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DE102005044011A1 - Verfahren zur Bereitstellung einer Müslizubereitung in einem Automaten - Google Patents

Verfahren zur Bereitstellung einer Müslizubereitung in einem Automaten Download PDF

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DE102005044011A1
DE102005044011A1 DE102005044011A DE102005044011A DE102005044011A1 DE 102005044011 A1 DE102005044011 A1 DE 102005044011A1 DE 102005044011 A DE102005044011 A DE 102005044011A DE 102005044011 A DE102005044011 A DE 102005044011A DE 102005044011 A1 DE102005044011 A1 DE 102005044011A1
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Satro GmbH
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    • G07F13/00Coin-freed apparatus for controlling dispensing or fluids, semiliquids or granular material from reservoirs
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bereitstellung einer Müslizubereitung in einem Automaten. In dem Automaten werden mindestens ein Vorrat einer grobkörnigen trockenen Müslikomponente und mindestens ein Vorrat einer feinkörnigen Trockenkomponente zur Herstellung einer müsligeeigneten Flüssigkomponente bereitgehalten. Eine Portion der grobkörnigen Müslikomponente wird abgeteilt und unmittelbar einem Entnahmegefäß zugeführt. Eine Portion mindestens einer feinkörnigen Komponente wird abgeteilt und einem Mischbehälter zugeführt. Die abgeteilte Portion der feinkörnigen Komponente wird in dem Mischbehälter in einer bestimmten Menge Wasser aufgelöst und zur Flüssigkomponente gemischt. Die Flüssigkomponente wird ggf. auf eine gewünschte Temperatur eingestellt, insbesondere gekühlt. Die Flüssigkomponente wird dem Entnahmegefäß oder einem weiteren Entnahmegefäß zugeführt. Das mit der Müslikomponente und der Flüssigkomponente gefüllte Entnahmegefäß oder sowohl das mit der Müslikomponente befüllte Entnahmegefäß als auch das mit der Flüssigkomponente befüllte Entnahmegefäß wird bzw. werden zur Entnahme bereitgestellt oder ausgefördert.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bereitstellung einer Müslizubereitung in einem Automaten sowie ein Verfahren zur Bereitstellung von frisch zubereiteten Milch- und/oder Joghurtprodukten in einem Automaten. Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist auch ein entsprechender Automat, der für ein solches Verfahren geeignet ist, sowie die Verwendung eines Automaten zur Durchführung eines solchen Verfahrens.
  • Aus dem den Ausgangspunkt der vorliegenden Erfindung bildenden Stand der Technik ist ein Verfahren zur Bereitstellung eines Kaltfertiggetränks in einem Automaten bekannt ( DE 195 17 638 A1 ). Bei diesem Verfahren wird zunächst ein heißwasserlösliches Pulver mit heißem Wasser in einem Mischbehälter gelöst und gemischt. Anschießend wird diese Mischung aus heißwasserlöslichem Pulver und Wasser einem Entnahmegefäß zur Entnahme durch den Benutzer zugeführt. Zur richtigen Temperierung des Kaltgetränks wird dem Entnahmegefäß unmittelbar aus einem Eiserzeuger eine definierte Menge Eis bzw. Eismus zugeführt. Dieses Verfahren eignet sich ausschließlich zur Bereitstellung von Kaltgetränken. Die Beschränkung auf ein heißwasserlösliches Pulver macht im übrigen dieses Verfahren für die Bereitstellung gesunder Mischprodukte, insbesondere einer Müslizubereitung, nicht optimal geeignet. Nicht alle möglichen Komponenten können dabei schonend zubereitet werden.
  • Ein aus der Praxis bekannter Stand der Technik (Automat "Knorr QUICK SOUP") ist geeignet zur Durchführung eines Verfahrens zur Bereitstellung einer Suppe in einem zum Trinken der Suppe geeigneten Entnahmegefäß. In dem Automaten werden hier Vorräte verschiedener feinkörniger Trockenkomponenten für verschiedene Suppen bereitgehalten. Jeweils eine Portion einer feinkörnigen Komponente einer bestimmten Suppe wird abgeteilt und einem Mischbehälter zugeführt. Die abgeteilte Portion der gewählten Suppe wird in dem Mischbehälter in einer bestimmten Menge heißen Wassers aufgelöst und gemischt. Die fertige, heiße Suppe wird dann einem Entnahmegefäß zugeführt und an der Ausgabeeinrichtung des Automaten zur Entnahme bereitgehalten. In einer Variante kann die Mischung auch direkt in dem Ent nahmegefäß erfolgen, indem das heiße Wasser direkt in das Entnahmegefäß eingeleitet wird.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein Verfahren zur Bereitstellung gesunder Mischprodukte in einem Automaten anzugeben, insbesondere zur Bereitstellung einer Müslizubereitung.
  • Das zuvor aufgezeigte Problem wird bei dem Verfahren zur Bereitstellung einer Müslizubereitung in einem Automaten mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Eine nebengeordnete Lösung stellt ein Verfahren zur Bereitstellung von frisch zubereiteten Milch- und/oder Joghurtprodukten in einem Automaten gemäß Anspruch 12 bereit.
  • Die Lehre der Erfindung beruht zunächst auf der Überlegung, daß es überraschenderweise möglich ist, in einem Automaten nicht nur die bekannten Heiß- und Kaltgetränke sowie heiße Suppen bereitzustellen, sondern auch darüber hinausgehende weitere, insbesondere gesunde Produkte. Hierzu ist zunächst eine Anpassung des Verfahrens derart erforderlich, daß nicht nur feinkörnige Pulver Verwendung finden können. Vielmehr muß der Automat auch in der Lage sein, trockene grobkörnige Komponenten zu verarbeiten.
