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DE102005031434A1 - Kappe für IdO-Funktionsteil - Google Patents

Kappe für IdO-Funktionsteil Download PDF

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DE102005031434A1
DE102005031434A1 DE102005031434A DE102005031434A DE102005031434A1 DE 102005031434 A1 DE102005031434 A1 DE 102005031434A1 DE 102005031434 A DE102005031434 A DE 102005031434A DE 102005031434 A DE102005031434 A DE 102005031434A DE 102005031434 A1 DE102005031434 A1 DE 102005031434A1
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cap
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rear cylindrical
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Application number
DE102005031434A
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English (en)
Inventor
Henning Bruckhoff
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bruckhoff Apparatebau GmbH
Original Assignee
Bruckhoff Apparatebau GmbH
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Publication date
Application filed by Bruckhoff Apparatebau GmbH filed Critical Bruckhoff Apparatebau GmbH
Priority to DE102005031434A priority Critical patent/DE102005031434A1/de
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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04RLOUDSPEAKERS, MICROPHONES, GRAMOPHONE PICK-UPS OR LIKE ACOUSTIC ELECTROMECHANICAL TRANSDUCERS; DEAF-AID SETS; PUBLIC ADDRESS SYSTEMS
    • H04R25/00Deaf-aid sets, i.e. electro-acoustic or electro-mechanical hearing aids; Electric tinnitus maskers providing an auditory perception
    • H04R25/65Housing parts, e.g. shells, tips or moulds, or their manufacture
    • H04R25/652Ear tips; Ear moulds
    • H04R25/654Ear wax retarders
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04RLOUDSPEAKERS, MICROPHONES, GRAMOPHONE PICK-UPS OR LIKE ACOUSTIC ELECTROMECHANICAL TRANSDUCERS; DEAF-AID SETS; PUBLIC ADDRESS SYSTEMS
    • H04R2225/00Details of deaf aids covered by H04R25/00, not provided for in any of its subgroups
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Kappe für einen IdO-Einsatzkörper (4), mit: DOLLAR A einem hinteren zylindrischen Teil (12), der einen Innenraum (18) zur Aufnahme eines Funktionskörpers (8) und eine hintere Ausgangsöffnung (13) für eine Anschlussleitung (10) des Funktionskörpers (8) aufweist, und einem vorderen Deckelteil (14), der rundlich ausgebildet ist und sich an das vordere Ende des hinteren zylindrischen Teils (12) anschließt, wobei in den Deckelteil (14) eine sich in Querrichtung erstreckende gradlinige oder gleichmäßig gekrümmte Bohrung (16) ausgebildet ist, die in Querrichtung durch den Deckelteil (16) hindurch mit zwei Ausgangsöffnungen (26a) verläuft und mit dem Innenraum (18) des hinteren zylindrischen Teils (12) verbunden ist. DOLLAR A Die erfindungsgemäße Kappe gewährleistet einen weitgehenden Schutz vor einer Verschmutzung durch Ohrschmalz, wobei die Funktionalität des aufgenommenen Funktionskörpers nur in geringem Umfang beeinträchtigt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kappe für ein IdO-Funktionsteil.
  • Verschiedene medizinische Geräte weisen IdO-Funktionsteile auf. Bei IdO-Hörgeräten ist die gesamte Technik in dem Ohr (IdO) vorgesehen, und ragt ggf. etwas aus dem Gehörgang heraus, so dass der Benutzer von außen zugängliche Betätigungseinrichtungen zur Einstellung von Lautstärke etc. zur Verfügung hat. Der Hörer bzw. Lautsprecher ragt hierbei in den Gehörgang hinein und ist vor dem Ohrschmalz im Allgemeinen durch eine Kappe bzw. ein Gehäuse geschützt, wobei die Kappe bzw. das Gehäuse zur Aussendung der Schallwellen nach vorne, d.h. in den Gehörgang hinein, offen ist. Es zeigt sich jedoch, dass diese Öffnung schnell durch Ohrschmalz zugesetzt wird. Der Benutzer kann das IdO-Hörgerät zwar herausziehen und an der Vorderseite reinigen; der als Funktionskörper in der Kappe aufgenommene Hörer verschmutzt jedoch oftmals nach einer Weile derartig, dass eine gründliche Zerlegung und Reinigung erforderlich ist.
  • Entsprechende Kappen sind auch bei in den Gehörgang gesteckten Ex-Hörern von HdO (hinter dem Ohr)-Hörgeräten sowie bei Cochlea-Implantat-Hörgeräten vorgesehen, bei denen ein Mikrofon im Gehörgang positioniert wird, um eine natürliche Schallaufnahme zu ermöglichen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Kappe für ein IdO-Funktionsteil zu schaffen, die einen weitgehenden Schutz vor einer Verschmutzung durch Ohrschmalz gewährleistet und die Funktionalität nur gering beeinträchtigt.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Kappe nach Anspruch 1 gelöst. Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen.
