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Die
Erfindung betrifft einen Rollladenkasten zur außenseitigen Montage oberhalb
eines Fensters, insbesondere oberhalb eines nach außen ausschwenkbaren
Dachfensters gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 und einen mit dem Rollladenkasten ausgestatteten Rollladen.
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Bei
Dachfenstern, aber auch bei anderen Fenstern, die nicht von einer
Fensterlaibung eingeschlossen werden, erfolgt die Montage von an
den Fenstern anzubringenden Rollläden nicht im Mauerwerk der
Fensterlaibung oberhalb des Fensters, sondern als Aufsatz von außen, im
Falle eines in einer Mauer vorgesehenen Fensters beispielsweise
als Überputzaufsatz
auf entsprechende Haltekonsolen am Mauerwerk bzw. an der Fasadenkonstruktion oberhalb
des Fensters.
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Bei
anderen bekannten Konstruktionen ist dagegen eine Montage des Rollladenkastens
direkt am Fensterrahmen vorgesehen, insbesondere bei Dachfenstern.
Dazu sind herkömmlich
an den beiden Stirnseiten des Rollladenkastens Blechplatten angeschraubt,
die einen Befestigungsabschnitt zum Verschrauben mit dem Fensterrahmen
bzw. der Fassadenkonstruktion aufweisen, der entsprechend den geometrischen
Gegebenheiten abgekantet ist.
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Die
Montage eines solchen, von außen
aufzubringenden Rollladenkastens an einem Fensterrahmen bzw. oberhalb
eines Fensterrahmens erfordert daher einen ersten Arbeitsgang, in
dem die Halter (Haltebleche oder -konsolen) an dem Fensterrahmen
bzw. der Fasadenkonstruktion angeschraubt werden und dann einen
zweiten Arbeitsgang, in dem der Rollladenkasten an die Halter angeschraubt
wird. Dabei muss der Rollladenkasten in Position gebracht und dort
gehalten werden, wodurch ein zweiter Monteur nötig ist.
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Bei
heutigen Rollläden
werden darüber
hinaus vom Verbraucher keine von außen zu sehenden Haltebleche
oder dergleichen akzeptiert. Daher sind die Haltebleche bei modernen
Rollladenkästen
zum Verschrauben mit der Unterseite des Rollladenkastens ausgebildet
oder in das Innere des Rollladenkastens hineingeführt. In
diesem Fall ist dabei keine Montage des Rollladenkastens in einem
Stück möglich. Denn
um an die vorgesehene Verschraubung des Rollladenkastens mit den
Halteblechen heranzukommen, muss das Oberteil des Rollladenkastens abgenommen
werden, so dass die Verschraubung zugänglich ist. Erst in diesem
zerlegten Zustand kann die Verschraubung durchgeführt werden,
woraufhin dann das Oberteil mit dem an die Haltebleche angeschraubten
Unterteil wieder zu verbinden ist. Insbesondere beim Anbringen von
Rollladenkästen
an Dachfenstern auf der schiefen Ebene des Daches erfolgt die Montage
unter schwierigen Bedingungen.
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Der
deutschen Gebrauchsmusterschrift
DE 20 2005 000 943 U1 ist ferner ein an einem
Fensterrahmen eines Dachfensters montierbarer Rollladenkasten zu
entnehmen, an dessen Stirnseiten Haltebleche bzw. Lagerböcke mittels
Lagerzapfen schwenkbeweglich befestigt sind. Die Haltebleche weisen
dabei jeweils eine Stützwand
auf, mit der sie sich auf der Oberseite des Fensterrahmens abstützen, sowie
in ihrem unteren Bereich einen Hintergriffssteg, welcher beim Aufsetzen
des Rollladenkastens auf den Fensterrahmen entlang einer an dem Fensterrahmen
vorgesehenen schiefen Ebene nach unten gleitet, wobei sich das Halteblech
elastisch aufweitet und bei Erreichen der vorgesehenen Montagestellung
in eine Aufnahmevertiefung im Fensterrahmen einschnappt. Dadurch
wird der Rollladenkasten in der Montagestellung fixiert, wonach
der Monteur die Lagerböcke
an dafür
vorgesehenen Stellen an dem Fensterrahmen anschrauben kann.
