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DE102005039313B3 - Auslaufeinrichtung eines Behälters für staubförmiges oder körniges Schüttgut - Google Patents

Auslaufeinrichtung eines Behälters für staubförmiges oder körniges Schüttgut Download PDF

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DE102005039313B3
DE102005039313B3 DE102005039313A DE102005039313A DE102005039313B3 DE 102005039313 B3 DE102005039313 B3 DE 102005039313B3 DE 102005039313 A DE102005039313 A DE 102005039313A DE 102005039313 A DE102005039313 A DE 102005039313A DE 102005039313 B3 DE102005039313 B3 DE 102005039313B3
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DE102005039313A
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English (en)
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Udo Spitzer
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SPITZER SILO FAHRZEUGWERK GmbH
SPITZER SILO- FAHRZEUGWERKE GmbH
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SPITZER SILO FAHRZEUGWERK GmbH
SPITZER SILO- FAHRZEUGWERKE GmbH
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    • B65D88/00Large containers
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Auslaufeinrichtung (1) eines Behälters (3) für staubförmiges oder körniges Schüttgut mit einem kegelförmig nach unten sich auf einen engeren Querschnitt eines Anschlussstutzens (10) für eine Förderleitung verengenden Auslaufkörper (2), wobei in dem Auslaufkörper (2) ein ringförmiger Schüsseleinsatz (5) derart angeordnet ist, dass zwischen dem Schüsseleinsatz (5) und einer Wandung des Auslaufkörpers (2) ein mit Druckluft beaufschlagbarer umlaufender Raum (8) ausgebildet ist. Um eine möglichst einfache und gründliche Reinigung einer solchen Auslaufeinrichtung (1) zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, dass der Schüsseleinsatz (5) durch betätigbare Befestigungsmittel (14) an dem Auslaufkörper (2) befestigt ist, wobei durch Betätigung der Befestigungsmittel (14) ein Abstand zwischen der Wandung des Auslaufkörpers (2) und des Schüsseleinsatzes (5) veränderbar ist. Vorzugsweise sind die Befestigungsmittel (14) von außerhalb des Auslaufkörpers (2) mechanisch betätigbar.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Auslaufeinrichtung eines Behälters für staubförmiges oder körniges Schüttgut mit einem kegelförmig nach unten sich auf einen engeren Querschnitt eines Anschlussstutzens für eine Förderleitung verengenden Auslaufkörper. In dem Auslaufkörper ist ein ringförmiger Schüsseleinsatz derart angeordnet, dass zwischen dem Schüsseleinsatz und einer Wandung des Auslaufkörpers ein mit Druckluft beaufschlagbarer umlaufender Raum ausgebildet ist.
  • Derartige Auslaufeinrichtungen werden beispielsweise für stationäre Silobehälter oder für Behälter als Aufbauteil eines Fahrzeugs benutzt. Die Behälter besitzen eine oder mehrere der Auslaufeinrichtungen.
  • Bei Schüttgutbehältern, wie beispielsweise Silos mit im Bodenbereich angeordneten kegelförmigen Auslaufkörpern (Auslaufkegeln), wird das Schüttgut im unteren Bereich durch die anstehende Füllhöhe stark zusammengedrückt, wodurch es zu einer Brückenausbildung im Schüttgut kommen kann. Das darüber liegende Schüttgut wird durch die Brückenausbildung gehalten, so dass beim Entleeren des Behälters ein weiteres Auslaufen des Schüttguts verhindert wird. Aus diesem Grund müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden, um eine etwaige Brückenbildung von vornherein zu verhindern oder, falls diese durch entsprechend lange Lagerzeiten entstanden ist, wieder aufzubrechen.
  • Einwandige starre Auslaufkegel können dies nicht leisten, weshalb der kegelförmige Auslaufkörper häufig doppelwandig ausgeführt wird. Dazu wird üblicherweise ein im Inneren des Auslaufkörpers liegendes Schüsselelement als trichterförmige Auslauffläche aus luftdurchlässigem Folienmaterial ausgebildet, so dass zwischen der äußeren luftundurchlässigen Auslaufkegelwandung und dem inneren Schüsselelement eingebrachte Druckluft durch die luftdurchlässige Folie in den Schüttgutkegelinnenraum einströmen kann und dadurch eine Brückenbildung vermieden beziehungsweise wieder aufgelöst wird. Eine entsprechende Auslaufeinrichtung ist beispielsweise aus der DE 20 2005 002 563 U1 bekannt. Die Art der Druckluftzufuhr kann kontinuierlich oder stoßweise erfolgen und führt jeweils zu einer kurzzeitigen Rüttelbewegung des Schüsselelements, welche die Schüttgutabfuhr kontinuierlich unterstützt.
  • Allerdings darf das Schüsselelement aus Folienmaterial nicht derart angeordnet sein, dass während der druckluftunterstützten Schüttgutabfuhr eine Taschenbildung zwischen der äußeren Auslaufkegelwandung und der Innenkegelwandung begünstigt wird. Um eine reibungsarme Fließfähigkeit des Schüttgutmaterials zu gewährleisten, wird daher der innen liegende Folienmantel am oberen Rand fest eingespannt und am unteren Rand mittels Spannkonstruktionen, die in den verschiedensten Ausführungsformen bekannt sind, gehalten. Mit diesen Spannkonstruktionen sind jedoch auch Nachteile verbunden, insbesondere hinsichtlich der Reinigung der Auslaufkegel, die den Vorteil der Reibungsminimierung bei der Schüttgutentleerung teilweise wieder zunichte machen.
  • Bei bewegten Silobehältern, beispielsweise auf Fahrzeugen, tritt durch das Rütteln während der Fahrt eine zusätzliche Verfestigung des Schüttgutes auf, die das spätere Entleeren erschwert. Ein weiteres Problem der bekannten Auslaufeinrichtungen mit innen liegendem luftdurchlässigem Schüsselelement aus Gewebematerial ist dadurch gegeben, dass das staubförmige oder körnige Schüttgut zu einem Verschleiß des Gewebematerials führt, weshalb es notwendig ist, dieses von Zeit zu Zeit auszutauschen.
  • Um Die Probleme der Auslaufeinrichtungen mit innen liegender luftdurchlässiger Auslauffläche aus Gewebematerial zu beheben, sind aus dem Stand der Technik Auslaufeinrichtungen bekannt, in deren kegelförmigem Auslaufkörper ein ringförmiger Schüsseleinsatz aus einem luftundurchlässigen Material derart angeordnet ist, dass zwischen dem Schüsseleinsatz und einer Wandung des Auslaufkörpers ein mit Druckluft beaufschlagbarer umlaufender Raum ausgebildet ist. Eine derartige Auslaufeinrichtung ist beispielsweise aus der DE 299 00 434 U1 bekannt. Die Wandung des Schüsseleinsatzes kann parallel zur Wandung des Auslaufkörpers verlaufen oder konisch auf diese zulaufend ausgebildet sein. Auch Mischformen mit parallelen und konisch verlaufenden Abschnitten des Schüsseleinsatzes oder mit Abschnitten des Schüsseleinsatzes, die unterschiedliche Neigungswinkel zu der Wandung des Auslaufkörpers aufweisen, sind möglich. Bei den bekannten Auslaufeinrichtungen weist der Schüsseleinsatz einen oberen auskragenden Rand auf, mit dem er an dem Auslaufkegel befestigt ist. An dem unteren Rand ist ein Ringspalt zwischen dem Schüsselelement und der Wandung des Auslaufkörpers ausgebildet.
