Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird darin gesehen, ein
Federungssystem der eingangs genannten Art derart zu verbessern,
dass eine Aktivierung der Federung jederzeit erfolgen kann, ohne
dass ein plötzliches
Absinken des Auslegers erfolgt.
Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Lehre des Patentanspruchs 1 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung
gehen aus den Unteransprüchen
hervor.
Erfindungsgemäß ist eine
hydraulische Anordnung der eingangs genannten Art derart ausgebildet,
dass zwischen Hydraulikspeicher und Steuergerät eine mit einem in Richtung
des Hydraulikspeichers öffnendes
Rückschlagventil
versehene dritte Hydraulikleitung und zwischen Rückschlagventil und der ersten
Kammer eine mit den Durchfluss reduzierendes Mittel versehene vierte
Hydraulikleitung angeordnet ist, wobei die dritte Hydraulikleitung
zwischen der Rohrbruchsicherungseinrichtung und dem Steuergerät mit der
ersten Versorgungsleitung und wobei die vierte Hydraulikleitung
zwischen dem Rückschlagventil
und dem Hydraulikspeicher mit der dritten Hydraulikleitung verbunden
ist. Dadurch wird gewährleistet,
dass wenn der Ausleger angehoben wird, bzw. der Hydraulikzylinder
ausgefahren wird, der Hydraulikspeicher über das Durchfluss reduzierende
Mittel und über
das Rückschlagventil
mit dem gleichen Druck beladen wird, mit dem der Hydraulikzylinder
ausgefahren wird. Wird der Ausleger in einer angehobenen Stellung
beladen, so wird der Hydraulikspeicher über das Durchfluss reduzierende
Mittel gleichermaßen
mit dem Druck beladen, der sich durch die zusätzliche Beladung im Hydraulikzylinder aufbaut.
Hierbei senkt sich der Hydraulikzylinder nur geringfügig ab,
da kein zusätzliches Öl zugeführt wird,
was jedoch in diesem Zusammenhang kein Sicherheitsrisiko darstellt.
Wird der Ausleger entladen, entspannt sich der Druck aus dem Hydraulikspeicher über das
erste Schaltventil und über
das Durchfluss reduzierende Mittel in die erste Kammer des Hydraulikzylinders
und der Ausleger hebt sich an. Wird der Ausleger abgesenkt, dann
entspannt sich der Druck in dem Hydraulikspeicher über das
erste Schaltventil und über
das Durchfluss reduzierende Mittel in Richtung der ersten Kammer
des Hydraulikzylinders und das Öl
aus dem Hydraulikspeicher kann zusammen mit dem Öl aus der ersten Kammer des
Hydraulikzylinders über
die zum Absenken geöffnete
Rohrbruchsicherungseinrichtung zum Hydrauliktank hin abfließen.
Vorzugsweise
ist das Durchfluss reduzierende Mittel als hydraulische Drossel
oder Blende ausgebildet, die gegebenenfalls in ihrem Querschnitt veränderbar
ist, so dass Feinjustierungen zur hydraulischen Abstimmung des Federungssystems möglich sind.
Durch die Wahl der richtigen Größe der Drossel
bzw. Blende wird sichergestellt, dass bei ausgeschalteter Auslegerfederung
zwar ein Druckausgleich zwischen Hydraulikzylinder und Hydraulikspeicher
stattfinden kann, es jedoch aufgrund des relativ kleinen Durchmessers
der Drossel bzw. Blende nicht zu einem Federungsverhalten kommen
kann.
