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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Übungsgerät, insbesondere Schlingengerät zur gymnastischen
und/oder trainierenden Körperbewegung, nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Man
benutzt Übungsgeräte in der
Physiotherapie zum möglichst
belastungsfreien Trainieren von Körperteilen oder des gesamten
Körpers,
der dazu z.B. in Schlingengeräten
horizontal aufgehängt
werden kann. Vor allem bei herkömmlichen
Wellengitter-Schlingengeräten
kann es schwierig oder unmöglich
sein, die Aufhängepunkte über ausgewählten Körperstellen
lotrecht anzuordnen. Eine Verlagerung ist aber unter Last allgemein
kaum durchführbar,
so daß die
Bewegungsfreiheit eines Patienten oder seine Umpositionierbarkeit
stark eingeschränkt
ist und auch nachteilige Zug- oder Druckbelastungen auftreten können.
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Übungsgeräte der genannten
Art können
an einem Gerüst
verschiebbar montiert sein, namentlich an oder mit Längsstreben.
Ein solches Gerüst
kann fahrbar oder stationär
sein, z.B. als Decken-, Stand- und/oder Wandgerüst oder auch ein Wellengitter
herkömmlicher
Bauweise sein. Häufig
wird der Dekompressionsstab oder das gesamte Gerüst einfach an einer Raumdecke
aufgehängt,
während
sich ein Standgerüst
frei in einen Raum stellen läßt und ein
Wandgerüst
an zumindest einer Wand eines Raumes abstützt.
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Ein
Hüften-Trainingsgerät (hip exerciser)
gemäß
US 3 612 042 sieht über einer
Liege einen an deren Enden abgestützten Überkopf-Längsholm vor, der an einem waagrecht
verschieblichen und festsetzbaren Lager einen senkrechten Träger für eine wiederum
waagrechte Stange haltert. Ein biegender kann die Stange von Hand
schwenken; zu ihrem freien Ende hin, das z.B. ein Bein des Patienten
in Schlingen lagert, ist die Stange mit einer Widerstandseinrichtung
gekoppelt, die einen entlang des Längholms verschieblichen Querstab
und eine darauf verschiebbare Teleskopfeder aufweist, welche am Last-Ende
der Schwenkstange angreift. Mit einem solchen Übungsgerät lassen sich naturgemäß nur wenige
Behandlungs- und Bewegungsformen ausführen.
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In
EP 543251 B1 ist
ein moderneres Übungsgerät mit Aufhängeeinrichtungen
für Seile,
Schlingen oder Gurte an einem schwenkbaren Dekompressionsstab beschrieben,
womit günstige
Eigenschaften und vielfältige
Möglichkeiten
zur Lagerung und Bewegung von Personen oder einzelner Körperteile
für physiotherapeutische
und gymnastische Übungen gegeben
sind.
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Verbesserungsbedarf
besteht aber hinsichtlich der exakten Positionierung von Körperteilen
für eine
sorgfältige
Diagnose und für
die präzise
Durchführung
bestimmter Bewegungen oder zum Aufbringen von Lasten bei der Therapie,
wobei vor allem überlagerte
Belastungen und mehrdimensionale Bewegungen bzw. Einwirkungen zu
vermeiden sind. Es ist ein wichtiges Ziel der Erfindung, ein variables, multifunktionales
Schlingengerät
bereitzustellen, das bei hoher Bewegungsfreiheit sowohl eine akkurate Positionierung
eines Patienten und/oder von einzelnen Körperteilen als auch definierte,
therapiegerechte Bewegungen und Lastaufbringungen ermöglicht. Das
Gerät soll
einfach aufgebaut, kostengünstig
herzustellen und leicht bedienbar sein.
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Hauptmerkmale
der Erfindung sind in den Ansprüchen
1, 6, 10, 12, 15 und 24 angegeben. Vorteilhafte Ausgestaltungen
sind Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
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Bei
einem Übungsgerät, insbesondere Schlingengerät zur gymnastischen
und/oder trainierenden Körperbewegung,
mit einer Tragvorrichtung zum Haltern eines gegebenenfalls verschiebbaren, um
eine vertikale Achse verschwenkbaren Dekompressionsstabs, an dem
Aufhängeeinrichtungen
für Schlingen,
Gurte und/oder Seile zur Lagerung und/oder Bewegung von Körperteilen
und/oder zum Aufbringen von Lasten vorhanden sind, ist erfindungsgemäß laut Anspruch
1 vorgesehen, daß der Dekompressionsstab
in vertikaler Richtung zumindest teilweise versteift ist und auf
ihm verschieblich einstellbare sowie drehbare Querstäbe trägt.
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Das
Gerät eignet
sich allgemein zur Verwendung in der Physiotherapie, insbesondere
auch zur Diagnostik, Prävention
und/oder Rehabilitation. Der Dekompressionsstab ist in einer horizontalen
Ebene verschwenkbar. Durch die Versteifung wird eine besonders hohe
Kippsicherheit erzielt, was die Behandlung außerordentlich unterstützt. Mit
den entlang des Dekompressionsstabs stufenlos verschieblichen und drehbaren
Querstäben
lassen sich die Aufhängeeinrichtungen
bequem und genau an gewünschte
Stellen bringen und dort fest setzen, und zwar auch unter Last während einer
Therapie bzw. Übung.
Dadurch sind exakte Positionierbarkeit und Bewegungsfreiheit des
Patienten stets gewährleistet.
