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DE102005038309A1 - Übungsgerät - Google Patents

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DE102005038309A1
DE102005038309A1 DE102005038309A DE102005038309A DE102005038309A1 DE 102005038309 A1 DE102005038309 A1 DE 102005038309A1 DE 102005038309 A DE102005038309 A DE 102005038309A DE 102005038309 A DE102005038309 A DE 102005038309A DE 102005038309 A1 DE102005038309 A1 DE 102005038309A1
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bars
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DE102005038309A
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English (en)
Inventor
Olaf Krell
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Heusser Wilhelm 74074 Heilbronn De
Krell Olaf 67655 Kaiserslautern De
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Individual
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Priority to PCT/EP2006/007928 priority patent/WO2007017282A2/de
Priority to US12/063,473 priority patent/US20100144504A1/en
Priority to EP06776749A priority patent/EP1922048A2/de
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61HPHYSICAL THERAPY APPARATUS, e.g. DEVICES FOR LOCATING OR STIMULATING REFLEX POINTS IN THE BODY; ARTIFICIAL RESPIRATION; MASSAGE; BATHING DEVICES FOR SPECIAL THERAPEUTIC OR HYGIENIC PURPOSES OR SPECIFIC PARTS OF THE BODY
    • A61H1/00Apparatus for passive exercising; Vibrating apparatus; Chiropractic devices, e.g. body impacting devices, external devices for briefly extending or aligning unbroken bones
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    • A61H1/0229Drawing-out devices by reducing gravity forces normally applied to the body, e.g. by lifting or hanging the body or part of it
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Abstract

Ein komfortabel zu handhabendes Übungsgerät zur Lagerung, Diagnostik und Therapie sowie für gymnastische und/oder trainierende Körperbewegung hat eine Tragvorrichtung (1) und mindestens einen daran verschwenk- und/oder verschiebbar gehalterten Dekompressionsstab (13; 13*) mit Querstäben (11a bis 11e; 11a*...11f*; 16, 16*; 29) samt Lagern (8) und Aufhängeeinrichtungen (24, 25) für Schlingen (S), Gurte und/oder Seile (28) zwecks Lagerung von Körperteilen bzw. zum Aufbringen von Lasten. Parallel übereinander angeordnete Rohre (14, 14') stabilisieren den Dekompressionsstab (13, 13*) und verhindern Kippungen oder Klemmungen im ganzen Verschiebungsbereich der Querstäbe. Die Aufhängeeinrichtungen (24, 25) für Schlingen (S), Gurte und/oder Seile (28) können horizontal freilaufen und fixiert werden. Zur schmerzfreien Abstützung der Körperteile sind definierte Lagerungspunkte gegeben oder einstellbar. Eine auch zum Nachrüsten vorhandener Schlingengeräte geeignete Rahmenkonstruktion (1, 1*) ermöglicht zusätzliches Verschwenken und/oder Verschieben mit stabiler, zweiachsiger Drehlagerrung des Dekompressionsstabs (13, 13*). Mit Traktionsstäben (15, 15*) am Ende der Dekompressionsstäbe (13, 13*) lassen sich bei voller Beweglichkeit des Probanden Traktions- oder Kompressionskräfte aufbringen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Übungsgerät, insbesondere Schlingengerät zur gymnastischen und/oder trainierenden Körperbewegung, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Man benutzt Übungsgeräte in der Physiotherapie zum möglichst belastungsfreien Trainieren von Körperteilen oder des gesamten Körpers, der dazu z.B. in Schlingengeräten horizontal aufgehängt werden kann. Vor allem bei herkömmlichen Wellengitter-Schlingengeräten kann es schwierig oder unmöglich sein, die Aufhängepunkte über ausgewählten Körperstellen lotrecht anzuordnen. Eine Verlagerung ist aber unter Last allgemein kaum durchführbar, so daß die Bewegungsfreiheit eines Patienten oder seine Umpositionierbarkeit stark eingeschränkt ist und auch nachteilige Zug- oder Druckbelastungen auftreten können.
  • Übungsgeräte der genannten Art können an einem Gerüst verschiebbar montiert sein, namentlich an oder mit Längsstreben. Ein solches Gerüst kann fahrbar oder stationär sein, z.B. als Decken-, Stand- und/oder Wandgerüst oder auch ein Wellengitter herkömmlicher Bauweise sein. Häufig wird der Dekompressionsstab oder das gesamte Gerüst einfach an einer Raumdecke aufgehängt, während sich ein Standgerüst frei in einen Raum stellen läßt und ein Wandgerüst an zumindest einer Wand eines Raumes abstützt.
  • Ein Hüften-Trainingsgerät (hip exerciser) gemäß US 3 612 042 sieht über einer Liege einen an deren Enden abgestützten Überkopf-Längsholm vor, der an einem waagrecht verschieblichen und festsetzbaren Lager einen senkrechten Träger für eine wiederum waagrechte Stange haltert. Ein biegender kann die Stange von Hand schwenken; zu ihrem freien Ende hin, das z.B. ein Bein des Patienten in Schlingen lagert, ist die Stange mit einer Widerstandseinrichtung gekoppelt, die einen entlang des Längholms verschieblichen Querstab und eine darauf verschiebbare Teleskopfeder aufweist, welche am Last-Ende der Schwenkstange angreift. Mit einem solchen Übungsgerät lassen sich naturgemäß nur wenige Behandlungs- und Bewegungsformen ausführen.
  • In EP 543251 B1 ist ein moderneres Übungsgerät mit Aufhängeeinrichtungen für Seile, Schlingen oder Gurte an einem schwenkbaren Dekompressionsstab beschrieben, womit günstige Eigenschaften und vielfältige Möglichkeiten zur Lagerung und Bewegung von Personen oder einzelner Körperteile für physiotherapeutische und gymnastische Übungen gegeben sind.
  • Verbesserungsbedarf besteht aber hinsichtlich der exakten Positionierung von Körperteilen für eine sorgfältige Diagnose und für die präzise Durchführung bestimmter Bewegungen oder zum Aufbringen von Lasten bei der Therapie, wobei vor allem überlagerte Belastungen und mehrdimensionale Bewegungen bzw. Einwirkungen zu vermeiden sind. Es ist ein wichtiges Ziel der Erfindung, ein variables, multifunktionales Schlingengerät bereitzustellen, das bei hoher Bewegungsfreiheit sowohl eine akkurate Positionierung eines Patienten und/oder von einzelnen Körperteilen als auch definierte, therapiegerechte Bewegungen und Lastaufbringungen ermöglicht. Das Gerät soll einfach aufgebaut, kostengünstig herzustellen und leicht bedienbar sein.
