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DE102005032958A1 - Verfahren zum Betreiben einer Hausanlage und Hausanlage - Google Patents

Verfahren zum Betreiben einer Hausanlage und Hausanlage Download PDF

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DE102005032958A1
DE102005032958A1 DE200510032958 DE102005032958A DE102005032958A1 DE 102005032958 A1 DE102005032958 A1 DE 102005032958A1 DE 200510032958 DE200510032958 DE 200510032958 DE 102005032958 A DE102005032958 A DE 102005032958A DE 102005032958 A1 DE102005032958 A1 DE 102005032958A1
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Germany
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station
signal
call
stations
transmission device
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DE200510032958
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Bernd Bayer
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S Siedle and Soehne Telefon und Telegrafenwerke OHG
S Siedle and Sohne
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S Siedle and Soehne Telefon und Telegrafenwerke OHG
S Siedle and Sohne
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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M11/00Telephonic communication systems specially adapted for combination with other electrical systems
    • H04M11/02Telephonic communication systems specially adapted for combination with other electrical systems with bell or annunciator systems
    • H04M11/025Door telephones

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Interconnected Communication Systems, Intercoms, And Interphones (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Hausanlage mit einer ersten Station, einer zweiten Station, einer dritten Station und einer Signalübertragungseinrichtung, mit der alle drei Stationen in Verbindung stehen. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß eine dem Austausch vorbestimmter Signale zwischen der ersten und der zweiten Station dienende und die Signalübertragungseinrichtung einbeziehende Verbindung zwischen der ersten und der zweiten Station, ansprechend auf ein Annehmen eines Rufes an der dritten Station, getrennt wird. DOLLAR A Ferner schafft die Erfindung auch eine Hausanlage, die insbesondere nach dem genannten Verfahren betrieben wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Hausanlage, mit einer ersten Station, einer zweiten Station, einer dritten Station und einer Signalübertragungseinrichtung, mit der alle drei Stationen in Verbindung stehen.
  • Unter einer Hausanlage, die manchmal auch als Türanlage oder als Klingelanlage bezeichnet wird, wird dabei insbesondere eine Gegensprechanlage mit oder ohne Bildübertragung verstanden.
  • Da die Signalübertragungseinrichtung mit allen drei Stationen in Verbindung steht, verbindet sie jede der drei Stationen mit den beiden anderen. Um Mißbrauch sowie unbeabsichtigte Beeinträchtigungen auszuschließen, ist es erforderlich, den Signalaustausch zwischen zwei der drei Stationen davor zu schützen, daß von der dritten Station aus Signa le „abgezweigt" oder manipuliert werden. Mit anderen Worten ist so etwas wie eine „Mithörsperre" oder „Mitsehsperre" vonnöten.
  • Das eingangs genannte Verfahren zum Betreiben einer Hausanlage ist beispielsweise aus der DE 196 44 735 A1 bekannt. Dabei wird eine Mithörsperre dadurch realisiert, daß eine dem Austausch von Audio- oder Videosignalen zwischen einer die erste Station bildenden Türstation und einer die zweite Station bildenden Wohnungsstation dienende und die als Bus ausgeführte Signalübertragungseinrichtung einbeziehende Verbindung zwischen der Türstation und der Wohnungsstation ansprechend auf den Empfang eines Rufes getrennt wird.
  • Mit anderen Worten wird beispielsweise eine bestehende Sprechverbindung getrennt, sobald nur versucht wird, eine andere Sprechverbindung aufzubauen. Die Trennung erfolgt mithin auch dann, wenn die neue Sprechverbindung letztendlich gar nicht zustande kommt.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das Verfahren der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß ein unnötiges Trennen einer bestehenden Verbindung vermieden wird.
  • Erfindungsgemäß wird die gestellte Aufgabe dadurch gelöst, daß eine dem Austausch vorbestimmter Signale zwischen der ersten und der zweiten Station dienende und die Signalübertragungseinrichtung einbeziehende Verbindung zwischen der ersten und der zweiten Station ansprechend auf ein Annehmen eines Rufes an der dritten Station getrennt wird.
