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Die
Erfindung betrifft einen Türbeschlag
für ein
mittelst Innenbetätigungshandhabe
und Außenbetätigungshandhabe
betätigbares
Schloss mit einem Verriegelungsglied, wobei das Verriegelungsglied
von der Innenhandhabe immer und von der Außenhandhabe nur in einer Freigabestellung
der letzteren von einer Verriegelungsstellung in eine Öffnungsstellung
verlagerbar ist, und mit einem elektrisch betriebenen Umschalter
zum Umschalten einer die Außenhandhabe
an das Verriegelungsglied kuppelnde Kupplungseinrichtung zwischen
der Freigabestellung und einer Sperrstellung, wobei die Kupplungseinrichtung
einen mit der Außenhandhabe drehfest
verbindbaren Antriebsteil und einen mit der Innenhandhabe drehfest
verbindbaren Antriebsteil aufweist.
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Ein
derartiger Türbeschlag
ist aus der
DE 100
06 586 A1 bekannt. Der dort beschriebene Türbeschlag
besitzt neben einem Innendrücker
und einem Außendrücker auch
eine Druckdrehbestätigungshandhabe,
mit welcher ein Riegel vor- und zurückschließbar ist. Durch einen Druck
auf die Handhabe wird eine Transponderleseeinrichtung aufgeweckt,
die einen vor die Stirnfläche
der Drehhandhabe gehaltenen Transponder mit elektrischer Energie versorgt.
Dies erfolgt in bekannter Weise über
ein elektromagnetisches Wechselfeld. Der so mit Energie versorgte
Transponder sendet seine Kennung unmittelbar oder in verschlüsselter
Form nach einem Datenaustausch nach einem vorbestimmten Abfrageprotokoll
an die Transponderleseeinrichtung. Ist die Kennung dieses Tansponders
in einem Speicher des Türbeschlages
als öffnungsberechtigt
vermerkt, so wird ein Elektromotor bestromt, der eine Kupplungsfeder
verschwenkt, die ein dortiges Antriebsglied mit einem dortigen Antriebsglied
kuppelt, so dass eine Drehübertragung
auf den Riegel möglich ist,
um letzteren zurückzuziehen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den gattungsgemäßen Türbeschlag
in gebrauchsvorteilhafter Weise weiterzubilden.
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Gelöst wird
die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung,
wobei jeder Anspruch grundsätzlich
eine eigenständige
Lösung
der Aufgabe darstellt.
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Es
ist zunächst
und im Wesentlichen vorgesehen, dass das Antriebsteil in einseitiger
Drehmitnahme zu dem Abtriebsteil steht. Das Verriegelungsglied ist
bevorzugt nicht der Schubriegel, sondern eine Falle des Verschlusses.
Innenbetätigungshandhabe
und Außenbetätigungshandhabe
sind demzufolge bevorzugt Innendrücker und Außendrücker der Tür. Das mit der Außenbetätigungshandhabe
drehfest gekuppelte Antriebsteil ist in der Sperrstellung von einem
Sperrfortsatz drehblockiert. Der Sperrfortsatz sitzt vorzugsweise
am Ende des Umschalters, welcher von einer Umschaltwippe gebildet
ist. Durch Verschwenken der Umschaltwippe wird der Sperrfortsatz
aus seiner Sperrstellung verlagert, so dass das Antriebsteil gedreht
werden kann. Es nimmt dann das Abtriebsteil mit, so dass die Falle
zurückgezogen werden
kann. Zufolge der einseitigen Drehkupplung des Antriebsteiles an
das Abtriebsteil lässt
sich das Abtriebsteil auch bei einem drehblockierten Antriebsteil
von der Innenhandhabe verdrehen, so dass die Falle von innen immer,
von außen
aber nur in der Freigabestellung zurückziehbar ist. Das Antriebsteil und
das Abtriebsteil liegen in Fluchtlage zueinander. Sie liegen in
Stirnflächenanlage,
wobei das Antriebsteil oder das Abtriebsteil einen Ringbund aufweisen kann,
welches in eine Ringaussparung des jeweils anderen Teils eintreten
kann. Zwischen Antriebsteil und Abtriebsteil kann darüber hinaus
noch eine Unterlegscheibe angeordnet sein. In einer bevorzugten Ausgestaltung
der Erfindung liegt das Abtriebsteil oder das Antriebsteil in einer
Gehäuseaussparung, die
ein Drehlager bildet, einer Trägerplatte.