  • Durch Beaufschlagen des Zwischenraumes zwischen Schüsseleinsatz und der Wandung des Auslaufkörpers kann Luft aus dem Raum über den Spalt in den Schüttgutkegelraum gelangen und dadurch eine Brückenbildung vermieden beziehungsweise wieder aufgelöst werden. Durch die Ausgestaltung der Auslaufeinrichtung mit einem Spalt zwischen dem Schüsseleinsatz und der Wandung des Auslaufkörpers, durch den die in den Raum eingebrachte Druckluft in Richtung des Anschlussstutzens strömt, wird eine schnelle und ungehinderte Entleerung des Behälters gewährleistet. In Abhängigkeit von der Strömungsgeschwindigkeit der Druckluft wird dabei eine dauerhafte oder auch kurzzeitige Schwingung des Schüsseleinsatzes erzeugt, die zusätzlich eine Auflockerung des Schüttgutes bewirkt. Der Schüsseleinsatz besteht aus einem federelastischen Material, vorzugsweise Metall oder Kunststoff.
  • Als besonders nachteilig bei den verschiedenen aus dem Stand der Technik bekannten Auslaufeinrichtungen ist es, dass sich – trotz aller Bemühungen, dies zu verhindern – Toträume zwischen dem Schüsseleinsatz und der Wandung des Auslaufkörpers ausbilden, welche sich beim Entleeren des Behälters mit Schüttgut zusetzen können. Eine Reinigung dieser Toträume durch Beaufschlagung mit Druckluft oder einer Spülflüssigkeit im Anschluss an das Entleeren des Behälters ist äußerst aufwändig und in der Regel nicht zufrieden stellend, da selbst Druckluft und/oder Spülflüssigkeit die Toträume nicht vollständig von abgelagertem Schüttgut befreien können. Die Folge ist, dass die bekannten Auslaufeinrichtungen entweder nicht vollständig gesäubert werden können oder aber zur vollständigen Säuberung komplett in ihre Einzelteile zerlegt, die Einzelteile gesäubert und dann wieder zusammengesetzt werden müssen. Insbesondere für Schüttgut aus dem Bereich der Lebensmittel-, Futtermittel- oder der Chemieindustrie ist eine nur unzulängliche Reinigung der Auslaufeinrichtung nicht akzeptabel. Andererseits bedeutet eine komplette Demontage der Auslaufeinrichtung, eine Reinigung der Einzelteile und ein anschließendes Zusammensetzen der Auslaufeinrichtung einen erheblichen zeitlichen Aufwand.
  • Deshalb liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Auslaufeinrichtung eines Behälters für staubförmiges oder körniges Schüttgut der eingangs genannten Art dahingehend auszugestalten oder auszubilden, dass diese einerseits ein Fluidisieren und eine Auflockerung des Schüttguts beim Entleeren des Behälters über die Auslaufeinrichtung ohne Brückenbildung und Verklumpen ermöglicht, andererseits aber auch ohne großen Aufwand und vor allem vollständig und sauber zu reinigen ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird ausgehend von der Auslaufeinrichtung der eingangs genannten Art vorgeschlagen, dass der Schüsseleinsatz durch betätigbare Befestigungsmittel an dem Auslaufkörper befestigt ist, wobei durch Betätigung der Befestigungsmittel ein Abstand zwischen der Wandung des Auslaufkörpers und des Schüsseleinsatzes veränderbar ist.
  • Erfindungsgemäß wird also vorgeschlagen, dass der Schüsseleinsatz an dem Auslaufkörper über Befestigungsmittel befestigt ist, die ein Abheben des Schüsseleinsatzes von der Wandung des Auslaufkörpers insbesondere zu Reinigungszwecken ermöglichen, ohne dass die gesamte Auslaufeinrichtung beziehungsweise der Auslaufkörper in seine Einzelteile zerlegt werden müsste. Auf diese Weise können selbst Toträume, die sich trotz größter Sorgfalt bei der Konstruktion der Auslaufeinrichtung zwischen dem Schüsseleinsatz und der Wandung des Auslaufkörpers bilden können und die sich beim Entleeren des Behälters mit Schüttgut zusetzen können, während des Reinigungsprozesses schnell und einfach und insbesondere vollständig von Schüttgut befreit und gereinigt werden. Insofern eignen sich die erfindungsgemäßen Auslaufeinrichtungen insbesondere für Behälter zum Transport von Schüttgut aus der Lebensmittel-, Futtermittel- und/oder Chemieindustrie. Durch die vorliegende Erfindung kann der Reinigungsprozess erheblich verkürzt werden, so dass der vollständig gereinigte Behälter bereits nach kürzester Zeit wieder zur Aufnahme neuen Schüttguts bereitsteht.
  • Die Form des in den Innenraum des Auslaufkörpers eingesetzten Schüsselelements entspricht einem konischen Ring. Sie kann aber auch als trichterförmig bezeichnet werden.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass durch Betätigung der Befestigungsmittel der Schüsseleinsatz mindestens zwischen einer Betriebsstellung mit einem bestimmten Abstand zwischen der Wandung des Auslaufkörpers und dem Schüsseleinsatz und einer Reinigungsstellung mit einem gegenüber der Betriebsstellung größeren Abstand verstellbar ist. Durch Vergrößern des Abstandes zwischen dem Schüsseleinsatz und der Wandung des Auslaufkörpers lockert sich selbst in Toträumen komprimiertes und festgedrücktes Schüttgut und kann durch Druckluft und/oder eine Spülflüssigkeit ohne großen Aufwand aus dem Raum zwischen dem Schüsseleinsatz und der Wandung des Auslaufkörpers herausgeblasen beziehungsweise herausgespült werden. Beim Einsatz einer Spülflüssigkeit ist es vorteilhaft, wenn nach dem Spülvorgang die Auslaufeinrichtung beziehungsweise der Auslaufkörper mittels Druckluft trocken geblasen wird.
