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DE102005045830A1 - Verfahren zum Anspinnen und Luftspinnmaschine - Google Patents

Verfahren zum Anspinnen und Luftspinnmaschine Download PDF

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DE102005045830A1
DE102005045830A1 DE200510045830 DE102005045830A DE102005045830A1 DE 102005045830 A1 DE102005045830 A1 DE 102005045830A1 DE 200510045830 DE200510045830 DE 200510045830 DE 102005045830 A DE102005045830 A DE 102005045830A DE 102005045830 A1 DE102005045830 A1 DE 102005045830A1
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DE
Germany
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yarn
air
spinning
splicing
piecing
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Withdrawn
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DE200510045830
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Inventor
Thomas Dr. Weide
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Oerlikon Textile GmbH and Co KG
Original Assignee
Saurer GmbH and Co KG
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01HSPINNING OR TWISTING
    • D01H15/00Piecing arrangements ; Automatic end-finding, e.g. by suction and reverse package rotation; Devices for temporarily storing yarn during piecing
    • D01H15/002Piecing arrangements ; Automatic end-finding, e.g. by suction and reverse package rotation; Devices for temporarily storing yarn during piecing for false-twisting spinning machines

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Spinning Or Twisting Of Yarns (AREA)

Abstract

Auf einer Luftspinnmaschine (1) wird nach einer Garnunterbrechung die Verbindung durch Bildung eines Anspinners in der Luftspinneinrichtung (5) wieder hergestellt. DOLLAR A Der Anspinner wird nach Verlassen der Luftspinneinrichtung (5) wieder aus dem Garn herausgeschnitten, bevor er auf die Auflaufspule (9) aufgewunden wird, und die dadurch entstandenen Garnenden durch Spleißen in einer Spleißvorrichtung miteinander verbunden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Anspinnen bei der Herstellung eines gesponnenen Garns einer Luftspinneinrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Luftspinnmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 7.
  • In Luftspinneinrichtungen erfolgt die Garnbildung mit Hilfe von Luftstrahlen. Das den Spinnstellen in Form von Fasersträngen kontinuierlich zugelieferte Fasermaterial wird in Streckwerken verstreckt und pneumatisch arbeitenden Spinndüsen zugeführt. Mittels der Spinndüsen werden das Fasermaterial umkreisende oder umwirbelnde Luftströmungen erzeugt, die an den Faserstrang angreifen und auf die Fasern eine Drallwirkung ausüben. Durch diese Drallwirkung wird aus dem Faserstrang ein gesponnener Faden gebildet. Um nach einer Garnunterbrechung, wie sie bei einem Garnbruch oder bei einem Kannenwechsel auftritt, die Garnherstellung fortsetzen zu können, wird ein so genannter Anspinner gebildet. Als Anspinner wird der Abschnitt des Garns bezeichnet, in dem sich das Ende des Oberfadens und die vom Streckwerk in die Spinndüse eingespeisten Fasern überlappen.
  • Aus der EP 1 219 737 A1 ist es für den Fall, dass die Verbindung zwischen dem fertig gesponnenen Garn und dem zu verspinnenden Faserstrang abgebrochen ist, bekannt, das Ende des auf die Auflaufspule aufgewundenen Oberfadens von der Auflaufspule abzuziehen und rückwärts entgegen der im Spinnbetrieb vorliegenden Fadenlaufrichtung in die Spinndüse der Luftspinneinrichtung einzuführen. Das freie Ende des Oberfadens wird über die Drallerteilungsstelle hinausgeschoben. Dann wird der Garnabzug und die Drallerteilung wieder in Betrieb genommen und der Anfang des verstreckten Faserbandes der Drallerteilung zugeführt, wobei sich der Anfang des Faserbandes und das freie Ende des Oberfadens überlappen. Im Bereich der Drallgebung werden die Fasern des zugespeisten Faserbandes mit den Fasern des Oberfadens verwirbelt und die beiden Fadenenden dadurch miteinander verbunden. Die dabei entstehende Verbindung ist einem Spleiß ähnlich. Der Spinnvorgang wird nun wieder normal betrieben.