  • Mit anderen Worten erfolgt die Trennung einer bestehenden Verbindung nur dann, wenn tatsächlich eine andere Verbindung zustande kommt, und nicht etwa nur bei Anforderung derselben durch Ruf einer anderen Station.
  • Dadurch ist jedes unnötige Trennen einer bestehenden Verbindung vermieden.
  • Aus der DE 29 46 177 C3 ist ein Verfahren zum Betreiben einer Hausanlage bekannt, bei der das Annehmen eines Rufes durch Abgeben eines entsprechenden Signales quittiert wird. Dieses Quittiersignal wird aber nicht zum Trennen einer vorher bereits bestehenden Verbindung verwendet, sondern nur als Hinweis darauf, daß der betreffende Kommunikationsweg belegt ist. Das Trennen einer bestehenden Verbindung ist demgegenüber gar nicht vorgesehen.
  • Wie bereits oben angedeutet, dient die Erfindung insbesondere zum Realisieren einer „Mithörsperre" und/oder „Mitsehsperre". Daher ist es erfindungsgemäß auch bevorzugt, daß die vorbestimmten Signale Audio- und/oder Videosignale sind.
  • Das Rufen der dritten Station kann erfindungsgemäß prinzipiell auf beliebige Weise erfolgen. Um aber den Aufwand möglichst gering zu halten, ist es erfindungsgemäß bevorzugt, daß zum Rufen der dritten Station ein Rufsignal dient, das über die Signalübertragungseinrichtung an die dritte Station übertragen wird.
  • Angesichts der Tatsache, daß die Signalübertragungseinrichtung mit allen drei Stationen verbunden ist, muß das Rufsignal individualisiert werden, wenn nicht immer alle Stationen gerufen werden sollen.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist daher vorgesehen, daß das Rufsignal codiert ist und von einer dem Rufsignal nicht zugeordneten Station ignoriert wird.
  • Weiter bevorzugt ist es erfindungsgemäß vorgesehen, daß die dritte Station ansprechend auf das Annehmen des Rufes ein Annahmesignal an die Signalübertragungseinrichtung abgibt, das die Trennung der dem Austausch der vorbestimmten Signale zwischen der ersten und der zweiten Station dienenden Verbindung bewirkt.
  • Es wird also wiederum die Signalübertragungseinrichtung zur Übertragung verwendet.
  • Dabei ist es vorteilhafterweise vorgesehen, daß die erste und/oder die zweite Station ansprechend auf das Annahmesignal die dem Austausch der vorbestimmten Signale zwischen der ersten und der zweiten Station dienende Verbindung trennt/trennen.
  • Besonders hohe Sicherheit wird selbstverständlich dann erreicht, wenn beide Stationen die Trennung vornehmen.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß das Trennen der dem Austausch der vorbestimmten Signale zwischen der ersten und der zweiten Station dienenden Verbindung eine vorbestimmte Zeitspanne vorher an der ersten und/oder zweiten Station angezeigt wird.
  • Dadurch erhalten beispielsweise zwei an den beiden Stationen miteinander kommunizierende Benutzer einen Hinweis auf die bevorstehende Trennung, so daß die Trennung nicht völlig überraschend kommt.
  • Die vorbestimmte Zeitspanne beträgt erfindungsgemäß bevorzugt 0,5 bis 2 s.
  • Die Trennung kann auf beliebige Weise angezeigt werden. Erfindungsgemäß bevorzugt erfolgt jedoch das Anzeigen des Trennens durch ein akustisches Signal.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es bevorzugt vorgesehen, daß ansprechend auf das Trennen der dem Austausch der vorbestimmten Signale zwischen der ersten und der zweiten Station dienenden Verbindung ein Freigabesignal an die Signalübertragungseinrichtung gegeben wird.
