DE102005033109A1 - Leiterplattenanordnung, elektrisches Gerät mit einer Leiterplattenanordnung und Scharnierelement, insbesondere für eine Leiterplattenanordnung - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Leiterplattenanordnung zur Aufnahme von elektrischen und/oder elektronischen Bauteilen (33), welche aus mehreren einzelnen, untereinander elektrisch kontaktierten Leiterplatten (4, 5, 22, 23, 24) besteht. Um eine Leiterplattenanordnung zu schaffen, welche sich einerseits über eine große Länge erstreckt und andererseits einfach aus ihrer Einbauposition herausgezogen werden kann, sind die Leiterplatten (4, 5, 22, 23, 24) durch Scharniere verschwenkbar zueinander verbunden. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein elektrisches Gerät mit einer solchen Leiterplattenanordnung, insbesondere eine Spülmaschine (26) mit einer Sensoreinrichtung zur Überwachung der Sprüharmrotation. Dieses Gerät ist gekennzeichnet durch einen Aufnahmekanal (21) zur Aufnahme der durch Scharniere untereinander verbundenen Leiterplatten (4, 5, 22, 23, 24). Die Erfindung betrifft auch ein Scharnierelement (1), insbesondere für die vorbeschriebene Leiterplattenanordnung und/oder zur Verwendung in elektrischen Geräten. Das Element (1) ist gekennzeichnet durch zwei Scharnierteile (2, 3), die jeweils eine Halteeinrichtung zur Befestigung an dem zu scharnierenden Bauteil (4; 5), ein bogenförmiges Langloch (8) und ein in das bogenförmige Langloch (8) des jeweils anderen Scharnierteils einsetzbares und darin verschwenkbar haltbares Führungselement (10) aufweisen.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Leiterplattenanordnung zur Aufnahme von elektrischen und/oder elektronischen Bauteilen, welche aus mehreren einzelnen, untereinander elektrisch kontaktierten Leiterplatten besteht. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein elektrisches Gerät mit einer solchen Leiterplattenanordnung, insbesondere eine Spülmaschine mit einer Sensoreinrichtung zur Überwachung der Sprüharmrotation. Die Erfindung betrifft außerdem ein Scharnierelement, insbesondere für eine Leiterplattenanordnung.
- Leiterplattenanordnungen zur Aufnahme von elektrischen und/oder elektronischen Bauteilen sind allgemein bekannt.
- Aus der
DE 37 32 451 ist eine Sensoreinrichtung für eine Geschirrspülmaschine bekannt, mit der erfasst werden kann, ob ein Sprüharm während des Spülvorganges eine korrekte Drehbewegung ausführt. Hierfür ist an dem Sprüharm ein Dauermagnet befestigt, der mit einem Reedschalter zusammenwirkt, der an einer Gehäuseaußenseite des Spülraumes befestigt ist. Bei jedem Durchlaufen des Dauermagneten benachbart zu dem Reedschalter wird ein Signal erzeugt, das die Drehbewegung des Sprüharmes anzeigt. Gerade bei Spülmaschinen für den medizinischen Bereich ist eine solche Erfassung des Spülvorganges notwendig. Bei einem solchen Gerät werden als Spülgutträger Einsatzwagen verwendet, die für den jeweiligen Anwendungszweck bzw. das aufzunehmende Spülgut angepasst sind. Dabei können zur Spülflüssigkeitsverteilung an den Einsatzwagen rotierende Sprüharme in unterschiedlicher Anzahl und Höhe angeordnet sein. Außerdem kann im Gerät je ein oberer und unterer Maschinensprüharm fest installiert sein. Deshalb muss über die gesamte Länge des Spülraumes die Drehung der einzelnen Sprüharme erfasst werden und es entsteht das Erfordernis, dass für eine solche Sensoreinrichtung beispielsweise Hallsensoren und die notwendigen Komponenten zur Signalaufbereitung auf einer Länge von ca. einem Meter angeordnet werden müssen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die gesamte Sensoreinrichtung im Fehlerfall nach oben aus dem Gerät herausgenommen werden kann, weil die Spülmaschinen aufgrund ihrer Größe oder Einbausituation weder verschoben werden können noch von der Seite oder von hinten zugänglich sind. Da entsprechende Leiterplatten nur schwer und kostenintensiv herzustellen und außerdem schlecht auszutauschen sind, wenn die Raumhöhe das Herausziehen nach oben nicht zulässt, muss hier Abhilfe geschaffen werden. - Es ist bekannt, Leiterplatten über flexible Kabel durch Verlöten oder mittels Steckverbindungen zu kontaktieren. Solche Verbindungen können jedoch beim Herausziehen der gesamten Anordnung beschädigt oder gar gelöst werden.
- Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Leiterplattenanordnung der eingangs genannten Art zu schaffen, welche sich einerseits über eine große Länge erstreckt und andererseits einfach und ohne Beschädigung aus ihrer Einbauposition herausgezogen werden kann. Es ist außerdem Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein elektrisches Gerät mit einer solchen Leiterplattenordnung zu schaffen. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Erfindung, ein Scharnierelement zu offenbaren, welches insbesondere zur Verbindung der Leiterplatten einer solchen Leiterplattenanordnung geeignet ist.
- Diese Aufgabe wird durch entsprechende Gegenstände mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche gelöst.
- Erfindungsgemäß umfasst die Leiterplattenanordnung mehrere einzelne, untereinander elektrisch kontaktierte Leiterplatten, welche durch Scharniere verschwenkbar zueinander verbunden sind. Dabei ist es zweckmäßig und einfach handhabbar, wenn die Leiterplatten an ihren verbundenen Stirnseiten durch zwei Scharnierelemente miteinander verbunden sind und mittig ein flexibles Flachbandkabel angeordnet ist.
- Das elektrische Gerät umfasst erfindungsgemäß einen Aufnahmekanal zur Aufnahme der durch Scharniere untereinander verbundenen Leiterplatten. Hierdurch ist die Leiterplattenanordnung sicher gehalten und vor Beschädigungen geschützt, außerdem wird beim Herausziehen das Verhaken mit anderen Bauteilen verhindert. In einer vorteilhaften Ausführungsform ist der Aufnahmekanal an einem Maschinenrahmen und relativ zu diesem verschwenkbar angeordnet. Hierdurch wird das Herausziehen der Leiterplattenanordnung erleichtert. Damit Kabel zur Verbindung der Leiterplattenanordnung mit weiteren elektrischen oder elektronischen Bauteilen des Geräts nicht gelöst werden müssen oder wenigstens einfach zu lösen sind, ist es sinnvoll, diese an der obersten Leiterplatte anzuordnen. In einer vorteilhaften Ausführungsform werden die Leiterplatten im Aufnahmekanal dadurch festgelegt, dass die Breite der Scharnierteile etwa der Breite des Aufnahmekanals in einer Ausdehnungsrichtung senkrecht zur Auszugsrichtung entspricht und/oder dass die Breite der Leiterplatten etwa der Breite des Aufnahmekanals in der anderen Ausdehnungsrichtung senkrecht zur Auszugsrichtung entspricht. Insbesondere bei der Verwendung der Leiterplattenanordnung in einer Sensoreinrichtung, in der die Signalstärke abhängig vom Abstand des Sensors zum überwachten Bauteil ist, müssen die Sensoren definierte Positionen einnehmen und dadurch einheitliche, auswertbare Signale abgeben. Dies wird durch ihre exakte Positionierung mittels der Scharnierteile erreicht.