  • Ein derartiges Verfahren, bei dem das freie Ende des Oberfadens rückwärts in die Spinndüse der Luftspinneinrichtung eingeführt wird, offenbart auch die EP 0 874 071 B1 . Das Einfädeln in die Spinndüse erfolgt dabei mit Hilfe einer Einfädelvorrichtung.
  • Der EP 1 219 737 A1 ist zu entnehmen, dass es schwierig ist, mit den dort als Stand der Technik genannten Methoden Garnverbindungen zu erstellen, die höchsten Ansprüchen genügen können. Die so erstellten Garnverbindungen können unmittelbar nach einem Anspinner eine Schwachstelle mit einer zu kleinen Fasermasse aufweisen oder die Fasermasse ist im Bereich der Anspinner zu groß. Anspinner mit gegenüber dem restlichen Garn erhöhter beziehungsweise verdoppelter Fasermasse können bis zu 200 mm lang sein. Diese Anspinner werden mittels eines Reinigers detektiert. Dieser Stand der Technik wird in der EP 1 219 737 A1 ohne Quellenangabe erwähnt. Die Notwendigkeit einer Detektion des Anspinners offenbart, dass dies in einem nachfolgenden Prozess, zum Beispiel üblicherweise beim Umspulen, erfolgen soll. Unterstrichen wird dies noch durch die Bemerkung, dass es sich offensichtlich um ein sehr aufwendiges Verfahren handelt. Nach diesem Verfahren ist also ein anderer nachfolgender Prozess, wie das Umspulen, die Voraussetzung dafür, die Anspinner durch Spleiße ersetzen zu können.
  • Die EP 1 219 737 A1 schlägt zur Behebung von Nachteilen des vorgenannten Standes der Technik vor, dass am freien Garnende des Oberfadens ein sich verjüngender Garnendbereich gebildet wird und zur Erzeugung an einer an die Verjüngung des Garnendbereiches angepasst zunehmenden Fasermasse im Faserverband-Anfangsbereich der Verzug des Faserlängsgebildes in einer Anfangsphase des Spinnprozesses von einem erhöhten Wert auf den vorgegebenen Wert, wie er für den normalen Spinnprozess gilt, reduziert wird. Dies bedingt jedoch einen aufwendigen Einsatz von Einzelantrieben der Walzenpaare im Streckwerk.
  • Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, kostengünstig Fadenverbindungen an einer Luftspinnmaschine zu schaffen, bei denen die Qualität hohen Qualitätsansprüchen genügt.
  • Diese Aufgabe wird durch das Verfahren nach Anspruch 1 und die Luftspinnmaschine nach Anspruch 7 gelöst.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Das fertige Garn, wie es nach der Erfindung hergestellt ist, enthält anstelle von Anspinnern ausnahmslos Spleiße, die praktisch garngleich sind. Die Spleiße sind wesentlich kürzer als Anspinner, da die Überlappungsbereiche der Garnenden kürzer sind als bei Anspinnern. Das Spleißverfahren führt durch intensivere Luftwirbel, die bei Stillstand der Garnenden auf die Fasern einwirken, zu einer besseren und damit festeren Verbindung der Garnenden. Eine derart kurze, praktisch garngleiche und dabei noch ausreichend feste Garnverbindung lässt sich als Anspinner nicht erzeugen. Es wird kein Garnreiniger zur Detektion des Anspinners benötigt.
  • Wird das Oberfadenende zur Vorbereitung des Anspinnens wenigstens bis durch die Spinneinrichtung geführt, ist sichergestellt, dass der Anspinner eine gute Überlappung der Garnenden und eine ausreichende Reißfestigkeit erhält.
  • Wird das Oberfadenende zur Vorbereitung des Anspinnens bis durch die Ausgangswalzen des Streckwerks geführt, kann die Überlappung der Garnenden vergrößert werden. Die Ausgangswalzen pressen den Anfang des Faserbandes und das Ende des Oberfadens beim wiederanlaufen in überlapptem Zustand zusammen und erhöhen die zwischen den Fasern der beiden Garnenden wirkenden Reibungskräfte. Der gesteigerte Zusammenhalt hat positive Auswirkungen auf den Anspinnvorgang, indem die Wahrscheinlichkeit verringert wird, dass sich beim Anspinnen die Garnenden wieder trennen. Die Erfolgswahrscheinlichkeit des Anspinnvorgangs wird auf diese Weise erhöht.