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Die
vertikale Versteifung und damit die Kippsicherheit wird durch parallel übereinander
angeordnete Stäbe,
Rohre o.dgl. erreicht, die einen außerordentlich stabilen Balken
von hoher Tragfähigkeit
bilden. Dieser wird auch als Doppelstab bezeichnet; er ermöglicht die
bequeme Verschiebbarkeit und gleichmäßige, sichere Positionierung
der Aufhängeeinrichtungen
für Schlingen,
Gurte und/oder Seile. Der Doppelstab mit seinen allgemein parallel
angeordneten Stäben
oder Rohren verhindert ein Abkippen oder Verklemmen der auf dem
Dekompressionsstab verschiebbaren Querstablagerungen und erhöht außerdem die
Stabilität
des Balkens gegen Durchbiegen.
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Die
Tragvorrichtung kann eine an einer Raumdecke verankerbare Platte
aufweisen, die mit einem von ihr abstehenden Tragstab oder -rohr
starr verbunden ist, dessen unteres Ende ein Dreh- und Stützlager
für den
Dekompressionsstab aufweist. Diese Konstruktion erlaubt eine recht
einfache, zuverlässige
Montage. Der Einsatz eines Adapters ist möglich. Der Tragstab kann als
Teleskoprohr-Anordnung ausgebildet sein. Bevorzugt sitzt das Dreh-
und Stützlager
an oder nahe einem Ende des Dekompressionsstabs. Um dessen anderes,
freies Ende abzustützen,
geht von dort vorteilhaft eine Strebe aus, die an oder nahe dem
oberen Ende des Tragrohrs drehbar angelenkt ist und das Kragmoment
des Schwenkbalkens auffängt.
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Nach
einem Aspekt der Erfindung, für
den selbständig
Schutz begehrt wird, hat das Übungsgerät zwei in
Vertikalrichtung versteifte Dekompressionsstäbe, die von ein und derselben
Tragvorrichtung gehaltert und miteinander kuppelbar oder gekuppelt sind.
Hiermit ist die Ganzkörper-Aufhängung eines Probanden
ebenso möglich
wie die Aufhängung
einzelner Körperteile.
Wenn die beiden Dekompressionsstäbe
ein gemeinsames Drehlager haben, sind sie durch dieses gelenkverbunden.
Zweckmäßig umgreift
dabei ein Drehlagerteil das andere, z.B. in Axialrichtung, so daß ein übraus kompaktes
Lager gebildet ist. Kragmoment-Streben
greifen an oder nahe den freien Enden der Dekompressionsstäbe an und sind
an oder nahe dem oberen Ende des Tragrohrs an diesem einzeln angelenkt.
Dadurch sind die miteinander gekoppelten Dekompressionsstäbe unabhängig voneinander
verschwenkbar.
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Bei
einer wichtigen Gestaltung ist an wenigstens einem Dekompressionsstab
eine Traktionsvorrichtung mit einem vertikal angeordneten Traktionsstab
vorgesehen, der Aufhängeeinrichtungen
für Schlingen,
Gurte und/oder Seile aufweist, bevorzugt einen Querstab mit daran verschieblich
angeordneten Lagern. Vorteilhaft sitzt der Traktionsstab höhenverstellbar
an dem freien, dem Dreh- und Stützlager gegenüberliegenden
Ende des betreffenden Dekompressionsstabs. An der Traktionseinrichtung
befestigt man das bzw. jedes eine Ende von Seilen, deren anderes
Ende an Schlingen oder Gurten angreift, um Körperteile des Patienten zu
lagern bzw. Zugkräfte zur
Streckung der Wirbelsäule
z.B. im Hüftbereich auszuüben. Zusätzlich kann
man Spannvorrichtungen wie Federwaagen, motorgetriebene Seilzüge usw.
einsetzen.
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Unabhängiger Schutz
wird auch beansprucht für
eine Gestaltung mit einem von einer Tragvorrichtung gehalterten
Rahmen, an dem der bzw. jeder Dekompressionsstab verschieblich,
z.B. etwa mittig gelagert ist. Der Rahmen weist allgemein zwei parallel
zueinander beabstandete Holme auf, mit denen zwei Querstreben verbunden
sind, von denen wenigstens eine längsverschieblich ist und auf
denen der bzw. jeder Dekompressionsstab mit je einem Dreh-/Linearlager
querverschieblich und dreh- bzw. schwenkbar gelagert ist. Man erzielt
eine besonders große
Stabilität
durch die so gebildete Zweipunktlagerung des Dekompressionsstabs.
Schwenkt man ihn z.B. aus der Mitte um sein Drehlager an der festen
Querstrebe, so wird die bewegliche Querstrebe herangezogen, an deren
Drehlager sich der Dekompressionsstab zusätzlich abstützt. Alternativ kann man die
Querstreben, an denen der oder die Dekompressionsstäbe aufgenommen
sind, mittels eines Adapters fest an einem vorhandenen Gerüst anbringen, was
sich vor allem zum Nachrüsten
eines Übungsgeräts empfiehlt,
beispielsweise eines Schlingengeräts mit Deckenwellengitter.
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Gemäß einem
Aspekt der Erfindung, für
den ebenfalls selbständig
Schutz begehrt wird, ist zumindest an einem der Lager des bzw. jedes
Dekompressionsstabs an der Tragvorrichtung oder am Rahmen eine Einrichtung
zum Verändern
der Distanz zum Dekompressionsstab vorgesehen, um dessen Höhenverstellung
oder -anpassung und wahlweise die horizontale Ausrichtbarkeit bequem
zu erreichen. Dazu kann vorteilhaft ein Gewindedistanzstück oder
eine Stellschraube dienen, das bzw. die durch Ein- oder Ausdrehen
in zugeordneten Gewindeaufnahmen die Distanz zwischen Tragvorrdichtung
bzw. Rahmen und Dekompressionsstab verringert oder vergrößert.