  • Erfinderisch ist bereits die Idee, daß man überhaupt eine Müslizubereitung in einem Automaten bereitstellt. In gleicher Weise erfinderisch ist bereits die Idee, im Automaten frisch zubereitete Milch- und/oder Joghurtprodukte bereitzustellen. Obwohl seit Jahrzehnten Heiß- und Kaltgetränke sowie heiße Suppen im Automaten bereitgestellt werden, ist auf diese Idee bislang noch niemand verfallen.
  • Die Bereitstellung einer Müslizubereitung und/oder eines frisch zubereiteten Milch- und/oder Joghurtprodukts wird durch zweckmäßige Modifikationen bekannter Bereitstellungsverfahren für Automaten möglich.
  • Erfindungsgemäß wird – beispielhaft – eine grobkörnige trockene Müslikomponente aus einem in dem Automaten vorgesehenen Vorratsbehälter unmittelbar einem Entnahmegefäß zugeführt. Eine feinkörnige Trockenkomponente aus Milch- und/oder Joghurtpulver zur Herstellung einer Flüssigkomponente wird aus ihrem Vorratsbehälter einem Mischbehälter zugeführt und in dem Mischbehälter in Wasser aufgelöst und mit diesem zur Flüssigkomponente gemischt. Anschließend wird die Flüssigkomponente ggf. noch in dem Mischbehälter auf eine gewünschte Temperatur eingestellt, die evtl. unterhalb der bereits gegebenen Temperatur liegt. Das kann beispielsweise durch die aus dem Stand der Technik bekannte Beifügung von Eis bzw. Eismus erfolgen. Anschließend wird die ggf. temperierte Flüssigkomponente dem Entnahmegefäß zugeführt. Sobald die grobkörnige Müslikomponente und die Flüssigkomponente in dem Entnahmegefäß eingetroffen sind, ist dieses bereit zur Entnahme durch den Benutzer.
  • In einer für die Bereitstellung einer Müslizubereitung besonders geeigneten Variante ist vorgesehen, daß die Flüssigkomponente einem anderen Entnahmegefäß zugeführt wird als die Müslikomponente. Bereitgestellt oder ausgefördert werden dann sowohl das mit der Müslikomponente befüllte Entnahmegefäß als auch das mit der Flüssigkomponente befüllte Entnahmegefäß. Dies auf den ersten Blick ungewöhnliche Verfahren erlaubt es dem Benutzer, sich nach der Entnahme der beiden Entnahmegefäße aus dem Automaten zunächst die grobkörnige Müslikomponente anzusehen. Manche Benutzer mögen beispielsweise keine Rosinen, sie werden dann die Rosinen aus dem Entnahmegefäß entfernen und wegwerfen und dann erste die Flüssigkomponente aus dem anderen Entnahmegefäß in das Entnahmegefäß der Müslikomponente einfüllen. Auch kann der Nutzer die persönlich gewünschte Flüssigkeitsmenge so frei bestimmen.
  • Die "zweispurige" Gestaltung der Bereitstellung im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens hat ferner den Vorteil, daß die eingangs bereits angesprochene Variante des Verfahrens zur Bereitstellung eines frisch zubereiteten Milch- und/oder Joghurtprodukts optimal berücksichtigt werden kann. Hier wird dann eben mit dem weiteren Entnahmegefäß für die Flüssigkomponente, hier dem Milch- und/oder Joghurtprodukt, gearbeitet.
  • Es liegt auf der Hand, daß auch die Entnahmegefäße in entsprechenden Vorräten im Automaten bereitgehalten werden. Zweckmäßigerweise sind die Entnahmegefäße bei der "zweispurigen" Gestaltung des Verfahrens unterschied lich ausgestaltet, um eine eindeutige Identifikation des entsprechenden Inhalts mit sich zu bringen.
  • In besonders bevorzugter Ausgestaltung sind alle Komponenten so ausgewählt, daß zum Auflösen der feinkörnigen Komponente Kaltwasser verwendet werden kann. Dieses ist besonders vorteilhaft, wenn die gewünschte Temperatur relativ niedrig ist, so daß durch die Verwendung von Kaltwasser der Temperierungsprozeß vereinfacht wird und schneller durchgeführt werden kann. Die Verwendung von Kaltwasser erlaubt die Bereitstellung von Zubereitungen, die heißwasserempfindlich sind. Damit sind insgesamt gerade besonders gesunde Mischungen mit beispielsweise Früchten bereitstellbar.
  • Weiter bevorzugt ist es, wenn die grobkörnige Komponente einen maximalen Korngrößendurchmesser größer als etwa 2 mm und vorzugsweise kleiner als etwa 30 mm aufweist. Der maximale Korngrößendurchmesser definiert die Ausgestaltung des Automaten hinsichtlich der Förderung der Komponenten aus dem jeweiligen Vorratsbehälter. Üblicherweise weist jede Komponente eine Mehrzahl verschiedener Korngrößendurchmesser auf, so daß zur Abgrenzung der das Verfahren bestimmende maximale Korngrößendurchmesser ein geeignetes Kriterium ist. In bevorzugter Ausgestaltung beträgt der maximale Korngrößendurchmesser zwischen 5 mm und 15 mm, da ein solcher maximaler Korngrößendurchmesser für das Geschmacksempfinden des Benutzers besonders geeignet ist.
