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DE102005037200A1 - Rohrschelle - Google Patents

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DE102005037200A1
DE102005037200A1 DE200510037200 DE102005037200A DE102005037200A1 DE 102005037200 A1 DE102005037200 A1 DE 102005037200A1 DE 200510037200 DE200510037200 DE 200510037200 DE 102005037200 A DE102005037200 A DE 102005037200A DE 102005037200 A1 DE102005037200 A1 DE 102005037200A1
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Germany
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locking screw
clamp
clamp body
pipe clamp
insertion opening
Prior art date
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Withdrawn
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DE200510037200
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English (en)
Inventor
Helmut Schulte
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Fischerwerke GmbH and Co KG
Original Assignee
Fischerwerke Artur Fischer GmbH and Co KG
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L3/00Supports for pipes, cables or protective tubing, e.g. hangers, holders, clamps, cleats, clips, brackets
    • F16L3/08Supports for pipes, cables or protective tubing, e.g. hangers, holders, clamps, cleats, clips, brackets substantially surrounding the pipe, cable or protective tubing
    • F16L3/10Supports for pipes, cables or protective tubing, e.g. hangers, holders, clamps, cleats, clips, brackets substantially surrounding the pipe, cable or protective tubing divided, i.e. with two members engaging the pipe, cable or protective tubing
    • F16L3/1008Supports for pipes, cables or protective tubing, e.g. hangers, holders, clamps, cleats, clips, brackets substantially surrounding the pipe, cable or protective tubing divided, i.e. with two members engaging the pipe, cable or protective tubing with two members engaging the pipe, cable or tubing, both being made of thin band material completely surrounding the pipe
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L3/00Supports for pipes, cables or protective tubing, e.g. hangers, holders, clamps, cleats, clips, brackets
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    • F16L3/10Supports for pipes, cables or protective tubing, e.g. hangers, holders, clamps, cleats, clips, brackets substantially surrounding the pipe, cable or protective tubing divided, i.e. with two members engaging the pipe, cable or protective tubing
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Rohrschelle (1) mit einer Schließschraube (13). Um die Rohrschelle (1) einfach schließen zu können, schlägt die Erfindung vor, ein nach außen gebogenes Ende (7) des Schellenkörpers (2) mit Federlaschen (11) zu versehen, die nach Art von Sperrklinken mit einem Schraubengewinde (12) der Schließschraube (13) zusammenwirken, d. h. die ein Durchstecken der Schließschraube (13) zulassen und gegen ein Herausziehen sperren, und die Schließschraube (13) im anderen Ende (8) des Schellenkörpers (2) so ausgerichtet zu halten, dass sie beim Schließen der Rohrschelle (1) in eine Durchstecköffnung (9) im einen Ende (7) des Schellenkörpers (2) "trifft".

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Rohrschelle mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
  • Rohrschellen sind an sich bekannt, sie weisen einen ringförmigen, meist aus einem Blechstreifen gebogenen Schellenkörper auf, dessen beide Enden eine Öffnung zum Einlegen beispielsweise eines Rohrs in die Rohrschelle begrenzen. Zum Schließen ist eine Schließschraube vorgesehen, die an den Enden des Schellenkörpers angreift.
  • In der EP 0 975 908 B1 ist eine solche Rohrschelle beschrieben, deren beide Enden parallel zueinander vom Schellenkörper nach außen stehend gebogen sind. An einem Ende des Schellenkörpers ist ein Gewindeelement schwenkbar angelenkt, in das die Schließschraube geschraubt ist. Das andere Ende weist einen außen offenen Schlitz auf. Zu einem vorläufigen Schließen werden die beiden Enden des Schellenkörpers der bekannten Rohrschelle einander angenähert, wodurch ein Kopf der Schließschraube zur Anlage an dem anderen, den Schlitz aufweisenden Ende des Schellenkörpers kommt. Dieses Ende drückt den Kopf der Schließschraube nach außen, die Schließschraube, die in das schwenkbar am einen Ende des Schellenkörpers angelenkte Gewindeelement eingeschraubt ist, wird nach außen geschwenkt, bis ihr Kopf das den Schlitz aufweisende andere Ende des Schellenkörpers überwindet. Anschließend schwenkt die Schließschraube wieder nach innen, sie gelangt in den Schlitz und der Kopf der Schließschraube übergreift das Ende des Schellenkörpers. Die Rohrschelle ist vorläufig geschlossen, d.h. sie hält ein in sie eingelegtes Rohr. Das Schließen der Rohrschelle ist vereinfacht und kann mit einer Hand ohne Werkzeug bewerkstelligt werden, die andere Hand ist frei, um beispielsweise das in die Rohrschelle eingelegte Rohr zu halten. Abschließend wird die Schließschraube festgezogen.
