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DE102005045161A1 - Vorrichtung zum Wenden und Bestücken von Leiterplatten - Google Patents

Vorrichtung zum Wenden und Bestücken von Leiterplatten Download PDF

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DE102005045161A1
DE102005045161A1 DE200510045161 DE102005045161A DE102005045161A1 DE 102005045161 A1 DE102005045161 A1 DE 102005045161A1 DE 200510045161 DE200510045161 DE 200510045161 DE 102005045161 A DE102005045161 A DE 102005045161A DE 102005045161 A1 DE102005045161 A1 DE 102005045161A1
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DE
Germany
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circuit boards
printed circuit
transport system
components
tht
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200510045161
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English (en)
Inventor
Dietmar Birgel
Karl-Peter Hauptvogel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Endress and Hauser SE and Co KG
Original Assignee
Endress and Hauser SE and Co KG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Wenden und Bestücken von beidseitig zu bestückenden Leiterplatten, die auf wenigstens einer Seite mit SMD-Bauteilen und auf der anderen Seite mit THT-Bauteilen bestückt werden. DOLLAR A Die Vorrichtung zum Wenden ist in eine kontinuierliche Fertigungslinie integriert, wobei die dabei verwendeten Leiterplatten sicherstellen sollen, daß die THT-Bauteile beim Wenden der Leiterplatten nicht von diesen abfallen. DOLLAR A Um die Vorrichtung möglichst platzsparend zu gestalten und so dicht wie möglich an ein Transportsystem (10) einer Fertigungslinie heranzubringen, ist in einem äußeren Gehäuse (14) des Transportsystems eine Ausnehmung (24) vorgesehen, die eine Schwenkeinrichtung (40) wenigstens teilweise aufnimmt. Die Schwenkeinrichtung (40) umfaßt einen ersten und einen zweiten Schwenkarm (44), die um eine zur Transportrichtung (TR) der Leiterplatten (30) parallele Schwenkachse (46) schwenkbar sind. Auf bzw. an den Schwenkarmen (44) sind Klemmeinrichtungen (60) vorgesehen, die ein oder mehrere Halteelemente (62) umfassen, die die Leiterplatten (30) aufnehmen und zwischen den Schwenkarmen (44) halten.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Wenden und Bestücken von beidseitig zu bestückenden Leiterplatten oder einem Nutzen von Leiterplatten. Im besonderen betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Wenden und Bestücken solcher Leiterplatten oder Nutzen von solchen Leiterplatten, die wenigstens auf einer Seite der Leiterplatten mit oberflächenmontierten Bauteilen (sogenannten "SMD-Bauteilen") und auf der anderen Seite der Leiterplatten mit bedrahteten Bauteilen (sogenannten "THT-Bauteilen") bestückt werden.
  • Bekannt sind beidseitig zu bestückende Leiterplatten, die auf beiden Seiten der Leiterplatten Kontaktflächen, auch "Lötpads" genannt, für SMD-Bauteile aufweisen. Die SMD-Bauteile werden vorzugsweise in Lotpaste, die vorher auf die Lötpads einer Seite der Leiterplatten aufgebracht wurde, eingesetzt. Dann werden die derart mit SMD-Bauteilen bestückten Leiterplatten im rahmen einer sogenannten automatischen Fertigungslinie mittels eines Transportsystems in einen Reflow-Lötofen transportiert, wo die betreffenden Bauteile gelötet werden. Danach werden die Leiterplatten gewendet.
  • Zur Bestückung und Lötung der Bauteile der anderen Seite der Leiterplatten sind heute meist zwei Verfahren üblich: Bei einem ersten Verfahren wird auf die Lötpads auf dieser anderen Seite der Leiterplatten Lotpaste aufgetragen, wo hinein wiederum SMD-Bauteile eingesetzt werden und die derart bestückten Leiterplatten können wieder im Reflow-Lötofen gelötet werden. Beim anderen, zweiten Verfahren werden die SMD-Bauteile auf besagte andere Seite der Leiterplatten geklebt und anschließend – nach erneutem Wenden – in einem Wellenlötautomaten auf die zugehörenden Lötpads dieser anderen Seite der Leiterplatten gelötet.
  • Falls die Leiterplatten neben den SMD-Bauteilen auch mit bedrahteten Bauteilen (sogenannten THT-Bauteilen) bestückt werden sollen, werden nach dem Löten der SMD-Bauteile im Reflow-Lötofen die THT-Bauteile üblicherweise selektiv bestückt und häufig in einem Wellenlotbad oder per Hand auf die Leiterplatten gelötet. Die Bestückung dieser THT-Bauteile erfolgt dabei in einem separat von der Fertigungslinie stehenden Automaten oder an einem einzelnen separaten Arbeitsplatz. Da diese Vorgehensweise jedoch zusätzliche Arbeitsschritte außerhalb einer Fertigungslinie erfordert und daher kostenintensiv ist, wird versucht, die Anzahl selektiv zu lötenden THT-Bauteile so gering wie möglich zu halten.
  • Beim Handlöten besteht darüber hinaus die Gefahr einer überdimensionierten Lotmenge und qualitativ unterschiedlich ausfallender Lötungen. Beim Selektivlöten in einem Wellenlotbad hingegen spielen das Layout und die Bestückung der Leiterplatten eine große Rolle. Die auf die zu lötenden Bauteile bzw. dei betrachteten Lötpads treffende Lotwelle darf nicht durch andere Bauteile behindert oder gar abgeschattet werden. Außerdem besteht die Gefahr, bereits auf die Leiterplatte gelötete SMD-Bauteile durch die Lotwelle von der Leiterplatte abzulöten und zu verlieren.