  • Als eine grobkörnige Müslikomponente wird vorzugsweise ein Müslimischung und/oder eine Trockenobstmischung verwendet. Insbesondere ist das Verfahren so ausgestaltet, daß je nach Wahl des Benutzers aus verschiedenen Müslimischungen und/oder Trockenobstmischungen gewählt werden kann. Auch ist es möglich, daß Müslikomponenten aus verschiedenen Vorratsbehältern gemeinsam verwendet werden.
  • Müsliesser sind kritische Konsumenten. Es gibt die unterschiedlichsten Wünsche für die Müslizubereitung. Mittlerweile nimmt auch die Zahl der Allergiker stark zu, so daß manche Nutzer beispielsweise Nüsse oder Rosinen nicht vertragen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, das erfindungsgemäße Verfahren hinsichtlich der grobkörnigen Müslikomponenten noch spezifischer auszugestalten. So kann man vorsehen, daß auch einzelne Komponenten eines Müslis, insbesondere Haferflocken, Cornflakes, sonstige Cerealien wie Rice Crispies, Choco Snacks etc., Nüsse, Rosinen, einzelnes Trockenobst, beispielsweise getrocknete Erdbeeren, in einzelnen Vorräten bereitgehalten und nach Auswahl durch den Nutzer gemeinsam bereitgestellt werden. Interessant sind einzelne Komponenten eines Müslis auch insoweit, als man mit dem erfindungsgemäßen Verfahren dann einen Automaten mit saisonal wechselnden Komponenten bestücken kann, also im Frühjahr anders als im Herbst oder Winter. Auch modische Komponenten, beispielsweise ein Kakaopulver zum bestäuben, eine Mandelschicht obenauf oder einige Smarties als Farbtupfer im Müsli können nach dem erfindungsgemäßen Verfahren im Automaten bereitgehalten und wunschgemäß zudosiert werden.
  • Ähnliche Varianten gelten auch für die feinkörnige Komponente zur Herstellung einer müsligeeigneten Flüssigkomponente. Auch hier können ein oder mehrere Komponenten in Vorräten bereitgehalten werden. Da auch hier unterschiedliche Geschmacksrichtungen aber auch Allergien eine Rolle spielen, sollte man in dem erfindungsgemäßen Verfahren vorsehen, daß als eine feinkörnige Komponente zur Herstellung der Flüssigkomponente Milchpulver, insbesondere Vollmilchpulver, Magermilchpulver, Sojamilchpulver und/oder Milchspeiseeispulver, und/oder Joghurtpulver, insbesondere mit unterschiedlichen Fettanteilen, und/oder eine feinkörnige Trockenkomponente für Fruchtsaft verwendet wird. Als eine Alternative zu der feinkörnigen Trockenkomponente für Fruchtsaft könnte man auch einen vorzugsweise mit Stabilisatoren versehenen, gut konservierten Fruchtsirup verwenden.
  • Die Ausrichtung des erfindungsgemäßen Verfahrens auf besonders gesunde Produkte läßt es als empfehlenswert erscheinen, grundsätzlich eine zuckerfreie oder zuckerarme Ausstattung der Komponenten vorzusehen. Dann empfiehlt es sich, daß als eine weitere feinkörnige Komponente ein Vorrat an Zucker bereitgehalten wird und vorzugsweise vom Benutzer gesteuert zudosiert werden kann.
  • In einer nebengeordneten Lösung werden in einem Verfahren frisch zubereitete Milch- und/oder Joghurtprodukte in einem Automaten bereitgestellt. Hierzu wird in dem Automaten mindestens ein Vorrat einer feinkörnigen Trockenkomponente zur Herstellung eines Milch- und/oder Joghurtprodukts bereitgehalten. Hierbei wird es sich vorzugsweise um ein trinkfähiges Milch- und/oder Joghurtprodukt handeln, möglicherweise aber auch um ein mit einem Löffel eßbares, eher dickflüssiges Produkt. Eine Portion mindestens einer feinkörnigen Komponente wird abgeteilt und einem Mischbehälter zugeführt. In dem Mischbehälter wird die feinkörnige Komponente in Wasser gelöst und mit diesem gemischt. Die Mischung aus feinkörniger Komponente und Wasser, also das trinkfähige Produkt, wird auch hier ggf. auf eine gewünschte Temperatur eingestellt, insbesondere gekühlt, und anschließend einem Entnahmegefäß zugeführt. Es ist dann in diesem Entnahmegefäß unmittelbar als Drink oder als mit einem Löffel zu essendes dickflüssiges Produkt bereitgestellt bzw. wird mit dem Entnahmegefäß ausgefördert. Hier kann es sich bei dem Entnahmegefäß in einem umfassend ausgerüsteten Automaten um das weitere Entnahmegefäß handeln, das im Zuge des Verfahrens zur Bereitstellung einer Müslizubereitung in einem Automaten für die Flüssigkomponente verwendet wird.
  • Im vorliegenden Verfahren kann man vorsehen, daß als feinkörnige Komponente zur Herstellung des Milch- und/oder Joghurtprodukts Milchpulver, insbesondere Vollmilchpulver, Magermilchpulver, Sojamilchpulver und/oder Milchspeiseeispulver, und/oder Joghurtpulver, insbesondere mit unterschiedlichen Fettanteilen, verwendet wird.