  • Aufgabe der Erfindung ist eine alternative Schließmechanik für eine Rohrschelle der vorstehend erläuterten Art vorzuschlagen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Das eine Ende des Schellenkörpers der erfindungsgemäßen Rohrschelle weist eine Durchstecköffnung für die Schließschraube und eine nach Art einer Sperrklinke wirkende Federlasche auf, die eine lichte Weite der Durchstecköffnung auf weniger als einen Außendurchmesser eines Schraubengewindes der Schließschraube begrenzt. Unter Sperrklinke ist ein Element zu verstehen, das eine Relativbewegung in einer Richtung zulässt und gegen eine Relativbewegung in entgegengesetzter Richtung sperrt. Bei der erfindungsgemäßen Rohrschelle ermöglicht die nach Art einer Sperrklinke wirkende Federlasche ein Durchstecken der Schließschraube durch die Durchstecköffnung und sperrt gegen ein Herausziehen der Schließschraube in entgegengesetzter Richtung. Sperrklinken können kraft- und/oder formschlüssig wirken. Da die Federlasche die lichte Weite der Durchstecköffnung im einen Ende des Schellenkörpers auf weniger als den Außendurchmesser des Schraubengewindes der Schließschraube begrenzt, steht die Federlasche in Eingriff mit dem Schraubengewinde der Schließschraube, wenn die Schließschraube durch die Durchstecköffnung gesteckt ist. Die Federlasche kann schräg in Durchsteckrichtung zur Schließschraube stehen und/oder auf einem Widerlager, beispielsweise dem nach außen gebogenen Ende des Schellenkörpers aufliegen, um die Sperrwirkung gegen Herausziehen der Schließschraube aus der Durchstecköffnung zu bewirken.
  • Die Schließschraube ist im anderen Ende des Schellenkörpers der erfindungsgemäßen Rohrschelle in Richtung der Durchstecköffnung im einen Ende des Schellenkörpers ausgerichtet gehalten. Werden zum Schließen der Rohrschelle die beiden Enden des Schellenkörpers einander angenähert, gelangt die Schließschraube in die Durchstecköffnung, ohne dass sie von Hand ausgerichtet werden muss. Das Schraubengewinde gelangt in Eingriff mit der Federlasche, die gegen ein Herausziehen der Schließschraube sperrt. Die Rohrschelle ist vorläufig geschlossen und hält ein in sie eingelegtes Rohr. Durch Festziehen der Schließschraube kann sie endgültig geschlossen werden. Das Schließen der erfindungsgemäßen Rohrschelle gestaltet sich dadurch einfach, es genügt, die beiden Enden des Schellenkörpers einander zu nähern, wozu ein Druck gegen eine Hälfte oder eine Stelle des Schellenkörpers genügt, der eines der beiden Enden dem anderen Ende des Schellenkörpers nähert. Es ist nicht notwendig, die Schließschraube anzufassen. Da die Rohrschelle üblicherweise an einer Wand oder Decke befestigt ist, braucht das jeweils andere Ende der Rohrschelle nicht gegengehalten zu werden. Durch Herausdrehen der Schließschraube lässt sich die Rohrschelle wieder öffnen.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Schließschraube in ihrer axialen Richtung mit ausreichender Kraft im anderen Ende des Schellenkörpers gehalten ist, um sie durch die Durchstecköffnung im einen Ende des Schellenkörpers durchzustecken und in Eingriff mit der Federlasche zu bringen. Dazu ist insbesondere eine von der Federlasche auf die Schließschraube ausgeübte Kraft zu überwinden. Es ist eine klemmende und/oder formschlüssige Halterung der Schließschraube im anderen Ende des Schellenkörpers möglich.
  • Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht mehrere Federlaschen vor, die, gleichmäßig oder ungleichmäßig verteilt, um die Durchstecköffnung herum angeordnet sind. Es können zwei Federlaschen einander gegenüber vorgesehen sein. Mit drei, vier oder auch mehr Federlaschen wird die Schließschraube zentriert. Mehr als eine Federlasche erhöhen die Sperrwirkung, es ist eine höhere Spannkraft der Schließschraube bis zum Versagen möglich.
  • Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht eine Zentriereinrichtung vor, die die Schließschraube beim Schließen der Rohrschelle zur Durchstecköffnung ausrichtet. Die Zentriereinrichtung kann beispielsweise ein kegelförmiges Ende der Schließschraube und/oder eine trichterförmige Vertiefung auf einer der Schließschraube zugewandten Seite der Durchstecköffnung sein. Diese Ausgestaltung der Erfindung hat den Vorteil, dass die Ausrichtung der Schließschraube in Richtung der Durchstecköffnung weniger genau sein muss und die Schließschraube trotzdem beim Schließen der Rohrschelle in die Durchstecköffnung „trifft".