  • Es wird also wiederum die Signalübertragungseinrichtung verwendet. Dabei kann das Freigabesignal von der ersten und/oder von der zweiten Station erzeugt werden.
  • Weiter bevorzugt ist vorgesehen, daß ansprechend auf das Freigabesignal eine dem Austausch vorbestimmter Signale zwischen der rufenden und der dritten Station dienende und die Signalübertragungseinrichtung einbeziehende Verbindung zwischen der rufenden und der dritten Station hergestellt wird.
  • Mit anderen Worten wird nun die Signalübertragungseinrichtung zur Übertragung von Signalen zwischen der rufenden und der dritten Station verwendet, wohingegen sie vorher zur Übertragung von Signalen zwischen der ersten und der zweiten Station verwendet worden ist.
  • Neben dem oben im einzelnen beschriebenen Verfahren schafft die Erfindung auch eine Hausanlage, die insbesondere nach dem genannten Verfahren betrieben werden kann.
  • Mit anderen Worten schafft die Erfindung eine Hausanlage mit einer ersten Station, einer zweiten Station, einer dritten Station, einer Signalübertragungseinrichtung, mit der alle drei Stationen in Verbindung stehen, und mit einer Einrichtung zum Trennen einer dem Austausch vorbestimmter Signale zwischen der ersten und der zweiten Station dienenden und die Signalübertragungseinrichtung einbeziehenden Verbindung zwischen der ersten und der zweiten Station.
  • Dabei ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Trenneinrichtung auf das Annehmen eines Rufes an der dritten Station anspricht.
  • Bevorzugt handelt es sich bei den vorbestimmten Signalen um Audio- und/oder Videosignale.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Hausanlage mit einer Einrichtung zum Erzeugen eines Rufsignals und Abgeben des Rufsignals an die Signalübertragungseinrichtung versehen.
  • Bevorzugt weist sie dazu noch eine Einrichtung zum Codieren des Rufsignals auf.
  • Um ein individuelles Rufen der Stationen zu ermöglichen, weist erfindungsgemäß bevorzugt jede rufbare Station eine Einrichtung zum Bewerten eines empfangenen Signals dahingehend auf, ob es ein der Station zugeordnetes Rufsignal ist.
  • Weiter bevorzugt weist die dritte Station eine auf das Annehmen eines Rufes ansprechende Einrichtung zum Erzeugen eines Annahmesignals auf, auf das die Trenneinrichtung anspricht.
  • Vorteilhafterweise ist es erfindungsgemäß vorgesehen, daß die erste und/oder die zweite Station eine Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen einer bevorstehenden Trennung der dem Austausch der vorbestimmten Signale zwischen der ersten und der zweiten Station dienenden Verbindung aufweist/aufweisen, wobei die Anzeigeeinrichtung dazu ausgelegt ist, um eine vorbestimmte Zeitspanne eher auf das Annahmesignal anzusprechen als die Trenneinrichtung.
  • Die vorbestimmte Zeitspanne beträgt bevorzugt 0,5 bis 2 s.
  • Weiter bevorzugt ist die Anzeigeeinrichtung dazu ausgelegt, akustische Signale zu erzeugen.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen eine auf das Trennen der dem Austausch der vorbestimmten Signale zwischen der ersten und der zweiten Station dienenden Verbindung ansprechende Einrichtung zum Erzeugen eines Freigabesignals und Abgeben des Freigabesignals an die Signalübertragungseinrichtung.
  • Ferner ist erfindungsgemäß bevorzugt vorgesehen eine auf das Freigabesignal ansprechende Einrichtung zum Herstellen einer dem Austausch von vorbestimmten Signalen zwischen der rufenden und der dritten Station dienenden und die Signalübertragungseinrichtung einschließenden Verbindung zwischen der rufenden und der dritten Station.