  • Besonders vorteilhaft ist hierbei, wenn das Produkt, insbesondere der Drink, aus einer Mehrzahl von Produkten auswählbar ist. Es wird dann entsprechend der Auswahl ein entsprechendes Milch- oder Joghurtpulver in Wasser gelöst und mit diesem gemischt. Alternativ können auch mehrere Milch- und/oder Joghurtpulver in Wasser gelöst und mit diesem gemischt werden. Das Mischen erfolgt wieder in dem Mischbehälter, ggf. mit anschließender Temperierung. Anschließend wird das fertige Produkt dem Entnahmegefäß zugeführt und dort bereitgestellt. Als Drinks eignen sich hier insbesondere Joghurt-Drinks und Vanille-Drinks. Diese sind vorzugsweise zuckerarm eingestellt.
  • Für das hier beschriebene Verfahren zur Bereitstellung von frisch zubereiteten Milch- und/oder Joghurtprodukten in einem Automaten gelten im übrigen die Verfahrensschritte der Merkmale der Ansprüche 2, 6, 8 und 9 als besonders vorteilhaft in entsprechender Weise.
  • Benutzer von Automatenverpflegung mit gesunden Produkten sind offensichtlich gesundheitsbewußt. Sie möchten darüber Bescheid wissen, was sie zu sich nehmen und wie gesund das ist, was sie zu sich nehmen. Folglich empfiehlt es sich, das erfindungsgemäße Verfahren so auszugestalten, daß die Kalorienzahl oder sonstige ernährungsrelevante Angaben zu einzelnen oder allen Komponenten, vorzugsweise portionsbezogen und vorzugsweise vor der endgültigen Festlegung durch den Nutzer, auf einem Anzeigefeld des Automaten angezeigt werden oder vom Nutzer abgerufen werden können. Ernährungsrelevante Angaben sind Angaben über Inhalte von Vitaminen und Mineralstoffen, Angaben über Anteile an Tagesrationen bestimmter Spurenelemente und Mineralien, aber auch nutzerbezogene Angaben wie beispielsweise "geeignet für Allergiker", "geeignet für Diabetiker", "zuckerfrei", aber auch Warnungen bei ungünstigen Zusammenstellungen. Diese Angaben können auch in attraktiver, insbesondere für eine Kommunikation mit Jugendlichen geeigneter Form in Text und Bild, ggf. auch nach Art eines Comics, vermittelt werden.
  • In entsprechender Weise empfiehlt es sich, das erfindungsgemäße Verfahren im Automaten so durchzuführen, daß die Kalorienzahl oder sonstige ernährungsrelevante Angaben einer vom Nutzer festgelegten Müslizubereitung oder eines Milch- und/oder Joghurtprodukts insgesamt auf einem Anzeigefeld des Automaten angezeigt werden oder vom Nutzer abgerufen werden können. Vor endgültiger Freigabe kann der Nutzer den Endstand seiner Zusammenstellung abrufen oder nachprüfen und dann erst die Bereitstellung der Müslizubereitung oder des gewünschten Milch- und/oder Joghurtprodukts endgültig freigeben.
  • Gegenstand der Erfindung ist auch ein Automat, mit dem ein erfindungsgemäßes Verfahren durchgeführt werden kann. Ebenso ist Gegenstand der Erfindung die Verwendung eines an sich bekannten Automaten mit entsprechenden Vorratsbehältern etc. zur Durchführung des erfindungsgemäßen, besonders auf gesunde Mischprodukte wie Müsli ausgerichteten Verfahrens.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend anhand einer schematischen Prinzipsskizze näher erläutert.
  • Die einzige Figur zeigt einen Automaten 1 mit mehreren Vorräten (Vorratsbehältern) 2 für grobkörnige trockene Müslikomponenten. Ferner sind Vorräte (Vorratsbehälter) 3 für feinkörnige Trockenkomponenten aus Milchpulver, Joghurtpulver o. dgl. vorgesehen.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird die grobkörnige Müslikomponente unmittelbar einem Entnahmegefäß 4 zugeführt. In dem Entnahmegefäß 4 wird letztendlich die Müslizubereitung für den Benutzer bereitgestellt.
  • Die feinkörnige Komponente wird einem Mischbehälter 5 zugeführt. Für den Mischbehälter 5 ist ferner eine Wasserzufuhr 6 vorgesehen. Im in der einzigen Figur dargestellten Beispiel befindet sich oberhalb des Entnahmegefäßes 4 eine im Automaten 1 speziell vorgesehene Ausgabeeinrichtung 7. Hierbei kann es sich einfach auch um die Enden der Leitungen 7' handeln, die von den verschiedenen Einheiten des Automaten 1 zum Entnahmegefäß 4 führen.
  • Die feinkörnige Komponente wird in dem Mischbehälter 5 in Wasser aufgelöst und mit diesem gemischt. So ergibt sich die Flüssigkomponente. Bereits während des Mischens oder anschließend kann die auf eine gewünschte Temperatur eingestellt werden. Die gewünschte Temperatur liegt im allgemeinen unterhalb der Temperatur der Flüssigkomponente, so daß diese gekühlt wird. Das Verfahren eignet sich daher insbesondere auch zur Bereitstellung einer gekühlten Müslizubereitung.
  • Nach dem Einstellen der Temperatur der Flüssigkomponente wird diese dem Entnahmegefäß 4 zugeführt. Sobald die Flüssigkomponente sowie die grobkörnige Müslikomponente dem Entnahmegefäß 4 zugeführt worden sind, ist die Müslizubereitung zur Verwendung bereitgestellt.
