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Die
Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung für einen
Schalter in einer Aufnahme, insbesondere einem Armaturenbrett eines
Kraftfahrzeuges, mit zumindest einem federnden, an einem Gehäuse des
Schalters angeordneten Halteelement, das einen Ansatz aufweist,
der mit der Aufnahme in Eingriff bringbar ist.
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Um
die Montage von Anbauteilen, insbesondere Schaltern oder elektrischen
Geräten
in der Serienfertigung zu vereinfachen und zu beschleunigen, wird
vielfach auf ein Verschrauben der Bauteile verzichtet und die entsprechenden
Bauteile mit Steckverbindungen versehen. So ist es insbesondere
in der Automobilindustrie üblich,
die elektrischen Anbauteile des Interieurs des Kraftfahrzeuges mittels Steck-
oder Clipsverbindungen zu befestigen.
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Eine
derartige Befestigungseinrichtung für einen Schalter ist aus der
DE 27 19 194 A1 bekannt. Beschrieben
ist eine Befestigungsvorrichtung für einen Schalter, der in einem
Aufnahmeteil mit zumindest einem federnden, am Schaltergehäuse angeordneten
Halteelement montiert ist, wobei das Halteelement unter Ausnutzung
der Federkraft hinter einen Absatz in einer Begrenzungswand eingerastet wird.
Der Schalter wird darüber
hinaus mittels einer weiteren Feder, die zwischen dem Schalter und
der Aufnahme angeordnet ist, in der Aufnahme fixiert und positioniert.
Die hinter dem Schalter angeordnete Feder dient dabei dazu, den
Toleranzausgleich bei der Fertigung auszugleichen und gleichzeitig
ein sicheres Positionieren in der Aufnahme zu gewährleisten.
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Eine
weitere Befestigungsmöglichkeit
eines Schalters ist in der
DE
37 12 436 C1 beschrieben. Es wird eine Haltevorrichtung
für einen
elektrischen Schalter beschrieben, welche im Wesentlichen aus einem
mit zwei Haltemitteln versehenen Aufnahmeteilen und einem mit zwei
federnd auslenkbaren, jeweils einen Ansatz aufweisenden Befestigungselementen
versehenen Schaltergehäuse
besteht. An das Gehäuse
des Bauteils sind Befestigungselemente in Form von Clipsarmen angeformt,
wobei die Clipsarme mit Ansätzen
versehen sind, die in Ausnehmungen der Aufnahme einrasten. Dazu
sind die Clipsarme beweglich an das Gehäuse angeformt und können mit
ihren Schrägen
an ihren Ansätzen
Toleranzen der Fertigung der Bauteile ausgleichen. Über die
Schrägen
am Ansatz der Clipsarme wird eine Kraft auf gebracht, die das Gehäuse gegen
den Boden der Aufnahme drücken
und das Gehäuse
bzw. den Schalter somit sicher in der Aufnahme positionieren.
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Eine
Befestigungsvorrichtung für
einen Schalter mit einer Aufnahme mit zumindest einem federnden,
an einem Gehäuse
des Schalters angeordneten Halteelement ist in der
US 3,571,548 beschrieben. Das Halteelement
besitzt einen Ansatz, der mit der Aufnahme in Eingriff bringbar
ist, wobei das Halteelement ein aus einem dauerelastischen Werkstoff gebildetes
Federelement ist und das Federelement mindestens einen weiteren
Ansatz aufweist, der mit der Aufnahme in Eingriff bringbar ist,
wobei der Schalter eine Blende aufweist, die gegen eine Öffnung der
Aufnahme anlegbar ist.
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Die
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Befestigungsvorrichtung für einen
Schalter bereit zu stellen, der es ermöglicht, den Schalter schnell
und leicht zu montieren und der darüber hinaus kostengünstig aufgebaut
und am Schalter montierbar ist. Darüber hinaus sollte der Schalter
die Fähigkeit
besitzen, bei einer Demontage oder einem Einführen des Schalters in eine
Aufnahme eine Sicherung vor dem Herausfallen aufzuweisen.
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Die
erfindungsgemäße Aufgabe
wird dadurch gelöst,
dass das Halteelement ein aus einem dauerelastischen Werkstoff gebildetes
Federelement ist, das Federelement mindestens einen weiteren Ansatz
aufweist, der mit der Aufnahme in Eingriff bringbar ist, der Schalter
eine Blende aufweist, die gegen eine Öffnung der Aufnahme anlegbar
ist, das Federelement aus einem Federstahl hergestellt ist und die Form
einer mehrfach abgekanteten Blattfeder aufweist und die Blattfeder
formschlüssig
mit dem Gehäuse
des Schalters verbunden ist. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung
des Halteelementes als Federelement mit einem zweiten Ansatz, ist
nun die Möglichkeit
geschaffen, eine an den Schalter adaptierbare Befestigungsvorrichtung
bereit zu stellen, die eine Sicherung gegen ein Herausfallen des
teilweise demontierten oder bereits bereichsweise eingebauten Schalters
zur Verfügung
stellt. Durch die Verwendung eines mit zwei Ansätzen versehenen Federelementes
ist ein Sicherungs- bzw.
