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Fernsteuereinrichtung
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Stand der Technik Die Erfindung geht aus von einer Fernsteuereinrichtung
wie im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegeben. Eine solche Fernsteuereinrichtung
ist aus dem Prospekt "Die Sprechanlage aus der Steckdose" der Firma Busch-Jaeger
Elektro GmbH, Liidenscheid-Freisenberg bekannt (Seitenüberschrift: Aktuell, die
Neuheiten des Jahres, für die Verkaufssaison 1979/80 ist es gleich ein ein.........).
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Aufgabe Es ist Aufgabe der Erfindung, eine einfach zu realisierende
Fernsteuereinrichtung anzugeben.
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Lösung Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die im Anspruch 1 angegebenen
Mittel.
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Vorteilhafte Weiterbildungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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Vorteile Als Leitstelle ist kein zusätzliches Gerät notwendig, da
hierfür ein abgewandeltes Gerät der Unterhaltungselektronik verwendet wird. Gemäß
einer Weiterbildung wird dieses Gerät auch zur Anzeige oder Wiedergabe von Meldungen
verwendet.
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Da zur Eingabe der Befehle zur Erzeugung der Fernsteuersignale die
Fernbedienungseinrichtung von einem Gerät der Unterhaltungselektronik, z.B. einem
Fernsehgerät, verwendet wird, ist es beispielsweise auf vorteilhafte Weise möglich
daß wenn während des Betrachtens eines Fernsehprogramms die von außen in den Raum
dringende Helligkeit zu groß wird, mittels der Fernsteuersignale das Schließen der
Rolläden gesteuert wird. Dies ist besonders für bettlägerige Patienten von Nutzen.
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Für solche Patienten ist besonders auch die Weiterbildung der Fernsteuereinrichtung
zu einer Türsprechanlage von großem Nutzen.
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Beschreibung Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen beispielsweise
näher erläutert.
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Es zeigt: Fig.1 ein Blockschaltbild der Fernsteuereinrichtung, und
Fig.2 ein Blockschaltbild der neuen Leitstelle, die mit einer Meldestelle kombiniert
ist.
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Sowohl bei der bekannten als auch bei der neuen Fernsteuereinrichtung
werden die Fernsteuersignale über das Stromleitungsnetz 3, das im Haus zur Stromversorgung
installiert ist, übertragen.
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An das Stromleitungsnetz sind Trägerfrequenzoszillatoren angeschlossen,
die mit dem zu übertragenen Fernsteuersignal moduliert werden. Hierzu ist für den
Trägerfrequenzoszillator eine Steuereinrichtung vorgesehen, die ihre Steuerbefehle
von einer Befehl sei ngabevorrichtung erhält. Befehl seingabevorrichtung, Steuereinrichtung
und Trägerfrequenzoszillator bilden eine Leitstelle 1, 2. Die Leitstellen 1, 2 sind
an das Stromleitungsnetz über ein Netzkabel und einen Netzstecker anschließbar.
Dies ist gleichzeitig an mehreren Stellen möglich.
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Störungen, die dadurch verursacht werden könnten, daß von mehreren
Leitstellen aus gleichzeitig Fernsteuersignale abgegeben werden, sind beim Betrieb
der Fernsteuereinrichtung innerhalb eines Gebäudes (wofür sie vorgesehen ist)vernachl
ässi gbar.
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Die Fernsteuersignale werden von Empfängern 4 bis 7, denen jeweils
ein Dekoder 4' bis 7' nachgeschaltet ist, empfangen. Jedem Empfänger ist ein bestimmter
Kode zugeordnet und der Dekoder gibt nur dann ein Steuersignal ab, wenn das Fernsteuersignal
diesen Kode enthält.
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Bei dem in Fig.1 dargestellten Beispiel werden zwei Lichtschalter
8, 9, ein Rolladen 10 und ein Türöffner 11 gesteuert.
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Auf die Erzeugung und Steuerung der Trägerfrequenz, den Empfang der
Fernsteuersignale und die Steuerung der zu steuernden Einrichtungen wird hier nicht
näher eingegangen, da dies bekannt und außerdem vom Fachmann leicht zu realisieren
ist.
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Eine solche Fernsteuereinrichtung kann zu einer Meldeeinrichtung ergänzt
werden. Solche Meldungen können sein: - Rückmeldungen, ob die durch die Fernsteuersignale
ausgelösten Vorgänge durchgeführt sind, - Meldungen von Alarmanlagen - Meldungen
über das Eingeschaltetsein von Beleuchtungen.
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Die von Sensoren aufgenommenen Informationen werden von Sendern ebenfalls
huber das Stromleitungsnetz 3 entsprechend der Obertragung der Fernsteuersignale
zu einer Meldestelle übertragen und dort angezeigt. Dies ist in der Fig.1 nicht
dargestellt.
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Anhand der Fig.2 wird nachfolgend die neue Leitstelle für die Fernsteuereinrichtung
näher erläutert.