  • Selbstverständlich ist es denkbar, dass der Schüsseleinsatz durch Betätigen der Befestigungsmittel nicht nur in der Betriebsstellung und in der Reinigungsstellung, sondern auch noch in einer oder mehreren Zwischenstellungen angeordnet werden kann. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird vorgeschlagen, dass durch Betätigung der Befestigungsmittel der Schüsseleinsatz mindestens zwischen einer ersten Betriebsstellung mit einem ersten Abstand zwischen der Wandung des Auslaufkörpers und dem Schüsseleinsatz und einer zweiten Betriebsstellung mit einem gegenüber der ersten Betriebsstellung größeren zweiten Abstand verstellbar ist. Gemäß dieser Ausführungsform kann der Schüsseleinsatz zur Auflockerung und Fluidisierung des Schüttgutes beim Entleeren des Behälters an die Zusammensetzung des Schüttguts und/oder an klimatische Bedingungen (zum Beispiel Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck) und/oder an andere äußere Einflussgrößen angepasst werden, um stets ein kontinuierliches und gleichmäßiges Abfließen des Schüttguts aus dem Auslaufkörper über den Anschlussstutzen und die Förderleitung zu gewährleisten. Insbesondere durch unterschiedliche Korngröße des Schüttgutes beziehungsweise durch unterschiedliche Luftfeuchtigkeit im Inneren des Behälters kann die Fluidität des Schüttgutes beeinträchtigt werden. Dieser Beeinträchtigung kann durch eine Variation der Rüttelbewegungen des Schüsseleinsatzes entgegengewirkt werden. Die Rüttelbewegungen lassen sich insbesondere hinsichtlich ihrer Amplitude und ihrer Frequenz variieren. Zur Variation des Schüsseleinsatzes kann der Abstand zwischen dem Schüsseleinsatz und der Wandung des Auslaufkörpers verändert werden. Alternativ oder zusätzlich kann auch die in den Raum zwischen Schüsseleinsatz und Wandung des Auslaufkörpers eingebrachte Druckluft in Stärke und Art der Beaufschlagung (kontinuierlich oder pulsierend) variiert werden.
  • Vorteilhafterweise besteht der Schüsseleinsatz aus Metall, insbesondere aus Edelstahl oder Aluminium, oder aus einem Kunststoff.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Befestigungsmittel von außerhalb des Auslaufkörpers betätigbar sind. Gemäß dieser Weiterbildung kann auf einen Einstieg in den Behälter zum Reinigen der Auslaufeinrichtung verzichtet werden. Vielmehr kann der Abstand des Schüsseleinsatzes zu der Wandung des Auslaufkörpers durch Betätigung der Befestigungsmittel von außerhalb des Auslaufkörpers und damit ohne in den Behälter einsteigen zu müssen, verändert werden. Ebenfalls von außerhalb des Auslaufkörpers kann dann eine Druckluftleitung und/oder eine Spülflüssigkeitsleitung zur Reinigung der Auslaufeinrichtung an den Auslaufkörper angeschlossen werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen die Befestigungsmittel mindestens zwei längenverstellbare Zylinder auf, wobei ein erstes Ende der Zylinder an dem Schüsseleinsatz befestigt ist und die Zylinder mit ihrem zweiten Ende derart an dem Auslaufkörper befestigt sind, dass die Zylinder zur Längenverstellung von außerhalb des Auslaufkörpers betätigbar sind. Die Zylinder umfassen beispielsweise mindestens zwei teleskopartig ineinander schiebbare Teile, wobei ein Teil an dem Schüsselelement und ein anderes Teil derart an der Wandung des Auslaufkörpers befestigt ist, dass der Zylinder von außen betätigt werden kann. Dazu ragt beispielsweise der an dem Schüsselelement befestigte Teil nach außen hervor, so dass er bei Bedarf nach innen gedrückt werden kann, um das Schüsselelement von der Wandung des Auslaufkörpers abzuheben.
  • Durch zwei Zylinder kann der Schüsseleinsatz sicher und zuverlässig in einer genau definierten Position im Inneren des Auslaufkörpers relativ zu der Wandung angeordnet werden. Selbstverständlich ist es möglich und unter Umständen auch wünschenswert, den Schüsseleinsatz durch mehr als zwei Zylinder, beispielsweise drei oder vier Zylinder, an der Wandung des Auslaufkörpers zu befestigen. Ein Ende der Zylinder ragt durch die Wandung des Auslaufkörpers nach außen, so dass die Zylinder von außerhalb des Auslaufkörpers betätigt werden können. Im Inneren des Auslaufkörpers ist das andere Ende der Zylinder an dem Schüsseleinsatz befestigt.
  • Vorzugsweise sind die Zylinder mechanisch betätigbar. Die Zylinder können beispielsweise durch einen Benutzer durch einfaches Drücken auf die Zylinder beziehungsweise auf die nach außen ragenden Teile der Zylinder verlängert werden, so dass der Abstand des Schüsselelements zu der Wandung des Auslaufkörpers vergrößert wird. Durch Drücken auf die Zylinder kann eine Gegenkraft überwunden werden, die sich beispielsweise aus der Schwerkraft oder aus einer Federkraft ergibt. In der entgegengesetzten Richtung kann die Länge der Zylinder dann durch die Schwerkraft oder die Federkraft verringert werden.
  • Alternativ wird vorgeschlagen, dass die Zylinder hydraulisch, pneumatisch, elektrisch oder magnetisch betätigbar sind. Bei einer hydraulischen Betätigung könnten die Befestigungsmittel als Hydraulikventile ausgebildet sein. Bei einer pneumatischen Betätigung könnten sie dementsprechend durch Pneumatikventile betätigt werden. Da in größeren Fahrzeugen wie beispielsweise Lastkraftwagen für das Bremssystem und andere Funktionen sowieso Druckluft erzeugt wird, könnte ein Teil der Druckluft zur pneumatischen Betätigung der Zylinder herangezogen werden. Bei einer elektrischen Betätigung der Zylinder könnten diese durch Elektromotoren, vorzugsweise in Verbindung mit einem geeigneten Getriebe, welches die Drehbewegung des Elektromotors in eine entsprechende Längsbewegung umsetzt, betätigt werden. Bei einer magnetischen Betätigung der Zylinder können diese durch Elektromagneten betätigt werden.
  • Vorteilhafterweise ist die Länge der Zylinder in den verschiedenen Stellungen des Schüsseleinsatzes festlegbar. Insbesondere ist die Länge der Zylinder in der Betriebsstellung und in der Reinigungsstellung des Schüsseleinsatzes festlegbar. Dadurch wird sichergestellt, dass die Zylinder selbst dann ihre eingestellte Länge behalten und der Schüsseleinsatz selbst dann in der eingestellten Stellung verbleibt, wenn die Zylinder nicht mehr betätigt werden. Dies bedeutet beispielsweise bei einer mechanischen Betätigung, dass die ausgefahrenen Zylinder in ihrem ausgefahrenen Zustand festgelegt werden, um das Schüsselelement in der entsprechenden Stellung zu halten, selbst wenn die Zylinder nicht mehr betätigt werden. Ebenso können die Zylinder in ihrem eingefahrenen Zustand festgelegt werden, um das Schüsselelement in seiner Betriebsstellung oder in einer seiner Betriebsstellungen zu sichern.
  • Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass die Länge der Zylinder mechanisch festlegbar ist, vorzugsweise mittels eines Sicherungsstifts, wobei bei eingesetztem Sicherungsstift eine Längsverstellung des Zylinders verhindert ist.