  • Grundsätzlich gilt, daß die Reihenfolge der Zuführung der Komponenten zum Entnahmegefäß 4 offen ist. Besonders bevorzugt dürfte die Reihenfolge sein, mit der zunächst die grobkörnige Müslikomponente dem Entnahmegefäß 4 zugeführt wird und anschließend die Flüssigkomponente dem Entnahmegefäß 4 zugeführt wird.
  • Die einzige Figur der Zeichnung zeigt in durchgezogenen Linien die Verwendung eines einzigen Entnahmegefäßes 4 für die Bereitstellung der fertigen Müslizubereitung. Nach einer im gestrichelten Linien dargestellten Variante, der gerade für die Bereitstellung einer Müslizubereitung besondere Bedeutung zukommt, erfolgt die Bereitstellung gewissermaßen "zweispurig", nämlich dergestalt, daß die grobkörnige Müslikomponente dem Entnahmegefäß 4, die Flüssigkomponente nach ihrer Herstellung jedoch einem weiteren Entnahmegefäß 4' zugeführt wird. Zur Bereitstellung der Müslizubereitung insgesamt wird sowohl das mit der Müslikomponente befüllte Entnahmegefäß 4 als auch das mit der Flüssigkomponente befüllte Entnahmegefäß 4' zur Entnahme bereitgestellt bzw. ausgefördert. Diese Variante erlaubt es einem Nutzer, sich die Müslikomponente nochmals anzusehen, bevor er die Flüssigkomponente hinzufügt. Ferner erlaubt es diese Variante dem Nutzer, die Menge an Flüssigkomponente, die er der Müslikomponente hinzufügen möchte, selbst zu bestimmen. Die Geschmäcker sind ja da durchaus unterschiedlich, das berücksichtigt diese Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens, der somit gerade für die Müslizubereitung eine besondere Bedeutung zukommt.
  • Die zuvor geschilderte Variante, die in der einzigen Figur durch die strichpunktierte Darstellung der Entnahmegefäße 4, 4' angedeutet ist, gewinnt eine besondere Bedeutung auch bei der gleichzeitigen Realisierung eines Verfahrens zur Bereitstellung einer Müslizubereitung und eines Verfahrens zur Bereitstellung von frisch zubereiteten Milch- und/oder Joghurtprodukten in ein und demselben Automaten. Hier hat man bereits durch die "Zweispurigkeit" getrennte Kreise für die grobkörnige trockene Müslikomponente einerseits und die Flüssigkomponente bzw. das Milch- und/oder Joghurtprodukt andererseits.
  • In besonders bevorzugter Ausgestaltung wird zum Auflösen der feinkörnigen Komponente Kaltwasser, also das aus der Wasserzufuhr 6 erhältliche Wasser, unmittelbar verwendet. Eine Vortemperierung des Wassers ist hier häufig nicht erforderlich.
  • Bei dem Verfahren zur Bereitstellung einer Müslizubereitung in einem Automaten wird eine grobkörnige Komponente verwendet vorzugsweise mit einem maximalen Korngrößendurchmesser größer als etwa 2 mm. Ferner ist der maximale Korngrößendurchmesser der grobkörnigen Müslikomponente vorzugsweise kleiner als etwa 30 mm. In besonders bevorzugter Ausgestaltung beträgt der maximale Korngrößendurchmesser zwischen etwa 5 mm und etwa 15 mm. Diese Korngröße ist aus geschmacklicher Hinsicht optimal für eine Müslizubereitung. Dabei ist die Korngröße auch so gewählt, daß sie in dem Automaten relativ leicht zu verarbeiten ist. Eine zu große Korngröße würde nämlich hohe Anforderungen an die Förderung aus dem Vorratsbehälter 2 stellen, bei einer zu geringen Korngröße würde die Müslikomponente in der Müslizubereitung geschmacklich nicht ausreichend zur Geltung kommen.
  • Als feinkörnige Komponente wird hier und vorzugsweise eine solche verwendet mit einem maximalen Korngrößendurchmesser kleiner als etwa 3,5 mm und vorzugsweise kleiner als etwa 2 mm. Ein solcher Korngrößendurchmesser ist einerseits erforderlich für eine gute Förderung aus dem Vorratsbehälter 3 und andererseits für eine optimale Löslichkeit, insbesondere in Kaltwasser.
  • Als grobkörnige Müslikomponente wird hier und vorzugsweise eine Müslimischung und/oder eine Trockenobstmischung verwendet. Wie bereits im allgemeinen Teil der Beschreibung ausführlich erläutert worden ist, kann es sich aus Gründen des Nutzerverhaltens auch empfehlen, als eine grobkörnige Müslikomponente eine einzelne Komponente eines Müslis, insbesondere Haferflocken, Cornflakes, sonstige Cerealien, Nüsse, Rosinen, einzelnes Trockenobst, und/oder, vorzugsweise, eine saisonal wechselnde und/oder modische einzelne Komponente oder mehrere solcher einzelnen Komponenten in entsprechenden Vorräten vorzusehen. Damit kann man mit dem erfindungsgemäßen Verfahren flexibel auf alle Anforderungen des jeweiligen Einsatzortes, der Jahreszeit oder modischer Tendenzen ebenso reagieren wie auf besondere Nutzerwünsche, insbesondere auch von Allergikern.