  • Die Signalübertragungseinrichtung kann im Prinzip beliebig ausgestaltet sein, sofern sie nur mit allen drei Stationen in Verbindung steht.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt handelt es sich jedoch bei der Signalübertragungseinrichtung um einen Bus, weiter bevorzugt um einen Zwei-Draht-Bus.
  • Im folgenden ist die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung mit weiteren Einzelheiten näher erläutert.
  • Dabei zeigt
  • die einzige Figur schematisch eine Hausanlage nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Zu der in der Zeichnung dargestellten Hausanlage gehören zwei Türstationen 100 und 200 sowie zwei Wohnungsstationen 300 und 400. Eine solche Anlage kann beispiels- weise im Falle eines Hauses mit zwei Eingängen und zwei Wohnungen verwendet werden, wobei beide Wohnungen über beide Eingänge zugänglich sind. Die beiden Türstationen 100 und 200 sowie die beiden Wohnungsstationen 300 und 400 sind alle an einen gemeinsamen Zwei-Draht-Bus 500 angeschlossen. Die Türstation 100 verfügt über zwei Ruftasten 102 und 104, einen Codesender 106 und eine Sprechschaltung 108. Ebenso verfügt die Türstation 200 über zwei Ruftasten 202 und 204, einen Codesender 206 und eine Sprechschaltung 208.
  • Bei den Sprechschaltungen 108, 208 handelt es sich um sogenannte Freisprechanlagen mit jeweils einem Mikrophon und einem Lautsprecher.
  • Die Wohnungsstation 300 verfügt über eine Prozessoreinheit 302, einen Codeempfänger 304, einen Speicher 306, eine Sprechschaltung 308 und einen Lautsprecher 310. Ebenso verfügt die Wohnungsstation 400 über eine Prozessoreinheit 402, einen Codeempfänger 404, einen Speicher 406, eine Sprechschaltung 408 und einen Lautsprecher 410.
  • Die Ruftasten 102 und 202 sind der Wohnungsstation 300 zugeordnet, während die Ruftasten 104 und 404 der Wohnungsstation 400 zugeordnet sind.
  • Die Codeempfänger 304 und 404 lesen alle Signale auf dem Bus 500 mit, decodieren sie und geben sie an die Prozessoreinheit 302, 402 weiter. In den Speichern 306 und 406 werden jeweils der Zustand des Busses gespeichert. Die Sprechschaltungen 108, 208, 308, 408 dienen jeweils dazu, eine Sprechverbindung herzustellen und damit Sprachkommunikation zu ermöglichen.
  • Durch das Mitlesen aller Signale auf dem Bus 500 sind die Wohnungsstationen 300 und 400 jeweils über den aktuellen Zustand des Sprechweges auf dem Bus 500 informiert. Signale, die für die jeweilige Wohnungsstation bestimmt sind, werden von dem Codeempfänger 304, 404 an die zugehörige zentrale Prozessoreinheit 302, 402 weitergegeben und von dieser verarbeitet.
  • Wird beispielsweise die Ruftaste 102 an der Türstation 100 betätigt, so sendet sie über den Codesender 106 ein codiertes Rufsignal an den Bus 500. Dies signalisiert der Wohnungsstation 300 den Ruf bzw. den Verbindungswunsch. Daraufhin wird in der Wohnungsstation 300 der Lautsprecher 310 aktiviert. Es erschallt ein Rufton.
  • Zwar empfängt auch die Wohnungsstation 400 das von der Türstation 100 ausgesendete Rufsignal. Dieses wird jedoch von dem Codeempfänger 404 nicht als der Wohnungsstation 400 zugeordnet erkannt. Die Wohnungsstation 400 wird das genannte Rufsignal daher ignorieren und keinen Rufton an dem Lautsprecher 410 auslösen.
