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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Auslaufeinrichtung eines Behälters für staubförmiges oder
körniges
Schüttgut
mit einem kegelförmig
nach unten sich auf einen engeren Querschnitt eines Anschlussstutzens
für eine
Förderleitung
verengenden Auslaufkörper.
In dem Auslaufkörper
ist ein ringförmiger
Schüsseleinsatz
derart angeordnet, dass zwischen dem Schüsseleinsatz und einer Wandung
des Auslaufkörpers
ein mit Druckluft beaufschlagbarer umlaufender Raum ausgebildet
ist.
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Derartige
Auslaufeinrichtungen werden beispielsweise für stationäre Silobehälter oder für Behälter als Aufbauteil eines Fahrzeugs
benutzt. Die Behälter
besitzen eine oder mehrere der Auslaufeinrichtungen.
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Bei
Schüttgutbehältern, wie
beispielsweise Silos mit im Bodenbereich angeordneten kegelförmigen Auslaufkörpern (Auslaufkegeln),
wird das Schüttgut
im unteren Bereich durch die anstehende Füllhöhe stark zusammengedrückt, wodurch
es zu einer Brückenausbildung
im Schüttgut
kommen kann. Das darüber
liegende Schüttgut
wird durch die Brückenausbildung
gehalten, so dass beim Entleeren des Behälters ein weiteres Auslaufen
des Schüttguts
verhindert wird. Aus diesem Grund müssen besondere Vorkehrungen
getroffen werden, um eine etwaige Brückenbildung von vornherein
zu verhindern oder, falls diese durch entsprechend lange Lagerzeiten
entstanden ist, wieder aufzubrechen.
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Einwandige
starre Auslaufkegel können
dies nicht leisten, weshalb der kegelförmige Auslaufkörper häufig doppelwandig
ausgeführt
wird. Dazu wird üblicherweise
ein im Inneren des Auslaufkörpers
liegendes Schüsselelement
als trichterförmige
Auslauffläche
aus luftdurchlässigem
Folienmaterial ausgebildet, so dass zwischen der äußeren luftundurchlässigen Auslaufkegelwandung
und dem inneren Schüsselelement
eingebrachte Druckluft durch die luftdurchlässige Folie in den Schüttgutkegelinnenraum einströmen kann
und dadurch eine Brückenbildung vermieden
beziehungsweise wieder aufgelöst
wird. Eine entsprechende Auslaufeinrichtung ist beispielsweise aus
der
DE 20 2005
002 563 U1 bekannt. Die Art der Druckluftzufuhr kann kontinuierlich
oder stoßweise
erfolgen und führt
jeweils zu einer kurzzeitigen Rüttelbewegung
des Schüsselelements,
welche die Schüttgutabfuhr
kontinuierlich unterstützt.
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Allerdings
darf das Schüsselelement
aus Folienmaterial nicht derart angeordnet sein, dass während der
druckluftunterstützten
Schüttgutabfuhr
eine Taschenbildung zwischen der äußeren Auslaufkegelwandung und
der Innenkegelwandung begünstigt wird.
Um eine reibungsarme Fließfähigkeit
des Schüttgutmaterials
zu gewährleisten,
wird daher der innen liegende Folienmantel am oberen Rand fest eingespannt
und am unteren Rand mittels Spannkonstruktionen, die in den verschiedensten
Ausführungsformen
bekannt sind, gehalten. Mit diesen Spannkonstruktionen sind jedoch
auch Nachteile verbunden, insbesondere hinsichtlich der Reinigung der
Auslaufkegel, die den Vorteil der Reibungsminimierung bei der Schüttgutentleerung
teilweise wieder zunichte machen.
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Bei
bewegten Silobehältern,
beispielsweise auf Fahrzeugen, tritt durch das Rütteln während der Fahrt eine zusätzliche
Verfestigung des Schüttgutes auf,
die das spätere
Entleeren erschwert. Ein weiteres Problem der bekannten Auslaufeinrichtungen
mit innen liegendem luftdurchlässigem
Schüsselelement aus
Gewebematerial ist dadurch gegeben, dass das staubförmige oder
körnige
Schüttgut
zu einem Verschleiß des
Gewebematerials führt,
weshalb es notwendig ist, dieses von Zeit zu Zeit auszutauschen.
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Um
Die Probleme der Auslaufeinrichtungen mit innen liegender luftdurchlässiger Auslauffläche aus
Gewebematerial zu beheben, sind aus dem Stand der Technik Auslaufeinrichtungen
bekannt, in deren kegelförmigem
Auslaufkörper
ein ringförmiger Schüsseleinsatz
aus einem luftundurchlässigen
Material derart angeordnet ist, dass zwischen dem Schüsseleinsatz
und einer Wandung des Auslaufkörpers
ein mit Druckluft beaufschlagbarer umlaufender Raum ausgebildet
ist. Eine derartige Auslaufeinrichtung ist beispielsweise aus der
DE 299 00 434 U1 bekannt.
Die Wandung des Schüsseleinsatzes
kann parallel zur Wandung des Auslaufkörpers verlaufen oder konisch
auf diese zulaufend ausgebildet sein. Auch Mischformen mit parallelen
und konisch verlaufenden Abschnitten des Schüsseleinsatzes oder mit Abschnitten
des Schüsseleinsatzes,
die unterschiedliche Neigungswinkel zu der Wandung des Auslaufkörpers aufweisen,
sind möglich.
Bei den bekannten Auslaufeinrichtungen weist der Schüsseleinsatz
einen oberen auskragenden Rand auf, mit dem er an dem Auslaufkegel
befestigt ist. An dem unteren Rand ist ein Ringspalt zwischen dem
Schüsselelement
und der Wandung des Auslaufkörpers
ausgebildet.
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Durch
Beaufschlagen des Zwischenraumes zwischen Schüsseleinsatz und der Wandung
des Auslaufkörpers
kann Luft aus dem Raum über
den Spalt in den Schüttgutkegelraum
gelangen und dadurch eine Brückenbildung
vermieden beziehungsweise wieder aufgelöst werden. Durch die Ausgestaltung
der Auslaufeinrichtung mit einem Spalt zwischen dem Schüsseleinsatz
und der Wandung des Auslaufkörpers,
durch den die in den Raum eingebrachte Druckluft in Richtung des
Anschlussstutzens strömt,
wird eine schnelle und ungehinderte Entleerung des Behälters gewährleistet.
