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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Extrudieren von hochviskosen
elastomeren Kunststoffen mithilfe einer Zahnradpumpe mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1, und auf eine Vorrichtung
zum Durchführen
des Verfahrens. Sie bezieht sich auch auf Produkte, insbesondere
Fensterscheiben, die mit in situ extrudierten Strängen aus
solchen Materialien ausgestattet sind.
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Es
ist bekannt (
DE 41
23 588 A1 ), eine pastöse
thermoplastische Masse aus einem Extruder über einen beheizten Druckschlauch
einer Extrusionsdüse
zuzuführen,
die ihrerseits von einem Roboter zum direkten Extrudieren in situ
von Profilsträngen
auf Gegenstände
wie insbesondere Fensterscheiben beweglich geführt ist. Bei dieser Lösung ist dem
Extruder eine Zahnradpumpe unmittelbar nach- und dem Druckschlauch
vorgeschaltet, um einen gleichmäßigen Volumenstrom
am Materialaustritt sicherzustellen.
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Eine
Phase des verwendeten Elastomers besteht aus vernetztem EPDM (Ethylen-Propylen-Dien-Monomer),
die andere Phase ist Polypropylen (man bezeichnet diese Materialien
auch als TPE/V, z. B. unter dem Handelsnamen Santoprene). Erst die Vermischung
des EPDM mit Polypropylen stellt die thermoplastischen, d. h. einer
mehrfachen Verarbeitung zugänglichen
Eigenschaften des Werkstoffs sicher.
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Vulkanisierte
EPDM haben gegenüber
TPE einen deutlich niedrigeren Druckverformungsrest (= höheres Rückstellvermögen) und
sind deshalb vor allem für
dynamisch und statisch hoch belastete Dichtungen in Fahrzeugen besser
geeignet. Beispielsweise werden Türdichtungen aus EPDM vorgefertigt
und dann an den Rahmenteilen befestigt.
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Wenn
auch die bislang verwendeten thermoplastischen Elastomere im Allgemeinen
eine hinreichende Dauerelastizität
aufweisen, so können
doch bestimmte neue Anforderungen beispielsweise an die Rückstellkräfte, Dauer-Dichtheit
etc. von Randprofilen für
Fahrzeug-Fensterscheiben,
besser mit vulkanisierten EPDM bewältigt werden.
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Bekannt
ist aus
EP 508 285 B1 ein
Verfahren nebst Vorrichtung, wobei eine Zahnradpumpe einen gleichmäßigen Volumenstrom
sicherstellt, die über einen
vom Extruderantrieb unabhängigen – elektromotorischen – Antrieb
verfügt
und das von ihr verdichtete Material einer Extrusionsdüse zuführt.
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WO
02/26471 A1 und
DE
102 45 306 A1 befassen sich ebenfalls mit solchen Verfahren
und Vorrichtungen, wobei der Schwerpunkt auf einem gemeinsamen,
hinsichtlich des korrekten Druckverlaufs in der zu extrudierenden
Kunststoffmasse optimierten Antrieb für den Extruder und die Zahnradpumpe liegt.
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In
all diesen Fällen
ist jedoch eine enge räumliche
Einheit des Extruders mit der Zahnradpumpe vorgesehen und beabsichtigt.
Das bedeutet, dass die Beweglichkeit der eigentlichen Extrusionsdüse sehr
beschränkt
ist, oder gar dass sie nur zum stationären Extrudieren von Profilsträngen auf
bewegliche Unterlagen und/oder Substrate geeignet ist.
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Der
austretende EPDM-Profilstrang wird nach dem Stand der Technik mit
geeigneten Mitteln, z. B. in einem Heißlufttunnel im Durchlauf vulkanisiert.
Erst nach der Vulkanisation hat das Material seine endgültigen (nicht
reversiblen) Eigenschaften.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren anzugeben,
mit dem hochviskose Polymere wie EPDM, bei deren Extrusion auf eine
Dosiereinrichtung nicht verzichtet werden kann, direkt auf ein beliebiges
Zielsubstrat extrudiert und in situ vulkanisiert werden können, sowie
eine Vorrichtung zu schaffen, die besonders zum Durchführen dieses Verfahrens
geeignet ist.