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Zwar
wird mit dieser Anordnung eine einfache Montage des Rollladenkastens
an einem Dachfenster erreicht. Es ergeben sich hier jedoch, wie obenstehend
angesprochen, aus ästhetischen
Gründen
Akzeptanzprobleme beim Verbraucher, da die Haltebleche von außen zu sehen
sind und den optischen Gesamteindruck einer glatten Außenkontur des
Rollladenkastens beeinträchtigen.
Ferner ist nach dem Einrasten der Hintergriffsstege der Lagerböcke in die
Aufnahmevertiefungen am Fensterrahmen ein zusätzlicher Arbeitsgang, nämlich ein
Verschrauben der Lagerböcke
mit dem Fensterrahmen nötig.
Nachteilig ist ferner, dass das Dachfenster schon vorher auf den
Rollladenkasten abgestimmt sein muss, d.h. dass es für jeden
Hintergriffssteg eine schiefen Ebene und eine entsprechende Aufnahmevertiefung
aufweisen muss. Ein Nachrüsten
von bereits bestehenden Fenstern ist damit nicht mehr möglich.
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Hiervon
ausgehend ist es daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen
Rollladenkasten zur außenseitigen
Montage oberhalb einer Fensteröffnung
zu schaffen, der sowohl bei Neubauten als auch bei Altbaurenovierungen
auf einfache Weise montiert werden kann und einen ästhetischen
Gesamteindruck aufweist, sowie einen Rollladen mit dem Rollladenkasten.
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Diese
Aufgabe wird hinsichtlich des Rollladenkastens mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst,
hinsichtlich des Rollladens mit den Merkmalen des Anspruchs 11.
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Erfindungsgemäß weist
der Rollladenkasten eine Kastenhalterung auf, die zumindest einen
fenster- bzw. gebäudeseitigen
befestigbaren Halter hat, der mit einer Einstecköffnung versehen ist. Der Einstecköffnung ist
ein am Rollladenkasten vorgesehener, zur Wickelwellenachse achsparalleler
Arretierbolzen zugeordnet, der in axialer Richtung verschiebbar
und von außen
betätigbar
im Rollladenkasten aufgenommen ist.
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Bei
der Montage des erfindungsgemäßen Rollladenkastens
entfällt
daher der Arbeitsgang des Verschraubens des Rollladenkastens mit
dem Halter. Der Halter muss lediglich an dem Fensterrahmen oder
der Fassaden- bzw. Dachkonstruktion befestigt werden, woraufhin
der Rollladen als Ganzes aufgesetzt wird und durch Einschieben des
Arretierbolzens in die Einstecköffnung
an dem Halter eingehängt wird.
Es erfolgt somit eine wesentliche Erleichterung der Montage des
Rollladenkastens.
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Dabei
kann die Verbindung des Kastens mit dem Halter über die Einstecköffnung und
den komplementären
Arretierbolzen lediglich auf einer Stirnseite des Rollladenkastens
vorgesehen sein, wohingegen auf der anderen Stirnseite beispielsweise
ein Einschub für
den Rollladenkasten vorgesehen ist. Vorzugsweise ist jedoch auf
beiden Stirnseiten des Rollladenkastens ein Halter mit einer Einstecköffnung sowie
ein dazu komplementärer
Arretierbolzen am Rollladenkasten vorgesehen.
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Vorteilhaft
ist der Arretierbolzen ferner zu einer Verriegelungsstellung hin
vorgespannt, d. h. dass er zur Einstecköffnung hin gedrängt wird.