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Bei
linearbeweglichen Teilen, also den Halterungen von Dekompressionsstab,
Traktionsstab und/oder Querstäben
einerseits und den Linear- oder Aufnahmelagern für die Schlingen, Gurte und/oder Seile
andererseits, ist mit besonderem Vorteil eine gegenseitige Führung vorgesehen,
z.B. durch ein Nut-Feder-Element, das als vorstehendes Teil an den verschieb baren
Einrichtungen ein Verdrehen oder Kippen verhindert. Man kann daher
statt früher
benutzten Mehrkantträgern
kostengünstige
Rundrohre oder -stäbe
und entsprechende Lager verwenden, hat aber dennoch stets volle
Kippsicherheit.
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Die
Einrichtungen zum Aufhängen
oder Befestigen von Schlingen, Gurten und/oder Seilen sind ferner
bevorzugt in zumindest einem Teil einer Ebene, die durch die Schwenk-
oder Translationsebene jedes Dekompressionsstabs oder der daran
angeordneten Aufhängelager
definiert ist, frei beweglich. Dank der Drehlagerung jedes Dekompressionsstabs und
gegebenenfalls einer zusätzlich
verschiebbaren Lagerung des Rahmens oder im Rahmen kann jeder Bereich
des Dekompressionsstabs in einer Horizontalebene versetzt und exakt
positioniert werden.
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Ferner
sind erfindungsgemäß an dem
bzw. jedem Dekompressionsstab Querstäbe vorgesehen, an denen Aufnahmelager
mit Ösen
oder Seilrollen u.dgl. für
die Seile, Schlingen und Gurte vorhanden sind. Dadurch sind entlang
jedes Querstabs weitere Bewegungsbereiche, vor allem Verschiebebereiche für die Lager
definiert, so daß nahezu
jeder Punkt mit einem Aufnahmelager für die Schlingen, Gurte und/oder
Seile erreichbar ist. Infolge dieser Freilaufeigenschaft ist – innerhalb
natürlicher
Grenzen – eine unbehinderte
Bewegung der aufgehängten
Körperteile
gesichert,
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Der
Bewegungsbereich der Querstäbe
kann durch Anschlagelemente begrenzt werden, für die wahlweise die feststellbaren
Lager einsetzbar sind oder gesonderte Muffen z.B. in Form von Gleithülsen mit
Feststelleinrichtungen benutzt werden. Bei Verwendung von im Querschnitt
vergrößerten Abschlußkappen,
-kugeln oder -scheiben an den Enden der Querstäbe ist ein Freilauf der Aufhängelager
möglich,
ohne daß diese
von den Querstäben
abrutschen könnten.
Dadurch hat man die Möglichkeit,
die Aufhängung
des Probanden völlig
freilaufend zu gestalten, zumal die übrigen bewegbaren Einrichtungen, insbesondere
die Linear- oder Drehlager und sonstigen Lager für die Aufnahme von Schlingen,
Gurten und/oder Seilen ebenso frei beweglich sind. Dies erbringt
den großen
Vorteil einer schmerzfreien Lagerung des Patienten, da beispielsweise
bei der Hüftaufhängung ein
Bein automatisch so weit in die Abspreizung bzw. Abduktion fällt, wie
es der Summe der muskulären,
kapsulären
und arthrogenen Dysbalancen entspricht. Wichtig ist dabei, daß eine exakt lotrechte
Positionierung von Seilen etwa zur Stützung von Gelenken einstellbar
ist, was z.B. eine exakte Diagnose von Gelenk-Fehlfunktionen erlaubt. Ferner
sind bei exakter Lagerung definierte bzw. dosierte Bewegungen zum
Training und zur gymnastischen Übung
möglich.
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Für die Behandlung
ist oft eine genau vertikale Aufhängung oder Lagerung von Körperteilen wichtig.
Man erreicht dies, indem man für
Schlingen, Gurte und/oder Seile jeweils zwei Aufnahmelager verwendet,
die entsprechend dem Durchmesser bzw. der Dicke des betreffenden
Körperteils
voneinander beabstandet werden. Zu diesem Zweck kann man zwischen
den insbesondere freilaufenden Lagern Druckfedern, z.B. Schraubenfedern
vorsehen, deren Federkraft die Lager auf einem Abstand hält, den
ein Therapeut von Hand korrigieren kann.
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Noch
eine andere unabhängige
Weiterbildung sieht eine Antriebseinrichtung beispielsweise mit
einem Elektromotor vor, der eine intermittierende, zyklische oder
schwingende Bewegung von Vorrichtungsteilen für sich oder relativ zueinander
bewirkt, so daß der
Patient durch die zwangsgeführte
Bewegung trainiert wird. Auch isokinetische Motoren kommen in Betracht,
bei denen der Proband in der Bewegung mitarbeitet. Einem beweglichen
Teil oder mehreren zueinander beweglichen Teilen kann eine Meßeinrichtung
zum Erfassen der Bewegung zugeordnet sein.