Diese Trägerplatte
sitzt innerhalb des Beschlagschildes und lagert auch die Umschaltwippe.
Letztere besitzt zwei Arme. Ein erster Arm trägt den Sperrfortsatz und liegt
vorzugsweise in einer Lageraussparung der Trägerplatte ein, um so die Drehmomente
aufnehmen zu können,
die auf die Außenhandhabe
aufgebracht werden. Der andere Arm der Umschaltwippe wird von einer
Kupplungsfeder angetrieben, wie sie grundsätzlich aus der
DE 100 06 586 A1 vorbekannt
ist. Die erfindungsgemäße Anordnung
ist eine Weiterentwicklung, die mit dem Beschlag aus der
DE 100 06 586 A1 kombiniert
werden kann. Der erfindungsgemäße Türbeschlag
kann somit auch den Drehknauf aufweisen, wie er in der
DE 100 06 586 A1 beschrieben
ist. Der Antrieb der Kupplungsfeder erfolgt vorzugsweise in ähnlicher
Weise, indem ein Elektromotor eine Schnecke antreibt, die wiederum
ein Schneckenrad dreht, auf welchem eine Kurvenscheibe sitzt. Diese
Kurvenscheibe kann einen Steuerschlitz aufweisen, in welchem ein
Endabschnitt der Kupplungsfeder liegt, um die Kupplungsfeder zwischen
ihren beiden Betriebsstellungen zu verschwenken, Die Kupplungsfeder
kann bei ihrer Verschwenkbetätigung
auch die oben bereits erwähnte
Kupplungshülse
verschieben, um das Abtriebsglied und das Antriebsglied des Drehknaufs
zu kuppeln. Der einseitige Freigang zwischen dem Antriebsteil und
dem Abtriebsteil wird vorzugsweise über Nocken verwirklicht. Sowohl
das Antriebsteil als auch das Abtriebsteil bilden einen radial abragenden
Nocken aus. Diese beiden Nocken überragen
jeweils die Stirnflächen von
Antriebsteil und Abtriebsteil, so dass Antriebsnocken und Abtriebsnocken
in der Drehmitnahmestellung aneinander stoßen. Zwischen den Antriebsnocken
und einem Sperrfortsatz des Antriebsteils liegt ein axialer Freiraum,
in den der Sperrfortsatz eintreten kann, wenn er von der Sperrstellung,
in welcher er vor dem Sperrnocken liegt, in die Freigabestellung verlagert
wird.
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In
einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Umschalter
nur dann betätigt
wird, wenn eine Transponderausleseschaltung einen schließberechtigten
Transponder festgestellt hat. Der Transponder kann eine eindeutige
Kennung tragen, die unter Verwendung elektromagnetischer Wellen ausgele sen
wird. Die Transponderausleseeinrichtung kann durch einen Druckknopf
aktiviert werden. Es ist aber auch möglich, die Transponderleseeinrichtung über einen
Drehknauf oder auch berührungslos
zu aktivieren. In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen,
dass der Türbeschlag
eine biometrische Erkennungseinrichtung aufweist, bspw. eine Iris-Erkennungseinrichtung
oder eine Fingerabdruckserkennungseinrichtung. Der Umschalter wird bei
dieser Variante nur dann von einem Elektromotor oder anderweitig
betätigt,
wenn die biometrische Erkennungseinrichtung zulässige biometrische Daten erfasst
hat.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nachfolgend anhand beigefügter Zeichnungen erläutert. Es
zeigen:
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1 in
perspektivischer Darstellung den Türbeschlag in der montierten
Stellung, in der Sperrstellung,
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2 den
Türbeschlag
in der Draufsicht,
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3 den
Türbeschlag
in einer perspektivischen Darstellung mit geöffnetem Beschlagschild,
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4 den
Türbeschlag
mit geöffnetem
Beschlagschild in einer Draufsicht, in der Sperrstellung,