- Erfindungsgemäß umfasst das Scharnierelement zwei Scharnierteile, die jeweils eine Halteeinrichtung zur Befestigung an dem zu scharnierenden Bauteil, ein bogenförmiges Langloch und ein in das bogenförmige Langloch des jeweils anderen Scharnierteils einsetzbares und darin verschwenkbar haltbares Führungselement aufweisen. Ein solches Scharnierelement ist einfach aufgebaut und vorteilhaft im Handling, weil die beiden Scharnierteile zunächst an dem zu scharnierenden Bauteil befestigt werden können und erst nachträglich zu einem Scharnierelement zusammengesetzt werden können. Außerdem ergibt sich eine besonders exakte Führung der Scharnierteile aneinander, die eine kombinierte Dreh- und Schiebebewegung ermöglichen. Zusätzlich ist wegen der Verwendung von Langlöchern als Führung auch die Scharnierung von dicken Bauteilen und hier speziell von bestückten Leiterplatten möglich. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung erstreckt sich die durch das bogenförmige Langloch aufgespannte Ebene senkrecht zur Ebene des zu scharnierenden Bauteils. Dadurch können die Leiterplatten wahlweise in eine gemeinsame Ebene aufgespannt werden und bei Bedarf zusammengefaltet werden. Damit ein versehentliches Lösen der beiden Scharnierteile voneinander vermieden wird, ist das Führungselement vorzugsweise jeweils hakenförmig ausgebildet und umgreift einen Rand des Langlochs. Um außerdem sicherzustellen, dass sich ein Haken weder im ausgestreckten noch im zusammengefalteten Zustand der Leiterplatten aus dem Langloch löst, erstreckt sich der Haken des Führungselements in Richtung der Halteeinrichtung.
- Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist an dem Langloch in einem mittigen Bereich eine Aussparung vorgesehen, in die eine Nase an dem Führungselement eingreift. Die Fixierung des Führungselements auf diese Weise ermöglicht zumindest für einen gewissen Schwenkbereich eine Zentrierung und exakte Positionierung der beiden Scharnierteile zueinander. Ab einem gewissen Drehwinkel gelangt dann die Nase mit der Einsparung außer Eingriff, so dass zusätzlich zu der Drehbewegung auch ein Verschieben des Führungselementes innerhalb des Langlochs möglich wird.
- Eine kostengünstige Herstellung des Scharnierelements wird durch die Verwendung von zwei identischen Scharnierteilen zur Bildung eines Scharnierelements erreicht. Um eine möglichst flexible Handhabung der Leiterplatten zu ermöglichen, sind die Scharnierteile vorzugsweise annähernd um 360° relativ zueinander verschwenkbar. Zur einfachen Montage des Scharnierelements ist die Halteeinrichtung als Steg mit mindestens einem Rastzapfen zum Einsetzen in Bohrungen des zu scharnierenden Bauteils ausgebildet. Dadurch lassen sich die Scharnierteile auf einfache Weise mit einer Leiterplatte verrasten.
- Die Erfindungen werden nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Ansicht zweier erfindungsgemäßer Scharnierelemente1 an zwei Leiterplatten4 und5 im montierten Zustand; -
2 eine perspektivische Ansicht der Ausgestaltung der1 mit aufgeklappten Leiterplatten4 und5 ; -
3 die beiden Scharnierteile2 und3 eines Scharnierelements1 in Fügeposition; -
4 eine perspektivische Ansicht der Ausgestaltung der1 mit montierter Leiterbahn17 ; -
5a , b den Maschinenrahmen einer Spülmaschine mit Sensoreinrichtung -
6 eine Detailansicht der Sensoreinrichtung; -
7 und8 mehrere Ansichten miteinander verbundener Leiterplatten einer Sensoreinrichtung im aufgeklappten und im zusammengefalteten Zustand. - Ein in