In Abhängigkeit von
der Strömungsgeschwindigkeit
der Druckluft wird dabei eine dauerhafte oder auch kurzzeitige Schwingung
des Schüsseleinsatzes
erzeugt, die zusätzlich eine
Auflockerung des Schüttgutes
bewirkt. Der Schüsseleinsatz
besteht aus einem federelastischen Material, vorzugsweise Metall
oder Kunststoff.
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Als
besonders nachteilig bei den verschiedenen aus dem Stand der Technik
bekannten Auslaufeinrichtungen ist es, dass sich – trotz
aller Bemühungen,
dies zu verhindern – Toträume zwischen
dem Schüsseleinsatz
und der Wandung des Auslaufkörpers
ausbilden, welche sich beim Entleeren des Behälters mit Schüttgut zusetzen
können.
Eine Reinigung dieser Toträume
durch Beaufschlagung mit Druckluft oder einer Spülflüssigkeit im Anschluss an das
Entleeren des Behälters
ist äußerst aufwändig und
in der Regel nicht zufrieden stellend, da selbst Druckluft und/oder
Spülflüssigkeit
die Toträume
nicht vollständig
von abgelagertem Schüttgut
befreien können.
Die Folge ist, dass die bekannten Auslaufeinrichtungen entweder nicht
vollständig
gesäubert werden
können
oder aber zur vollständigen
Säuberung
komplett in ihre Einzelteile zerlegt, die Einzelteile gesäubert und
dann wieder zusammengesetzt werden müssen. Insbesondere für Schüttgut aus dem
Bereich der Lebensmittel-, Futtermittel- oder der Chemieindustrie
ist eine nur unzulängliche
Reinigung der Auslaufeinrichtung nicht akzeptabel. Andererseits
bedeutet eine komplette Demontage der Auslaufeinrichtung, eine Reinigung
der Einzelteile und ein anschließendes Zusammensetzen der Auslaufeinrichtung
einen erheblichen zeitlichen Aufwand.
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Deshalb
liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Auslaufeinrichtung
eines Behälters
für staubförmiges oder
körniges
Schüttgut der
eingangs genannten Art dahingehend auszugestalten oder auszubilden,
dass diese einerseits ein Fluidisieren und eine Auflockerung des
Schüttguts beim
Entleeren des Behälters über die
Auslaufeinrichtung ohne Brückenbildung
und Verklumpen ermöglicht,
andererseits aber auch ohne großen
Aufwand und vor allem vollständig
und sauber zu reinigen ist.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe wird ausgehend von der Auslaufeinrichtung der eingangs
genannten Art vorgeschlagen, dass der Schüsseleinsatz durch betätigbare
Befestigungsmittel an dem Auslaufkörper befestigt ist, wobei durch
Betätigung
der Befestigungsmittel ein Abstand zwischen der Wandung des Auslaufkörpers und
des Schüsseleinsatzes
veränderbar
ist.
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Erfindungsgemäß wird also
vorgeschlagen, dass der Schüsseleinsatz
an dem Auslaufkörper über Befestigungsmittel
befestigt ist, die ein Abheben des Schüsseleinsatzes von der Wandung
des Auslaufkörpers
insbesondere zu Reinigungszwecken ermöglichen, ohne dass die gesamte
Auslaufeinrichtung beziehungsweise der Auslaufkörper in seine Einzelteile zerlegt
werden müsste.
Auf diese Weise können
selbst Toträume,
die sich trotz größter Sorgfalt
bei der Konstruktion der Auslaufeinrichtung zwischen dem Schüsseleinsatz
und der Wandung des Auslaufkörpers
bilden können
und die sich beim Entleeren des Behälters mit Schüttgut zusetzen
können, während des
Reinigungsprozesses schnell und einfach und insbesondere vollständig von
Schüttgut
befreit und gereinigt werden. Insofern eignen sich die erfindungsgemäßen Auslaufeinrichtungen
insbesondere für
Behälter
zum Transport von Schüttgut
aus der Lebensmittel-, Futtermittel- und/oder Chemieindustrie. Durch
die vorliegende Erfindung kann der Reinigungsprozess erheblich verkürzt werden,
so dass der vollständig
gereinigte Behälter
bereits nach kürzester
Zeit wieder zur Aufnahme neuen Schüttguts bereitsteht.
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Die
Form des in den Innenraum des Auslaufkörpers eingesetzten Schüsselelements
entspricht einem konischen Ring. Sie kann aber auch als trichterförmig bezeichnet
werden.
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Gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass
durch Betätigung
der Befestigungsmittel der Schüsseleinsatz mindestens
zwischen einer Betriebsstellung mit einem bestimmten Abstand zwischen
der Wandung des Auslaufkörpers
und dem Schüsseleinsatz
und einer Reinigungsstellung mit einem gegenüber der Betriebsstellung größeren Abstand
verstellbar ist. Durch Vergrößern des
Abstandes zwischen dem Schüsseleinsatz
und der Wandung des Auslaufkörpers
lockert sich selbst in Toträumen
komprimiertes und festgedrücktes
Schüttgut
und kann durch Druckluft und/oder eine Spülflüssigkeit ohne großen Aufwand aus
dem Raum zwischen dem Schüsseleinsatz
und der Wandung des Auslaufkörpers
herausgeblasen beziehungsweise herausgespült werden. Beim Einsatz einer
Spülflüssigkeit
ist es vorteilhaft, wenn nach dem Spülvorgang die Auslaufeinrichtung
beziehungsweise der Auslaufkörper
mittels Druckluft trocken geblasen wird.