Befestigungselement realisiert, das äußerst kostengünstig herzustellen
ist und das darüber
hinaus sehr leicht an ein Gehäuse
des Schalters anbringbar ist. Durch die Verwendung einer Feder bzw.
eines Federelementes, das auf weitere Vorrichtungen zur Montage
des Schalters verzichtet, ist ein leichtes und schnelles Montieren
des Schalters in ein z. B. Armaturenbrett eines Kraftfahrzeuges
leicht und schnell möglich.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es
zeigt:
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1 eine
dreidimensionale Ansicht auf einen elektrischen Schalter mit seitlich
angeordneten Federelementen,
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2 einen
Schalter in einer dreidimensionalen Ansicht vor der Montage in einer
Aufnahme,
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3 den
Schalter in einer teilweise montierten bzw. demontierten Lage im
geschnitten dargestellten Gehäuse
und
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4 den
Schalter in der montierten Stellung in der Aufnahme, wobei die Aufnahme
geschnitten dargestellt ist.
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In
der 1 ist ein Schaltelement 1 dargestellt,
das einen Drehsteller 2 sowie zwei weitere drehbare Betätigungselemente 3, 4 aufweist.
Der Schalter 1 weist an seiner Oberseite eine Blende 5 auf
und ist unterhalb der Blende 5 mit einem Gehäuse 6 verschlossen.
Das Gehäuse 6 wiederum
ist in dieser Ausführungsform
aus einem Bodenteil 7 sowie der umlaufend geschlossen ausgebildeten
Gehäusewand 8 gebildet.
Das Bodenteil 7 ist mittels Clipverschlüssen mit der Gehäusewand 8 verbunden.
An das Gehäuse 6 sind
seitlich Halteelemente in Form von Blattfedern 11 angebaut.
Hierbei gliedert sich die Blattfeder 11 in im Wesentlichen
drei Bereiche. Der erste Bereich 12 ist nahezu eben ausgeführt und dient
zur Befestigung am Gehäuse 6.
Der oberhalb des Bereichs 12 angeordnete nach außen weisende abgewinkelte
Bereich 13 bildet den ersten Ansatz, der wiederum aus einer
weiteren Abwinkelung der Blattfeder 11 gebildet ist. An
den Ansatz 13 anschließend
besitzt die Blattfeder 11 einen weiteren, länger ausgebildeten
zweiten Ansatz 14, der wiederum nach außen abgewinkelt ausgebildet
ist. Die Form beziehungsweise der Verlauf der abgewinkelten Blattfeder
ist deutlicher in der 2 zu erkennen.
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Wie
in der 2 dargestellt, wird der Schalter 1 in
eine Öffnung 15 einer
Aufnahme 16 eingefügt. Die
Aufnahme 16 kann beispielsweise ein Interieurteil eines
Kraftfahrzeuges wie zum Beispiel das Armaturenbrett oder die Seitenbekleidung
der Türen sein.
Die Blende 5 ist hierbei der Kontur der Aufnahme 16 angewinkelt
angepasst, so dass die Blende bündig
mit der Öffnung 15 der
Aufnahme 16 abschließt.
Die Blende 5 besitzt einen Überstand 17 der in
eine Ausnehmung 18 der Öffnung 15 einfügbar ist. Diese
Ausnehmung 18 ist auch als Phase ausführbar, wobei der Überstand 17 dann
entsprechend mit einer Schräge
versehen ist. Dieser Überstand 17 paßt sich
positions- und lagegenau an die Ausnehmung 18 an, so dass
der Schalter 1 präzise,
das heißt
mit einem gleichmäßig umlaufenden
Spaltmaß oder
sogar ohne Spalt in die Aufnahme 16 einbaubar ist. Die
Ausnehmung 18 bildet lediglich wie auch in der 2 deutlich
zu erkennen, einen geringen Teil der Öffnung 15 und gleichzeitig
in der Höhe
auch nur eine geringe Höhe
in Bezug auf die Dicke der Aufnahme 16. Aus dem Zusammenspiel
von Überstand 17 und
Ausnehmung 18 resultiert jedoch eine präzise Aufnahme des Schalters
in der Aufnahme und darüber
hinaus wie nachfolgend aufgezeigt eine entsprechende Anlagefläche, gegen
die die Kraft der Blattfeder 11 den Schalter 1 in
der Aufnahme 16 fixiert und hält.