  • Wird zumindest der Spleißvorgang mit Hilfe eines Wanderaggregates vorgenommen, kann eine einzige Spleißeinrichtung eine Vielzahl von nebeneinander liegenden Spinnstellen der Luftspinnmaschine bedienen.
  • Wird ein Wanderaggregat verwendet, das der Luftspinneinrichtung manuell zugestellt wird, oder wird das Oberfadenende zur Vorbereitung des Anspinnens mindestens temporär manuell geführt und in die Luftspinneinrichtung eingefädelt, kann der bauliche Aufwand reduziert werden.
  • Eine Ausführung der Luftspinnmaschine nach Anspruch 7, Anspruch 8 oder Anspruch 9 ermöglicht eine einfache Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Eine Luftspinnmaschine nach Anspruch 10 erlaubt einen verringerten baulichen Aufwand.
  • Die Erfindung wird anhand der Figuren näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine vereinfachte Ansicht einer Luftspinnmaschine,
  • 2 eine vereinfachte Prinzipdarstellung einer Spinnstelle mit einem Wanderaggregat in Seitenansicht, vor dem Anspinnvorgang,
  • 3 die Spinnstelle der 2 vor dem Spleißvorgang,
  • 4 die Spinnstelle der 2 im normalen Spinnbetrieb.
  • Die in 1 dargestellte Luftspinnmaschine 1 weist eine Vielzahl von in Reihe nebeneinander angeordneten Spinnstellen 2 auf. Jede Spinnstelle 2 umfasst eine Spinnkanne 3, ein Streckwerk 4, eine Luftspinneinrichtung 5, zwei als Walzenpaar angeordnete Abzugswalzen 6, 6A, einen Fadenwächter 7, eine Fadenverlegeeinrichtung 8 sowie eine als Kreuzspule ausgebildete angetriebene Auflaufspule 9. Ein Wanderaggregat 10 ist entlang der Spinnstellen 2, durch Schienen 11, 12 geführt, verfahrbar. An einem Ende der Luftspinnmaschine 1 ist eine Antriebseinheit 13 angeordnet.
  • Einzelheiten zum Spinnvorgang mittels derartiger Spinneinrichtungen sind beispielsweise der DE 199 26 492 A1 entnehmbar.
  • Stellt der Fadenwächter 7 eine Garnunterbrechung fest, wird ein Anspinnvorgang durchgeführt. Das Einfädeln des von der Spinnkanne 3 abgezogenen und durch das Streckwerk 4 gelieferten Faserbandes 14 in die Luftspinneinrichtung 5 entgegen der im Spinnbetrieb vorliegenden Fadenlaufrichtung erfolgt dabei manuell.
  • 2 zeigt eine Spinnstelle 2 mit Wanderaggregat 10 vor dem Anspinn- und Fadenverbindungsvorgang. Das Wanderaggregat 10 ist von Hand zu der Spinnstelle 2, an der angesponnen werden soll, geschoben und dort positioniert und arretiert worden. Der bereits gesponnene und auf die Auflaufspule 9 aufgewundene so genannte Oberfaden 15 wird manuell erfasst und von der Kreuzspule abgezogen. Dabei dreht sich die angetriebene Auflaufspule 9 in Richtung des Pfeiles 9A. Das freie Ende des Oberfadens 15 wird von Hand durch die von den Klemmwalzen 21, 21A gebildete Klemmstelle, an der Spleißvorrichtung 20 vorbei und durch die Förderwalzen 18, 18A sowie die Abzugswalzen 6, 6A geführt, bevor es entgegen der im Spinnbetrieb vorliegenden Fadenlaufrichtung in die Luftspinneinrichtung 5 eingeführt wird und anschließend durch die Ausgangswalzen 16, 16A des Streckwerks 4 geführt wird. Die Klemmwalzen 21, 21A sind am Halter 24 und die Förderwalzen 18, 18A sind am Halter 25 angeordnet, wobei die Halter 24,25 schwenkbar sind. Mittels der Fadenschneideinrichtung 19 wird der Oberfaden 15 durchtrennt. Das mit der Auflaufspule 9 noch verbundene freie Ende des Oberfadens 15 hängt aus der Klemmstelle, die von den Klemmwalzen 21, 21A gebildet wird, heraus. Das freie Ende wird von einer Handhabungsvorrichtung, die im dargestellten Ausführungsbeispiel mit einem Saugrohr 22 an das freie Ende angreift, von den Klemmwalzen 21, 21A zu einer Arretiervorrichtung 23 geführt und in diese eingelegt. Das freie Ende des Oberfadens 15 wird nun in der Arretiervorrichtung 23 temporär fixiert wie in 3 gezeigt.
