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Die
Erfindung betrifft eine Rohrschelle mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Anspruchs 1.
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Rohrschellen
sind an sich bekannt, sie weisen einen ringförmigen, meist aus einem Blechstreifen
gebogenen Schellenkörper
auf, dessen beide Enden eine Öffnung
zum Einlegen beispielsweise eines Rohrs in die Rohrschelle begrenzen.
Zum Schließen ist
eine Schließschraube
vorgesehen, die an den Enden des Schellenkörpers angreift.
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In
der
EP 0 975 908 B1 ist
eine solche Rohrschelle beschrieben, deren beide Enden parallel
zueinander vom Schellenkörper
nach außen
stehend gebogen sind. An einem Ende des Schellenkörpers ist
ein Gewindeelement schwenkbar angelenkt, in das die Schließschraube
geschraubt ist. Das andere Ende weist einen außen offenen Schlitz auf. Zu
einem vorläufigen
Schließen
werden die beiden Enden des Schellenkörpers der bekannten Rohrschelle
einander angenähert,
wodurch ein Kopf der Schließschraube
zur Anlage an dem anderen, den Schlitz aufweisenden Ende des Schellenkörpers kommt. Dieses
Ende drückt
den Kopf der Schließschraube nach
außen,
die Schließschraube,
die in das schwenkbar am einen Ende des Schellenkörpers angelenkte
Gewindeelement eingeschraubt ist, wird nach außen geschwenkt, bis ihr Kopf
das den Schlitz aufweisende andere Ende des Schellenkörpers überwindet.
Anschließend
schwenkt die Schließschraube wieder
nach innen, sie gelangt in den Schlitz und der Kopf der Schließschraube übergreift
das Ende des Schellenkörpers.
Die Rohrschelle ist vorläufig
geschlossen, d.h. sie hält
ein in sie eingelegtes Rohr. Das Schließen der Rohrschelle ist vereinfacht
und kann mit einer Hand ohne Werkzeug bewerkstelligt werden, die
andere Hand ist frei, um beispielsweise das in die Rohrschelle eingelegte
Rohr zu halten. Abschließend
wird die Schließschraube
festgezogen.
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Aufgabe
der Erfindung ist eine alternative Schließmechanik für eine Rohrschelle der vorstehend
erläuterten
Art vorzuschlagen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Das
eine Ende des Schellenkörpers
der erfindungsgemäßen Rohrschelle
weist eine Durchstecköffnung
für die
Schließschraube
und eine nach Art einer Sperrklinke wirkende Federlasche auf, die eine
lichte Weite der Durchstecköffnung
auf weniger als einen Außendurchmesser
eines Schraubengewindes der Schließschraube begrenzt. Unter Sperrklinke
ist ein Element zu verstehen, das eine Relativbewegung in einer
Richtung zulässt
und gegen eine Relativbewegung in entgegengesetzter Richtung sperrt.
Bei der erfindungsgemäßen Rohrschelle
ermöglicht
die nach Art einer Sperrklinke wirkende Federlasche ein Durchstecken
der Schließschraube durch
die Durchstecköffnung
und sperrt gegen ein Herausziehen der Schließschraube in entgegengesetzter
Richtung. Sperrklinken können
kraft- und/oder formschlüssig
wirken. Da die Federlasche die lichte Weite der Durchstecköffnung im
einen Ende des Schellenkörpers
auf weniger als den Außendurchmesser
des Schraubengewindes der Schließschraube begrenzt, steht die
Federlasche in Eingriff mit dem Schraubengewinde der Schließschraube,
wenn die Schließschraube
durch die Durchstecköffnung
gesteckt ist. Die Federlasche kann schräg in Durchsteckrichtung zur
Schließschraube
stehen und/oder auf einem Widerlager, beispielsweise dem nach außen gebogenen
Ende des Schellenkörpers
aufliegen, um die Sperrwirkung gegen Herausziehen der Schließschraube
aus der Durchstecköffnung
zu bewirken.