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Diese
Aufgabe wird hinsichtlich des Verfahrens erfindungsgemäß mit den
Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Die Merkmale des Patentanspruchs
14 geben eine entsprechende Vorrichtung an. Die Merkmale des Patentanspruchs
29 geben entsprechend ausgestattete Produkte an. Die Merkmale der
den unabhängigen
Ansprüchen
jeweils nachgeordneten Unteransprüche geben vorteilhafte Weiterbildungen
dieser Erfindung an.
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Erfindungsgemäß wird also
ein Strang aus einem EPDM oder vergleichbaren Polymer auf ein Zielsubstrat
direkt als Strang extrudiert und in situ vulkanisiert. Dabei kann
entweder die Düse
beweglich und das Zielsubstrat festgelegt sein, oder die Düse steht
fest und das Zielsubstrat wird an der Düse entlang bewegt, um den Strang
in dem gewünschten Verlauf
abzulegen. Durch das in-situ-Vulkanisieren des EPDM wird zugleich
eine gute, dauerhafte Haftung an dem Zielsubstrat sowie eine hohe
mechanische Beständigkeit
des extrudierten Materials erreicht.
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Das
Zielsubstrat kann vorzugsweise ein scheibenförmiger Körper, z. B. eine Fensterscheibe, sein,
auf deren Umfang der Profilstrang als Dichtung (ggf. mit einer Dichtlippe)
aufextrudiert wird.
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Das
Vulkanisieren des extrudierten Materials durch Erhitzen in situ
kann ganz bevorzugt dadurch erreicht werden, dass man den Profilstrang
in an sich bekannter Weise (
DE
42 32 554 C1 ,
DE
101 03 865 C1 ) in ein beheiztes Formbett hinein extrudiert,
das mit dem Zielsubstrat in Kontakt steht. Das Formbett kann beispielsweise,
wie auch in den genannten Druckschriften beschrieben, eine Auflage
für das Zielsubstrat
(zum Beispiel eine Fahrzeug-Fensterscheibe oder eine anderweitige
Abdeckung) bilden, wobei der Profilstrang aus EPDM als randseitige Fenster-
oder Deckeldichtung extrudiert wird.
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Abweichend
davon sind aber auch andere Möglichkeiten
anwendbar, das Material in situ zu vulkanisieren. Beispielsweise
wäre Kontakt-,
Konvektions- und/oder Strahlungswärme anwendbar. Konkreter könnte eine
Heißluftbehandlung
oder Bestrahlung mit Mikrowellen vorgesehen werden, die ggf. unmittelbar
dem Extrusionsablauf folgen könnte.
Der entsprechende Vorrichtungsteil wäre dann nahe der Extrusionsdüse anzubringen.
Diese Möglichkeit
eignet sich für
alle Fälle,
in denen kein Formbett der vorstehend genannten Art zur Verfügung steht,
und insbesondere für
die Fälle,
in denen ein Profilstrang nicht entlang dem Rand eines Zielsubstrats,
sondern in dessen Fläche
abgelegt werden soll. Jedoch können die
erwähnten
Beheizungsmittel auch in Kombination mit einem Formbett angewendet
werden.
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In
einer bevorzugten Ausführung
wird das pastöse
Material von einer beweglichen Dosiereinheit aus der Hochdruck-,
vorzugsweise Zahnradpumpe, und der Extrusionsdüse auf das in einer Vorrichtung
fixierte Zielsubstrat extrudiert. Damit kann die vom Extruder gespeiste
Zahnradpumpe unmittelbar vor der Düse die benötigte Verdichtung des viskoselastischen
Materials leisten, die dessen in-situ-Extrusion auf Substrate ermöglicht.
Insgesamt wird damit eine Weiterverwendung bisheriger aufwändiger Roboter-Anlagen
auch für
die in-situ-Extrusion hochelastischer Materialien erreicht, die
grundsätzlich
mit einer beweglichen Dosiereinheit/Hochdruckpumpe nachgerüstet werden
können.
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Die
Verwendung von in der Kfz-Industrie schon lange gängigen und
zugelassenen Kautschuk- und/oder EPDM-Mischungen nach dem Stand
der Technik ist dabei ohne weiteres möglich. Diese Zulassungen umfassen
Material-Spezifikationen hinsichtlich Umweltverträglichkeit,
Beständigkeit,
Recycling etc.
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Bei
der erfindungsgemäßen Lösung, bei
der die Dosiereinrichtung/Zahnradpumpe nicht unmittelbar mit der
Plastifiziereinheit/dem Haupt-Extruder mechanisch gekuppelt sein
kann, muss natürlich
die Pumpe einen eigenen Antrieb besitzen. Vorzugsweise wird eine
Dosiereinrichtung der bekannten Art verwendet, die einen elektrischen
oder hydraulischen Antrieb hat.