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Weitere
Vorteile, Kennzeichen und Merkmale der vorliegenden Erfindung gehen
aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der
Zeichnung hervor. Darin zeigen:
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1 eine
schematische Schrägansicht
eines Dekompressionsstabs mit einem Traktionsstab,
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2 eine
Ansicht ähnlich 1,
jedoch mit zwei Dekompressions- und Traktionsstäben,
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3 eine
Schrägansicht
eines Rahmengeräts
mit zwei Dekompressionsstäben,
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3a eine
Ansicht entsprechend 3 mit Bewegungspfeilen,
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4 eine
Seitenansicht einer Becken-/Bein-Aufhängung mit Caudal-Traktion,
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5 eine
Seitenansicht einer Oberkörper-Aufhängung mit
Cranial-Traktion,
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6 eine
Seitenansicht einer Oberkörper-Aufhängung mit
segmentaler Cranial-Traktion,
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7 eine
Seintenansicht einer Ganzkörperaufhängung,
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8 eine
Seitenansicht einer Ganzkörperaufhängung mit
Cranial- und Caudal-Traktion und
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9 eine
Seitenansicht einer Ganzkörperaufhängung in
Schräglage.
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Im
Beispiel der 1 ist eine Deckenvariante eines
Schlingengeräts
dargestellt, das sich zum Aufhängen
von Körperteilen
entweder des Unter- oder des Oberkörpers eines Patienten eignet.
Eine Tragvorrichtung A weist eine Platte P auf, die an einer Raumdecke
befestigbar ist. Am unteren Ende einer von der Platte P abstehenden
Tragstange T befindet sich ein Dreh- und Stützlager D. Ein mit diesem verbundenes
Rohr R umschließt
die Tragstange T drehbar und ist an ihr mit einem Feststeller F
fixierbar. Das Rohr R ist am unteren Ende mit einer Halterung für einen
Dekompressionsstab 13 und am oberen Ende mit einer schrägen Strebe
V fest verbunden, die mit ihrem anderen Ende an einem Lagerteil
des Dekompressionsstabs 13 befestigt ist.
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Praktisch über die
ganze Länge
ist der Dekompressionsstab 13 durch zueinander parallele Rohre 14 versteift,
so daß ein
stabiler Balken oder Doppelstab 20 gebildet ist, an dessen
einem Ende eine plattenförmige
Halterung 7a befestigt ist. Das andere, freie Ende des
Stabs 13 mündet
in einer L-förmigen
Halterung 7c, die zusätzlich
einen Traktionsstab 15 aufnimmt. Durch die Doppelstabgruppe und
die besondere Lagerung der Querstäbe 11a ... 11e wird
ein Verklemmen oder Verkippen bei Belastung verhindert.
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An
dem Dekompressionsstab 13 sind mehrere Querstäbe 11a bis 11e vorgesehen,
wobei die Anzahl nicht auf die dargestellten fünf Querstäbe beschränkt ist. Der Querstab 11b sitzt
mit einem Drehlager 4b unmittelbar an der Halterung des
Doppelstabs 14. Im gezeichneten Beispiel sind alle übrigen Querstäbe 11a, 11c ... 11e jeweils
mit einem Drehlager 4a, 4c ... 4e an
Läufern 6a, 6c ... 6e angebracht,
die auf dem Doppelstab 14, 14' längsverschieblich und mittels
Feststellern 5a ... 5e z.B. in Form von Feststellschrauben
fixierbar sind.
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Die
Querstäbe 11a ... 11e haben
an ihren freien Enden jeweils im Durchmesser vergrößerte Abschlußscheiben
oder -kugeln 12, so daß zwischen ihren
Enden ein Aufnahme- und Bewegungsbereich für Lager 8 gebildet
ist. Diese sind auf den Querstäben 11a ... 11e verschieblich
und bevorzugt als ebenfalls mittels [in 1 und 2 nicht
bezeichneten] Feststellern festsetzbare Gleithülsen ausgebildet sind, welche Ösen 24 und/oder
Seilrollen 25 tragen. Daran können Seile 28, Gurte,
Schlingen S o.dgl. befestigt werden, die zum Aufhängen von
Körperteilen, z.B.des
Beckens eines Patienten dienen. Durch die Abschlußscheiben
oder -kugeln 12 an den Enden der Querstäbe 11a ... 11e ist
sichergestellt, daß die
Aufnahmelager 8 bei einer freien Bewegung entlang der Querstäbe 11a ... 11e nicht
von diesen heruntergleiten können.
Somit ist in einem von den Abschlußkörpern 12 begrenzten Bereich
ein Freilauf der Lager 8 auf den Querstäben 11a ... 11e möglich. Die
Feststeller sichern jedoch, daß die
Lager 8 an gewünschten Punkten
fixiert werden können.
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In 1 trägt der Läufer 6f an
einem Drehlager 4f ein schwenkbares, genutetes Halterohr 19,
an dem zwei kürzere
Querstäbe 29 angebracht
sind, die einzeln oder beide längsverschieblich
sein können und
jeweils verschiebliche Lager 8 mit Aufhängemitteln 24 oder 25 führen. Man
erkennt, daß mit
dem Halterohr 19 eine verschwenkbare Einheit gebildet ist,
die eine spezielle Aufhängemöglichkeit
z.B. für den
Kopf eines Probanden bietet.