  • Gemäß einer anderen bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Befestigungsmittel von innerhalb des Auslaufkörpers betätigbar sind. Bei dieser Ausführungsform ist es zwar erforderlich, dass ein Benutzer zum Reinigen der Auslaufeinrichtung in das Innere des Behälters einsteigt und den Abstand des Schüsselelements von der Wandung des Auslaufkörpers zumindest für die Dauer des Reinigungsprozesses vergrößert. Auch bei dieser Weiterbildung der Erfindung ist es jedoch besonders vorteilhaft, dass die Auslaufeinrichtung auf einfache Weise und vor allem gründlich von sich insbesondere in Toträumen abgelagertem Schüttgut befreit werden kann. Ein aufwendiges Zerlegen der Auslaufeinrichtung mit Werkzeug in ihre Einzelteile zu Reinigungszwecken ist nicht mehr erforderlich.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird vorgeschlagen, dass der ringförmig Schüsseleinsatz eine durch seinen Mittelpunkt verlaufende Rotationsachse aufweist und die Befestigungsmittel den Schüsseleinsatz um seine Rotationsachse verdrehbar an der Wandung des Auslaufkörpers halten, wobei durch Verdrehen des Schüsseleinsatzes der Abstand zwischen dem Schüsseleinsatz und der Wandung des Auslaufkörpers veränderbar ist. So ist es beispielsweise denkbar, dass der Schüsseleinsatz in einer ersten Drehstellung durch die Befestigungsmittel sicher und zuverlässig an der Wandung des Auslaufkörpers gehalten ist und in einer zweiten Drehstellung der Schüsseleinsatz von der Wandung des Auslaufkörpers gelöst ist und abgehoben werden kann.
  • Vorteilhafterweise ist der Schüsseleinsatz in seiner Betriebsstellung mit dem bestimmten Abstand zu der Wandung des Auslaufkörpers gehalten. Nach dem verdrehen des Schüsseleinsatzes ist dieser in seiner Reinigungsstellung von der Wandung des Auslaufkörpers abnehmbar.
  • Es wird weiter vorgeschlagen, dass die Befestigungsmittel mindestens eine Führungsschiene mit einem Auswurfbereich und mindestens ein mit der Führungsschiene in Eingriff stehendes Führungselement aufweisen, wobei das Führungselement in dem Auswurfbereich von der Führungsschiene trennbar beziehungsweise mit der Führungsschiene in Eingriff bringbar ist. Die Führungsschiene kann an der Wandung des Auslaufkörpers und das Führungselement an dem Schüsselelement befestigt sein oder umgekehrt kann die Führungsschiene an dem Schüsselelement und das Führungselement an der Wandung des Auslaufkörpers befestigt sein. vorzugsweise erstreckt sich die Führungsschiene im Wesentlichen quer zur Rotationsachse des Schüsselelements. Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Führungsschiene um wenige Winkelgrad geneigt zur Rotationsachse verläuft, so dass sich bereits durch ein Verdrehen des Schüsselelements relativ zu der Wandung des Auslaufkörpers noch vor Erreichen des Auswurfbereichs der Abstand zwischen dem Schüsselelement und der Wandung des Auslaufkörpers vergrößert.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Führungsschiene einen trapezförmigen Querschnitt aufweist, wobei die Führungsschiene eine schmalere Seite und eine breitere Seite aufweist, und dass das Führungselement eine Nut mit einem trapezförmigen, der Querschnittsform der Führungsschiene entsprechenden Querschnitt aufweist, wobei das Führungselement auf der breiten Seite der Führungsschiene angeordnet ist und die Führungsschiene hintergreift. Vorteilhafterweise ist die Führungsschiene in dem Auswurfbereich mindestens für die Länge der Nut des Führungselements unterbrochen, so dass das Führungselement von der Führungsschiene getrennt und das Schüsselelement von der Wandung des Auslaufkörpers abgehoben werden kann. Die Querschnittsform der Führungsschiene gemäß dieser Ausführungsform kann auch als schwalbenschwanzförmig bezeichnet werden.
  • Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Führungsschiene als eine längliche Öffnung in dem Schüsselelement ausgebildet ist und dass das Führungselement als ein durch die Öffnung hindurchgeführter Führungszapfen mit einem Kopf ausgebildet ist, der die längliche Öffnung hintergreift. Somit ist der Führungszapfen in der länglichen Öffnung geführt und wird durch den Kopf in dieser gehalten. Vorteilhafterweise entspricht die Breite der Öffnung in dem Auswurfbereich mindestens für die Länge des Kopfes des Führungszapfens mindestens der Breite des Kopfes des Führungszapfens. Das bedeutet also, dass im Auswurfbereich die Öffnung so weit vergrößert ist, dass der Kopf des Führungszapfens hindurchtreten und das Schüsselelement von der Wandung des Auslaufkörpers abgehoben werden kann.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert. Der Figurenbeschreibung können zusätzliche Einzelheiten der Erfindung entnommen werden. Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung eines Behälters für staubförmiges oder körniges Schüttgut gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform;
  • 2 eine erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform;
  • 3 eine erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung gemäß einer dritten bevorzugten Ausführungsform;
  • 4 eine erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung gemäß einer vierten bevorzugten Ausführungsform;
  • 5 die erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung aus 2 mit dem Schüsselelement in einer Reinigungsstellung;
  • 6 eine erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung gemäß einer fünften bevorzugten Ausführungsform;
  • 7 eine erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung gemäß einer sechsten bevorzugten Ausführungsform;
  • 8 eine erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung gemäß einer siebten bevorzugten Ausführungsform;
  • 9 eine erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung gemäß einer achten bevorzugten Ausführungsform;
  • 10 die erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung gemäß 6 mit dem Schüsselelement in einer Reinigungsposition;
  • 11 eine aus dem Stand der Technik bekannte erste Auslaufeinrichtung;
  • 12 eine aus dem Stand der Technik bekannte zweite Auslaufeinrichtung.
  • Die 11 und 12 zeigen verschiedene Ausführungsformen von aus dem Stand der Technik bekannten Auslaufeinrichtungen. Eine Auslaufeinrichtung wird beispielsweise sowohl für stationäre Silobehälter als auch für solche Behälter eingesetzt, die als Aufbauteil auf einem Fahrzeug angeordnet sind. Solche Behälter besitzen an ihrer Unterseite eine oder mehrere der Auslaufeinrichtungen.
  • Die in 11 dargestellte in ihrer Gesamtheit mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnete Auslaufeinrichtung umfasst einen trichterförmigen Auslaufkörper 2, der mit einem teilweise dargestellten Silobehälterkörper 3 verbunden ist. Der Auslaufkörper 2 und ein in seinem Innenraum 4 angeordneter Schüsseleinsatz 5 bilden die Auslaufeinrichtung 1. Bei der in 11 dargestellten Ausführungsform ist der Schüsseleinsatz 5 als ein Belüftungseinsatz ausgebildet, der aus einem luftdurchlässigen Werkstoff besteht, beispielsweise aus einem Metallsieb oder einer Gewebematte. Der Schüsseleinsatz 5 ist an einem oberen Rand 6 des Auslaufkörpers 2 und an einem unteren Rand 7 des Auslaufkörpers 2 an dem Auslaufkörper 2 befestigt. Zwischen dem Schüsseleinsatz 5 und der Wandung des Auslaufkörpers 2 ist ein ringförmiger Zwischenraum 8 ausgebildet, der mit Druckluft 9 beaufschlagt werden kann.
