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Die
Erfindung betrifft einen Einbaurahmen, insbesondere für Einbauleuchten,
mit einer Befestigungsvorrichtung. Die Befestigungsvorrichtung erlaubt
es insbesondere, den Einbaurahmen in einem Ausschnitt einer Zwischendecke
zu montieren. Die Zwischendecke kann eine abgehängte Raumdecke oder eine beliebige
Platte, beispielsweise eine Zwischenplatte in einem Möbelstück, sein.
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Einbauleuchten
zur Montage in derartigen Zwischendecken sind aus dem Stand der
Technik bekannt. Beispielsweise sind in
EP 0 947 765 A1 ,
EP 140 058 A1 und
EP 0 643 260 A1 Deckenein bauleuchten
beschrieben, die mittels eines schwenkbaren Hebels, der durch einen
Schlitz in dem Leuchtengehäuse
geführt
ist, in einem Ausschnitt einer Zwischendecke befestigbar sind. Teile
dieser Befestigungsvorrichtungen ragen auch im montierten Zustand
in den Innenraum der Leuchte hinein, so daß nicht der gesamte Innenraum
des Leuchtengehäuses
zur Montage von Leuchtenbauteilen, wie z.B. einem Reflektor, genutzt
werden kann.
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Eine ähnliche
Vorrichtung ist aus der
US 4 250
540 bekannt. Dort ist in einem Schlitz des Gehäuses der
Einbauleuchten eine Feder vorgesehen. Die Feder läßt sich
in dem Schlitz in der Höhe
verschieben, um das Leuchtengehäuse
in einem Ausschnitt einer Zwischendecke einzuspannen. Die Feder
stützt
sich mit Sperrklinken an Einkerbungen des Leuchtengehäuses ab
und ein Abschnitt der Feder drückt
von oben auf die Zwischendecke.
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Die
beschriebenen Konstruktionen, welche alle vom Inneren des Leuchtengehäuses bedienbar sind,
eignen sich zur Montage von verhältnismäßig leichten
Einbauleuchten. Nachdem die Leuchtengehäuse in der Zwischendecke montiert
sind, lassen diese sich kaum wieder lösen. Im Falle der
US 4 250 450 ist ein Lösen zwar
möglich,
jedoch nur indem das Federelement selbst ergriffen wird und von
den Sperrklinken an dem Leuchtengehäuse abgezogen wird. Für die Befestigung
von schwereren Leuchtengehäusen
wären bei
der in der
US 4 250 450 beschriebenen
Konstruktion stärkere
Federkräfte
notwendig, die sich von Hand nicht mehr lösen lassen. Außerdem können die
Abschnitte der Federn, die auf die Zwischendecke drücken, keine
größeren Kräfte zum
Halten schwerer Einbauleuchten übertragen.
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GB 2 405 440 A offenbart
einen Einbaurahmen zur Montage von Leuchten in Decken- oder Wandöffnungen.
Der Einbaurahmen weist einen ringförmigen Flansch auf, an dem
sich Trägerarme
anschließen.
Die Trägerarme
sind oberhalb der durch den Rahmen definierten Einbauöffnung zusammengeführt und
miteinander verbunden. Entlang der Trägerarme gleiten Clipse, mit
deren Hilfe der Einbaurahmen in der Deckenöffnung befestigt werden kann. Die
Clipse weisen ein elastisches Element auf, welches an dem Trägerarm in
einer gewünschten
Höhe einrastet
und durch einen Hebel wieder gelöst
werden kann.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Befestigung für eine Einbauleuchte zur Verfügung zu
stellen, welche eine einfache Montage und Demontage zuläßt und dabei
auch für
schwere Leuchtengehäuse geeignet
ist.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch
einen Einbaurahmen nach Anspruch 1 mit wenigstens einer Befestigungsvorrichtung
zur Befestigung des Einbaurahmens in einem Ausschnitt einer Zwischendecke
gelöst,
wobei die Befestigungsvorrichtung einen Gleitschlitten aufweist,
welcher entlang einer Seitenwand des Einbaurahmens in Richtung zur
Zwischendecke verschiebbar ist und mittels einer Sperrfeder in wenigstens
einer Richtung blockierbar ist, wobei der Gleitschlitten auf einer
Schiene an dem Einbaurahmen geführt
ist, die Sperrfeder den Gleitschlitten gegenüber der Schiene in einem Verriegelungszustand
blockiert und durch Verlagerung eines Entriegelungselements gegenüber dem
Gleitschlitten die Sperrfeder aus dem Verriegelungszustand lösbar ist.