  • Wird nun an der Wohnungsstation 300 der Ruf von der Türstation 100 angenommen, beispielsweise durch Abnehmen eines (nicht gezeigten) Hörers, so wird ein Annahmesignal von der Prozessoreinheit 302 an den Bus 500 gesendet. Unmittelbar nach dem Versenden des Annahmesignals (beispielsweise 0,5 s später) wird die Sprechschaltung 308 an den Bus 500 angeschaltet. Da auch die Sprechschaltung 108 der Türstation 100 an den Bus 500 angeschaltet wird, ist nun eine Kommunikation zwischen der Wohnungsstation 300 und der Türstation 100 möglich.
  • Wird nun während des Bestehens der Sprechverbindung zwischen der Wohnungsstation 300 und der Türstation 100 (und sei es nur, weil nach Beenden des Gesprächs vergessen worden ist, an der Wohnungsstation 300 den Hörer wieder aufzulegen) durch Betätigen der Ruftaste 204 an der Türstation 200 die Wohnungsstation 400 gerufen, so wird dies mittels des Codeempfängers 404 als Verbindungswunsch erkannt. Daraufhin wird der Lautsprecher 410 angesteuert. Wird der Ruf von der Ruftaste 204 an der Wohnungsstation 400 angenommen (wiederum beispielsweise durch Abnehmen eines in der Zeichnung nicht dargestellten Hörers), so erzeugt die Prozessoreinheit 402 wiederum ein Annahmesignal und gibt es an den Bus 500. Ansprechend auf dieses Annahmesignal erzeugt die Prozes soreinheit 302 einen Hinweiston, der in dem Hörer der Wohnungsstation 300 und über den Bus 500 auch an der Freisprechanlage der Türstation 100 hörbar ist. Eine Sekunde später werden die Sprechschaltungen 108 und 308 von dem Bus 500 getrennt. Daraufhin gibt die Prozessoreinheit 302 ein Freigabesignal an den Bus 500. Dies wird von der Prozessoreinheit 402 in der Wohnungsstation 400 erkannt, woraufhin die Sprechschaltung 408 für eine Kommunikation der Wohnungsstation 400 mit der Türstation 200 an den Bus angeschaltet wird.
  • Die in der obigen Beschreibung, den Ansprüchen sowie der Zeichnung offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.

Claims (25)

  1. Verfahren zum Betreiben einer Hausanlage, mit einer ersten Station (100), einer zweiten Station (300), einer dritten Station (400) und einer Signalübertragungseinrichtung (500), mit der alle drei Stationen (100, 300, 400) in Verbindung stehen, dadurch gekennzeichnet, daß eine dem Austausch vorbestimmter Signale zwischen der ersten und der zweiten Station (100, 300) dienende und die Signalübertragungseinrichtung (500) einbeziehende Verbindung zwischen der ersten und der zweiten Station (100, 300) ansprechend auf ein Annehmen eines Rufes an der dritten Station (400) getrennt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmten Signale Audio- und/oder Videosignale sind.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zum Rufen der dritten Station (400) ein Rufsignal dient, das über die Signalübertragungseinrichtung (500) an die dritte Station (400) übertragen wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Rufsignal codiert ist und von einer dem Rufsignal nicht zugeordneten Station (100, 300) ignoriert wird.
  5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Station (400) ansprechend auf das Annehmen des Rufes ein Annahmesignal an die Signalübertragungseinrichtung (500) abgibt, das die Trennung der dem Austausch der vorbestimmten Signale zwischen der ersten und der zweiten Station (100, 300) dienenden Verbindung bewirkt.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und/oder die zweite Station (100, 300) ansprechend auf das Annahmesignal die dem Austausch der vorbestimmten Signale zwischen der ersten und der zweiten Station (100, 300) dienende Verbindung trennt/trennen.
  7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trennen der dem Austausch der vorbestimmten Signale zwischen der ersten und der zweiten Station (100, 300) dienenden Verbindung eine vorbestimmte Zeitspanne vorher an der ersten und/oder der zweiten Station (100, 300) angezeigt wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmte Zeitspanne 0,5 bis 2 s beträgt.