  • Zwar wird als feinkörnige Trockenkomponente bevorzugt ein Milchpulver oder ein Joghurtpulver verwendet, grundsätzlich ist es aber auch möglich, ersatzweise oder zusätzlich als feinkörnige Trockenkomponente getrockneten Fruchtsaft, insbesondere als gefriergetrocknetes Pulver oder Granulat, bereit zuhalten. Manche Nutzer vertragen keine Milch- oder Joghurtprodukte, möchten aber gleichwohl Müsli essen und bevorzugen daher einen frisch zubereiteten Fruchtsaft in Verbindung mit der Müslimischung. Auch im Bereich der Milchpulver kann man unterschiedliche Varianten einsetzen oder auch auswählbar bevorraten, nämlich Vollmilchpulver, Magermilchpulver, Sojamilchpulver und/oder Milchspeiseeispulver. Bei Joghurt sollte man zumindest zwischen Joghurtpulvern mit unterschiedlichen Fettanteilen unterscheiden.
  • Schließlich empfiehlt es sich, im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens die einzelnen Komponenten zuckerarm bereitzustellen und vorzusehen, daß als eine weitere feinkörnige Komponente ein Vorrat an Zucker bereitgehalten wird und vorzugsweise vom Benutzer gesteuert zudosiert werden kann.
  • In besonderer Ausgestaltung ist vorgesehen, daß eine gewünschte Müslizubereitung aus einer Mehrzahl von Müslizubereitungen auswählbar ist. Zur Auswahl durch den Benutzer ist eine Steuereinheit 8 vorgesehen. Der Benutzer wählt an dieser Steuereinheit 8 das gewünschte Produkt. Die Steuereinheit 8 steuert dann die Entnahme der feinkörnigen Komponente aus dem bzw. den Vorratsbehältern 3 und die Entnahme der grobkörnigen Müslikomponente aus dem bzw. den Vorratsbehältern 2. Ferner übernimmt die Steuereinheit 8 die Steuerung der Wasserzufuhr, eine evtl. Temperierung und die Reihenfolge der Bereitstellung. Entsprechend der Auswahl des Benutzers wird eine entsprechende Müslikomponente oder eine Mehrzahl von Müslikomponenten in dem Entnahmegefäß 4 bereitgestellt. Ferner wird die gewählte Milch- und/oder Joghurtpulvermischung in dem Mischbehälter 5 in Wasser gelöst und mit diesem vermischt in dem Entnahmegefäß 4 bereitgestellt.
  • Im allgemeinen Teil der Beschreibung ist bereits auf das Gesundheitsbewußtsein der potentiellen Nutzer des erfindungsgemäßen Verfahrens an Automaten hingewiesen worden. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang, die Steuereinheit 8 so zu modifizieren, daß die Kalorienzahl oder sonstige ernäherungsrelevante Angaben zu einzelnen oder allen Komponenten, vorzugsweise portionsbezogen und vorzugsweise vor der endgültigen Festlegung durch den Nutzer; auf einem Anzeigefeld des Automaten angezeigt werden oder vom Nutzer abgerufen werden können. Der Steuereinheit 8 kann eine entsprechende Anzeigeeinheit zugeordnet sein, derartige Anzeigefelder sind aus der Au tomatentechnik bekannt. Sie können insbesondere als Touch-Screen ausgeführt sein. Diese Technik ist seit vielen Jahren insbesondere bei Fahrkartenautomaten weit verbreitet. Sie ist verläßlich und verbindet die Anzeige mit der Auswahlmöglichkeit für den Nutzer. Das kann im Zuge des vorliegenden Verfahrens besonders zweckmäßig eingesetzt werden.
  • Im zuvor erläuterten Zusammenhang empfiehlt es sich ferner, daß die Kalorienzahl oder sonstige ernäherungsrelevante Angaben einer vom Nutzer festgelegten Müslizubereitung oder eines Milch- und/oder Joghurtprodukts insgesamt auf einem Anzeigefeld des Automaten angezeigt werden oder vom Nutzer abgerufen werden können. So kann der Nutzer vor endgültiger Festlegung seines Endprodukts eine komplette Information über das von ihm gewählte Produkt erhalten.
  • Die feinkörnige Komponente wird dem Vorratsbehälter 3 vorzugsweise mittels einer Schnecke entnommen und dem Mischbehälter 5 zugeführt. Die grobkörnige Müslikomponente hingegen wird zweckmäßigerweise aus dem Vorratsbehälter 2 abgesaugt. Grundsätzlich ist die Verwendung einer Schnecke auch für die grobkörnige Müslikomponente möglich. Diese Schnecke müßte allerdings deutlich größer ausgeführt sein. Ferner besteht bei der Förderung der grobkörnigen Müslikomponente mittels einer Schnecke die Gefahr, daß die grobkörnige Müslikomponente zusätzlich gemahlen wird. Es gibt auch andere Fördertechniken, beispielsweise mittels eines Schwingförderers oder Rüttlers wie bei einem Kaffeeautomaten.
  • In bevorzugter Ausgestaltung wird zu der Müslizubereitung in dem Entnahmegefäß 4 auch ein Löffel bereitgestellt.
  • Ferner ist für das Verfahren in besonders bevorzugter Ausgestaltung vorgesehen, daß der Mischbehälter 5 regelmäßig gereinigt wird. Die Reinigung erfolgt üblicherweise mit heißem Wasser und ggf. mit Reinigungszusätzen. Sofern nach einem solchen Reinigungsvorgang unmittelbar eine Müslizubereitung bereitgestellt werden soll, so kommt der Temperierung der Mischung aus feinkörniger Komponente und Wasser eine besondere Bedeutung zu. Der Mischbehälter 5 ist nämlich nach dem Reinigungsvorgang noch warm, so daß sich die Mischung in dem Mischbehälter 5 erwärmt und zur Bereitstellung einer kalten Müslizubereitung ein Herunterkühlen der Mischung erforderlich ist.
