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DE102005033124B4 - Befestigungsvorrichtung für einen Schalter - Google Patents

Befestigungsvorrichtung für einen Schalter Download PDF

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DE102005033124B4 DE102005033124A DE102005033124A DE102005033124B4 DE 102005033124 B4 DE102005033124 B4 DE 102005033124B4 DE 102005033124 A DE102005033124 A DE 102005033124A DE 102005033124 A DE102005033124 A DE 102005033124A DE 102005033124 B4 DE102005033124 B4 DE 102005033124B4
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Stefan Schuberth
Thilo Schultheis
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Abstract

Befestigungsvorrichtung für einen Schalter (1) in einer Aufnahme (16), insbesondere einem Armaturenbrett eines Kraftfahrzeuges, mit zumindest einem federnden an einem Gehäuse (6) des Schalters (1) angeordneten Halteelement (11), das einen Ansatz (14) aufweist, der mit der Aufnahme (16) in Eingriff bringbar ist, wobei das Halteelement (11) ein aus einem dauerelastischen Werkstoff gebildetes Federelement (11) ist, das Federelement (11) mindestens einen weiteren Ansatz (13) aufweist, der mit der Aufnahme (16) in Eingriff bringbar ist, der Schalter (1) eine Blende (5) aufweist, die gegen eine Öffnung (15) der Aufnahme (16) anlegbar ist, das Federelement (11) aus einem Federstahl hergestellt ist und die Form einer mehrfach abgekanteten Blattfeder (11) aufweist und die Blattfeder (11) formschlüssig mit dem Gehäuse (6) des Schalters (1) verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung für einen Schalter in einer Aufnahme, insbesondere einem Armaturenbrett eines Kraftfahrzeuges, mit zumindest einem federnden, an einem Gehäuse des Schalters angeordneten Halteelement, das einen Ansatz aufweist, der mit der Aufnahme in Eingriff bringbar ist.
  • Um die Montage von Anbauteilen, insbesondere Schaltern oder elektrischen Geräten in der Serienfertigung zu vereinfachen und zu beschleunigen, wird vielfach auf ein Verschrauben der Bauteile verzichtet und die entsprechenden Bauteile mit Steckverbindungen versehen. So ist es insbesondere in der Automobilindustrie üblich, die elektrischen Anbauteile des Interieurs des Kraftfahrzeuges mittels Steck- oder Clipsverbindungen zu befestigen.
  • Eine derartige Befestigungseinrichtung für einen Schalter ist aus der DE 27 19 194 A1 bekannt. Beschrieben ist eine Befestigungsvorrichtung für einen Schalter, der in einem Aufnahmeteil mit zumindest einem federnden, am Schaltergehäuse angeordneten Halteelement montiert ist, wobei das Halteelement unter Ausnutzung der Federkraft hinter einen Absatz in einer Begrenzungswand eingerastet wird. Der Schalter wird darüber hinaus mittels einer weiteren Feder, die zwischen dem Schalter und der Aufnahme angeordnet ist, in der Aufnahme fixiert und positioniert. Die hinter dem Schalter angeordnete Feder dient dabei dazu, den Toleranzausgleich bei der Fertigung auszugleichen und gleichzeitig ein sicheres Positionieren in der Aufnahme zu gewährleisten.
  • Eine weitere Befestigungsmöglichkeit eines Schalters ist in der DE 37 12 436 C1 beschrieben. Es wird eine Haltevorrichtung für einen elektrischen Schalter beschrieben, welche im Wesentlichen aus einem mit zwei Haltemitteln versehenen Aufnahmeteilen und einem mit zwei federnd auslenkbaren, jeweils einen Ansatz aufweisenden Befestigungselementen versehenen Schaltergehäuse besteht. An das Gehäuse des Bauteils sind Befestigungselemente in Form von Clipsarmen angeformt, wobei die Clipsarme mit Ansätzen versehen sind, die in Ausnehmungen der Aufnahme einrasten. Dazu sind die Clipsarme beweglich an das Gehäuse angeformt und können mit ihren Schrägen an ihren Ansätzen Toleranzen der Fertigung der Bauteile ausgleichen. Über die Schrägen am Ansatz der Clipsarme wird eine Kraft auf gebracht, die das Gehäuse gegen den Boden der Aufnahme drücken und das Gehäuse bzw. den Schalter somit sicher in der Aufnahme positionieren.