  • Hauptmerkmale der Erfindung sind in den Ansprüchen 1, 6, 10, 12, 15 und 24 angegeben. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Bei einem Übungsgerät, insbesondere Schlingengerät zur gymnastischen und/oder trainierenden Körperbewegung, mit einer Tragvorrichtung zum Haltern eines gegebenenfalls verschiebbaren, um eine vertikale Achse verschwenkbaren Dekompressionsstabs, an dem Aufhängeeinrichtungen für Schlingen, Gurte und/oder Seile zur Lagerung und/oder Bewegung von Körperteilen und/oder zum Aufbringen von Lasten vorhanden sind, ist erfindungsgemäß laut Anspruch 1 vorgesehen, daß der Dekompressionsstab in vertikaler Richtung zumindest teilweise versteift ist und auf ihm verschieblich einstellbare sowie drehbare Querstäbe trägt.
  • Das Gerät eignet sich allgemein zur Verwendung in der Physiotherapie, insbesondere auch zur Diagnostik, Prävention und/oder Rehabilitation. Der Dekompressionsstab ist in einer horizontalen Ebene verschwenkbar. Durch die Versteifung wird eine besonders hohe Kippsicherheit erzielt, was die Behandlung außerordentlich unterstützt. Mit den entlang des Dekompressionsstabs stufenlos verschieblichen und drehbaren Querstäben lassen sich die Aufhängeeinrichtungen bequem und genau an gewünschte Stellen bringen und dort fest setzen, und zwar auch unter Last während einer Therapie bzw. Übung. Dadurch sind exakte Positionierbarkeit und Bewegungsfreiheit des Patienten stets gewährleistet.
  • Die vertikale Versteifung und damit die Kippsicherheit wird durch parallel übereinander angeordnete Stäbe, Rohre o.dgl. erreicht, die einen außerordentlich stabilen Balken von hoher Tragfähigkeit bilden. Dieser wird auch als Doppelstab bezeichnet; er ermöglicht die bequeme Verschiebbarkeit und gleichmäßige, sichere Positionierung der Aufhängeeinrichtungen für Schlingen, Gurte und/oder Seile. Der Doppelstab mit seinen allgemein parallel angeordneten Stäben oder Rohren verhindert ein Abkippen oder Verklemmen der auf dem Dekompressionsstab verschiebbaren Querstablagerungen und erhöht außerdem die Stabilität des Balkens gegen Durchbiegen.
  • Die Tragvorrichtung kann eine an einer Raumdecke verankerbare Platte aufweisen, die mit einem von ihr abstehenden Tragstab oder -rohr starr verbunden ist, dessen unteres Ende ein Dreh- und Stützlager für den Dekompressionsstab aufweist. Diese Konstruktion erlaubt eine recht einfache, zuverlässige Montage. Der Einsatz eines Adapters ist möglich. Der Tragstab kann als Teleskoprohr-Anordnung ausgebildet sein. Bevorzugt sitzt das Dreh- und Stützlager an oder nahe einem Ende des Dekompressionsstabs. Um dessen anderes, freies Ende abzustützen, geht von dort vorteilhaft eine Strebe aus, die an oder nahe dem oberen Ende des Tragrohrs drehbar angelenkt ist und das Kragmoment des Schwenkbalkens auffängt.
  • Nach einem Aspekt der Erfindung, für den selbständig Schutz begehrt wird, hat das Übungsgerät zwei in Vertikalrichtung versteifte Dekompressionsstäbe, die von ein und derselben Tragvorrichtung gehaltert und miteinander kuppelbar oder gekuppelt sind. Hiermit ist die Ganzkörper-Aufhängung eines Probanden ebenso möglich wie die Aufhängung einzelner Körperteile. Wenn die beiden Dekompressionsstäbe ein gemeinsames Drehlager haben, sind sie durch dieses gelenkverbunden. Zweckmäßig umgreift dabei ein Drehlagerteil das andere, z.B. in Axialrichtung, so daß ein übraus kompaktes Lager gebildet ist. Kragmoment-Streben greifen an oder nahe den freien Enden der Dekompressionsstäbe an und sind an oder nahe dem oberen Ende des Tragrohrs an diesem einzeln angelenkt. Dadurch sind die miteinander gekoppelten Dekompressionsstäbe unabhängig voneinander verschwenkbar.
  • Bei einer wichtigen Gestaltung ist an wenigstens einem Dekompressionsstab eine Traktionsvorrichtung mit einem vertikal angeordneten Traktionsstab vorgesehen, der Aufhängeeinrichtungen für Schlingen, Gurte und/oder Seile aufweist, bevorzugt einen Querstab mit daran verschieblich angeordneten Lagern. Vorteilhaft sitzt der Traktionsstab höhenverstellbar an dem freien, dem Dreh- und Stützlager gegenüberliegenden Ende des betreffenden Dekompressionsstabs. An der Traktionseinrichtung befestigt man das bzw. jedes eine Ende von Seilen, deren anderes Ende an Schlingen oder Gurten angreift, um Körperteile des Patienten zu lagern bzw. Zugkräfte zur Streckung der Wirbelsäule z.B. im Hüftbereich auszuüben. Zusätzlich kann man Spannvorrichtungen wie Federwaagen, motorgetriebene Seilzüge usw. einsetzen.
  • Unabhängiger Schutz wird auch beansprucht für eine Gestaltung mit einem von einer Tragvorrichtung gehalterten Rahmen, an dem der bzw. jeder Dekompressionsstab verschieblich, z.B. etwa mittig gelagert ist. Der Rahmen weist allgemein zwei parallel zueinander beabstandete Holme auf, mit denen zwei Querstreben verbunden sind, von denen wenigstens eine längsverschieblich ist und auf denen der bzw. jeder Dekompressionsstab mit je einem Dreh-/Linearlager querverschieblich und dreh- bzw. schwenkbar gelagert ist. Man erzielt eine besonders große Stabilität durch die so gebildete Zweipunktlagerung des Dekompressionsstabs. Schwenkt man ihn z.B. aus der Mitte um sein Drehlager an der festen Querstrebe, so wird die bewegliche Querstrebe herangezogen, an deren Drehlager sich der Dekompressionsstab zusätzlich abstützt. Alternativ kann man die Querstreben, an denen der oder die Dekompressionsstäbe aufgenommen sind, mittels eines Adapters fest an einem vorhandenen Gerüst anbringen, was sich vor allem zum Nachrüsten eines Übungsgeräts empfiehlt, beispielsweise eines Schlingengeräts mit Deckenwellengitter.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung, für den ebenfalls selbständig Schutz begehrt wird, ist zumindest an einem der Lager des bzw. jedes Dekompressionsstabs an der Tragvorrichtung oder am Rahmen eine Einrichtung zum Verändern der Distanz zum Dekompressionsstab vorgesehen, um dessen Höhenverstellung oder -anpassung und wahlweise die horizontale Ausrichtbarkeit bequem zu erreichen. Dazu kann vorteilhaft ein Gewindedistanzstück oder eine Stellschraube dienen, das bzw. die durch Ein- oder Ausdrehen in zugeordneten Gewindeaufnahmen die Distanz zwischen Tragvorrdichtung bzw. Rahmen und Dekompressionsstab verringert oder vergrößert.