  • Wie bereits zuvor beschrieben erfolgt die Reinigung des Mischbehälters 5 regelmäßig. Das bedeutet, daß die Reinigung in regelmäßigen Zeitabständen automatisch erfolgt. Zusätzlich oder alternativ kann die Reinigung aber auch nach einer vorgegebenen Anzahl von Bereitstellungsvorgängen von Müslizubereitungen erfolgen.
  • Alternativ bzw. ergänzend betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Bereitstellung von frisch zubereiteten Milch- und/oder Joghurtprodukten in einem Automaten. Bei diesen Milch-/Joghurtprodukten kann es sich nicht nur um eine Milch- oder Joghurtzubereitung handeln, sondern auch um Kaltgetränke wie z. B. Joghurt-Drinks, Schoko-Drinks und/oder Vanille-Drinks. Diese Kaltgetränke sind insbesondere zuckerarm ausgeführt und enthalten eine Mehrzahl von Vitaminen. Sie eignen sich daher als gesunde Drinks für zwischendurch.
  • Die Bereitstellung von frisch zubereiteten Milch- und/oder Joghurtprodukten in einem Automaten 1 erfolgt im wesentlichen wie bereits bei dem zuvor beschriebenen Verfahren. Der Unterschied besteht lediglich darin, daß keine grobkörnige Müslilcomponente vorgesehen ist, sondern lediglich verschiedene feinkörnige Trockenkomponenten, die in einem Mischbehälter 5 in Wasser aufgelöst und mit diesem vermischt werden. Die Mischung aus feinkörniger Trockenkomponente und Wasser wird anschließend temperiert und unmittelbar in dem Entnahmegefäß 4 bereitgestellt.
  • Auch bei diesem Verfahren ist vorgesehen, daß ein Produkt insbesondere ein Drink, aus einer Mehrzahl von Produkten auswählbar ist. Dafür gibt der Benutzer an der Steuereinheit 8 wiederum seinen Wunsch ein. Die Steuereinheit 8 führt dann die Steuerung der Zubereitung und Bereitstellung des Milch- und/oder Joghurtprodukts durch. Dabei wird entsprechend der Auswahl ein entsprechendes Milch- oder Joghurtpulver in Wasser gelöst und mit diesem gemischt. Alternativ dazu werden entsprechend der Auswahl mehrere Milch- und/oder Joghurtpulver in Wasser gelöst und mit diesem gemischt. Während des entsprechenden Mischvorgangs oder anschließend wird, wie bereits zuvor beschrieben, die Mischung ggf. temperiert und dem Entnahmegefäß 4 zugeführt.
  • Die zuvor beschriebenen Verfahren zur Bereitstellung einer Müslizubereitung bzw. zur Bereitstellung von frisch zubereiteten Milch- und/oder Joghurtprodukten in einem Automaten eignen sich besonders zur Verwendung an Frühstücksbuffets beispielsweise in Hotels oder Pensionen. Weitere Verwendungsmöglichkeiten sind Kantinen, Büros, Schulen, Bahnhöfe und öffentlich zugängliche Plätze.
  • Gegenstand der Erfindung ist auch ein entsprechend den Verfahrensschritten des erfindungsgemäßen Verfahrens ausgestatteter Automat. Möglicherweise kann man bereits am Markt befindliche Automaten für andere Zubereitungen, jedoch mit dem grundsätzlich bereits vorhandenen konstruktivem Aufbau für die Verwendung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens nutzen oder an die konstruktiven Notwendigkeiten der erfindungsgemäßen Verfahren anpassen. Die angegebenen Verfahrensschritten haben dabei unmittelbare Wirkung auf die Komponenten des Automaten, die vorhanden oder eingebaut werden müssen.

Claims (20)

  1. Verfahren zur Bereitstellung einer Müslizubereitung in einem Automaten mit folgenden Verfahrensschritten: a) In dem Automaten werden mindestens ein Vorrat (2) einer grobkörnigen trockenen Müslikomponente und mindestens ein Vorrat (3) einer feinkörnigen Trockenkomponente zur Herstellung eines müsligeeigneten Flüssigkomponente bereitgehalten. b) Eine Portion der grobkörnigen Müslikomponente wird abgeteilt und unmittelbar einem Entnahmegefäß (4) zugeführt. c) Eine Portion mindestens einer feinkörnigen Komponente wird abgeteilt und einem Mischbehälter (5) zugeführt. d) Die abgeteilte Portion der feinkörnigen Komponente wird in dem Mischbehälter (5) in einer bestimmten Menge Wasser aufgelöst und zur Flüssigkomponente gemischt. e) Die Flüssigkomponente wird ggf. auf eine gewünschte Temperatur eingestellt, insbesondere gekühlt. f) Die Flüssigkomponente wird dem Entnahmegefäß (4) oder einem weiteren Entnahmegefäß (4') zugeführt. g) Das mit der Müslikomponente und der Flüssigkomponente gefüllte Entnahmegefäß (4) oder sowohl das mit der Müslikomponente befüllte Entnahmegefäß (4) als auch das mit der Flüssigkomponente befüllte Entnahmegefäß (4') wird bzw. werden zur Entnahme bereitgestellt oder ausgefördert.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zum Auflösen der feinkörnigen Komponente Kaltwasser, insbesondere von einem Haushalts-Wasseranschluß, verwendet wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die grobkörnige Komponente einen maximalen Korngrößendurchmesser größer als etwa 2 mm und vorzugsweise kleiner als etwa 30 mm, vorzugsweise einen maximalen Korngrößendurchmesser zwischen etwa 5 mm und etwa 15 mm aufweist.