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Selbstverständlich ist
es denkbar, dass der Schüsseleinsatz
durch Betätigen
der Befestigungsmittel nicht nur in der Betriebsstellung und in
der Reinigungsstellung, sondern auch noch in einer oder mehreren
Zwischenstellungen angeordnet werden kann. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung wird vorgeschlagen, dass durch Betätigung der
Befestigungsmittel der Schüsseleinsatz
mindestens zwischen einer ersten Betriebsstellung mit einem ersten
Abstand zwischen der Wandung des Auslaufkörpers und dem Schüsseleinsatz
und einer zweiten Betriebsstellung mit einem gegenüber der
ersten Betriebsstellung größeren zweiten
Abstand verstellbar ist. Gemäß dieser
Ausführungsform
kann der Schüsseleinsatz
zur Auflockerung und Fluidisierung des Schüttgutes beim Entleeren des
Behälters
an die Zusammensetzung des Schüttguts
und/oder an klimatische Bedingungen (zum Beispiel Lufttemperatur,
Luftfeuchtigkeit, Luftdruck) und/oder an andere äußere Einflussgrößen angepasst
werden, um stets ein kontinuierliches und gleichmäßiges Abfließen des
Schüttguts
aus dem Auslaufkörper über den
Anschlussstutzen und die Förderleitung
zu gewährleisten.
Insbesondere durch unterschiedliche Korngröße des Schüttgutes beziehungsweise durch
unterschiedliche Luftfeuchtigkeit im Inneren des Behälters kann
die Fluidität
des Schüttgutes
beeinträchtigt
werden. Dieser Beeinträchtigung
kann durch eine Variation der Rüttelbewegungen
des Schüsseleinsatzes
entgegengewirkt werden. Die Rüttelbewegungen
lassen sich insbesondere hinsichtlich ihrer Amplitude und ihrer
Frequenz variieren. Zur Variation des Schüsseleinsatzes kann der Abstand
zwischen dem Schüsseleinsatz und
der Wandung des Auslaufkörpers
verändert
werden. Alternativ oder zusätzlich
kann auch die in den Raum zwischen Schüsseleinsatz und Wandung des Auslaufkörpers eingebrachte
Druckluft in Stärke
und Art der Beaufschlagung (kontinuierlich oder pulsierend) variiert
werden.
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Vorteilhafterweise
besteht der Schüsseleinsatz
aus Metall, insbesondere aus Edelstahl oder Aluminium, oder aus
einem Kunststoff.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung wird
vorgeschlagen, dass die Befestigungsmittel von außerhalb des
Auslaufkörpers
betätigbar
sind. Gemäß dieser Weiterbildung
kann auf einen Einstieg in den Behälter zum Reinigen der Auslaufeinrichtung
verzichtet werden. Vielmehr kann der Abstand des Schüsseleinsatzes
zu der Wandung des Auslaufkörpers
durch Betätigung
der Befestigungsmittel von außerhalb
des Auslaufkörpers
und damit ohne in den Behälter
einsteigen zu müssen,
verändert
werden. Ebenfalls von außerhalb
des Auslaufkörpers
kann dann eine Druckluftleitung und/oder eine Spülflüssigkeitsleitung zur Reinigung
der Auslaufeinrichtung an den Auslaufkörper angeschlossen werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung weisen die Befestigungsmittel mindestens zwei längenverstellbare
Zylinder auf, wobei ein erstes Ende der Zylinder an dem Schüsseleinsatz
befestigt ist und die Zylinder mit ihrem zweiten Ende derart an
dem Auslaufkörper
befestigt sind, dass die Zylinder zur Längenverstellung von außerhalb
des Auslaufkörpers
betätigbar
sind. Die Zylinder umfassen beispielsweise mindestens zwei teleskopartig
ineinander schiebbare Teile, wobei ein Teil an dem Schüsselelement
und ein anderes Teil derart an der Wandung des Auslaufkörpers befestigt
ist, dass der Zylinder von außen
betätigt
werden kann. Dazu ragt beispielsweise der an dem Schüsselelement
befestigte Teil nach außen
hervor, so dass er bei Bedarf nach innen gedrückt werden kann, um das Schüsselelement
von der Wandung des Auslaufkörpers
abzuheben.
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Durch
zwei Zylinder kann der Schüsseleinsatz
sicher und zuverlässig
in einer genau definierten Position im Inneren des Auslaufkörpers relativ
zu der Wandung angeordnet werden. Selbstverständlich ist es möglich und
unter Umständen
auch wünschenswert,
den Schüsseleinsatz
durch mehr als zwei Zylinder, beispielsweise drei oder vier Zylinder,
an der Wandung des Auslaufkörpers
zu befestigen. Ein Ende der Zylinder ragt durch die Wandung des
Auslaufkörpers
nach außen,
so dass die Zylinder von außerhalb
des Auslaufkörpers
betätigt
werden können. Im
Inneren des Auslaufkörpers
ist das andere Ende der Zylinder an dem Schüsseleinsatz befestigt.
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Vorzugsweise
sind die Zylinder mechanisch betätigbar.
Die Zylinder können
beispielsweise durch einen Benutzer durch einfaches Drücken auf
die Zylinder beziehungsweise auf die nach außen ragenden Teile der Zylinder
verlängert
werden, so dass der Abstand des Schüsselelements zu der Wandung
des Auslaufkörpers
vergrößert wird.
Durch Drücken
auf die Zylinder kann eine Gegenkraft überwunden werden, die sich
beispielsweise aus der Schwerkraft oder aus einer Federkraft ergibt.
In der entgegengesetzten Richtung kann die Länge der Zylinder dann durch
die Schwerkraft oder die Federkraft verringert werden.
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Alternativ
wird vorgeschlagen, dass die Zylinder hydraulisch, pneumatisch,
elektrisch oder magnetisch betätigbar
sind. Bei einer hydraulischen Betätigung könnten die Befestigungsmittel
als Hydraulikventile ausgebildet sein. Bei einer pneumatischen Betätigung könnten sie
dementsprechend durch Pneumatikventile betätigt werden. Da in größeren Fahrzeugen
wie beispielsweise Lastkraftwagen für das Bremssystem und andere
Funktionen sowieso Druckluft erzeugt wird, könnte ein Teil der Druckluft zur
pneumatischen Betätigung
der Zylinder herangezogen werden. Bei einer elektrischen Betätigung der Zylinder
könnten
diese durch Elektromotoren, vorzugsweise in Verbindung mit einem
geeigneten Getriebe, welches die Drehbewegung des Elektromotors
in eine entsprechende Längsbewegung
umsetzt, betätigt
werden. Bei einer magnetischen Betätigung der Zylinder können diese
durch Elektromagneten betätigt
werden.