1 dargestelltes Scharnierelement1 umfasst ein erstes Scharnierteil2 und ein zweites Scharnierteil3 , die beide aus Kunststoff hergestellt sind und zur Verbindung zweier Leiterplatten4 und5 dienen. Hierfür besitzen die beiden Scharnierteile2 und3 jeweils als Halteeinrichtung einen Steg6 , der über Rast- oder Klemmelemente mit der jeweiligen Leiterplatte4 bzw.5 verbindbar ist. - Wie in
2 zu sehen ist, durchgreift jedes Scharnierteil2 bzw.3 mit zwei Rastzapfen7 die Leiterplatten4 und5 . Die Rastzapfen7 weisen mittig einen Schlitz11 auf (siehe auch3 ), so sie eine gewisse Rückstellkraft besitzt und über einen pilzkopfartigen Abschnitt12 mit einer in den Zeichnungen nicht sichtbaren Bohrung in der Leiterplatte4 bzw.5 verrastbar sind. - Die in
3 dargestellten Scharnierteile2 und3 umfassen ein bogenförmiges Langloch8 , das auf der zu dem Steg abgewandten Seite einen bogenförmigen Rand9 aufweist. In das bogenförmige Langloch8 greift ein Führungselement10 ein, so dass die Scharnierteile2 und3 zueinander verschwenkbar sind. Das Führungselement10 umfasst einen im Wesentlichen zylindrischen Abschnitt13 , der in dem Langloch8 des benachbarten Scharnierteiles2 bzw.3 geführt wird. An diesem zylindrischen Abschnitt13 ist eine Nase14 ausgebildet, die in eine Aussparung15 an dem Langloch8 eingreift. Durch das Einrasten der Nase14 in die Aussparung13 ist das Führungselement lagefixiert in dem Langloch8 gehalten, sobald die Leiterplatten4 und5 in einer gestreckten Position sind, so wie dies in2 dargestellt ist. Durch die Nase14 und die Aussparung15 ist zudem eine Drehachse gebildet, wenn die Leiterplatten4 und5 aus dieser gestreckten Position nur geringfügig gedreht werden. Erst bei einem weiteren Drehen und Verschieben der Leiterplatten4 und5 relativ zueinander gelangt die Nase14 außer Eingriff mit der Aussparung15 und der zylindrische Abschnitt13 kann dann durch ein weiteres Verschwenken einerseits gedreht und andererseits entlang dem Langloch8 verschoben werden, wobei auch hier durch die formschlüssige Aufnahme des zylindrischen Abschnitts13 eine definierte Schwenkbewegung gewährleistet wird. Um ein unbeabsichtigtes Lösen des ersten Scharnierteiles von dem zweiten Scharnierteil zu vermeiden, ist an dem Führungselement10 ein Haken16 ausgebildet, der den bogenförmigen Rand9 benachbart zu dem Langloch8 teilweise umgreift (siehe2 ). Dadurch wird eine axiale Bewegung zu einer Drehachse der beiden Scharnierteile und zueinander verhindert. Der Haken16 zeigt in Richtung des Stegs6 . - Die Scharnierteile
2 und3 sind identisch ausgebildet, so dass für die Herstellung des Scharnierelements nur zwei baugleiche Teile aneinander montiert werden müssen.3 zeigt die Scharnierteile2 und3 in der Fügeposition, in der sie zu dem Scharnierelement zusammengesetzt werden können. Hierzu werden die beiden Scharnierteile2 und3 so ausgerichtet, dass jeweils der Haken16 des einen Scharnierelements in das Langloch8 des anderen Scharnierelements eingeführt werden kann. Durch anschließendes Verdrehen der beiden Elemente2 und3 in einen anderen Winkel tritt die weiter oben beschriebene Sicherung gegen unbeabsichtigtes Lösen ein. - In
5 sind zwei Leiterplatten4 und5 aufeinander gefaltet. Zur elektrischen Verbindung der Leiterplatten4 und5 ist ein Flachbandkabel17 vorgesehen, das mittig zwischen zwei Scharnierelementen1 verlegt ist. Die Scharnierelemente1 sind randseitig an einer Stirnseite18 der Leiterplatten4 und5 befestigt. - Mit Bezug auf die
5 bis8 wird nachfolgend eine Spülmaschine26 mit einer Sensoreinrichtung zur Überwachung der Sprüharmrotation beschrieben, bei der die Sensoren und Bauelemente zur Signalaufbereitung auf mehreren Leiterplatten aufgebracht sind und die vorbeschriebenen Scharnierelemente zur Verbindung dieser Leiterplatten eingesetzt werden. - Die Sensoreinrichtung ist in einem in den