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5 einen
Schnitt gemäß der Linie
V-V in 4,
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6 in
perspektivischer Darstellung die Trägerplatte, welche das Antriebsteil,
das Abtriebsteil und die Umschaltwippe trägt,
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7 in
perspektivischer Darstellung das an das Antriebsteil gekuppelte
Abtriebsteil,
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8 in
einer Explosionsdarstellung das Antriebsteil, das Abtriebsteil und
die dazwischenliegende Unterlegscheibe,
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9 eine
perspektivische Darstellung des elektromotorischen Antriebs der
Kupplungsfeder nebst Drehknauf,
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10 eine
Detailansicht des Kurvengetriebes zum Verschwenken der Kupplungsfeder,
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11 einen
Schnitt wie 5, jedoch nicht in der Sperrstellung
sondern in der Freigabestellung,
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12 eine
Darstellung gemäß 6, ebenfalls
nicht in der Sperrstellung sondern in der Freigabestellung,
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13 eine
Darstellung gemäß 9,
jedoch nicht in der Sperrstellung sondern in der Freigabestellung
und
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14 eine
Darstellung gemäß 10 jedoch
nicht in der Sperrstellung sondern in der Freigabestellung.
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Der
Türbeschlag 1 kann
auf die Außenseite einer
Tür aufgebracht
werden. Er besitzt ein Beschlagschild, der einen Außendrücker 3 drehlagert. Der
Innendrücker
ist mit der Bezugsziffer 2 bezeichnet. Wird der Innendrücker betätigt, so
wird die Falle 4 zurückgezogen.
Wird die Außenhandhabe
in einer Freigabestellung betätigt,
so wird die Falle 4 ebenfalls zurückgezogen. In einer Sperrstellung
ist die Außenhandhabe 3 schwenkblockiert.
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Innerhalb
des Beschlaggehäuses
befindet sich eine mit der Bezugsziffer 21 bezeichnete
Trägerplatte.
Diese Trägerplatte
besitzt eine Lageröffnung 22,
die ein Abtriebsteil 7 drehlagert. Das Abtriebsteil 7 besitzt
eine Vierkantöffnung 20,
in die ein Drückerdorn,
der drehfest mit der Innenhandhabe 2 verbunden ist, eingesteckt
werden kann. Die Lageröffnung 22 besitzt
eine Stufe, auf der sich eine entsprechende Stufe des Abtriebsteils 7 abstützt. Wie
insbesondere der 8 zu entnehmen ist, besitzt
das Abtriebsteil 7 einen radial ausladenden Abtriebsnocken 9.
Der Abtriebsnocken 9 steht darüber hinaus über die Stirnfläche des
Abtriebsteils 7 über.
Die Stirnfläche
des Abtriebsteils 7 besitzt einen Ringbund 24, der
in eine entsprechende Stirnflächenausnehmung eines
Antriebsteils 6 eingreift, welches in einer Fluchtlage
zum Abtriebsteil 7 angeordnet ist.
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Das
Antriebsteil 6 besitzt einen Antriebsvierkant 12 zum
Aufstecken der Außenhandhabe 3,
der koaxial zur Vierkantöffnung 20 angeordnet
ist. Zwischen dem Antriebsteil 6 und dem Abtriebsteil 7 liegt innerhalb
der Ringbundes 24 eine Unterlegscheibe 19, die
das Aneinanderabgleiten der Stirnflächen in der Sperrstellung fördert.
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Auch
das Antriebsteil 6 besitzt einen radial ausladenden Nocken,
der mit Antriebsnocken 8 bezeichnet ist. Auch der Antriebsnocken 8 ragt über die Stirnfläche des
Antriebsteiles 6 hinaus, so dass sich die beiden Nocken 8, 9 hintergreifen.