  • Eine Befestigungsvorrichtung für einen Schalter mit einer Aufnahme mit zumindest einem federnden, an einem Gehäuse des Schalters angeordneten Halteelement ist in der US 3,571,548 beschrieben. Das Halteelement besitzt einen Ansatz, der mit der Aufnahme in Eingriff bringbar ist, wobei das Halteelement ein aus einem dauerelastischen Werkstoff gebildetes Federelement ist und das Federelement mindestens einen weiteren Ansatz aufweist, der mit der Aufnahme in Eingriff bringbar ist, wobei der Schalter eine Blende aufweist, die gegen eine Öffnung der Aufnahme anlegbar ist.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist es, eine Befestigungsvorrichtung für einen Schalter bereit zu stellen, der es ermöglicht, den Schalter schnell und leicht zu montieren und der darüber hinaus kostengünstig aufgebaut und am Schalter montierbar ist. Darüber hinaus sollte der Schalter die Fähigkeit besitzen, bei einer Demontage oder einem Einführen des Schalters in eine Aufnahme eine Sicherung vor dem Herausfallen aufzuweisen.
  • Die erfindungsgemäße Aufgabe wird dadurch gelöst, dass das Halteelement ein aus einem dauerelastischen Werkstoff gebildetes Federelement ist, das Federelement mindestens einen weiteren Ansatz aufweist, der mit der Aufnahme in Eingriff bringbar ist, der Schalter eine Blende aufweist, die gegen eine Öffnung der Aufnahme anlegbar ist, das Federelement aus einem Federstahl hergestellt ist und die Form einer mehrfach abgekanteten Blattfeder aufweist und die Blattfeder formschlüssig mit dem Gehäuse des Schalters verbunden ist. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Halteelementes als Federelement mit einem zweiten Ansatz, ist nun die Möglichkeit geschaffen, eine an den Schalter adaptierbare Befestigungsvorrichtung bereit zu stellen, die eine Sicherung gegen ein Herausfallen des teilweise demontierten oder bereits bereichsweise eingebauten Schalters zur Verfügung stellt. Durch die Verwendung eines mit zwei Ansätzen versehenen Federelementes ist ein Sicherungs- bzw. Befestigungselement realisiert, das äußerst kostengünstig herzustellen ist und das darüber hinaus sehr leicht an ein Gehäuse des Schalters anbringbar ist. Durch die Verwendung einer Feder bzw. eines Federelementes, das auf weitere Vorrichtungen zur Montage des Schalters verzichtet, ist ein leichtes und schnelles Montieren des Schalters in ein z. B. Armaturenbrett eines Kraftfahrzeuges leicht und schnell möglich.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine dreidimensionale Ansicht auf einen elektrischen Schalter mit seitlich angeordneten Federelementen,
  • 2 einen Schalter in einer dreidimensionalen Ansicht vor der Montage in einer Aufnahme,
  • 3 den Schalter in einer teilweise montierten bzw. demontierten Lage im geschnitten dargestellten Gehäuse und
  • 4 den Schalter in der montierten Stellung in der Aufnahme, wobei die Aufnahme geschnitten dargestellt ist.
  • In der 1 ist ein Schaltelement 1 dargestellt, das einen Drehsteller 2 sowie zwei weitere drehbare Betätigungselemente 3, 4 aufweist. Der Schalter 1 weist an seiner Oberseite eine Blende 5 auf und ist unterhalb der Blende 5 mit einem Gehäuse 6 verschlossen. Das Gehäuse 6 wiederum ist in dieser Ausführungsform aus einem Bodenteil 7 sowie der umlaufend geschlossen ausgebildeten Gehäusewand 8 gebildet. Das Bodenteil 7 ist mittels Clipverschlüssen mit der Gehäusewand 8 verbunden. An das Gehäuse 6 sind seitlich Halteelemente in Form von Blattfedern 11 angebaut. Hierbei gliedert sich die Blattfeder 11 in im Wesentlichen drei Bereiche. Der erste Bereich 12 ist nahezu eben ausgeführt und dient zur Befestigung am Gehäuse 6. Der oberhalb des Bereichs 12 angeordnete nach außen weisende abgewinkelte Bereich 13 bildet den ersten Ansatz, der wiederum aus einer weiteren Abwinkelung der Blattfeder 11 gebildet ist. An den Ansatz 13 anschließend besitzt die Blattfeder 11 einen weiteren, länger ausgebildeten zweiten Ansatz 14, der wiederum nach außen abgewinkelt ausgebildet ist. Die Form beziehungsweise der Verlauf der abgewinkelten Blattfeder ist deutlicher in der 2 zu erkennen.