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Als
Dosiereinrichtung kann alternativ auch z. B. ein „Federspeicher" (Pumpkolben etc.)
verwendet werden, in den vorplastifiziertes EPDM eingefüllt wird,
das sodann der Düse
zugeführt
wird.
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In
dieser Hinsicht können
weitere Anforderungen dadurch entstehen, dass der von der Extrusionsdüse als Profilstrang
verbrauchte oder abgelegte Massenstrom nicht immer konstant sein
muss. Ggf. arbeitet sogar die Düse
selbst im Aussetzbetrieb, während
die Plastifizier-Einheit (der Extruder) vorzugsweise durchläuft.
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Man
möchte
bei Bedarf auch Extrusionsdüsen
mit veränderlichen
Querschnitten verwenden können,
um bestimmte Sonderfälle
der zu extrudierenden Profilquerschnitte herstellen zu können (
DE 196 04 397 C1 ).
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Die
Erfindung hat auch das Problem gelöst, das sich aus den auftretenden
Unterschieden zwischen dem Massenstrom, der aus dem Extruder austritt,
und dem Massenstrom, der von der Zahnradpumpe und der Extrusionsdüse letztlich
in situ abgegeben wird, ergibt. Mit einem druckfesten Schlauch kann
hier nicht gearbeitet werden, sondern man sieht nach der Erfindung
einen Pufferbereich vor, in dem die erwähnten Massenstrom-Abweichungen
zwischen dem Plastifizieren und dem Extrudieren aufgefangen werden
können.
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Grundsätzlich ist
das (entgaste) EPDM-Material, der aus der Plastifiziereinheit (dem
Extruder) austritt, zwar flexibel, aber fest genug, um als Strang geführt zu werden.
Die Erfindung sieht deshalb eine „freie" Führung
dieses Strangs zwischen dem Austritt aus dem Extruder und dem Eintritt
in die Dosiervorrichtung vor, in der bei zeitweise geringerem Verbrauch
der Dosiervorrichtung bedeutende Längenunterschiede und Volumina
gepuffert werden können. Grundsätzlich bedarf
der Strang in diesem Bereich keiner besonders präzisen Führung, sondern kann beispielsweise
durchhängen,
wobei durch geeignete, höhenverstellbare
Aufhänge-
oder Stützpunkte
einerseits Abrisse verhindert und andererseits stets ein definierter
Zulauf zur Dosiervorrichtung sichergestellt bleibt.
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Ein
sehr vorteilhaftes Mittel zum Führen
dieses Strangs kann eine flexible Führung mit Rohrquerschnitt sein,
deren mit dem Strang in Berührung
kommende Innenflächen
nach Möglichkeit
reibungsarm ausgestattet sein müssen.
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In
einer vorteilhaften erfindungsgemäßen praktischen Umsetzung dieser
Führung
wird deren Außenhülle jedenfalls
im direkten Vorlaufbereich zur Dosiervorrichtung und im Arbeitsbereich
des letztere führenden
Roboters von einer oder mehreren aufeinander folgenden Schraubenfedern
gebildet, deren freier Innenraum größer als der Querschnitt des Strangs
ist.
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Ganz
bevorzugt werden auf deren Windungen Rollen aufgefädelt. Die
Rollen verringern die Reibung auf vernachlässigbare Werte, und damit auch die
Einwirkung der Führung
auf die Außenhaut
des Strangs. Diese Ausführung
hat alle benötigten
Eigenschaften zum quasi freien Führen
des Strangs zwischen der Plastifiziereinheit und der Dosiervorrichtung.
Die Schraubenfeder lässt
sich recht leicht elastisch biegen, kann allen Bewegungen eines
Roboterarms folgen, und kann in geringem Umfang auch Längenänderungen
aufnehmen. Sie kann auch sehr einfach mit Ösen aufgehängt werden, die zwischen den
Rollen aufgezogen werden können.