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Erfindungsgemäß ist die
Schiene an einer Außenseite
der Seitenwand des Einbaurahmens angebracht. Die Außenseite
bezeichnet die Seite, welche von der Einbauöffnung des Einbaurahmens abgewandt
ist. Die Bedienung des Befestigungselements, insbesondere das Verriegeln
und Entriegeln, ist dabei problemlos durch die Öffnung des Einbaurahmens möglich. Außerdem ragen
bei einer Ausführungsform
der Erfindung keine Elemente der Befestigungsvorrichtung und insbesondere
auch nicht das Entriegelungselement in die Innenseite des Einbaurahmens.
Dadurch läßt sich
der volle Querschnitt, den die Öffnung
des Einbaurahmens definiert, für
die Montage eines Leuchtengehäuses
in dem Einbaurahmen nutzen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Schiene T-förmig
ausgebildet. Die flache Seite des T weist dabei nach außen, von
der Seitenwand der Einbauöffnung
weg. Der Gleitschlitten weist entsprechende Führungsflächen auf, die sich von innen
an der T-förmigen
Gleitschiene abstützen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Entriegelungselement in einem oder mehreren Ausschnitten
des Gleitschlittens eingesteckt. Auf diese Weise wird das Entriegelungselement
sowohl in dem Verriegelungszustand als auch im gelösten Zustand
an dem Gleitschlitten gehalten, so daß auch im entriegelten Zustand
alle Teile der Befestigungsvorrichtung an dem Einbaurahmen sicher
gehalten werden. So können
bei der Montage und Demontage des Einbaurahmens keine Teile verlorengehen,
was insbesondere bei der Montage derartiger Leuchten über Kopf
und in einem Bereich, der für
den Monteur nicht einsehbar ist, von Nutzen ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist das Entriegelungselement eine Zunge auf, die in dem Verriegelungszustand
einen Abschnitt der Sperrfeder in Richtung zu der Schiene drückt. In
dieser Position gräbt
sich eine Kante der Sperrfeder in eine Außenwand der Schiene fest ein.
Anderseits wirkt das Entriegelungselement nur indirekt auf die Sperrfeder
und ist mit dieser nicht direkt verbunden, so daß sich das Verriegelungselement
gegenüber
dem Gleitschlitten und der Sperrfeder zum Lösen der Sperrfeder leicht betätigen läßt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
stützt sich
die Zunge in dem Verriegelungszustand an einem Vorsprung des Gleitschlittens
ab. Zum Lösen der
Sperrfeder kann das Entriegelungselement und damit die Zunge von
dem Vorsprung abgerückt
werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfaßt
das Entriegelungselement einen vorstehenden Abschnitt, der leicht
ergreifbar ist, um das Entriegelungselement zum Lösen der
Sperrfeder gegenüber dem
Gleitschlitten zu verlagern. Vorzugsweise ist der vorstehende Abschnitt
derart ausgebildet, daß er sich,
auch ohne das Befestigungselement zu sehen, leicht ertasten läßt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform wird
die Sperrfeder in dem Verriegelungszustand wenigstens von zwei Seiten
des Gleitschlittens und/oder des Entriegelungselements eingefaßt. Auf
diese Weise wird die Sperrfeder sicher in Position gehalten und kann
mit einem hohen Anpreßdruck
gegen die Gleitschiene gedrückt
werden. Der direkte Zugriff auf die Sperrfeder ist zwar nicht möglich. Die
Befestigungsvorrichtung läßt sich
dennoch leicht lösen,
weil durch die Verlagerung des Entriegelungselements gegenüber dem
Gleitschlitten der Anpreßdruck
der Sperrfeder gegen die Gleitschiene gelöst werden kann. Insbesondere
ist es nicht notwendig, die Sperrfeder selbst zu ergreifen, um sie
aus dem Verriegelungszustand zu lösen.