  • Ein grundsätzliches Problem bei THT-Bauteilen ist, daß ihre Anschlußpins bzw. Anschlußdrähte von einer Seite der Leiterplatten her durch die Anschlußbohrungen und somit durch die Leiterplatten hindurch gesteckt werden. Die zugehörigen Lötpads befinden sich nicht auf der Seite der eigentlichen Bauteile sondern auf der anderen Seite der Leiterplatten. Werden die Leiterplatten nach dem Einstecken der Anschlußpins bzw. Anschlußdrähte der THT-Bauteile in die gewünschten Anschlußbohrungen gewendet, wie dies beispielsweise für selektives Handlöten der THT-Bauteile erforderlich ist, können sie aus den Anschlußbohrungen herausfallen, wenn die Anschlußpins bzw. Anschlußdrähte der THT-Bauteile oder die THT-Bauteile selbst nicht vorher fixiert wurden.
  • Eine Möglichkeit zum Fixieren von THT-Bauteilen ist das Umbiegen der Enden der durchgesteckten Anschlußpins bzw. Anschlußdrähte der THT-Bauteile, was "Clinchen" der Enden genannt wird. Allerdings erfordert dies ein erneutes Umdrehen der Leiterplatten und ist arbeits- und zeitaufwendig. Eine andere Möglichkeit THT-Bauteile zu fixieren, besteht beispielsweise darin, zusätzliche klemmende Hülsen in die Anschlußbohrungen der THT-Bauteile einzusetzen. Neben den zusätzlichen Platz den derart überdimensionierte Anschlußbohrungen benötigen, fallen weitere kosten für die Hülsen und weitere Arbeitschritte zum Einsetzen der Hülsen an. Noch eine andere Möglichkeit, THT-Bauteile so auf den Leiterplatten zu sichern, daß In der jüngsten Vergangenheit sind auch Leiterplatten mit speziell gestalteten Anschlußbohrungen für bedrahtete Bauteile von der Anmelderin bekannt gemacht worden, die eine Fixierung von THT-Bauteilen dadurch erreichen, daß im Innern der Anschlußbohrungen eine Verengung zum Festklemmen von Anschlußdrähten oder Anschlußpins der bedrahtete Bauteile vorgesehen ist. Solche Leiterplatten sind beispielsweise in der Offenlegungsschrift der Deutschen Patentanmeldung DE 103 44 261 A1 beschrieben. In diesem Zusammenhang ist in der Offenlegungsschrift der Deutschen Patentanmeldung DE 102 11 647 A1 auch ein Verfahren zum Löten von THT-Bauteilen auf den genannten speziellen Leiterplatten in einem Reflow-Lötofen beschrieben worden. Dieses Verfahren ist eine Art Überkopflöten der bedrahteten Bauteile im Reflow-Lötofen, wobei sich Lötpads der zu lötenden SMD-Bauteile und die Lötpads der zulötenden THT-Bauteile auf der gleichen betreffenden Seite der Leiterplatte angeordnet sind.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, oben genannte Nachteile zu vermeiden und das Bestücken von Leiterplatten mit THT-Bauteilen im Verbund mit einer kontinuierlichen Fertigungslinie zu ermöglichen, wobei die dabei verwendeten Leiterplatten sicherstellen sollen, daß die THT-Bauteile beim Wenden der Leiterplatten nicht von diesen abfallen.
  • Diese Aufgabe wird nach der Erfindung gelöst durch eine Vorrichtung zum Wenden und Bestücken von beidseitig zu bestückende Leiterplatten oder einem Nutzen von Leiterplatten, die Fixierungen für bedrahtete Bauteile aufweisen, wobei die Vorrichtung in unmittelbarer Nähe zu einem Transportsystem für Leiterplatten einer Fertigungslinie angeordnet ist und im wesentlichen eine Klemmeinrichtung zum Halten der Leiterplatten und eine Schwenkeinrichtung umfaßt.
  • Bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung umfaßt die Schwenkeinrichtung wenigstens einen Schwenkarm und einen Schwenkantrieb zum Bewegen des Schwenkarms.
  • Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung hat eine Klemmeinrichtung, die Halteelemente zum Halten der Leiterplatten aufweist.
  • Bei noch einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist wenigstens eines der Halteelemente auf dem Schwenkarm verschiebbar.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung nach der Erfindung hat zwei Schwenkarme, wovon einer gegenüber dem anderen bewegbar ist und an die Leiterplatten heran bewegt werden kann.
  • Noch eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung nach der Erfindung weist eine erste Kontrolleinrichtung auf, die die Annäherung oder Anwesenheit von Leiterplatten in einem vorgebbaren Bereich des Transportsystems und in der Nähe der Vorrichtung detektiert.
  • Wieder andere vorteilhafte Ausgestaltungen der Vorrichtung nach der Erfindung betreffen verschiedene Ausführungen von Kontrolleinrichtungen.
  • Noch wieder eine weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung hat eine Steuereinrichtung zur Betätigung des Schwenkantriebes der Schwenkeinrichtung bei Annäherung oder Anwesenheit von Leiterplatten.
  • Eine immer noch andere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist eine zweite Kontrolleinrichtung auf, die detektiert, wenn ein auf die Leiterplatten zu bewegtes Halteelemente an einem Schwenkarm an eben diese Leiterplatten anschlägt.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung werden der Schwenkarm bzw. die Schwenkarme um eine zu einer Transportrichtung der Leiterplatten auf dem Transportsystem parallelen Achse vom Transportsystem geschwenkt.
  • Noch eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung umfaßt eine Ablageeinrichtung, auf der die Leiterplatten nach Herausschwenken aus dem Transportsystem zur Bestückung mit THT-Bauteilen abgelegt werden.
  • Wieder eine andere vorteilhafte Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung hat mindestens einen Auswerfer in einem Haltelement bzw. in einem Schwenkarm.
  • Eine besondere Ausführung der Erfindung sieht eine Leiterplatte für eine der oben beschriebenen Vorrichtungen vor, bei der die Fixierungen für die bedrahtete Bauteile aus Anschlußbohrungen gebildet werden, die im Innern jeweils eine Verengung zum Festhalten von Anschlußdrähten oder Anschlußpins der bedrahtete Bauteile aufweisen.