5a und5b gezeigten Gehäuse angeordnet, das leistenförmig ausgebildet ist und einen Aufnahmekanal21 für Leiterplatten22 bis24 (siehe7 und8 ) bildet. Der Aufnahmekanal21 ist an einem Maschinenrahmen25 der Spülmaschine26 montiert, wobei er von einer mittigen Position (5a ), in der er sich über die Höhe eines Spülraumes27 (siehe6 ) erstreckt, in eine verschwenkte Position (5b ) bewegbar ist. Hierfür sind Gelenkarme28 und29 an dem Maschinenrahmen25 und dem Kanal21 befestigt. In der verschwenkten Position (5b ) können die Leiterplatten22 bis24 einer Sensoreinrichtung aus dem Aufnahmekanal21 nach oben herausgezogen werden. - In
7 ist die Sensoreinrichtung im Detail dargestellt, wobei der Aufnahmekanal21 benachbart zu einem Spülraum27 angeordnet ist. In dem Spülraum27 ist eine Zuleitung28 vorgesehen, über die mehrere Sprüharme29 und30 mit einem Fluid versorgt werden können. Die Sprüharme29 und30 erstrecken sich im Wesentlichen über die Höhe des Spülraumes27 , der etwa die Höhe des Aufnahmekanals21 besitzt. Jeder Sprüharm29 und30 trägt an seiner Außenseite einen Magneten31 , damit eine korrekte Drehbewegung der Sprüharme29 ,30 bzw. ein Verklemmen erfasst werden kann. An dem Maschinenrahmen25 ist in dem Aufnahmekanal21 eine Anordnung aus mehreren Leiterplatten22 bis24 eingefügt, die über Scharnierelemente32 miteinander verbunden sind. Die Leiterplatten22 bis24 sind in der entfalteten Position, wobei die Scharnierelemente32 aufgrund ihrer Breite, die der Breite des Aufnahmekanals21 entspricht, für eine exakte Positionierung innerhalb des Aufnahmekanals21 und damit für einen definierten Abstand zu den vorbei drehenden Magneten31 sorgen. Eine weitere Festlegung der Leiterplatten22 bis24 in dem Aufnahmekanal21 kann dadurch erfolgen, dass die Plattenbreite der Kanalbreite in dieser Richtung entspricht. An den Leiterplatten22 bis24 sind Hallsensoren33 vorgesehen, die jeweils in einer Höhe angeordnet sind, in der sie benachbart zu einem Magneten31 eines Sprüharmes liegen. Über die Hallsensoren33 kann in an sich bekannter Weise die Bewegung des Sprüharmes29 bzw.30 erfasst werden. - In
7 ist die Leiste aus Leiterplatten22 bis24 im gestreckten Zustand gezeigt, so wie sie in dem Kanal21 eingefügt ist. Die Leiterplatten22 bis24 sind über Flachbandkabel (hier nicht dargestellt) elektrisch miteinander kontaktiert, wie dies in4 gezeigt ist. - Für eine Demontage kann der Aufnahmekanal
21 verschwenkt werden, so dass nach Entfernen des Deckels34 (siehe6 ) die Leiterplattenanordnung von oben zugänglich ist. Auch an der obersten Leiterplatte22 sind an ihrem freien Ende Scharnierteile35 angeordnet. An diesen kann die gesamte, zusammenhängende Anordnung aus dem Kanal21 herausgezogen werden, wobei die Scharnierelemente33 für eine Führung sorgen. Da nach oben der Raum begrenzt ist, meist durch eine Decke oder andere Bauteile, kann jede Leiterplatte22 bis24 , die aus dem Kanal21 herausgezogen ist, anschließend um die Scharnierelemente verschwenkt werden. Im herausgezogenen Zustand können die Leiterplatten22 bis24 aufeinander gefaltet werden, wie dies in den8 gezeigt ist. Durch die Scharnierelemente33 und35 wird ein unmittelbarer Kontakt der Leiterplatten22 bis24 vermieden, um dort aufgebrachte Baugruppen nicht zu beschädigen. Im gefalteten Zustand sind die Führungselemente36 in dem Langloch37 verschoben und randseitig angeordnet, um auch im Endbereich zweier Leiterplatten einen gewissen Abstand bereitzustellen.