  • Erfindungsgemäß wird somit eine Kappe geschaffen, die eine nach vorne weisende, geschlossene Fläche aufweist, d.h. nicht nach vorne hin offen ist, so dass ein direkter Schmalzeintritt von der Vorderseite her nicht möglich ist. Die Kappe weist einen hinteren zylindrischen Teil zur Aufnahme des Einsatzkörpers auf, der nach vorne in einen rundlichen, vorzugsweise sphärischen Deckelteil übergeht.
  • In dem Deckelteil ist eine in Querrichtung verlaufende, geradlinige (oder gleichmäßig leicht gekrümmte) Bohrung ausgebildet, die mit dem Innenraum des hinteren zylindrischen Teils verbunden ist. Messungen ergaben hierbei überraschenderweise, dass die Schallaussendung von einem als Funktionskörper dienenden Hörer nach außen durch die Bohrung bzw. Querbohrung kaum beeinträchtigt wird; hierbei erfolgt ggf. eine Bündelung der Schallwellen zwischen den Ausgangsöffnungen der Bohrung und dem Gehörgang. Weiterhin liegen bei symmetrischem Aufbau der Bohrung zwischen den Ausgangsöffnungen keine Laufzeitunterschiede des Schalls vor, so dass lediglich eine konstruktive, nicht jedoch destruktive Schallinterferenz stattfindet.
  • Die geradlinige Bohrung kann von dem Benutzer zur Reinigung einfach durchstoßen werden, indem er einen entsprechenden runden Stab durch die Bohrung bzw. Querbohrung stößt. Da die Bohrung sich – bis auf gegebenenfalls einen kleinen Segmentbereich, in dem die Bohrung in den Innenraum ragt – nicht durch den zylindrischen Teil erstreckt, kann das Funktionsgerät nicht beschädigt werden. Der Benutzer kann somit eine einfache, schnelle und sichere Reinigung ohne Beschädigung des Funktionsgerätes durchführen.
  • Bei entsprechend angepasstem Durchmesser wird bereits bei einmaligem Durchstoßen der Ohrschmalz sicher durch das andere Ende hinausbefördert. Es zeigt sich überraschenderweise, dass der stark verklumpte Ohr schmalz keine Neigung besitzt, durch die engere Verbindungsöffnung in den Innenraum zu gelangen, sondern als im Wesentlichen zylindrische Säule komplett herausgestoßen wird.
  • Vorteilhafterweise geht die in Querrichtung verlaufende Bohrung direkt in den zylindrischen Innenraum über; hierzu ist der Abstand der Mittellinie der Bohrung zu dem zylindrischen Innenraum kleiner als der Radius der Bohrung, so dass sich ein etwa Ω-förmiger Querschnitt ausgebildet; die sich in Querrichtung erstreckende Verbindungsöffnung (bzw. die im Querschnitt ausgebildete Sehne) weist hierbei einen Durchmesser auf, der kleiner als der Durchmesser der Bohrung ist, d. h. die Bohrung verjüngt sich im Querschnitt nach unten hin. Hierdurch wird in die Bohrung getretener Ohrschmalz, der im Allgemeinen verklumpt ist, an einem direkten Durchtreten oder Durchfallen in den Innenraum gehindert. Das Verhältnis des Durchmessers der Verbindungsöffnung zum Durchmesser der Bohrung liegt hierbei im Bereich von 0,5 bis 0,8, z. B. bei etwa 2/3; sie kann jedoch auch z. B. geringer sein.
  • Durch den rundliche Deckelteil werden Verletzungen bei Einführen in den Gehörgang verhindert; insbesondere bilden sich hierdurch auch bei Ausbildung der Kappe aus Metall keine scharfen Kanten, wie sie bei nach vorne weisenden Öffnungen im Allgemeinen auftreten. Der Deckelteil kann insbesondere sphärisch rund, aber z. B. auch etwas oval ausgebildet sein.
  • Indem die Kappe aus Metall, vorzugsweise vollständig aus Metall gefertigt ist, ist sie stabil und hygienisch einwandfrei. Sie kann z. B. aus einem Stahlzylinder gedreht oder mehrteilig sein. Alternativ hierzu können grundsätzlich auch andere hautverträgliche Materialien, z. B. Kunststoff oder auch Silikon, nach der entsprechenden DIN-Norm verwendet werden.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnungen an einigen Ausführungsformen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine erste Seitenansicht einer Anordnung eines Einsatzkörpers mit einer erfindungsgemäßen Kappe und aufgenommenem Funktionsteil, insbesondere Hörer, im Gehörgang eines Benutzers;
  • 2 eine weitere Seitenansicht aus um 90° versetzter Richtung;
  • 3 den Schnitt III-III aus 2;
  • 4 den Radialschnitt IV-IV aus 3 als Innenansicht der Kappe 6.