  • Der große Vorteil Vorrichtung nach der der Erfindung besteht darin, daß sie in unmittelbarer Nähe zu einem Transportsystem einer Fertigungslinie für elektronische Schaltungen angeordnet ist. Die betroffenen und bereits mit Lotpaste auf ihrer oben liegenden Seite versehenen Leiterplatten werden direkt dem Transportsystem kurzfristig entnommen, gewendet, auf der anderen Seite der Leiterplatten mit den gewünschten THT-Bauteilen bestückt, erneut gewendet und zurück auf das Transportsystem gelegt. Ein weiterer Vorteil der Vorrichtung nach der Erfindung besteht darin, daß sie auf einfache Weise – und wie in besonders vorteilhafter Ausführung vorgesehen, automatisiert werden kann.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen genauer beschrieben und erläutert, die in der beigefügten Zeichnung dargestellt sind. Dabei zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Stirnansicht eines Transportsystems mit einem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Wenden und Bestücken von beidseitig zu bestückende Leiterplatten;
  • 2 eine schematische Draufsicht auf das Transportsystem und die erfindungsgemäße Vorrichtung nach 1;
  • 3 eine schematische Darstellung einer Draufsicht auf ein Transportsystems mit einem zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Wenden und Bestücken von beidseitig zu bestückende Leiterplatten;
  • 4 eine schematische Schnittdarstellung durch eine erste Ausführungsform eines Halteelements nach der Erfindung;
  • 5 eine schematische Schnittdarstellung durch eine zweite Ausführungsform eines Halteelements nach der Erfindung;
  • 6 eine schematische Schnittdarstellung durch eine dritte Ausführungsform eines Halteelements nach der Erfindung;
  • 7 eine schematische Schnittdarstellung durch eine besonders vorteilhafte Leiterplatte mit spezieller Anschlußbohrung für ein THT-Bauteil; und
  • 8 eine schematische Schnittdarstellung durch eine von einer der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach 1, 2 oder 3 verschwenkten Leiterplatte nach 7 bei der Bestückung mit einem THT-Bauteil.
  • Aus Gründen der Vereinfachung werden in der nachfolgenden Beschreibung gleiche Bezugszeichen für gleiche Teile, Elemente, Bauteile und Module verwendet, soweit dies sinnvoll ist.
  • Die nachfolgend beschriebenen verschiedenen Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Wenden und Bestücken von beidseitig zu bestückenden Leiterplatten erlauben es im Prinzip, verschiedenste Leiterplatten dieser Art zu verwenden, sofern sie durch geeignete Fixierung von Anschlußdrähten oder Anschlußpins der bedrahtete Bauteile sicherstellen können, daß die THT-Bauteile beim Wenden der Leiterplatten nicht von den Leiterplatten abfallen. Eine Verwendung der von der Anmelderin entwickelten Leiterplatten mit besonders gestalteten Anschlußbohrungen, bei denen die Fixierung integraler Bestandteil der Anschlußbohrungen ist, ist besonders zu empfehlen. Der Vollständigkeit halber werden diese speziellen Leiterplatten später genauer erläutert und beschrieben, und zwar im Zusammenhang mit den 7 und 8.
  • In den 1 und 2 ist ein Teil eines Transportsystems 10 mit einem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Leiterplatte 31 bzw. von Nutzen 30 mit mehreren solcher Leiterplatten 31 schematisch dargestellt. Zur Vereinfachung ist in den 1 und 2 nur ein einzelner Nutzen 30 mit vier Leiterplatten 31 beispielhaft dargestellt. Das Transportsystem 10, das einem üblichen Transportsystem in bekannten automatisierten Fertigungslinien für elektronische Schaltungen entspricht, umfaßt bei dem hier dargestellten Beispiel ein erstes äußeres Gehäuse 12 und ein zweites äußeres Gehäuse 14. Auf zwei synchron laufenden Transportbändern oder Transportketten 16 liegen die Nutzen 30 auf und werden in Transportrichtung TR bewegt. Üblicherweise werden die Transportketten 16 von wenigstens einem Antriebsrad angetrieben. Bei dem in 1 veranschaulichten Transportsystem 10 sind zwei Antriebsräder 18 beispielhaft angedeutet.
  • Zwischen den äußeren Gehäusen 12 und 14 und den dazwischen laufenden Transportketten 16 befinden sich jeweils eine erste und eine zweite innere Abdeckung 20, 22, die die Antriebsräder 18 abdecken. Die Transportketten 16 sind vorzugsweise übliche Transportketten, deren Achsen zwischen den Kettengliedern verlängert sind und als Auflagestifte für die Nutzen 30 mit den Leiterplatten 31 dienen. In der in den 1 und 2 gewählten Darstellung weist eine erste Seite 32 der Leiterplatten 31 nach oben, die zweite Seite 34 der Leiterplatten 31 nach unten. Sinnvollerweise ist die zweite Seite 34 der Leiterplatten 31 bereits mit SMD-Bauteilen bestückt, die in einem vorhergehenden Arbeitsgang in einem hier nicht dargestellten Reflow-Lötofen gelötet wurden. Für die sich anschließende Bestückung der ersten Seite 32 der Leiterplatten 31 mit SMD-Bauteilen und für die Bestückung von THT-Bauteilen auf der zweiten Seite 34 der Leiterplatten 31 ist für den in den 1 und 2 dargestellten weiteren Ablauf bereits auf allen Kontaktflächen 36 für Bauteile auf der ersten Seite 32 der Leiterplatten 31 Lotpaste aufgetragen worden, vorzugsweise mit einem Druckverfahren.
  • Um die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Wenden und Bestücken von Leiterplatten 31 möglichst Platz-sparend zu gestalten und so dicht wie möglich an das Transportsystem 10 heranzubringen, ist im zweiten äußeren Gehäuse 14 eine Ausnehmung 24 vorgesehen, die eine Schwenkeinrichtung 40 wenigstens teilweise aufnimmt. Die Schwenkeinrichtung 40 umfaßt bei dem in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel einen ersten und einen zweiten Schwenkarm 42 und 44, von dem in 1 nur der zweite Schwenkarm 44 dargestellt ist.