Das
erste und das zweite Schaltventil weisen vorzugsweise eine Schließstellung
und eine Öffnungsstellung
auf, wobei das erste und das zweite Schaltventil in der Schließstellung
in eine oder in beide Fließrichtungen
schließen,
jedoch in der Öffnungsstellung
in beide Fließrichtungen öffnen, so dass
eine Federungsfunktion in Verbindung mit dem Hydraulikspeicher bzw.
mit dem Hydrauliktank eintritt. Das erste und das zweite Schaltventil
können derart
ausgebildet sein, dass sie in der Schließstellung nur in Richtung des
Hydraulikspeichers bzw. des Hydrauliktanks schließen. Das
erste und das zweite Schaltventil sind vorzugsweise elektrisch betätigbar. Es
ist selbstverständlich
auch denkbar, dass andere Betätigungsarten
für das
erste und zweite Schaltventil eingesetzt werden, beispielsweise
eine manuelle, pneumatische oder hydraulische Betätigung.
Vorzugsweise
sind das Rückschlagventil
und das Durchfluss reduzierende Mittel direkt am Hydraulikzylinder
angeordnet, so dass eine Integration dieser Bauteile in die vorhandene
Anordnung gemäß der
EP 1 157 963 A1 ,
insbesondere zusammen mit der Rohbruchsicherungseinrichtung erfolgen
kann, so dass eine Beeinträchtigung
sowohl der Federungsfunktion als auch der Rohbruchsicherungseinrichtung
als Sicherheitsvorkehrung am Ausleger nicht stattfindet.
Soll
nun die Federung aktiviert werden, was mittels eines Schalters geschehen
kann, den der Bediener in der Kabine des Fahrzeugs betätigt, oder beispielsweise
auch durch ein Geschwindigkeitssignal, so wird das erste und das
zweite Schaltventil in ihre Öffnungsstellungen
gebracht, um die erste Kammer des Hydraulikzylinders mit dem Hydraulikspeicher
und die zweite Kammer des Hydraulikzylinders mit dem Hydrauliktank
zu verbinden. Während
einer Anregung durch das Fahrwerk der Arbeitsmaschine können stoßartige
Beschleunigungen durch das freie Schwingen des Auslegers bzw. der
Schwinge abgedämpft
werden, so dass eine Steigerung des Fahrkomforts erzielbar ist.
Wird der Ausleger bzw. die Schwinge bei aktivierter Federung abgesenkt,
wird durch Verstellen des zweiten Schließventils in seine Schließstellung
automatisch die Verbindung der zweiten Kammer des Hydraulikzylinders
zum Hydrauliktank geschlossen und Hydraulikflüssigkeit strömt in die
zweite Kammer des Hydraulikzylinders, wo jetzt ein ausreichend hoher
Druck aufgebaut werden kann, um die Rohrbruchsicherungseinrichtung zu öffnen, was
zum Absenken des Auslegers bzw. der Schwinge zwingend erforderlich
ist. Wird der Ausleger bzw. die Schwinge bei aktivierter Federung mit
der Hebestellung des Steuergerätes
angehoben, ist automatisch die zweite Kammer des Hydraulikzylinders
mit dem Hydrauliktank verbunden, damit die durch den Hebevorgang
verdrängte
Hydraulikflüssigkeit
aus dem Hydraulikzylinder zum Hydrauliktank strömen kann. Sollte während des
Hebevorgangs ein Stoß auf
den Ausleger bzw. auf die Schwinge übertragen werden, kann dieser
bzw. diese ohne der Gefahr einer Kavitation einfedern, da die zweite
Kammer zum Tank hin entlastet ist.