Der Monteur muss dann den Arretierbolzen lediglich beim Einlegen
des Rollladenkastens zurückziehen,
woraufhin er selbsttätig
in die Einstecköffnung
einschnappt, wenn der Arretierbolzen in eine fluchtende Stellung mit
der Einstecköffnung
gelangt. Danach ist eine sichere Verbindung des Kastens mit dem
Halter sichergestellt, da der Arretierbolzen durch die Vorspannkraft
in der verriegelten Stellung gehalten ist. Alternativ oder ergänzend dazu
kann auch ein Sicherungssplint auf der der Aufnahme des Bolzens
im Rollladenkasten gegenüberliegenden
Seite der Einstecköffnung
vorgesehen sein, mit dem der Bolzen in seiner Position gesichert
ist. Auch eine Sicherung per Sicherungsmutter wäre denkbar.
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Vorteilhaft
ist die Aufnahme des Arretierbolzens im Rollladenkasten so gestaltet,
dass eine eingezogene Montagestellung des Arretierbolzens definiert
ist, in der der Rollladenkasten in die Halterung eingesetzt werden
kann, sowie eine ausgefahrene Verriegelungsstellung des Arretierbolzens,
in der der Arretierbolzen gesichert in der Einstecköffnung steckt.
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Dies
kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass der Arretierbolzen
einen sich in Radialrichtung erstreckenden Betätigungszapfen aufweist, der
durch eine sich in Axialrichtung erstreckende Nut in der Wand der
Aufnahme des Arretierbolzens aus dem Rollladenkasten herausgeführt ist,
wobei die Nut ferner quer zur axialen Richtung verlaufende Nutabschnitte
hat, in die der Betätigungszapfen
durch Drehbewegung des Arretierbolzens eingelegt werden kann. In
dieser verriegelten Stellung wird der Arretierbolzen dann durch
den von der Vorspanneinrichtung ausgeübten Druck gehalten.
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Der
Monteur muss beim Aufsetzen des Rollladenkastens somit lediglich
den Arretierbolzen über den
Betätigungszapfen
verdrehen, woraufhin der Arretierbolzen über die Vorspanneinrichtung
in die Verriegelungsstellung einschnappt, wenn der Arretierbolzen
zur fluchtenden Anlage mit der Einstecköffnung kommt. Dort kann der
Monteur den Arretierbolzen über
den Betätigungszapfen
wieder in den dortigen Quernutabschnitt verschieben, so dass der
Arretierbolzen plötzlich
gegen Verschieben aus der in die Einstecköffnung eingeführten Stellung
gesichert ist.
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Als
Vorspanneinrichtung hat sich dabei insbesondere eine sich auf der
der Einstecköffnung
gegenüberliegenden
Seite des Bolzens gegen den Bolzen und den Rollladenkasten abstützende Spiralfeder
als günstig
erwiesen. Dabei kann der Arretierbolzen als zur Seite der Feder
hin hohl gestalteter Bolzen vorgesehen sein, sodass die Feder in
dem Bolzen geführt
ist.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen sind Gegenstand der weiteren Unteransprüche.
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Im
Rahmen der Erfindung lassen sich die Merkmale der Ansprüche, soweit
es sinnvoll erscheint, beliebig kombinieren.
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Dabei
ist der erfindungsgemäße Rollladenkasten
sowohl für
eine feste, als auch eine schwenkbare Halterung an dem Fenster bzw.
an dem Fassadenabschnitt oberhalb des Fensters geeignet. Im Falle
einer festen, nicht schwenkbaren Anordnung können sowohl Arretierbolzen
als auch zugeordnete Einstecköffnung
einen nicht runden Querschnitt aufweisen, sodass der Rollladenkasten
alleine durch die Verbindung Arretierungbolzen-Einstecköffnung gegen
Verschwenken gesichert ist. Im Falle einer schwenkbaren Aufhängung des
Rollladenkastens, wie diese beispielsweise bei Dachfenstern mit
ausschwenkbaren Fensterflügeln
nötig ist,
um den Rollladen so anzubringen, dass ein Öffnen des Fensters möglich ist,
können
der Arretierbolzen und die Einstecköffnung dagegen einen runden Querschnitt
aufweisen, sodass der Rollladenkasten in der Aufhängung über den
Arretierbolzen schwenkbar ist.