Claims (15)
- Leiterplattenanordnung zur Aufnahme von elektrischen und/oder elektronischen Bauteilen (
33 ), welche aus mehreren einzelnen, untereinander elektrisch kontaktierten Leiterplatten (4 ,5 ,22 ,23 ,24 ) besteht, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatten (4 ,5 ,22 ,23 ,24 ) durch Scharniere verschwenkbar zueinander verbunden sind. - Leiterplattenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatten (
4 ,5 ,22 ,23 ,24 ) an ihren Stirnseiten (18 ) jeweils durch zwei Scharnierelemente (1 ,32 ) miteinander verbunden sind und dass mittig ein flexibles Flachbandkabel (17 ) angeordnet ist. - Elektrisches Gerät mit einer Leiterplattenanordnung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, insbesondere Spülmaschine (
26 ) mit einer Sensoreinrichtung zur Überwachung der Sprüharmrotation, gekennzeichnet durch einen Aufnahmekanal (21 ) zur Aufnahme der durch Scharniere untereinander verbundenen Leiterplatten (4 ,5 ,22 ,23 ,24 ). - Elektrisches Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmekanal (
21 ) an einem Maschinenrahmen (25 ) und relativ zu diesem verschwenkbar angeordnet ist - Elektrisches Gerät nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kabel zur Verbindung der Leiterplattenanordnung mit weiteren elektrischen oder elektronischen Bauteilen des Geräts an der obersten Leiterplatte (
22 ) angeordnet ist. - Elektrisches Gerät nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der Scharnierteile etwa der Breite des Aufnahmekanals (
21 ) in einer Ausdehnungsrichtung senkrecht zur Auszugsrichtung entspricht und somit die Scharnierteile die Position der Leiterplatten (22 ,23 ,24 ) im Aufnahmekanal (21 ) bezüglich dieser Richtung festlegen. - Elektrisches Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der Leiterplatten etwa der Breite des Aufnahmekanals (
21 ) in der anderen Ausdehnungsrichtung senkrecht zur Auszugsrichtung entspricht und somit die Leiterplatten (22 ,23 ,24 ) selbst ihre Position im Aufnahmekanal (21 ) bezüglich dieser Richtung festlegen. - Scharnierelement (
1 ), insbesondere für eine Leiterplattenanordnung nach einem der Ansprüche 1 oder 2 und/oder zur Verwendung in elektrischen Geräten nach einem der Ansprüche 3 bis 7, gekennzeichnet durch zwei Scharnierteile (2 ,3 ), die jeweils • eine Halteeinrichtung zur Befestigung an dem zu scharnierenden Bauteil (4 ;5 ); • ein bogenförmiges Langloch (8 ); und • ein in das bogenförmige Langloch (8 ) des jeweils anderen Scharnierteils einsetzbares und darin verschwenkbar haltbares Führungselement (10 ) aufweisen. - Scharnierelement (
1 ) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die durch das bogenförmige Langloch (8 ) aufgespannte Ebene sich senkrecht zur Ebene des zu scharnierenden Bauteils (4 ;5 ) erstreckt. - Scharnierelement (
1 ) nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (10 ) jeweils hakenförmig ausgebildet ist und einen Rand (9 ) des Langlochs (8 ) umgreift. - Scharnierelement (
1 ) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Haken (13 ) des Führungselements (10 ) in Richtung der Halteeinrichtung erstreckt. - Scharnierelement (
1 ) nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Langloch (8 ) in einem mittigen Bereich eine Aussparung (15 ) vorgesehen ist, in die eine Nase (14 ) am Führungselement (10 ) zur Bildung einer Drehachse eingreift. - Scharnierelement (
1 ) nach mindestens einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Scharnierteile (2 ,3 ) identisch ausgebildet sind. - Scharnierelement (
1 ) nach mindestens einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Scharnierteile (2 ,3 ) annähernd um 360° relativ zueinander verschwenkbar sind. - Scharnierelement nach mindestens einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung als Steg (
6 ) mit mindestens einem Rastzapfen (7 ) zum Einsetzen in Bohrungen des zu scharnierenden Bauteils (4 ,5 ) ausgebildet ist.
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