  • Bei linearbeweglichen Teilen, also den Halterungen von Dekompressionsstab, Traktionsstab und/oder Querstäben einerseits und den Linear- oder Aufnahmelagern für die Schlingen, Gurte und/oder Seile andererseits, ist mit besonderem Vorteil eine gegenseitige Führung vorgesehen, z.B. durch ein Nut-Feder-Element, das als vorstehendes Teil an den verschieb baren Einrichtungen ein Verdrehen oder Kippen verhindert. Man kann daher statt früher benutzten Mehrkantträgern kostengünstige Rundrohre oder -stäbe und entsprechende Lager verwenden, hat aber dennoch stets volle Kippsicherheit.
  • Die Einrichtungen zum Aufhängen oder Befestigen von Schlingen, Gurten und/oder Seilen sind ferner bevorzugt in zumindest einem Teil einer Ebene, die durch die Schwenk- oder Translationsebene jedes Dekompressionsstabs oder der daran angeordneten Aufhängelager definiert ist, frei beweglich. Dank der Drehlagerung jedes Dekompressionsstabs und gegebenenfalls einer zusätzlich verschiebbaren Lagerung des Rahmens oder im Rahmen kann jeder Bereich des Dekompressionsstabs in einer Horizontalebene versetzt und exakt positioniert werden.
  • Ferner sind erfindungsgemäß an dem bzw. jedem Dekompressionsstab Querstäbe vorgesehen, an denen Aufnahmelager mit Ösen oder Seilrollen u.dgl. für die Seile, Schlingen und Gurte vorhanden sind. Dadurch sind entlang jedes Querstabs weitere Bewegungsbereiche, vor allem Verschiebebereiche für die Lager definiert, so daß nahezu jeder Punkt mit einem Aufnahmelager für die Schlingen, Gurte und/oder Seile erreichbar ist. Infolge dieser Freilaufeigenschaft ist – innerhalb natürlicher Grenzen – eine unbehinderte Bewegung der aufgehängten Körperteile gesichert,
  • Der Bewegungsbereich der Querstäbe kann durch Anschlagelemente begrenzt werden, für die wahlweise die feststellbaren Lager einsetzbar sind oder gesonderte Muffen z.B. in Form von Gleithülsen mit Feststelleinrichtungen benutzt werden. Bei Verwendung von im Querschnitt vergrößerten Abschlußkappen, -kugeln oder -scheiben an den Enden der Querstäbe ist ein Freilauf der Aufhängelager möglich, ohne daß diese von den Querstäben abrutschen könnten. Dadurch hat man die Möglichkeit, die Aufhängung des Probanden völlig freilaufend zu gestalten, zumal die übrigen bewegbaren Einrichtungen, insbesondere die Linear- oder Drehlager und sonstigen Lager für die Aufnahme von Schlingen, Gurten und/oder Seilen ebenso frei beweglich sind. Dies erbringt den großen Vorteil einer schmerzfreien Lagerung des Patienten, da beispielsweise bei der Hüftaufhängung ein Bein automatisch so weit in die Abspreizung bzw. Abduktion fällt, wie es der Summe der muskulären, kapsulären und arthrogenen Dysbalancen entspricht. Wichtig ist dabei, daß eine exakt lotrechte Positionierung von Seilen etwa zur Stützung von Gelenken einstellbar ist, was z.B. eine exakte Diagnose von Gelenk-Fehlfunktionen erlaubt. Ferner sind bei exakter Lagerung definierte bzw. dosierte Bewegungen zum Training und zur gymnastischen Übung möglich.
  • Für die Behandlung ist oft eine genau vertikale Aufhängung oder Lagerung von Körperteilen wichtig. Man erreicht dies, indem man für Schlingen, Gurte und/oder Seile jeweils zwei Aufnahmelager verwendet, die entsprechend dem Durchmesser bzw. der Dicke des betreffenden Körperteils voneinander beabstandet werden. Zu diesem Zweck kann man zwischen den insbesondere freilaufenden Lagern Druckfedern, z.B. Schraubenfedern vorsehen, deren Federkraft die Lager auf einem Abstand hält, den ein Therapeut von Hand korrigieren kann.
  • Noch eine andere unabhängige Weiterbildung sieht eine Antriebseinrichtung beispielsweise mit einem Elektromotor vor, der eine intermittierende, zyklische oder schwingende Bewegung von Vorrichtungsteilen für sich oder relativ zueinander bewirkt, so daß der Patient durch die zwangsgeführte Bewegung trainiert wird. Auch isokinetische Motoren kommen in Betracht, bei denen der Proband in der Bewegung mitarbeitet. Einem beweglichen Teil oder mehreren zueinander beweglichen Teilen kann eine Meßeinrichtung zum Erfassen der Bewegung zugeordnet sein.
  • Weitere Vorteile, Kennzeichen und Merkmale der vorliegenden Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung hervor. Darin zeigen:
  • 1 eine schematische Schrägansicht eines Dekompressionsstabs mit einem Traktionsstab,
  • 2 eine Ansicht ähnlich 1, jedoch mit zwei Dekompressions- und Traktionsstäben,
  • 3 eine Schrägansicht eines Rahmengeräts mit zwei Dekompressionsstäben,
  • 3a eine Ansicht entsprechend 3 mit Bewegungspfeilen,
  • 4 eine Seitenansicht einer Becken-/Bein-Aufhängung mit Caudal-Traktion,
  • 5 eine Seitenansicht einer Oberkörper-Aufhängung mit Cranial-Traktion,
  • 6 eine Seitenansicht einer Oberkörper-Aufhängung mit segmentaler Cranial-Traktion,
  • 7 eine Seintenansicht einer Ganzkörperaufhängung,
  • 8 eine Seitenansicht einer Ganzkörperaufhängung mit Cranial- und Caudal-Traktion und
  • 9 eine Seitenansicht einer Ganzkörperaufhängung in Schräglage.
  • Im Beispiel der 1 ist eine Deckenvariante eines Schlingengeräts dargestellt, das sich zum Aufhängen von Körperteilen entweder des Unter- oder des Oberkörpers eines Patienten eignet. Eine Tragvorrichtung A weist eine Platte P auf, die an einer Raumdecke befestigbar ist. Am unteren Ende einer von der Platte P abstehenden Tragstange T befindet sich ein Dreh- und Stützlager D. Ein mit diesem verbundenes Rohr R umschließt die Tragstange T drehbar und ist an ihr mit einem Feststeller F fixierbar. Das Rohr R ist am unteren Ende mit einer Halterung für einen Dekompressionsstab 13 und am oberen Ende mit einer schrägen Strebe V fest verbunden, die mit ihrem anderen Ende an einem Lagerteil des Dekompressionsstabs 13 befestigt ist.