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Mittels
der Läufer 6a, 6c ... 6e können die Querstäbe 11a, 11c ... 11e in
einem Bewegungs- oder
Verschiebebereich auf dem Dekompressionsstab 13 zwischen
den End-Halterungen 7a und 7c frei verschoben
und durch Feststeller in gewünschter Position
entlang des Dekompressionsstabs 13 fixiert werden. Die
beispielsweise für
die Lagerung von Beinen und Füßen der
Patienten vorgesehenen Querstäbe 11d, 11e ermöglichen
eine völlig
schmerzfreie Lagerung z.B. bei Hüftaufhängung in
einer Schlinge S an den Querstäben 11b und 11c (4),
da das gelagerte Bein automatisch in die sogenannte Abspreizung
bzw. Abduktion fällt,
die der Summe der muskulären,
kapsulären
und arthrogenen Dysbalancen entspricht. Um eine möglichst
vertikale Ausrichtung der Seile bzw. Schlingen zu gewährleisten,
sind zwischen den jeweils für
eine Aufhängung
etwa an einer Seite eines Beins benutzten Lagern 8 Federelemente
angeordnet, z.B. Druck- bzw. Schraubenfedern 9, die variabel
einen der Dicke des Beines oder Fußes entsprechenden Abstand
gewährleisten.
Die Feststeller ermöglichen
aber zusätzlich
auch eine Fixierung der Lager 8 an den Querstäben 11a und 11e.
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An
dem der Tragvorrichtung A gegenüberliegenden
Ende des Dekompressionsstabs 13 ist in einem horizontalen
Schenkel der L-förmigen
Halterung 7c in einer Öffnung 27 ein
Traktionsstab 15 verschiebbar aufgenommen, der auch an
seinen Enden überstehende
Abschlußelemente 12 hat,
die ein Herausziehen des Traktionsstabs 15 aus der Öffnung 27 verhindern.
Der Traktionsstab 15 weist zudem eine Nut 20 auf,
die sich am Umfang achsparallel über
fast seine gesamte Länge
erstreckt. Die Nut 20 wirkt mit einem Eingriffselement
z.B. in Form einer Feststellschraube 15a derart zusammen,
daß Kippmomente oder
eine Verdrehung des Traktionsstabs 15 verhindert werden.
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Letzterer
weist ein verschiebbares Linearlager 21 mit einem Feststeller 15b auf,
der ebenfalls mit der Nut 20 zusammenwirken, z.B. mit einem
Gewindeschaft in die Nut 20 eingedreht werden kann, um
einen an dem Linearlager 21 angeordneten Querstab 16 kippsicher
zu lagern. Dieser hat an seinen Enden wiederum überstehende Abschlußscheiben oder
-kugeln 12. An dem Querstab 16 sind verschiebbare
Lager 16a ähnlich
bzw. gleich den Lagern 8 der übrigen Querstäbe 11a ... 11e vorgesehen,
die ebenfalls in einem Freilaufbereich zwischen den Abschlußelementen 12 und
dem Linearlager 21 frei beweglich sind und dort in jeder
gewünschten
Position mit Feststellern fixiert werden können.
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Auch
die Lager 16a weisen Ösen 24 auf,
an bzw. mit denen Seile 28, Schlingen S, Gurte o.dgl. befestigbar
sind. Bevorzugt dienen die Lager 16a zum Aufbringen einer
Zugbelastung (Traktion) auf einen Körperbereich des Patienten,
indem durch eine Last L geeignete Spannseile X z.B. zwischen einer Hüftschlinge
und den Ösen 24 oder
Seilrollen 25 an den Lagern 16a gespannt werden
(4 bis 9). Auch eine Federwaage oder
eine statische oder motorische Spanneinrichtung kann diese Zugbelastung herbeiführen, die
gegebenenfalls getaktet oder nach Programm gesteuert wird. Weil
der Traktionsstab 15 am Ende des Dekompressionsstabs 13 angeordnet ist,
bleibt die volle Beweglichkeit des Patienten in Therapie und Training
weiterhin gewährleistet.
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Die
in 2 dargestellte Ausführungsform entspricht zum Teil
derjenigen von 1, doch ist hier ein zweiter
Dekompressionsstab 13* gleicher Art vorhanden, der am Drehlager
D mit dem ersten Dekompressionsstab 13 durch ein zweiteiliges
Gelenk G1, G2 gekoppelt
ist. Hierbei umschließt
das Gelenk-Außenteil
G1 das Gelenk-Innenteil G2 axial
und radial. Zur Fixierung der Winkelposition dienen Feststeller
F an jedem der Gelenkteile G1, G2. Die stabilisierenden Streben V sind am
oberen Ende der Tragstange T mit separaten Drehlagern H angelenkt.
Dies können
einfache Haken-Ösen-Verbindungen
sein. Auch ist es möglich,
an beliebiger Stelle zwischen den Drehlagern H Spannschrauben mit
gegenläufigen
Gewinden einzufügen,
so daß der
Lagerabstand nach Bedarf justiert und somit die Abstützung optimiert
werden kann. Dadurch ist die Höhen-Position der
freien Enden der Dekompressionsstäbe 13, 13* nachstellbar,
um diese exakt im rechten Winkel zur Tragstange T bzw. zu Rohr R
ausrichten zu können. Damit
der Dekompressionsstab exakt in der horizontalen Ebene verschwenkbar
ist, muß die
Tragstange T bzw. das Rohr R genau lotrecht stehen. Dies wird über eine
justierbare Verankerung der Platte P an der Decke erreicht, z.B.
durch unterlegbare Distanzstücke
variabler Größe oder
durch mit Gewinden versehene Schwerlastdübel.