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In
einer Ausführungsform übt eine
Kante der Sperrfeder im Verriegelungszustand einen Druck gegen die
Schiene aus. Die Schiene kann in einer Ausführungsform Rillen aufweisen,
an der sich die Sperrfeder abstützt.
In einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Oberfläche
der Gleitschiene jedoch glatt, so daß der Gleitschlitten mit der
Sperrfeder stufenlos in der Höhe
eingestellt werden kann.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist
der Gleitschlitten in wenigstens einer Aussparung an der Seitenwand
des Einsteckrahmens einsteckbar, derart, daß der Gleitschlitten sich in
einer Position befindet, die gegenüber den Positionen, in denen der
Gleitschlitten auf der Schiene geführt ist, nach innen zur Mitte
des Einbaurahmens versetzt ist. In dieser Position ist der Gleitschlitten
mit der daran montierten Sperrfeder und dem Entriegelungselement
an dem Einbaurahmen vormontiert. Durch die Versetzung des Gleitschlittens
nach innen steht kein Element des Gleitschlittens oder sonstiger
Bauteile über den äußeren Umfang
desjenigen Teils des Einbaurahmens, welcher durch den Deckenausschnitt durchgeführt wird,
hervor. Dadurch kann der Einbaurahmen mit bereits vormontierten
Befestigungselementen in den Deckenausschnitt eingeschoben werden.
Anschließend
brauchen die Gleitschlitten nur noch aus der vormontierten Position
nach außen
zum Eingriff mit der Gleitschiene verlagert werden. Danach können die
Gleitschlitten an der Gleitschiene entlang in Richtung zur Zwischendecke
verschoben werden, um den Einbaurahmen endgültig zu befestigen. Die Handhabung
der Befestigungselemente ist dadurch gegenüber dem Stand der Technik komfortabler.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform sind
wenigstens zwei, insbesondere drei Befestigungsvorrichtungen am
Umfang des Einbaurahmens vorgesehen. Insbesondere bei kreisrunden
Einbaurahmen, sogenannten Einbauringen, gewährleisten drei Befestigungsvorrichtungen
in gleichen Abständen
an dem Umfang einen sicheren Halt an der Zwischendecke. Bei größeren Einbaurahmen
können auch
vier oder mehr Befestigungsvorrichtungen vorgesehen sein.
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Die
erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung
gestattet es insbesondere, den Einbaurahmen zu montieren und zu
demontieren, ohne daß dazu Werkzeuge
notwendig wären.
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Weitere
Vorteile und konstruktive Einzelheiten der vorliegenden Erfindung
werden anhand der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausfürungsform
im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen
deutlich.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht des Einbaurahmens mit drei Befestigungsvorrichtungen.
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2 zeigt
eine perspektivische Ansicht des Einbaurahmens, der in einer Zwischendecke
eingesetzt ist, von oben.
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3 zeigt
eine Ansicht des Einbaurahmens mit einem darin eingesetztem Leuchtengehäuse von der
Seite.
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4 zeigt
den Einbaurahmen von der Seite in eine Zwischendecke eingesetzt,
wobei die Zwischendecke im Schnitt gezeigt ist.
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5 zeigt
den Einbaurahmen mit eingesetzten Leuchtengehäuse in der Aufsicht von oben.
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6 zeigt
einen erfindungsgemäßen Gleitschlitten.
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7 zeigt
ein erfindungsgemäßes Entriegelungselement.
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8 zeigt
eine erfindungsgemäße Sperrfeder.
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Der
erfindungsgemäße Einbaurahmen
mit Befestigungselementen ist am Beispiel eines Einbaurahmens für ein kreisrundes
Downlight dargestellt. Bezugnehmend auf die 1 bis 5 ist
Einbaurahmen 2 in Form eines Einbaurings zu sehen. Der Einbaurahmen 2 umfaßt eine
im Wesentlichen zylindrische Seitenwand 4. An einem Ende
der zylindrischen Seitenwand 4 erstreckt sich ein Flansch 6 nach
außen,
der im montierten Zustand an der Unterseite einer Zwischendecke 8 zu
liegen kommt.