  • Praktisch über die ganze Länge ist der Dekompressionsstab 13 durch zueinander parallele Rohre 14 versteift, so daß ein stabiler Balken oder Doppelstab 20 gebildet ist, an dessen einem Ende eine plattenförmige Halterung 7a befestigt ist. Das andere, freie Ende des Stabs 13 mündet in einer L-förmigen Halterung 7c, die zusätzlich einen Traktionsstab 15 aufnimmt. Durch die Doppelstabgruppe und die besondere Lagerung der Querstäbe 11a ... 11e wird ein Verklemmen oder Verkippen bei Belastung verhindert.
  • An dem Dekompressionsstab 13 sind mehrere Querstäbe 11a bis 11e vorgesehen, wobei die Anzahl nicht auf die dargestellten fünf Querstäbe beschränkt ist. Der Querstab 11b sitzt mit einem Drehlager 4b unmittelbar an der Halterung des Doppelstabs 14. Im gezeichneten Beispiel sind alle übrigen Querstäbe 11a, 11c ... 11e jeweils mit einem Drehlager 4a, 4c ... 4e an Läufern 6a, 6c ... 6e angebracht, die auf dem Doppelstab 14, 14' längsverschieblich und mittels Feststellern 5a ... 5e z.B. in Form von Feststellschrauben fixierbar sind.
  • Die Querstäbe 11a ... 11e haben an ihren freien Enden jeweils im Durchmesser vergrößerte Abschlußscheiben oder -kugeln 12, so daß zwischen ihren Enden ein Aufnahme- und Bewegungsbereich für Lager 8 gebildet ist. Diese sind auf den Querstäben 11a ... 11e verschieblich und bevorzugt als ebenfalls mittels [in 1 und 2 nicht bezeichneten] Feststellern festsetzbare Gleithülsen ausgebildet sind, welche Ösen 24 und/oder Seilrollen 25 tragen. Daran können Seile 28, Gurte, Schlingen S o.dgl. befestigt werden, die zum Aufhängen von Körperteilen, z.B.des Beckens eines Patienten dienen. Durch die Abschlußscheiben oder -kugeln 12 an den Enden der Querstäbe 11a ... 11e ist sichergestellt, daß die Aufnahmelager 8 bei einer freien Bewegung entlang der Querstäbe 11a ... 11e nicht von diesen heruntergleiten können. Somit ist in einem von den Abschlußkörpern 12 begrenzten Bereich ein Freilauf der Lager 8 auf den Querstäben 11a ... 11e möglich. Die Feststeller sichern jedoch, daß die Lager 8 an gewünschten Punkten fixiert werden können.
  • In 1 trägt der Läufer 6f an einem Drehlager 4f ein schwenkbares, genutetes Halterohr 19, an dem zwei kürzere Querstäbe 29 angebracht sind, die einzeln oder beide längsverschieblich sein können und jeweils verschiebliche Lager 8 mit Aufhängemitteln 24 oder 25 führen. Man erkennt, daß mit dem Halterohr 19 eine verschwenkbare Einheit gebildet ist, die eine spezielle Aufhängemöglichkeit z.B. für den Kopf eines Probanden bietet.
  • Mittels der Läufer 6a, 6c ... 6e können die Querstäbe 11a, 11c ... 11e in einem Bewegungs- oder Verschiebebereich auf dem Dekompressionsstab 13 zwischen den End-Halterungen 7a und 7c frei verschoben und durch Feststeller in gewünschter Position entlang des Dekompressionsstabs 13 fixiert werden. Die beispielsweise für die Lagerung von Beinen und Füßen der Patienten vorgesehenen Querstäbe 11d, 11e ermöglichen eine völlig schmerzfreie Lagerung z.B. bei Hüftaufhängung in einer Schlinge S an den Querstäben 11b und 11c (4), da das gelagerte Bein automatisch in die sogenannte Abspreizung bzw. Abduktion fällt, die der Summe der muskulären, kapsulären und arthrogenen Dysbalancen entspricht. Um eine möglichst vertikale Ausrichtung der Seile bzw. Schlingen zu gewährleisten, sind zwischen den jeweils für eine Aufhängung etwa an einer Seite eines Beins benutzten Lagern 8 Federelemente angeordnet, z.B. Druck- bzw. Schraubenfedern 9, die variabel einen der Dicke des Beines oder Fußes entsprechenden Abstand gewährleisten. Die Feststeller ermöglichen aber zusätzlich auch eine Fixierung der Lager 8 an den Querstäben 11a und 11e.
  • An dem der Tragvorrichtung A gegenüberliegenden Ende des Dekompressionsstabs 13 ist in einem horizontalen Schenkel der L-förmigen Halterung 7c in einer Öffnung 27 ein Traktionsstab 15 verschiebbar aufgenommen, der auch an seinen Enden überstehende Abschlußelemente 12 hat, die ein Herausziehen des Traktionsstabs 15 aus der Öffnung 27 verhindern. Der Traktionsstab 15 weist zudem eine Nut 20 auf, die sich am Umfang achsparallel über fast seine gesamte Länge erstreckt. Die Nut 20 wirkt mit einem Eingriffselement z.B. in Form einer Feststellschraube 15a derart zusammen, daß Kippmomente oder eine Verdrehung des Traktionsstabs 15 verhindert werden.
  • Letzterer weist ein verschiebbares Linearlager 21 mit einem Feststeller 15b auf, der ebenfalls mit der Nut 20 zusammenwirken, z.B. mit einem Gewindeschaft in die Nut 20 eingedreht werden kann, um einen an dem Linearlager 21 angeordneten Querstab 16 kippsicher zu lagern. Dieser hat an seinen Enden wiederum überstehende Abschlußscheiben oder -kugeln 12. An dem Querstab 16 sind verschiebbare Lager 16a ähnlich bzw. gleich den Lagern 8 der übrigen Querstäbe 11a ... 11e vorgesehen, die ebenfalls in einem Freilaufbereich zwischen den Abschlußelementen 12 und dem Linearlager 21 frei beweglich sind und dort in jeder gewünschten Position mit Feststellern fixiert werden können.
  • Auch die Lager 16a weisen Ösen 24 auf, an bzw. mit denen Seile 28, Schlingen S, Gurte o.dgl. befestigbar sind. Bevorzugt dienen die Lager 16a zum Aufbringen einer Zugbelastung (Traktion) auf einen Körperbereich des Patienten, indem durch eine Last L geeignete Spannseile X z.B. zwischen einer Hüftschlinge und den Ösen 24 oder Seilrollen 25 an den Lagern 16a gespannt werden (4 bis 9). Auch eine Federwaage oder eine statische oder motorische Spanneinrichtung kann diese Zugbelastung herbeiführen, die gegebenenfalls getaktet oder nach Programm gesteuert wird. Weil der Traktionsstab 15 am Ende des Dekompressionsstabs 13 angeordnet ist, bleibt die volle Beweglichkeit des Patienten in Therapie und Training weiterhin gewährleistet.