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Die
in 2 gezeichnete Deckenvariante des Geräts ist zum
Aufhängen
sowohl eines Ganzkörpers
als auch von Körperbereichen
bzw. -teilen geeignet, wobei ein Patient bzw. eine Patientin auf einer
Liege W mit Unterlagen U liegt. Beispiele gehen aus 4 bis 6 hervor.
Die der 1 entsprechenden Elemente des
zweiten Dekompressionsstabs 13* sind in 2 (und
in 3 bis 9) jeweils mit einem * markiert.
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Im
Ausführungsbeispiel
der 3 und 3a sind
zwei einander in gleicher Ebene gegenüberliegende Halbrahmen 1, 1* mit
parallelen Längsholmen 17, 18 vorhanden,
die bevorzugt als durchgehende Rohre ausgebildet sind und Linearlager 1a, 1b; 1a*, 1b* tragen,
welche auf den Holmen 17, 18 längsverschieblich gleitgeführt und
in gewünschter Position
fixierbar sind, nämlich
mittels (nicht bezeichneten) Feststellschrauben. Ein solches Rahmen-Gerät ermöglicht mit
sehr einfachem, stabilem Aufbau ebenfalls die gesonderte Aufhängung von
Ober- und Unterkörper
eines Probanden oder die Ganzkörperaufhängung, und
auch Zugbelastungen sind sowohl cranial als auch caudal möglich.
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Die
Holme 17, 18 können
Teil eines Gerüsts sein,
das nur an der Decke eines Raums über (nicht gezeigte) Vertikalstreben
an den Enden der Holme 17, 18 befestigt oder als
Standgerät
oder als kombiniertes Stand-/Wandgerät ausgeführt ist. Auch ein fahrbares
Gerüst
kommt in Betracht. Bei der Ausbildung als Standgerät sind die
Längsholme 17, 18 Teil eines
frei auf dem Boden stehenden (nicht gezeichneten) Gerüsts in Form
eines z.B. quaderförmigen Käfigs, wobei
die Holme 17, 18 obere Längsstreben bilden. Bei einer
kombinierten Wand-/Standmontage werden die Holme 17, 18 mit
einem ihrer Enden an einer Wand befestigt, während jeweils das andere ihrer
Enden über
(nicht gezeichnete) Vertikalstreben am Boden eines Raumes abgestützt ist.
Die Längsholme 17, 18 können auch
Teil eines bereits bestehenden Gerätes sein, so daß man ein
vorhandenes Schlingengerät
nachrüsten
kann.
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Jeder
Halbrahmen 1, 1* weist zwei im Abstand parallel
zueinander angeordnete Querholme 2a, 2b bzw. 2a*, 2b* auf.
Die Linearlager 1a, 1a*; 1b, 1b*,
die jeweils an den Längsholmen 17 bzw. 18 verschiebbar
bzw. gleitend aufgenommen sind, tragen die Querholme 2b, 2b*.
Alternativ oder zusätzlich können auch
die Querholme 2a, 2a* über auf den Längsholmen 17, 18 laufende
Linearlager verschieblich ausgeführt
sein. In einer anderen denkbaren Variante können die Querholme 2a, 2b bzw. 2a*, 2b* in zueinander
jeweils festem Abstand entlang der Längsholme 17, 18 verschieblich
gehalten sein, realisiert z.B. durch gemeinsame, die Querholme 2a und 2b bzw. 2a* und 2b* verbindende
Linearlager, oder – bei
getrennten Linearlagern – durch
Verbindungsstreben, die die Querholme 2a und 2b bzw. 2a* und 2b* in
festem Abstand zueinander halten.
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Entlang
der Querholme 2a, 2a* bzw. 2b, 2b* sind
also verschiebbare Linearlager 3a, 3a* und 3b, 3b* vorgesehen,
die jeweils mit Drehlagern 4a, 4a* bzw. 4b, 4b* verbunden
sind, welche paarweise je einen Dekompressionsstab 13; 13* haltern.
Jedes Drehlager 4a, 4a* sitzt ferner an einem
Doppellinearlager 3c, 3c*, in dem der betreffende
Dekompressionsstab 13 bzw. 13* aufgenommen ist.
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Abweichend
von 2 sind die beiden Dekompressionsstäbe nach 3 und 3a sowie 7 bis 9 durch
eine Kupplung K verbindbar bzw. verbunden, bei der vorstehende Augen
von Abschlußstücken auf
einfache Weise durch einen Lagerbolzen kuppelbar sind.
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Beide
Dekompressionsstäbe 13, 13* haben bevorzugt
zwei parallele Rohre 14; 14* und bilden daher
je einen Doppelstab. Ihre Drehachse ist jeweils quer zu den Holmen 2a, 2a* bzw. 2b, 2b* und
insbesondere vertikal ausgerichtet. Die beiden Dekompressionsstäbe 13, 13* können daher
an den Drehlagern 4a, 4a*; 4b, 4b* horizontal
in der Ebene der Querholme 2a, 2a*; 2b, 2b* verschwenkt
werden, während
die Linearlager 3a, 3a*; 3b, 3b* eine
Versetzung bzw. Verschiebung entlang der Querholme 2a, 2a*; 2b, 2b* erlauben.
In 3a markieren Doppelpfeile eine Auswahl von Bewegungs-Möglichkeiten. Beipielsweise
können
die Drehlager 4a, 4a* höhenverstellbar sein, bevorzugt
mittels einer Stellschraube oder eines Gewindedistanzstücks, um
eine exakt horizontale Ausrichtung eines bzw. jedes Dekompressionsstabs 13, 13* zu
erreichen.