  • Beide Schwenkarme 42, 44 sind um eine Schwenkachse 46 schwenkbar, die parallel zur Transportrichtung TR der Leiterplatten 30 auf dem Transportsystem 10 verläuft. Wie in 2 gezeigt, kann zusätzlich zur gemeinsamen Schwenkachse 46 auch eine Führungsstange 48 vorgesehen werden, die die beiden Schwenkarme 42, 44 miteinander verbindet. Sie ist an sich nur für einen besonderen, unten beschriebenen Fall erforderlich, unterstützt aber in allen Fällen die Stabilität der Schwenkeinrichtung 40 bei einer Schwenkbewegung beider Schwenkarme 42, 44 in den durch einen Doppelpfeil 52 veranschaulichten Richtungen.
  • Ein Antrieb für die Schwenkarme 42, 44 ist in 2 nur schematisch dargestellt und mit "50" bezeichnet. Wie oben erläutert, besteht die Möglichkeit, die Schwenkachse 46, mit der beide Schwenkarme 42, 44 fest verbunden sind, durch den Antrieb 50 zu bewegen. Eine andere Möglichkeit ist, einen einzelnen Schwenkarm, vorzugsweise den ersten Schwenkarm 42, vom Antrieb 50 anzutreiben und den anderen Schwenkarm 44, der mit dem angetriebenen Schwenkarm 42 durch die Führungsstange 48 verbunden ist, mitzunehmen und so beide Schwenkarme 42, 44 gemeinsam um die Schwenkachse 46 zu schwenken.
  • Um eine relativ kleinbauende Ausführung der Schwenkeinrichtung zur realisieren, hat sich eine mehrfach gekröpfte Form der Schwenkarme 42, 44, wie in 1 dargestellt, als sinnvoll erwiesen. Auf bzw. an den Schwenkarmen 42, 44 sind Klemmeinrichtungen 60 vorgesehen, die ein oder mehrere Halteelemente 62 umfassen, die den Nutzen 30 mit den Leiterplatten 31 aufnehmen und zwischen den Schwenkarmen 42, 44 halten. Verschiedene Ausführungsformen von Halteelementen werden weiter unten anhand der in den 4, 5, 6 dargestellten Beispiele genauer beschrieben. Die Halteelemente 62 der Klemmeinrichtungen 60 sind vorzugsweise auf bzw. an den Schwenkarmen 42, 44 quer zur Transportrichtung TR des Transportsystems 10 verschiebbar angebracht und mit den Schwenkarmen 42, 44 durch eine Befestigung 66, beispielsweise eine Schraubbefestigung, lösbar verbunden. Die Verschieblichkeit ist in 2 durch einen Doppelpfeil 64 für jeden Schwenkarm 42 oder 44 veranschaulicht und dient dazu, die Position der Halteelemente 62 zu den Leiterplatten 30 optimal einzustellen.
  • Auf oder an dem Transportsystem 10 ist sinnvollerweise wenigstens eine Kontrolleinrichtung vorgesehen, mit der detektiert wird, wann sich ein Nutzen 30 in einer Position befindet, die eine Aufnahme durch die und in der Schwenkeinrichtung 40 ermöglicht. Bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung sind eine erste und eine zweite Kontrolleinrichtung 80 und 82 vorgesehen. In diesem Fall geht die Aufnahme, das Wenden und Bestücken der Leiterplatten 31 des Nutzens 30, wie nachfolgend beispielhaft erklärt, vor sich:
    Wenn sich eine vordere Kante 38a des Nutzens 30 auf dem Transportsystem 10 auf der Höhe der ersten Kontrolleinrichtung 80 befindet, wird dies von der Kontrolleinrichtung 80 erfaßt und an eine Steuereinrichtung 90 der Schwenkeinrichtung 40 gemeldet, die den Antrieb 50 für den oder die Schwenkarme 42, 44 betätigt und diese in Richtung auf den aufzunehmenden Nutzen 30 hin bewegt. Das Transportsystem 10 transportiert den Nutzen 30 weiter, bis die vordere Kante 38a des Nutzens 30 von der zweiten Kontrolleinrichtung 82 erfaßt wird. Der erste Schwenkarm 42 befindet sich in Transportrichtung TR gesehen vor dem Nutzen 30 und auf dessen Höhe. Die Transportketten 16 des Transportsystems 10 werden verlangsamt, so daß der Nutzen 30 in das Halteelemente 62 des ersten Schwenkarms hineintransportiert wird; dann werden die Transportketten 16 angehalten. Der zweite Schwenkarm 44 befindet sich ebenfalls auf der Höhe des Nutzens 30 aber in Transportrichtung TR hinter einer hinteren Kante 38b des betrachteten Nutzens 30.
  • Mittels einer Verschiebevorrichtung, vorzugsweise einer Spindel 92, die von einem in 2 nur schematisch dargestellten Antrieb 94 angetrieben wird, wird der zweite Schwenkarm 44 in Richtung auf die hintere Kante 38b des Nutzens 30 hin bewegt, bis der Nutzen 30 im Halteelement 62 des zweiten Schwenkarms 44 zu liegen kommt. Die Verschieblichkeit, also der Hub in Transportrichtung TR und zurück, den der zweite Schwenkarm 44 in Bezug auf den ersten Schwenkarm 42 ausführen kann, ist in 2 durch einen Doppelpfeil 96 veranschaulicht.
  • Um zu verhindern, daß der zweite Schwenkarm 44 den Nutzen 30 zu stark gegen den ersten Schwenkarm 42 drückt und der Nutzen 30 dadurch gestaucht wird, kann, wie in den 1 und 2 dargestellt am bzw. auf dem zweiten Schwenkarm 44 eine dritte Kontrolleinrichtung 84 vorgesehen werden, die die Annäherung des zweiten Schwenkarms 44 an den Nutzen 30 erfaßt und den Antrieb 94 für die Spindel 92 bei einem vorgebbaren Abstand zwischen der dritten Kontrolleinrichtung 84 und der hinteren Kante 38b des Nutzens 30 stoppt. Wenn der Nutzen 30 sicher und fest in den Halteelementen 62 der beiden Schwenkarme 42, 44 gehalten wird, wird der Antrieb 50 für die Schwenkeinrichtung 40 betätigt und die Schwenkarme 42, 44 zusammen mit dem zwischen ihnen gehaltenen Nutzen 30 von Leiterplatten 31 vom Transportsystem 10 quer zur Transportrichtung TR weggeschwenkt in eine in 1 gestrichelt dargestellte Position.