In
einer Senkstellung des Steuergeräts
bei aktivierter Federungsfunktion muss das zweite Schaltventil geschlossen
werden, damit die Verbindung der zweiten Kammer zum Hydrauliktank
unterbrochen wird. Vorzugsweise sind dazu Mittel vorgesehen, mit
denen ermittelt wird, ob sich das Steuergerät in einer Senkstellung befindet
oder nicht. Dies kann beispielsweise in Form eines Schalters oder Sensors
umgesetzt werden, der in Verbindung bzw. in Abhängigkeit von den Stellungen
des Steuergeräts ein
Signal generiert, welches ein Schließen des zweiten Schaltventils
durch eine Steuereinheit veranlasst. Bei elektrohydraulisch angesteuerten
Steuergeräten ist
ein derartiger Schalter oder Sensor meist nicht erforderlich, da
diese Aufgabe von der Software einer elektronischen Steuereinheit übernommen
werden kann. Es ist darüber
hinaus auch unerheblich, wie und wo die Schaltstellung des Steuergerätes erfasst wird,
da lediglich das Ergebnis als solches von Interesse ist. Ein oben
genannter Schalter kann an einem Joystick, an einer Betätigungsmechanik
inkl. Seilzug oder auch direkt am Steuergerät angebracht werden. Denkbar
ist hier auch ein Sensor, der ein proportionales Signal aufnimmt,
welches in einer geeigneten Auswerteelektronik in ein elektrisches
Signal umgewandelt wird, welches das Schaltventil in Schließstellung
schaltet. Auch wäre
es denkbar, einen Druckschalter oder Drucksensor zu verwenden, der
den Vorsteuerdruck, der von einem hydraulischen Joystick als Stellsignal
an das Steuergerät
geschickt wird, bestimmt. Es ergeben sich somit eine Vielzahl von
Möglichkeiten
die Schaltposition des Steuergeräts
zu bestimmen.
Das
Steuergerät
ist vorzugsweise als Schieberventil ausgebildet, welches drei Schaltstellungen mit
jeweils zwei Ein- und Ausgängen
aufweist. In den einzelnen Stellungen werden die Versorgungsleitungen
auf unterschiedliche Weise entsprechend den Stellfunktionen des
Steuergeräts
(Heben, Senken und Neutralstellung (Halten)) mit dem Fördermittel oder
mit dem Hydrauliktank verbunden bzw. geschlossen.
Die
Rohrbruchsicherungseinrichtung umfasst vorzugsweise ein in Richtung
des Steuergeräts schließendes Rückschlagventil
und ein Druckbegrenzungsventil, wobei das Druckbegrenzungsventil durch
in den Verbindungsleitungen vorherrschenden Drücken ansteuerbar ist. Die Ansteuerung
erfolgt durch Pilotdruckleitungen, welche von dem Druckbegrenzungsventil
in die erste und in die zweite Versorgungsleitung führen. Das
Rückschlagventil
ist in einer das Druckbegrenzungsventil umgehenden Bypass-Leitung
angeordnet, wobei das Rückschlagventil
in Richtung der ersten Kammer öffnet.
Andere Möglichkeiten
zur Rohrbruchsicherung sind ebenfalls denkbar. So können beispielsweise
auch Duckschalter verwendet werden, die bei Druckabfall, ein Schaltventil
betätigen.
Das
erfindungsgemäße Federungssystem gewährleistet,
dass im Hydraulikspeicher und in der ersten Kammer des Hydraulikzylinders
immer der gleiche Öldruck
herrscht, so dass die Auslegerfederung zu jedem Zeitpunkt eingeschaltet
werden kann, ohne dass die Gefahr besteht, dass der Ausleger bei Aktivieren
der Federung plötzlich
absackt. Die Vorteile dieses Federungssystem bestehen neben der
verbesserten Sicherheitsvorkehrungen darin, dass gegenüber dem
in
EP 1 157 963 A1 offenbarten
Federungssystem der Bedienkomfort verbessert wird. Die Verbesserung
des Bedienkomforts besteht darin, dass der Fahrzeugbediener nicht
mehr den Ausleger komplett absenken muss, bevor er die Federung
aktivieren kann, sondern er kann die Auslegerfederung zu jedem Zeitpunkt
aktivieren. Hieraus ergibt sich ferner auch eine Zeitersparnis für die Bedienperson,
da verkürzte
Arbeitszyklen durchführbar
sind. Dadurch können
Betriebskosten eingespart werden.
Anhand
der Zeichnung, die ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigt, werden nachfolgend die Erfindung sowie weitere
Vorteile und vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der
Erfindung näher
beschrieben und erläutert.