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Die
Führung
kann mehrere Abschnitte mit solchen Schraubenfedern umfassen. Zusätzlich wird man
zum Ausgleich von größeren Pufferlängen im Strangverlauf
auch mindestens einen freien Abschnitt vorsehen mit dem entsprechenden
Freiraum, in dem sich Schlaufen des Strangs bilden können. Stützpunkte
in diesem freien Abschnitt können
bei Bedarf ebenfalls durch kurze Abschnitte der vorerwähnten Schraubenfeder-Führung gebildet
werden, die an beweglichen (Seil-)Aufhängungen befestigt sind.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile des Gegenstands der Erfindung gehen aus
der Zeichnung eines Ausführungsbeispiels
und deren sich im Folgenden anschließender eingehender Beschreibung hervor.
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Es
zeigen in vereinfachter, nicht maßstäblicher Darstellung
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1 eine
schematische Gesamtansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Extrudieren von
Kunststoffen,
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2 eine
detailliertere schematische Ansicht eines Beispiels für eine freie
und Längenschwankungen
puffernde Führung
eines flexiblen Materialstrangs,
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3 eine
Teilansicht einer umhüllenden Führungseinrichtung
für den
Materialstrang,
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4 eine
Frontalansicht der Führungseinrichtung
aus 3,
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5 eine
Detaildarstellung aus 3,
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6 ein
Detail aus einer Extrusions-Arbeitsstation.
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Gemäß 1 umfasst
eine Vorrichtung 1 zum Extrudieren von Profilsträngen auf
ein Substrat 2 (hier eine Fahrzeug-Fensterscheibe mit im
Wesentlichem trapezförmigem
Umriss) einen Plastifizierer oder Extruder 3, dem bei 4 Elastomer-Grundstoffe zugeführt werden
können.
Aus dem Förderausgang des
Extruders 3 tritt ein plastifizierter und entgaster Strang 5 des
EPDM-Materials aus, der mit später noch
näher erörterten
Führungsmitteln
frei laufend geführt
ist. An einem oder mehreren Punkten 6 sind der Strang und
seine Führungsmittel
beweglich (beispielsweise über
Seile) abgestützt
oder aufgehängt. Anders als
beim eingangs erwähnten
Stand der Technik ist kein flexibler, druckfester Schlauch zum Führen des
Strangs notwendig.
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Der
Strang 5 wird so dem Eingang einer Dosiereinrichtung oder
Hochdruckpumpe 7 zugeführt, die über einen
eigenen, nicht dargestellten Antrieb verfügt. Insbesondere zieht diese
den Strang 5 selbst ein (beispielsweise mithilfe einer
integrierten, angetriebenen Speisewalze, welche auf den Strang einwirkt).
An den Ausgang der Hochdruckpumpe 7 wiederum ist eine Extrusionsdüse 8 angeschlossen.
Diese lässt
die pastöse
Masse in an sich bekannter Weise als geformten Profilstrang mit
vorgegebenem Querschnitt austreten und legt diesen auf das Substrat 2 ab.
Letzteres ist mittels einer Haltevorrichtung 2H ortsfest
gegenüber
der räumlich
frei beweglichen Extrusionsdüse
festgelegt.
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Zwar
könnte
eine solche Extrusionsdüse grundsätzlich – bei geeigneter
Gewichtsentlastung – auch
manuell geführt
werden, jedoch wird man für
die industrielle Fertigung von Profilsträngen mit genau definierten
Verläufen
und Querschnitten eine mechanisierte Handhabung der Extrusionsdüse 8 nebst
der Hochdruckpumpe 7 bevorzugen. Diese Handhabung ist hier
in Gestalt eines beweglichen Arms eines gegenüber einer Basis 9 räumlich beweglichen
und in an sich bekannter Weise programmierbaren Handhabungsautomaten 10 realisiert.
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An
dessen freiem Ende ist die Hochdruckpumpe 7 befestigt.
Bei Bedarf wird man eine relative Schwenk- und/oder Drehbeweglichkeit
der Hochdruckpumpe 7 gegenüber dem Automaten 10 vorsehen.
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Die
Extrusionsdüse 8 kann
an der Hochdruckpumpe 7 fest oder – bevorzugt – ebenfalls schwenk-
oder drehbeweglich, ggf. um mehrere Achsen, steuerbar angeordnet
sein.
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Auf
Einzelheiten der Düse 8 und
deren ggf. beweglicher Lagerung muss hier allerdings nicht näher eingegangen
werden, da sie als bekannt vorausgesetzt werden können (vgl.
auch den eingangs genannten Stand der Technik).