  • Bei dem in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist seitlich am Transportsystem 10 eine Ablage- bzw. Bestückungsfläche 100 angeordnet, auf der der aus dem Transportsystem 10 heraus geschwenkte Nutzen 30 und erforderlichenfalls auch die Schwenkarme 42, 44 abgelegt werden. Die vordem im Transportsystem 10 oben liegende erste Seite 32 der Leiterplatten 31 des Nutzens 30 liegt nach dem Verschwenken unten. Der Nutzen 30 ist dadurch gewendet worden, so daß die nunmehr oben liegende zweite Seite 34 der Leiterplatten 31 mit den gewünschten THT-Bauteilen bestückt werden kann. Damit die unten liegende erste Seite 32 der Leiterplatten 31 und die dort befindlichen und bereits mit Lotpaste versehenen Kontaktflächen 36 nicht direkt auf der Ablage- bzw. Bestückungsfläche 100 aufliegen, sind dort sinnvollerweise Abstandshalter 104, beispielsweise kurze zylindrische oder rechteckige Abschnitte, angebracht, auf denen der Nutzen 30 ruht. Die Anschlußdrähte bzw. Anschlußpins der gewünschten THT-Bauteile können ohne Probleme in die dafür vorgesehenen Anschlußbohrungen eingesetzt werden. Zur Vereinfachung und besseren Übersichtlichkeit sind die Abstandshalter 104 nur in 1 dargestellt und nicht in 2.
  • Wie oben bereits erwähnt, werden Leiterplatten 31 mit besonderen Anschlußbohrungen für die THT-Bauteile verwendet, die verhindern, daß die THT-Bauteile beim Zurückschwenken des Nutzens 30 bzw. der Leiterplatten 31 auf das Transportsystem 10 aus den Anschlußbohrungen heraus und damit von den Leiterplatten 31 herab fallen. Die Besonderheiten der besagten Anschlußbohrungen werden später ausführlich beschrieben, und zwar im Zusammenhang mit der in den 7 und 8 dargestellten Ausführungsform der Leiterplatte 31.
  • Die Ablage- bzw. Bestückungsfläche 100 ist bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel mit einer Stütze 102 gegenüber dem zweiten äußeren Gehäuse 14 des Transportsystems 10 abgestützt. Vorteilhafterweise ist die Stütze 102 zusammenlegbar ausgeführt, so daß in den Fällen, wo die Schwenkeinrichtung 40 nicht benötigt wird, die Ablage- bzw. Bestückungsfläche 100 an das Gehäuse des Transportsystems 10 angelegt werden kann.
  • Nach der Bestückung der zweiten Seite 34 der oben auf der Ablage- bzw. Bestückungsfläche 100 liegenden Leiterplatten 31 mit THT-Bauteilen wird die Steuereinrichtung 90 für den Antrieb 50 betätigt, und die Schwenkarme 42, 44 werden zusammen mit dem zwischen ihnen gehaltenen Nutzen 30 auf das Transportsystem 10 zurückgeschwenkt und auf den Transportketten 16 abgelegt. Über die Spindel 92, die durch den Antrieb 94 bewegt wird, wird der zweite Schwenkarm 44 von der hinteren Kante 38b des Nutzens 30 fort bewegt. Ein im zweiten Schwenkarm 44 im Bereich des Haltelements 62 angeordneter Auswerfer 76, beispielsweise eine elektromagnetisch verschiebbare kurze Stange, sorgt dafür, daß der Nutzen 30 vom Halteelement 62 freigegeben wird. Ein weiterer im ersten Schwenkarm 42 im Bereich des Haltelements 62 angeordneter Auswerfer 76 stößt dann den Nutzen aus dem dortigen Haltelement 62 heraus, so daß der Nutzen 30 frei auf den Transportketten 16 aufliegt. Durch Betätigen des Antriebs 50 werden dann beide Schwenkarme 42, 44 in eine Ruheposition bewegt. Danach wird der Antrieb der Transportketten 16 betätigt, so daß der Nutzen 30 aus dem Bereich der Schwenkeinrichtung 40 fort bewegt wird. Wo die Ruheposition der beiden Schwenkarme 42, 44 vorgesehen wird, ist an sich gleich, solange sie auf dem Transportsystem 10 transportierte weitere Nutzen oder Leiterplatten nicht behindert werden.
  • Nähert sich der Schwenkeinrichtung 40 ein weiterer Nutzen 30 mit Leiterplatten 31, deren zweite Seite 34 mit THT-Bauteilen bestückt werden soll, um anschließend die THT-Bauteile in einem Reflow-Lötofen auf den ihnen zugehörigen Lötpads auf der ersten Seite 32 zu löten, so wird das oben beschriebene Verfahren zum Aufnehmen, Schwenken, Wenden, Bestücken, Rückschwenken und Ablage des Nutzens auf dem Transportsystem erneut ausgeführt. Wenn sich die vordere Kante 38a des neuen Nutzens 30 auf dem Transportsystem 10 auf der Höhe der ersten Kontrolleinrichtung 80 befindet, wird dies von der Kontrolleinrichtung 80 erfaßt und an die Steuereinrichtung 90 der Schwenkeinrichtung 40 gemeldet, die den Antrieb 50 für den oder die Schwenkarme 42, 44 betätigt und diese in Richtung auf den aufzunehmenden neuen Nutzen 30 hin bewegt. Das Transportsystem 10 transportiert den neuen Nutzen 30 weiter, bis die vordere Kante 38a des neuen Nutzens 30 von der zweiten Kontrolleinrichtung 82 erfaßt wird. Der erste Schwenkarm 42 befindet sich in Transportrichtung TR gesehen vor dem neuen Nutzen 30 und auf dessen Höhe. Die Transportketten 16 des Transportsystems 10 werden verlangsamt, so daß der Nutzen 30 in das Halteelemente 62 des ersten Schwenkarms hineintransportiert wird; dann werden die Transportketten 16 angehalten. Der zweite Schwenkarm 44 befindet sich bereits ebenfalls auf der Höhe des neuen Nutzens 30 aber in Transportrichtung TR hinter einer hinteren Kante 38b des betrachteten neuen Nutzens 30. Die Aufnahme und das Halten des neuen Nutzens 30 in den Halteelementen 62, das Schwenken und Wenden des neuen Nutzens 30 in die Bestückungsposition auf der Ablage- bzw. Bestückungsfläche 100 ist bereits oben genau beschrieben worden, ebenso wie das Zurückschwenken des neuen Nutzens 30 auf das Transportsystem 10.