  • Die in 2 dargestellte Ausführungsform entspricht zum Teil derjenigen von 1, doch ist hier ein zweiter Dekompressionsstab 13* gleicher Art vorhanden, der am Drehlager D mit dem ersten Dekompressionsstab 13 durch ein zweiteiliges Gelenk G1, G2 gekoppelt ist. Hierbei umschließt das Gelenk-Außenteil G1 das Gelenk-Innenteil G2 axial und radial. Zur Fixierung der Winkelposition dienen Feststeller F an jedem der Gelenkteile G1, G2. Die stabilisierenden Streben V sind am oberen Ende der Tragstange T mit separaten Drehlagern H angelenkt. Dies können einfache Haken-Ösen-Verbindungen sein. Auch ist es möglich, an beliebiger Stelle zwischen den Drehlagern H Spannschrauben mit gegenläufigen Gewinden einzufügen, so daß der Lagerabstand nach Bedarf justiert und somit die Abstützung optimiert werden kann. Dadurch ist die Höhen-Position der freien Enden der Dekompressionsstäbe 13, 13* nachstellbar, um diese exakt im rechten Winkel zur Tragstange T bzw. zu Rohr R ausrichten zu können. Damit der Dekompressionsstab exakt in der horizontalen Ebene verschwenkbar ist, muß die Tragstange T bzw. das Rohr R genau lotrecht stehen. Dies wird über eine justierbare Verankerung der Platte P an der Decke erreicht, z.B. durch unterlegbare Distanzstücke variabler Größe oder durch mit Gewinden versehene Schwerlastdübel.
  • Die in 2 gezeichnete Deckenvariante des Geräts ist zum Aufhängen sowohl eines Ganzkörpers als auch von Körperbereichen bzw. -teilen geeignet, wobei ein Patient bzw. eine Patientin auf einer Liege W mit Unterlagen U liegt. Beispiele gehen aus 4 bis 6 hervor. Die der 1 entsprechenden Elemente des zweiten Dekompressionsstabs 13* sind in 2 (und in 3 bis 9) jeweils mit einem * markiert.
  • Im Ausführungsbeispiel der 3 und 3a sind zwei einander in gleicher Ebene gegenüberliegende Halbrahmen 1, 1* mit parallelen Längsholmen 17, 18 vorhanden, die bevorzugt als durchgehende Rohre ausgebildet sind und Linearlager 1a, 1b; 1a*, 1b* tragen, welche auf den Holmen 17, 18 längsverschieblich gleitgeführt und in gewünschter Position fixierbar sind, nämlich mittels (nicht bezeichneten) Feststellschrauben. Ein solches Rahmen-Gerät ermöglicht mit sehr einfachem, stabilem Aufbau ebenfalls die gesonderte Aufhängung von Ober- und Unterkörper eines Probanden oder die Ganzkörperaufhängung, und auch Zugbelastungen sind sowohl cranial als auch caudal möglich.
  • Die Holme 17, 18 können Teil eines Gerüsts sein, das nur an der Decke eines Raums über (nicht gezeigte) Vertikalstreben an den Enden der Holme 17, 18 befestigt oder als Standgerät oder als kombiniertes Stand-/Wandgerät ausgeführt ist. Auch ein fahrbares Gerüst kommt in Betracht. Bei der Ausbildung als Standgerät sind die Längsholme 17, 18 Teil eines frei auf dem Boden stehenden (nicht gezeichneten) Gerüsts in Form eines z.B. quaderförmigen Käfigs, wobei die Holme 17, 18 obere Längsstreben bilden. Bei einer kombinierten Wand-/Standmontage werden die Holme 17, 18 mit einem ihrer Enden an einer Wand befestigt, während jeweils das andere ihrer Enden über (nicht gezeichnete) Vertikalstreben am Boden eines Raumes abgestützt ist. Die Längsholme 17, 18 können auch Teil eines bereits bestehenden Gerätes sein, so daß man ein vorhandenes Schlingengerät nachrüsten kann.
  • Jeder Halbrahmen 1, 1* weist zwei im Abstand parallel zueinander angeordnete Querholme 2a, 2b bzw. 2a*, 2b* auf. Die Linearlager 1a, 1a*; 1b, 1b*, die jeweils an den Längsholmen 17 bzw. 18 verschiebbar bzw. gleitend aufgenommen sind, tragen die Querholme 2b, 2b*. Alternativ oder zusätzlich können auch die Querholme 2a, 2a* über auf den Längsholmen 17, 18 laufende Linearlager verschieblich ausgeführt sein. In einer anderen denkbaren Variante können die Querholme 2a, 2b bzw. 2a*, 2b* in zueinander jeweils festem Abstand entlang der Längsholme 17, 18 verschieblich gehalten sein, realisiert z.B. durch gemeinsame, die Querholme 2a und 2b bzw. 2a* und 2b* verbindende Linearlager, oder – bei getrennten Linearlagern – durch Verbindungsstreben, die die Querholme 2a und 2b bzw. 2a* und 2b* in festem Abstand zueinander halten.
  • Entlang der Querholme 2a, 2a* bzw. 2b, 2b* sind also verschiebbare Linearlager 3a, 3a* und 3b, 3b* vorgesehen, die jeweils mit Drehlagern 4a, 4a* bzw. 4b, 4b* verbunden sind, welche paarweise je einen Dekompressionsstab 13; 13* haltern. Jedes Drehlager 4a, 4a* sitzt ferner an einem Doppellinearlager 3c, 3c*, in dem der betreffende Dekompressionsstab 13 bzw. 13* aufgenommen ist.
  • Abweichend von 2 sind die beiden Dekompressionsstäbe nach 3 und 3a sowie 7 bis 9 durch eine Kupplung K verbindbar bzw. verbunden, bei der vorstehende Augen von Abschlußstücken auf einfache Weise durch einen Lagerbolzen kuppelbar sind.
  • Beide Dekompressionsstäbe 13, 13* haben bevorzugt zwei parallele Rohre 14; 14* und bilden daher je einen Doppelstab. Ihre Drehachse ist jeweils quer zu den Holmen 2a, 2a* bzw. 2b, 2b* und insbesondere vertikal ausgerichtet. Die beiden Dekompressionsstäbe 13, 13* können daher an den Drehlagern 4a, 4a*; 4b, 4b* horizontal in der Ebene der Querholme 2a, 2a*; 2b, 2b* verschwenkt werden, während die Linearlager 3a, 3a*; 3b, 3b* eine Versetzung bzw. Verschiebung entlang der Querholme 2a, 2a*; 2b, 2b* erlauben. In 3a markieren Doppelpfeile eine Auswahl von Bewegungs-Möglichkeiten. Beipielsweise können die Drehlager 4a, 4a* höhenverstellbar sein, bevorzugt mittels einer Stellschraube oder eines Gewindedistanzstücks, um eine exakt horizontale Ausrichtung eines bzw. jedes Dekompressionsstabs 13, 13* zu erreichen.