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Die
Schließschraube
ist im anderen Ende des Schellenkörpers der erfindungsgemäßen Rohrschelle
in Richtung der Durchstecköffnung
im einen Ende des Schellenkörpers
ausgerichtet gehalten. Werden zum Schließen der Rohrschelle die beiden Enden
des Schellenkörpers
einander angenähert, gelangt
die Schließschraube
in die Durchstecköffnung,
ohne dass sie von Hand ausgerichtet werden muss. Das Schraubengewinde
gelangt in Eingriff mit der Federlasche, die gegen ein Herausziehen
der Schließschraube
sperrt. Die Rohrschelle ist vorläufig geschlossen
und hält
ein in sie eingelegtes Rohr. Durch Festziehen der Schließschraube
kann sie endgültig
geschlossen werden. Das Schließen
der erfindungsgemäßen Rohrschelle
gestaltet sich dadurch einfach, es genügt, die beiden Enden des Schellenkörpers einander
zu nähern,
wozu ein Druck gegen eine Hälfte
oder eine Stelle des Schellenkörpers
genügt,
der eines der beiden Enden dem anderen Ende des Schellenkörpers nähert. Es
ist nicht notwendig, die Schließschraube
anzufassen. Da die Rohrschelle üblicherweise
an einer Wand oder Decke befestigt ist, braucht das jeweils andere
Ende der Rohrschelle nicht gegengehalten zu werden. Durch Herausdrehen
der Schließschraube
lässt sich
die Rohrschelle wieder öffnen.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Schließschraube
in ihrer axialen Richtung mit ausreichender Kraft im anderen Ende
des Schellenkörpers
gehalten ist, um sie durch die Durchstecköffnung im einen Ende des Schellenkörpers durchzustecken
und in Eingriff mit der Federlasche zu bringen. Dazu ist insbesondere
eine von der Federlasche auf die Schließschraube ausgeübte Kraft
zu überwinden.
Es ist eine klemmende und/oder formschlüssige Halterung der Schließschraube
im anderen Ende des Schellenkörpers
möglich.
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Eine
Ausgestaltung der Erfindung sieht mehrere Federlaschen vor, die,
gleichmäßig oder
ungleichmäßig verteilt,
um die Durchstecköffnung
herum angeordnet sind. Es können
zwei Federlaschen einander gegenüber
vorgesehen sein. Mit drei, vier oder auch mehr Federlaschen wird
die Schließschraube
zentriert. Mehr als eine Federlasche erhöhen die Sperrwirkung, es ist
eine höhere
Spannkraft der Schließschraube
bis zum Versagen möglich.
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Eine
Ausgestaltung der Erfindung sieht eine Zentriereinrichtung vor,
die die Schließschraube beim
Schließen
der Rohrschelle zur Durchstecköffnung
ausrichtet. Die Zentriereinrichtung kann beispielsweise ein kegelförmiges Ende
der Schließschraube
und/oder eine trichterförmige
Vertiefung auf einer der Schließschraube
zugewandten Seite der Durchstecköffnung
sein. Diese Ausgestaltung der Erfindung hat den Vorteil, dass die
Ausrichtung der Schließschraube
in Richtung der Durchstecköffnung weniger
genau sein muss und die Schließschraube trotzdem
beim Schließen
der Rohrschelle in die Durchstecköffnung „trifft".
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand in der Zeichnung dargestellter
Ausführungsbeispiele näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
erfindungsgemäße Rohrschelle in
perspektivischer Darstellung;
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2 eine
Ansicht eines Endes eines Schellenkörpers der Rohrschelle aus 1;
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3 ein
Federblech der Rohrschelle aus 1 in abgewandelter
Ausgestaltung; und
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4 eine
Schnittdarstellung der Rohrschelle aus 1 im Bereich
einer Schließschraube
in abgewandelter, erfindungsgemäßer Ausgestaltung.