  • Der Behälter 3 ist mit staubförmigem oder körnigem Schüttgut befüllt, das durch nicht dargestellte Einfüllöffnungen im oberen Bereich des Behälters 3 in diesen eingefüllt wird. Ein Entleeren des Behälters erfolgt über die dargestellte Auslaufeinrichtung 1. Der Auslaufkörper 2 verengt sich nach unten auf einen engeren Querschnitt eines Anschlussstutzens 10, an den eine oder mehrere nicht dargestellte Förderleitungen angeschlossen werden können. Zum Entleeren des Behälters 3 wird dieser mit einem sogenannten Oberdruck beaufschlagt, der zum Ziel hat, das Schüttgut zu fluidisieren und aus dem Behälter 3 über den Auslaufkörper 2 und den Anschlussstutzen 10 durch die Förderleitungen zu drücken.
  • Aufgrund seiner Konsistenz neigt das Schüttgut üblicherweise zu Verklumpungen und Brückenbildung, durch welche die Riesel- und Fließfähigkeit des Schüttgutes beim Entleeren des Behälters 3 beeinträchtigt wird. Die Verklumpung und Brückenbildung im Bereich des Schüttgutes wird durch das von oben auf das in der Auslaufeinrichtung 1 befindliche Schüttgut drückende restliche in dem Behälter 3 enthaltene Schüttgut noch verstärkt. Erschwerende wirkt sich auch der auf das Schüttgut in dem Behälter 3 wirkende Oberdruck aus. Um hier Abhilfe zu schaffen und die Riesel- und Fließfähigkeit des Schüttgutes beim Entleeren des Behälters 3 sicherzustellen, ist der Schüsseleinsatz 5 vorgesehen. Bei einer Beaufschlagung des Zwischenraumes 8 mit Druckluft 9 über einen seitlich an dem Auslaufkörper 2 angebrachten Stutzen 11 wird die Druckluft durch das luftdurchlässige Material des Schüsseleinsatzes 5 hindurchgedrückt, so dass sich ein in den Innenraum 4 des Auslaufkörpers 2 gerichteter Luftstrom 12 ausbildet. Der Luftstrom 12 führt zu einer Lockerung des in der Auslaufeinrichtung 1 befindlichen Schüttgutes und bewirkt bzw. erhält die Riesel- bzw. Fließfähigkeit des Schüttgutes während des Entleerungsvorganges.
  • Bei der in 12 dargestellten Ausführungsform ist der Schüsseleinsatz 5 nicht als ein luftdurchlässiger Belüftungseinsatz ausgebildet, sondern besteht aus einem vorzugsweise elastisch verformbaren luftundurchlässigen Material. Der Schüsseleinsatz 5 weist einen oberen auskragenden Rand auf, mit dem er an dem oberen Rand 6 des Auslaufkörpers 2 befestigt ist. Der Schüsseleinsatz 5 verläuft in einem Abstand zu der Wandung des Innenkörpers 2, so dass sich zwischen dem Schüsseleinsatz 5 und der Wandung des Auslaufkörpers 2 der Zwischenraum 8 ausbildet. Im Bereich des unteren Randes des Schüsseleinsatzes 5 ist zwischen dem Schüsseleinsatz 5 und der Wandung des Auslaufkörpers 2 ein Ringspalt 13 ausgebildet. Bei einer Beaufschlagung des Zwischenraumes 8 mit Druckluft 9 über den Stutzen 11 tritt die Druckluft durch den Spalt 13 und unterstützt dadurch das Entleeren des Behälters 3. In dem Schüsseleinsatz 5 können Bereiche aus luftdurchlässigem Material vorgesehen sein, so dass sich eine Kombination der in den 11 und 12 dargestellten Ausführungsformen bekannter Auslaufeinrichtungen ergibt.
  • Ein großes Problem der mit einem Schüsseleinsatz 5 versehenen bekannten Auslaufeinrichtungen 1 ist deren Reinigung. In dem Zwischenraum 8 bilden sich Toträume, die sich während der Entleerung des Behälters 3 mit Schüttgut zusetzen können. Aus dem Stand der Technik ist es zwar bekannt, nach dem Entleeren des Behälters 3 die Auslaufeinrichtung 1 über einen in den 11 und 12 nicht dargestellten separaten Stutzen mit einer Reinigungsflüssigkeit zu spülen. Trotz größter Anstrengungen gelingt es jedoch nicht, die Rückstände des Schüttgutes aus den Toträumen vollständig zu entfernen. Es verbleiben immer – wenn auch geringe – Rückstände des Schüttgutes in der Auslaufeinrichtung 1, was insbesondere für die Lebensmittel-, Futtermittel- und Chemieindustrie einen nicht akzeptablen Zustand darstellt. Aus diesem Grund wird in der Praxis, insbesondere bei Produktwechsel, die gesamte Auslaufeinrichtung 1 nach dem Entleeren des Behälters 3 in ihre Einzelteile zerlegt, die Einzelteile gereinigt und anschließend die Auslaufeinrichtung 1 wieder zusammengesetzt. Zu diesem Zweck muss eine Person über eine Einfüllöffnung in das Innere des Behälters 3 steigen und dort die erforderlichen Demontage-, Reinigungs- und anschließenden Montagearbeiten ausführen. Dies ist extrem aufwendig und mit erheblichen Gefahren für die ausführende Person verbunden. Zudem ist ein solcher Reinigungsvorgang sehr zeitaufwendig, so dass die Auslaufeinrichtung 1 bzw. der gesamte Behälter 3 erst wieder nach einer relativ langen Reinigungsphase für eine erneute Schüttgutaufnahme zur Verfügung steht.
  • Hier kann die vorliegende Erfindung Abhilfe schaffen. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass der Schüsseleinsatz 5 nicht starr und nur mit einem erheblichen Aufwand von dem Auslaufkörper 2 lösbar an diesem befestigt ist, sondern über Befestigungsmittel an dem Auslaufkörper 2 befestigt ist, die zur Variation des Abstandes zwischen der Wandung des Auslaufkörpers 2 und dem Schüsseleinsatz 5 betätigt werden können.