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Die 1, 2 und 4 zeigen
den Einbauring 2 ohne das darin montierbare Leuchtengehäuse 10,
das erst in den Einbaurahmen eingesetzt wird, nachdem der Einbaurahmen
in der Zwischendecke montiert ist.
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An
der Außenseite
der zylindrischen Seitenwand 4 befinden sich mehrere Rippen 12,
die einstückig
mit dem Einbaurahmen ausgebildet sind. Sie erstrecken sich über die
gesamte Höhe
des Einbaurahmens von dem Flansch 6 bis zur Oberkante der
Seitenwand 4. Die Rippen verleihen der Konstruktion zusätzliche
Stabilität.
Der Einbaurahmen mit den daran angeformten Rippen kann beispielsweise
aus Kunststoff, als ein Spritzgußelement, oder aus Metall,
vorzugsweise ein Metalldruckguß,
z. B. aus Aluminium, Zink oder Magnesium, hergestellt sein.
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Am
Umfang der Seitenwand sind in gleichen Winkelabständen drei
Befestigungselemente 14 vorgesehen, die dazu dienen, den
Einbauring in einem Ausschnitt der Zwischendecke von oben her zu
halten. Zu diesem Zweck befindet sich parallel zu den Rippen 12 jeweils
eine T-förmige Gleitschiene 16. Die
Gleitschiene 16 ist auf der Außenseite der Seitenwand 4 fest
angebracht, z.B. einstückig
mit dieser ausgebildet. Die Gleitschiene 16 erstreckt sich
von dem Flansch 6 bis zu einem Ausschnitt 18 an
der oberen Kante der Seitenwand 4.
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Auf
der Gleitschiene ist ein Gleitschlitten 20 aufgesteckt,
der in 6 als einzelnes Element gezeigt ist. Der Gleitschlitten
umfaßt
ein im Wesentlichen U-förmiges
Element, welches ebenfalls aus Metall oder einem Kunststoff ausgebildet
ist. Durch die U-Form ist ein oberer Schenkel 22, ein unterer Schenkel 24 und
ein mittlerer Abschnitt 26 festgelegt. In dem mittleren
Abschnitt erstreckt sich durchgängig ein
Führungsschlitz 28.
Die Breite des Führungsschlitzes
ist derart bemessen, daß der
Gleitschlitten auf der T-förmigen
Schiene geführt
wird. Oberhalb und unterhalb des Führungsschlitzes 28 sind
breitere Ausschnitte 30 und 31 vorgesehen, so
daß sich
die T-förmigen
Schienen 16 nach oben und nach unten aus dem Gleitschlitten 20 erstrecken
können.
Die Innenseiten des mittleren Abschnitts 26 unmittelbar
neben dem Führungsschlitz 28 dienen
als Führungsflächen, welche
mit der T-förmigen
Gleitschiene 16 ineinandergreifen. Es ist dabei zu verstehen,
daß diese Geometrie
lediglich beispielhaft ist. Andere Arten von Gleitschienen und entsprechenden
Führungseinrichtungen
an dem Gleit schlitten können
vorgesehen sein, solange ein formschlüssiger Eingriff zwischen den
beiden Elementen möglich
ist, der ein Verschieben des Gleitschlittens an der Außenseite
der Seitenwand 4 des Einbaurahmens 2 ermöglicht.
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An
dem unteren Schenkel 24 des Gleitschlittens 20 sind
außen
abgewinkelte Krallen 32 vorgesehen. Diese drücken sich
im montierten Zustand des Einbaurahmens von oben in die Zwischendecke
ein. Zu diesem Zweck muß der
Gleitschlitten in der Führung 20 soweit
nach unten verschoben werden, bis die Stärke der Zwischendecke zwischen
den Krallen 32 von oben und dem Flansch 6 von
unten eingeklemmt ist. In dieser Position, in der sich der Gleitschlitten
im Verriegelungszustand befindet, muß der Gleitschlitten wenigstens
in der zu der Zwischendecke entgegengesetzten Richtung auf der Gleitschiene
blockiert werden. Zu diesem Zweck ist eine Sperrfeder 40 und
ein Entriegelungselement 50 in dem Gleitschlitten eingesetzt.