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Dank
der Linearlager 3a, 3a*; 3b, 3b* kann jeder
Dekompressionsstab 13, 13* somit Translationsbewegungen
quer zu seiner Längserstreckung ausführen. Zusätzlich kann
eine Schwenkbewegung überlagert
werden, so daß der
Dekompressionsstab 13, 13* schräg zu den
Holmen 17, 18 einstellbar ist, wobei er über diese
seitlich hinausragen kann. Mittels Feststelleinrichtungen 5a„ 5a*; 5b, 5b* für die Linearlager 3a, 3a*; 3b, 3b* kann
einer der Lager- bzw. Drehpunkte 4a, 4a*; 4b, 4b* festgelegt
werden, wodurch die Achse des betreffenden Drehlagers fixiert wird.
Das Drehlager 4a läßt sich
z.B. durch Festlegen des Linearlagers 3a mit dem Feststeller 5a fixieren, während das
Linearlager 3b am Querholm 2b verschiebbar bleibt,
so daß beim
Verschwenken des Dekompressionsstabs 13 eine Drehbewegung
im Drehlager 4b mit einer Verschiebung des Linearlagers 3b einhergeht.
-
Traktionen
lassen sich über
die Traktionsstäbe 15, 15* wahlweise
vom Kopf- oder vom Fußende her
aufbringen (4 bis 9), was
die Behandlungsmöglichkeiten
beträchtlich
erweitert. Beispielsweise läßt sich
bei einer Oberkörperaufhängung mit Hilfe
des Traktionsstabs 15* eine segmentale Wirbelsäulentraktion
von cranial in Kombination mit einer Lateralflexion (Seitneigung)
nach rechts oder links sowie eine Rechts- oder Links-Rotationsbewegung durchführen (6).
Außerdem
kann man – auch
unter Bewegung – über die
beiden Traktionseinrichtungen gezielte Kompressionswirkungen erreichen.
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Sehr
vorteilhaft ist es, daß der
Kopf eines Patienten über
vier verschiebliche Aufhängepunkte
an den Querstäben 29 kippsicher
gelagert werden kann, von denen wenigstens einer auf einem genuteten Stab
oder Halterohr 19 verschieblich ist, was eine bequeme Anpassung
an verschiedene Kopfgrößen erlaubt
(5 bis 9). Bei solcher Kopfaufhängung ist
der durch das Drehlager zwischen dem Halterohr 19 und dem
zugeordneten Läufer 6f* definierte
Drehpunkt segmental positionier- und justierbar. Dies erlaubt definierte
seitliche Neigungsbewegungen der Halswirbelsäule sowie Rotationsmöglichkeiten
durch einfaches Verkürzen
oder Verlängern
der Kopfschlingen-Aufhängeseile.
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Die
beiden Dekompressionsstäbe 13, 13* lassen
sich über
eine Kupplung K zusammenkoppeln, z.B. durch durch Lagerbolzen, die
vorstehende Augen an den Bauteilen 6a, 6a* miteinander
kuppeln (siehe z.B. 3). Die Drehlager 4b, 4b* bilden
dann einen gemeinsamen zentralen Drehpunkt, was die Ganzkörperaufhängung des
Probanden ermöglicht.
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Noch
eine andere Variante ist insbesondere aus 7 bis 9 ersichtlich.
Hierbei ist ein Gerät des
ansonsten in 2 dargestellten Aufbaues an
einer Raumdecke mit einer Platte P einer Tragvorrichtung A befestigt,
die an einer Teleskop-Tragstange T einen Kopf M mit schwenkbaren
Spreizen N aufweist. Dadurch ist es möglich, das ganze Gerät um eine vertikale
Achse zu drehen (schwacher Doppelpfeil) und/oder es um eine horizontale
Achse zu schwenken (dicker Doppelfeil). In 9 ist eine
Lage gezeichnet, in der die beiden Dekompressionsstäbe 13, 13* linear
ausgerichtet und gemeinsam um einen Winkel von z.B. 5° oder mehr
gekippt sind. Durch Wahl des Kippwinkels kann die Schwerkraft daher auf
unterschiedliche Weise einwirken, nicht nur in der dargestellten,
gleichmäßigen Ganzkörperaufhängung. Dies
wird z.B. beim Kreislauftraining oder in der Therapie von (Dreh-)Schwindel
angewandt.
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Die
Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern
vielfältig abwandelbar.
So ist es bei existierenden Übungsgeräten mit
Wellengittern vorteilhaft, mittels geeigneter Adapter das Schlingengerät starr
an einem Gerüst
zu befestigen, wobei die Längsholme 17, 18 nicht
vorhanden und die Querholme 2b, 2b* nicht verschiebbar
ausgebildet sein müssen.
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Ein
Traktionsstab 15 muß nicht
unbedingt am Ende des Dekompressionsstabs 13 bzw. 13* vorgesehen
sein; es ist vielmehr auch möglich,
ihn oder einen weiteren Traktionsstab beispielsweise an einem der
Läufer 6b, 6c oder 6b*, 6c* in
einem mittleren Bereich des Dekompressionsstabs 13, 13* anzuordnen.
Auch lassen sich die Freilaufbereiche durch zusätzliche Lager 8 oder
entsprechend gestaltete (nicht gezeigte) Muffen oder Anschläge einschränken, indem
man diese oder festgestellte Lager in Form von Gleithülsen bzw.