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Im
Folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung an
einem Dachfenster unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines Rollladens gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung, der ein Dachfenster abschattet;
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2 eine
perspektivische Ansicht des in 1 gezeigten,
auf einem Dachfenster montierten Rollladens bei geöffneter
Stellung des Dachfensters;
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3 den
in 2 gezeigten Rollladen in einer teilgeöffneten
Lüftungsstellung
des Fensters;
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4 eine
perspektivische Detailansicht des an den ausgeschwenkten Fensterflügel eingehängten Seitenprofils
des Rollladens;
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5 eine
perspektivische Detailansicht der Aufhängung des Rollladenkastens
an einem mit dem Fensterrahmen verbindbaren Halteblech bei um 90° ausgeschwenkter
Stellung des Rollladenkastens, in der der Rollladenkasten auf dem
Dach montiert wird;
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6 eine
schematische Schnittansicht der Aufhängung des Rollladenkastens
an dem Halteblech in der teilausgeschwenkten Lüftungsstellung;
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7 eine
Schnittansicht entlang der Linie VII-VII in 6 in einer
zur Blattebene senkrechten Ebene; und
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8 eine
der 5 entsprechende Ansicht in einem Zustand bei der
Montage auf dem Dach, in dem der Rollladenkasten noch nicht in das
Halteblech eingehängt
ist.
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Zunächst wird
Bezug genommen auf 1, in der ein an einem Dachfenster 2 angebrachter
Rollladen 1 dargestellt ist. Das Dachfenster 2 hat
dabei eine Verglasung, die von einem Fensterflügel 10 eingefasst
ist, welcher in einem Fensterrahmen angeordnet ist, über den
das Dachfenster an dem Dach des Gebäudes befestigt ist, dessen
Gebäudeöffnung es
abdeckt. Der Rollladen 1 weist einen im dargestellten Beispiel
jalousierbaren Rollladenbehang 3 auf, sowie eine Einfassung
des Rollladenbehangs 3, die durch einen Rollladenkasten 4,
Seitenrahmenprofile 9 und eine Abschlussblende 13 gebildet
ist, wobei die Seitenrahmenprofile 9 über an ihren Enden vorgesehene
Steckverbindungsstücke 11 mit
der Abschlussblende 13 verbunden sind (vgl. 2 und 3)
und an ihren anderen Enden in entsprechende Aufnahmen am Rollladenkasten 4 eingesteckt sind.
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Der
Rollladenbehang 3 ist dabei in voll ausgefahrenem und aufjalousiertem
Zustand dargestellt. Er weist einen Abschnitt mit schwenkbaren Lamellen 5 auf,
die den größten Teil
des Dachfensters 2 abschatten, sowie einen wickelwellenseitigen
Abschnitt mit nicht schwenkbaren Lamellen 6. Zudem ist
eine nicht schwenkbare, unterste Lamelle 66 vorgesehen, die
bis unter die Abschlußblende 13 abgelassen
ist.
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Der
Rollladen 1 ist dabei von außen auf das Dachfenster 2 montiert,
und zwar so, dass das Dachfenster 2 weiterhin geöffnet werden
kann. D.h. so, dass der Fensterflügel 10 vom Bediener
im Dachzimmer in Schwenkrichtung S nach außen aufgeschwenkt werden kann.
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2 zeigt
Rollladen und Dachfenster bei vollständig geöffneter Fensterstellung. Man
erkennt, dass der Fensterflügel 10 in
etwa auf halber Höhe
gelenkig im Fensterrahmen 7 aufgenommen ist, so dass seine
untere Hälfte
nach außen
aufgeschwenkt wird, während
seine obere Hälfte
nach innen schwenkt, wenn das Fenster geöffnet wird. Der Rollladen 1 ist
dabei auf seiten des Rollladenkastens 4 jeweils über ein
stirnseitig an dem Kasten 4 angelenktes Halteblech 12 mit
den beiden Seitenlatten des Fensterrahmens 7 verschraubt.