Es
zeigt:
1 eine
hydraulische Anordnung für
ein Federungssystem eines Hydraulikzylinders und
2 eine
schematische Darstellung eines Teleskopladers mit einer hydraulischen
Anordnung aus 1.
Eine
in 1 dargestellte hydraulische Anordnung 10 zeigt
ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel
zur Realisierung einer Federung. Die hydraulische Anordnung 10 enthält ein schaltbares Steuergerät 12,
beispielsweise ein Schieberventil, welches über Hydraulikleitungen 14, 16 mit
einer Pumpe 18 und einem Hydrauliktank 20 verbunden ist,
wobei das Steuergerät 12 in
drei Betriebsstellungen, Hebe-, Neutral- und Senkstellung, schaltbar
ist. Das Schalten des Steuergeräts 12 erfolgt
vorzugsweise handgesteuert, kann aber auch elektrisch, hydraulisch
oder pneumatisch erfolgen.
Über eine
erste und zweite Versorgungsleitung 22, 24 ist
das Steuergerät 12 mit
einem Hydraulikzylinder 26 verbunden, wobei die erste Versorgungsleitung 22 in
eine erste Kammer 28 des Hydraulikzylinders 26 und
die zweite Versorgungsleitung 24 in eine zweite Kammer 30 des
Hydraulikzylinders 26 führt.
Ein Kolben 29 trennt die beiden Kammern 26, 28 voneinander.
Die erste Kammer 28 des Hydraulikzylinders 26 stellt
die kolbenbodenseitige bzw. hubseitige Kammer dar, wohingegen die
zweite Kammer 30 die kolbenstangenseitige bzw. senkseitige
Kammer des Hydraulikzylinders darstellt.
In
der ersten Versorgungsleitung 22 ist eine Lasthalteventilanordnung
oder Rohrbruchsicherungseinrichtung 32 vorgesehen. Die
Rohrbruchsicherungseinrichtung 32 enthält ein druck- und federgesteuertes
Druckbegrenzungsventil 34, sowie ein zur Hydraulikzylinderseite öffnendes
Rückschlagventil 36,
welches über
eine Bypassleitung 38 parallel zum Druckbegrenzungsventil 34 angeordnet
ist. Über
eine erste Druckleitung 40 ist eine Druckverbindung vom
Druckbegrenzungsventil 34 zum hydraulikzylinderseitigen
Abschnitt der ersten Versorgungsleitung 22 hergestellt. Über eine
zweite Druckleitung 42 ist eine weitere Druckverbindung
vom Druckbegrenzungsventil 34 zur zweiten Versorgungsleitung 24 hergestellt.
Des Weiteren hält
eine Stellfeder 44 das Druckbegrenzungsventil 34 in
Schließstellung.
Eine
erste Hydraulikleitung 46 verbindet die erste Kammer 28 bzw.
die erste Versorgungsleitung 22 mit einem Hydraulikspeicher 48,
wobei das nicht mit dem Hydraulikspeicher 48 verbundene
Ende 50 der ersten Hydraulikleitung 46 zwischen
der ersten Kammer 28 und der Rohrbruchsicherungseinrichtung 32 angeordnet
ist.
In
der ersten Hydraulikleitung 46 ist ein erstes Schaltventil 52 angeordnet.
Das erste Schaltventil 52 stellt ein elektrisch schaltbares
Sitzventil dar, welches über
eine Stellfeder 54 in Schließstellung gehalten wird und über eine
Magnetspule 56 in eine Öffnungsstellung
gebracht werden kann. Das erste Schaltventil 52 dichtet
dabei in Schließstellung
in Richtung des Hydraulikspeichers 48 ab. Hierbei kann das
erste Schaltventil 52 auch derart ausgebildet sein, dass
es in beide Richtungen leckagefrei abdichtet. In der Öffnungsstellung
ist zur Herstellung einer Federungsfunktion zwischen Hydraulikzylinder 26 und
Hydraulikspeicher 48 ein hydraulischer Fluss in beide Richtungen
gewährleistet.