  • Das der Fadenschneideinrichtung 19 zugewandte Ende des vom Oberfaden 15 abgetrennten Garnabschnitts 17 wird von einer Fadenabsaugeinrichtung 26 angesaugt.
  • Anschließend wird der Anspinnvorgang gestartet. Der im Streckwerk 4 verstreckte Faserstrang 14 wird auf das dem Streckwerk 4 zugewandten Ende des Garnabschnitts 17 aufgespeist. Faserstrang 14 und Garnabschnitt 17 werden einander überlappend gemeinsam der Drallwirkung der Luftstrahlen in der Luftspinneinrichtung 5 unterworfen. Dadurch kommt es zu einer spleißähnlichen Verbindung der beiden Enden. Der Garnabschnitt 17 wird mittels der Abzugswalzen 6, 6A und der Förderwalzen 18, 18A von der Luftspinneinrichtung 5 abgezogen und transportiert. Die Auflaufspule 9, der Oberfaden 15 und die Klemmwalzen 21, 21A stehen dabei zunächst still. Die 3 stellt diesen Zustand dar.
  • Die Umdrehungen der Abzugswalzen 6, 6A werden auf an sich bekannte Weise und mit einer daher nicht näher dargestellten Sensoreinrichtung 27 detektiert und die durch die Abzugswalzen 6, 6A durchlaufende Garnlänge ermittelt. Anhand der vorgegebenen Geometrie des Fadenlaufs in der Spinnstelle 2 und der ermittelten durchgelaufenen Garnlänge kann der Zeitpunkt bestimmt werden, an dem der Anspinner die Spleißvorrichtung 20 passiert hat und in die Saugeinrichtung 26 eingesaugt worden ist. Nun wird die Spleißvorrichtung 20 aktiviert. Dazu wird sowohl das Ende des Oberfadens 15 wie auch das von der Luftspinneinrichtung 5 neu gesponnene Garn in der Spleißvorrichtung 20 festgeklemmt. Die Garnenden werden mittels der in der Spleißvorrichtung 20 vorhandenen Schneideinrichtung geschnitten und für den Spleißvorgang vorbereitet. Anschließend wird der Spleißvorgang durchgeführt.
  • Es ist aber auch möglich, nach einer beispielsweise empirisch ermittelten Zeit, die Spleißvorrichtung 20 zu aktivieren und den Spleißvorgang durchzuführen.
  • Der Aufbau und die Funktion einer Spleißvorrichtung ist beispielsweise in der DE 38 24 850 A1 oder den parallelen US 4 939 893 und US 5 052 173 ausführlich beschrieben.
  • Während des Spleißvorganges wird das von der Luftspinneinrichtung 5 fortlaufend gesponnene Garn in einem Fadenspeicher 28 gespeichert. Das gespeicherte Garn ist durch Strichelung im Fadenspeicher 28 angedeutet.
  • Nachdem der Spleißvorgang beendet ist und die Garnenden verbunden sind, wird die Auflaufspule 9 mittels der angetriebenen Friktionswalze 29 in Rotation versetzt und wickelt das Garn auf. Dazu ist die Friktionswalze 29 an die Auflaufspule 9 angelegt. Das Aufwinden des Garns erfolgt so lange etwas schneller als es von der Luftspinneinrichtung geliefert wird, bis der Fadenspeicher 28 wieder geleert ist.