  • 5 eine perspektivische Ansicht einer zweiteiligen erfindungsgemäßen Kappe;
  • 1 zeigt eine Anordnung 1, bei der in einen Gehörgang 2 eines Benutzers ein Einsatzkörper 4 gesetzt ist, der eine Kappe 6 und einen in der Kappe 6 aufgenommenen Funktionskörper 8, insbesondere einen Hörer 8 (bzw. Lautsprecher 8), aufweist. Von dem Funktionskörper 8 gehen Anschlussleitungen 10, z. B. als zweiadriges Kabel, ab, die aus dem Gehörgang 2 nach außen geführt werden, z. B. an ein HdO-Hörgerätteil.
  • Die Kappe 6 weist einen zylinderförmigen unteren bzw. hinteren Teil 12 mit einem unteren Ausgangsloch 13 und einen rundlichen, z. B. sphärischen vorderen Deckelteil 14 auf, die bei der Ausführungsform der 1 bis 3 z. B. einteilig ausgebildet sein können. Der Deckelteil 14 ist hierbei massiv, wobei eine in einer Querrichtung durchgängige, geradlinige Bohrung 16 bzw. Querbohrung ausgebildet ist; die Bohrung 16 kreuzt somit die Symmetrieachse A bzw. Längsachse A des Einsatzkörpers 4 rechtwinklig. Die beiden Öffnungen 16a der Bohrung 16 sind auch bei Anlage des Einsatzkörpers 4 im Gehör gang 2 nicht von diesem verdeckt; somit ist die Länge der Bohrung 16 vorteilhafterweise etwas kleiner als der Außendurchmesser des hinteren zylindrischen Teils 12.
  • Wie insbesondere aus der Schnittdarstellung der 3 erkennbar ist, geht die in Querrichtung verlaufende Bohrung 16 in den Innenraum 18 des hinteren zylindrischen Teils 12 über, da der Abstand der Mittellinie B der Bohrung 16 zu dem Innenraum 18 kleiner als der Radius r der Bohrung 16 ist; hierbei weist der Querschnitt der Bohrung 16 eine Kreisbogenform mit einer Erstreckung von mehr als 180° auf, d. h. die Mittellinie B der Bohrung 16 verläuft nicht bereits im Innenraum 18.
  • Der Durchmesser der Bohrung 16 kann z. B. 0,6 mm betragen, wobei der Innendurchmesser des hinteren zylindrischen Teils 12 bei z. B. 3 mm und dessen Außendurchmesser bei 3,4 mm liegt. Die eine Sehne bildende Verbindungsöffnung 20, die die Bohrung 16 nach unten zum Innenraum 18 verbindet und in der Innenansicht der 4 ersichtlich ist, kann einen Durchmesser von z. B. 0,4 mm aufweisen, d. h. etwa zwei Drittel des Durchmessers der Bohrung 16 betragen.
  • Aus dem Innenohr durch den Gehörgang 2 fließender, d. h. in 1, 2 von oben kommender Ohrschmalz gelangt zunächst allenfalls auf die Kappe 6, ohne direkt von vorne bzw. oben an das Funktionsteil 8 zu gelangen. Der Ohrschmalz kann hierbei allenfalls von den Seiten in die Bohrung 16 über deren Öffnungen 16a gelangen und diese ggf. ganz oder teilweise verstopfen. Da der Ohrschmalz eine zähe Konsistenz hat, bleibt er in der Bohrung 16, ohne durch die Verbindungsöffnung 20 in den zylindrischen Innenraum 18 zu gelangen. Der über die Öffnungen 16a eindringende Schmalz verklumpt in der Bohrung 16 vielmehr, so dass er nicht durch die kleinere Verbindungsöffnung 20 hindurchtritt.
  • Der Benutzer kann die geradlinige Bohrung 16 bei teilweiser oder vollständiger Verstopfung einfach und schnell mittels Durchstoßen mit einem geeigneten Drahtstück, z. B. einer Büroklammer oder einem speziellen, festen Drahtstück reinigen. Der Ohrschmalz wird hierbei durch die Bohrung 16 aus einem Ende herausgedrückt. Die Funktionseinrichtung 8 kann bei diesem Reinigungsvorgang nicht verletzt werden, da sie von der Bohrung 16 beabstandet ist.