Eine
zweite Hydraulikleitung 46' verbindet die
zweite Kammer 30 bzw. die zweite Versorgungsleitung 24 mit
dem Hydrauliktank 20.
In
der zweiten Hydraulikleitung 46' ist ein zweites Schaltventil 52' angeordnet.
Das zweite Schaltventil 52' stellt
ein elektrisch schaltbares Sitzventil dar, welches über eine
Stellfeder 54' in
Schließstellung
gehalten wird und über
eine Magnetspule 56' in
eine Öffnungsstellung
gebracht werden kann. Das zweite Schaltventil 52' dichtet dabei
in Schließstellung
in Richtung des Hydrauliktanks 20 ab. Hierbei kann das
zweite Schaltventil 52' auch
derart ausgebildet sein, dass es in beide Richtungen leckagefrei abdichtet.
In der Öffnungsstellung
ist zur Herstellung einer Verbindung zwischen der zweiten Kammer 30 des
Hydraulikzylinders 26 und Hydrauliktank 20 ein hydraulischer
Fluss in beide Richtungen gewährleistet.
Ein
Rückschlagventil 58 ist
in einer dritten Hydraulikleitung 60 angeordnet. Die dritte
Hydraulikleitung 60 erstreckt sich zwischen Hydraulikspeicher 48 und
Steuergerät 12,
wobei die dritte Hydraulikleitung 60 zwischen der Rohbruchsicherungseinrichtung 32 und
dem Steuergerät 12 mit
der ersten Versorgungsleitung 22 verbunden ist. Das Rückschlagventil 58 ist
derart ausgebildet, dass es in Richtung des Hydraulikspeichers 48 öffnet.
Zwischen
dem Rückschlagventil 58 und
der ersten Kammer 28 erstreckt sich eine mit einer Blende
oder Drossel 62 versehene vierte Hydraulikleitung 64.
Die vierte Hydraulikleitung 64 ist an ihrem einen Ende
zwischen dem Rückschlagventil 58 und
dem Hydraulikspeicher 48 mit der dritten Hydraulikleitung 60 und
an ihrem anderen Ende zwischen Hydraulikzylinder 26 und
erstem Schaltventil 52 mit der ersten Hydraulikleitung 46 verbunden.
Die
einzelnen Betriebszustände
können
nun wie folgt über
das Steuergerät 12 sowie über die Schaltventile 52, 52' angesteuert
werden. Wie in 1 dargestellt, wird das Steuergerät 12 durch Stellfedern 70, 72 in
Neutralstellung gehalten. Die Schaltventile 52, 52' befinden sich
in einer Schließstellung. Über ein
Steuersignal oder durch manuelle Betätigung wird das Steuergerät 12 mittels
einer Betätigungsvorrichtung 68 aus
der Neutralstellung heraus in die Hebe- oder Senkstellung gebracht.
Dabei kann es sich um eine manuelle, elektrische, hydraulische oder
pneumatische Betätigungsvorrichtung 68 handeln.
In
der Hebestellung (in 1 die unterste Schaltstellung
des Steuergeräts)
wird die Verbindung der ersten Versorgungsleitung 22 mit
der Pumpe 18 und die Verbindung der zweiten Versorgungsleitung 24 mit
dem Hydrauliktank 20 hergestellt. Die mit dem Hydrauliktank 20 verbundene
Pumpe 18 befüllt über die
erste Versorgungsleitung 22 und über das Rückschlagventil 36 der
Rohrbruchsicherungseinrichtung 32 (das Druckbegrenzungsventil 34 der
Lasthalteanordnung 32 befindet sich in Schließstellung)
die erste Kammer 28 des Hydraulikzylinders 26.
In Folge dessen bewegt sich der Kolben 29 in Richtung der
zweiten Kammer 30 und drückt das dort vorhandene Öl durch
die zweite Versorgungsleitung 24 heraus in den Hydrauliktank 20.