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Die
in 1 dargestellte, erfindungsgemäße Rohrschelle 1 weist
einen ringförmigen
Schellenkörper 2 aus
zwei Halbbügeln 3, 4 auf,
die an einem Ende 5 gelenkig ineinander eingehängt sind.
Die beiden Halbbügel 3, 4 sind
zylinderförmig
gebogene Blechstreifen, die sich jeweils über etwas weniger als einen
Halbkreis erstrecken. Einer der Halbbügel 3 weist eine Mutter 6 zur
Befestigung der Rohrschelle 1 an beispielsweise einer Wand
oder Decke auf.
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Der
gelenkigen Verbindung 5 gegenüber weist der Schellenkörper 2 eine Öffnung 6 zum
Einlegen eines nicht dargestellten Rohrs in die Rohrschelle 1 auf.
Die Öffnung 6 ist
durch Enden 7, 8 der Bügel 3, 4 des
Schellenkörpers 2 gebildet,
die in etwa parallel zueinander von den Bügeln 3, 4 nach
außen
stehend geformt sind. Das eine Ende 7 ist von einer Durchstecköffnung 9 durchsetzt.
Auf einer dem anderen Ende 8 abgewandten Außenseite
des einen Endes 7 des Schellenkörpers 2 liegt ein
Federblech 10 auf, das in Draufsicht rechteckig ist, wie
in der in 2 dargestellten Ansicht zu sehen.
Das Federblech 10 weist zwei Federlaschen 11 auf,
die durch Stanzen hergestellt sind. Die Federlaschen 11 sind einander
gegenüber
angeordnet und aufeinander zu gerichtet. Der Abstand einander zugewandter
Enden der Federlaschen 11 ist kleiner als ein Außendurchmesser
eines Schraubengewindes 12 einer Schließschraube 13 der Rohrschelle 1,
mit der die Federlaschen 11 in noch zu erläuternder
Weise nach Art von Sperrklinken zusammenwirken. Die Federlaschen 11 stehen
nach innen über
einen Rand der Durchstecköffnung 9 vor,
sie begrenzen eine lichte Weite der Durchstecköffnung 9 auf weniger
als den Außendurchmesser
des Schraubengewindes 12 der Schließschraube 13.
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Das
andere Ende 8 des Schellenkörpers 2 weist einen
nach außen
offenen Schlitz 14 auf, der so schmal ist, dass die Schließschraube 13 klemmend in
ihm gehalten ist. Der Schlitz 14 kann wie in 1 angedeutet
schlüssellochförmig sein.
Grundsätzlich ist
auch ein Loch im anderen Ende 8 des Schellenkörpers 2 möglich, in
dem die Schließschraube 13 klemmend
gehalten ist. Durch Umformen kann ein Lochrand als zylindrischer
Kragen aufgestellt sein, um den Halt und insbesondere eine Ausrichtung
der Schließschraube 13 zu
verbessern (nicht dargestellt). Die Schließschraube 13 ist im
anderen Ende 8 des Schellenkörpers 2 so ausgerichtet
gehalten, dass sie beim Schließen
der Rohrschelle 1 in die Durchstecköffnung 9 im einen
Ende 7 des Schellenkörpers 2 „trifft". Zum Schließen der
Rohrschelle 1 werden die beiden Enden 7, 8 einander
genähert, wodurch
die Schließschraube 13 in
und durch die Durchstecköffnung 9 gelangt.