  9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Anzeigen des Trennens durch ein akustisches Signal erfolgt.
  10. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ansprechend auf das Trennen der dem Austausch der vorbestimmten Signale zwischen der ersten und der zweiten Station (100, 300) dienenden Verbindung ein Freigabesignal an die Signalübertragungseinrichtung (500) gegeben wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Freigabesignal von der ersten und/oder der zweiten Station (100, 300) erzeugt wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß ansprechend auf das Freigabesignal eine dem Austausch vorbestimmter Signale zwischen der rufenden und der dritten Station (200, 400) dienende und die Signalübertragungseinrichtung (500) einbeziehende Verbindung zwischen der rufenden und der dritten Station (200, 400) hergestellt wird.
  13. Hausanlage mit einer ersten Station (100), einer zweiten Station (300), einer dritten Station (400), einer Signalübertragungseinrichtung (500), mit der alle drei Stationen (100, 300, 400) in Verbindung stehen, und einer Einrichtung (302) zum Trennen einer dem Austausch vorbestimmter Signale zwischen der ersten und der zweiten Station (100, 300) dienenden und die Signalübertragungseinrichtung (500) einbeziehenden Verbindung zwischen der ersten und der zweiten Station (100, 300), dadurch gekennzeichnet, daß die Trenneinrichtung (302) auf das Annehmen eines Rufes an der dritten Station (400) anspricht.
  14. Hausanlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmten Signale Audio- und/oder Videosignale sind.
  15. Hausanlage nach Anspruch 13 oder 14, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (102, 106) zum Erzeugen eines Rufsignals und Abgeben des Rufsignals an die Signalübertragungseinrichtung (500).
  16. Hausanlage nach Anspruch 15, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (106) zum Codieren des Rufsignals.
  17. Hausanlage nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß jede rufbare Station (300, 400) eine Einrichtung (304, 404) aufweist zum Bewerten eines empfangenen Signals dahingehend, ob es ein der Station (300, 400) zugeordnetes Rufsignal ist.
  18. Hausanlage nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Station (400) eine auf das Annehmen eines Rufes ansprechende Einrichtung (402) zum Erzeugen eines Annahmesignals aufweist, auf das die Trenneinrichtung (302) anspricht.
  19. Hausanlage nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und/oder die zweite Station (100, 300) eine Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen einer bevorstehenden Trennung der dem Austausch der vorbestimmten Signale zwischen der ersten und der zweiten Station (100, 300) dienenden Verbindung aufweist/aufweisen, wobei die Anzeigeeinrichtung dazu ausgelegt ist, um eine vorbestimmte Zeitspanne eher auf das Annahmesignal anzusprechen als die Trenneinrichtung (302).
  20. Hausanlage nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmte Zeitspanne 0,5 bis 2 s beträgt.
  21. Hausanlage nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinrichtung dazu ausgelegt ist, akustische Signale zu erzeugen.
  22. Hausanlage nach einem der Ansprüche 13 bis 21, gekennzeichnet durch eine auf das Trennen der dem Austausch der vorbestimmten Signale zwischen der ersten und der zweiten Station (100, 300) dienenden Verbindung ansprechende Einrichtung (302) zum Erzeugen eines Freigabesignals und Abgabe des Freigabesignals an die Signalübertragungseinrichtung (500).
  23. Hausanlage nach Anspruch 22, gekennzeichnet durch eine auf das Freigabesignal ansprechende Einrichtung (406) zum Herstellen einer dem Austausch von vorbestimmten Signalen zwischen der rufenden (200) und der dritten Station (400) dienenden und die Signalübertragungseinrichtung (500) einschließenden Verbindung zwischen der rufenden (200) und der dritten Station (400).
  24. Hausanlage nach einem der Ansprüche 13 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Signalübertragungseinrichtung (500) einen Bus aufweist.
  25. Hausanlage nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Bus ein Zwei-Draht-Bus ist.
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