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Gleiches
gilt für
den prinzipiellen Aufbau der Hochdruckpumpe. Auch hierzu sei auf
die eingangs erwähnte
Literatur verwiesen. Die Anschlüsse
für den
Antrieb der Hochdruckpumpe 7 können über den Arm des Handhabungsautomaten 10 oder
auch unabhängig
davon beweglich zugeführt
werden. Auch die Steuerung eventueller Dreh- und Schwenkantriebe
zwischen der Hochdruckpumpe und dem Automatenarm wird vorzugsweise über den
letzteren geführt.
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Im
Ergebnis wird nach dem Einlegen eines Substrats 2 in die
Haltevorrichtung 2H und entsprechender Programmierung des
Handhabungsautomaten und ggf. der Antriebe der Extrusionsdüse 8 durch Antreiben
des Extruders 3 eine kontinuierliche Zufuhr eines Strangs
einer pastösen
Masse durch den Schlauch 5 zur selbst einziehenden Hochdruckpumpe 7 erzeugt.
Sie verdichtet und plastifiziert die Masse und presst sie dann durch
die Extrusionsdüse 8 aus.
Diese wird ggf. nach einem gewissen Vorlauf in an sich bekannter
Weise beispielsweise entlang dem äußeren Rand des Substrats 2 geführt, um
dort einen Profilstrang mit vorgegebenem Querschnitt wenigstens
entlang einem Teilabschnitt dieses Randes, ggf. über mehrere Teilabschnitte
oder rahmenartig um den gesamten Umfang des Substrats herum abzulegen.
Dieser Profilstrang kann in an sich bekannter Weise eine Dichtung,
ein Montageprofil, eine Zentrierhilfe (in Lippenform) und dgl. bilden.
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Die
Einzelheiten des Ablegens eines solchen Profilstrangs in ein beheiztes
Formbett müssen
hier an sich ebenfalls nicht näher
dargestellt werden, da sie sich ohne weiteres dem eingangs erwähnten Dokument
DE 42 32 554 C1 entnehmen
lassen. Die Beheizung bzw. Temperatursteuerung des Formbetts wird
an den hier beschriebenen Prozess und das Kautschuk- oder EPDM-Material
selbstverständlich anzupassen
sein, damit letzteres materialgerecht vulkanisiert wird. Es ist
auch denkbar, ein nicht beheiztes Formbett zu verwenden und das
EPDM-Material auf andere Weise auf die zum Vulkanisieren erforderliche
Temperatur zu bringen.
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Selbstverständlich kann
dieser Prozess aber auch zum Ablegen von Profilen in der Fläche eines Substrats
genutzt werden, wobei dann zum Vulkanisieren andere Mittel als ein
Formbett (Heißluft,
Mikrowellenstrahler und dgl.) benutzt werden können.
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2 zeigt
eine detailliertere schematische Ansicht eines Beispiels für eine freie
Führung
des aus dem Extruder 3 austretenden Strangs 5 auf
einem insgesamt mit „B" bezeichneten freien
Förderabschnitt,
der zum Puffern oder „balancing" der schon erwähnten betriebsbedingten
Massenstrom- und Längenschwankungen
vorgesehen ist.
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Der
aus dem Extruder 3 austretende Strang 5 gelangt
im freien Durchhang zunächst
auf eine Rollenführung 11.
Diese umfasst ein Gestell 12 und eine darin drehbar und
höhenverschiebbar
gelagerte Rolle 13. Letztere hat vorzugsweise zwei Spurkränze, zwischen
denen der Strang auch seitlich geführt ist. Die Höhenlage
der Rolle 13 im Gestell 12 kann bei Bedarf mit
einem (nicht gezeigten) Stellantrieb eingestellt werden (durch einen
Doppelpfeil angedeutet).
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Von
der Rolle 13 läuft
der Strang 5 ab zu einer Erfassungs- oder Messeinrichtung 14.
Diese umfasst beispielsweise Taster oder Sensoren 15, mit
denen die aktuelle Höhenlage
des durchlaufenden Strangs 5 erfasst wird.
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Von
der Erfassungseinrichtung 14 aus gelangt der Strang 5 zu
einem stationären
Zulaufflansch 16, an den ein Einlaufende einer Längs- und
Radialführung 17 angeschlossen
ist. Diese umhüllt
drucklos den weiteren Verlauf des Strangs 5 bis zu dessen Einlauf
in die Dosiervorrichtung 7.