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Bei der neuen Leitstelle ist es besonders vorteilhaft, daß kein zusätzliches
Gerät erforderlich ist, weil als Leitstelle ein abgewandeltes Fernsehgerät verwendet
wird. Auf die einzelnen Baugruppen des Fernsehgeräts wird nicht näher eingegangen,
da sie allgemein bekannt sind. Sie werden nur so weit erwähnt, wie sie zum Verständnis
der neuen Leitstelle notwendig sind.
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Bei dem Fernsehgerät handelt es sich um ein Fernsehgerät 21 mit einer
Fernbedienungseinrichtung, bestehend aus einem Fernbedienungsgeber 22 und einem
Fernbedienungsempfänger 23. Die von einer Antenne 35 empfangenen Fernsehsignale
werden einem Fernsehgerätempfänger 33 zugeführt. Dessen Ausgangssignale werden zu
einer Fernsehgerätsteuereinrichtung 26 geleitet. Diese Fernsehgerätsteuereinrichtung
erhält außerdem Signale von dem Fernbedienungsempfänger 23. Sie steuert das Fernsehbild,
den Ton, die Helligkeit des Bildes, die Lautstärke usw. Die Stromversorgung des
Fernsehgeräts erfolgt über eine Stromversorungseinrichtung 28, die über ein Netzkabel
30 mit dem Stromleitungsnetz 3 verbunden ist.
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Die Informationsübertragung zwischen Fernbedienungsgeber 22 zum Fernbedienungsempfänger
23 erfolgt mittels eines modulierten Lichtstrahls. Als Fernbedienungsgeber
wird
die integrierte Schaltung SAA 1050 und als Fernbedienungsempfänger die integrierte
Schaltung SAA 1051 von Intermetall verwendet.
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Nachfolgend wird erläutert, wie das bekannte Fernsehgerät ergänzt
und abgewandelt werden muß, damit es auch Leitstelle für eine Fernsteuerungseinrichtung
ist.
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Der Fernbedienungsgeber 22 wird so ergänzt, daß von ihm außer den
Fernsteuerbefehlen für das Fernsehgerät auch die Befehle zur Erzeugung der Fernsteuersignale
abgegeben werden. Hierzu sind zusätzliche Tasten vorgesehen. Diese Befehle werden
von dem Fernbedienungsempfänger 23 empfangen und zu einer Steuereinrichtung 26 geleitet.
Dies erfolgt über eine (nicht dargestellte) Adapterschaltung, für die die integrierte
Schaltung SAA 1071 von Intermetall geeignet ist.
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Es ist sinnvoll, während der Abgabe von bestimmten Fernsteuersignalen
das Fernsehgerät "stumm" zu schalten. In diesem Fall wird von dem Fernbedienungsempfänger
23 außer dem Signal zu der Steuereinrichtung 26 auch ein Signal zu der Fernsehgerätsteuereinrichtung
25 geleitet.
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Als Steuereinrichtung 26 wird ein Mikrorechner verwendet, der entsprechend
dem empfangen en Befehl ein gespeichertes Steuerprogramm auswählt und den Trägerfrequenzoszillator
27 steuert.
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Die Steuerung erfolgt so, daß der Trägerfrequenzoszillator als Fernsteuersignale
unterschiedliche Impulstelegramme abgibt. Es ist jedoch auch möglich, das Trägerfrequenzsignal
mit unterschiedlichen Analogsignalen zu modulieren, eine Frequenzumtastung durchzufUhren
oder eines oder mehrere dieser Verfahren zu kombinieren.
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Das vom Trägerfrequenzoszillator 27 abgegebene Fernsteuersignal wird
über das Netzkabel 30 des Fernsehgeräts in das Stromleitungsnetz 3 geleitet.
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Es ist von Vorteil, die drei Phasen des Hausnetzes mit für die Trägerfrequenz
niederohmigen Kondensatoren zu überbrücken. Die Trägerfrequenz liegt zwischen 30
kHz und 146 kHz.
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Ein Empfänger gibt nur dann ein Steuersignal ab, wenn er das ihm zugeordnete
Fernsteuersignal empfangen hat. Für manche Steuerzwecke ist es besonders vorteilhaft,
wenn einem Empfänger zwei Fernsteuersignale zugeordnet sind. Dies wird anhand eines
Beispiels erläutert.
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Die in Frage kommenden Empfänger steuern das Ein/Ausschlaten des Kellerlichts,
der Alarmanlage, der Magnetventile an Wasch- und Spülmaschinen, usw. Hierbei ist
es wünschenswert, daß bei Nacht alle Geräte aus- und die Alarmanlage eingeschaltet
ist. Es ist daher ein Fernsteuersignal vorgesehen, das all diesen Empfängern zugeordnet
ist. Da diese Einrichtungen auch individuell gesteuert werden sollen, ist den Empfängern
dieser Einrichtungen ein zweites Fernsteuersignal zugeordnet.
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Wie bereits erwähnt, ist es möglich, die Fernsteuereinrichtung zu
einer Meldeeinrichtung zu ergänzen. Es kann nun in besonders vorteilhafter Weise
die neue Leitstelle so ergänzt werden, daß sie auch zentrale Meldestelle ist. Dies
wird ebenfalls anhand der Fig.2 näher erläutert.