Ferner sind die beiden Seitenprofile 9 des Rollladens 1 verschiebbar und
gelenkig mit dem nach außen
augeschwenkten Abschnitt des Fensters 2 verbunden, und
zwar im Bereich der beiden unteren Ecken des Fensterflügels 10,
wie im Folgenden unter Bezugnahme auf 4 näher erläutert werden
wird.
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4 zeigt
einen Ausschnitt im Bereich einer der beiden unteren Ecken des Fensterflügels 10. Dort
ist ein Winkelstück 31 an
dem Fensterflügel 10 befestigt,
welches über
eine Führungsrolle 35 in
einem Führungsschienenabschnitt 33 des
Seitenprofils 9 des Rollladens geführt ist. Dabei sei noch herausgestellt,
dass das Seitenprofil 9 des Rollladens gleichzeitig als
Führung
für den
Rollladenbehang 3 dient, wobei bei der dargestellten Variante
mit jalousierbarem Rollladenbehang 3 auch die Jalousiermechanik
zumindest zum größten Teil
in dem Seitenprofil 9 untergebracht sein kann.
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3 zeigt
den auf dem Dachfenster 2 angebrachten Rollladen 4 in
einer Lüftungsstellung,
in der er, wie weiter unten stehend noch erläutert werden wird, selbsttätig gehalten
wird, indem die entgegen der Aufschwenkrichtung S wirkende Gewichtskraft
des Rollladens durch eine in Aufschwenkrichtung S wirkende Federkraft
ausgeglichen wird. Aus den 2 und 3 erkennt
man, dass der Fensterflügel 10 eine
wesentlich größere Schwenkbewegung
als der Rollladen 3 ausführt. Denn der Hebelarm vom
Anlenkpunkt des Fensterflügels 10 im
Fensterrahmen 7 bis zur Führungsrolle 35 in
dem Seitenprofil 9 des Rollladens 1 ist wesentlich
kürzer
als der Hebelarm von der Aufhängung
des Rollladenkastens 4 bis zur Führungsrolle 35. Deshalb
muss der Fensterflügel 10 über die
Führungsrolle 35 gelenkig
und verschiebbar in dem Rollladenprofil 9 geführt sein.
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Der
Rollladenkasten besteht dabei aus mehreren Einzelteilen, nämlich einem
Unterteil 18 (siehe 5), einer
oberen Abdeckblende 15, sowie stirnseitig daran angebrachte
Seitenteile 16, welche wiederum mit Seitenabdeckblenden 17 verkleidet
sind. Der Rollladenkasten ist dabei über die zu seinen Stirnseiten
angelenkten Haltebleche 12 mit dem Fensterrahmen 7 verbunden,
wobei die beiden Gelenke in den Seitenteilen 16 des Rollladenkastens 4 verkleidet
untergebracht sind, wie im Folgenden unter Bezugnahme auf die 5 und 6 erläutert werden
wird.
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5 zeigt
eine perspektivische Detailansicht des Rollladenkastens im Bereich
eines der beiden Gelenke mit dem angelenkten Halteblech 12 in einer
um 90° ausgeschwenkten
Stellung. 6 zeigt eine skizzierte Schnittansicht
durch eines der Seitenteile 16 des Rollladenkastens 4 mit
dem angelenkten Halteblech 12 in der in 3 gezeigten,
selbst tragenden Lüftungsstellung
des Rollladens 1.
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Wie
der 6 zu entnehmen ist, weist das Halteteil 12 dabei
an seinem am Rollladen angelenkten Ende einen Abschnitt mit einem
Gelenkauge 22 auf, in welches ein am Seitenteil 16 des
Rollladenkastens 4 angebrachter Gelenkbolzen 21 eingeführt ist.
Querstege 27 und 29 dienen dabei zur Fixierung der
axialen Lage des Rollladenkastens auf der Schwenkachse um den Arretier-
bzw. Gelenkbolzen 21.