Gleichzeitig wird über
die dritte und vierte Hydraulikleitung 60, 64 bzw. über das Rückschlagventil 58 und
die Drossel 62 der Hydraulikspeicher 48 mit dem
gleichen Druck beladen. Da das Rückschlagventil 58 nur
in Richtung des Hydraulikspeichers öffnet, kann kein Öl in Richtung
des Steuergeräts 12 entweichen.
Wird nun wieder in die Neutralstellung geschaltet, so unterbricht
das Steuergerät 12 die
Verbindungen zur Pumpe 18 und zum Hydrauliktank 20,
so dass der Druck in den beiden Kammern 28, 30 des
Hydraulikzylinders 26 beibehalten und die Bewegung des
Kolbens 29 aufgehoben wird. Der Kolben 29 bleibt
stehen.
In
der Senkstellung (in 1 die oberste Schaltstellung
des Steuergeräts)
wird die Verbindung der ersten Versorgungsleitung 22 mit
dem Hydrauliktank 20 und die Verbindung der zweiten Versorgungsleitung 24 mit
der Pumpe 18 hergestellt. Die Pumpe fördert Öl in die zweite Kammer 30 des
Hydraulikzylinders 26, wobei der Druck, der sich in der zweiten
Versorgungsleitung 24 aufbaut, das Druckbegrenzungsventil 34 über die
zweite Druckleitung 42 der Rohrbruchsicherungseinrichtung 32 öffnet. Gleichzeitig
wird der Kolben 29 in Richtung der ersten Kammer 28 bewegt,
so dass das aus der ersten Kammer 28 strömende Öl über die
erste Versorgungsleitung 22 und über das geöffnete Druckbegrenzungsventil 34 in
den Hydrauliktank 20 gelangt.
Die
Rohrbruchsicherungseinrichtung 32 stellt somit sicher,
dass der Hydraulikzylinder 26 in Neutralstellung seine
Position beibehält
bzw. in Hebe- und Neutralstellung kein Öl aus der druckbeaufschlagten
ersten Kammer 28 entweichen und dass in Senkstellung das Öl aus der
ersten Kammer 28 über das
geöffnete
Druckbegrenzungsventil 34 abfließen kann. Um dies zu gewährleisten
sollte bzw. muss die Rohrbruchsicherungseinrichtung 32 sinnvoller
Weise wie abgebildet auf der Hubseite des Hydraulikzylinders 26 angeordnet
sein, wobei die Hubseite die Seite des Hydraulkzylinders 26 ist,
in der ein Druck zum Heben einer Last aufgebaut wird. In dem hier
dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Hubseite die erste Kammer 28 des Hydraulikzylinders 26,
wobei durch Umdrehen des Hydraulikzylinders 26 auch die zweite
Kammer 30 als Hubseite dienen könnte. Die erste Druckleitung 40 stellt
eine Überlastsicherung dar,
so dass bei zu hohen Betriebsdrücken
in der ersten Kammer 28 des Hydraulikzylinders 26,
die beispielsweise durch zu hohe Traglasten entstehen können, in
der ersten Druckleitung 40 ein Grenzdruck erreicht wird,
der das Druckbegrenzungsventil 34 zum Druckabbau öffnet.
Anhand
eines mit der Betätigungsvorrichtung 68 verbundenen
Schalters oder Sensors 74 werden die Stellungen des Steuergeräts 12 detektiert und
ein Signal an eine Steuereinheit 76 gesendet. Die Steuereinheit 76 ist
mit dem ersten und zweiten Schaltventil 52, 52' verbunden.
Die Aktivierung der Federung erfolgt über einen Aktivierungsschalter 78, der
ein Aktivierungssignal an die Steuereinheit 76 abgibt.
Sobald
ein Aktivierungssignal erfolgt, wird durch die Steuereinheit 76 durch Öffnen des
ersten und zweiten Schaltventils 52, 52' die Federung
aktiviert. Solange die Schaltventile 52, 52' in Schließstellung
sind, ist der Hydraulikzylinder 26 auf der einen Seite
vom Hydraulikspeicher 48 und auf der anderen Seite vom
Hydrauliktank 20 getrennt und kann keine federnden Bewegungen
ausführen.