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Wird
das Antriebsteil 6 ausgehend aus der in 1 dargestellten
Stellung in eine Freigabestellung gedreht, so nimmt der Antriebsnocken 8 den
Abtriebsnocken 9 mit und überträgt die Drehung der Außenhandhabe 3 auf
einen nicht dargestellten in der Vierkantöffnung 20 einsteckenden
Vierkantdorn, um die Falle 4 in der bekannten Weise zurückzuziehen.
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Wie
aus der 8 hervorgeht, besitzt das Antriebsteil 6 einen
Sperrnocken 10. Dieser ist zum Antriebsnocken 8 axial
beabstandet, so dass zwischen Antriebsnocken 8 und Sperrnocken 10 ein Freiraum
verbleibt. Der radial abragenden Sperrnocken 10 wirkt mit
einem Sperrfortsatz 11 eines Armes 5' der Umschaltwippe 5 zusammen.
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Die
Umschaltwippe 5 ist in der Trägerplatte 21 gelagert.
Hierzu besitzt die Umschaltwippe 5 etwa in ihrer Mitte
beidseitig abragende Achsfortsätze 13, die
in Lagermulden einliegen. Der an seinem Ende den Sperrfortsatz 11 tragende
Arm 5' der
Umschaltwippe 5 ist in einer Lageraussparung 25 der
Trägerplatte 21 derart
gelagert, dass Drehmomente, die vom Sperrnocken 10 auf
den Sperrfortsatz 11 und den Arm 5' übertragen werden, in die Trägerplatte 21 eingeleitet
werden können.
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Die
Trägerplatte 21 kann
aus Metall bestehen. Das Antriebsteil 6, das Abtriebsteil 7 und
die Umschaltwippe 5 können
ebenfalls aus Metall, insbesondere einem Druckguss bestehen.
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Die
Umstellung des Türbeschlages
von einer Freigabestellung in eine Sperrstellung erfolgt durch ein
Verschwenken der Umschaltwippe 5. In der 6 ist
die Umschaltwippe in ihrer Sperrstellung dargestellt. In Drehrichtung
vor dem Sperrnocken 10 liegt der Sperrfortsatz 11,
so dass das Antriebsteil 6 nicht geschwenkt werden kann.
In dieser Stellung kann aber sehr wohl das Abtriebsteil 7 geschwenkt
werden.
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Erst
wenn die Umschaltwippe 5 von der in 6 dargestellten
Sperrstellung in die in 12 dargestellte
Freigabestellung verschwenkt worden ist, lässt sich das Antriebsteil 6 drehen,
wie es auch in der 12 dargestellt ist. Der Sperrfortsatz 11 taucht
dabei zwischen Sperrnocken 10 und Antriebsnocken 8 hindurch.
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Der
Antrieb der Umschaltwippe
5 erfolgt über eine bereits aus
DE 100 06 586 A1 her
bekannte Kupplungsfeder
14, Diese umgibt U-förmig einen Drehknauf
26.
Der U-Steg
14' der
Kupplungsfeder
14 ragt in eine Kupplungsnische
18 der
Umschaltwippe
5 ein, die an den dem Sperrfortsatz
11 gegenüberliegenden
Ende der Umschaltwippe
5 angeordnet ist. Das andere Ende
der Kupplungsfeder
14 wirkt in der bekannten Weise mit
einer Steuer-Kurvenscheibe
17 zusammen, diese Kurvenscheibe
bildet einen Steuerschlitz aus und ist fest mit einem Schneckenrad
16 verbunden,
welches von einer Schnecke
15 angetrieben ist, welche wiederum
auf der Abtriebswelle eine Elektromotors
23 sitzt.
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Die
Aufgabe der Kupplungsfeder
14 besteht nicht nur darin,
die Umschaltwippe
5 zu verschwenken, sondern auch eine
nicht dargestellte, in einem Ringspalt
30 liegende Kupplungshülse zu verschieben,
um ein Antriebsglied
28 mit einem Abtriebsglied
27 des
Drehknaufes
26 zu kuppeln. In dieser gekuppelten Stellung
kann das Abtriebsglied
27 in der bekannten Weise über das
Druckdrehglied
29 drehangetrieben werden, bspw. um in der
bekannten Weise einen Riegel zurückzuziehen.