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Die
Sperrfeder 40 (vgl. 8) ist aus
einem Federstahl ausgeführt.
Im Querschnitt weist die Sperrfeder 40 etwa die Form eines
J auf. An der oberen Seite der Sperrfeder 40 ist ein Haken 42 abwinkelt
und seitlich versetzt und dazu zwei Anlageflächen 44. Die Unterseite
des Hakens 42 weist zur Oberseite der Anlageflächen 44 einen
Abstand D auf, welcher der Stärke
des oberen Schenkels 22 des Gleitschlittens 20 entspricht.
Mittels des Hakens und der Anlageflächen wird die Sperrfeder 40 in
einen Ausschnitt 34 in dem oberen Schenkel 22 eingesetzt. Dabei
liegt die Unterseite des Hakens 42 auf der Oberseite des
oberen Schenkels 22 auf und die Anlageflächen 44 stützen sich
an der Unterseite des oberen Schenkels 22 ab (vgl. 3,
die auf der linken Seite das Befestigungselement in der Aufsicht von
der Seite zeigt). Durch das Befestigen der Sperrfeder 40 mit
dem Haken 42 und den Anlageflächen 44 an dem Ausschnitt 34 des
Gleitschlittens wird die Sperrfeder 40 an dem Gleitschlitten 20 gehalten
und bei einem Verschieben des Gleitschlittens auf der T-förmigen Gleitschiene 16 mitgenommen.
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An
dem Gleitschlitten 20 ist außerdem das Entriegelungselement 50 (vgl. 7)
eingesteckt. Das Entriegelungselement 50, welches vorzugsweise
aus einem Flachstahl ausgestanzt und gebogen ist, besitzt eine abgewinkelte
Zunge 52, die durch den Ausschnitt 34 im oberen
Schenkel 22 des Gleitschlittens eingesteckt ist und sich
im montierten Zustand bis zum unteren Schenkel 24 erstreckt.
An dem unteren Schenkel 24 liegt im montierten Zustand
die Zunge 52 an der Innenseite eines Vorsprungs 36 des unteren
Schenkel 24 an. Die Sperrfeder 40 liegt mit einer
Längsseite 46 an
der Innenseite der Zunge 52 an und wird von dieser in Richtung
zu der Gleitschiene 16 gedrückt.
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Die
Sperrfeder 40 ist im unteren Bereich J-förmig abgewinkelt.
Der abgewinkelte Bereich drückt
im montierten Zustand von außen
gegen die Gleitschiene 16. Dabei gräbt sich eine Kante 48 der Sperrfeder
in die Gleitschiene 16 so fest ein, daß ein Verschieben des Gleitschlittens
entlang der Schiene 16 nach oben wirksam verhindert wird.
Das Verschieben nach unten ist bedingt durch die J-Form der Sperrfeder
jedoch weiterhin möglich.
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In
diesem Zustand kann der Gleitschlitten entlang der Schiene 16 leicht
nach unten verschoben werden, bis die Krallen 32 des Gleitschlittens
auf der Zwischendecke aufsitzen (vgl. 4, rechte
Seite). Der Anpreßdruck
der Sperrfeder 40 gegen die Gleitschiene 16 ist
dabei so hoch, daß ein
Verschieben des Gleitschlittens 20 nach oben bei Belastung
des Einbaurings 2 durch eine eingebaute Leuchte nicht möglich ist.
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Zum
Lösen des
Gleitschlittens 20 kann das Entriegelungselement 50 ein
Stück gegenüber dem Gleitschlitten 20 nach
oben herausgezogen werden. Zu diesem Zweck befindet sich an dem
Entriegelungselement 50 ein nach außen stehender abgewinkelter
Bereich 54, an dem das Entriegelungselement 50 leicht
gegriffen werden kann. Beim Nachobenziehen des Entriegelungselements
rutscht die Zunge 52 über
die obere Kante des Vorsprungs 36 und die Zunge 52 des
Entriegelungselements kann sich nach außen verkippen. Die Kippbewegung
wird durch einen Anschlag 56 an dem Entriegelungselement
gegenüber
dem Gleitschlitten 20 begrenzt, so daß auch im entriegelten Zustand
das Entriegelungselement 50 in dem Gleitschlitten 20 eingehakt
bleibt.