Drehlagern mit Feststellern an den Enden des gewünschten Freilaufbereichs fixiert,
so daß sich
die dazwischen angeordneten Lager 8 nur in diesem Bereich
bewegen können.
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Ferner
können
in den verschiedenen Bereichen, wie an den Drehgelenken 4a, 4b,
den Linearlagern 3a, 3b, 3c, 21 oder
an den Aufhängelagern 8 oder
sonstigen bewegbaren Teilen, z.B. den Läufern 6b oder 6c,
Antriebsmittel etwa in Form von Elektromotoren vorgesehen sein,
die eine dauernde oder intermittierende, zyklische oder schwingende
Bewegung ausführen
und damit eine zwangsgeführte
gymnastische Bewegung des Patienten bewirken.
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Man
erkennt, daß die
Erfindung ein komfortabel und sicher zu handhabendes Übungsgerät zur Lagerung,
Diagnostik und Therapie sowie für
gymnastische und/oder trainierende Körperbewegung schafft, das als
Schlingengerät
mit einer Tragvorrichtung 1 und mindestens einem daran
verschwenk- und/oder verschiebbar gehalterten Dekompressionsstab 13, 13* ausgebildet
ist, an dem Querstäbe 11a ... 11e; 11a* ... 11e* samt
Lagern 8 an Läufern 6a ... 6f, 6a* ... 6f* verschiebbar
und drehbar angeordnet sind. Parallel übereinander angeordnete Rohre 14, 14' stabilisieren
den Dekompressionsstab 13, 13* und verhindern
Kippungen oder Klemmungen im ganzen Verschiebungsbereich der Querstäbe 11a ... 11e; 11a* ... 11e*.
Zwecks Lagerung von Körperteilen bzw.
Lastenaufnahme sind Einrichtungen 24, 25 zum Aufhängen von
Schlingen S, Gurten und/oder Seilen 28 in solcher Anordnung
vorhanden, daß horizontal freilaufende
Bewegungen ausführbar
sind. Definierte Lagerungspunkte für die Körperteile sind gegeben oder
stufenlos einstellbar. Wichtig ist ein Freiläufer-Effekt sowie die Drehbarkeit
von Querstäben und/oder
Rahmenteilen. So ist es möglich,
einen Patienten weitestgehend schmerzfrei zu lagern und die (aktiven
und/oder passiven) Strukturen seines Bewegungsapparates sicher zu
diagnostizieren. Eine spezielle Rahmenkonstruktion 1, 1* erlaubt
das Verschwenken und/oder Verschieben des Dekompressionsstabs 13, 13* mit
stabiler, zweiachsiger Drehlagerung. Die Anordnung zumindest eines
Traktionsstabes 15, 15* am Ende des bzw. jedes
Dekompressionsstabes 13, 13* gestattet es, unter
Beibehaltung voller Beweglichkeit eines Probanden nach Bedarf Zug-
oder Kompressionskräfte
einwirken zu lassen. Eine neuartige Kopfaufhängung schafft besondere Bewegungs-
und Behandlungsmöglichkeiten.
Die physiotherapeutische Diagnostik, Prävention, Behandlung und Rehabilitation
erfahren durch die Flexibilität
des neuartigen Geräts
erhebliche Fortschritte.
-
Sämtliche
aus den Ansprüchen,
der Beschreibung und der Zeichnung hervorgehenden Merkmale und Vorteile,
einschließlich
konstruktiver Einzelheiten, räumlicher
Anordnungen und Verfahrensschritten, können sowohl für sich als
auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
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- A
- Tragvorrichtung
- B
- Basisholm
- D
- Drehlager
- F
- Feststeller
- G1
- Gelenk-Außenteil
- G2
- Gelenk-Innenteil
- H
- Drehlager
- K
- Kupplung
- L
- Last
- M
- Kopf
- N
- Spreizen
- P
- Platte
- R
- Rohr
- S
- Schlingen
- T
- (Teleskop-)Tragstange
- U
- Unterlage
- V
- (Versteifungs-)Streben
- W
- Liege
- X
- Spannseil
- 1,
1*
- Rahmen
- 1a,
1b; 1a*, 1b*
- Linearlager
- 2a,
2b; 2a*, 2b*
- Querholme
- 3a,
3a*
- zentrales
Linearlager
- 3b,
3c; 3b*, 3c*
- Linearlager
- 4a,
4a*; 4b, 4b*
- Drehlager
- 5a
... 5f; 5a* ... 5f*
- Feststeller
- 6a
... 6f; 6a* ... 6f*
- (doppeltgelagerte)
Läufer
- 7a,
7b, 7c
- Halterungen
- 8
- Lager
- 9
- Druckfeder
- 11a
... 11e; 11a* ... 11e*
- Querstäbe
- 12
- Abschlußkugel
- 13,
13*
- Dekompressionsstab
- 14,
14*
- (Doppel-)Rohre
bzw. Stäbe
- 15,
15*
- Traktionsstab
- 15a,
15b; 15a*, 15b*
- Feststeller
(für 15,
16)
- 16,
16*
- (Traktions-)Querstab
- 16a,
16a*
- Lager
(auf 16)
- 17,
18
- Längsholme
- 19
- genutetes
Halterohr
- 20
- (Längs-)Nut
- 21,
21*
- Linearlager
(für 16,
16*)
- 23
- Traktionslager
- 24
- Öse
- 25
- Seilrolle
- 27
- Öffnung
- 28
- Seile
- 29
- Querstäbe (an 19)