  • Das beschriebene Verfahren kann manuell gesteuert und kontrolliert werden, es bietet jedoch auch die Möglichkeit eines teil- oder vollautomatischen Ablaufs. Es ist auch nicht unbedingt erforderlich, den Antrieb der Transportketten 16 des Transportsystems für die Aufnahme eines Nutzens in die Haltelemente 62 und während des Verschwenkens und Bestückens anzuhalten. Es sollte nur beim Zurücklegen des derart behandelten Nutzens dafür Sorge getragen werden, daß im Moment des Ablegens des Nutzens auf den Transportketten 16 ein entsprechend großer freier Platz zur Verfügung steht zwischen anderen Nutzen auf den Transportketten.
  • In 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Wenden und Bestücken von beidseitig zu bestückenden Leiterplatten 31 bzw. von Nutzen 30 mit mehreren solcher Leiterplatten 31 schematisch dargestellt. Im Gegensatz zu der in den 1 und 2 dargestellten Vorrichtung umfaßt hier die Schwenkeinrichtung 40 nur einen einzelnen Schwenkarm 42. Damit der einzelne Schwenkarm 42 den mit den gewünschten THT-Bauteilen zu bestückenden Nutzen 30 sicher aufnehmen und auch während des Verschwenkens sicher halten kann, sind bei dieser Ausführungsform vorzugsweise mehrere Haltelemente 62 an bzw. auf dem ersten Schwenkarm 42 vorgesehen. Auch hier können die Positionen dieser Haltelemente 62 an den betrachteten Nutzen angepaßt werden, da sie quer zur Transportrichtung TR des Transportsystems 10 in Richtung des Pfeils 64 verschiebbar und justierbar sind.
  • Das Verfahren zur Aufnahme des Nutzens 30 in den Halteelementen 62, zum Verschwenken, Wenden und Positionieren auf der Ablage- und Bestückungsfläche 100 läuft im wesentlichen so ab, wie bereits oben beschrieben. Wenn sich die vordere Kante 38a des Nutzens 30 auf dem Transportsystem 10 auf der Höhe der ersten Kontrolleinrichtung 80 befindet, wird dies von der Kontrolleinrichtung 80 erfaßt und an die Steuereinrichtung 90 der Schwenkeinrichtung 40 gemeldet, die den Antrieb 50 für den Schwenkarm 42 betätigt und diesen in Richtung auf den aufzunehmenden Nutzen 30 hin bewegt, bis er auf der Höhe der zweiten Kontrolleinrichtung 82 angehalten wird. Das Transportsystem 10 transportiert den Nutzen 30 weiter, bis die vordere Kante 38a des Nutzens 30 auf der Höhe der zweiten Kontrolleinrichtung 82 sicher in die Halteelemente 62 eingetaucht und von dieser erfaßt wird.
  • Die Transportketten 16 des Transportsystems 10 werden dann angehalten und der erste Schwenkarm 42 schwenkt den Nutzen 30 vom Transportsystem fort zur Ablage- bzw. Bestückungsfläche 100. Um hier jedoch eine optimale Halterung des Nutzens 30 für die nachfolgende Bestückung der zweiten Seite 34 der Leiterplatten 31 mit den gewünschten THT-Bauteilen zu ermöglichen, ist vorzugsweise bei dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung und im Gegensatz zu dem in der 2 dargestellten Ausführung eine Halteleiste bzw. Halteschiene 110 vorgesehen, die im wesentlichen wie ein Haltelement 62 aufgebaut sein kann, jedoch mehr eine Führungs- denn eine Klemmfunktion haben. Diese Halteschiene 110 übernimmt quasi die Aufgabe der Haltelemente 62 auf dem zweiten Schwenkarm 44 nach 2. Dafür ist auf der Ablage- bzw. Bestückungsfläche 100 der Ausführung nach 3 eine Grundschiene 112 angebracht und eine Verschiebevorrichtung, beispielsweise eine Spindel 116 mit einem Spindelantrieb 118. Wird der Spindelantrieb 118 betätigt, so wird die Halteschiene 110 mittels der Spindel 116 auf den auf der Ablage- bzw. Bestückungsfläche 100 befindlichen Nutzen 30 hin (oder von dort weg) bewegt bis die hintere Kante 38b des Nutzens 30 in der Halteschiene 110 sicher für den Bestückungsvorgang gehalten wird.
  • Damit die Halteschiene 110 exakt bewegt wird, kann, wie in 3 dargestellt, wenigstens eine, vorzugsweise zwei Führungsstangen 114 vorgesehen werden. Die Verschiebbarkeit der der Halteschiene 110 wird in 3 durch einen Doppelpfeil 120 veranschaulicht.