  • Dank der Linearlager 3a, 3a*; 3b, 3b* kann jeder Dekompressionsstab 13, 13* somit Translationsbewegungen quer zu seiner Längserstreckung ausführen. Zusätzlich kann eine Schwenkbewegung überlagert werden, so daß der Dekompressionsstab 13, 13* schräg zu den Holmen 17, 18 einstellbar ist, wobei er über diese seitlich hinausragen kann. Mittels Feststelleinrichtungen 5a5a*; 5b, 5b* für die Linearlager 3a, 3a*; 3b, 3b* kann einer der Lager- bzw. Drehpunkte 4a, 4a*; 4b, 4b* festgelegt werden, wodurch die Achse des betreffenden Drehlagers fixiert wird. Das Drehlager 4a läßt sich z.B. durch Festlegen des Linearlagers 3a mit dem Feststeller 5a fixieren, während das Linearlager 3b am Querholm 2b verschiebbar bleibt, so daß beim Verschwenken des Dekompressionsstabs 13 eine Drehbewegung im Drehlager 4b mit einer Verschiebung des Linearlagers 3b einhergeht.
  • Traktionen lassen sich über die Traktionsstäbe 15, 15* wahlweise vom Kopf- oder vom Fußende her aufbringen (4 bis 9), was die Behandlungsmöglichkeiten beträchtlich erweitert. Beispielsweise läßt sich bei einer Oberkörperaufhängung mit Hilfe des Traktionsstabs 15* eine segmentale Wirbelsäulentraktion von cranial in Kombination mit einer Lateralflexion (Seitneigung) nach rechts oder links sowie eine Rechts- oder Links-Rotationsbewegung durchführen (6). Außerdem kann man – auch unter Bewegung – über die beiden Traktionseinrichtungen gezielte Kompressionswirkungen erreichen.
  • Sehr vorteilhaft ist es, daß der Kopf eines Patienten über vier verschiebliche Aufhängepunkte an den Querstäben 29 kippsicher gelagert werden kann, von denen wenigstens einer auf einem genuteten Stab oder Halterohr 19 verschieblich ist, was eine bequeme Anpassung an verschiedene Kopfgrößen erlaubt (5 bis 9). Bei solcher Kopfaufhängung ist der durch das Drehlager zwischen dem Halterohr 19 und dem zugeordneten Läufer 6f* definierte Drehpunkt segmental positionier- und justierbar. Dies erlaubt definierte seitliche Neigungsbewegungen der Halswirbelsäule sowie Rotationsmöglichkeiten durch einfaches Verkürzen oder Verlängern der Kopfschlingen-Aufhängeseile.
  • Die beiden Dekompressionsstäbe 13, 13* lassen sich über eine Kupplung K zusammenkoppeln, z.B. durch durch Lagerbolzen, die vorstehende Augen an den Bauteilen 6a, 6a* miteinander kuppeln (siehe z.B. 3). Die Drehlager 4b, 4b* bilden dann einen gemeinsamen zentralen Drehpunkt, was die Ganzkörperaufhängung des Probanden ermöglicht.
  • Noch eine andere Variante ist insbesondere aus 7 bis 9 ersichtlich. Hierbei ist ein Gerät des ansonsten in 2 dargestellten Aufbaues an einer Raumdecke mit einer Platte P einer Tragvorrichtung A befestigt, die an einer Teleskop-Tragstange T einen Kopf M mit schwenkbaren Spreizen N aufweist. Dadurch ist es möglich, das ganze Gerät um eine vertikale Achse zu drehen (schwacher Doppelpfeil) und/oder es um eine horizontale Achse zu schwenken (dicker Doppelfeil). In 9 ist eine Lage gezeichnet, in der die beiden Dekompressionsstäbe 13, 13* linear ausgerichtet und gemeinsam um einen Winkel von z.B. 5° oder mehr gekippt sind. Durch Wahl des Kippwinkels kann die Schwerkraft daher auf unterschiedliche Weise einwirken, nicht nur in der dargestellten, gleichmäßigen Ganzkörperaufhängung. Dies wird z.B. beim Kreislauftraining oder in der Therapie von (Dreh-)Schwindel angewandt.
  • Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern vielfältig abwandelbar. So ist es bei existierenden Übungsgeräten mit Wellengittern vorteilhaft, mittels geeigneter Adapter das Schlingengerät starr an einem Gerüst zu befestigen, wobei die Längsholme 17, 18 nicht vorhanden und die Querholme 2b, 2b* nicht verschiebbar ausgebildet sein müssen.
  • Ein Traktionsstab 15 muß nicht unbedingt am Ende des Dekompressionsstabs 13 bzw. 13* vorgesehen sein; es ist vielmehr auch möglich, ihn oder einen weiteren Traktionsstab beispielsweise an einem der Läufer 6b, 6c oder 6b*, 6c* in einem mittleren Bereich des Dekompressionsstabs 13, 13* anzuordnen. Auch lassen sich die Freilaufbereiche durch zusätzliche Lager 8 oder entsprechend gestaltete (nicht gezeigte) Muffen oder Anschläge einschränken, indem man diese oder festgestellte Lager in Form von Gleithülsen bzw. Drehlagern mit Feststellern an den Enden des gewünschten Freilaufbereichs fixiert, so daß sich die dazwischen angeordneten Lager 8 nur in diesem Bereich bewegen können.
  • Ferner können in den verschiedenen Bereichen, wie an den Drehgelenken 4a, 4b, den Linearlagern 3a, 3b, 3c, 21 oder an den Aufhängelagern 8 oder sonstigen bewegbaren Teilen, z.B. den Läufern 6b oder 6c, Antriebsmittel etwa in Form von Elektromotoren vorgesehen sein, die eine dauernde oder intermittierende, zyklische oder schwingende Bewegung ausführen und damit eine zwangsgeführte gymnastische Bewegung des Patienten bewirken.