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Rohrschelle in perspektivischer Darstellung;
  • 2 eine Ansicht eines Endes eines Schellenkörpers der Rohrschelle aus 1;
  • 3 ein Federblech der Rohrschelle aus 1 in abgewandelter Ausgestaltung; und
  • 4 eine Schnittdarstellung der Rohrschelle aus 1 im Bereich einer Schließschraube in abgewandelter, erfindungsgemäßer Ausgestaltung.
  • Die in 1 dargestellte, erfindungsgemäße Rohrschelle 1 weist einen ringförmigen Schellenkörper 2 aus zwei Halbbügeln 3, 4 auf, die an einem Ende 5 gelenkig ineinander eingehängt sind. Die beiden Halbbügel 3, 4 sind zylinderförmig gebogene Blechstreifen, die sich jeweils über etwas weniger als einen Halbkreis erstrecken. Einer der Halbbügel 3 weist eine Mutter 6 zur Befestigung der Rohrschelle 1 an beispielsweise einer Wand oder Decke auf.
  • Der gelenkigen Verbindung 5 gegenüber weist der Schellenkörper 2 eine Öffnung 6 zum Einlegen eines nicht dargestellten Rohrs in die Rohrschelle 1 auf. Die Öffnung 6 ist durch Enden 7, 8 der Bügel 3, 4 des Schellenkörpers 2 gebildet, die in etwa parallel zueinander von den Bügeln 3, 4 nach außen stehend geformt sind. Das eine Ende 7 ist von einer Durchstecköffnung 9 durchsetzt. Auf einer dem anderen Ende 8 abgewandten Außenseite des einen Endes 7 des Schellenkörpers 2 liegt ein Federblech 10 auf, das in Draufsicht rechteckig ist, wie in der in 2 dargestellten Ansicht zu sehen. Das Federblech 10 weist zwei Federlaschen 11 auf, die durch Stanzen hergestellt sind. Die Federlaschen 11 sind einander gegenüber angeordnet und aufeinander zu gerichtet. Der Abstand einander zugewandter Enden der Federlaschen 11 ist kleiner als ein Außendurchmesser eines Schraubengewindes 12 einer Schließschraube 13 der Rohrschelle 1, mit der die Federlaschen 11 in noch zu erläuternder Weise nach Art von Sperrklinken zusammenwirken. Die Federlaschen 11 stehen nach innen über einen Rand der Durchstecköffnung 9 vor, sie begrenzen eine lichte Weite der Durchstecköffnung 9 auf weniger als den Außendurchmesser des Schraubengewindes 12 der Schließschraube 13.
  • Das andere Ende 8 des Schellenkörpers 2 weist einen nach außen offenen Schlitz 14 auf, der so schmal ist, dass die Schließschraube 13 klemmend in ihm gehalten ist. Der Schlitz 14 kann wie in 1 angedeutet schlüssellochförmig sein. Grundsätzlich ist auch ein Loch im anderen Ende 8 des Schellenkörpers 2 möglich, in dem die Schließschraube 13 klemmend gehalten ist. Durch Umformen kann ein Lochrand als zylindrischer Kragen aufgestellt sein, um den Halt und insbesondere eine Ausrichtung der Schließschraube 13 zu verbessern (nicht dargestellt). Die Schließschraube 13 ist im anderen Ende 8 des Schellenkörpers 2 so ausgerichtet gehalten, dass sie beim Schließen der Rohrschelle 1 in die Durchstecköffnung 9 im einen Ende 7 des Schellenkörpers 2 „trifft". Zum Schließen der Rohrschelle 1 werden die beiden Enden 7, 8 einander genähert, wodurch die Schließschraube 13 in und durch die Durchstecköffnung 9 gelangt. Die Schließschraube 13 gelangt zwischen die Felderlaschen 11, die mit dem Schraubengewinde 12 der Schließschraube 13 in Eingriff gelangen. Die Federlaschen 11 wirken nach Art von Sperrklinken mit der Schließschraube 13 zusammen, sie lassen ein Durchstecken der Schließschraube 13 in einer Schließ- und Durchsteckrichtung zu und sperren durch formschlüssigen Eingriff im Schraubengewinde 12 gegen ein Herausziehen der Schließschraube 13 in entgegengesetzter Richtung. Die Federlaschen 11 halten die Rohrschelle 1 geschlossen. Zum beschriebenen, vorläufigen Schließen der Rohrschelle 1 ist kein Werkzeug erforderlich und es muss die Schließschraube 13 nicht angefasst werden, weil sie im anderen Ende 8 des Schellenkörpers 2 so ausgerichtet gehalten ist, dass sie beim Annähern der beiden Enden 7, 8 in die Durchstecköffnung 9 und zwischen die Federlaschen 11 trifft. Es braucht also lediglich der schwenkbar mit dem einen Schellenbügel 3 verbundene andere Schellenbügel 4 in Richtung des einen Schellenbügels 3 bewegt werden. Durch Festziehen der Schließschraube 13 wird die Rohrschelle 1 endgültig geschlossen und ein eingelegtes, nicht dargestelltes Rohr wird in der Rohrschelle 1 festgespannt. Durch Lösen und Herausdrehen der Schließschraube 13 lässt sich die Rohrschelle 1 wieder öffnen und erneut benutzen.