  • Um zu verhindern, daß die Halteschiene 110 den Nutzen 30 zu stark gegen den ersten Schwenkarm 42 drückt und der Nutzen 30 dadurch gestaucht wird, kann, wie in den 3 dargestellt am bzw. auf der Halteschiene 110 eine Positionskontroll-Vorrichtung 122 vorgesehen werden, die die Annäherung der Halteschiene 110 an den Nutzen 30 erfaßt und den Spindelantrieb 118 für die Spindel 116 bei einem vorgebbaren Abstand zwischen der Positionskontroll-Vorrichtung 122 und der hinteren Kante 38b des Nutzens 30 stoppt. Nach dem Bestücken der oben liegenden zweiten Seite 34 der Leiterplatten 31 wird der Spindelantrieb 118 derart betätigt, daß die Halteschiene 110 die hintere Kante 38b des Nutzens freigibt. Durch Betätigen des Antriebs 50 für den Schwenkarm 42 wird der bestückte Nutzen 30 zurück auf das Transportsystem 10 geschwenkt und auf die Transportketten 16 gelegt. Mittels eines Auswerfers 76 in jedem Halteelement 62 am Schwenkarm 42 wird der Nutzen aus den Halteelement 62 ausgestoßen und freigegeben. Dann wird der Schwenkarm 42 wieder in die Ruheposition geschwenkt und der Antrieb der Transportketten 15 betätigt, so daß der bestückte Nutzen aus dem Bereich des Schwenkarms 42 fort transportiert wird.
  • Ein auf dem Transportsystem 10 nachfolgender Nutzen 30, der auch mit THT-Bauteilen auf der zweiten Seite 34 der Leiterplatten 31 bestückt werden wird wieder von der Schwenkeinrichtung 40 mit dem einzelnen Schwenkarm 42 nach dem oben beschrieben Verfahren aufgenommen, verschwenkt und gewendet, mit THT-Bauteilen bestückt und auf das Transportsystem zurück geschwenkt. Auch dieses Verfahren kann in der oben beschriebenen Weise gegebenenfalls teil- bzw. vollautomatisiert werden.
  • In der Beschreibung zu den in den 1, 2 und 3 dargestellten Ausführungsbeispielen der Erfindung ist ein mehrere Leiterplatten 31 umfassender Nutzen 30 beschrieben. Ohne Einschränkung der Erfindung ist es natürlich auch möglich, statt des dargestellten Nutzens 30 auch einzelne auf dem Transportsystem 10 liegende großformatigere Leiterplatten mit der Erfindung zu verwenden. Die Schwenkeinrichtung 40 bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach den 1 und 2 kann, wie bereits oben erklärt, durch Verschieben des zweiten Schwenkarms 44 an die Länge der betreffenden Leiterplatten ohne Probleme angepaßt werden. Bei der Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach 3 kann eine solche Anpassung ohne Probleme mit der Halteschiene 110 auf der Ablage- und Bestückungsfläche 100 vorgenommen werden.
  • Zum besseren Verständnis und der Vollständigkeit halber sind in den 4, 5 und 6 verschiedene Ausführungsformen einer Klemmeinrichtung 60, wie sie im Rahmen der Vorrichtung nach der Erfindung nützlich und vorteilhaft sind, schematisch, im Schnitt und in gegenüber den 1-3 vergrößerten Maßstab dargestellt. Die eigentlichen Halteelemente 62 der Klemmeinrichtung 60, die auf einem Schwenkarm 42 oder 44 befestigt sind, weisen im wesentlichen einen U-förmigen Querschnitt auf, der zu den Leiterplatten 31 bzw. zum Nutzen 30 aus Leiterplatten 31 hin offen ist. Wenn ein Nutzen 30 erfaßt ist, taucht er in das U-Profil ein und wird dort verschiedene Klemmelemente gegen einen an sich beliebigen Schenkel des jeweiligen Halteelements 62 gedrückt und so festgehalten.
  • Bei der in 4 dargestellten Ausführungsform umfaßt das Klemmelement eine elastische Wulst 70 aus einem an sich beliebigen elastischen Material. Das Klemmelement bei der in 5 dargestellten Ausführungsform ist eine Andruckfeder 72 mit einem zum Nutzen 30 hin gewölbten Profil, das den Nutzen 30 gegen das Halteelemente 62 drückt. Als weiteres geeignetes Klemmelement ist auch der in 6 dargestellte pneumatische Sauger 74 denkbar, der den Nutzen 30 gegen das Halteelement 62 saugt und so für eine gewünschte Zeitdauer den Nutzen im Halteelement 62 fixiert.
  • Bei den in den 4-6 dargestellten Ausführungsformen von Halteelementen 62 wird der Nutzen 62 jeweils gegen einen unteren Schenkel des U-Profils der Halteelemente 62 gedrückt. Dies ist nicht als Einschränkung der Erfindung zu werten. Selbstverständlich ist es auch denkbar, die in den 4-6 dargestellten Halteelemente 62 umzudrehen, so daß der Nutzen 62 jeweils gegen einen oberen Schenkel des U-Profils der Halteelemente 62 gedrückt wird.
  • Zum sicheren Lösen des Nutzens 30 aus den Halteelementen 62 beim Zurücklegen des Nutzens 30 auf das Transportsystem 10 dient der in den 4-6 dargestellte Auswerfer 76, der bereits oben genauer beschrieben wurde. Jede der in den 4-5 dargestellten Ausführungsformen der Haltelemente 62 kann nicht nur an den Schwenkarmen 42, 44 (siehe 1-3) sondern auch an der Halteschiene 110 auf der Ablage- und Bestückungsfläche (siehe 3) verwendet werden.
  • Wie oben bereits erwähnt, erlauben es im Prinzip die oben beschriebenen verschiedenen Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Wenden und Bestücken von Leiterplatten, verschiedenste Leiterplatten zu verwenden, sofern sie durch geeignete Fixierung von Anschlußdrähten oder Anschlußpins der bedrahtete Bauteile sicherstellen können, daß die THT-Bauteile beim Wenden der Leiterplatten nicht von den Leiterplatten abfallen. Jedoch ist eine Verwendung der von der Anmelderin entwickelten Leiterplatten mit besonders gestalteten Anschlußbohrungen besonders zu empfehlen, bei denen die Fixierung integraler Bestandteil der Anschlußbohrungen ist. Der Vollständigkeit halber werden diese speziellen Leiterplatten am Beispiel eines Ausschnitts einer Leiterplatte 31 in den 7 und 8 in gegenüber den 1-3 vergrößertem Maßstab dargestellt.