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Am
anderen Ende des Halteblechs 12 befindet sich ein abgekanteter
Befestigungslaschenabschnitt 20, in dem Durchgangsbohrungen 19 vorgesehen
sind, über
die das Halteblech im oberen Bereich der beiden Seitenlatten des
Fensterrahmens 7 befestigt werden kann. Dabei weist das
Halteblech 12 zwischen dem Befestigungslaschenabschnitt 20 und
dem Gelenkaugenabschnitt 22 eine solche Länge auf,
dass der Rollladenkasten oberhalb des Fensters positioniert werden
kann und das Fenster nicht abdeckt, wenn er mit dem Halteblech an
dem Fensterrahmen angeschraubt wird.
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Ferner
weist das Halteblech auf seiner dem Rollladenkasten zugewandten
Oberseite drei spitz zulaufende Vorsprünge 14, 14a, 14b auf.
Im dem Halteblech 12 gegenüberliegendem Abschnitt des Seitenteils 16 ist
eine Nut 28 vorgesehen, in die das Halteblech 12 beim
Zuschwenken des Rollladens 1 teilweise eintaucht. In einem
gegenüber
den spitz zulaufenden Vorsprüngen 14, 14a, 14b liegenden
Bereich dieser Nut sind durch Querstege separierte Kammern 25, 25a, 25b vorgesehen,
in welche je nach gewünschter
Vorspannungskraft jeweils eine Spiralfeder 23 eingeführt sein
kann.
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Im
dargestellten Beispiel ist dabei nur die mittlere Kammer 25 mit
einer Spiralfeder 23 belegt, so dass lediglich der dieser
Spiralfeder 23 gegenüber liegende,
spitz zulaufende Vorsprung 14 als Fangzapfen wirkt, der
beim Schließen
des Fensters in die stirnseitige Öffnung der Spiralfeder 23 eingreift,
so dass diese auf Position gehalten wird. Die beiden anderen Kammern 25a, 25b sind
dagegen in der dargestellten Ausführungsform nicht mit Spiralfedern
bestückt.
Für den
Fall, dass auch dort Spiralfedern eingeführt sind, dienen die beiden
spitz zulaufenden Vorsprünge 14a, 14b als
Fangzapfen für
diese Spiralfedern. Mit 23a, 23b sind dabei Innengewinde
angedeutet, die in den Kammern 25, 25a, 25b vorgesehen sind.
In die Innengewinde 23a, 23b kann bzw. können die
jeweilige(n) Spiralfeder(n) 23 soweit eingeschraubt werden,
dass sich die gewünschte
Vorspannkraft ergibt. Dazu weisen die Spiralfeder(n) 23 eine
nach innen gezogene letzte Windung auf, an der die Feder(n) gegriffen
werden können.
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Wenn
das geschlossene, d.h. gegen die Vorspannkraft verriegelte Fenster 2 geöffnet, also
entriegelt wird, wird daher die Federkraft der Feder 23 auf das
Halteblech 12 aufgebracht, wobei durch den Fangzapfen 14 ein
Abrutschen der Feder verhindert wird. Dabei ist die Feder 23 so
dimensioniert, dass der Rollladen 1 bzw. der Fensterflügel 10 bis
in die in 3 und gezeigte Lüftungsstellung
geöffnet
wird, in der sich die Gewichtskraft des Rollladens und die Federkraft
aufheben.
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Selbstverständlich sind
im Rahmen der Erfindung auch andere Ausführungsformen der federabgestützten Aufhängung des
Rollladenkastens möglich.
So wäre
es beispielsweise auch denkbar, den Rollladenkasten über eine
Torsionsfeder auf dem Halteblech abzustützen, wobei anstatt der Fangzapfen
und der Federaufnahmekammern entsprechende Öffnungen in dem Halteblech
und der Außenwand
des Rollladenkastens vorgesehen sein könnten, in die die beiden Federenden
der Torsionsfeder eingehängt
sein könnten.