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Offensichtlich
kann durch Hoch- und Herunterfahren der Rolle 13 im Gestell 12 eine
variable, je nach Höhenlage
der Rolle 13 größere oder
kleinere Stranglänge
zwischen dem Austritt aus dem Extruder 3 und dem Zulaufflansch 16 der
umhüllenden
Führung 17 aufgenommen
(gepuffert) werden, ohne den aus dem Extruder 3 austretenden
Massenstrom zu verändern.
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Mit
den Signalen der Erfassungseinrichtung 14/15 kann
einerseits die Höhenlage
der Rolle 13, andererseits aber auch die Drehzahl des Extruders 3 gesteuert
werden. Beispielsweise wird man die Extruderdrehzahl dann reduzieren,
wenn der durch die Höhenverstellung
der Rolle 13 verfügbare „Stauraum" für Strangmaterial
allein nicht mehr ausreicht. Insgesamt ist hier ein hochgradig flexibler
Pufferbereich für
die Schwankungen des Materialsverbrauchs an der Extrusionsdüse 8 gebildet.
Zugleich wird sichergestellt, dass das Strangmaterial im Bereich
des Zulaufflanschs 16 stets auf einer geeigneten Durchhanghöhe gehalten
wird, damit Strangabrisse verhindert werden.
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Im
Bereich der Erfassungseinrichtung 14 bzw. des Zulaufflanschs 16 können natürlich bei
Bedarf noch weitere Stützelemente
(Rollen) vorgesehen werden, die ggf. den Selbsteinzug der Hochdruckpumpe
unterstützen.
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3 zeigt
einen Ausschnitt aus einem Beispiel für eine einfache Ausführungsform
der Führung 17.
Diese umfasst als Basis oder Gerüst
eine langgestreckte Schraubenfeder 18 (hier ist nur ein
kurzer Abschnitt davon gezeigt). Deren freier Innendurchmesser bzw.
lichter Innenraum ist größer als
der maximale Durchmesser oder Querschnitt des Strangs 5. Folglich
kann der Strang 5 den Innenraum der Schraubenfeder 18 durchlaufen.
Seine Laufrichtung ist durch einen Pfeil links angedeutet. Ein rechts
gestrichelt gezeichneter Pfeil deutet an, dass diese Führung 17 natürlich auch
in Gegenrichtung und in wechselnder Vorschubrichtung durchlaufen
werden könnte.
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Damit
beim Kontakt zwischen dem Strang 5 und den Windungen der
Schraubenfeder 18 möglichst
wenig Reibungsverluste auftreten, sind auf die Windungen Rollenkörper oder
besser – in
Anbetracht ihrer real geringen Größe – Röllchen 19 aufgefädelt, die
sich frei in beide Richtungen um die Windung drehen können.
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Die
Röllchen 19 sind
hinreichend dicht benachbart, um jeden direkten Kontakt des Stranges 5 mit
den Federwendeln zu verhindern. Zugleich werden sie aber auch auf
einem solchen gegenseitigen Abstand gehalten, dass sie sich nicht
gegenseitig blockieren können.
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An
einem Stützpunkt 6 (wie
in 1 angedeutet) kann zwischen zwei Röllchen 19 eine
Lasche 20 aufgefädelt
sein, an der die Schraubenfeder 18 aufgehängt werden
kann. Solche Stützpunkte
können
auch – abweichend
von 1 – selbst
beweglich sein, und insbesondere an dem Roboterarm 10 angeordnet
sein. Mit diesen Maßnahmen
wird eine gute Anbindung der flexiblen Führung 17 an den Roboterarm 10 erreicht.
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Es
sei klargestellt, dass diese Führung 17 nichts
mit bekannten Schnecken- oder Wendelförderern gemein hat, da nicht
beabsichtigt ist, die Schraubenfeder 18 selbst für den Vortrieb
des Strangs zu nutzen.
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4 zeigt
zur Verdeutlichung eine Frontal- oder Schnittansicht einer Windung
oder Wendel der Schraubenfeder 18 (unter Vernachlässigung
der Schraubensteigung und der sich daraus ergebenden Perspektiv-Verzerrungen)
mit aufgefädelten
Röllchen 19 und
dem darin geführten
Strang 5.
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5 zeigt
eine besonders vorteilhafte Ausführung
der Röllchen 19.
Demnach sind diese jeweils mehrteilig mit einer direkt auf den Federdraht 18 aufgefädelten Innenhülse 19.1 und
dem darauf frei drehbar gelagerten, jedoch axial fixierten Rollenkörper 19.2 ausgeführt. Die
Innenhülse 19.1,
die sich nicht drehen muss, ist etwas länger als der Rollenkörper 19.2 und
steht beidseitig über
diesen vor. Ihr Innendurchmesser ist so bemessen, dass sie sich
ohne Verkanten über
die Wendeln des Schraubenfederdrahts auffädeln lassen.