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß als eine grobkörnige Müslikomponente eine Müslimischung und/oder eine Trockenobstmischung und/oder eine einzelne Komponente eines Müslis, insbesondere Haferflocken, Cornflakes, sonstige Cerealien, Nüsse, Rosinen, einzelnes Trockenobst, und/oder, vorzugsweise, eine saisonal wechselnde und/oder modische einzelne Komponente, verwendet wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine gewünschte Müslizubereitung aus einer Mehrzahl von möglichen Müslizubereitungen auswählbar ist und daß entsprechend der Auswahl eine entsprechende Müslikomponente oder eine Mehrzahl von Müslikomponenten gemeinsam bereitgestellt wird bzw. werden.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die feinkörnige Komponente einen maximalen Korngrößendurchmesser kleiner als etwa 3,5 mm, vorzugsweise kleiner als etwa 2 mm, aufweist.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß als eine feinkörnige Komponente zur Herstellung der Flüssigkomponente Milchpulver, insbesondere Vollmilchpulver, Magermilchpulver, Sojamilchpulver und/oder Milchspeiseeispulver, und/oder Joghurtpulver, insbesondere mit unterschiedlichen Fettanteilen, und/oder eine feinkörnige Trockenkomponente für Fruchtsaft verwendet wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß als eine weitere feinkörnige Komponente ein Vorrat an Zucker bereitgehalten wird und vorzugsweise vom Benutzer gesteuert zudosiert werden kann.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die feinkörnige Komponente einem Vorratsbehälter (2) mittels einer Schnecke entnommen wird.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die grobkörnige Müslikomponente aus einem Vorratsbehälter (3) abgesaugt wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß zusammen und/oder zeitgleich mit der Müslizubereitung in dem Entnahmegefäß (4) auch ein Löffel bereitgestellt wird.
  12. Verfahren zur Bereitstellung von frisch zubereiteten Milch- und/oder Joghurtprodukten in einem Automaten mit folgenden Verfahrensschritten: a) In dem Automaten wird mindestens ein Vorrat einer feinkörnigen Trockenkomponente zur Herstellung eines vorzugsweise trinkfähigen Milch- und Joghurtprodukts bereitgehalten. b) Eine Portion mindestens einer feinkörnigen Komponente wird abgeteilt und einem Mischbehälter zugeführt. c) Die abgeteilte Portion der feinkörnigen Komponente wird in dem Mischbehälter in einer bestimmten Menge Wasser aufgelöst zum trinkfähigen Produkt gemischt. d) Das trinkfähige Produkt wird ggf. auf eine gewünschte Temperatur eingestellt, insbesondere gekühlt. e) Das trinkfähige Produkt wird einem Entnahmegefäß zugeführt und unmittelbar, vorzugsweise als Drink, bereitgestellt oder ausgefördert.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß als feinkörnige Komponente zur Herstellung des Milch- und/oder Joghurtprodukts Milchpulver, insbesondere Vollmilchpulver, Magermilchpulver, Sojamilchpulver und/oder Milchspeiseeispulver, und/oder Joghurtpulver, insbesondere mit unterschiedlichen Fettanteilen, verwendet wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Produkt, insbesondere der Drink, aus einer Mehrzahl von Produkten auswählbar ist und daß entsprechend der Auswahl ein entsprechendes Milch- oder Joghurtpulver in Wasser gelöst und mit diesem gemischt wird oder mehrere Milch- und/oder Joghurtpulver in Wasser gelöst und mit diesem gemischt werden.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, gekennzeichnet durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils eines oder mehrerer der Ansprüche 2, 6, 8, 9.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Kalorienzahl oder sonstige ernährungsrelevante Angaben zu einzelnen oder allen Komponenten, vorzugsweise portionsbezogen und vorzugsweise vor der endgültigen Festlegung durch den Nutzer, auf einem Anzeigefeld des Automaten angezeigt werden oder vom Nutzer abgerufen werden können.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Kalorienzahl oder sonstige ernährungsrelevante Angaben einer vom Nutzer festgelegten Müslizubereitung oder eines Milch- und/oder Joghurtprodukts insgesamt auf einem Anzeigefeld des Automaten angezeigt werden oder vom Nutzer abgerufen werden können.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der Mischbehälter (5) regelmäßig, vorzugsweise nach jedem Mischvorgang, gereinigt wird.
  19. Automat, ausgestattet zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 18, mit mindestens einem Vorrat für eine trockene Komponente, einer Vorrichtung zum Abteilen einer Portion der Komponente aus dem Vorrat und Zuführen der Komponente zu einem Entnahmegefäß, einem Mischbehälter, einem Wasservorrat oder -anschluß und einer Wasserzufuhr zu dem Mischbehälter sowie einer Ausgabeeinrichtung für das Entnahmegefäß.
  20. Verwendung eines Automaten mit mindestens einem Vorrat für eine trockene Komponente, einer Vorrichtung zum Abteilen einer Portion der Komponente aus dem Vorrat und Zuführen der Komponente zu einem Entnahmegefäß, einem Mischbehälter, einem Wasservorrat oder -anschluß und einer Wasserzufuhr zu dem Mischbehälter sowie einer Ausgabeeinrichtung für das Entnahmegefäß, zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 18.
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