  • Wie in der 2 dargestellt, wird der Schalter 1 in eine Öffnung 15 einer Aufnahme 16 eingefügt. Die Aufnahme 16 kann beispielsweise ein Interieurteil eines Kraftfahrzeuges wie zum Beispiel das Armaturenbrett oder die Seitenbekleidung der Türen sein. Die Blende 5 ist hierbei der Kontur der Aufnahme 16 angewinkelt angepasst, so dass die Blende bündig mit der Öffnung 15 der Aufnahme 16 abschließt. Die Blende 5 besitzt einen Überstand 17 der in eine Ausnehmung 18 der Öffnung 15 einfügbar ist. Diese Ausnehmung 18 ist auch als Phase ausführbar, wobei der Überstand 17 dann entsprechend mit einer Schräge versehen ist. Dieser Überstand 17 paßt sich positions- und lagegenau an die Ausnehmung 18 an, so dass der Schalter 1 präzise, das heißt mit einem gleichmäßig umlaufenden Spaltmaß oder sogar ohne Spalt in die Aufnahme 16 einbaubar ist. Die Ausnehmung 18 bildet lediglich wie auch in der 2 deutlich zu erkennen, einen geringen Teil der Öffnung 15 und gleichzeitig in der Höhe auch nur eine geringe Höhe in Bezug auf die Dicke der Aufnahme 16. Aus dem Zusammenspiel von Überstand 17 und Ausnehmung 18 resultiert jedoch eine präzise Aufnahme des Schalters in der Aufnahme und darüber hinaus wie nachfolgend aufgezeigt eine entsprechende Anlagefläche, gegen die die Kraft der Blattfeder 11 den Schalter 1 in der Aufnahme 16 fixiert und hält.
  • Wie dargestellt besitzt die Aufnahme 16 in dieser Ausführungsform keine separaten Öffnungen, mittels derer die Blattfeder 11 in Richtung der Gehäusewand 8 im eingebauten Zustand verschiebbar ist, so dass bei einer Demontage des Schalters 1 lediglich an dem Schalter 1 beziehungsweise den daraus hervorstehenden Bedienelementen wie Drehsteller 2 oder drehbaren Betätigungselementen 3, 4 gezogen werden muß, um den Schalter aus der Aufnahme 16 herauszuziehen. Die Kraft die hierbei gegen die Blattfeder 11 aufbringbar ist, ist sehr viel größer als die Kraft, die in der herkömmlichen Betätigungsweise des Schalters auf die Bedienelemente 2, 3 und 4 auf den Schalter 1 aufgebracht werden. Eine Fehlbedienung ist somit ausgeschlossen.
  • Wird nun der Schalter 1 in die Aufnahme 16 eingefügt, so ergibt sich eine Position, wie sie in der 3 wiedergegeben ist. Die 3 zeigt hierbei den Bereichsweise in die Aufnahme 16 eingefügten Schalter 1 und die Aufnahme 16 in einer geschnittenen Darstellung, so dass die Funktion der Blattfeder 11 in Bezug auf die Öffnung 15 deutlich erkennbar wird. Die 3 zeigt gleichzeitig den teilweise demontierten Zustand des Schalters 1, da der Schalter bei einem herausziehen ebenfalls über den ersten Ansatz 13 hinweg gezogen werden muß. Dies bedingt den erfindungsgemäßen Vorteil, dass der Schalter 1 bei einer Demontage nicht aus der Aufnahme 16 herausfallen kann, da der Schalter 1 mittels der Blattfeder 1 und insbesondere mittels des ersten Ansatzes 13, der sich hinter der Öffnung 15 verklemmt gehalten ist. Dieser Vorteil ergibt sich nicht nur bei der Demontage sondern auch bei einem Unfall, da hier sehr große Kräfte auftreten und der Schalter 1 hierbei aus der Öffnung 15 der Aufnahme 16 heraus befördert werden kann. Dabei greift wiederum der erste Ansatz 13 hinter die Öffnung 15 der Aufnahme 16 und verhindert somit, dass Insassen verletzt beziehungsweise der Schalter 1 beschädigt wird. Die Blattfeder 11 ist hierbei in der Weise abgewinkelt ausgeführt, dass die Blattfeder 11 sowie der erste Ansatz 13 und der zweite Ansatz 14 während der kompletten Montage beziehungsweise Demontage an der Öffnung 15 anliegen. Zur vollständigen Demontage des Schalters 1 ist es notwendig, die Blattfeder 11 im Bereich des zweiten Ansatzes 14 zusammen zu drücken und so den ersten Ansatz 13 aus dem Eingriff der Öffnung 15 heraus zu schieben, um den Schalter 1 vollständig heraus zuziehen. Um die Blattfeder 11 in die Gehäusewand 8 hineindrücken zu können, besitzt die Gehäusewand 8 im Bereich der Blattfeder 11 eine Vertiefung 19.