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Erkennbar
können
sich die Rollenkörper 19.2 auch
dann nicht berühren,
wenn benachbarte Innenhülsen 19.1 in
direkten Kontakt kommen. Dies kann beispielsweise bei Verdrillungen
der Schraubenfeder 18 bei bestimmten Bewegungsabläufen des
Roboterarms auftreten, stört
aber infolge der Gestaltung der Röllchen nicht den freien Durchlauf
des Stranges 5.
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Ein
einzelner oder mehrere aufeinander folgende Abschnitte mit praktisch
beliebigen Längen
einer solchen Führung 17 verbinden
den Zulaufflansch 16 mit dem Eingang der Dosiervorrichtung 7.
Diese nimmt den Strang 5 auf und führt ihn nach erneuter Plastifizierung
der Extrusionsdüse 8 zu.
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Diese
Bauart der Führung 17 kann
mit nur geringem Widerstand nahezu jeder beliebigen sphärischen
Bewegung des Roboterarms 10 folgen, ohne den Durchlauf
des Strangs 5 zu blockieren oder zu behindern. Die Federwindungen
sind hinreichend steif, um einerseits ihren Innendurchmesser nicht übermäßig zu verengen
und andererseits auch die Röllchen 19 auf
benachbarten Windungen nicht in gegenseitigen Kontakt geraten zu
lassen. Zugleich sind sie in der Längserstreckung der Schraubenfeder 18 so
elastisch, dass sie auch relativ kleine Biegungsradien annehmen
können,
und darüber
hinaus grundsätzlich
sogar geringfügige
Längenänderungen aufnehmen
können.
Die Dicke und Steifigkeit des Federdrahts ist natürlich nach
Bedarf zu ermitteln. Es versteht sich, dass die elastischen Verformungskräfte der
Feder die Arbeit und Positioniergenauigkeit des Roboters nicht beeinträchtigen
dürfen.
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6 zeigt
schließlich
noch schematisch die unmittelbare Umgebung im Arbeitsfeld der Extrusionsdüse 8.
Die monolithische Scheibe 2 ist in einer hier als Formbett
im Wesentlichen nach dem Stand der Technik ausgeführte Haltevorrichtung 2H eingelegt.
Das Formbett besteht hier in an sich bekannter Weise beispielsweise
aus zwei Halbformen 21 und 22, die an einer Trennfuge 23 fest,
aber lösbar
miteinander verbunden sind. Die Seitenkante der Scheibe 2 ruht
auf einer Unebenheiten ausgleichenden umlaufenden oder jedenfalls
alle mit einem Profilstrang zu versehenden Abschnitte dieser Kante überdeckenden
Dichtungsauflage 24 und wird in nicht näher dargestellter Weise (durch
einen nach unten gerichteten Pfeil angedeutet) auf diese aufgedrückt.
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Die
Halbformen 21 und 22 sowie die in sie eingelegte
Seitenkante der Scheibe 2 bilden in wiederum bekannter
Weise eine offene Kavität 25,
die zum Ausformen eines Profilstrangs genutzt werden kann. Diese
Kavität 25 kann über ihre
Längserstreckung
wechselnde Querschnitte aufweisen, so dass auch der entstehende
Profilquerschnitt mit unterschiedlichen Querschnitten ausgeführt wird.
Diese Querschnitte können
beispielsweise spezielle Lippengeometrien, spezielle Ausformungen
an Scheibenecken oder weitere typspezifische Anpassungen an die
spätere
Einbauumgebung bilden.
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Wie
in 6 erkennbar, kann der Profilstrang sowohl auf
einer der Hauptflächen
der Scheibe 2 als auch deren Stirnkante übergreifend
ausgeformt werden. Er bildet damit einen Rahmen für die Scheibe 2,
wobei mit "Rahmen" hier sowohl Rahmenabschnitte
oder vollständig
umlaufende Rahmenprofile gemeint sind.
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In
den Formhälften 21 und 22 sind
jeweils hier nur schematisch ohne elektrische Anschlüsse angedeutete
Heizwiderstände 26 vorgesehen.