Erst durch Aktivierung der Federung, d.h. durch Öffnen der beiden Schaltventile 52, 52' bzw. durch
Hinzuschalten des Hydraulikspeichers 48 und des Hydrauliktanks 20 kann
sich der Kolben 29 federnd, d.h in beide Richtungen verfahrend,
bewegen.
Für eine durch
den Aktivierungsschalter 78 aktivierte Federungsfunktion
ergeben sich entsprechend der verschiedenen Schaltstellungen des
Steuergeräts 12 folgende
Zustände:
In
der Senkstellung (oberste Schaltstellung des Steuergeräts aus 1)
wird die erste Versorgungsleitung 22 mit dem Hydrauliktank 20 und
die zweite Versorgungsleitung 24 mit der Pumpe verbunden. Gleichzeitig
muss das zweite Schaltventil 52' geschlossen werden, damit sich
in der zweiten Versorgungsleitung 24 bzw. in der zweiten
Kammer 30 ein entsprechender Druck aufbauen kann, durch
den das Druckbegrenzungsventil 34 über die Druckleitung 42 geöffnet wird,
so dass Öl
aus der ersten Kammer 28 über die erste Versorgungsleitung 22 in
den Hydrauliktank 20 abfließen kann. Das Schließen des
zweiten Schaltventils 52' erfolgt
vorzugsweise elektronisch gesteuert, sobald durch den Sensor 74 die
Senkstellung am Steuergerät 12 detektiert
wird. Sobald das Steuergerät 12 wieder
aus der Senkstellung in Neutral- oder Hebestellung gebracht wird öffnet sich
das zweite Schaltventil 52' und
der Kolben 29 kann federn.
In
der Neutralstellung (von oben zweite Schaltstellung des Steuergeräts 12 aus 1)
werden alle Ein- und Ausgänge
am Steuergerät 12 geschlossen,
d. h. es kann kein Öl
durch die Versorgungsleitungen 22, 24 zum Steuergerät 12 fließen. Bei
einer Federbewegung des Kolbens 29 kann dieser sich frei
in beide Richtungen bewegen, da zum Einen das Öl aus der ersten Kammer 28 über das
geöffnete
erste Schaltventil 52 in den Hydraulikspeicher 48 und
aus der zweiten Kammer 30 über das geöffnete zweite Schaltventil 52' in den Hydrauliktank
fließen
kann.
In
der Hebestellung (von oben dritte Schaltstellung des Steuergeräts 12 aus 1)
wird die erste Versorgungsleitung 22 mit der Pumpe 18 und
die zweite Versorgungsleitung 24 mit dem Hydrauliktank 20 verbunden.
In der ersten Versorgungsleitung 22 bzw. in der ersten
Kammer 28 baut sich ein entsprechender Druck auf, durch
den der Kolben 29 angehoben wird, so dass Öl aus der
zweiten Kammer 30 über
die zweite Versorgungsleitung 24 in den Hydrauliktank 20 abfließen kann.
Gleichzeitig kann der Kolben 29 federnde Bewegungen ausführen, da
eine Verbindung zum Hydraulikspeicher 48 auf der Hubseite
und eine Verbindung auf der Senkseite zum Hydrauliktank 20 hergestellt
ist.
Bei
aktivierter Federungsfunktion kann der Kolben 29 frei federn.
Bewegt er sich durch einen auf ihn übertragenden Stoß abwärts, wird
das Öl
aus der ersten Kammer 28 in den Hydraulikspeicher 48 gedrängt. Der
sich im Hydraulikspeicher 48 aufbauende Druck lässt das Öl wieder
zurück
in die erste Kammer 28 strömen, so dass der Kolben 29 sich
wieder aufwärts
bewegt. Diese federnde Bewegung wiederholt sich gegebenenfalls,
bis der Stoß vollständig kompensiert
wurde.