  • 7 ist eine schematische Teilschnittdarstellung durch die Leiterplatte 31, die eine spezielle Anschlußbohrung 130 mit Fixierung für ein THT-Bauteil aufweist, von dem in 7 zur Vereinfachung nur ein Teil seines Anschlußpins 142 dargestellt ist. Die Anschlußbohrung 130 wird aus zwei gegenläufig zueinander gebohrten Sacklochbohrungen 132 und 134 gebildet, die sich nicht vollständig durchdringen, so daß im Innern der Anschlußbohrung 130 eine im wesentlichen ringförmige bzw. kragenförmige Verengung 136 erzeugt wird. Da der lichte Durchgang durch die Verengung 136 ein wenig kleiner ist als der Durchmesser des Anschlußpins 142, wird der Anschlußpin 142 bei Durchstecken durch die Anschlußbohrung 130 im Bereich der Verengung 136 festgeklemmt. Das zum Anschlußpin 142 gehörende THT-Bauteil ist dann auf der Leiterplatte 31 fixiert und fällt auch beim Wenden der Leiterplatte 31 nicht ab. Vorteilhafterweise ist eine vollständige Metallisierung 138 der Anschlußbohrung 130 vorgesehen, die mit dem Lötpad 36 für das THT-Bauteil verbunden ist, was der Vollständigkeit halber in 7 ebenfalls dargestellt ist.
  • In 8 ist die Leiterplatte 31 nach 7 noch einmal schematisch dargestellt, wie sie von der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach 1, 2 oder 3 in eine Bestückungsposition auf der Ablage- und Bestückungsfläche 100 verschwenkt und gewendet wurde. Die Darstellung der 8 zeigt die Situation kurz bevor der Anschlußpin 142 eines betrachteten THT-Bauteils 144 von der zweiten Seite 34 der Leiterplatte 31 her durch die bereits beschriebene spezielle Anschlußbohrung 130 gesteckt wird. Wie bereits oben ebenfalls beschrieben, sind auf der der zweiten Seite 34 der Leiterplatte 31 bereits in einem früheren Arbeitsgang SMD-Bauteile 148 bestückt und auf entsprechende Lötpads 140 gelötet worden. Vor dem Verschwenken und Wenden der Leiterplatte 31 wurde auch bereits Lotpaste 146 auf alle Lötpads 36 auf der ersten Seite 32 der Leiterplatte 31 aufgetragen. nach dem Durchstecken der Anschlußpins 142 aller gewünschten THT-Bauteile 144 durch die speziellen Anschlußbohrungen 130 sind die THT-Bauteile 144 fixiert. Nach dem Zurückschwenken der Leiterplatten 31 (bzw. des Nutzens 30 mit den Leiterplatten 31; siehe auch die 1-3) und dem damit kombinierten Wenden der Leiterplatten 31 werden – wie bereits oben beschrieben – die für die erste Seite 32 der Leiterplatten 31 vorgesehenen SMD-Bauteile in die Lotpaste auf die dafür vorgesehenen Lötpads eingesetzt. Die Leiterplatten 31 können dann in einem Reflow-Lötofen nach dem oben beschriebenen und bei der Anmelderin entwickelten Überkopf-Lötverfahren gelötet werden.

Claims (14)

  1. Vorrichtung zum Wenden und Bestücken von beidseitig zu bestückenden Leiterplatten (31) oder einem Nutzen (30) mit solchen Leiterplatten (31), die Fixierungen für bedrahtete Bauteile (144) aufweisen, wobei die Vorrichtung in unmittelbarer Nähe zu einem Transportsystem (10) einer Fertigungslinie für Leiterplatten angeordnet ist und im wesentlichen eine Klemmeinrichtung (60) zum Halten der Leiterplatten (31) und eine Schwenkeinrichtung (40) umfaßt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der Schwenkeinrichtung (40) wenigstens einen Schwenkarm (42) und einen Schwenkantrieb (50) zum Bewegen des Schwenkarms (42) umfaßt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei der die Klemmeinrichtung (60) Halteelemente (62) zum Halten der Leiterplatten (31) aufweist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, bei der wenigstens eines der Halteelemente (31) auf dem Schwenkarm (42) verschiebbar ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4 mit zwei Schwenkarmen, wovon einer gegenüber dem anderen bewegbar ist und an die Leiterplatten heran bewegt werden kann.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, die wenigstens eine Kontrolleinrichtung (80) aufweist, die die Annäherung oder Anwesenheit von Leiterplatten (31) in einem vorgebbaren Bereich des Transportsystems (10) und in der Nähe der Vorrichtung detektiert.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, bei der die Kontrolleinrichtung (80) eine elektrische Kontrolleinrichtung ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei der die Kontrolleinrichtung (80) eine opto-elektronische Kontrolleinrichtung ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6-8, mit einer Steuereinrichtung (90) zur Betätigung des Schwenkantriebes (50) der Schwenkeinrichtung (40) bei Annäherung oder Anwesenheit von Leiterplatten (31).
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4-9, die eine dritte Kontrolleinrichtung (82) aufweist, die detektiert, wenn ein auf die Leiterplatte (31) zu bewegtes Halteelement (62) an eben dieser Leiterplatte anschlägt.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-10, bei der der Schwenkarm (42) bzw. Schwenkarme (42, 44) um eine zu einer Transportrichtung (TR) der Leiterplatten (31) auf dem Transportsystem (31) parallele Schwenkachse (46) geschwenkt wird.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-11, die eine Ablageeinrichtung (100) umfaßt, auf der die Leiterplatten (31) nach Herausschwenken aus dem Transportsystem (10) zur Bestückung mit Bauteilen abgelegt werden.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-12 mit mindestens einem Auswerfer (76) in einem Schwenkarm (42, 44) oder Haltelement (62).
  14. Leiterplatte für eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-13, bei der die Fixierungen für die bedrahtete Bauteile (144) aus Anschlußbohrungen (130) gebildet werden, die im Innern jeweils eine Verengung (136) zum Festhalten von Anschlußdrähten oder Anschlußpins (142) der bedrahtete Bauteile (144) aufweisen.
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