Diese stellen das Aufheizen des Formbettes auf eine zum Vulkanisieren
des in der Kavität
abgelegten Profilstrangs geeignete Temperatur und damit auch dessen
Anhaftung an der Scheibe 2 sicher.
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Bei
monolithischen Glasscheiben oder anderen hinsichtlich der Arbeitstemperatur
unkritischen Substraten kann die Temperatur des relativ kalt (etwa 60
bis 100 °C)
aus der ggf. beheizten Düse
austretenden EPDM-Materials zum Vulkanisieren/Vernetzen auf etwa
160 bis 220 °C
erhöht
werden. Bei temperaturempfindlichen Substraten, z. B. Verbundglasscheiben
mit einer Kunststoff-Zwischenschicht, kann es erforderlich sein,
die Vulkanisierungstemperatur auf geringere Werte zu beschränken, was
ggf. Anpassungen des speziell verwendeten EPDM-Materials erfordert.
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Die
Düse 8 kann
entlang der schlitzförmigen Öffnung der
Kavität 25 über die
Scheibenoberfläche – senkrecht
zur Zeichnungsebene in 6 – geführt werden und dabei plastifiziertes
Kautschuk- oder EPDM-Material unter Hochdruck in die praktisch drucklose
Kavität 25 einfüllen. Der
sich daraus ergebende Profilstrang hat die vom Formbett, der Scheibenkante
und der Kante der weiterlaufenden Extrusionsdüse 8 definierte, ggf.
im Längsverlauf
variable Querschnittsform. Er kann sich rahmenartig über den gesamten
Umfang der Fensterscheibe oder auch nur über einen oder mehrere Teilabschnitte
erstrecken. Die Extrusionsdüse
kann nicht nur kontinuierliche Strangzüge erzeugen, sondern kann auch
vom Substrat und/oder vom Formbett abgesetzt und an einer anderen
Stelle wieder angesetzt werden.
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Eine
Fläche
des so erzeugten Profilstrangs schließt sich flächenbündig an die in Einbaulage außen liegende
Hauptfläche
der Fensterscheibe 2 an. Er dient damit sowohl als generelle
Dichtung als auch zum Verschließen
eines zwischen der Außenkante der
Fensterscheibe und dem Rand einer Karosserieöffnung gebildeten Spalts. Er
kann auch, wie hier angedeutet ist, in einer Lippe auslaufen, welche
in Verlängerung
der Hauptfläche
der Scheibe von deren Kante auskragt.
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Wenn
als Substrat eine Verbundscheibe aus mindestens zwei flächig-adhäsiv mithilfe
einer (in der Regel thermoplastischen) Klebeschicht oder -folie verbundenen
starren Scheiben vorliegt, würde
der in situ extrudierte und vulkanisierte Profilstrang den äußeren Rand
der Klebeschicht ebenso wie eine oder beide Stirnkanten der starren
Scheiben überdecken. Wie
bei dem in
DE 101
03 865 C1 beschriebenen Verfahren kann auch hier eine Anhaftung
des Profilstrangs an einer oder beiden den Stirnkanten vermieden
werden, wenn die Zwischenschicht nicht von ihm versiegelt werden
soll. Es versteht sich, dass in diesem Fall eine hinreichende Haftungsbasis
auf der Hauptfläche
der Scheibe zu schaffen ist.
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Der
Profilstrang kann unmittelbar in situ auf die Scheibenoberfläche extrudiert
werden, oder auch auf eine zuvor aufgebrachte Zwischenschicht, beispielsweise
eine Haftvermitt ler- oder Primerschicht und/oder auf eine opake
Farbschicht (hier nicht dargestellt), die in bekannter Weise Einwirkung
von UV-Strahlung auf das Material des Profilstrangs abschirmt. Es
sei festgehalten, dass in allen Fällen keine gesonderte Verklebung
des Profilstrangs mit zusätzlichen
Klebstoffen vorzusehen ist, sondern dass das extrudierte Material
unmittelbar selbst an der Scheibenoberfläche bzw. der Zwischenschicht
anhaftet und anschließend
in situ vulkanisiert wird.
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Abweichend
von der Darstellung der 6 kann der Profilstrang auch
außerhalb
einer Kavität dadurch
geformt werden, dass allein die Düse 8 ihm die gewünschte Querschnittform
verleiht. Diese Querschnittform kann auch dann beispielsweise eine frei
auskragende elastische Lippe umfassen, die eine Spaltabschluss-
und Dichtungsfunktion und ggf. auch eine Zentrierfunktion hat.