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Vorteilhafterweise
ist die Länge
der Zylinder in den verschiedenen Stellungen des Schüsseleinsatzes
festlegbar. Insbesondere ist die Länge der Zylinder in der Betriebsstellung
und in der Reinigungsstellung des Schüsseleinsatzes festlegbar. Dadurch wird
sichergestellt, dass die Zylinder selbst dann ihre eingestellte
Länge behalten
und der Schüsseleinsatz selbst
dann in der eingestellten Stellung verbleibt, wenn die Zylinder
nicht mehr betätigt
werden. Dies bedeutet beispielsweise bei einer mechanischen Betätigung,
dass die ausgefahrenen Zylinder in ihrem ausgefahrenen Zustand festgelegt
werden, um das Schüsselelement
in der entsprechenden Stellung zu halten, selbst wenn die Zylinder
nicht mehr betätigt werden.
Ebenso können
die Zylinder in ihrem eingefahrenen Zustand festgelegt werden, um
das Schüsselelement
in seiner Betriebsstellung oder in einer seiner Betriebsstellungen
zu sichern.
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Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen,
dass die Länge
der Zylinder mechanisch festlegbar ist, vorzugsweise mittels eines
Sicherungsstifts, wobei bei eingesetztem Sicherungsstift eine Längsverstellung
des Zylinders verhindert ist.
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Gemäß einer
anderen bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung wird
vorgeschlagen, dass die Befestigungsmittel von innerhalb des Auslaufkörpers betätigbar sind.
Bei dieser Ausführungsform
ist es zwar erforderlich, dass ein Benutzer zum Reinigen der Auslaufeinrichtung
in das Innere des Behälters
einsteigt und den Abstand des Schüsselelements von der Wandung
des Auslaufkörpers zumindest
für die
Dauer des Reinigungsprozesses vergrößert. Auch bei dieser Weiterbildung
der Erfindung ist es jedoch besonders vorteilhaft, dass die Auslaufeinrichtung
auf einfache Weise und vor allem gründlich von sich insbesondere
in Toträumen
abgelagertem Schüttgut
befreit werden kann. Ein aufwendiges Zerlegen der Auslaufeinrichtung
mit Werkzeug in ihre Einzelteile zu Reinigungszwecken ist nicht mehr
erforderlich.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung wird vorgeschlagen, dass der ringförmig Schüsseleinsatz eine durch seinen
Mittelpunkt verlaufende Rotationsachse aufweist und die Befestigungsmittel
den Schüsseleinsatz
um seine Rotationsachse verdrehbar an der Wandung des Auslaufkörpers halten,
wobei durch Verdrehen des Schüsseleinsatzes
der Abstand zwischen dem Schüsseleinsatz
und der Wandung des Auslaufkörpers
veränderbar
ist. So ist es beispielsweise denkbar, dass der Schüsseleinsatz
in einer ersten Drehstellung durch die Befestigungsmittel sicher
und zuverlässig
an der Wandung des Auslaufkörpers
gehalten ist und in einer zweiten Drehstellung der Schüsseleinsatz
von der Wandung des Auslaufkörpers
gelöst
ist und abgehoben werden kann.
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Vorteilhafterweise
ist der Schüsseleinsatz
in seiner Betriebsstellung mit dem bestimmten Abstand zu der Wandung
des Auslaufkörpers
gehalten. Nach dem verdrehen des Schüsseleinsatzes ist dieser in seiner
Reinigungsstellung von der Wandung des Auslaufkörpers abnehmbar.
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Es
wird weiter vorgeschlagen, dass die Befestigungsmittel mindestens
eine Führungsschiene mit
einem Auswurfbereich und mindestens ein mit der Führungsschiene
in Eingriff stehendes Führungselement
aufweisen, wobei das Führungselement
in dem Auswurfbereich von der Führungsschiene
trennbar beziehungsweise mit der Führungsschiene in Eingriff bringbar
ist. Die Führungsschiene
kann an der Wandung des Auslaufkörpers
und das Führungselement
an dem Schüsselelement
befestigt sein oder umgekehrt kann die Führungsschiene an dem Schüsselelement
und das Führungselement
an der Wandung des Auslaufkörpers
befestigt sein. vorzugsweise erstreckt sich die Führungsschiene
im Wesentlichen quer zur Rotationsachse des Schüsselelements. Dies schließt jedoch
nicht aus, dass die Führungsschiene
um wenige Winkelgrad geneigt zur Rotationsachse verläuft, so
dass sich bereits durch ein Verdrehen des Schüsselelements relativ zu der Wandung
des Auslaufkörpers
noch vor Erreichen des Auswurfbereichs der Abstand zwischen dem
Schüsselelement
und der Wandung des Auslaufkörpers vergrößert.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Führungsschiene einen trapezförmigen Querschnitt
aufweist, wobei die Führungsschiene
eine schmalere Seite und eine breitere Seite aufweist, und dass
das Führungselement
eine Nut mit einem trapezförmigen,
der Querschnittsform der Führungsschiene
entsprechenden Querschnitt aufweist, wobei das Führungselement auf der breiten
Seite der Führungsschiene
angeordnet ist und die Führungsschiene
hintergreift. Vorteilhafterweise ist die Führungsschiene in dem Auswurfbereich
mindestens für
die Länge
der Nut des Führungselements
unterbrochen, so dass das Führungselement
von der Führungsschiene
getrennt und das Schüsselelement
von der Wandung des Auslaufkörpers
abgehoben werden kann. Die Querschnittsform der Führungsschiene
gemäß dieser
Ausführungsform
kann auch als schwalbenschwanzförmig
bezeichnet werden.