  • Man erkennt, daß die Erfindung ein komfortabel und sicher zu handhabendes Übungsgerät zur Lagerung, Diagnostik und Therapie sowie für gymnastische und/oder trainierende Körperbewegung schafft, das als Schlingengerät mit einer Tragvorrichtung 1 und mindestens einem daran verschwenk- und/oder verschiebbar gehalterten Dekompressionsstab 13, 13* ausgebildet ist, an dem Querstäbe 11a ... 11e; 11a* ... 11e* samt Lagern 8 an Läufern 6a ... 6f, 6a* ... 6f* verschiebbar und drehbar angeordnet sind. Parallel übereinander angeordnete Rohre 14, 14' stabilisieren den Dekompressionsstab 13, 13* und verhindern Kippungen oder Klemmungen im ganzen Verschiebungsbereich der Querstäbe 11a ... 11e; 11a* ... 11e*. Zwecks Lagerung von Körperteilen bzw. Lastenaufnahme sind Einrichtungen 24, 25 zum Aufhängen von Schlingen S, Gurten und/oder Seilen 28 in solcher Anordnung vorhanden, daß horizontal freilaufende Bewegungen ausführbar sind. Definierte Lagerungspunkte für die Körperteile sind gegeben oder stufenlos einstellbar. Wichtig ist ein Freiläufer-Effekt sowie die Drehbarkeit von Querstäben und/oder Rahmenteilen. So ist es möglich, einen Patienten weitestgehend schmerzfrei zu lagern und die (aktiven und/oder passiven) Strukturen seines Bewegungsapparates sicher zu diagnostizieren. Eine spezielle Rahmenkonstruktion 1, 1* erlaubt das Verschwenken und/oder Verschieben des Dekompressionsstabs 13, 13* mit stabiler, zweiachsiger Drehlagerung. Die Anordnung zumindest eines Traktionsstabes 15, 15* am Ende des bzw. jedes Dekompressionsstabes 13, 13* gestattet es, unter Beibehaltung voller Beweglichkeit eines Probanden nach Bedarf Zug- oder Kompressionskräfte einwirken zu lassen. Eine neuartige Kopfaufhängung schafft besondere Bewegungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Die physiotherapeutische Diagnostik, Prävention, Behandlung und Rehabilitation erfahren durch die Flexibilität des neuartigen Geräts erhebliche Fortschritte.
  • Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung hervorgehenden Merkmale und Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten, räumlicher Anordnungen und Verfahrensschritten, können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
  • A
    Tragvorrichtung
    B
    Basisholm
    D
    Drehlager
    F
    Feststeller
    G1
    Gelenk-Außenteil
    G2
    Gelenk-Innenteil
    H
    Drehlager
    K
    Kupplung
    L
    Last
    M
    Kopf
    N
    Spreizen
    P
    Platte
    R
    Rohr
    S
    Schlingen
    T
    (Teleskop-)Tragstange
    U
    Unterlage
    V
    (Versteifungs-)Streben
    W
    Liege
    X
    Spannseil
    1, 1*
    Rahmen
    1a, 1b; 1a*, 1b*
    Linearlager
    2a, 2b; 2a*, 2b*
    Querholme
    3a, 3a*
    zentrales Linearlager
    3b, 3c; 3b*, 3c*
    Linearlager
    4a, 4a*; 4b, 4b*
    Drehlager
    5a ... 5f; 5a* ... 5f*
    Feststeller
    6a ... 6f; 6a* ... 6f*
    (doppeltgelagerte) Läufer
    7a, 7b, 7c
    Halterungen
    8
    Lager
    9
    Druckfeder
    11a ... 11e; 11a* ... 11e*
    Querstäbe
    12
    Abschlußkugel
    13, 13*
    Dekompressionsstab
    14, 14*
    (Doppel-)Rohre bzw. Stäbe
    15, 15*
    Traktionsstab
    15a, 15b; 15a*, 15b*
    Feststeller (für 15, 16)
    16, 16*
    (Traktions-)Querstab
    16a, 16a*
    Lager (auf 16)
    17, 18
    Längsholme
    19
    genutetes Halterohr
    20
    (Längs-)Nut
    21, 21*
    Linearlager (für 16, 16*)
    23
    Traktionslager
    24
    Öse
    25
    Seilrolle
    27
    Öffnung
    28
    Seile
    29
    Querstäbe (an 19)

Claims (37)

  1. Übungsgerät, insbesondere Schlingengerät zur gymnastischen und/oder trainierenden Körperbewegung, mit einer Tragvorrichtung (A) zum Haltern eines gegebenenfalls verschiebbaren, um eine vertikale Achse verschwenkbaren Dekompressionsstabs (13), an dem Aufhängeeinrichtungen (24, 25) für Schlingen (S), Gurte und/oder Seile (28) zur Lagerung und/oder Bewegung von Körperteilen und/oder zum Aufbringen von Lasten vorhanden sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Dekompressionsstab (13) in vertikaler Richtung zumindest teilweise versteift ist und auf ihm verschieblich einstellbare sowie drehbare Querstäbe (11a ... 11e) trägt.
  2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Dekompressionsstab (13) parallel übereinander angeordnete Stäbe, Rohre o.dgl. aufweist, die einen Balken bilden, auf dem die Querstäbe (11a ... 11e) verschieblich angeordnet sind.
  3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragvorrichtung (A) eine an einer Raumdecke verankerbare Platte (P) aufweist, die mit einer von ihr abstehenden Tragstange (T) starr verbunden ist, deren unteres Ende ein Dreh- und Stützlager (D) für den Dekompressionsstab (13) aufweist.
  4. Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Dreh- und Stützlager (D) sich an oder nahe einem Ende des Dekompressionsstabs (13) befindet.
  5. Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem anderen, freien Ende des Dekompressionsstabs (13) eine am oberen Ende der Tragstange (T) drehbar angelenkte Strebe (V) verbunden ist.
  6. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5 oder nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei in Vertikalrichtung versteifte Dekompressionsstäbe (13, 13*) vorhanden sind, die von ein und derselben Tragvorrichtung (A, T) gehaltert und miteinander kuppelbar oder gekuppelt sind.
  7. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Dekompressionsstäbe (13, 13*) ein gemeinsames Drehlager (D) haben, durch das sie gelenkverbunden sind.
  8. Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Drehlagerteil (G1) das andere (G2) umgreift, z.B. in Axialrichtung.
  9. Gerät nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß an oder nahe jedem freien Ende der Dekompressionsstäbe (13, 13*) eine Strebe (V) angreift und daß die beiden Streben (V) an oder nahe dem oberen Ende der Tragstange (T) an dieser einzeln drehbar angelenkt sind.
  10. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9 oder nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der bzw. jeder Dekompressionsstab (13, 13*) Drehlager (4a, 4b; 4a*, 4b*) aufweist, die mit verschieblichen Linearlagern (3a, 3b; 3a*, 3b*) verbunden sind.
  11. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Querstäbe (11a ... 11e; 11a* ... 11e*) im Bereich des Dekompressionsstabs (13; 13*) an doppeltgelagerten Läufern (6a ... 6f; 6a* ... 6f*) drehbar und/oder insbesondere entlang der Längserstreckung des Dekompressionsstabs (13, 13*) verschiebbar angeordnet sind.
  12. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11 oder nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an wenigstens einem Dekompressionsstab (13; 13*) eine Traktionseinrichtung mit einem vertikal angeordneten Traktionsstab (15; 15*) vorhanden ist, der Aufhängeeinrichtungen für Schlingen (S), Gurte und/oder Seile (28) aufweist, bevorzugt wenigstens einen Querstab (16; 16*) mit daran verschieblich angeordneten Lagern (16a, 16a*).
  13. Gerät wenigstens nach Anspruch 3 und Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Traktionsstab (15; 15*) an dem freien, dem Dreh- und Stützlager (D) gegenüberliegenden Ende des betreffenden Dekompressionsstabs (13; 13*) angeordnet ist.