  • Bei dem in 1 dargestellten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel sind die Befestigungsmittel als längenverstellbare Zylinder 14 ausgebildet, von denen in 1 lediglich einer beispielhaft dargestellt ist. Mindestens zwei Zylinder 14 sind in der erfindungsgemäßen Auslaufeinrichtung vorgesehen, um den Schüsseleinsatz 5 sicher und zuverlässig und in einer genau definierten Position an dem Auslaufkörper 2 zu halten. Die Zylinder 14 weisen jeweils zwei teleskopartig ineinander verschiebbare Teile auf, einen äußeren Teil 14a, der an dem Auslaufkörper 2 befestigt ist, und einen darin längsverschiebbar geführten inneren Teil 14b, der an dem Schüsseleinsatz 5 befestigt ist. Der Schüsseleinsatz 5 ist also nicht – wie beim Stand der Technik – mit seinem oberen Rand an dem oberen Rand 6 des Auslaufkörpers 2 befestigt. Die Befestigung des Schüsselelements 5 an dem Auslaufkörper 2 erfolgt vielmehr allein durch die Zylinder 14. Somit liegt der obere Rand 15 des Schüsseleinsatzes 5 an der Wandung des Auslaufkörpers 2 an. Zur zusätzlichen Abdichtung kann im Bereich des oberen Randes 15 ein Dichtelement, beispielsweise eine ringförmige Dichtlippe, zwischen dem Schüsselelement 5 und der Wandung des Auslaufkörpers 2 vorgesehen sein. Im Bereich des unteren Randes 16 des Schüsselelements 5 ist der Ringspalt 13 zwischen dem Schüsselelement 5 und der Wandung des Auslaufkörpers 2 ausgebildet, durch den der Luftstrom 12 zur Erhöhung der Fließ- und Rieselfähigkeit des Schüttgutes hindurchströmt.
  • Die erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung 1 bzw. der Schüsseleinsatz 5 ist in 1 in ihrer bzw. seiner Betriebsstellung dargestellt. Der innere Teil 14b des Zylinders 14 ragt über den äußeren Teil 14a nach unten hinaus. Zur Betätigung des Zylinders 14 wird einfach der innere Teil 14b durch eine Person mechanisch nach oben gedrückt. Folglich wird das Schüsselelement 5 angehoben, so dass sich der Abstand zwischen dem Schüsselelement 5 und der Wandung des Auslaufkörpers 2 vergrößert (vgl. 5). Die Betätigung des Zylinders 14 kann von außerhalb des Auslaufkörpers 2 erfolgen; ein Einstieg in das Innere des Behälters 3 ist nicht erforderlich. Die angehobene Stellung des Schüsselelements 5 wird als Reinigungsstellung bezeichnet. In dieser Stellung kann die Auslaufeinrichtung 1 durch Beaufschlagung mit Druckluft und/oder einer Reinigungsflüssigkeit von festgesetztem Schüttgut befreit werden. In dem inneren Teil 14b des Zylinders 14 sind Öffnungen 14c vorgesehen, durch die ein Sicherungsstift 17 (vgl. 5) zur Sicherung des Zylinders 14 in der eingestellten Position, so dass das Schüsselelement 5 in der eingestellten Stellung verbleibt, selbst wenn der Zylinder 14 nicht mehr betätigt wird.
  • Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel wird der Zylinder 14 mechanisch betätigt. Selbstverständlich ist es auch möglich, hydraulisch, pneumatisch, elektrisch oder magnetisch betätigte Befestigungsmittel vorzusehen. Insbesondere der Einsatz von Pneumatikventilen als Befestigungsmittel ist besonders vorteilhaft, da Druckluft für andere Zwecke (Erzeugung des Oberdrucks; Beaufschlagung des Zwischenraums 8 mit Druckluft 9) sowieso schon im Bereich der Auslaufeinrichtung 1 vorhanden ist und ohne großen Aufwand auch zur Betätigung der Befestigungsmittel benutzt werden könnte.
  • Bei einem weiteren in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Auslaufeinrichtung 1 weist der Schüsseleinsatz 5 Öffnungen auf, in die ein luftdurchlässiges Material 17 eingesetzt ist. Als luftdurchlässiges Material 17 kann beispielsweise ein grobmaschiges Gewebe oder ein Geflecht in die Öffnungen des Schüsselelements 5 eingesetzt werden. Zudem liegt der Schüsseleinsatz 5 sowohl an seinem oberen Rand 15 als auch an seinem unteren Rand 16 an der Wandung des Auslaufkörpers 2 auf. Zudem sind im Bereich des oberen Randes 15 und des unteren Randes 16 zwischen dem Schüsselelement 5 und der Wandung des Auslaufkörpers 2 Dichtelemente 18 vorgesehen, so dass der Zwischenraum 8 sowohl nach oben als auch nach unten abgedichtet ist. Bei einer Beaufschlagung des Zwischenraumes 8 mit Druckluft entweicht diese ausschließlich durch das luftdurchlässige Material 17.
  • Bei einer in 3 dargestellten weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Auslaufeinrichtung 1 sind in dem Schüsselelement 5 mehrere Öffnungen ausgebildet, in die jeweils ein luftdurchlässiges Material 17 eingesetzt ist. Zudem liegt das Schüsseleinsatz 5 lediglich im Bereich des oberen Randes 15 an der Wandung des Auslaufkörpers 2 an. Im Bereich des unteren Randes 16 ist ein Ringspalt 13 ausgebildet. Bei einer Beaufschlagung des Zwischenraums 8 mit Druckluft 9 ergibt sich somit ein Luftstrom 12 zum einen durch das luftdurchlässige Material 17 und zum anderen durch den Ringspalt 13.
  • Bei einem weiteren in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das Schüsselelement 5 durch den Zylinder 14 derart an dem Auslaufkörper 2 gehalten, dass sich im Bereich des unteren Randes 16 ein erster Ringspalt 13a und im Bereich des oberen Randes 15 ein zweiter Ringspalt 13b zwischen dem Schüsselelement 5 und der Wandung des Auslaufkörpers 2 ergibt. Bei einer Beaufschlagung des Zwischenraumes 8 mit Druckluft 9 ergibt sich somit ein Luftstrom 12 durch die beiden Ringspalte 13a, 13b. Die in 4 dargestellte Stellung des Schüsselelements 5 könnte die einzige Betriebsstellung der Auslaufeinrichtung 1 sein. Es ist aber auch denkbar, dass bei der in 1 dargestellten Auslaufeinrichtung 1 die in 1 dargestellte Stellung des Schüsselelements 5 eine erste Betriebsstellung darstellt und die in 4 dargestellte Stellung des Schüsselelements 5 eine zweite Betriebsstellung darstellt. Das Schüsselelement 5 kann durch eine Betätigung des Zylinders 14 von der ersten Betriebsstellung (1) in die zweite Betriebsstellung (4) gebracht werden und dort gegebenenfalls mittels eines Sicherungsstiftes 17 gesichert werden. Auf diese Weise ist es möglich, im Inneren 4 der Auslaufeinrichtung 1 unterschiedliche Luftströme 12 zu erzeugen und dadurch die Auflockerung und Fluidisierung des Schüttgutes an die Konsistenz des Schüttgutes und/oder die klimatischen Bedingungen (z. B. Temperatur, Luftdruck, Luftfeuchtigkeit) anzupassen und stets die bestmögliche Fließ- und Rieselfähigkeit des Schüttgutes zu erreichen.