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Gemäß einer
anderen bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Führungsschiene als eine längliche Öffnung in dem
Schüsselelement
ausgebildet ist und dass das Führungselement
als ein durch die Öffnung
hindurchgeführter
Führungszapfen
mit einem Kopf ausgebildet ist, der die längliche Öffnung hintergreift. Somit
ist der Führungszapfen
in der länglichen Öffnung geführt und
wird durch den Kopf in dieser gehalten. Vorteilhafterweise entspricht
die Breite der Öffnung
in dem Auswurfbereich mindestens für die Länge des Kopfes des Führungszapfens
mindestens der Breite des Kopfes des Führungszapfens. Das bedeutet
also, dass im Auswurfbereich die Öffnung so weit vergrößert ist,
dass der Kopf des Führungszapfens
hindurchtreten und das Schüsselelement
von der Wandung des Auslaufkörpers
abgehoben werden kann.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert. Der
Figurenbeschreibung können
zusätzliche
Einzelheiten der Erfindung entnommen werden. Es zeigen:
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1 eine
erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung
eines Behälters
für staubförmiges oder
körniges
Schüttgut
gemäß einer
ersten bevorzugten Ausführungsform;
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2 eine
erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung
gemäß einer
zweiten bevorzugten Ausführungsform;
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3 eine
erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung
gemäß einer
dritten bevorzugten Ausführungsform;
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4 eine
erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung
gemäß einer
vierten bevorzugten Ausführungsform;
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5 die
erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung
aus 2 mit dem Schüsselelement
in einer Reinigungsstellung;
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6 eine
erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung
gemäß einer
fünften
bevorzugten Ausführungsform;
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7 eine
erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung
gemäß einer
sechsten bevorzugten Ausführungsform;
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8 eine
erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung
gemäß einer
siebten bevorzugten Ausführungsform;
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9 eine
erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung
gemäß einer
achten bevorzugten Ausführungsform;
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10 die
erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung
gemäß 6 mit
dem Schüsselelement
in einer Reinigungsposition;
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11 eine
aus dem Stand der Technik bekannte erste Auslaufeinrichtung;
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12 eine
aus dem Stand der Technik bekannte zweite Auslaufeinrichtung.
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Die 11 und 12 zeigen
verschiedene Ausführungsformen
von aus dem Stand der Technik bekannten Auslaufeinrichtungen. Eine
Auslaufeinrichtung wird beispielsweise sowohl für stationäre Silobehälter als auch für solche
Behälter
eingesetzt, die als Aufbauteil auf einem Fahrzeug angeordnet sind. Solche
Behälter
besitzen an ihrer Unterseite eine oder mehrere der Auslaufeinrichtungen.
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Die
in 11 dargestellte in ihrer Gesamtheit mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnete
Auslaufeinrichtung umfasst einen trichterförmigen Auslaufkörper 2,
der mit einem teilweise dargestellten Silobehälterkörper 3 verbunden ist.
Der Auslaufkörper 2 und
ein in seinem Innenraum 4 angeordneter Schüsseleinsatz 5 bilden
die Auslaufeinrichtung 1. Bei der in 11 dargestellten
Ausführungsform
ist der Schüsseleinsatz 5 als
ein Belüftungseinsatz
ausgebildet, der aus einem luftdurchlässigen Werkstoff besteht, beispielsweise
aus einem Metallsieb oder einer Gewebematte. Der Schüsseleinsatz 5 ist
an einem oberen Rand 6 des Auslaufkörpers 2 und an einem unteren
Rand 7 des Auslaufkörpers 2 an
dem Auslaufkörper 2 befestigt.
Zwischen dem Schüsseleinsatz 5 und
der Wandung des Auslaufkörpers 2 ist
ein ringförmiger
Zwischenraum 8 ausgebildet, der mit Druckluft 9 beaufschlagt
werden kann.
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Der
Behälter 3 ist
mit staubförmigem
oder körnigem
Schüttgut
befüllt,
das durch nicht dargestellte Einfüllöffnungen im oberen Bereich
des Behälters 3 in
diesen eingefüllt
wird. Ein Entleeren des Behälters
erfolgt über
die dargestellte Auslaufeinrichtung 1. Der Auslaufkörper 2 verengt
sich nach unten auf einen engeren Querschnitt eines Anschlussstutzens 10,
an den eine oder mehrere nicht dargestellte Förderleitungen angeschlossen
werden können. Zum
Entleeren des Behälters 3 wird
dieser mit einem sogenannten Oberdruck beaufschlagt, der zum Ziel hat,
das Schüttgut
zu fluidisieren und aus dem Behälter 3 über den
Auslaufkörper 2 und
den Anschlussstutzen 10 durch die Förderleitungen zu drücken.
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Aufgrund
seiner Konsistenz neigt das Schüttgut üblicherweise
zu Verklumpungen und Brückenbildung,
durch welche die Riesel- und
Fließfähigkeit
des Schüttgutes
beim Entleeren des Behälters 3 beeinträchtigt wird.
Die Verklumpung und Brückenbildung
im Bereich des Schüttgutes
wird durch das von oben auf das in der Auslaufeinrichtung 1 befindliche
Schüttgut
drückende
restliche in dem Behälter 3 enthaltene
Schüttgut
noch verstärkt.
Erschwerende wirkt sich auch der auf das Schüttgut in dem Behälter 3 wirkende
Oberdruck aus. Um hier Abhilfe zu schaffen und die Riesel- und Fließfähigkeit
des Schüttgutes
beim Entleeren des Behälters 3 sicherzustellen,
ist der Schüsseleinsatz 5 vorgesehen.
Bei einer Beaufschlagung des Zwischenraumes 8 mit Druckluft 9 über einen
seitlich an dem Auslaufkörper 2 angebrachten
Stutzen 11 wird die Druckluft durch das luftdurchlässige Material
des Schüsseleinsatzes 5 hindurchgedrückt, so
dass sich ein in den Innenraum 4 des Auslaufkörpers 2 gerichteter
Luftstrom 12 ausbildet. Der Luftstrom 12 führt zu einer
Lockerung des in der Auslaufeinrichtung 1 befindlichen
Schüttgutes
und bewirkt bzw. erhält
die Riesel- bzw. Fließfähigkeit
des Schüttgutes
während
des Entleerungsvorganges.
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Bei
der in 12 dargestellten Ausführungsform
ist der Schüsseleinsatz 5 nicht
als ein luftdurchlässiger
Belüftungseinsatz
ausgebildet, sondern besteht aus einem vorzugsweise elastisch verformbaren
luftundurchlässigen
Material. Der Schüsseleinsatz 5 weist
einen oberen auskragenden Rand auf, mit dem er an dem oberen Rand 6 des
Auslaufkörpers 2 befestigt
ist. Der Schüsseleinsatz 5 verläuft in einem
Abstand zu der Wandung des Innenkörpers 2, so dass sich
zwischen dem Schüsseleinsatz 5 und der
Wandung des Auslaufkörpers 2 der
Zwischenraum 8 ausbildet. Im Bereich des unteren Randes des
Schüsseleinsatzes 5 ist
zwischen dem Schüsseleinsatz 5 und
der Wandung des Auslaufkörpers 2 ein Ringspalt 13 ausgebildet.