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Im
weiteren wird mit Bezugnahme insbesondere auf die 5, 7 und 8 die
Montage des Rollladenkastens 4 an dem Halteblech 12 erläutert. In 8 ist
der Rollladenkasten 4 dabei in einem ersten Montageschritt
gezeigt, in dem der Rollladenkasten 4 an dem Halteblech 12 angesetzt
wird. Der Rollladenkasten 4 befindet sich dabei in einer
um 90° gedrehten
Stellung, so dass der Monteur eine auf der Unterseite des Rollladenkastens 4 bzw.
auf der Unterseite des mit dem Unterteil 18 verbundenen
Seitenteils 16 zugängliche
Bedienmimik des Arre tierbolzens 21 betätigen kann. Der Arretierbolzen 21 befindet
sich dabei in einem in seine Aufnahmeöffnung zurückgezogenen Zustand, so dass
der Rollladenkasten 4 mit der Nut 28 an dem Halteblech 12 angesetzt werden
kann.
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Als
Bedienmimik weist der Arretierbolzen 21 dabei einen in
Radialrichtung abstehenden Betätigungszapfen 24 auf,
der in einer sich in Axialrichtung des Bolzens 21 erstreckenden
Nut 26 verschiebbar durch die Wand des Rollladenkastens 4 durchgeführt ist.
Die Nut 26 hat dabei zwei quer zur Axialrichtung verlaufende
Arretierabschnitte 26a, 26b, in die der Betätigungszapfen 24 durch
Drehbewegung gebracht werden kann.
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In
der in 8 gezeigten Montagestellung mit zurückgezogenem
Arretierbolzen 21 befindet sich der Betätigungszapfen 24 dabei
in dem Arretierabschnitt 26b, wohingegen er sich in dem
in den 5 und 7 gezeigten, am Halteblech 12 eingehängten Zustand
des Rollladenkastens 4 in dem Arretierabschnitt 26a befindet.
Wie dabei aus 7 hervorgeht ist der Arretierbolzen 21 über eine
Spiralfeder 20 zum Halteblech 12 hin vorgespannt.
Auf diese Weise ist einerseits sichergestellt, dass der Arretierbolzen 21 auch
in der verschwenkten Stellung des Rollladenkastens 4 nicht
aus dem jeweiligen Arretierabschnitt 26a, 26b herausrutscht.
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Andererseits
gelingt damit eine selbsttätige „Lochfindung" bei der Montage
des Rollladenkastens 4: Nachdem der Monteur den Rollladenkasten 4 auf das
Halteblech aufgesetzt hat, entriegelt er über den Betätigungszapfen 24 den
Arretierbolzen 21, der durch die Vorspannkraft der in seinem
Inneren geführten
und gegen eine der Einstecköffnung
bzw. dem Gelnkauge 22 gegenüberliegende Wand abgestützte Feder 20 zur
Einstecköffnung 22 hin
gedrückt wird.
Sobald eine fluchtende Stellung des Bolzens 21 mit der
Einstecköffnung 22 erreicht
wird schnappt der Bolzen 21 ein. Um den Bolzen 21 in
dieser Stellung zu sichern dreht der Monteur den Betätigungszapfen 24 wiederum
in den zugeordneten Arretierabschnitt 26b. Zur Unterstützung der „Lochfindung" ist der Bolzen 21 dabei
stirnseitig konisch angefast.
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Die
Aufnahme des Bolzens 21 in dem Rollladenkasten 4 kann
dabei als eine zu dem Innenraum, in dem die Wickelwelle untergebracht
ist, vollständig abgedichtete Kammer
ausgebildet sein, so dass eintretende Feuchtigkeit und die damit
verbundene Korrosion zuverlässig
ausgeschlossen werden können. Da
keine Verschraubung des Rollladenkastens 4 mit dem Halteblech 12 nötig ist
kann er als Ganzes montiert werden.
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Im
Rahmen der Erfindung sind weitere Ausführungsformen, Abwandlungen
und Weiterbildungen denkbar.