  14. Gerät nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der bzw. jeder Traktionsstab (15; 15*) höhenverstellbar und z.B. mittels eines in eine Nut (20) eingreifenden Feststellers (15a; 15a*) festsetzbar ist.
  15. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14 oder nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein von einer Tragvorrichtung (A) gehalterter Rahmen (1; 1*) vorhanden ist, an dem der bzw. jeder Dekompressionsstab (13; 13*) verschieblich, z.B. etwa mittig gelagert ist.
  16. Gerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (1; 1*) zwei parallel zueinander beabstandete Holme (17, 18) aufweist, mit denen zwei Querstreben (2a; 2a*; 2b, 2b*) verbunden sind, von denen wenigstens eine (2b; 2b*) längsverschieb lich ist und an denen der bzw. jeder Dekompressionsstab (13; 13*) mit je einem Dreh-/ Linearlager (3a/4a, 3b/4b; 3a*/4a*, 3b*/4b*) querverschieblich und dreh- bzw. schwenkbar gelagert ist.
  17. Gerät nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Holme (17, 18; 2a, 2b; 2a*, 2b*) des Rahmens (1; 1*) massiv oder als Rohre ausgebildet sind, insbesondere als Rundrohre.
  18. Gerät nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen zwei Halbrahmen (1; 1*) für je einen Dekompressionsstab (13, 13*) aufweist.
  19. Gerät nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß zur Höhenjustierung des Rahmens (1; 1*) eine Stelleinrichtung vorhanden ist, beispielsweise ein Kaskadenmotor, ein pneumatischer Antrieb oder ein hydraulischer Antrieb.
  20. Gerät nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (1; 1*) mittels eines Adapters fest an einem Gerüst angeordnet ist.
  21. Gerät nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerüst fahrbar oder ein Decken-, Stand- und/oder Wandgerüst z.B. mit einem Wellengitter, und/oder mit Längsschienen zur Aufnahme von Linearlagern (1a, 1a*; 1b, 1b*) des Rahmens (1; 1*) ist.
  22. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest an einem der Lager (3a, 3b; 3a*, 3b*) des bzw. jedes Dekompressionsstabs (13, 13*), an einer Tragvorrichtung (T, M, N) oder am Rahmen (1; 1*) eine Einrichtung zur Veränderung der Distanz zum Dekompressionsstab (13, 13*) vorgesehen ist, beispielsweise ein Gewindedistanzstück oder eine Stellschraube.
  23. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß an linearbeweglichen Teilen wie den Halterungen von Dekompressionsstab (13, 13*), Traktionsstab (15; 15*) und/oder Querstäben (11a ... 11e; 16, 16*) einerseits und den Linear- oder Aufnahmelagern (8) für die Schlingen (S), Gurte und/oder Seile (28) andererseits eine gegenseitige Führung vorgesehen ist, z.B. ein Nut-Feder-Element, das als vorstehendes Teil an den verschiebbaren Einrichtungen ein Verdrehen oder Kippen verhindert.
  24. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 23 oder nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen (24, 25) zum Aufhängen oder Befestigen von Schlingen (S), Gurten und/oder Seilen (28) in zumindest einem Teil einer Ebene, die durch die Schwenk- oder Translationsebene der Dekompressionsstäbe (13, 13*) oder der daran angeordneten Aufhängelager definiert ist, frei beweglich sind.
  25. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß an dem bzw. jedem Dekompressionsstab (13, 13*) Querstäbe (11a ... 11e; 11a* ... 11e*; 16, 16*; 29) vorgesehen sind, die Aufnahmelager (8) mit Ösen (24) oder Seilrollen (25) u.dgl. für die Schlingen (S), Gurte und Seile (28) aufweisen.
  26. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungsbereich auf den Querstäben (11a ... 11e; 11a* ... 11e*; 16, 16*; 29) durch Anschlagelemente begrenzt ist, wahlweise durch feststellbare Lager (8) oder gesonderte Muffen, Gleithülsen o.dgl. mit Feststelleinrichtungen (z.B. 5a).
  27. Gerät nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß an den Enden der Querstäbe (11a ... 11e; 11a* ... 11e*; 16, 16*; 29) im Querschnitt vergrößerte Abschlußkappen, -scheiben oder -kugeln (12) befestigt sind.
  28. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß für Schlingen (S), Gurte und/oder Seile (28) jeweils zwei Aufnahmelager (8) vorhanden sind, deren Abstand voneinander einstellbar ist.
  29. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen (24, 25) zum Aufhängen von Schlingen (S), Gurten und/oder Seilen (28) an Stäben, insbesondere an Querstäben (11a ... 11e; 11a* ... 11e*; 16, 16*; 29) des Dekompressionsstabs (13; 13*) und/oder eines Traktionsstabs (15; 15*), verschiebbare Lager (8) aufweisen, die entlang der Querstäbe (11 ... 11e; 11a* ... 11e*; 16, 16*; 29) frei beweglich sind.
  30. Gerät nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß insbesondere zwischen freilaufenden Lagern (8) Druckfedern, z.B. Schraubenfedern (9) vorgesehen sind, deren Federkraft die Lager (8) auf Abstand hält.
  31. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß an einzelnen oder allen verstellbaren Elementen, d.h. Drehlagern, Linearlagern, Luftlagern, Läufern, Aufhängeeinrichtungen, Gleithülsen, Traktionsmitteln u.dgl. oder einem jeweils zugeordneten Lager eine Feststelleinrichtung vorgesehen ist, vorzugsweise eine Feststellschraube (5a).
  32. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß einem beweglichen Teil oder mehreren zueinander beweglichen Teilen ein Antrieb zugeordnet ist, insbesondere ein Elektromotor zum Erzeugen einer intermittierenden, zyklischen oder schwingenden Bewegung.
  33. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß einem beweglichen Teil oder mehreren zueinander beweglichen Teilen eine Meßeinrichtung zum Erfassen der Bewegung zugeordnet ist.
  34. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß zur kippsicheren Lagerung des Kopfes eines Patienten vier verschiebliche Aufhängeeinrichtungen (24, 25) an Querstäben (29) angeordnet sind, von denen wenigstens einer auf einem genuteten Stab oder Halterohr (19) verschieblich ist.
  35. Gerät nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfaufhängung durch ein Drehlager (4f*) zwischen dem Halterohr (19) und dem zugeordneten Läufer (6f*) segmental positionier- und justierbar ist.
  36. Gerät nach einem der Ansprüche 5 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß die bzw. jede Strebe (V) an der Tragstange (T) und dem freien Ende des bzw. jedes Dekompressionsstabs (13, 13*) mittels Drehlagern (H) in Form von Haken-Ösen-Verbindungen angelenkt sind.
  37. Gerät nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Drehlagern (H) einer oder jeder Strebe (V) Spannschrauben mit gegenläufigen Gewinden eingefügt sind, mittels deren der Drehlagerabstand und die Höhen-Position der freien Enden der Dekompressionsstäbe (13, 13*) nachstellbar sind.
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