  • Die 4 zeigt den Schalter 1 in einer vollständig montierten Position. Die Blende 5 ist mit der Blende 16 bündig und liegt auf der Aufnehmung 18 der Aufnahmenöffnung 15 auf. Entgegen dem Überstand 17 der Blende 5 wirkt nun die formschlüssig anliegende Kante des zweiten Ansatzes 14 der Blattfeder 11 und bewirkt somit ein sicheres Positionieren des Schalters 1 in der Öffnung 15 der Aufnahme 16. Zur leichteren Demontage, ist an der Unterseite 21 der Aufnahme 16 im Bereich der Öffnung 15 eine weitere Ausnehmung 22 vorgesehen, die mit der formschlüssigen Kante 20 des zweiten Ansatzes 14 kooperiert und die De montage erleichtert, da wie dargestellt die formschlüssige Kante 20 eine Schräge aufweist, die gegen die Kante der Ausnehmung 22 anliegt. Zum Herausziehen des Schalters 1 muß lediglich die Kante 20 über den Rand der Ausnehmung 22 hinweggleiten. Gleichzeitig dient diese Schräge 20 als Toleranzausgleich, für etwaige Form- oder Toleranzunterschiede.
  • Anzumerken bleibt, dass das hier dargestellte Ausführungsbeispiel lediglich eine Ausführungsform der Erfindung wiedergibt, wobei das Wesentliche der Erfindung in der Ausgestaltung des Federelementes 11 mit mindestens zwei Ansetzen 13, 14 und der Wahl des Werkstoffes des Federelementes 11 liegt. Vorzugsweise wird als Federelement ein Federstahl eingesetzt.

Claims (5)

  1. Befestigungsvorrichtung für einen Schalter (1) in einer Aufnahme (16), insbesondere einem Armaturenbrett eines Kraftfahrzeuges, mit zumindest einem federnden an einem Gehäuse (6) des Schalters (1) angeordneten Halteelement (11), das einen Ansatz (14) aufweist, der mit der Aufnahme (16) in Eingriff bringbar ist, wobei das Halteelement (11) ein aus einem dauerelastischen Werkstoff gebildetes Federelement (11) ist, das Federelement (11) mindestens einen weiteren Ansatz (13) aufweist, der mit der Aufnahme (16) in Eingriff bringbar ist, der Schalter (1) eine Blende (5) aufweist, die gegen eine Öffnung (15) der Aufnahme (16) anlegbar ist, das Federelement (11) aus einem Federstahl hergestellt ist und die Form einer mehrfach abgekanteten Blattfeder (11) aufweist und die Blattfeder (11) formschlüssig mit dem Gehäuse (6) des Schalters (1) verbunden ist.
  2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (16) für den Schalter (1) aus einer Öffnung (15) in der Aufnahme (16) gebildet ist.
  3. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (15) mindestens einen Absatz (22) aufweist, der mit den Ansätzen (13, 14) in Eingriff bringbar ist.
  4. Befestigungsvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Blattfeder (11) in der Weise abgekantet vorliegt, dass die Blattfeder (11) zwischen dem ersten (13) und zweiten (14) Ansatz kontinuierlich an der Öffnung (15) anliegt.
  5. Befestigungsvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Blattfeder (11) an einem unteren Ende (12) am Gehäuse (6) des Schalters (1) befestigt ist und dass die Blattfeder (11) in der Weise gekantet ist, dass die Blattfeder (11) vom Gehäuse (6) fort weist und mit mindestens zwei Ansätzen (13, 14) ausgebildet ist.
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