Bei einer Beaufschlagung des Zwischenraumes 8 mit Druckluft 9 über den
Stutzen 11 tritt die Druckluft durch den Spalt 13 und
unterstützt
dadurch das Entleeren des Behälters 3.
In dem Schüsseleinsatz 5 können Bereiche
aus luftdurchlässigem
Material vorgesehen sein, so dass sich eine Kombination der in den 11 und 12 dargestellten
Ausführungsformen
bekannter Auslaufeinrichtungen ergibt.
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Ein
großes
Problem der mit einem Schüsseleinsatz 5 versehenen
bekannten Auslaufeinrichtungen 1 ist deren Reinigung. In
dem Zwischenraum 8 bilden sich Toträume, die sich während der
Entleerung des Behälters 3 mit
Schüttgut
zusetzen können. Aus
dem Stand der Technik ist es zwar bekannt, nach dem Entleeren des
Behälters 3 die
Auslaufeinrichtung 1 über
einen in den 11 und 12 nicht dargestellten
separaten Stutzen mit einer Reinigungsflüssigkeit zu spülen. Trotz
größter Anstrengungen
gelingt es jedoch nicht, die Rückstände des Schüttgutes
aus den Toträumen
vollständig
zu entfernen. Es verbleiben immer – wenn auch geringe – Rückstände des
Schüttgutes
in der Auslaufeinrichtung 1, was insbesondere für die Lebensmittel-,
Futtermittel- und Chemieindustrie einen nicht akzeptablen Zustand
darstellt. Aus diesem Grund wird in der Praxis, insbesondere bei
Produktwechsel, die gesamte Auslaufeinrichtung 1 nach dem
Entleeren des Behälters 3 in
ihre Einzelteile zerlegt, die Einzelteile gereinigt und anschließend die
Auslaufeinrichtung 1 wieder zusammengesetzt. Zu diesem
Zweck muss eine Person über
eine Einfüllöffnung in
das Innere des Behälters 3 steigen
und dort die erforderlichen Demontage-, Reinigungs- und anschließenden Montagearbeiten
ausführen.
Dies ist extrem aufwendig und mit erheblichen Gefahren für die ausführende Person
verbunden. Zudem ist ein solcher Reinigungsvorgang sehr zeitaufwendig,
so dass die Auslaufeinrichtung 1 bzw. der gesamte Behälter 3 erst wieder
nach einer relativ langen Reinigungsphase für eine erneute Schüttgutaufnahme
zur Verfügung steht.
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Hier
kann die vorliegende Erfindung Abhilfe schaffen. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass
der Schüsseleinsatz 5 nicht
starr und nur mit einem erheblichen Aufwand von dem Auslaufkörper 2 lösbar an
diesem befestigt ist, sondern über
Befestigungsmittel an dem Auslaufkörper 2 befestigt ist,
die zur Variation des Abstandes zwischen der Wandung des Auslaufkörpers 2 und
dem Schüsseleinsatz 5 betätigt werden
können.
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Bei
dem in 1 dargestellten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel sind die Befestigungsmittel
als längenverstellbare
Zylinder 14 ausgebildet, von denen in 1 lediglich
einer beispielhaft dargestellt ist. Mindestens zwei Zylinder 14 sind in
der erfindungsgemäßen Auslaufeinrichtung
vorgesehen, um den Schüsseleinsatz 5 sicher
und zuverlässig
und in einer genau definierten Position an dem Auslaufkörper 2 zu
halten. Die Zylinder 14 weisen jeweils zwei teleskopartig
ineinander verschiebbare Teile auf, einen äußeren Teil 14a, der
an dem Auslaufkörper 2 befestigt
ist, und einen darin längsverschiebbar
geführten
inneren Teil 14b, der an dem Schüsseleinsatz 5 befestigt
ist. Der Schüsseleinsatz 5 ist
also nicht – wie
beim Stand der Technik – mit
seinem oberen Rand an dem oberen Rand 6 des Auslaufkörpers 2 befestigt.
Die Befestigung des Schüsselelements 5 an
dem Auslaufkörper 2 erfolgt
vielmehr allein durch die Zylinder 14. Somit liegt der
obere Rand 15 des Schüsseleinsatzes 5 an
der Wandung des Auslaufkörpers 2 an.
Zur zusätzlichen
Abdichtung kann im Bereich des oberen Randes 15 ein Dichtelement,
beispielsweise eine ringförmige
Dichtlippe, zwischen dem Schüsselelement 5 und
der Wandung des Auslaufkörpers 2 vorgesehen
sein. Im Bereich des unteren Randes 16 des Schüsselelements 5 ist
der Ringspalt 13 zwischen dem Schüsselelement 5 und
der Wandung des Auslaufkörpers 2 ausgebildet,
durch den der Luftstrom 12 zur Erhöhung der Fließ- und Rieselfähigkeit
des Schüttgutes hindurchströmt.
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Die
erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung 1 bzw.
der Schüsseleinsatz 5 ist
in 1 in ihrer bzw. seiner Betriebsstellung dargestellt.
Der innere Teil 14b des Zylinders 14 ragt über den äußeren Teil 14a nach
unten hinaus. Zur Betätigung
des Zylinders 14 wird einfach der innere Teil 14b durch
eine Person mechanisch nach oben gedrückt. Folglich wird das Schüsselelement 5 angehoben,
so dass sich der Abstand zwischen dem Schüsselelement 5 und
der Wandung des Auslaufkörpers 2 vergrößert (vgl. 5).
Die Betätigung
des Zylinders 14 kann von außerhalb des Auslaufkörpers 2 erfolgen;
ein Einstieg in das Innere des Behälters 3 ist nicht
erforderlich. Die angehobene Stellung des Schüsselelements 5 wird als
Reinigungsstellung bezeichnet. In dieser Stellung kann die Auslaufeinrichtung 1 durch
Beaufschlagung mit Druckluft und/oder einer Reinigungsflüssigkeit von
festgesetztem Schüttgut
befreit werden. In dem inneren Teil 14b des Zylinders 14 sind Öffnungen 14c vorgesehen,
durch die ein Sicherungsstift 17 (vgl. 5)
zur Sicherung des Zylinders 14 in der eingestellten Position,
so dass das Schüsselelement 5 in der
eingestellten Stellung verbleibt, selbst wenn der Zylinder 14 nicht
mehr betätigt
wird.