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Wie
dargestellt besitzt die Aufnahme 16 in dieser Ausführungsform
keine separaten Öffnungen, mittels
derer die Blattfeder 11 in Richtung der Gehäusewand 8 im
eingebauten Zustand verschiebbar ist, so dass bei einer Demontage
des Schalters 1 lediglich an dem Schalter 1 beziehungsweise
den daraus hervorstehenden Bedienelementen wie Drehsteller 2 oder
drehbaren Betätigungselementen 3, 4 gezogen werden
muß, um
den Schalter aus der Aufnahme 16 herauszuziehen. Die Kraft
die hierbei gegen die Blattfeder 11 aufbringbar ist, ist
sehr viel größer als
die Kraft, die in der herkömmlichen
Betätigungsweise des
Schalters auf die Bedienelemente 2, 3 und 4 auf den
Schalter 1 aufgebracht werden. Eine Fehlbedienung ist somit
ausgeschlossen.
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Wird
nun der Schalter 1 in die Aufnahme 16 eingefügt, so ergibt
sich eine Position, wie sie in der 3 wiedergegeben
ist. Die 3 zeigt hierbei den Bereichsweise
in die Aufnahme 16 eingefügten Schalter 1 und
die Aufnahme 16 in einer geschnittenen Darstellung, so
dass die Funktion der Blattfeder 11 in Bezug auf die Öffnung 15 deutlich
erkennbar wird. Die 3 zeigt gleichzeitig den teilweise
demontierten Zustand des Schalters 1, da der Schalter bei
einem herausziehen ebenfalls über
den ersten Ansatz 13 hinweg gezogen werden muß. Dies
bedingt den erfindungsgemäßen Vorteil,
dass der Schalter 1 bei einer Demontage nicht aus der Aufnahme 16 herausfallen
kann, da der Schalter 1 mittels der Blattfeder 1 und
insbesondere mittels des ersten Ansatzes 13, der sich hinter
der Öffnung 15 verklemmt
gehalten ist. Dieser Vorteil ergibt sich nicht nur bei der Demontage
sondern auch bei einem Unfall, da hier sehr große Kräfte auftreten und der Schalter 1 hierbei
aus der Öffnung 15 der
Aufnahme 16 heraus befördert
werden kann. Dabei greift wiederum der erste Ansatz 13 hinter
die Öffnung 15 der Aufnahme 16 und
verhindert somit, dass Insassen verletzt beziehungsweise der Schalter 1 beschädigt wird.
Die Blattfeder 11 ist hierbei in der Weise abgewinkelt
ausgeführt,
dass die Blattfeder 11 sowie der erste Ansatz 13 und
der zweite Ansatz 14 während der
kompletten Montage beziehungsweise Demontage an der Öffnung 15 anliegen.
Zur vollständigen
Demontage des Schalters 1 ist es notwendig, die Blattfeder 11 im
Bereich des zweiten Ansatzes 14 zusammen zu drücken und
so den ersten Ansatz 13 aus dem Eingriff der Öffnung 15 heraus
zu schieben, um den Schalter 1 vollständig heraus zuziehen. Um die Blattfeder 11 in
die Gehäusewand 8 hineindrücken zu können, besitzt
die Gehäusewand 8 im
Bereich der Blattfeder 11 eine Vertiefung 19.
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Die 4 zeigt
den Schalter 1 in einer vollständig montierten Position. Die
Blende 5 ist mit der Blende 16 bündig und
liegt auf der Aufnehmung 18 der Aufnahmenöffnung 15 auf.
Entgegen dem Überstand 17 der
Blende 5 wirkt nun die formschlüssig anliegende Kante des zweiten
Ansatzes 14 der Blattfeder 11 und bewirkt somit
ein sicheres Positionieren des Schalters 1 in der Öffnung 15 der
Aufnahme 16. Zur leichteren Demontage, ist an der Unterseite 21 der
Aufnahme 16 im Bereich der Öffnung 15 eine weitere
Ausnehmung 22 vorgesehen, die mit der formschlüssigen Kante 20 des
zweiten Ansatzes 14 kooperiert und die De montage erleichtert,
da wie dargestellt die formschlüssige
Kante 20 eine Schräge
aufweist, die gegen die Kante der Ausnehmung 22 anliegt.
Zum Herausziehen des Schalters 1 muß lediglich die Kante 20 über den
Rand der Ausnehmung 22 hinweggleiten. Gleichzeitig dient
diese Schräge 20 als
Toleranzausgleich, für
etwaige Form- oder Toleranzunterschiede.
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Anzumerken
bleibt, dass das hier dargestellte Ausführungsbeispiel lediglich eine
Ausführungsform
der Erfindung wiedergibt, wobei das Wesentliche der Erfindung in
der Ausgestaltung des Federelementes 11 mit mindestens
zwei Ansetzen 13, 14 und der Wahl des Werkstoffes
des Federelementes 11 liegt. Vorzugsweise wird als Federelement
ein Federstahl eingesetzt.