Eine
Verwendung für
das in 1 dargestellte Ausführungsbeispiel wird in 2 verdeutlicht. 2 zeigt
einen fahrbaren Teleskoplader 82 mit einem an einem Gehäuse 84 bzw.
Rahmen des Teleskopladers 82 schwenkbar angelenkten, teleskopartig ausfahrbaren,
Ausleger 86. Zwischen Ausleger 86 und Gehäuse 84 ist
ein Hydraulikzylinder 26 zum Heben und Senken des Auslegers 86 angeordnet.
Der Hydraulikzylinder 26 ist dabei an einer ersten und
einer zweiten Lagerstelle 88, 90 schwenkbar angelenkt,
wobei die Kolbenstangenseite 92 an der zweiten Lagerstelle 90 am
Ausleger 86 und die Kolbenbodenseite 94 an der
ersten Lagerstelle 88 am Gehäuse 84 angelenkt ist.
Des Weiteren sind der Hydrauliktank 20, die Pumpe 18 sowie
das Steuergerät 12 am bzw.
im Gehäuse 84 positioniert
und über
Hydraulikleitungen 14, 16, 96 miteinander
verbunden. Ferner sind die Versorgungsleitungen 22, 24 zwischen
Steuergerät 12 und
Hydraulikzylinder 26 in 2 zu sehen.
Die Rohrbruchsicherungseinrichtung 32 sowie das Schaltventil 52 befinden
sich in einem gemeinsamen Ventilbaustein direkt am Hydraulikzylinder 26. Der
Hydraulikspeicher 48 ist vorzugsweise ebenfalls direkt
am Hydraulikzylinder 26 angeordnet, so dass zwischen dem
gemeinsamen Ventilbaustein und dem Hydraulikspeicher 48 die
erste Hydraulikleitung 46 als starre Verbindung ausgebildet
werden kann, die keine gesonderte Rohbruchsicherungseinrichtung erfordert.
Entsprechend der vorhergehend beschriebenen Schaltstellungen kann
der Hydraulikzylinder 26 derart betätigt werden, dass der Ausleger 86 angehoben,
festgehalten, abgesenkt wird oder federn kann. Bei aktivierter Federung
wird gewährleistet, dass
während
einer Anregung, beispielsweise durch das Fahrwerk des Teleskopladers 82,
stoßartige
Beschleunigungen aufgrund eines freien Schwingens des Auslegers 86 abgedämpft werden,
so dass es zu einer Steigerung des Fahrkomforts kommt, insbesondere
dann, wenn mit einem Arbeitswerkzeug 98 Lasten aufgenommen
und verfahren werden.
Durch
die erfindungsgemäße Anordnung des
Rückschlagventils 58 und
der Drossel 62 wird gewährleistet,
dass sich stets ein Druckausgleich zwischen Hydraulikspeicher und
der ersten Kammer einstellt, so dass in unterschiedlichsten Beladungszuständen kein
Absacken bzw. Absinken des Auslegers 86 zu befürchten ist.
So kann der Ausleger 86 beispielsweise in angehobener Stellung
beladen werden, ohne dass durch Aktivieren der Federungsfunktion
ein plötzliches
Absacken zu befürchten
ist, da zuvor ein Druckausgleich zwischen Hydraulikspeicher und
Hydraulikzylinder stattfinden konnte.
Auch
wenn die Erfindung lediglich anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben
wurde, erschließen
sich für
den Fachmann im Lichte der vorstehenden Beschreibung sowie der Zeichnung
viele verschiedenartige Alternativen, Modifikationen und Varianten,
die unter die vorliegende Erfindung fallen. So kann beispielsweise
die hydraulische Anordnung auch an anderen Fahrzeugen angewendet
werden, beispielsweise an Radladern oder Frontladern oder auch an
Baggern oder Kränen,
die hydraulisch betätigbare
Komponenten aufweisen, welche angehoben bzw. abgesenkt werden können und
bei denen eine Federung sinnvoll erscheint.