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Bei
dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel wird der Zylinder 14 mechanisch
betätigt. Selbstverständlich ist
es auch möglich,
hydraulisch, pneumatisch, elektrisch oder magnetisch betätigte Befestigungsmittel
vorzusehen. Insbesondere der Einsatz von Pneumatikventilen als Befestigungsmittel
ist besonders vorteilhaft, da Druckluft für andere Zwecke (Erzeugung
des Oberdrucks; Beaufschlagung des Zwischenraums 8 mit
Druckluft 9) sowieso schon im Bereich der Auslaufeinrichtung 1 vorhanden
ist und ohne großen
Aufwand auch zur Betätigung
der Befestigungsmittel benutzt werden könnte.
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Bei
einem weiteren in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Auslaufeinrichtung 1 weist
der Schüsseleinsatz 5 Öffnungen
auf, in die ein luftdurchlässiges
Material 17 eingesetzt ist. Als luftdurchlässiges Material 17 kann beispielsweise
ein grobmaschiges Gewebe oder ein Geflecht in die Öffnungen
des Schüsselelements 5 eingesetzt
werden. Zudem liegt der Schüsseleinsatz 5 sowohl
an seinem oberen Rand 15 als auch an seinem unteren Rand 16 an
der Wandung des Auslaufkörpers 2 auf.
Zudem sind im Bereich des oberen Randes 15 und des unteren
Randes 16 zwischen dem Schüsselelement 5 und
der Wandung des Auslaufkörpers 2 Dichtelemente 18 vorgesehen,
so dass der Zwischenraum 8 sowohl nach oben als auch nach
unten abgedichtet ist. Bei einer Beaufschlagung des Zwischenraumes 8 mit
Druckluft entweicht diese ausschließlich durch das luftdurchlässige Material 17.
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Bei
einer in 3 dargestellten weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Auslaufeinrichtung 1 sind
in dem Schüsselelement 5 mehrere Öffnungen
ausgebildet, in die jeweils ein luftdurchlässiges Material 17 eingesetzt
ist. Zudem liegt das Schüsseleinsatz 5 lediglich
im Bereich des oberen Randes 15 an der Wandung des Auslaufkörpers 2 an. Im
Bereich des unteren Randes 16 ist ein Ringspalt 13 ausgebildet.
Bei einer Beaufschlagung des Zwischenraums 8 mit Druckluft 9 ergibt
sich somit ein Luftstrom 12 zum einen durch das luftdurchlässige Material 17 und
zum anderen durch den Ringspalt 13.
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Bei
einem weiteren in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist das Schüsselelement 5 durch
den Zylinder 14 derart an dem Auslaufkörper 2 gehalten, dass
sich im Bereich des unteren Randes 16 ein erster Ringspalt 13a und
im Bereich des oberen Randes 15 ein zweiter Ringspalt 13b zwischen
dem Schüsselelement 5 und
der Wandung des Auslaufkörpers 2 ergibt.
Bei einer Beaufschlagung des Zwischenraumes 8 mit Druckluft 9 ergibt
sich somit ein Luftstrom 12 durch die beiden Ringspalte 13a, 13b.
Die in 4 dargestellte Stellung des Schüsselelements 5 könnte die
einzige Betriebsstellung der Auslaufeinrichtung 1 sein.
Es ist aber auch denkbar, dass bei der in 1 dargestellten
Auslaufeinrichtung 1 die in 1 dargestellte Stellung
des Schüsselelements 5 eine
erste Betriebsstellung darstellt und die in 4 dargestellte Stellung
des Schüsselelements 5 eine
zweite Betriebsstellung darstellt. Das Schüsselelement 5 kann durch
eine Betätigung
des Zylinders 14 von der ersten Betriebsstellung (1)
in die zweite Betriebsstellung (4) gebracht
werden und dort gegebenenfalls mittels eines Sicherungsstiftes 17 gesichert werden.
Auf diese Weise ist es möglich,
im Inneren 4 der Auslaufeinrichtung 1 unterschiedliche
Luftströme 12 zu
erzeugen und dadurch die Auflockerung und Fluidisierung des Schüttgutes
an die Konsistenz des Schüttgutes
und/oder die klimatischen Bedingungen (z. B. Temperatur, Luftdruck,
Luftfeuchtigkeit) anzupassen und stets die bestmögliche Fließ- und Rieselfähigkeit
des Schüttgutes
zu erreichen.
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In 5 ist – wie bereits
gesagt – die
erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung 1 bzw.
das Schüsselelement 5 in
der Reinigungsstellung dargestellt. Dazu ist der innere Teil 14b des
Zylinders 14 von außerhalb
des Auslaufkörpers 2 mechanisch
nach oben gedrückt
worden und durch den Sicherungsstift 17 relativ zu dem äußeren Teil 14a des
Zylinders 14 gesichert worden. In der Reinigungsstellung
ist der Abstand zwischen dem Schüsselelement 5 und
der Wandung des Auslaufkörpers 2 so
weit erhöht,
dass eine einfache und vollständige
Reinigung des Zwischenraums 8, insbesondere von dort ausgebildeten Toträumen, von
zurückgebliebenem
Schüttgut
möglich
ist. Eine Demontage der Auslaufeinrichtung 1 und ein Einstieg
einer Person in das Innere des Behälters 3 zur Reinigung
ist somit nicht mehr erforderlich.
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Bei
einer weiteren in 6 dargestellten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind die Befestigungsmittel von innerhalb
des Auslaufkörpers 2 betätigbar.
Die Befestigungsmittel weisen zwei Führungsschienen 18a, 18b auf,
die am oberen Rand 15 und am unteren Rand 16 des
Schüsselelements 5 ausgebildet
sind. Die Führungsschienen 18a, 18b umgreifen
entsprechende Führungselemente 19a, 19b,
die an der Wandung des Auslaufkörpers 2 ausgebildet
sind. Auf diese Weise wird zwischen dem Schüsselelement 5 und
der Wandung des Auslaufkörpers 2 der
Zwischenraum 8 begrenzt.