  • In 5 ist – wie bereits gesagt – die erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung 1 bzw. das Schüsselelement 5 in der Reinigungsstellung dargestellt. Dazu ist der innere Teil 14b des Zylinders 14 von außerhalb des Auslaufkörpers 2 mechanisch nach oben gedrückt worden und durch den Sicherungsstift 17 relativ zu dem äußeren Teil 14a des Zylinders 14 gesichert worden. In der Reinigungsstellung ist der Abstand zwischen dem Schüsselelement 5 und der Wandung des Auslaufkörpers 2 so weit erhöht, dass eine einfache und vollständige Reinigung des Zwischenraums 8, insbesondere von dort ausgebildeten Toträumen, von zurückgebliebenem Schüttgut möglich ist. Eine Demontage der Auslaufeinrichtung 1 und ein Einstieg einer Person in das Innere des Behälters 3 zur Reinigung ist somit nicht mehr erforderlich.
  • Bei einer weiteren in 6 dargestellten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind die Befestigungsmittel von innerhalb des Auslaufkörpers 2 betätigbar. Die Befestigungsmittel weisen zwei Führungsschienen 18a, 18b auf, die am oberen Rand 15 und am unteren Rand 16 des Schüsselelements 5 ausgebildet sind. Die Führungsschienen 18a, 18b umgreifen entsprechende Führungselemente 19a, 19b, die an der Wandung des Auslaufkörpers 2 ausgebildet sind. Auf diese Weise wird zwischen dem Schüsselelement 5 und der Wandung des Auslaufkörpers 2 der Zwischenraum 8 begrenzt.
  • Durch die Führungsschienen 18a, 18b und die entsprechenden Führungselemente 19a, 19b ist der Schüsseleinsatz 5 um eine Rotationsachse 20 verdrehbar an der Wandung des Auslaufkörpers 2 gehalten, wobei die Rotationsachse durch den Mittelpunkt des Schüsseleinsatzes 5 verläuft. Die Führungsschienen 18a, 18b erstrecken sich im Wesentlichen quer zu der Rotationsachse 20. Die Führungsschienen 18a, 18b weisen einen Auswurfbereich 21 auf, wobei ein Führungselement 19a; 19b in dem Auswurfbereich 21 von der entsprechenden Führungsschiene 18a; 18b getrennt werden kann bzw. auf die Führungsschiene 18a; 18b aufgesetzt und mit dieser dann durch Verdrehen des Schüsselelements 5 in Eingriff gebracht werden kann. Die Führungsschienen 18a, 18b und die entsprechenden Führungselemente 19a, 19b weisen in dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel eine trapezförmige Querschnittsfläche auf. Durch Verdrehen des Schüsseleinsatzes 5 bis die Führungselemente 19a, 19b die Auswurfbereiche 21 der Führungsschienen 18a, 18b erreicht haben und Herausheben bzw. Anheben des Schüsseleinsatzes 5 wird der Abstand zwischen dem Schüsseleinsatz 5 und der Wandung des Auslaufkörpers 2 vergrößert. Die in 6 dargestellte Stellung des Schüsseleinsatzes 5 entspricht der Betriebsstellung. Bei angehobenem Schüsseleinsatz 5 kann demgemäß von der Reinigungsstellung des Schüsseleinsatzes 5 (vgl. 10) gesprochen werden. Auch diese Ausführungsform hat den großen Vorteil, dass in der Reinigungsstellung des Schüsselelements 5 der Zwischenraum 8 und insbesondere darin ausgebildete Toträume einfach, schnell und kostengünstig von abgelagertem und abgesetztem Schüttgut befreit werden können.
  • Die Führungsschienen 18a, 18b erstrecken sich vorzugsweise nur über einen Teil des Umfangs zwischen dem Schüsselelement 5 und dem Auslaufkörper 2. Somit ist es möglich, dass zwischen den Führungsschienen 18a, 18b offene Bereiche ausgebildet sind, durch die bei einer Beaufschlagung des Raumes 8 mit Druckluft 9 ein Luftstrom 12 hindurchtreten kann.
  • In 7 ist eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt. Auch hier sind die Befestigungsmittel von innerhalb des Auslaufkörpers 2 bzw. des Behälters 3 betätigbar. Allerdings umfassen die Befestigungsmittel hier eine längliche Öffnung 22 als Führungsschiene und einen Führungszapfen 23 als Führungselement, der in der länglichen Öffnung 22 geführt ist. An dem distalen Ende des Führungszapfens 23 ist ein Kopf 24 ausgebildet, der die längliche Öffnung 22 hintergreift. Bei der in 7 dargestellten Ausführungsform ist die längliche Führungsöffnung 22 in einem im Inneren 4 des Auslaufkörpers 2 zusätzlich aufgebrachten Wandelement 25 ausgebildet. Der Führungszapfen 23 ist an der Außenseite des Schüsselelements 5 befestigt. Mehrere der in 7 dargestellten Befestigungsmittel sind über den Umfang verteilt zwischen dem Schüsselelement 5 und dem Auslaufkörper 2 angeordnet. Die Führungsöffnungen 22 weisen jeweils einen Auswurfbereich auf, in dem die Öffnung 22 so weit erweitert ist, dass der Kopf 24 hindurchtreten kann. Somit kann das Schüsselelement 5 durch Verdrehen so weit bis der Führungszapfen 23 den Auswurfbereich erreicht hat und anschließendes Anheben des Schüsselelements 5 dieses aus seiner Betriebsstellung (vgl. 7) in eine Reinigungsstellung gebracht werden.
  • Bei einem weiteren in 8 dargestellten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung sind in dem Schüsselelement 5 Öffnungen ausgebildet, in die ein luftdurchlässiges Material 17 eingebracht ist. Bei der Beaufschlagung des Zwischenraums 8 mit Druckluft 9 bildet sich ein Luftstrom 12 durch das luftdurchlässige Material 17 hindurch zur Auflockerung des Schüttgutes.
  • Alternativ kann das Schüsselelement 5 auch in seiner Gesamtheit aus einem luftdurchlässigen Material hergestellt sein. Dies ist vorzugsweise keine Folie oder Gewebe, sondern ein elastisch verformbares Material mit einer gewissen Eigensteifigkeit. Dadurch kann die Stabilität des Schüsselelements 5 sichergestellt werden, so dass es mittels der Befestigungsmittel sicher und zuverlässig in der vorgesehenen Position im Inneren 4 des Auslaufkörpers 2 gehalten werden kann.
  • Auch bei dem Ausführungsbeispiel aus 7 kann gemäß einem weiteren in 9 dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung eine Mehrzahl von Öffnungen in dem Schüsselelement 5 ausgebildet sein, in die luftdurchlässiges Material 17 eingebracht ist. Bei der Ausführungsform aus 9 kommt es zu einem Luftstrom 12 sowohl durch den Spalt 13 hindurch als auch durch das luftdurchlässige Material 17.
  • In 10 ist – wie gesagt – die erfindungsgemäße Ausführungsform gemäß der 6 und 8 in ihrer Reinigungsstellung dargestellt. Es ist unmittelbar verständlich, dass die erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung 1 in ihrer Reinigungsstellung schnell, einfach und vor allem gründlich von Schüttgutablagerungen befreit werden kann. Zu diesem Zweck kann wiederum eine Reinigungsflüssigkeit 26 eingesetzt werden, die entweder durch den Stutzen 11 für die Druckluft 9 oder durch einen separaten Stutzen (nicht dargestellt) zugeführt wird. Anschließend kann die Auslaufeinrichtung 1 mittels Druckluft 9 getrocknet werden.