Die Schließschraube 13 gelangt
zwischen die Felderlaschen 11, die mit dem Schraubengewinde 12 der
Schließschraube 13 in
Eingriff gelangen. Die Federlaschen 11 wirken nach Art
von Sperrklinken mit der Schließschraube 13 zusammen,
sie lassen ein Durchstecken der Schließschraube 13 in einer
Schließ-
und Durchsteckrichtung zu und sperren durch formschlüssigen Eingriff
im Schraubengewinde 12 gegen ein Herausziehen der Schließschraube 13 in
entgegengesetzter Richtung. Die Federlaschen 11 halten
die Rohrschelle 1 geschlossen. Zum beschriebenen, vorläufigen Schließen der
Rohrschelle 1 ist kein Werkzeug erforderlich und es muss
die Schließschraube 13 nicht
angefasst werden, weil sie im anderen Ende 8 des Schellenkörpers 2 so
ausgerichtet gehalten ist, dass sie beim Annähern der beiden Enden 7, 8 in
die Durchstecköffnung 9 und
zwischen die Federlaschen 11 trifft. Es braucht also lediglich
der schwenkbar mit dem einen Schellenbügel 3 verbundene andere Schellenbügel 4 in
Richtung des einen Schellenbügels 3 bewegt
werden. Durch Festziehen der Schließschraube 13 wird
die Rohrschelle 1 endgültig geschlossen
und ein eingelegtes, nicht dargestelltes Rohr wird in der Rohrschelle 1 festgespannt.
Durch Lösen
und Herausdrehen der Schließschraube 13 lässt sich
die Rohrschelle 1 wieder öffnen und erneut benutzen.
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Im
einen Ende 7 des Schellenkörpers 2 gestanzte
Befestigungslaschen 15 sind das Federblech 10 übergreifend
gebogen und halten dieses klemmend auf der Außenseite des einen Endes 7.
Das Federblech 10 kann verschieblich auf dem einen Ende 7 des
Schellenkörpers 2 sein.
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Grundsätzlich genügt eine
Federlasche 11. Wegen der größeren Sperrkraft sind zwei
oder mehr Federlaschen 11 bevorzugt. 3 zeigt
ein Federblech 10 mit drei Federlaschen 11.
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4 zeigt
einen Schnitt der Rohrschelle 1 im Bereich der Enden 7, 8 des
Schellenkörpers 2 in einer
abgewandelten Ausführungsform
der Erfindung. Schnittebene ist eine Axialebene der Schließschraube 13.
Für gleiche
Bauteile werden in 4 mit
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1 übereinstimmende
Bezugszahlen verwendet. Die Schließschraube 13 in 3 weist
zwischen ihrem Kopf 16 und dem Schraubengewinde 12 einen
gewindelosen Schaftabschnitt 17 auf, dessen Durchmesser
kleiner als ein Außendurchmesser
des Schraubengewindes 12 ist. Mit dem gewindelosen Schaftabschnitt 17 ist
die Schließschraube 13 in
einem Loch im anderen Ende 8 des Schellenkörpers 2 formschlüssig sowohl
in axialer Richtung gehalten als auch so ausgerichtet, dass sie
beim Schließen der
Rohrschelle 1 in die Durchstecköffnung 9 trifft. Das
dem Kopf 16 ferne Ende der Schließschraube 13 ist konisch
und bildet eine Zentriereinrichtung 18, die beim Schließen der
Rohrschelle 1 die Schließschraube 13 in die
Durchstecköffnung 9 ausrichtet.
Ein die Durchstecköffnung 9 umgebender
Rand des einen Endes 7 des Schellenkörpers 2 ist trichterförmig ausgebildet
und bildet ebenfalls eine Zentriereinrichtung 19, die die
Schließschraube 13 beim
Schließen
der Rohrschelle 1 in die Durchstecköffnung 9 ausrichtet. Die
Zentriereinrichtungen 18, 19 richten die Schließschraube 13 beim
Schließen
der Rohrschelle so aus, dass die Schließschraube 13 auch
dann von selbst in die Durchstecköffnung 9 trifft, wenn
ihre Ausrichtung im anderen Ende 8 der Rohrschelle 1 nicht
genau genug ist. Alternativ oder zusätzlich können auch die Federlaschen 11 bereits
im entspannten Zustand, das heißt
ohne Schließschraube 13,
wie hier mit Schließschraube
trichterförmig
gebogen sein und somit als Zentriereinrichtung wirken.