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Durch
die Führungsschienen 18a, 18b und die
entsprechenden Führungselemente 19a, 19b ist der
Schüsseleinsatz 5 um
eine Rotationsachse 20 verdrehbar an der Wandung des Auslaufkörpers 2 gehalten,
wobei die Rotationsachse durch den Mittelpunkt des Schüsseleinsatzes 5 verläuft. Die
Führungsschienen 18a, 18b erstrecken
sich im Wesentlichen quer zu der Rotationsachse 20. Die
Führungsschienen 18a, 18b weisen
einen Auswurfbereich 21 auf, wobei ein Führungselement 19a; 19b in
dem Auswurfbereich 21 von der entsprechenden Führungsschiene 18a; 18b getrennt
werden kann bzw. auf die Führungsschiene 18a; 18b aufgesetzt
und mit dieser dann durch Verdrehen des Schüsselelements 5 in
Eingriff gebracht werden kann. Die Führungsschienen 18a, 18b und
die entsprechenden Führungselemente 19a, 19b weisen
in dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel
eine trapezförmige Querschnittsfläche auf.
Durch Verdrehen des Schüsseleinsatzes 5 bis
die Führungselemente 19a, 19b die
Auswurfbereiche 21 der Führungsschienen 18a, 18b erreicht
haben und Herausheben bzw. Anheben des Schüsseleinsatzes 5 wird
der Abstand zwischen dem Schüsseleinsatz 5 und
der Wandung des Auslaufkörpers 2 vergrößert. Die
in 6 dargestellte Stellung des Schüsseleinsatzes 5 entspricht
der Betriebsstellung. Bei angehobenem Schüsseleinsatz 5 kann demgemäß von der
Reinigungsstellung des Schüsseleinsatzes 5 (vgl. 10)
gesprochen werden. Auch diese Ausführungsform hat den großen Vorteil,
dass in der Reinigungsstellung des Schüsselelements 5 der
Zwischenraum 8 und insbesondere darin ausgebildete Toträume einfach,
schnell und kostengünstig
von abgelagertem und abgesetztem Schüttgut befreit werden können.
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Die
Führungsschienen 18a, 18b erstrecken sich
vorzugsweise nur über
einen Teil des Umfangs zwischen dem Schüsselelement 5 und
dem Auslaufkörper 2.
Somit ist es möglich,
dass zwischen den Führungsschienen 18a, 18b offene
Bereiche ausgebildet sind, durch die bei einer Beaufschlagung des Raumes 8 mit
Druckluft 9 ein Luftstrom 12 hindurchtreten kann.
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In 7 ist
eine weitere Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung dargestellt. Auch hier sind die Befestigungsmittel
von innerhalb des Auslaufkörpers 2 bzw.
des Behälters 3 betätigbar.
Allerdings umfassen die Befestigungsmittel hier eine längliche Öffnung 22 als
Führungsschiene
und einen Führungszapfen 23 als
Führungselement,
der in der länglichen Öffnung 22 geführt ist.
An dem distalen Ende des Führungszapfens 23 ist
ein Kopf 24 ausgebildet, der die längliche Öffnung 22 hintergreift.
Bei der in 7 dargestellten Ausführungsform
ist die längliche
Führungsöffnung 22 in
einem im Inneren 4 des Auslaufkörpers 2 zusätzlich aufgebrachten
Wandelement 25 ausgebildet. Der Führungszapfen 23 ist an
der Außenseite
des Schüsselelements 5 befestigt. Mehrere
der in 7 dargestellten Befestigungsmittel sind über den
Umfang verteilt zwischen dem Schüsselelement 5 und
dem Auslaufkörper 2 angeordnet.
Die Führungsöffnungen 22 weisen
jeweils einen Auswurfbereich auf, in dem die Öffnung 22 so weit
erweitert ist, dass der Kopf 24 hindurchtreten kann. Somit
kann das Schüsselelement 5 durch
Verdrehen so weit bis der Führungszapfen 23 den
Auswurfbereich erreicht hat und anschließendes Anheben des Schüsselelements 5 dieses
aus seiner Betriebsstellung (vgl. 7) in eine
Reinigungsstellung gebracht werden.
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Bei
einem weiteren in 8 dargestellten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung sind in dem Schüsselelement 5 Öffnungen
ausgebildet, in die ein luftdurchlässiges Material 17 eingebracht
ist. Bei der Beaufschlagung des Zwischenraums 8 mit Druckluft 9 bildet
sich ein Luftstrom 12 durch das luftdurchlässige Material 17 hindurch
zur Auflockerung des Schüttgutes.
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Alternativ
kann das Schüsselelement 5 auch in
seiner Gesamtheit aus einem luftdurchlässigen Material hergestellt
sein. Dies ist vorzugsweise keine Folie oder Gewebe, sondern ein
elastisch verformbares Material mit einer gewissen Eigensteifigkeit.
Dadurch kann die Stabilität
des Schüsselelements 5 sichergestellt
werden, so dass es mittels der Befestigungsmittel sicher und zuverlässig in
der vorgesehenen Position im Inneren 4 des Auslaufkörpers 2 gehalten
werden kann.
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Auch
bei dem Ausführungsbeispiel
aus 7 kann gemäß einem
weiteren in 9 dargestellten Ausführungsbeispiel
der Erfindung eine Mehrzahl von Öffnungen
in dem Schüsselelement 5 ausgebildet
sein, in die luftdurchlässiges
Material 17 eingebracht ist. Bei der Ausführungsform
aus 9 kommt es zu einem Luftstrom 12 sowohl
durch den Spalt 13 hindurch als auch durch das luftdurchlässige Material 17.
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In 10 ist – wie gesagt – die erfindungsgemäße Ausführungsform
gemäß der 6 und 8 in
ihrer Reinigungsstellung dargestellt. Es ist unmittelbar verständlich,
dass die erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung 1 in
ihrer Reinigungsstellung schnell, einfach und vor allem gründlich von
Schüttgutablagerungen
befreit werden kann. Zu diesem Zweck kann wiederum eine Reinigungsflüssigkeit 26 eingesetzt werden,
die entweder durch den Stutzen 11 für die Druckluft 9 oder
durch einen separaten Stutzen (nicht dargestellt) zugeführt wird.
Anschließend
kann die Auslaufeinrichtung 1 mittels Druckluft 9 getrocknet werden.