
der Sperrelement-Elektronik (nicht dargestellt) vorgesehen werden.
Weiter kann ein Verpolungsschutz sowie eine verschlüsselte Kommunikation zwischen
Bedieneinheit 4 und Sperrelement 2 bereitgestellt
werden.
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Zur
Absicherung der Aktorik kann ein Gegenanschlag als Formgedächtnisdraht-Dehnungssicherung
bereitgestellt werden. Des Weiteren kann ein Zweitaktor zwischen
dem Gegenanschlag und Festpunkt mit niedrigem Temperaturübergang
als thermische Sicherung vor äußerer Erwärmung des
Sperrelements 2 vorgesehen werden. Weiter kann eine hohe
Federspannung eines Aktors als Vibrations- und Klopfschutz vorgesehen
werden.
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Die
zuvor beschriebene Sicherungseinrichtung für einen Waffenlauf mit ihren
verschiedenen Ausführungsformen,
die auch miteinander kombiniert werden können, hat den Vorteil, dass
sie eine Waffensicherung für
komplette Strukturen bietet. Hierbei kann es sich um Pools, wie
beispielsweise die gemeinsame Nutzung von Waffen, Bedieneinheiten
und der dazugehörigen
Berechtigungsadministration handeln, aber auch um die Integration
von übergeordneten
Einrichtungen wie Behörden,
Dienststellen oder militärischen
Organisationseinheiten.
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Neben
möglichen
technischen Anpassungen an die verwendeten Waffenarten stehen hier
folgende Merkmale im Vordergrund.
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Einerseits
die zentrale Administrierbarkeit des Systems durch global geltende
Bedieneinheits-Passworte. Des Weiteren das Ermöglichen einer Berechtigungsvergabe
auf den Bedieneinheiten 4 durch individuelle bedieneinheits-gebundene
Zertifikate. Diese können
zeitlich oder für
eine bestimmte Art und Anzahl der Benutzungen begrenzt sein.
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Einen
weiteren Aspekt stellt die Möglichkeit einer
Online-Anbindung dar. Dazu kann beispielsweise die Protokollierung
von z. B. Öffnungs-
und Schließvorgängen gehören und/oder
eine zentrale Authentifizierung und/oder ein systemweiter Parameterswitch.
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- 2
- Sperrelement
- 4
- Bedieneinheit
- 6
- Waffenlauf
- 8a
- abgeschrägter Abschnitt
des Keilelements
- 8b
- abgeschrägter Abschnitt
des Keilelements
- 9
- Elektronik
- 10
- Batterie
- 12
- Kupplungseinheit
- 13
- Hülse
- 14
- Hülse
- 15
- Anschlag
- 16
- Betätigungselement
- 16a
- konischer
Abschnitt des Betätigungselements
- 16b
- zylindrischer
Abschnitt des Betätigungselements
- 17
- Gegenanschlag
- 18
- Keilelement
- 18a
- konischer
Abschnitt des Keilelements
- 18b
- zylindrischer
Abschnitt des Keilelements
- 19
- Vorsprung
- 20
- Kugelführung/Rollenelementenführung
- 21
- Kugelelement
der Kugelführung
- 22
- erste
Druckstange
- 22a
- vorderer
Abschnitt der ersten Druckstange
- 23
- Federelement
der Kugelführung
- 24
- Querbohrung
- 26
- Stiftabschnitt
der ersten Druckstange
- 28
- Federelement
- 30
- Federelement
- 31
- Federelement
- 32
- Käfig
- 33
- Hülse für Federelement 31
- 34
- Kugelelement
- 35
- Anschlag
der Druckstange
- 36
- zweite
Druckstange
- 38
- zweite
Feder
- 40
- erste
Feder
- 42
- erstes
Drahtelement
- 48
- Datenbus