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An das Netzkabel 30 ist ein Meldeempfänger 29 angeschlossen, dem ein
Demodulator 24 und ein Speicher 32 nachgeschaltet sind. Abhängig vom demodulierten
Signal wird im Speicher 32 ein Steuersignal ausgewählt, das der Fernsehgerätsteuereinrichtung
25 zugeführt wird.
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Falls das Fernsehgerät während des Empfangs eines Meldesignals ausgeschaltet
ist, wird es nach dem Empfang eines Meldesignals eingeschaltet.
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Abhängig von der Wichtigkeit der Meldung können verschiedene Arten
der Anzeige gewählt werden. Hierzu einige Beispiele: - die Heizung hat auf Nachtbetrieb
umgeschaltet: es erfolgt eine kurze Einblendung einer Anzeige ins Fernsehbild, -
die Alarmanlage kündigt das Eindringen eines Einbrechers an: das Fernsehbild wird
ausgeblendet und e; wird eine Alarmmeldung angezeigt; zusätzlich erfolgt eine akustische
Warnung über die Lautsprecher des Fernsehgeräts.
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Falls die Alarmanlage eine Fernsehkamera enthält, wird das von dieser
Fernsehkamera aufgenommene Bild dargestellt.
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- die Meldungen sind Rückmeldungen, ob die durch die Fernsteuersignale
ausgelösten Vorgänge durchgeführt wurden: die Anzeige erfolgt optisch auf dem Bildschirm.
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Bei der Beschreibung der zentralen Meldestelle wurde davon ausgegangen,
daß die Leitstelle einer Fernsteuereinrichtung entsprechend erweitert wurde. Es
ist jedoch auf vorteilhafte Weise möglich, daß, wenn nur eine Meldeeinrichtung gewünscht
ist, das Fernsehgerät so zu ergänzen, daß es zusätzlich lediglich eine Meldestelle
und keine Leitstelle ist. In diesem Fall sind die Steuereinrichtung 26 und der Trägerfrequenzoszillator
27 nicht notwendig.
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Es ist auf besonders vorteilhafte Weise möglich, die mit der Meldeeinrichtung
kombinierte Fernsteuereinrichtung mit der neuen Leitstelle so zu ergänzen, daß man
eine Türsprechanlage erhält.
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Es wird zunächst davon ausgegangen, daß der Sprechverkehr von der
Wohnung zur Türe aus relativ wenigen Standardsätzen bestehen kann, z.B.: - wer ist
da? - ich öffne die Türe - sind Sie ein Vertreter? - ich benötige nichts.
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usw.; während der Sprechverkehr von der Türe zur Wohnung nicht standardisiert
sein soll. Dementsprechend erfolgt auch eine unterschiedliche Signalübertragung.
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Es wird zunächst die Sprachübertragung Von der Türe zur Wohnung erläutert.
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An der Türe wird ein an das Stromleitungsnetz angeschlossener Trägerfrequenzoszillator
mit dem von einem Mikrofon abgegebenen Signal moduliert. Das modulierte Trägerfreqnezsignal
wird von dem Meldeempfänger 29 im Fernsehgerät empfangen und im Demodulator 24 moduliert.
Mit dem demodulierten Signal wird der Lautsprecher des Fernsehgeräts gesteuert.
Falls vom Fernsehgerät gerade ein Fernsehprogramm wiedergegeben wird, wird zuvor
der Lautsprecher des Fernsehgeräts stumm geschaltet.
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Auf entsprechende Weise ist es auch möglich, das von einer bei der
Haustüre installierten Fernsehkamera aufgenommene Bild zu übertragen und auf dem
Bildschirm anzuzeigen. Hierbei wird die Fernsehkamera mit der Betätigung des Klingel
knopfes eingeschaltet.
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Falls die Türsprechanlage in einem Mehrfamilienhaus installiert ist,
wird bei Betätigung des Klingel knopfes ein Kode abgegeben, der nur den gewünschten
Empfänger wirksam schaltet.
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Von der Wohnung zur Türe werden nur kodierte Signale abgegeben. Entsprechend
dem gewünschten standardisierten Satz wird von dem Fernbedienungsgeber 22 zu dem
Fernbedienungsempfänger 23 ein Befehl abgegeben und der Trägerfrequenzoszillator
27 wird von der Steuereinrichtung 26 entsprechend dem abzugebenden Kode moduliert.
Das kodierte Signal wird über das Stromleitungsnetz zur Türe übertragen, von einem
dort installierten Empfänger empfangen und einer Sprachsyntheseeinrichtung zugeführt.
Diese gibt dann den standardisierten Satz ab.
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Als Sprachsyntheseeinrichtung ist die integrierte Schaltung UAA 1003
von Intermetall geeignet.
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Falls auch von der Wohnung zur Türe nicht nur standardisierte Sätze
übertragen werden sollen, ist im Fernbedienungsgeber ein Mikrofon enthalten und
die Sprachinformation wird zum Fernbedienungsempfänger übertragen und dort demoduliert.
Der Trägerfrequenzoszillator wird in diesem Fall mit der Sprachinformation analog
moduliert.