  • Nun wird das Garn vom Wanderaggregat 10 durch Schwenken der Halter 24, 25 unter Aufrechterhaltung der Fadenspannung sukzessive freigegeben. Die Friktionswalze 29 wird von der Auflaufspule 9 weggeschwenkt und der normale Spinnbetrieb aufgenommen, wie in 4 dargestellt. Das Wanderaggregat 10 kann nun zu einer anderen Spinnstelle 2, an der es für einen Anspinnvorgang benötigt wird, bewegt werden.
  • Das auf die Auflaufspule 9 aufgewundene Garn 30 weist als Fadenverbindungsstellen nur Spleiße auf, die als Fadenverbindung hohen Qualitätsansprüchen genügen.

Claims (10)

  1. Verfahren zum Anspinnen bei der Herstellung eines gesponnenen Garns an einer Spinnstelle einer Luftspinnmaschine, wobei jede Spinnstelle eine Luftspinneinrichtung aufweist und die Luftspinneinrichtung von einem Streckwerk mit Fasermaterial gespeist wird und aus dem eingespeisten Fasermaterial das Garn mittels einer Spinndüse gebildet wird, das fertig gesponnene Garn als Oberfaden auf eine Auflaufspule aufgewunden wird, zum Anspinnen nach einer Garnunterbrechung das freie Ende des Oberfadens von der Auflaufspule abgezogen und entgegen der im Spinnbetrieb vorliegenden Fadenlaufrichtung durch die Spinndüse in die Luftspinneinrichtung eingeführt wird und danach auf dem Oberfadenende unter Drallgebung durch Aufspeisen des Fasermaterials ein Anspinner erzeugt wird, dadurch gekennzeichnet, dass der so gebildete Anspinner nach Verlassen der Luftspinneinrichtung (5) wieder aus dem Garn herausgeschnitten wird, bevor er auf die Auflaufspule (9) aufgewunden wird, und dass die dadurch entstandenen Garnenden durch Spleißen in einer Spleißvorrichtung (20) miteinander verbunden werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberfadenende zur Vorbereitung des Anspinnens wenigstens bis durch die Luftspinneinrichtung (5) geführt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberfadenende zur Vorbereitung des Anspinnens bis durch die Ausgangswalzen (16, 16A) des Streckwerks (4) geführt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der Spleißvorgang mit Hilfe eines Wanderaggregates (10) vorgenommen wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Wanderaggregat (10) verwendet wird, das der Luftspinneinrichtung (5) manuell zugestellt wird.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberfadenende zur Vorbereitung des Anspinnens mindestens temporär manuell geführt und in die Luftspinneinrichtung (5) eingefädelt wird.
  7. Luftspinnmaschine zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 mit nebeneinander angeordneten Spinnstellen (2), die jeweils eine Luftspinneinrichtung (5) zur Herstellung eines Garns aufweisen, und denen ein Wanderaggregat (10) mit einer Spleißvorrichtung (20) zustellbar ist, wobei die Luftspinnmaschine (1) eine Fadenschneideinrichtung (19), einen Fadenspeicher (28) sowie eine Fadenabsaugeinrichtung (26) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Fadenschneideinrichtung (19) im zur Auflaufspule gerichteten Fadenlauf stromauf eines Klemmwalzenpaares (21, 21A) angeordnet ist.
  8. Luftspinnmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Wanderaggregat (10) eine Handhabungsvorrichtung mit einem schwenkbaren Saugrohr (22) umfasst, mit der ein Garnende, das noch nicht an der Spleißvorrichtung (20) positioniert ist, überlappend mit dem anderen Garnende an die Spleißvorrichtung (20) anlegbar ist.
  9. Luftspinnmaschine nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Wanderaggregat (10) mindestens ein Arretiermittel zum Festhalten von Fäden aufweist, in die eines der zu verbindenden Garnenden manuell einlegbar ist.
  10. Luftspinnmaschine nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Wanderaggregat (10) entlang der Spinnstellen (2) manuell verfahrbar ist.
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