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Der
Gleitschlitten 20 läßt sich
zusammen mit dem Entriegelungselement 50 und der Sperrfeder 40 anschließend von
der Gleitschiene 16 nach oben herausziehen und der Einbaurahmen 2 kann
nach unten aus der Zwischendecke herausgenommen werden.
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In
der gezeigten bevorzugten Ausführungsform
ist es möglich,
die Befestigungselemente 14 in einer nach innen versetzten
Position an der Oberkante des Einbaurahmens 2 vorzumontieren.
Zu diesem Zweck befinden sich zu beiden Seiten der Aussparung 18 Schlitze 19 in
der Seitenwand 4 des Einbaurahmens. In diese Schlitze 19 läßt sich
der Gleitschlitten 20 mit dem unteren Schenkel 24 einschieben.
In diesem Zustand ist der Gleitschlitten 20 bzw. das darin
eingesteckte Entriegelungselement 50 soweit nach innen
versetzt, daß sich
der Einbaurahmen mit den vormontierten Befestigungselementen durch
den Ausschnitt in der Zwischendecke von unten einführen läßt. Anschließend werden
die Gleitschlitten radial nach außen gedrückt, bis der Führungsschlitz 28 in die
T-förmige
Gleitschiene 16 eingreift. Die weitere Montage durch Herunterschieben
des Gleitschlittens 20 erfolgt wie vorhergehend beschrieben.
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Im
Inneren des montierten Einbaurahmens 2 lassen sich verschiedene
Leuchtengehäuse 10 montieren.
Die 3 und 5 zeigen nur ein Beispiel eines
solchen Leuchtengehäuses.
Bevorzugt wird der Einbaurahmen für modulare Einbausysteme verwendet.
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An
der vorhergehend beschriebenen Ausführungsform lassen sich zahlreiche
Modifikationen vornehmen, ohne von dem erfinderischen Konzept abzuweichen.
Beispielsweise können
die Einbaurahmen die unterschiedlichsten Formen annehmen, wobei
die runde Form für
Deckeneinbauleuchten bevorzugt ist. Die Anzahl der Befestigungselemente 14 kann
in Abhängigkeit
der Größe des Einbaurahmens und
dem Gewicht der darin zu montierenden Leuchte variiert werden, wobei
die in der Ausführungsform
gezeigten drei Befestigungselemente bevorzugt sind.
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Die
einzelnen Elemente der Befestigungsvorrichtung 14, d.h.
der Gleitschlitten 20, die Sperrfeder 40 und das
Entriegelungselement 50, können wahlweise miteinander
verbunden sein.
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Die
gezeigte Ausführungsform,
bei welcher die drei Elemente jeweils voneinander getrennt sind, ist
jedoch bevorzugt.
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- 2
- Einbaurahmen
- 4
- Seitenwand
- 6
- Flansch
- 8
- Zwischendecke
- 10
- Leuchtengehäuse
- 12
- Rippe
- 14
- Befestigungselement
- 16
- Schiene
- 18
- Ausschnitt
- 19
- Schlitz
- 20
- Gleitschlitten
- 22
- oberer
Schenkel des Gleitschlittens
- 24
- unterer
Schenkel des Gleitschlittens
- 26
- mittlerer
Abschnitt des Gleitschlittens
- 28
- Führungschlitz
- 30
- Ausschnitt
- 31
- Ausschnitt
- 32
- Krallen
- 34
- Ausschnitt
im oberen Schenkel
- 36
- Vorsprung
- 38
- Ausschnitt
im unteren Schenkel
- 40
- Sperrfeder
- 42
- Haken
- 44
- Anlagefläche
- 46
- Längsseite
- 48
- Kante
- 50
- Entriegelungselement
- 52
- Zunge
- 54
- abgewinkelter
Griff
- 56
- Anschlag