Hinsichtlich der genauen Ausgestaltung des Drehknaufs
26 wird
auf die detaillierten Ausführungen
der
DE 100 06 586
A1 verwiesen, deren Offenbarungsgehalt vollinhaltlich mit
in diese Anmeldung einbezogen wird.
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Die
Funktionsweise des Verschlusses ist die folgende:
In der Sperrstellung,
wie sie die 3 bis 6 zeigen,
liegt der Sperrfortsatz 11 vor dem Sperrnocken 10 und
die nicht dargestellte Kupplungshülse in einer Stellung, in der
Antriebsglied 28 und Abtriebsglied 27 nicht miteinander
drehgekoppelt sind. In dieser Sperrstellung kann das Druckdrehglied 29 des
Drehknaufs 26 frei gedreht werden, ohne dass es eine Wirkung
hat. Die Außenhandhabe 3 ist
zufolge der Drehsperrung des Antriebsteiles 6 drehgesperrt.
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Wird
nun ein Druck auf das Druckdrehglied 29 ausgeübt, so wird
ein nicht dargestellter Schalter betätigt, der eine Transponderleseeinrichtung
aktiviert. Diese sendet über
eine nicht dargestellte, aber am Drehknauf 26 angeordnete
Antenne ein elektromagnetisches Wechselfeld aus, welches bspw. eine Frequenz
von 125kH haben kann. Dieses elektromagnetische Wechselfeld wird
von dem nicht dargestellten Transponder empfangen, der gegen die
Stirnseite des Druckdrehgliedes 29 gelegt worden ist. Der Transponder übermittelt
in der bekannten Weise seine Identität an die Transponderleseeinrichtung.
Stellt diese fest, dass der Transponder eine Schließberechtigung
besitzt, so wird der Elektromotor 23 in Gang gesetzt. Dieser
treibt die Schnecke 15, letztere das Schneckenrad 16 und
somit die Kurvenscheibe 17 an, so dass die Kupplungsfeder 14 von
der in 5 dargestellten Stellung in die in 11 dargestellte
Stellung verschwenkt wird.
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Einhergehend
mit dieser Verschwenkung der Kupplungsfeder 14 wird die
nicht dargestellte Kupplungshülse
des Drehknaufes 26 in die Kupplungsstellung verlagert.
Gleichzeitig wird die Umschaltwippe 5 verschwenkt, so dass
der Sperrfortsatz 11 aus der Sperrstellung gebracht wird.
Das Türschloss
kann jetzt geöffnet
werden. Mit dem Druckdrehglied 29 kann der Riegel zurückgezogen
werden. Mit der Außenhandhabe 3 kann
die Falle zurückgezogen
werden.
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Es
wird als besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Beschlages angesehen, dass
ein aus der
DE 100
06 586 A1 bekannter Beschlag in einfacher Weise weitergebildet
werden kann. Es ist darüber
hinaus auch möglich,
bei dem aus der
DE
100 06 586 A1 bekannten Beschlag den dort beschriebenen
Drehknauf fortzulassen und mit der Kupplungsfeder
14 die
in der
6 dargestellte Anordnung anzutreiben. Dieser Beschlag
kann dann eine andersgestaltete Transponderlesseeinrichtung aufweisen.
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Um
zu vermeiden, dass der Außendrücker durch
Aufbringen eines großen
Drehmoments auch in der Sperrstellung betätigt werden kann, ist der Antriebsvierkant 12 über eine
Sollbruchstelle mit dem Antriebsteil 6 verbunden. Diese
Sollbruchstelle bricht im Grenzdrehmoment. Dieses Grenzdrehmoment
ist geringer als das maximale Drehmoment, welches vom Sperrnocken 10 bzw.
Sperrfortsatz 11 aufgefangen werden kann, so dass zunächst der
Antriebsvierkant 12 zerstört wird, und die Sperreinrichtung 10, 11 nicht
bricht.
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Alle
offenbarten Merkmale sind (für
sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird
hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.