Claims (21)

  1. Auslaufeinrichtung (1) eines Behälters (3) für staubförmiges oder körniges Schüttgut mit einem kegelförmig nach unten sich auf einen engeren Querschnitt eines Anschlussstutzens (10) für eine Förderleitung verengenden Auslaufkörper (2), wobei in dem Auslaufkörper (2) ein ringförmiger Schüsseleinsatz (5) derart angeordnet ist, dass zwischen dem Schüsseleinsatz (5) und einer Wandung des Auslaufkörpers (2) ein mit Druckluft (9) beaufschlagbarer umlaufender Raum (8) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Schüsseleinsatz (5) durch betätigbare Befestigungsmittel (14; 18, 19; 22, 23, 24) an dem Auslaufkörper (2) befestigt ist, wobei durch Betätigung der Befestigungsmittel (14; 18, 19; 22, 23, 24) ein Abstand zwischen der Wandung des Auslaufkörpers (2) und des Schüsseleinsatzes (5) veränderbar ist.
  2. Auslaufeinrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass durch Betätigung der Befestigungsmittel (14; 18, 19; 22, 23, 24) der Schüsseleinsatz (5) mindestens zwischen einer Betriebsstellung mit einem bestimmten Abstand zwischen der Wandung des Auslaufkörpers (2) und dem Schüsseleinsatz (5) und einer Reinigungsstellung mit einem gegenüber der Betriebsstellung größeren Abstand verstellbar ist.
  3. Auslaufeinrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass durch Betätigung der Befestigungsmittel (14; 18, 19; 22, 23, 24) der Schüsseleinsatz (5) mindestens zwischen einer ersten Betriebsstellung mit einem ersten Abstand zwischen der Wandung des Auslaufkörpers (2) und dem Schüsseleinsatz (5) und einer zweiten Betriebsstellung mit einem gegenüber der ersten Betriebsstellung größeren zweiten Abstand verstellbar ist.
  4. Auslaufeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schüsseleinsatz (5) aus Metall, insbesondere aus Edelstahl oder Aluminium.
  5. Auslaufeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schüsseleinsatz (5) aus einem Kunststoff besteht.
  6. Auslaufeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Schüsseleinsatz (5) Öffnungen aufweist, in die ein luftdurchlässiges Material (17), insbesondere ein grobmaschiges Gewebe oder ein Geflecht, eingesetzt ist.
  7. Auslaufeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (14; 18, 19; 22, 23, 24) von außerhalb des Auslaufkörpers (2) betätigbar sind.
  8. Auslaufeinrichtung (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (14; 18, 19; 22, 23, 24) mindestens zwei längenverstellbare Zylinder (14) aufweisen, wobei ein erstes Ende (14b) der Zylinder (14) an dem Schüsseleinsatz (5) befestigt ist und die Zylinder (14) mit ihrem zweiten Ende (14a) derart an dem Auslaufkörper (2) befestigt sind, dass der Zylinder (14) zur Längenverstellung von außerhalb des Auslaufkörpers (2) betätigbar ist.
  9. Auslaufeinrichtung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Zylinder (14) mechanisch betätigbar sind.
  10. Auslaufeinrichtung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Zylinder (14) hydraulisch, pneumatisch, elektrisch oder magnetisch betätigbar sind.
  11. Auslaufeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Zylinder (14) in den verschiedenen Stellungen des Schüsseleinsatzes (5) festlegbar ist.
  12. Auslaufeinrichtung (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Zylinder (14) mechanisch festlegbar ist, so dass eine Längsverstellung des Zylinders (14) verhindert ist.
  13. Auslaufeinrichtung (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Zylinder (14) mittels eines Sicherungsstifts (17) mechanisch festlegbar ist, wobei bei eingesetztem Sicherungsstift (17) eine Längsverstellung des Zylinders (14) verhindert ist.
  14. Auslaufeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (14; 18, 19; 22, 23, 24) von innerhalb des Auslaufkörpers (2) betätigbar sind.
  15. Auslaufeinrichtung (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der ringförmige Schüsseleinsatz (5) eine durch seinen Mittelpunkt verlaufende Rotationsachse (20) aufweist und die Befestigungsmittel (18, 19; 22, 23, 24) den Schüsseleinsatz (5) um seine Rotationsachse (20) verdrehbar an der Wandung des Auslaufkörpers (2) halten wobei durch Verdrehen des Schüsseleinsatzes (5) der Abstand zwischen dem Schüsseleinsatz (5) und der Wandung des Auslaufkörpers (2) veränderbar ist.
  16. Auslaufeinrichtung (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Schüsseleinsatz (5) in seiner Betriebsstellung mit dem bestimmten Abstand an der Wandung des Auslaufkörpers (2) gehalten ist und nach dem Verdrehen des Schlüsseleinsatzes (5) in seiner Reinigungsstellung von der Wandung des Auslaufkörpers (2) abnehmbar ist.
  17. Auslaufeinrichtung (1) nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (18, 19; 22, 23, 24) mindestens eine Führungsschiene (18a, 18b; 22) mit einem Auswurfbereich (21) und mindestens ein mit der Führungsschiene (18a, 18b; 22) in Eingriff stehendes Führungselement (19a, 19b; 23) aufweist, wobei das Führungselement (19a, 19b; 23) in dem Auswurfbereich (22) von der Führungsschiene (18a, 18b; 22) trennbar oder mit der Führungsschiene (18a, 18b; 22) in Eingriff bringbar ist.
  18. Auslaufeinrichtung (1) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (18a, 18b; 22) an der Wandung des Auslaufkörpers (2) und das Führungselement (19a, 19b; 23) an dem Schüsselelement (5) befestigt ist oder die Führungsschiene (18a, 18b; 22) an dem Schüsselelement (5) und das Führungselement (19a, 19b; 23) an der Wandung des Auslaufkörpers (2) befestigt ist.
  19. Auslaufeinrichtung (1) nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Führungsschiene (18a, 18b; 22) quer zur Rotationsachse (20) des Schüsselelements (5) erstreckt.
  20. Auslaufeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (18a, 18b) einen trapezförmigen Querschnitt aufweist, wobei die schmalere Seite der Führungsschiene (18a, 18b) in Richtung der Wandung des Auslaufkörpers (2) zeigt und die breitere Seite von der Wandung weg, und dass das Führungselement (19a, 19b) eine Nut mit einem trapezförmigen, der Querschnittsform der Führungsschiene (18a, 18b) entsprechenden Querschnitt aufweist, wobei das Führungselement (19a, 19b) derart ausgebildet ist, dass es die Führungsschiene (18a, 18b) hintergreift.
  21. Auslaufeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene als eine längliche Öffnung (22) ausgebildet ist und dass das Führungselement als ein Führungszapfen (23) ausgebildet ist, der in der länglichen Öffnung (22) geführt ist und an seinem distalen Ende einen Kopf (24) aufweist, der die Öffnung (22) hintergreift.
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