  • Im einen Ende 7 des Schellenkörpers 2 gestanzte Befestigungslaschen 15 sind das Federblech 10 übergreifend gebogen und halten dieses klemmend auf der Außenseite des einen Endes 7. Das Federblech 10 kann verschieblich auf dem einen Ende 7 des Schellenkörpers 2 sein.
  • Grundsätzlich genügt eine Federlasche 11. Wegen der größeren Sperrkraft sind zwei oder mehr Federlaschen 11 bevorzugt. 3 zeigt ein Federblech 10 mit drei Federlaschen 11.
  • 4 zeigt einen Schnitt der Rohrschelle 1 im Bereich der Enden 7, 8 des Schellenkörpers 2 in einer abgewandelten Ausführungsform der Erfindung. Schnittebene ist eine Axialebene der Schließschraube 13. Für gleiche Bauteile werden in 4 mit
  • 1 übereinstimmende Bezugszahlen verwendet. Die Schließschraube 13 in 3 weist zwischen ihrem Kopf 16 und dem Schraubengewinde 12 einen gewindelosen Schaftabschnitt 17 auf, dessen Durchmesser kleiner als ein Außendurchmesser des Schraubengewindes 12 ist. Mit dem gewindelosen Schaftabschnitt 17 ist die Schließschraube 13 in einem Loch im anderen Ende 8 des Schellenkörpers 2 formschlüssig sowohl in axialer Richtung gehalten als auch so ausgerichtet, dass sie beim Schließen der Rohrschelle 1 in die Durchstecköffnung 9 trifft. Das dem Kopf 16 ferne Ende der Schließschraube 13 ist konisch und bildet eine Zentriereinrichtung 18, die beim Schließen der Rohrschelle 1 die Schließschraube 13 in die Durchstecköffnung 9 ausrichtet. Ein die Durchstecköffnung 9 umgebender Rand des einen Endes 7 des Schellenkörpers 2 ist trichterförmig ausgebildet und bildet ebenfalls eine Zentriereinrichtung 19, die die Schließschraube 13 beim Schließen der Rohrschelle 1 in die Durchstecköffnung 9 ausrichtet. Die Zentriereinrichtungen 18, 19 richten die Schließschraube 13 beim Schließen der Rohrschelle so aus, dass die Schließschraube 13 auch dann von selbst in die Durchstecköffnung 9 trifft, wenn ihre Ausrichtung im anderen Ende 8 der Rohrschelle 1 nicht genau genug ist. Alternativ oder zusätzlich können auch die Federlaschen 11 bereits im entspannten Zustand, das heißt ohne Schließschraube 13, wie hier mit Schließschraube trichterförmig gebogen sein und somit als Zentriereinrichtung wirken.

Claims (6)

  1. Rohrschelle, mit einem ringförmigen Schellenkörper (2), dessen Ende (7, 8) eine Öffnung (6) begrenzen, die mit einer an den Enden (7, 8) des Schellenkörpers (2) angreifenden Schließschraube (13) schließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Ende (7) des Schellenkörpers (2) eine Durchstecköffnung (9) für die Schließschraube (13) und eine nach Art einer Sperrklinke wirkende Federlasche (11) aufweist, die eine lichte Weite der Durchstecköffnung (9) auf weniger als einen Außendurchmesser eines Schraubengewindes (12) der Schließschraube (13) begrenzt, und dass die Schließschraube (13) im anderen Ende (8) des Schellenkörpers (2) in Richtung der Durchstecköffnung (9) ausgerichtet gehalten ist.
  2. Rohrschelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließschraube (13) axial mit ausreichender Kraft zum Durchstecken durch die Durchstecköffnung (9) gehalten ist.
  3. Rohrschelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließschraube (13) klemmend im anderen Ende (8) des Schellenkörpers (2) gehalten ist.
  4. Rohrschelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließschraube (13) formschlüssig im anderen Ende (8) des Schellenkörpers (2) gehalten ist.
  5. Rohrschelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohrschelle (1) mehrere, um die Durchstecköffnung (9) herum angeordnete Federlaschen (11) aufweist.
  6. Rohrschelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Ende (7) des Schellenkörpers (2) und/oder die Schließschraube (13) eine Zentriereinrichtung (18, 19) aufweist, die beim Schließen des Schellenkörpers (2) das Ende der Schließschraube (13) auf die Durchstecköffnung (9) ausrichtet.
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