  • Die einteilige Ausbildung der Kappe 6 aus Metall kann z. B. durch Drehen aus einem Zylinder erfolgen. 4 zeigt alternativ hierzu eine zweiteilige Ausbildung, wobei das Deckelteil 14 auf dem zylindrischen hinteren Teil 12 z. B. mittels eines Gewindes – vorzugsweise einem Innengewinde am Deckelteil 14 und einem Außengewinde am zylindrischen hinteren Teil 12 – festgeschraubt, oder auch geklebt, genietet oder verbolzt werden kann.
  • Der hintere zylindrische Teil 12 weist an seinem hinteren Ende zu seiner Ausgangsöffnung 13, durch die die Anschlussleitungen 10 verlaufen, eine Querschnittsverjüngung 22 auf, die z. B. durch Bördeln oder Verstemmen dieses Endes des hinteren zylindrischen Teils 12 erreicht werden kann. Hierdurch wird der Funktionskörper 8 verliersicher im Innenraum 18 aufgenommen. Statt dieser Verjüngung kann z. B. auch ein Bolzen gesetzt werden.

Claims (16)

  1. Kappe für einen IdO-Einsatzkörper (4), mit: einem hinteren, zylindrischen Teil (12), der einen Innenraum (18) zur Aufnahme eines Funktionskörpers (8) und eine hintere Ausgangsöffnung (13) für eine Anschlussleitung (10) des Funktionskörpers (8) aufweist, und einem vorderen Deckelteil (14), der rundlich ausgebildet ist und sich an das vordere Ende des hinteren zylindrischen Teils (12) anschließt, wobei in den Deckelteil (14) eine sich in Querrichtung erstreckende geradlinige oder gleichmäßig gekrümmte Bohrung (16) ausgebildet ist, die in Querrichtung durch den Deckelteil (16) hindurch mit zwei Ausgangsöffnungen (26a) verläuft und mit dem Innenraum (18) des hinteren zylindrischen Teils (12) verbunden ist.
  2. Kappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelteil (14) die Kappe (6) nach vorne halbkreisförmig bzw. halbkugelförmig abschließt.
  3. Kappe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelteil (14) massiv ausgebildet ist und nach außen hin lediglich die am Ende der Bohrung (16) ausgebildeten Ausgangsöffnungen (16a) aufweist.
  4. Kappe nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelteil (14) nach vorne hin eine geschlossene Fläche aufweist.
  5. Kappe nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrung (16) sich mit ihrem unteren Bereich bis in den Innenraum (18) erstreckt, derartig, dass an der Unterseite des Deckelteils (14) zwischen dem Innenraum (18) und der Bohrung (16) eine in Querrichtung durchgängige Verbindungsöffnung (20) ausgebildet ist.
  6. Kappe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verhältnis der Durchmesser der Verbindungsöffnung (20) zu dem Durchmesser der Bohrung (16) zwischen 0,5 und 0,8, z. B. bei 2/3 liegt.
  7. Kappe nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrung (16) einen kreisförmigen Querschnitt aufweist.
  8. Kappe nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrung (16) durch die Symmetrieachse (A) bzw. Längsachse der Kappe (6) verläuft.
  9. Kappe nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der hintere Teil (12) an seinem unteren Ende einen Querschnittsverjüngung (22) aufweist, die die Ausgangsöffnung (13) umgibt.
  10. Kappe nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Funktionskörper (8) einen IdO-Hörer, einen Ex-Hörer eines HdO-Hörgerätes oder ein Mikrofon eines Cochlea-Implantat-Gerätes aufnimmt.
  11. Kappe nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der hintere Teil (12) und der Deckelteil (14) einteilig ausgebildet sind.
  12. Kappe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelteil (14) auf dem hinteren zylindrischen Teil (12) befestigt ist, z. B. durch ein Gewinde, Bolzen, Vernietung oder Verstemmung.
  13. Kappe nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgangsöffnungen (16a) der Bohrung (16) näher an der Längsachse (A) liegen als die Außenfläche des hinteren zylindrischen Teils (12).
  14. Kappe nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie vollständig aus Metall gefertigt ist.
  15. Kappe nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sie vollständig aus einem hautverträglichen nichtmetallischen Material, z. B. einem hautverträglichen Kunststoff oder Silikon, gefertigt ist.
  16. Kappe nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrung (16) mittels Durchstoßens eines Reinigungsstabes säuberbar ist.
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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE68917891T2 (de) * 1989-01-03 1995-03-02 Knowles Electronics Inc Hörgerätewandler.
WO2000079832A2 (de) * 1999-06-16 2000-12-28 Phonak Ag Elektrisch/akustisches wandlermodul, im-ohr-hörgerät und verfahren zur herstellung eines im-ohr-hörgerätes
DE10104129A1 (de) * 2001-01-29 2002-08-14 Olaf E A Greiner Hörgerät und Filtereinheit für ein solches

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